22.1.2010

Keine Auslieferung in türkisches Lebenslang

Droht einem Beschuldigten in der Türkei eine “erschwerte” lebenslange Freiheitsstrafe, darf er nicht ausgeliefert werden. Mit dieser Entscheidung korrigiert das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Die Hammer Richter sahen kein Problem darin, einen Türken trotz dieser Strafdrohung in die Heimat zurückzuschicken. Bei einem “erschwerten” Lebenslang ist in der Türkei eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht möglich. Selbst eine Begnadigung kommt nur aus sehr begrenzten Gründen in Betracht.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, als Funktionär der PKK ein Bombenattentat angeordnet zu haben.

In seiner Entscheidung weist das Bundesverfassungsgericht darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung angedrohte Strafen nicht grausam, unmenschlich oder
erniedrigend sein dürfen. Von großer Bedeutung sind vor allem mögliche
persönlichkeitszerstörende Wirkungen der Strafhaft, denen durch einen
menschenwürdigen Strafvollzug begegnet werden muss.

Dabei mildert jede Hoffnung auf eine möglicherweise vorzeitige Entlassung die mit der
Strafhaft verbundenen psychischen Belastungen ab. Gerade im Auslieferungsverkehr berücksichtigt das Bundesverfassungsgericht allerdings, dass das Grundgesetz von der Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in die Völkerrechtsordnung der
Staatengemeinschaft ausgeht. Dazu gehört, Strukturen und Inhalte fremder
Rechtsordnungen und -anschauungen grundsätzlich auch dann zu achten,
wenn sie im Einzelnen nicht mit den deutschen innerstaatlichen
Auffassungen übereinstimmen.

Maßgeblich für die Beurteilung der „erschwerten“ lebenslangen Freiheitsstrafe im vorliegenden Fall ist, dass nur bei schweren Gebrechen oder bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Häftlings von einer weiteren Vollstreckung der Strafe bis zum Tod abgesehen werden kann. Dies verletzt unabdingbare Grundsätze der deutschen
Verfassungsordnung jedenfalls dann, wenn – wie hier – auch bei Vorliegen dieser Umstände die Wiedererlangung der Freiheit deswegen ungewiss bleibt, weil der Häftling nur auf den Gnadenweg hoffen kann.

Die zu erwartende Strafe nimmt einem Verurteilten jene Hoffnung auf ein
späteres selbstbestimmtes Leben in Freiheit, die den Vollzug der lebenslangen Strafe nach dem Verständnis der Würde der Person überhaupt erst erträglich macht. Das Oberlandesgericht hätte sich daher nicht darauf beschränken dürfen zu prüfen, ob der Beschwerdeführer eine abstrakte Chance auf Wiedererlangung der Freiheit hat. Vielmehr kommt es in jedem Einzelfall auf eine Gesamtbeurteilung an. Diese Gesamtbeurteilung darf sich nicht der Einsicht verschließen, dass die „erschwerte“ lebenslange Freiheitsstrafe den Verurteilten günstigstenfalls darauf hoffen lässt, in Freiheit zu
sterben.

Über die Auslieferung muss nun neu entschieden werden.

Beschluss vom 16. Januar 2010 – 2 BvR 2299/09 –

63 Kommentare zu “Keine Auslieferung in türkisches Lebenslang”

  1. Jens meint: (22.1.2010 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    "Wer unser Gastrecht missbraucht, für den gibt es nur eins: Raus, und zwar schnell." – Gerhard Schröder

  2. usp meint: (22.1.2010 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Gleich kommt wieder der PI-Pöbel…

  3. Judas meint: (22.1.2010 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    'Hoffen, in Freiheit zu sterben.'
    Das ist doch auch schon was.

  4. user124 meint: (22.1.2010 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    @1 da hat er auch recht. bei straftaten (>>kaugummi klauen) sollten ausländer, sprich leute ohne deutsche staatsbürgerschaft, abgeschoben werden wenn sichergestellt ist das sie in ihrem heimatland für die straftat entsprechend verurteilt werden.
    "entsprechend" beinhaltet das die strafe angemessen sein muss, nicht zu viel und nicht zu wenig.

    das urteil des bverfg findet hier meine zustimmung :)

  5. n.n.n. meint: (22.1.2010 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Aber in D besondere schwere der Schuld und nachträgliche Sicherungsverfahrung (im Grundsatz) durchgehen lassen …

  6. Jan Krycki meint: (22.1.2010 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    @Judas:
    Aber es reicht nicht. Solange Paragraph Eins unseres Grundgesetzes noch die Worte "Die Würde des Menschen ist unantastbar" enthält, müssen wir wohl mit solchen Fällen den Preis dafür zahlen, ein Rechtsstaat zu sein.

    Auch der mutmaßliche Drahtzieher eines Bombenattentates genießt den Schutz unseres Grundgesetzes, solange er sich auf deutschem Boden befindet.

    Ob es uns gefällt oder nicht.

