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Lebenslang gegen Holzklotzwerfer ist rechtskräftig
Wegen der vielen Arbeit: Richter möchte heute kein Richter mehr werden
Hamburg: Keine Blutprobe mehr ohne richterliche Anordnung
Internet, Datenschutz: Der Innenminister sucht das Gespräch mit Kritikern
Versicherung will sich Konto bei der Bundesbank erklagen
Melittas vergeblicher Kampf um die Ehre der Filtertüte
Zur Hamburger Blutprobe:
Zitat aus der sz-Kommentarfunktion
"karieson01: Unerhört
"Dort hat die Polizei seit November die Weisung, sich streng an den in Paragraph 81 a der Strafprozessordnung vorgeschriebenen "Richtervorbehalt" zu halten.."
Die Polizei soll sich also allen Ernstes an Gesetzte halten."
Mehr ist dazu wohl nicht zu sagen. Stellt halt mehr Richter ein. Dann löst sich das Problem genau wie das von Link #2 in Luft auf.
Ich verstehe immer noch nicht wie man den Kerl wegen Mordes einbuchten konnte.
Und wenn das bei ihm passiert warum sind dann haufenweise andere Leute nur wegen Totschlags dran.
Zu Melitta: Als darüber erstmals berichtet wurde, gab es allerhand erschrockene bzw. zustimmende (zu Melitta) Kommentare. Das hat mich doch gewundert. Nun zeigt sich, daß meine Verwunderung berechtigt war, denn das Ansinnen von Melitta war hochgradig albern und hat die verdiente Abfuhr erhalten.
@ Olli
Mord oder Totschlag? Das ist ja oft die Frage.
Zwei Beispiele aus Berlin/Brandenburg von 2009:
Fall 1: Zwei männliche Jugendliche saßen in Berlin monatelang in U-Haft und wurden (nach vorherigem großen Protest der Eltern usw.) überraschend kurz vor Weihnachten aus der Haft entlassen, ohne daß der Strafprozeß beendet war. Sie sollen am 1. Mai einen Molotow-Cocktail auf eine Frau geworfen haben, die dadurch verletzt wurde. Ursprünglich sollen sie aber auf Polizisten gezielt haben. (Daß die Inhaftierten die Täter waren, ist umstritten.) Vorwurf der Staatsanwaltschaft: versuchter Mord.
Fall 2: Am Neujahrstag erschießt ein Zivilpolizist mit seiner Dienstwaffe und sieben Schüssen bei Berlin einen gesuchten mutmaßlichen Straftäter, der in einem Auto sitzt. Ein oder zwei Schüsse werden aus nächster Nähe, also ganz gezielt abgegeben. Nach einem Jahr (!) Ermittlungsarbeit soll es jetzt doch tatsächlich zum Prozeß kommen. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: versuchter Totschlag.
Fällt dem unbefangenen Beobachter etwas auf bei den zwei Fällen? (Vielleicht hätte man hier auch ein "heiteres Beruferaten" draus machen können?)
@Rabenpriester: Genau das. Wieso dauert das Einholen eines richterlichen Beschlusses in einer dringenden Sache so lange? In ein bis zwei Stunden fahre ich locker quer durch Hamburg. Da sollte es doch machbar sein, dass ein Richter in Bereitschaft, der für so etwas per Gesetz vorgeschrieben ist, sogar vor Ort entscheiden könnte. Und selbst wenn die Entscheidung 2h braucht: Alkohol baut sich im Körper nur mit ca. 0,1 Promille pro Stunde ab, schwere Alkoholsünder bekommt man immer noch.
Die Antwort liegt auf der Hand: Es wird am Personal gespart. Besonders deutlich zu sehen auch an den 4-5h, die es Nachts braucht. Mal wieder typisch: von oben herab werden die Mittel gestrichen und die unten dürfen es ausbaden. Sieht man ja auch an den Äußerungen des Bielefelder Richters aus dem anderen Artikel.
