25.1.2010

So auch Vetter

Der Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen meinen Mandanten, einen Rechtsanwalt, wegen fehlenden Anfangsverdachts ein. Der Anzeigenerstatter hatte ein wuchtiges Szenario entworfen, mit meinem Mandanten als Betrüger, Nötiger und Kinderpornokonsument. Dem Anwalt des Anzeigenerstatters schreibt der Staatsanwalt nun:

Ihrem Vorbringen in Verbindung mit den Angaben Ihres Auftraggebers vermag ich solche Anhaltspunkte, insbesondere auch für ein vorsätzliches Handeln nicht zu entnehmen, zumal die … Auffassungen von Rechtsanwalt Vetter geteilt werden.

Das ist fast schmeichelhaft.

26 Kommentare zu “So auch Vetter”

  1. Rainer meint: (25.1.2010 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Anzeigenerstatter = frustrierter Ex-Mandant?

  2. jos meint: (25.1.2010 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    Perry Mason, Udo Vetter…eine Liga.

  3. Carsten meint: (25.1.2010 um 17:15) AntwortenReply to this comment

    Verwendet man zumal im Juristendeutsch nicht immer dann, wenn man weil andeuten, aber nicht aussprechen möchte?

  4. www.diewaldseite.de meint: (25.1.2010 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    @Carsten: Eher als ,,außerdem auch"

  5. horst meint: (25.1.2010 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    Ein wenig Erläuterung zu den Umständen wäre nicht schlecht, damit man wieder auf dem neuesten Stand ist, was so "läuft".

    Zumindest könnte man mitteilen, ob es sich um einen Strafverteidiger oder Fachanwalt für Familienrecht handelt.

    So ist das absoluter Nullwert.

  6. ich meint: (25.1.2010 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    Sag mal Horst, glaubst du wirklich dieser Blog ist dazu da, um Rätsel durch die Öffentlichkeit lösen zu lassen? ;-)

    Schön wärs, mit Preisausschreiben… "Ich löse: RA Meyer aus Dingenskirchen"

  7. Rayson meint: (25.1.2010 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @jos

    Nicht Perry Mason. Chuck Norris.

  8. der echte n.n. meint: (25.1.2010 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    wo ist der fehler!?
    wegen fehlenden ANFANGSverdachts kann man – korrekte gesetzesanwendung vorausgesetzt – kein verfahren einstellen. ohne anfangsverdacht keine ermittlungen (§ 152 stpo). ohne ermittlungen kein Js-aktenzeichen. höchstens eine AR-sache.
    aber darum scheren sich die damen und herren staatsanwälte ja leider nicht. ist ja auch eine schnelle erledigungsziffer.

  9. Hondo meint: (25.1.2010 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    @jos:
    @Rayson:

    Beide falsch: Denny Crane ^^
    Der kann nicht mal verlieren, wenn er es will ;)

  10. me meint: (25.1.2010 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    @jos:

    …und natürlich nicht zu vergessen: denny crane. da steigt man ja schon fast in den olymp der anwälte auf :D

  11. Sebastian C. meint: (25.1.2010 um 18:20) AntwortenReply to this comment

    @der echte n.n.:

    Strafanzeigen sind grundsätzlich als Js-Sache einzutragen und zu bescheiden, es sei denn aus der Eingabe geht hervor, dass sie offensichtlich nicht der Wahrnemung von Verfgahrensrechten – eben einer Anzeige – dienen.

  12. horst meint: (25.1.2010 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    @ ich

    Aus dem Leben eines Strafverteidigers heißt die Idee hinter diesem Blog.

    Welchen Nutzwert sehen Sie in diesem Beitrag ?

    Vom Fachgebiet lässt sich nicht auf den RA schließen oder das Umfeld weiß es sowieso schon.

    Bei Ihnen, wie bei Mandanten, ist "Labbern" auch wichtiger als Informationen.

    Verfahrenseinstellungen habe ich auch schon gehabt, und welche Besonderheit liegt hier vor.

  13. der echte n.n. meint: (25.1.2010 um 19:10) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.:
    dass so verfahren wird, entspricht zwar der gängigen praxis, nicht aber der gesetzeslage. ohne anfangsverdacht keine ermittlungen, ergo kein ermittlungsverfahren.

  14. Andreas meint: (25.1.2010 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Oh Mann, Udo Vetter der Danny Crane der Deutschen Anwaltschaft. Ich hoffe Udo ist Vegetarier, nicht das es Ihm so geht wie Danny, von wegen BSE……..

  15. Sebastian C. meint: (25.1.2010 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    @der echte n.n.:

    Es entspricht nach h.M. auch der Gesetzeslage.