  7. kriech meint: (22.1.2010 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    @5 volle Zustimmung: denn bei Sicherungsverwahrung und Maßregelvollzug entscheiden in Deutschland die " Kommunikationsqualitäten" des Häftlings, siehe http://www.youtube.com/watch?v=BhbCp_qvwJ0

  8. Anna meint: (22.1.2010 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    Gerhard Schröder gebe ich in diesem Fall Recht.
    Und ich bin der festen Überzeugung, dass die Strafe, die einen PKK-Terroristen in der Türkei erwartet absolut angemessen ist!

  9. Dierk meint: (22.1.2010 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Liebe Anna, verstehe ich Sie recht, dass wir die Türkei auf keinen Fall in die EU aufnehmen dürfen, weil sie kein Rechtsstaat ist und menschenverachtende Strafen hat, andererseits aber selbstverständlich Menschen dorthin abgeschoben werden dürfen, weil die Türkei ja ein ganz netter Rechtsstaat mit korrekten strafen ist? Oder sind Ihnen Menschen an sich eigentlich scheißegal?

    Und beantworten Sie mir doch auch gleich die Frage, warum die PKK, wenn sie gegen die Unterdrückung der Kurden durch die türkische Regierung kämpft eine terroristische Vereinigung ist, wenn es allerdings gegen Saddam Hussein geht, eine Menschenrechtsorganisation?

  10. Anna meint: (22.1.2010 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Die PKK ist eine faschistische, Terroristische und Menschenrechte ignorierende Organisation. Kurden können Rechte haben so viele sie wollen, solange diese auf friedlich geäußerten Forderungen basieren. Die Türkei sollte meiner Meinung nach nicht in die EU aufgenommen werden.
    Und : Ja, Menschen, die Terroristen sind, sind mir scheißegal.

  11. Aurisa meint: (22.1.2010 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    @Jan Krycki:

    Solange Paragraph Eins unseres Grundgesetzes noch die Worte "Die Würde des Menschen ist unantastbar" enthält, müssen wir wohl mit solchen Fällen den Preis dafür zahlen, ein Rechtsstaat zu sein.

    Na bei dem derzeitigen Tempo mit dem hierzulande der freiheitliche Rechtsstaat abgebaut wird, kann es ja nicht mehr lange dauern, bis das nicht mehr da steht :(…
    (Das heisst, da stehen wird es wohl immer noch, es wird nur in der Praxis bedeutungslos werden…).

  12. Danny Wilde meint: (22.1.2010 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    Na super. Weil in der Türkei im Gegensatz zu Deutschland ein Gefängnis wirklich eine Strafe darstellt, darf jemand, der ein extrem hinterlistiges und feiges Verbrechen begangen hat, nicht nach dahin ausgeliefert werden, wo er hingehört. Er muss im deutschen Kuschelvollzug bleiben, damit er eine ernstzunehmende Perspektive hat, irgendwann in seinem Leben mal wieder Bombenattentate zu verüben.

    Oder geht irgendjemand davon aus, dass der Typ in die Heilsarmee eintritt, wenn er in wenigen Jahren wieder rauskommt?

    Welche Perspektive hatten eigentlich die Opfer seines Attentats, sich diesem zu entziehen? Welche Perspektive haben deren Hinterbliebene? Ok, immerhin sind die Opfer in Freiheit gestorben. Na Gott sei Dank!

  13. RA meint: (22.1.2010 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Keine Ahnung woher du kommst "Anna", vermute aber aus der Türkei ;)

    Die PKK ist ne Truppe von Separatisten.
    Nur unter starker Verbiegung von Ursachen und Taten kann man die als "Terroristen" bezeichnen.

    Den meisten Regimen kommt der ganze Wirbel um "Terroristen" aber sehr gelegen, da werden dann einfach mal all diejenigen die man in den 70er und 80ern noch als "Freiheitskämpfer" bezeichnet hat, zu Terroristen abgestempelt.

    Wenns so weitergeht, simma bald allesamt Terroristen ^^

    Was den Fall angeht:

    "Zur Last gelegt". Da würd mich ja interessieren. Kann mich an keinen nachgewiesenen Bombenangriff der PKK in der jüngeren Vergangenheit erinnern.

  14. Jings meint: (22.1.2010 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    Die Hammer Richter haben scheinbar noch Bezug zum Volk, in dessen Namen sie Urteile sprechen. Beim Bundesverfassungsgericht bin ich mir da allerdings nicht sicher.

  15. Axel John meint: (22.1.2010 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    http://verfassungsblog.de/bverfg-lebenslang-der-trkei-ist-unmenschlich/

    Vor vier Jahren hatte das BVerfG befunden, dass die Auslieferung in die USA (“life without possibility of parole”) im entsprechenden Fall in Ordnung geht: Da gebe es eine, wenn auch nur extrem schmale, Chance, dass die Strafe noch umgewandelt wird.

  16. Anna meint: (22.1.2010 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    @13:

    Kann mich an keinen nachgewiesenen Bombenangriff der PKK in der jüngeren Vergangenheit erinnern.

    Dann solltest du Dich wohl 'mal besser informieren. Und nein, ich komme nicht aus der Türkei, ich bin ind deutschland geboren und deutsche Staatsangehörige.

    @12 : Super Einstellung! Hier wird die PKK wiedermal als lustige kleine Gruppe dargestellt, die für die Rechte einer Minderheit kämpft. Völliger Schwachsinn. Es handelt sich hierbei zweifelsfrei um eine terroristische Organisation.