Zum thema Blutabnahme gestern abend bei einem Privatsender (ich glaube es war RTL) in den Nachrichten einen "tollen" einseitigen Bericht gesehen. Danach war für mich absolut unverständlich warum ein Richter sich in irgendeine Polizeiarbeit einmischen muss. Die Polizisten wollen doch die bösen Menschen fassen die uns alle töten wollen! Was fällt diesen Richtern eigentlich ein! Und was soll dieses komische Grundrecht sein, das da angeblich mißachtet wird! Davon hat man beim betreffenden Privatsender noch nie etwas gehört.
/ironie
Da wünscht man sich doch irgendwie, dass demnächst mal ein paar Fernsehredakteure wegen Gefahr im Verzug am Strassenrand in den Arm gestochen wird (und die sich dann fragen dürfen was da mit dem Blut nicht noch alles gemacht wird und in welcher Kartei sie nun bald stehen) oder die Beamten am besten auch noch gleich eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss dürchführen. Vieleicht verstehen die Damen und Herren dann ja wie es ist als unbescholtener Bürger in die Räder des Staatsapparates zu geraten weil der eine Beamte der vor einem steht nach einer 8 stunden schicht meint, man hätte ihn irgendwie komisch angeschaut und das Bauchgefühl irgendwie alarm schlägt (egal ob´s auch die Currwurst von der Tanke sein könnte).
@anonym:
Ich meinte jetzt eigentlich Fälle wo normale Menschen Verbrechen begangen haben.
WO teilweise mit extremer Brutalität auf Menschen eingestochen oder geprügelt wurde und die Täter bekamen nur eine Strafe wegen Totschlags.
Und da schmeißt jemand einen Holzklotz auf die Autobahn möglicherweise aus welchen Motiven auch immer (kann sein das der Typ Leute töten wollte oder auch nur Verletzen) und wird wegen Mordes verurteilt. Das will mir nicht in den Kopf. Ich wette ohne das Medienecho wäre es auch nur Totschlag gewesen.
Bei einem guten Anwalt könnte ich mir sogar Körperverletzung mit Todesfolge vorstellen.
@ 4.Link
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,672754,00.html
die Spiegel Artikelüberschrift ist ja wohl das dümmste was ich in letzter Zeit gelesen habe – und während der Feiertag war ich sogar auf BILD.de etc… (natürlich nur um meinen Werbefilter zu testen).
#k.
@Kand.in.Sky: Nunja, arg weit sind diese beiden Meisterstücke des deutschen Journalismus ja nicht mehr voneinander entfernt.
Platte, nicht einmal mehr ansatzweise versteckte Massenmanipulation und dazu, speziell dem Spiegel anzukreidende, fehlende journalistische Arbeit.
Und sogar den Werbefilter kann man bei Spiegel prima testen…
@R. Augstein:
Der Spiegel hat Werbung? Nie bemerkt. :D
#5/#6: Das ist ja gerade das Erschreckende daran: Im Artikel ist es genau wie in der von #6 beschriebenen Sendung. Man kann sich einfach nicht vorstellen, wozu man da einen Richtervorbehalt braucht. Arme Polizisten.
warum bei der blutabnahme nur vom alkohol geredet wird, erschliesst sich mir nicht ganz. da gibt es doch noch einige andere sachen die sich verstoffwechseln lassen.
sehr gute nachricht,dass dieser vollidiot weiter im gefängnis bleiben muss.
In den Unterschichtenmedien hieß der Typ doch immer "Holzklotzmörder". Er hat also nur einen Holzklotz umgebracht. Und dafür wollen die ihn einsperren?
Na mal sehen, was die Amis dann mit dem "Unterhosenbomber" machen…
@Melitta: Wegen eines so dämlichen Spots machen die sich Sorgen? Der ist eher schlecht als lustig.
