Sofort freie Bahn schaffen
Die Straßenverkehrsordnung ist eine Ausnahme. Sie spricht, im Gegensatz zu den meisten anderen Produkten des Gesetzgebers, eine klare Sprache. Zu den Vorrechten von Fahrzeugen, die mit Blaulicht unterwegs sind, sagt § 38:
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.
Eine Botschaft, die heute offensichtlich nicht mehr richtig ankommt. Gerade in der Großstadt kümmern Blaulicht und Martinshorn nur noch eine gewissenhafte Minderheit der Autofahrer. Die anderen hören entweder nichts (iPod). Oder denken, die Einsatzkräfte wollen ja doch nur nicht, dass die Pommes Currywurst kalt wird.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung die Rechte und Pflichten der Beteiligten anschaulich zusammengefasst.
Der Fahrer des mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn fahrenden Einsatzfahrzeuges soll – bei gebotener Rücksichtnahme auf bevorrechtigten Verkehr – in die Lage versetzt werden, zügig zum Einsatzort zu gelangen. Die übrigen Verkehrsteilnehmer müssen ihm dies ermöglichen. Die Entscheidung, welchen Weg er nimmt, obliegt zunächst allein dem Vorrechtsfahrer, der diese Wahl unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und Rücksichtnahme auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu treffen hat.
Dabei habe der Einsatzfahrer den Vorrang anderer Fahrzeuge so lange zu beachten, bis er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass ihn die anderen Verkehrsteilnehmer wahrgenommen haben und ersichtlich freie Bahn schaffen. Ab diesem Moment dürfe er die von ihm gewählte Fahrstrecke in Anspruch nehmen und darauf vertrauen, dass der in Anspruch genommene Weg weiter frei gehalten wird.
Im Ergebnis bedeutet das nicht nur freie Bahn schaffen, sondern auch ab dann stehenbleiben, dem Einsatzfahrzeug jedenfalls aber nicht mehr in die Quere kommen. Das Gericht:
Der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer, der den Weg frei geräumt hat, darf erst dann wieder seine Position bzw. Fahrweise verändern, wenn er sicher sein kann, dadurch den Einsatzwagen nicht zu behindern.
Im entschiedenen Fall hatte ein Autofahrer erst auf dem Mittelstreifen gebremst, wechselte dann aber noch einmal die Spur in Richtung Gegenverkehr, um – so sagte er jedenfalls – dem Einsatzwagen eine bessere Strecke freizumachen. Es kam zum Zusammenstoß, weil der Notarztwagen sowieso über die Gegenspur fahren wollte. Für den Unfall haftet der Autofahrer nach Auffassung des Gerichts schon deswegen, weil nicht er, sondern der Fahrer des Notarztwagens bestimmt, welchen Weg das Auto mit Blaulicht nimmt.
(Urteil vom 20. 3. 2009 – 9 U 187/08; Auch zum Thema)
Ich möchte lösen: WEG
Unagebrachte Wertung. Urteilstext:
Wobei mal interresant wäre, mit welchem Recht unsere Volksverdreher Blaulichtfahrten bekommen.
</blockquote>Mercedesfahrer. Alles klar.
Sieht nach "erst schauen, dann denken" aus. Er hat sich wohl mehr auf den Liefer- als auf den Rettungswagen konzentriert. Und natürlich auch einfach eine gewisse Portion Pech gehabt.
Was würde passieren, wenn sie mit dem gemeinen Volke in Kontakt kommen würden??
@Hannes:
Was ist jetzt daran "Alles klar"??
feuerwehr-leipzig.org/ima.../100107-1/100107-1-48.jpg
Ein wenig mehr Vorsicht auch auf Seiten der RTW-Fahrer ist manchmal sehr von Vorteil.
Der vollständige Artikel:
feuerwehr-leipzig.org/ind...tid=174:januar-2010&I
@Lifeguard:
Yep Rettungssanitäter und Notärzte sind der Übel dieser Welt! *kopfschüttel*
@Lexus
du hast den Beitrag gelesen????