    PKK hin oder her – wer versucht ein Bombenattentat zu verüben ist für mich ein Terrorist und gehört bestraft. Ein deutsches Gefängnis ist für solch einen Menschen wie ein 6er im Lotto, wenn er weiß, dass ihm die türkische Haft droht.

  17. Bert meint: (22.1.2010 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @13:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeiterpartei_Kurdistans

    Die Arbeiterpartei Kurdistans (Eigenbezeichnung „Partiya Karkerên Kurdistan“, Abk. PKK) ist eine kurdische Untergrundbewegung mit Ursprung in der Türkei. Sie kämpft mit Waffengewalt für politische Autonomie kurdisch besiedelter Gebiete in der Türkei, dabei verübt sie auch Anschläge auf zivile Ziele.Ziel der PKK ist je nach Lesart die Gründung eines unabhängigen kurdischen Staates oder ein „Demokratisches Autonomes Kurdistan“ innerhalb der bestehenden Staatsgrenzen mit eigenen „nichtstaatlichen Administrationen“. Die Organisation und ihre Nachfolger werden unter anderen von der Türkei, der EU und den USA als terroristische Vereinigung eingestuft. Seit dem 30. Mai 2008 ist die PKK auf der Drogenhandels-Liste des Foreign Narcotics Kingpin Designation Act in den USA.

  18. Christian meint: (22.1.2010 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @Anna:

    Es handelt sich hierbei zweifelsfrei um eine terroristische Organisation.

    Und darum sprechen wir deren Mitgliedern Menschenrechte ab? Hatten das die USA nicht schon einmal irgendwo versucht?

    Ein deutsches Gefängnis ist für solch einen Menschen wie ein 6er im Lotto, wenn er weiß, dass ihm die türkische Haft droht.

    Gute Einstellung, dann erzaehlen wir den deutschen Gefangenen doch gleich Sie machen Urlaub auf Staatskosten – und bekommen sogar noch Geld dafuer!

  19. horst meint: (22.1.2010 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Frage: Wäre es sinnvoll bei Straftaten, die einer Abschiebung nicht im Wege stehen,

    einfach eine Anordnung zu einem Bombenanschlag zu "erfinden", von welcher man jedoch nach

    § 24 zurückgetreten ist ?

    Könnte eine Abschiebung so umgangen werden ?

  20. Suppenkaspar meint: (22.1.2010 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @anna
    Ich finde auch, dass der türkische Strafvollzug genau das richtige z.B. für Kinderschänder ist.
    Upps. Marco W. ist inzwischen ein verurteilter Kinderschänder. Ich finde er sollte in die Türkei überstellt werden und dort in einem türkischen Gefängnis verrotten.

  21. Jimmy meint: (22.1.2010 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Mal als Nachfrage an die versammelten Fachleute hier: Sollte der in der Türkei Beschuldigte nicht ausgeliefert werden, dann muss er sich für die Tat (falls er sie denn begannen hat) nicht verantworten?

    Konstruierter Fall: Jemand, der in einem Bürgerkrieg massenhaft Hinrichtungen und Vergewaltigungen angeordnet und auch selber durchgeführt hat, dürfte in Deutschland als freier Mann leben, wenn ihm in seinem Heimatland dafür die Todesstrafe/echtes Lebenslänglich drohen würde?

    Auch wenn ich das Urteil des BVerfG verstehe und gutheiße, scheint mir das trotzdem problematisch zu sein…

  22. MrBrook meint: (22.1.2010 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Ich halte die Entscheidung für falsch. Wenn man ausländische Rechtssysteme akzeptiert gehört dazu auch, dass man deren Strafandrohungen grundsätzlich toleriert. In Extremfällen – beispielsweise bei der Folter oder bei drohender Todesstrafe – mag man ja einen Verstoß gegen elementare Verfassungsgrundsätze bei einer Auslieferung annehmen können. Aber das alleine darauf zu stützen, dass jemand im Ausland zu lebenslänglich verurteilt wurde… Sehr bedenklich. Meiner Meinung nach greift das Bundesverfassungsgericht hier ein wenig hoch, wenn es diesen Grundsatz als so elementar ansieht, das eine Missachtung aus deutscher Sicht in anderen Rechtssystemen nicht toleriert werden kann. Da ist es nur noch ein kleiner Schritt hin zu der Feststellung, dass ausländische Rechtsordnungen sich gefälligst am deutschen Grundgesetz zu orientieren haben. Oder das die Haftstandards in Indonesien oder im Kongo deutschen Standards entsprechen müssen, dass man dorthin ausliefern darf.

  23. Jürgen meint: (22.1.2010 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @2

    Sorry, hat länger gedauert. ;)

    Vorneweg, ich halte die Entscheidung für richtig.

    Wir leben in einem Rechtsstaat der gewissen Normen und Regeln den Bürgern auferlegt. Und jeder der sich im Bundesgebiet aufhält, hat sich daran zu halten.

    Und wieso sollte man im Falle eines mutmaßlichen (oder wurde er schon verurteilt) Terroristen, jetzt mit zweierlei Maß messen?

