Geldabschöpfung
Der Kläger verlangte 1.600,00 €. Auch wenn unser Mandant keine guten Karten hatte, konnten wir vor Gericht einen Vergleich rausholen. Jetzt zahlt der Mandant 1.000,00 € an den Gegner. Die Anwaltskosten trägt jede Seite selbst.
Richtig gelohnt hat sich die Sache für den Mandanten aber nicht. Unsere Rechnung beläuft sich auf 577,75 €. Er spart also 22,25 €. Oder genau genommen auch gar nichts, denn die anteiligen Gerichtskosten muss er auch noch tragen.
Der Mandant ist trotzdem zufrieden. Ihm, so sagte er lachend, komme es im Ergebnis nämlich nur darauf an, dass auch der Kläger eine Einbuße durch Gerichts- und Anwaltskosten hat – und am Ende nur mit gerade 350 Euro nach Hause geht. Manche Konflikte gehen doch etwas tiefer, wie es scheint.
Es ist aber immer wieder schön, wenn man als Anwalt helfen kann…
Tja, manchmal tut es eben einfach gut dem Anderen zu schaden – egal um welchen Preis
Und damit deckt sich diese Erkenntnis mit neuesten Forschungen, nach denen der Mensch eben doch kein Homo Ökonomikus ist, sondern durchaus fähig, mit der schlechteren Alternative zu leben, solange damit auch der Widersacher eine reingewürgt bekommt. Schadenfreude ist eben doch ein elementares Grundbedürfnis. ;-)
das man seinen eigenen nutzen immer mit dem der anderen vergleicht ist durchaus rational ;)
@ninjaturkey: Klar ist das Ökonomischer. Er spart zwar kein Geld, hat aber zusätzlich noch Schadenfreude und kurbelt die Wirtschaft an. Sein kleines Konjunkturpaket, sozusagen. Ein guter Mensch ;)
Aber die 577,75 Anwaltskosten wären doch auch bei einem anderen Verfahrensausgang angefallen, oder? Somit spart der Mandant schon etwas ein (ca. 600,-).
Wie kommt dieser Betrag zustande?
Bei einem eher tiefen Stundensatz wären das ja lediglich etwa vier Stunden Arbeit.
@Thomas: Na, ein
guteranderer Anwalt hätte ja u.U. vorher feststellen können, dass sich ein Verfahren für den Mandanten kaum lohnt. Dann wären erheblich weniger Gebühren für die Beratung angefallen.@ 6. Martin
Das sind die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG aus einem Streitwert bis 2.000 EUR
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
3,5 x 133,00 + 20,00 + 92,25 USt= 577,75 Waigeldollar
@RA Munzinger: Danke – das ermöglicht mir einen Einstieg per Google … das deutsche System der Anwaltsentschädigungen ist mir noch völlig fremd!
Die von U.V. angegebenen Gebühren sind die gesetzlichen Gebühren in einer Zivilsache (Geschäftsgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr.
Den "guten/besseren" Anwalt will ich sehen, der in einer solchen Sache sicher absehen kann, daß man besser auf ihn verzichtet. Zudem : So spart der Mandant 22,25 €, ansonsten hätte er zu den 1600 € noch die Beratungsgebühr zusätzlich gezahlt und damit auch aus ökonomischer Sicht schlechter gestanden
@ninjaturkey: Das Verhalten des Mandanten kann durchaus auch ökonomisch sinnvoll sein. Wenn die Chance besteht, dass sich die Streithähne wiedertreffen, besteht nun für den Kläger (oder andere Kläger) ein Anreiz vor einem Prozess eine Einigung zu suchen.
Man muss auch das Verhältnis Strafe zu Kosten der Strafe sehen. Den Kläger kostet es ca. 1000 Euro, für den Mandanten sind es plus/minus Null.
@mat: Die Gerichtskosten nicht vergessen! Das steht auch im Artikel.
Ob Herr Vetter gut war oder nicht kann ich nicht beurteilen (daher das "gut" gestrichen). Mir geht es eher um die theoretische Möglichkeit, dass man es vielleicht
besserbilliger hätte machen können.Erinnert mich an die Sachen wo die ExEhefrau nach der Scheidung dem ExEhemann das Finanzamt aus Rache mit sachdienlichen Hinweisen auf die Pelle hetzt und sich dann wundert warum er keine Alimente mehr bezahl(t)/en kann.
@ klaus : stimmt, die 36,50 € (bei Gebührenteilung) habe ich vergessen. Für den Differenzbetrag gibts trotzdem (zumindest bei uns :) ) keine Beratung
Ein Urteil wäre billiger gewesen.
@Klaus
Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass der Anwalt bei dem Rat, der Beklagte sollte sich klaglos stellen / anerkennen / keine Verteidigungsbereitschaft anzeigen, die komplette Sachlage hätte prüfen müssen, dabei jedoch kaum Gebühren einnimmt und trotzdem das volle Haftungsrisiko trägt.
Ich kanns nachvollziehen und finde es vernünftig.
Vielleicht hat ja (auch) der Kläger eine Rechtsschutzversicherung…
Kann ich guuuut verstehen. Mein 'Gegner' hat dadurch über 5000 DM verloren. Das macht mich heute noch froh. Und richtig glücklich werde ich sein, wenn ich ihm, der deutlich älter ist als ich, einen Zettel mit 'endlich' auf sein durch einen natürlichen Tod verursachtes Grab legen kann. Den Zettel habe ich schon vor Jahren ausgedruckt und sorgfältig verwahrt. Ich habe Zeit.
