20.1.2010

Geldabschöpfung

Der Kläger verlangte 1.600,00 €. Auch wenn unser Mandant keine guten Karten hatte, konnten wir vor Gericht einen Vergleich rausholen. Jetzt zahlt der Mandant 1.000,00 € an den Gegner. Die Anwaltskosten trägt jede Seite selbst.

Richtig gelohnt hat sich die Sache für den Mandanten aber nicht. Unsere Rechnung beläuft sich auf 577,75 €. Er spart also 22,25 €. Oder genau genommen auch gar nichts, denn die anteiligen Gerichtskosten muss er auch noch tragen.

Der Mandant ist trotzdem zufrieden. Ihm, so sagte er lachend, komme es im Ergebnis nämlich nur darauf an, dass auch der Kläger eine Einbuße durch Gerichts- und Anwaltskosten hat – und am Ende nur mit gerade 350 Euro nach Hause geht. Manche Konflikte gehen doch etwas tiefer, wie es scheint.

Es ist aber immer wieder schön, wenn man als Anwalt helfen kann…

33 Kommentare zu “Geldabschöpfung”

  1. Sebastian meint: (20.1.2010 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Tja, manchmal tut es eben einfach gut dem Anderen zu schaden – egal um welchen Preis

  2. ninjaturkey meint: (20.1.2010 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Und damit deckt sich diese Erkenntnis mit neuesten Forschungen, nach denen der Mensch eben doch kein Homo Ökonomikus ist, sondern durchaus fähig, mit der schlechteren Alternative zu leben, solange damit auch der Widersacher eine reingewürgt bekommt. Schadenfreude ist eben doch ein elementares Grundbedürfnis. ;-)

  3. @2 meint: (20.1.2010 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    das man seinen eigenen nutzen immer mit dem der anderen vergleicht ist durchaus rational ;)

  4. Stefan O. meint: (20.1.2010 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    @ninjaturkey: Klar ist das Ökonomischer. Er spart zwar kein Geld, hat aber zusätzlich noch Schadenfreude und kurbelt die Wirtschaft an. Sein kleines Konjunkturpaket, sozusagen. Ein guter Mensch ;)

  5. Thomas meint: (20.1.2010 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Aber die 577,75 Anwaltskosten wären doch auch bei einem anderen Verfahrensausgang angefallen, oder? Somit spart der Mandant schon etwas ein (ca. 600,-).

  6. Martin meint: (20.1.2010 um 17:06) AntwortenReply to this comment

    Unsere Rechnung beläuft sich auf 577,75 €.

    Wie kommt dieser Betrag zustande?

    Bei einem eher tiefen Stundensatz wären das ja lediglich etwa vier Stunden Arbeit.

  7. Klaus meint: (20.1.2010 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @Thomas: Na, ein guter anderer Anwalt hätte ja u.U. vorher feststellen können, dass sich ein Verfahren für den Mandanten kaum lohnt. Dann wären erheblich weniger Gebühren für die Beratung angefallen.

  8. RA Munzinger meint: (20.1.2010 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @ 6. Martin

    Das sind die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG aus einem Streitwert bis 2.000 EUR
    1,3 Verfahrensgebühr
    1,2 Terminsgebühr
    1,0 Einigungsgebühr
    3,5 x 133,00 + 20,00 + 92,25 USt= 577,75 Waigeldollar

  9. Martin meint: (20.1.2010 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    @RA Munzinger: Danke – das ermöglicht mir einen Einstieg per Google … das deutsche System der Anwaltsentschädigungen ist mir noch völlig fremd!

  10. mat meint: (20.1.2010 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    Die von U.V. angegebenen Gebühren sind die gesetzlichen Gebühren in einer Zivilsache (Geschäftsgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr.
    Den "guten/besseren" Anwalt will ich sehen, der in einer solchen Sache sicher absehen kann, daß man besser auf ihn verzichtet. Zudem : So spart der Mandant 22,25 €, ansonsten hätte er zu den 1600 € noch die Beratungsgebühr zusätzlich gezahlt und damit auch aus ökonomischer Sicht schlechter gestanden

  11. 5zjunge meint: (20.1.2010 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    @ninjaturkey: Das Verhalten des Mandanten kann durchaus auch ökonomisch sinnvoll sein. Wenn die Chance besteht, dass sich die Streithähne wiedertreffen, besteht nun für den Kläger (oder andere Kläger) ein Anreiz vor einem Prozess eine Einigung zu suchen.