    Angenommen ein Deutscher ohne Migrationshintergrund, hätte als Mitglied der PKK innerhalb der Türkei einen Anschlag befohlen, dann wäre das Geschrei groß, von denen die deren Auslieferung verhindern wollten.

    Ein Lebenslang, ohne die Möglichkeit der Bewährung, ist in unserem Staat nicht gewollt, da bei uns die Resozialisierung im Vordergrund steht und nicht die bloße Bestrafung. Das es immer wieder Misserfolge gibt und es zudem Straftaten gibt, wo auch ich die Hand in der Tasche zur Faust balle, das liegt in der Natur der Sache.

    Jedoch bin ich der Meinung, dass es die Möglichkeit geben sollte, den Beschuldigten hier in Deutschland vor Gericht zu bringen. Jedoch denke ich, dass in so einem Fall die Mitarbeit der Türkischen Behörden zu wünschen übrig lassen.

    Jürgen

  24. Merkwürdig meint: (22.1.2010 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Komisch. Das BVerfG hat doch selber schon in Einzelfällen angenommen, dass die individuelle Schuld so schwer liegen kann, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe auch tatsächlich lebenslang bedeutet.

    Aber wie auch immer. Am einfachsten wird es sein, wenn sich die Türkei verpflichtet, die "erschwerte" lebenslange Freiheitsstrafe als "einfache" zu vollstrecken. Dann dürfte dieser Einwand jedenfalls ins Leere laufen.

  25. code meint: (22.1.2010 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Klar, aber Sicherungsverwahrung geht in Ordnung. Toll, BVerfG, sehr konsequent.

  26. Olli meint: (22.1.2010 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @Danny Wilde:

    Ja es ist wirklich schlimm das man Leute nicht mehr in kleine Zellen sperrt und diese komplett überfüllt schlimm ist es auch das unser Strafvollzug effektiver ist das kann doch wirklich nich sein.

    Dann lieber das gute alte anketten wie früher damit der Pöbel seine Ruhe scheiß auf die Menschenwürde und die durch die Behandlung höhere Rückvollquote.

    @ 19 (Horst) Ja aber die war doch schon 13 das kann man doch hier verstehen das ist ja was völlig anderes denn das finden die meisten Leute die sonst gerne Fackel und Gabel rausholen völlig in Ordnung.

    Ja das war Ironie.

  27. dot tilde dot meint: (22.1.2010 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    dium, dium, oh anna. mir graust vor dem tag, an dem ihnen die menschenverachtung in ihren äußerungen bewusst wird. und ich wage die these, dass eine gesellschaftsordnung, in der terroristen egal sind, selbst terroristisch ist.

    worauf soll sich die konsequente ablehnung von terrorismus denn gründen, wenn nicht auf die annahme, dass kein mensch egal sei?

    .~.

  28. dbalzert meint: (22.1.2010 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @25: Die Sicherungsverwahrung ist aber nicht für immer. Sie muss alle 2 Jahre überprüft werden und sollte planmäßig nach 10 Jahren enden. Großer Unterschied und deshalb sehr konsequent, oder ?

  29. Scuba meint: (22.1.2010 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    Oh mein Gott, wie recht #2 doch hatte….

  30. NewsShit! meint: (22.1.2010 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    Einfache Lösung für das Problem: Straftaten sollten in dem Land verhandelt und bestraft werden, wo sie stattgefunden haben. Fertig ist die Nummer.

    Das geht dem Drogenschmuggler in Thailand so und auch dem Jugendlichen, der in der Türkei eine Minderjährige begrabscht (haben soll).

    Warum wurde der Verurteilte in Deutschland verurteilt? War der Anschlag in Deutschland?

  31. dbalzert meint: (22.1.2010 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    Der Mann ist kein Terrorist, sondern ein unschuldiger Mensch. Er ist nicht verurteilt worden. Einfach mal beim BVerfG nachlesen bevor man hier irgendwelche Behauptungen aufstellt.
    MfG

  32. MrBrook meint: (22.1.2010 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @Jürgen: Unser Rechtssystem ist eben anders. Aber wenn man Ihre Meinung konsequent anwenden würde hieße das: Es darf keine Auslieferung mehr in irgendein Land erfolgen, so lange nicht die möglicherweise anwendbaren ausländischen Rechtsvorschriften inklusive deren Auslegung an deutschem Verfassungsrecht gemessen wurden. Auch Kooperationen mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden dürften nicht mehr ohne diese Voraussetzung erfolgen. Das gälte nicht nur für die Türkei, sondern auch für EU-Staaten. Mal ganz abgesehen dass man da rechtliche Probleme bekommt wäre das auch praktisch nicht möglich.

  33. Mithos meint: (22.1.2010 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    @NewsShit!: Nach der Logik müssten wir auch Karikaturisten in den Iran ausliefern.

    Deutschland beurteilt bei Entscheidungen über Auslieferungen nach hiesiger Sicht, ob bei einem Verfahren im Auslieferungsland die Menschenrechte (nach unserer Sicht) eingehalten werden. Andernfalls müssten wir zum Beispiel auch chinesische Menschenrechtler an China ausliefern, denn vor dem Gesetz sind ja alle Menschen gleich.