@Sebastian und andere: Manchmal ist es auch von Vorteil, in einer Sache mal deutlich die Grenzen zu zeigen, um sich selber vor weiteren Schäden zu schützen. Sowas kommt – nicht nur im Nachbarschaftsstreit – schnell mal vor. Da ist es dann besser, man wehrt sich ohne direkten Gewinn oder gar mit Verlust gegen eine im Grunde berechtigte aber überhöhte Forderung, bevor weitere so berechnete Forderungen kommen.
@Richard: Du hast Zeit, er nicht oder wie? :)
Ich muss dabei an den Film "Das kleine Arschloch" denken, die Szene mit dem alten Sack auf dem Friedhof.
Pfarrer: "Wir haben uns heute hier versammelt…"
Alter Sack: "…um sicher zu stellen, dass er auch wirklich verscharrt wird!"
"Manche Konflikte gehen doch etwas tiefer, wie es scheint."
Kann ich voll und ganz unterschreiben:
hatte auch mal einen Konflikt mit einem Lieferanten, der seine Gewährleistung per ordre de Geschäftsleitung ausgesetzt hatte mit der Begründung. um notorische nörgler und Querulanten kümmern wir uns nicht.
Es ging aber um einen deutlich höheren Wert, mind 1 Stelle mehr vor dem Komma :-) und das tut dann richtig weh.
Alles nur eine Frage der Ehre
Hasta la Satisfaciòn !
@Richard:
Falls deine Klage gegen Jopi Heesters läuft, würde ich nicht darauf wetten, dass DU (mehr) Zeit hast!!
Finde ich verständlich. Ich verklage gerade einen Händler und hoffe natürlich a), daß er den Schrott doch wieder zurücknehmen muß, auch wenn er nicht will, und b), daß das Verfahren möglichst lange dauert, damit der Schrott dann auch nichts mehr wert ist, wenn er ihn zurückkriegt.
b) ist natürlich völlig sinnlos – eigentlich sollte mir an einer schnellen Abwicklung gelegen sein, damit ich schnell mein Geld wiedersehe. Ist es aber nicht.
Im Auftrag des Teufels…
Müßte die ersparte Summe des Mandanten nicht höher ausfallen? Im Normalfall zahlt der Kläger doch alles, also die geforderte Summe, Anwälte und Gericht. Also müßten auch die 650 Euro Kosten der Gegenseite eingerechnet werden. Und dann dürfte sich das ganze schon rechnen.
@Toebi:
War das zufällig ein Unternehmen aus Gießen?
@Flo: war ja nur ein deal, kein urteil, daher pustekuchen
Hach ich würde mein Geld auch so gerne nach einer Gebührentabelle verdienen, unabhängig davon wieviel ich wirklich arbeiten musste…
@ninjaturkey: Genau das wollt' ich auch grad sagen :-)
Vielleicht ging es dem Mandanten auch nicht nur um Geld, sondern auch etwas um "Gerechtigkeit"?
Was ist mit den 20 EUR Telekommunikationspauschale??? ;-)
Das es nur ein Deal war ist mir klar, nur wäre doch die Alternative zum Deal ein Urteil mit den von mir genannten (teureren) Folgen, für den Beklagten natürlich. Gut, er hätte auch schon außergerichtlich zahlen können, aber das war ja nicht gewollt.
@ninjaturkey:
1. Niemand (aus der Ökonomie) hat je behauptet, der Mensch /sei/ ein Homo Ökonomicus. Das Ganze (d.h. die Definitionen, auf die man sich geeinigt hat) war immer schon ein reines Arbeitswerkzeug zur Modellierung, das nunmal in 95% der Fälle ausreichende Ergebnisse liefert. Schön sichtbar ja auch an Unterdefinitionen wie dem /methodologischen/ Individualismus – methodologisch ^= Arbeitsmethode, im Gegensatz zu onkologisch ^= allgemeinbeschreibend). Auf der anderen Seite gibt es ja dann die Systemtheorien mit dem methodologischen Kollektivismus (Beck, Adorno, Luhmann usw.), bei denen komischerweise im Gegenzug niemand behauptet, sie würden das Individuum entmündigen, und wären völlig weltfremd.
2. Aber auch völlig unabhängig vom ersten Punkt war die Nutzenfunktion des Individuums natürlich immer schon wertungsfrei offen. Nix mit Nutzen = Nützlichkeit im engen materiellen Sinne = Geld verdienen. Stattdessen galt schon immer Nutzen = Zufriedenheit/Glück/Wohlergehen, nachzulesen in jedem beliebiegen Einführungslehrbuch. Und damit ist natürlich ganz definitionsgemäß und völlig unstrittig auch nützlich(!), was z.B. das eigene Mitleid andereren gegenüber lindert, oder eben die eigene Schadenfreude befriedigt. Gleichfalls handelt der kiffende Kunststudent selbstverständlich rational, wenn er sich weigert, in die Steuerberaterpraxis seines Vaters einzusteigen – sofern Kunst und Kiffen ihm einen höheren Nutzen vermitteln als das höhere Einkommen und das intelektuelle Beschäftigen mit dem Steuerrecht. Aber das wollen die ganzen Geisteswissenschaftler oder auch die MINTler ja nicht hören, wenn sie ignorant (weil ohne exakte Kenntnis der Definitionen) über die geldfixierten Ökonomen herziehen, was? Mag vielleicht daran liegen, dass die Gler/MINTler statt Einführungslehrbuchern lieber Pamphlete lesen, weil, is ja nicht so anspruchsvoll, Satzbau und so …