    § 152 II StPO behinhaltet auch die Pflicht zur Prüfung, ob ein Sachverhalt unter ein Strafgesetz fällt (Meyer-Goßner, §152 Rn 4b)

    § 158 I regelt die Strafanzeige
    "Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. [...] Sie verpflichtet zur Prüfung (§ 158 II, 160 I, 163)" (Meyer-Goßner, § 158, Rn 2)

    Der Anzeiegnerstatter hat auch einen Anspruch auf einen Bescheid nach § 171 StPO gegen den er u.U. Rechtsmittel hat (Klageerzwingungsverfahren).
    Würde man kein Ermittlungsverfahren einleiten, würde auch kein Bescheid ergehen und somit das Recht auch die rechtliche Prüfung ihrerseits einer Überprüfung zu unterziehen ausgehölt.

    Nur wenn offensichtlich ist, dass ein Sachverhalt nicht unter ein Starfgesetz fällt (Bsp. Anzeige wegen (einvernehmlicher) homosexueller Handlungen o.ä.) scheidet ein Ermittlungsverfahren von vornherein aus.

  16. Jens meint: (25.1.2010 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    Weiter so, Udo! Kein Zweifel, irgendwann schaffst Du es auch noch in die NJW!

  17. horst meint: (25.1.2010 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    @ Seb

    Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Klageerzwingungsverfahren ? Das sollten Sie sich fragen.

    Was Sie vorbringen ist alles Theorie.

  18. jos meint: (25.1.2010 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    wenn ich der gegnerische Anwalt und pfiffig wäre, hätte ich Spaß an der Sache…

  19. Sebastian C. meint: (25.1.2010 um 20:44) AntwortenReply to this comment

    @horst:

    Inwiefern spielen die Erfolgsaussichten des Klageerzwingungsverfahrens für die Frage, ob ein Js-Aktenzeichen (=Ermittlungsverfahren) zu vergeben ist oder nicht, eine Rolle?

    In der Praxis und nicht in der Theorie bekommen die Strafanzeigen die bei der StA eingehen bis auf die genannten Ausnahemn alle ein Js-Aktenzeichen.

  20. foxi meint: (25.1.2010 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    Viel Feind-viel Ehr!

  21. Strafverteidiger meint: (25.1.2010 um 22:22) AntwortenReply to this comment

    es gibt Staatsanwaltschaften, die halten sich noch an die AktO.
    Bei Strafanzeigen gibt es dann gleich ein Js-Akz, so wie es vom Verordnungsgeber ausdrücklich vorgesehen ist (alle Anzeigen, die bei der StA eingehen müssen nach dem Wortlaut der Norm "unabhängig" von einem Verdacht, ins Js-Register der StA aufgenommen werden). Das AR-Register ist eigentlich auch nicht für Vorermittlungen da, wird hierfür nur regelmäßig "missbraucht". Bei vielen, v.a. süddeutschen StAen halt nur dann, wenn sie selbst die Vorermittlungen veranlasst, z.B. aufgrund von eigenen Erkenntnissen oder Hinweisen der Polizei / Gerichten.

    Js-Aktz. heißt also nicht zwingend Ermittlungsverfahren.
    Im übrigen sind Anzeigen und Strafanträge auch zu bescheiden, wenn man kein Ermittlungsverfahren einleitet, sonst kommt das VerfG…
    Da denkt StA oft nicht nach, ob er schreiben muss, "wird nicht eingeleitet" oder "wird eingestellt." da beides de facto das selbe bewirkt.

  22. Chr meint: (26.1.2010 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    Bevor's zur eigentlichen Frage geht, vorab: ja, hab in diverse AktO geschaut, wild rumgegoogle'd und in einige Hand- und Lehrbücher geschaut – dementsprechend ist mir klar, (!)wann(!) "Js" ins Aktenzeichen kommt. Was mich aber tatsächlich interessiert, welche Abkürzung sich hinter dem Kürzel "Js" verbirgt? Weiß das jemand? Ich krieg leider meine verdammte Neugierde nicht in den Griff!

  23. ich meint: (26.1.2010 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    @horst:

    und welchen Nutzen hat ihr Eintrag?

  24. Name (erforderlich) meint: (26.1.2010 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    Denny Crane: I have an erection. That's a good sign. I'm ready to go to trial. Lock and load.

  25. anonymer meint: (26.1.2010 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    das das kinderporno nicht gestrichen, sondern gelöscht gehört und es bei vetter logisch ist, dass es darum geht, ist wohl leider nicht selbst verständlich. ich als pädophiler, der kipo nicht gut heißt, aber toleriert, freu mich jedenfalls sehr über ihren erfolg und seine niederlage.

  26. ich meint: (28.1.2010 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Is jetzt nicht ernst, oder? "nicht gut heißt, aber toleriert"

    So eine Allerweltsaussage. Ich heiße Massenmord nicht gut, aber toleriere ihn, oder wie? Wer toleriert, gibt seine Zustimmung, nichts anderes.

    Wenn man sich kipo selbst anschauen würde, könnte man sich ja ebenfalls auf den Standpunkt stellen "heiße ich nicht gut (find ich aber gut), tolerier ich aber"… so macht man es sich etwas zu einfach!

    nur so btw: http://www.kein-taeter-werden.de/

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