  34. Olli meint: (22.1.2010 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    @MrBrook:

    Und was ist mit Leuten denen die Todesstrafe droht? Oder Menschenrechtsaktivisten? Oder Leute deren verbrechen es ist der falschen Partei anzugehören?

  35. Dierk meint: (22.1.2010 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    @Bert
    Das Dumme an der Sache ist – abgesehen von der Quelle -, dass es sehr einfach ist, auf die Terroristenliste der EU und der USA zu kommen: jede Gruppe, die von einem Land als 'Terroristen' eingestuft ist, kommt automatisch drauf. Prominentestes Beispiel wären wohl die Uiguren, die sich nicht so ganz damit anfreunden können, dass die chinesische Zentralregierung ihnen die Religionsausübung verbietet und sie umsiedeln möchte.

    In nicht wenigen Einzelfällen wurden auch schon deutsche Demonstranten als Terroristen eingeschätzt, z.B. in Heiligendamm damals. Das war zwar nur kurzfristig, kann einem aber trotzdem das Wochenende versauen. Und natürlich Jobaussichten, da selbst Verdachtseinträge gerne mal weit über ihr Verfallsdatum in Dokumenten auftauchen.

    Übrigens, Anna, nicht nur Saddam Hussein hat gerne mal ein paar Hundert Kurden so nebenbei getötet, die Türkei ist da auch nicht schlecht drin. Wäre damit der Freiheitskampf der PKK gerechtfertigte Selbstverteidigung; auch im GG gibt es einen Artikel, der Gewalt durch Bürger ausdrücklich genehmigt.

  36. bubu meint: (22.1.2010 um 22:17) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil ist ein Skandal. Gehört abgeschoben ohne wenn und aber.

  37. Tobi meint: (22.1.2010 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    yeah…noch einer für den wir somit Unterhalt zahlen dürfen.

  38. ich meint: (22.1.2010 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    Das Urteil ist sehr gut. Ohne wenn und aber.

  39. x meint: (22.1.2010 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    Sowas haben wir auch. Lebenslang ist in den Niederlanden echt lebenslang. Raus kommt man in der Praxis nur, wenn man eh in den nächsten Tagen sterben wird. Von den nach 1970 zu lebenslang Verurteilten wurde bisher niemand von der Königin begnadigt.. was historisch allerdings so zu erklären ist, dass die Bestrafung als Ersatz für die 1870 abgeschaffte Todesstrafe gesehen wird. Seitdem wird man eben "lebendig für tot erklärt".

  40. MrBrook meint: (23.1.2010 um 01:27) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Das habe ich in Kommentar 22 geschrieben. Bei elementaren Verstößen gegen Wertungen des deutschen Grundgesetzes ist es ohne Frage so, dass irgendwo eine Grenze gezogen werden muss. Diese Grenze kann man wohl nur am Einzelfall festlegen. Wenn eine Zelle im Ausland nach dem Maßstab des deutschen Verfassungsrechts 1/10 qm zu klein ist, wird das einer Auslieferung wohl nicht im Wege stehen. Wenn einer Person dagegen Folter droht ist das etwas anderes. "Lebenslang" an sich halte ich nicht für einen Verstoß der so qualifiziert ist, dass daran die Auslieferung scheitern sollte. So lange ein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten ist und die Strafandrohung nicht offensichtlich per se aufs gröbste unverhältnismäßig hoch ist (Bsp: Lebenslänglich für Radfahren in der Fußgängerzone) sehe ich diese Qualifikation einfach nicht als gegeben an.

  41. MrBrook meint: (23.1.2010 um 01:55) AntwortenReply to this comment

    Was mir grade auffällt: Im Text oben wird folgendes gesagt:

    "[...] Maßgeblich für die Beurteilung der „erschwerten“ lebenslangen Freiheitsstrafe im vorliegenden Fall ist, dass nur bei schweren Gebrechen oder bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Häftlings von einer weiteren Vollstreckung der Strafe bis zum Tod abgesehen werden kann. Dies verletzt unabdingbare Grundsätze der deutschen
    Verfassungsordnung jedenfalls dann, wenn – wie hier – auch bei Vorliegen dieser Umstände die Wiedererlangung der Freiheit deswegen ungewiss bleibt, weil der Häftling nur auf den Gnadenweg hoffen kann. [...]"

    Der zweite Satz ist meiner Meinung nach falsch. Die reine lebenslängliche Todesstrafe nur mit Aussicht auf Freilassung über den Gnadenweg hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht als Verstoß gegen elementare Grundsätze des deutschen Verfassungsrechts gesehen. Ich zitiere aus der Entscheidung des BVerfG:

    "[...] Für den Strafvollzug im Geltungsbereich des Grundgesetzes genügt zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Institut der Begnadigung allein nicht, um die verfassungsrechtlich unaufgebbare Aussicht auf Wiedererlangung der Freiheit in einer Weise abzusichern, die rechtsstaatlichen Anforderungen entspricht.

    [...]

    Im Auslieferungsverkehr mit dem ersuchenden Staat kommt es demgegenüber nur darauf an, dass in dessen Rechtssystem jedenfalls eine praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit besteht. Verfahrensrechtliche Einzelheiten, mit denen diese praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit in Deutschland verstärkt und gesichert wird, müssen dafür nicht erfüllt werden. Sie gehören nicht zu den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen Verfassungsordnung (vgl.BVerfGE 113, 154 ). [...]".