@M.:
Hier in der Gegend haben sich vor zwei Monaten zwei Rettungswagen geknutscht. Waren offenbar nicht beschäftigt genug und mussten sich selbst etwas Arbeit beschaffen ^^
Ich sehe vom Fenster unmittelbar auf eine Hauptverkehrsstraße, die in der Nähe von drei Kliniken ist und von Rettungswagen häufig genutzt wird. Dass Autofahrer den Weg nicht frei machen, habe ich bisher nicht gesehen. Natürlich läuft das manchmal etwas unkoordiniert, aber die Klage aus dem Blogpostiung oben halte ich für unzutreffend.
Gut zu wissen, ich habe mich schon öfters gefragt, wie ich reagieren sollte, wenn ein Krankenwagen kommt und ich grad aufm Abbiegestreifen fahre. Also einfach erstmal abbiegen, der Notarzt muss außenrum (und wenn er doch hinter mir ist, kann ich ja nach dem Abbiegen noch an den Rand fahren).
@Lifeguard: Nur das Blaulicht alleine reicht nicht für eine Wegerecht nach § 38 StVO aus. Es muss gleichzeitig ein Martinshorn eingeschaltet sein – und das haben die Politikerkarren soweit ich weiß nicht.
http://dejure.org/gesetze/StVO/38.html
@Christian:
Sie nehmen nicht mehr häufig am normalen Straßenverkehr teil?
Wozu auch, da vorher und nachher ein Tross Polizeiwagen den Weg frei macht und den Querverkehr sperrt. Hier in Berlin andauernd der Fall
@Hannes
täglich…mit dem Auto
Und wie wird ein Rettungssani auf Einsätze mit Blaulicht vorbereitet/ausgebildet?
In meinem Fall, damals, als Zivi: Garnicht!
Und auf einmal saß ich am Steuer eines RTWs, hinten drin ein Schwerverletzter, ein Doc und ein Rettungsassi.
Und ich? Absolut überfordert! Einen Transporter, mit Blaulicht zügig und möglichst sanft durch den Feierabendverkehr einer mittelgroßen Stadt zu bringen, wo ich zuvor nur Opel Astra oder mal eine Mercedes E-Klasse (Das größte, was ich bis dahin bewegte) fuhr.
Es war furchtbar! Es gab NIE eine Einweisung, ein Fahrsicherheitstraining, nicht mal "Einfach so mit dem RTW rumfahren"; nix. Und das war nach einigen Monaten, also nicht am ersten Tag!
Der Gegensatz waren dann die "alten" Kollegen. Blaulicht-Rambos. "Hallo, hier komme ich!".
Für mich waren, je nach Kollege, Blaulicht-Fahrten der absolute Horror! Entweder ich musste den Bock steuern, und es macht KEINEN Spass, weil man hat mehr Sonderpflichten, denn Sonderrechte, oder aber man hat es mit so einem Kamikaze-Idioten zu tun; da wurden LKWs trotz Gegenverkehr überholt, Halbschranken am Bahnübergang umfahren, und so weiter!
Nur mit wenigen Kollegen, den wirklich guten, war es angenehm. "Fahr langsam, nimm das Licht nur bei Bedarf!"…
@Stefan : wie wärs mit einfach stehenbleiben?! Wieso willst du noch irgendwo hin fahren?
Und ich finde es auch schlimm, wie häufig Fahrzeugen mit Sondersignal zu wenig Beachtung geschenkt wird, das sollte mal effektiv sanktioniert werden, dann würden die Leute das vielleicht 2mal überlegen, ob sie nicht doch mal rechts ran fahren & evtl. sogar stehen bleiben wenn sie von hinten ein herannahendes Martinshorn hören.
Die StVo sollte eh dahingehend angepasst werden, dass der Autofahrer anzuhalten hat, wenn ein Fahrzeug mit Sondersignal vorbei will. Viele denken sich einfach "Der hat ja Platz" und fahren einfach weiter. Wenn der RTW dann aber z.Bsp. von der linken Spur nach Rechts abbiegen will, gestaltet sich das schwierig, wenn rechts alles fährt.
Ebenso die Idioten, die sich über langsam fahrende RTWs aufregen und am besten noch versuchen diese zu bedrängen oder auszubremsen, wenn diese mit nur 100 auf der linken Autobahnspur "schleichen". Dass die das nicht aus Spaß machen, sondern weil der Säugling hinten im Brutkasten bei jeder stärkeren Erschütterung dem Tod wieder ein Stück näher kommt kapieren solche Mensch nicht. Aber wehe denen sitzt mal ein Furz quer, dann am besten gleich Rettungshubschrauer und Spezialklinik.