    Man muss auch das Verhältnis Strafe zu Kosten der Strafe sehen. Den Kläger kostet es ca. 1000 Euro, für den Mandanten sind es plus/minus Null.

  12. Klaus meint: (20.1.2010 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    @mat: Die Gerichtskosten nicht vergessen! Das steht auch im Artikel.
    Ob Herr Vetter gut war oder nicht kann ich nicht beurteilen (daher das "gut" gestrichen). Mir geht es eher um die theoretische Möglichkeit, dass man es vielleicht besser billiger hätte machen können.

  13. corax meint: (20.1.2010 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Erinnert mich an die Sachen wo die ExEhefrau nach der Scheidung dem ExEhemann das Finanzamt aus Rache mit sachdienlichen Hinweisen auf die Pelle hetzt und sich dann wundert warum er keine Alimente mehr bezahl(t)/en kann.

  14. mat meint: (20.1.2010 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    @ klaus : stimmt, die 36,50 € (bei Gebührenteilung) habe ich vergessen. Für den Differenzbetrag gibts trotzdem (zumindest bei uns :) ) keine Beratung

  15. eckensteher meint: (20.1.2010 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Ein Urteil wäre billiger gewesen.

  16. Max meint: (20.1.2010 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @Klaus

    Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass der Anwalt bei dem Rat, der Beklagte sollte sich klaglos stellen / anerkennen / keine Verteidigungsbereitschaft anzeigen, die komplette Sachlage hätte prüfen müssen, dabei jedoch kaum Gebühren einnimmt und trotzdem das volle Haftungsrisiko trägt.

    Ich kanns nachvollziehen und finde es vernünftig.

  17. dh meint: (20.1.2010 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht hat ja (auch) der Kläger eine Rechtsschutzversicherung…

  18. Richard meint: (20.1.2010 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Kann ich guuuut verstehen. Mein 'Gegner' hat dadurch über 5000 DM verloren. Das macht mich heute noch froh. Und richtig glücklich werde ich sein, wenn ich ihm, der deutlich älter ist als ich, einen Zettel mit 'endlich' auf sein durch einen natürlichen Tod verursachtes Grab legen kann. Den Zettel habe ich schon vor Jahren ausgedruckt und sorgfältig verwahrt. Ich habe Zeit.

  19. VolkerK meint: (21.1.2010 um 00:14) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian und andere: Manchmal ist es auch von Vorteil, in einer Sache mal deutlich die Grenzen zu zeigen, um sich selber vor weiteren Schäden zu schützen. Sowas kommt – nicht nur im Nachbarschaftsstreit – schnell mal vor. Da ist es dann besser, man wehrt sich ohne direkten Gewinn oder gar mit Verlust gegen eine im Grunde berechtigte aber überhöhte Forderung, bevor weitere so berechnete Forderungen kommen.

  20. Momo meint: (21.1.2010 um 07:06) AntwortenReply to this comment

    @Richard: Du hast Zeit, er nicht oder wie? :)

    Ich muss dabei an den Film "Das kleine Arschloch" denken, die Szene mit dem alten Sack auf dem Friedhof.

    Pfarrer: "Wir haben uns heute hier versammelt…"
    Alter Sack: "…um sicher zu stellen, dass er auch wirklich verscharrt wird!"

  21. Toebi meint: (21.1.2010 um 08:48) AntwortenReply to this comment

    "Manche Konflikte gehen doch etwas tiefer, wie es scheint."

    Kann ich voll und ganz unterschreiben:

    hatte auch mal einen Konflikt mit einem Lieferanten, der seine Gewährleistung per ordre de Geschäftsleitung ausgesetzt hatte mit der Begründung. um notorische nörgler und Querulanten kümmern wir uns nicht.

    Es ging aber um einen deutlich höheren Wert, mind 1 Stelle mehr vor dem Komma :-) und das tut dann richtig weh.

    Alles nur eine Frage der Ehre

    Hasta la Satisfaciòn !

  22. schredder66 meint: (21.1.2010 um 09:28) AntwortenReply to this comment

    @Richard:

    Falls deine Klage gegen Jopi Heesters läuft, würde ich nicht darauf wetten, dass DU (mehr) Zeit hast!!