@Lutz Baier: WENN er es denn war. Da gibts berechtigte Zweifel. Und die Frage, was ein Geständnis wert ist, dass einem Drogenabhängigen abgerungen wird, der auf Entzug ist und dem man das Drogenpäckchen unter die Nase hält…
@Mithos:
Wenn ein Richter seinen Job richtig macht gibt er aber die Anweisung für eine Blutentnahme nicht weil ein Polizist mal 5 Minuten durchgeklingelt hat.
Dann hoffe ich doch mal, dass ich nicht von nem Besoffenen totgefahren werde
zur Blutentnahme: Wenn das Gesetz die Mitwirkung eines Richters erfordert, dann hat einer mitzuwirken.
Das Problem wäre aber mit einer Gesetzesänderung einfach zu umgehen. Der Beschuldigte hat ein Anrecht auf die Blutentnahme, ansonsten gilt der Atemalkoholwert. D.h. die Blutentnahme ist freiwillig und der Richtervorbehalt entfällt.
@Susi: Die Messung des Atem-Alkoholwert ist nunmal keine solide Geschichte, sonst bräuchte man die Blutabnahme ja gar nicht. Wenn man diese trotzdem als hinreichend erklärt, was vom Verdächtigen widerlegt werden müsse, würde man genau genommen die Beweislast umkehren.
Davon ab ist dies eine verfahrenstechnische Lösung für ein rechtliches Problem, also ein Workaround um die eigentliche Problemstellung herum. Genau so, wie es nur eine kostentechnische Ausrede ist, wenn es heisst, dass eine Verfügung nun mal nicht schneller zu bekommen sei.
@Susi: Die Atemalkoholmessung ist nicht wirklich dass was man "genau" nennen kann (und durch diverseste Faktoren zu beeinflussen und eben abweichend von dem was tatsächlich im Blut ist – von Bedienungsfehlern etc gar nicht zu sprechen) um dann hinterher auf Basis dessen z.B. jemanden den Führerschein zu entziehen und ihm damit (u.U.) schweren wirtschaftlichen Schaden beizufügen. Man müsste wirklich große Meßtoleranzen anlegen um im Endeffekt nicht vor Gericht eine Niederlage nach der anderen zu kassieren. Womit man ganz nebenbei die Grenzen für Alkohol am Steuer sinnlos machen würde. 0,5 Promille wäre dann (ich mutmaße hier natürlich) in der Praxis vieleicht 0,7 oder 0,8 – einfach weil man 0,5 nicht sicher nachweisen kann. Genau wie es bei Verstößen wegen zu schnellen fahren schon lange ist. Wer bei Tempo 100 zum Beispiel 105-110 fährt hat seitens der Polizei nichts zu beführchten auch wenn er damit gegen die Geschwindigkeitsbegrenzungen verstösst.
Ist zum Beispiel ganz spannend wenn sie mal ins europäische Ausland fahren wo oft 50 auch tatsächlich 50 heisst und nicht 55. Da ist man auch schon mit 51 km/h zu schnell unterwegs und wird dafür auch zur Kasse gebeten. Für uns deutsche Autofahrer oft ein Schock sich tatsächlich an das zu halten was auf den Schildern steht. Wir sind da durch die gewissenhafte deutsche Rechtsprechung die uns vor Meßfehlern schützt und großzügige Toleranzen einrichtet sehr verwöhnt. ;)
"Wir sind da durch die gewissenhafte deutsche Rechtsprechung die uns vor Meßfehlern schützt und großzügige Toleranzen einrichtet sehr verwöhnt."
Das könnte sich aber ändern (Quelle: http://www.versicherung-online24.com/gerichtsurteile/auto_verkehr/urteil24.php ):
Kein Sicherheitsabschlag mehr bei Atemalkoholmessung.
Bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration unter Verwendung eines Messgerätes, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, ist der gewonnene Messwert nun ohne Sicherheitsabschlag verwertbar. Das Gerät muss unter Einhaltung der Eichfrist geeicht und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren müssen gewahrt sein.