Ich wäre für Kameras auf den RTWs und NEFs und dann sofort Anzeige, wenn jemand meint, ihn ginge das alles nix an.
Als RTW und NEF Fahrer kann nur bestätigen das es die Leute immmer weniger kümmert. Die fahren einfach stumpf weiter und ignorieren einen. EINFACH ANHALTEN! Und ggf. eine Gasse bilden. Wir suchen uns schon unseren Weg! Damit hilft man Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei! Danke für Ihre Aufmerksamkeit ;)
Ich muss sagen, mit dem Urteil habe ich leichte Bauchschmerzen. Hier in Bremen begegnen einem auf gewissen Hauptstraßen sehr oft Einsatzfahrzeuge (RTW/NEF), aber wenn man nicht ortskundig ist, ist mitunter nur sehr schwer erkennbar, wohin diese Fahrzeuge überhaupt fahren wollen, zumal eine sinnvolle Betätigung des Blinkers bei Alarmfahrten auch gerne mal vergessen wird. Als einigermaßen Ortskundiger weiß man, wo die Krankenhäuser (und deren Zufahrten) sind und welche Wege die Einsatzfahrzeuge nehmen können (Busspuren, Straßenbahngleise, …).
Ich kann dem Autofahrer insofern eine gewisse Desorientierung nicht übel nehmen. Was ich allerdings dem Fahrer des Einsatzfahrzeugs anlasten muss, ist die in einer unklaren Verkehrssituation offenbar völlig überhöhte Geschwindigkeit, denn ohne diese wäre es nicht zu einem so schweren Unfall gekommen.
Nach den vorliegenden Informationen würde ich die Schuld daher eher 50/50 verteilen.
@Christian:
Hätte man gar nicht schreiben müssen dass es ein Mercedes war. Stand ja schon drin "wechselte ohne zu blinken die Spur"
@Bremer : ehm, wieso müssen ortsunkundige wissen, wo der RTW-Fahrer hinwill? Reicht es nicht, wenn der mit Sondersignal Fahrende das weiss? Der Ortsunkundige bleibt einfach stehen, gut ist.
@M. : Du hast es natürlich schön aus einem Blickwinkel dargestellt, aber schon im Artikel steht ja, dass der MAZDA irgendwo herkam. Der RTW ist am Heck getroffen, der Mazda sieht so aus:
feuerwehr-leipzig.org/ima.../100107-1/100107-1-27.jpg
Da würde ich die Schuld jetzt nicht _unbedingt_ dem RTW-Fahrer geben…
@Bremer: Was hat denn der Fahrer des Notarztwagen nach "den vorliegenden Informationen" falsch gemacht, damit ihm eine (Teil-)Schuld zugesprochen werden kann?
@Roland: So wie Du es beschreibst darf es natürlich nicht sein. Wenn ich an meine Zivildienstzeit zurückdenke, war es auch anders. Richtiges Fahrtrainig haben wir zwar auch nicht gemacht, allerdings wurden mit unseren RTW´s auch Krankentransporte durchgeführt. Zumindest abends. Anfangs haben wir Zivis dann also erstmal ganz ohne Alarm das Fahrzeug kennenlernen können und haben dann später Alarmfahrten gemacht. Wobei es selten die Rettungsassistenten waren, die übermäßige Risiken eingingen sondern meist die Zivis diejenigen waren, die gebremst werden mußten. Von Blaulichtrambos war bei uns eigentlich keine Spur.
Aber mich hat es auch oft genervt, wenn man auf dem Weg zum Einsatz von ignoranten Verkehrsteilnehmern am Vorwärts kommen gehindert wird. Da will man irgendwo links abbiegen, hat den Blinker gesetzt und steht schon halb im Gegenverkehr, dennoch fahren entgegenkommende Fahrzeuge seelenruhig weiter. Da denkt man sich schon: "Wenn der mich nicht gesehen hat, dann hilft auch keine Sehhilfe mehr…" Beim Einbiegen in Auffahrten kommt es regelmäßig vor, das man plötzlich mit dem Kopf auf dem Armaturenbrett aufschlägt, da eine Vollbremsung nötig wurde, nachdem sich irgendein findiger Fußgänger gedacht hat, das er eigentlich gar nicht so sehr an seinem Leben hängt und noch mal schnell durchhuschen möchte (im Zweifel wären die Einsatzkräfte bei diesem Unfall ja auch gleich vor Ort).