  23. hiro meint: (21.1.2010 um 09:46) AntwortenReply to this comment

    Finde ich verständlich. Ich verklage gerade einen Händler und hoffe natürlich a), daß er den Schrott doch wieder zurücknehmen muß, auch wenn er nicht will, und b), daß das Verfahren möglichst lange dauert, damit der Schrott dann auch nichts mehr wert ist, wenn er ihn zurückkriegt.

    b) ist natürlich völlig sinnlos – eigentlich sollte mir an einer schnellen Abwicklung gelegen sein, damit ich schnell mein Geld wiedersehe. Ist es aber nicht.

  24. Beauftragterder1.Strafesenatkammerdesunfuggerichts meint: (21.1.2010 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    Im Auftrag des Teufels…

  25. Flo meint: (21.1.2010 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    Müßte die ersparte Summe des Mandanten nicht höher ausfallen? Im Normalfall zahlt der Kläger doch alles, also die geforderte Summe, Anwälte und Gericht. Also müßten auch die 650 Euro Kosten der Gegenseite eingerechnet werden. Und dann dürfte sich das ganze schon rechnen.

  26. Thomas meint: (21.1.2010 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    @Toebi:
    War das zufällig ein Unternehmen aus Gießen?

  27. jonesmann meint: (21.1.2010 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    @Flo: war ja nur ein deal, kein urteil, daher pustekuchen

  28. Micha3l meint: (21.1.2010 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    Hach ich würde mein Geld auch so gerne nach einer Gebührentabelle verdienen, unabhängig davon wieviel ich wirklich arbeiten musste…

  29. inga meint: (21.1.2010 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    @ninjaturkey: Genau das wollt' ich auch grad sagen :-)

  30. PHPGangsta meint: (21.1.2010 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ging es dem Mandanten auch nicht nur um Geld, sondern auch etwas um "Gerechtigkeit"?

  31. rodpython meint: (21.1.2010 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Was ist mit den 20 EUR Telekommunikationspauschale??? ;-)

  32. Flo meint: (22.1.2010 um 08:44) AntwortenReply to this comment

    Das es nur ein Deal war ist mir klar, nur wäre doch die Alternative zum Deal ein Urteil mit den von mir genannten (teureren) Folgen, für den Beklagten natürlich. Gut, er hätte auch schon außergerichtlich zahlen können, aber das war ja nicht gewollt.

  33. asdasd meint: (23.1.2010 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @ninjaturkey:

    1. Niemand (aus der Ökonomie) hat je behauptet, der Mensch /sei/ ein Homo Ökonomicus. Das Ganze (d.h. die Definitionen, auf die man sich geeinigt hat) war immer schon ein reines Arbeitswerkzeug zur Modellierung, das nunmal in 95% der Fälle ausreichende Ergebnisse liefert. Schön sichtbar ja auch an Unterdefinitionen wie dem /methodologischen/ Individualismus – methodologisch ^= Arbeitsmethode, im Gegensatz zu onkologisch ^= allgemeinbeschreibend). Auf der anderen Seite gibt es ja dann die Systemtheorien mit dem methodologischen Kollektivismus (Beck, Adorno, Luhmann usw.), bei denen komischerweise im Gegenzug niemand behauptet, sie würden das Individuum entmündigen, und wären völlig weltfremd.

    2. Aber auch völlig unabhängig vom ersten Punkt war die Nutzenfunktion des Individuums natürlich immer schon wertungsfrei offen. Nix mit Nutzen = Nützlichkeit im engen materiellen Sinne = Geld verdienen. Stattdessen galt schon immer Nutzen = Zufriedenheit/Glück/Wohlergehen, nachzulesen in jedem beliebiegen Einführungslehrbuch. Und damit ist natürlich ganz definitionsgemäß und völlig unstrittig auch nützlich(!), was z.B. das eigene Mitleid andereren gegenüber lindert, oder eben die eigene Schadenfreude befriedigt. Gleichfalls handelt der kiffende Kunststudent selbstverständlich rational, wenn er sich weigert, in die Steuerberaterpraxis seines Vaters einzusteigen – sofern Kunst und Kiffen ihm einen höheren Nutzen vermitteln als das höhere Einkommen und das intelektuelle Beschäftigen mit dem Steuerrecht. Aber das wollen die ganzen Geisteswissenschaftler oder auch die MINTler ja nicht hören, wenn sie ignorant (weil ohne exakte Kenntnis der Definitionen) über die geldfixierten Ökonomen herziehen, was? Mag vielleicht daran liegen, dass die Gler/MINTler statt Einführungslehrbuchern lieber Pamphlete lesen, weil, is ja nicht so anspruchsvoll, Satzbau und so …

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