Damit beendet der Bundesgerichtshof die bisher unterschiedliche Praxis von untergeordneten Instanzgerichten, welche die Messergebnisse der Atemluftkontrolle teilweise für zu ungenau hielten und unterschiedliche Toleranzwerte abzogen.
Nun gilt bundesweit, dass jeder, der mit 0,25 mg/l Atemalkohol oder mehr erwischt wird (entspricht mind. 0,5 Promille), eine Geldbuße zahlt sowie einen Monat Fahrverbot und vier Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bekommt.
Hiermit folgte der BGH (entgegen der Auffassung des OLG Hamm) der Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Dieses hatte in einem Fall, in dem mit dem Atemalkoholtestgerät Dräger Alcotest 7110 Evidential MK III gemessen wurde, schon am 12. Mai 2000 die Auffassung vertreten, den gemessenen Werten seien aufgrund der Genauigkeit der Geräte Sicherheitszuschläge nicht hinzuzurechnen.
Entschieden vom Bundesgerichtshof AZ.: 4 StR 507/00
Beschluss vom 03.04.2001
Quelle: BGHSt 46, 358
Melitta:
Wie kommt es, das gerade große Firmen offenbar undendlich Knete haben um sinnlose Prozesse bis zur letzten Instanz zu führen und wenn es dann um Lohnerhöhungen geht ist kein Geld da?
@Rabenpriester:
Da kann man nur sagen, Alkis, auf nach Hamburg.
Hicks… Ich verweigggere die Susdimmung für Alloholdingens.
Rülps… Nu trag mich zu mein Auto, Hicks… ich will nach Hause.
Hier ein Erfahrungsbericht eines Polizisten mit Richtern zum Thema Blutentnahme:
http://blog.beck.de/2009/10/07/blutprobenentnahmen-polizisten-zwischen-den-stuehlen-ein-bericht-aus-dem-bereich-der-polizei-aachen
@Christian:
Weil man dieses Geld vom Gewinn abziehen muss und das geht nicht.
Bei Prozessen verspricht man sich ja mehr Gewinn oder zumindest das man seine Gewinnspanne hält.
@anonym:
Ja, sie picken wahllos zwei Fälle herraus und versuchen losgelöst von jeglicher rechtlicher Würdigung bzw. Subsumtion, zu suggerieren, dass die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag vom Ansehen der Person oder von dem gutdünken der Gerichte bzw. der Strafverfolgungsbehörden abhinge.
Tatsächlich bestimmt allerdings das Gesetz wer wegen Mordes und wer wegen Totschlags zu verurteilen ist:
§ 211 Abs.2:
"Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
Und fällt Ihnen was auf? In dem von Ihnen mitgeteilten ersten Fall liegt das Mordmerkamal "mit gemeingefährlichen Mitteln" vor. Gemeingefährlich ist ein Mittel, wenn es durch seine Anwendung im Einzelfall eine Gefahr für eine unbestimmte Anzahl anderer Personen mit sich bringt. Einen Molotow-Cocktail bei einer 1. Mai "Demo" zu werfen, bei der sicherlich nicht nur die Geschädigte am Tatort anwesend war, stellt eine für den Täter unkontrolierbare Gefahr für eine vielzahl weiterer Personen dar. (Ob ggf. auch das Mermal des niederen Beweggrundes erfüllt ist, lässt sich aufgrund Ihrer Sachverhaltschilderung nicht hinreichend erörtern)
In dem 2. Fall wird von Ihnen hingegen kein Sachverhalt geschildert, der sich unter ein Mordmerkmal subsumieren ließe.
Keine Rolle spielen die Aspekte, wie lange das Ermittlungsverfahren gedauert habe oder ob der Schuss gezielt wgewesen sei. (Fall 2)
Ebenfalls belanglos ist die Behauptung, dass es umstritten sei, ob die beiden Angeklagten die Täter seien; wenn ihnen die Tat nicht nachzuweisen ist sind sie freizusprechen und nicht wegen versuchten Totschlags zu verurteilen. Darüber hinaus ist es auch völlig uninteressant ob und wie lange die Angeklagten in U-Haft sitzen.