Obwohl ich manchmal auch den Eindruck habe, eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern ist mit dem Auftauchen von Einsatzfahrzeugen auf ihrem Weg schlicht überfordert. Die verharren dann wie das Kanninchen vor der Schlange und hoffen, das der Kelch an ihnen vorüber geht. In diesem Sinne brauchen nicht nur Führer von Einsatzfahrzeugen ein wenig Trainig. Prinzipiell ist aber anhalten und sich möglichst weit rechts halten eine praktikable Lösung (zumindest im Stadtverkehr). Wenn auch die Fahrzeuge auf der Gegenspur mitspielen ist der Spuk in der Regel auch binnen weniger Sekunden vorbei.
"Einfach stehenbleiben" ist oft eher schlecht. Ich habe schon öfter erlebt, dass völlig verunsicherte Autofahrer an einer Kreuzung stehengeblieben sind, weil von hinten Martinhorn und Blaulicht nahten – und das Einsatzfahrzeug nicht mehr durch kam.
Mir ist es aber auch schon passiert, dass ich einen RTW mit Elektrohorn nicht gehört habe. Da haben wir es in der Feuerwehr mit unseren Presslufthörnern noch besser.
Die Erlebnisse bei Sondersignalfahrten sind immer wieder ein Quell der Freude :-(
Da wird man kurz vor dem Stauende noch überholt und fast abgedrängt, steht mit einem kompletten Löschzug hinter einem älteren Autofahrer an der Kreuzung, weil der sich weigert bei rot in die Kreuzung einzufahren, benötigt an der Einsatzstelle die Hilfe der Polizei, weil auf der Anfahrt in einer schmalen Gasse rechts und links die Spiegel der Fahrzeuge beschädigt wurden (Wagenbesitzer mit Migrationshintergrund) und darf sich nach einem Fehlalarm noch "Warum macht Ihr so einen Krach, wenn's eh ein Fahlalarm ist?" anören.
Bei Unfällen ist man meist der Dumme und man nutzt die Sonderrechte eh nur, damit man schneller Feierabend machen kann. Aber wehe einer von Euch braucht mal Hilfe. Dann brauchen die Pfeifen eine halbe Ewigkeit.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Lesen Sie bitte weiter. Es gibt hier nichts zu sehen.
Auch die Mitarbeiter regionaler Stromversorger mögen Blaulicht und Sirene. Vor zwei Jahren konnte ich beobachten, das ein Kleinlaster-Servicewagen der RWE mit eben diesem Sonderrecht um 2:00 in der Nacht über eine menschenleer Landstrasse "düste". Sinn und Zweck waren nicht erkennbar, es sei denn, man wollte Katzen und Eulen vor der drohenden Gefahr überfahren zu werden warnen.
Also solange es noch Alternativen gibt übernehme ich Aufgaben nur, wenn ich mich auch in der Lage sehe diese zu bewältigen. (Zu den nicht ausgebildeten Sondersignal-Zivis) Wer die gebotene Sorgfalt bei Sondersignalfahrten missachtet wird mit höherer Wahrscheinlichkeit in einen Unfall verwickelt und im Regelfall dann für sein Fehlverhalten sanktioniert. Das ist quasi "Learning on the job" und wenn es nicht im Ausnahmefall unschuldige Dritte schädigen würde, dann könnte ich schon fast damit leben. Zu den unsicheren zivilen Autofahrern, die nicht wissen ob sie anhalten sollen oder weiterfahren: Eindeutiger kann es die StVO doch nicht erklären: Bitte freie Bahn schaffen. Eben so, wie es im Einzelfall Sinn macht. Also locker bleiben, kurz überlegen wie man dem bevorrechtigten Fahrzeug am Besten Platz macht. Solange man nicht das Hirn ausschaltet oder ignorant im Weg bleibt macht man alles richtig.