    Das Problem ist nach Ansicht des BVerfG grade nicht, dass überhaupt nur der Gnadenweg offen steht; Sondern dass der Gnadenweg nur in bestimmten Fällen offen steht. Dazu passt auch, dass das BVerfG an anderer Stelle wortwörtlich schreibt: "[...] Eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung stellt als solche keine unerträglich harte oder unmenschliche Strafe dar, die einer Auslieferung entgegensteht [...]".

    Dementsprechend ist mein Kommentar (22) auch in der Formulierung nicht haltbar, weil das Bundesverfassungsgericht sich auf andere Erwägungen stützt. Trotzdem halte ich die Entscheidung im Ergebnis für falsch.

  42. Tim meint: (23.1.2010 um 04:14) AntwortenReply to this comment

    Jetzt müssen sich sämtliche Sozialromantiker mal entscheiden.

    Man kann nicht einerseits ständig drauf pochen, dass solche Leute nicht ausgeliefert werden dürfen, da es in der Türkei massive Mißstände gebe, die man anderen Menschen (nicht mal Schwerststraftätern) zumuten kann und andererseits gebetsmühlenartig die möglichst schnelle Aufnahme der Türkei in die EU fordern!

    Wenn man sieht, wie die Türkei nach wie vor Minderheiten niedermetzelt, wie Kirchen im Grunde inoffiziell vollkommen legitim niedergebrannt werden, wie Christen Strafanzeigen wegen "Verunglimpfung de Türkentums" kriegen, Schwule juristische und "nichtjuristische" Probleme kriegen, wie die Massenmorde an zB den Arminiern staatlich aus den Geschichtsbüchern entfernt werden und auf keine Fall angesprochen werden dürfen ect., sieht man, dass die Türkei schlichtweg unter faschistischer Führung ist und unter diesen Umständen auch nichts in der EU zu suchen hat.

  43. dumm meint: (23.1.2010 um 05:53) AntwortenReply to this comment

    In Spanien waren die Moslems 800 Jahre und wurden wieder vertrieben. Die Türken sind erst knapp 500 Jahre in Konstantinopel.
    Freiheitskämpfer sollten nicht ausgeliefert sondern unterstützt werden.

  44. yuri meint: (23.1.2010 um 06:35) AntwortenReply to this comment

    Alah akbar!

    Nur schade, dass der deutsche Steuerzahler dafuer bezahlen muss.

    Die Demokratie in ihren letzten Zuckungen….

  45. Tom meint: (23.1.2010 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    Wenn sich das erstmal rumgesprochen hat wird es lustig.

    -> In einem beliebigen Land Terroranschlag verüben.
    -> Nach Deutschland einreisen.
    -> Falls man geschnappt wird, einfach behaupten, es wäre Menschenunwürdig in eine Haftanstalt des jeweiligen Landes eingesperrt zu werden und notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
    -> Recht bekommen, sich ins Fäustchen lachen und ein unbeschwertes Leben im deutschen Kuschelknast führen.

    Anregung für eine neue Imagekampagne im Ausland: Deutschland. Ein Paradies für Terroristen. (Sponsored by Steuerzahler)

  46. Christian meint: (23.1.2010 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    @Tom:

    In einem beliebigen Land Terroranschlag verüben.

    Check. Mein Plan fuers Wochenende.

    Nach Deutschland einreisen.

    Mit Touristenvisum, oder?

    Falls man geschnappt wird, einfach behaupten, es wäre Menschenunwürdig in eine Haftanstalt des jeweiligen Landes eingesperrt zu werden und notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

    Jupp, prueft ja auch keiner.

    Recht bekommen, sich ins Fäustchen lachen und ein unbeschwertes Leben im deutschen Kuschelknast führen.

    Dann waere doch Schweden mit Sauna und Kino sowie Massagen im Knast besser zum Einreisen oder? Und mit Touristenvisum machen die bestimmt auch nicht so viele Problem.

    Anregung für eine neue Imagekampagne im Ausland: Deutschland. Ein Paradies für Terroristen. (Sponsored by Steuerzahler)

    Deutschland, Ein Paradies fuer Menschenrechte. (Sponsored by Rechtsstaat)

  47. Ein Steuerzahler – Noch ein Fass aufmachen! meint: (23.1.2010 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    Soll die "demokratische" Türkei nicht in die EU (laut Wsterwelle). Ja was denn nun?
    Lt. BVerfassungsgericht sind die menschenrechtlichen Voraussetzungen wohl nicht erfüllt!