@ Sebastian C.
Danke für Ihre Würdigung des Textes.
Daß die Länge der Ermittlungen und die Frage, ob die Inhaftierten wirklich die Täter waren, nichts direkt mit den erhobenen Anklagen zu tun hat, ist ja völlig klar. Das hatte ich lediglich als Zusatzinformation geliefert, denn nicht alle kennen die Fälle. Ob Sie mit "wahllos" recht haben, darüber kann man trefflich streiten. Auffällig sind beide Fälle allerdings schon, mindestens für den Zeitungsleser.
Es bleibt für mich nach wie vor die Frage, wie man einem vmtl. Unbewaffneten offenbar aus nächster Nähe in den Kopf schießen kann (vmtl. mehrfach), mit der Aussicht, NICHT wegen Mordes angeklagt zu werden. Das war im Grunde die Kernfrage. Und dahinter steht für mich die Frage, was ist los mit der Justiz in Deutschland? Ob das Obige der Normalbürger auch hinbekäme? (Kann sich jeder bei Bedarf selbst beantworten.)
voelliog offtopic aber nichts desto weniger gaaanz lustig.wie arm sind eigentlich die ra in deutschland
link:http://christophsalzig.posterous.com/witzabmahnung-von-komsa-an-100partnerprogramm
@anonym:
Es kommt nicht darauf an, ob der Täter aus nächster Nähe schießt und ob er mehrfach in den Kopf schießt und auch nicht ob das Opfer unbewaffnet ist.
Auch der Totschlag setzt das vorsätzliche Töten eines (anderen) Menschen voraus. Mord kommt nur in Betracht, wenn der Täter durch die Tat ein gesetzliches Mordmerkmal erfüllt.
Ist dem nicht so, liegt immer "nur" Totschlag vor. Totschlag setzt auch keine Affekthandlung oder sonstiges vorraus, was manchesmal durch Presse, Funk und Fehrnsehen suggeriert wird.
Der Regelfall ist daher der Totschlag.
Auszug aus der PKS 2008:
Mord: 694 (erfasste Fälle)
Totschlag und Tötung auf Verlangen: 1572 (erfasste Fälle)
Auf den Beruf des Täters kommt es für die rechtliche Bewertung nicht an.
"Auf den Beruf des Täters kommt es für die rechtliche Bewertung nicht an."
naja, bei einem Auftragskiller wird man wohl regelmäßig zur Habgier als Mordmerkmal kommen. :-)
@Axel: ach, und deshalb hebeln wir die Gewaltenteilung aus? Weil manche Leute eben dumm sind? Weil der Gesetzgeber lieber was anderes macht, um seine Klientel bei Laune zu halten? Nee, das ist zwar scheisse und da muss was getan werden, aber doch bitte nicht den Polizisten noch mehr Rechte einräumen. Die sie sich ja eh schon meist nehmen und missbrauchen *verallgemeiner*.
*seufz*
@Rabenpriester:
Und was sollte da gemacht werden?
Soll jetzt etwa auf jedem Polizeirevier rund um die Uhr ein Richter anwesend sein? Eine Idee, für die sich manche Juristen sicher begeistern können.
Hält man sich strikt an das Formalrecht, ist die Situation schlichtweg absurd.
Ob eine Trunkenheitsfahrt aufgedeckt wird, hängt dann zunächst von der Darstellung des Polizisten gegenüber dem Staatsanwalt ab. Kauft der die Geschichte, muss er den Richter überzeugen, dass eine Blutentnahme angezeigt ist.
Je nach dessen Glaubensfähigkeit oder Bauchgefühl trifft er dann eine Entscheidung die auf allem beruhen kann, nur nicht auf einer objektiven Tatsachebewertung.