Ich erlebe es äußerst selten (in Hamburg), dass jemand nicht unverzüglich Platz macht. Wenn es mal passiert, dann ist das einer von zehn oder noch mehr Beteiligten, der in der Aufregung sein Auto abgewürgt hat oder kurzzeitig überfordert ist. Dieser eine reicht dann natürlich aus, um den RTW zu stoppen – aber das macht aus ihm keinen herzlosen Spinner. Und aus den anderen, die zuvor Platz geschaffen haben, längst keine hilfsbereite Minderheit.
("Einfach stehen bleiben" reicht im Stadtverkehr auch selten aus, dann steht der RTW nämlich im Stau – herzlichen Glückwunsch!)
Was ich bei einigen Kommentaren hier nicht verstehe, wenn der Verkehr fließt, wieso sollen die Autofahrer dann anhalten?
@ich: Sorry aber.. es gibt halt Idioten. Wir alle müssen damit leben. Auch wenn's manchmal nervig, tragisch oder zum Kotzen ist…
@RoteAutos: "Full ack" wie man sagt ;)
Chak, damit der Einsatzfahrzeugfahrer es einfacher hat.
Schon interessant, dass es überhaupt eine Debatte darüber geben kann, ob man denen Platz macht. Rechts bzw. links ran [je nachdem auf welcher Seite man sich befindet], anhalten. Fertig. Und für die Autobahn gibt es die Gassenpflicht im Stau, an die sich meiner Erfahrung nach kein Schwanz hält – könnte ja ein Motorradfahrer durchsausen oder man sieht nicht weiter als bis zum Vorderauto.
@jan: Als Fahrer ebensolcher Fahrzeuge kann ich nur zustimmen. Mit Ausnahme von engen Kurven. Oder dem meist absolutem Highlight, dass sogar der Gegenverkehr anhält, leider auf exakt der gleichen Höhe wie der, der vor dem RTW fährt.
Ich wäre für eingebaute "Wegbeamer" in Einsatzfahrzeugen .. überforderte Autofahrer gibt es sicher genau so viele wie überforderte Blaulicht-und-Sirenen-Fahrer.
Also ich weiß nicht, wie man einen Führerschein erlangen kann, ohne daß man lernt, wie man sich beim Auftauchen von Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal (aka "Blaulicht" und "Martinshorn") zu verhalten hat. Noch schleierhafter ist mir, warum solche Zeitgenossen den Lappen nicht sofortigst wieder abgenommen kriegen.
Dabei ist das soo einfach:
1) orten: wo ist das Einsatzfahrzeug, in welche Richtung fährt es?
2) AUS DEM WEG. Und zwar _schnell.
3) Stehenbleiben, bis das Einsatzfahrzeug definitiv vorbei ist.
Es gibt nur einen Sonderfall, und das sind mehrspurige Schnellstraßen und Autobahnen, bei denen aber nun wirklich jeder gelernt haben sollte, daß man in der Mitte (bzw. bei drei Spuren links von der mittleren Spur) eine Gasse für diese Fahrzeuge zu bilden hat.
Ich könnte BTW sehr gut damit leben, wenn diese Fahrzeuge Kameras eingebaut hätten, deren Chips wenns gar zu doll wird nach dem Einsatz zwecks Einsammeln von Führerscheinen an die Polizei übergeben werden können.
@Jan: Einfach anhalten kann aber in vielen Fällen dem Gesetzestext "sofort freie Bahn zu schaffen" deutlich wiedersprechen, oder?
Sehr amüsant. Einige hier sind also der Überzeugung, dass man den Rettungskräften den Weg nicht frei machen muss.
Kein Problem, kann man ja abschaffen. Ich bin aber mal gespannt wie sie darüber denken, wenn sie selbst in Lebensgefahr sind der Notarzt allerdings nicht durchkommt, weil man ja keinen Platz mehr machen muss.
Viel Spaß
Eine klare Sprache habe ich in USA erlebt. Dort hieß es: Wenn was mit Blau-Rot-Licht in Sichtweite ist, dann blinkt man rechts und hält rechts an. Wenn es weg ist, fährt man weiter. Versteht jeder, klappt wunderbar.
In Deutschland wird jeder Mist bis ins Detail reguliert. Und hier heißt es "macht halt irgendwie Platz". Ich fühle mich auch immer leicht panisch wenn ein dicker RTW angebraust kommt und jeder vor- und hinter mir plötzlich völlig willkürlich macht was er will.