  48. MrBrook meint: (23.1.2010 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    @Ein Steuerzahler – Noch ein Fass aufmachen!: Erstens sagt das Bundesverfassungsgericht viel, wenn der Tag lang ist; Viele Entscheidungen werden in der Fachliteratur ziemlich intensiv diskutiert und kritisiert. Auch wenn es ein Auslegungsmonopol in Bezug auf das Grundgesetz hat heißt das nicht, dass die Richter dort Gottheiten sind die immer richtig liegen.
    Zweitens wollen sich die anderen europäischen Länder wohl kaum am deutschen Grundgesetz messen lassen. Daher spricht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen eine Aufnahme der Türkei in die EU, die Deutschen haben schließlich auch keinen Anspruch auf universelle Geltung ihrer Verfassung.
    Drittens hat das Bundesverfassungsgericht auch bei EU-Staaten schon gegen Auslieferungen entschieden. Verwiesen sei dabei auf Griechenland.
    Und schließlich hält auch Deutschland sich scheinbar nicht an elementare Rechte der Bürger. Wie sonst kann man sich erklären, dass Deutschland des öfteren vom EGMR verurteilt wird (meistens wegen wegen überlanger Verfahrensdauer)?

  49. Axel John meint: (23.1.2010 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    @MrBrook:

    Und schließlich hält auch Deutschland sich scheinbar nicht an elementare Rechte der Bürger. Wie sonst kann man sich erklären, dass Deutschland des öfteren vom EGMR verurteilt wird (meistens wegen wegen überlanger Verfahrensdauer)?

    Vielleicht gerade WEIL Deutschland sich an diese "elementaren Rechte" hält?
    ZB. wenn gewiefte Anwälte durch Antragsfluten und Prozesstricks Verfahren bis in die Ewigkeit verzögern?
    Oder wegen noch so banaler "Formfehler" Revisionen erzwingen und die Instanzen rauf und runter prozessieren?

    Was Auslieferungen in die USA betrifft, ist das BVerfG weniger besorgt, obwohl da, im Gegensatz zur Türkei, für Mord sogar die Todesstrafe verhängt werden kann.
    http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/1/id/35424/f/106/

    Über die Gründe kann man spekulieren.

  50. MrBrook meint: (23.1.2010 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    @Axel John: Ähm… Nein. Deutschland wird wegen Verstoßes gegen Menschenrechte verurteilt, weil es sich an Menschenrechte hält? Klar. Vor allem, weil es regelmäßig Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht trifft. In den Gerichtsbarkeiten gibt es Verfahrensdauern jenseits von gut und böse. Alleine dass das BVerfG fast zwei Jahre braucht um endlich einen Verhandlungstermin zur Vorratsdatenspeicherung anzusetzen – obwohl die Fakten lange auf dem Tisch liegen – zeigt ziemlich eindrucksvoll, dass das Recht auf ein schnelles Verfahren nicht immer effektiv umgesetzt wird.
    Und was die Auslieferung an die USA angeht: Ich kann nur auf Kommentar 41 verweisen.

  51. Jurist meint: (23.1.2010 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    @usp: Wenn der Kinderficker das sagt …

  52. Jurist meint: (23.1.2010 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    @Tim:

    Jetzt müssen sich sämtliche Sozialromantiker mal entscheiden.

    Müssen?
    Eher hört die Erde auf sich zu drehen als das die "Sozialromantiker" sich zu klaren, einheitlichen Maßstäben bekennen würden.
    Auf eine Antwort auf Dein Posting von dieser Fraktion kannst Du lange warten. Wenn überhaupt was kommt, dann die üblichen Pöbeleien, so wie von diesem Auskenner @usp:

  53. usp meint: (23.1.2010 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    @Jurist: Wow, unglaublich gut gekontert!

  54. L. Utschmich meint: (23.1.2010 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    @usp: Und die linken Zecken sind längst da. Oder wie nennt man das Gegenstück zum PI-Pöbel?

  55. Alphan meint: (23.1.2010 um 23:36) AntwortenReply to this comment

    @Christian:

    Tun sie es nicht längst? Oder möchtest du wirklich behaupten, dass 3 Jahre für mehrere Vergewaltigungen und andere Straftaten teilweise zur Bewährung angemessen ist?

    @Christian:

    Einreise über die grüne Grenze reicht. Dann schön Asyl beantragen und darauf warten, dass man die gesamte Sippschaft nach Deutschland holen kann.

    Dann zusehen wie sie sich in Berlin/Neuköln einnisten.

    ~Unbezahlbar~

  56. Alphan meint: (23.1.2010 um 23:42) AntwortenReply to this comment

    @RA:

    RA dann schau dir mal die Nachrichten auf http://www.turkishpress.de/ an… Ist besser als Bild.de. Wirst sehen.

    Und danke dass du eine Organisation, welche Drogenhandel, Menschenschmuggel betreibt und sich Kindersoldaten zwischen 7 und 12 bedient als Seperatisten bezeichnest. Dann war das die RAF auch oder?

  57. Alphan meint: (23.1.2010 um 23:58) AntwortenReply to this comment

    @dumm:

    Du bist wirklich dumm!

    Ankunft der Türken in Atatolien war zwischen 9. und 10. Jahrhundert a.d.

    Erster wichtiger Sieg der Selchuken über die Byzanz war im 11. Jahrhundert. Ergo sind die Türken seit 1000 Jahren und Länger in Anatolien.

    Das nennt man auch 1000jähriges Reich ;)

    Eroberung Istanbuls war 1453. Staatsgründung 1923.