@Ben: Also entschuldigung, aber… nach meinen Erfahrungen macht das hier auch jeder, weil es einfach eine sehr sinnvolle Art ist, Platz zu machen. Und wenn man gerade mitten in einer Kreuzung ist, dann hält man natürlich erst hinter der Kreuzung an, falls das Blau-Rot-Licht auf der Kreuzung abbiegen will.
Was der Spruch mit dem "bis ins Detail reguliert" soll, weiß ich nicht. Wie gesagt macht hier auch jeder Platz. Bis auf die Idioten. Und die gibt es in D, USA und dem Rest der Welt.
Manchmal fahre ich auch <a href="http://www.youtube.com/watch?v=eabzRJTVe8w" rel="nofollow">hupend durch die Straßen </a>, rufe dann aber meistens USB USB … :p
Wie sieht es denn mit unseren Ordnungshütern aus, welche gerne nach geschlossenen Einsätzen an Ampeln kurz das Blaulich (nicht das Horn) einschalten, bei rot fahren und hinter der Ampel wieder ausschalten. Das dauert dann für den Fußgänger eine Weile, bis 20 Einsatzfahrzeuge in kleinen Gruppen über drei Ampelphasen brettern. …Ich spreche nicht vom Fall, enn sie die Konvoifahne führen..
Die machen doch das Blaulicht eh nur an, damit die Pizza nicht kalt wird.
Was ich ("Zivilist") schon mehrmals erlebt habe, sind Autofahrer, die nicht nur mit dem Sondersignal im Besonderen sondern scheinbar mit dem Autofahren im Allgemeinen überfordert sind:
Stur an der Haltelinie der roten Kreuzungsampel stehen bleiben und keinen Platz machen, obwohl der RTW hinter ihnen zusätzlich zum Martinshorn hupt. Oder diejenigen, die einen Platzmachenden überholen und dann panisch reagieren, weil die Feuerwehr hinter ihnen eine Vollbremsung hinlegt.
Ich finde, jeder Fahrschüler sollte eine gewisse Anzahl Fahrstunden im Simulator aufgedrückt bekommen, bei dem genau solche Situationen geübt werden können. Die meisten erleben sowas (oder Schnee) meist zum ersten Mal, wenn sie den "Sommerführerschein" bereits besitzen.
Mal eine ernstgemeinte Frage an alle RTW-Fahrer:
Ist es wirklich notwendig beim Auftauchen eines mit Blaulicht fahrenden RTW anzuhalten?
Ich (kurz vor Ende der Probezeit) habe schon öfter brenzlige Situationen erlebt, in denen jemand den Wagen bemerkt hat und sofort eine Vollbremsung hingelegt hat. Mir scheint da die Gefahr groß, dass es so zu Unfällen kommt…
Wenn ich auf einer zweispurigen Straße fahre und bspw. nur wenige Autos auf der rechten Spur unterwegs sind, fahre ich etwas langsamer und achte darauf, dass alle auf der gleichen Spur sind. So kann der RTW problemlos vorbeifahren und keiner riskiert direkt einen unnützen Auffahrunfall.
Ist das so ein Problem für euch Fahrer?
@derRösrather:
Ah, hab mich geirt, dachte der Ausgang im Trollzoo wäre erst wieder im Februar.
@Daniel B.:
Zwischen Anhalten und Vollbremsung gibt es aber noch einige Unterschiede.
@DerBremer >>> aber wenn man nicht ortskundig ist, ist mitunter nur sehr schwer erkennbar, wohin diese Fahrzeuge überhaupt fahren wollen <<<
Warum mußt Du das erkennen? Willst Du dem den Weg zeigen?
Sorry, aber diese ganze Diskussion zeigt, wie hilflos und überfordert der Großteil der Pkw – Lenker ist.
Es ist doch wirklich so einfach, einem Sonderfahrzeug den Weg so freizumachen, dass dieser weitgehend ungehindert seine Fahrt fortsetzen kann.
Wer nicht einmal das hinbekommt, sollte besser Bus und Bahn benutzen.
Ich mache auch Fehler, gar keine Frage. Nur solche simplen Begebenheiten sollte jeder hinbekommen.
@Daniel B. @Sinnfrei:
Eine Vollbremsung ist auch nicht gemeint mit Anhalten. Aber weiterfahren stört uns "Blaulicht"-Fahrer deutlich mehr als evtl. mal eine Lücke zu suchen. Wenn ich überholen muss, ist es häufig die Gegenfahrbahn auf welche ich ausweichen muss und dort kommt der Gegenverkehr. Wenn "ihr" also weiterfahrt verringert sich der Abstand natürlich. Daher langsam anhalten und dabei rechts auf den Rand fahren! Weniger Gefahr für euch, uns und schnellere Hilfe für unsere Kunden ;)
Also meine austrische Freundin ist immer wieder überrascht, wie schnell und vorausschauend die Leute in Hamburg und umzu hier die Bahn freimachen, wenn was mit Blaulicht ankommt.
Burli?!
Natürlich sind Fahrten mit Sondersignalen immer wieder Anlaß für Anekdoten. Nebenbei: "Sonderrechte" hängen natürlich nicht von "Sondersignalen" ab. Soll ja auch Krankheiten geben, bei denen "so schnell wie möglich ins Krankenhaus" ebenso gilt wie "nicht mit Tatütata noch mehr aufregen". Das Tatütata ist nur dafür da, damit die anderen Verkehrsteilnehmer Platz machen.
Nein, meine Fahrt ins Landeskrankenhaus damals ("Die Aliens sind hinter mit her! Die Aliens!!!") gehörte nicht dazu.
Bedenkenswert auch: Bahn-nicht-freimachen ist eine Ordnungswidrigkeit, bei-Rot-über-die-Ampel kann den Führerschein kosten. Daran denkt sicher auch so mancher, wenn von hinten das Martinshorn naht.
"Leitstelle?"
"Hört."
"3071 nicht mehr einsatzbereit. Außenspiegel kaputt."
"WTF? Nur wegen einem Außenspiegel? Was ist denn damit?"
"Da liegt der Wagen drauf."
War nicht das erste Mal, daß die Kiste umgekippt war. Fuhr noch gut dafür… Automatik schaltete anschließend etwas hart.
Freiwillige Feuerwehr ("Wenn es brennt, wartet Ihr auf die Feuerwehr. Erstens sind die dafür ausgebildet, und zweitens gibt es viel mehr davon als Sanitäter.") fährt grundsätzlich immer mit Sondersignalen und Blaulicht. Grundsätzlich. Immer.
Ortskenntnis ist selbstverständlich wichtig. Ich stand mal ungefähr eine Minute hinter so einem Deppen, der brav in die nächste Einfahrt gefahren ist und da gewartet hat. War leider die Einfahrt zum Krankenhaus. Blaulicht an. Tatütata an. Extra-Tatütata am Kühler an. Dummdidumm.
Zum beschriebenen Fall: Wenn der Mercedes erst stehenbleibt und dann weiterfährt, dann ist er definitiv selbst schuld.
Die Erfahrung auf der Straße kann ich nur teilen. Von 10 Autos, machen höchstens 2 wirklich platz, wenn Blaulicht erscheint oder eine Sirene hörbar ist. Allerdings auch kein Wunder, manches Fahrzeug hört man schon viele Kilometer vorher, nein nicht den Motor sondern die darin gespielte Musik.
Anhalten (aber bitte keine Vollbremsung) ist wohl das beste, wenn man nicht weiß wohin mit dem eigenen Ar… und Wagen. Einige Einsatzwagen haben allerdings das Problem eines viel zu leisen elektronischen Martinshorns. Das hört man erst, wenn die einem direkt auf der Pelle sind und man damit direkt im Weg steht.
Wieviel Geld bekommt man eigentlich für die permanente Birnen-Werbung in allen Foren, Blogs und News der Welt?
Abgesehen von der Trollgabel, der ja offenbar immer noch unter Einfluss von Medikamente steht und darum kein Fahrzeug führen dürfte, weiß eigentlich Jeder aus der Fahrschule wie er sich zu verhalten hat. Das zeigt, dass das Fehlverhalten nur aus der Überforderung der Fahrzeugführe kommen kann.
Es langweilt ein bisschen, wenn man in jedem zweiten Post immer wieder die Verhaltensregeln erklärt.