    Wann sind die Ostgoten, die heutigen Germanen ergo Deutschen, mit den Hunnen, Gründer des ersten türk. Großreichs unter Mete später Atilla, nach Mitteleuropa gekommem? Denk daran, dass die Ostgoten zusammen mit den Hunnen die Westgoten, die heutigen Franzosen, vor sich her getrieben haben bis über Rhein.

    Apropos Rhein… Dein Kommentar ist ein echter Reinfall.

    (ich hoffe der lange satz mit vielen kommata bringt dich nicht um dumm.)

    Nach deiner Logik sind alle europäischen Völker Landbesetzer!
    Verpißt euch wieder nach Osten so wie Hitler das wollte. ;)

  58. Olli meint: (24.1.2010 um 04:07) AntwortenReply to this comment

    @L. Utschmich:

    Da gibt es keins.

  59. Freihals meint: (24.1.2010 um 04:12) AntwortenReply to this comment

    usp meint: (22.1.2010 um 14:49) Antworten
    Gleich kommt wieder der PI-Pöbel…

    ja, leider, wie jedesmal.

  60. dumm meint: (24.1.2010 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    @alphan
    Wandere doch zur Mongolei aus.
    20`000 Türken sollen Mongolinnen schwängern
    http://www.blick.ch/news/ausland/tuerken-sollen-mongolinnen-schwaengern-138488

    1514: Die Osmanen sicherten sich die Unterstützung der kurdischen Lokalfürsten, indem sie ihnen die Umwandlung ihrer Besitztümer in erbliche Fürstentümer anboten. Diese kurdischen Herrschaften (Kürt Hükümetleri) mussten keinen Tribut zahlen und keine Soldaten für die osmanische Zentralregierung stellen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kurden
    Das ist nur eine loses Oberhoheit.

    Die Türken waren in Anatolien bis nach 1910 in der Minderheit. Sie haben die Armenier ermordet und die Griechen um 1920 vertrieben. Die Kurden wurden umgesiedelt.
    Besiedlungsgesetz 1934 [Bearbeiten]
    Das Besiedlungsgesetz im Amtsblatt

    Am 21. Juni 1934 trat das sogenannte Besiedlungsgesetz Nr. 2510 (İskan Kanunu) mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Türkei in Kraft.[10] Ziel des Gesetzes war die Türkisierung der Bevölkerung, die staatliche Vertreter ohnehin zu den „ursprünglichen Türken“ rechneten.[5] Dersim war das erste Gebiet, in dem das Gesetz zur Geltung kommen sollte.

  61. code meint: (24.1.2010 um 09:51) AntwortenReply to this comment

    @28

    Müsste, könnte, sollte. Die Sicherungsverwahrung führt potenziell de jure und de facto zu echter lebenslänglicher Haft.

  62. Anna meint: (24.1.2010 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    @dumm:
    Die Provinz heißt offiziell nicht Dersim, sondern Tunceli.

  63. Alphan meint: (24.1.2010 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    @dumm:

    Danke für deine tollen Quellenangaben. Ich werd mal meine Korrekturen bei Wiki einpflegen ;)

    Die türk. Behörden und die Regierung hat vor langer Zeit den Armeniern angeboten durch ein internationales Expertenteam alle Archive begutachten zu lassen. Aber Armenier waren dagegen. Die einzigen Befürworter der Armenier sind die Franzosen, welche in den 60er in Algerien rumgemordet haben.

    Weißt du dumm durch dein Kommentar weichst du aber einer Tatsache geschickt aus…

    Was ist mit den engl. und franz. Kronkolonien? Wann werden sich diese Länder aus diesen Gebieten zurück ziehen und die Urbevölkerung entschädigen? Das gleiche gild für Nord- und Südamerika. Die Ureinwohner wurden vor nicht all zu langer Zeit dort enteignet und in Resorvaten gesteckt.

    Und nicht zu vergessen… Australien und Neuseeland.

    Kehr erstmal vor deiner Haustür bevor du hier laut wirst.

    Was die Griechen betrifft… Die ganze Welt weiß, dass zu Zeiten der Griechen Anatolien hititisch war. Und davor waren die Sumerer dort in der Gegend anwesend. Also erklär mir noch mal die Ansprüche der Griechen.

    Kannst du nicht.

    Als nächstes wirst du behaupten, dass die Kurden und Armenier die rechtmäßigen Nachfolger der Hititer sind. Solche Polemik hör ich oft.

    Die Griechen mußten 1920 vertrieben werden, weil sie sich genauso wie die Italiener, Franzosen und Engländer als Besatzungsmacht in Anatolien zu weit aus dem Fenster gelehnt haben. Anschließend haben wir denen eine kalte Dusche im Meer spendiert.

    Du vertauscht hier sehr geschickt geschichtliche Ereignisse.

    Wieso erwähnst du den deutschen Feldmarschall nicht, der vor Gericht ausgesagt hat, dass die Kurden an der Ermordung der Armenier maßgeblich beteiligt waren so wie davor die Armenier an der Ermordung der Kurden durch die Mithilfe der Russen.

    Die Taten der Russen mit den Armeniern gegenüber der türk. Bevölkerung werden hier schön verschwiegen. Genauso wie die Taten der Kreuzritter davor und der Griechen danach.

    Nene nicht so… nicht mit uns…

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