Ich kann hier in Hamburg die .. gewissenhafte Minderheit .. auch nicht bestätigen. Ich wohne an einem der Standard-Wege zum Krankenhaus und habe am Tag drei bis acht Blaulichtfahrten an meinem Küchenfenster vorbei. Und schaue gerne mal, wie gut (oder schlecht) die durchkommen. Meine Beobachtung: Platz machen alle – aber sehr unkoordiniert. Zwei nach rechts auf den Bürgersteig, der nächste nach links und der RTW muss Slalom fahren.
„Der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer, der den Weg frei geräumt hat, darf erst dann wieder seine Position bzw. Fahrweise verändern, wenn er sicher sein kann, dadurch den Einsatzwagen nicht zu behindern.“
Eine klare Regelung. Wenn ich vor der Ampel stehe, darf ich eben nicht in diese einfahren. Wenn ich in der Einfahrt zur Notaufnahme stehe, bleibe ich stehen. So lernt man es ganz sicher nicht in der Fahrschule. Aber der Richter wird es schon wissen…
„Der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer, der den Weg frei geräumt hat, darf erst dann wieder seine Position bzw. Fahrweise verändern, wenn er sicher sein kann, dadurch den Einsatzwagen nicht zu behindern.“
Eine klare Regelung. Wenn ich vor der Ampel stehe, darf ich nicht noch einmal losfahren sondern muss gelassen stehen bleiben. Auch wenn ich in der Einfahrt zur Notaufnahme stehe, bleibe ich stehen bis sich der Fahrer eine andere verfügbare Notaufnahme sucht. So lernt man es ganz sicher nicht in der Fahrschule. Aber der Richter wird es schon wissen…
@Gerhard: Aber, aber – sie sagen mit ihrem Zitat doch selbst: „Der wartepflichtige Verkehrsteilnehmer, der den Weg frei geräumt hat[...]“ – also hat „der Richter“ nichts dagegen, dass Sie erst von der Notaufnahmeneinfahrt weg fahren…
@Lifeguard: Du kannst gerne fragen, mit welchem Recht unsere "Volksverdreher" Blaulichtfahrten machen dürfen, wenn sie Dich zu spät aus dem Auto herausschneiden…
@Daniel B.:
Ähm nö, kein Problem. Ich fahre da wo Platz ist. Bedenke dabei 3 Sachen:
1: ich bin als Rtw nicht immer schneller, manchmal muss ich wg dem Patient oder weil hinten gearbeitet wird langsam fahren, dann aber bitte trotzdem Platz machen oder wegfahren, mir egal
2: Ich bin größer, bremse länger, beschleunige nicht so schnell, wenig Übersicht, bisschen wie ein Lkw halt…
3: Ich hab mehr Überblcik dank höherem sitzens, insofern wenn ich nach links fahre dann bitte nicht vor mir stehen bleiben weil es einem passt
@ Dominik Ratzinger: Ich würde mich, ehrlich gesagt, ziemlich wundern, wenn mich irgendein Staatsekretär, der gerade einen ganz wichtigen Termin hat und deshalb mit Eskorte und Blaulicht alle Verkehrsregeln außer Acht lässt, aus meinem zerbeulten Autowrack schneiden würde. Zumal er ja mindestens einen persönlichen Referenten bräuchte, der ihm die Funktionsweise der Rettungsschere in möglichst einfachen Worten erklärt.
@agentorange: Geht mir genauso (ebenfalls Hamburg…). Habs eigentlich noch nicht erlebt, dass jemand absichtlich oder aus bösem Willen nicht ausweicht, normalerweise ist das kein Problem. Ich bin den ganzen Tag dienstlich mitm Auto unterwegs und ganz so selten gibts solche Einsätze hier in Hamburg ja nun auch nicht… Na, liegt wohl an der Stadt ;)
Hallo,
folgende situation, interessanter weise gerade eben passiert:
München, Ampelanlage, 3 Spuren.
Ich stehe auf der linken Spur, beide Spuren rechts neben mir besetzt. Es Rettungswagen mit blaulicht und Horn kommt von hinten auf meiner Spur. Um Platz zumachen fahre ich bei Rot über den Haltestreifen auf die spur Rechts neben mir und die Kreuzung wird von 2 Roten Blitzen erhellt (Rotlichtampel).
Der Krankenwagen kann problemlos vorbei.
Muss ich mit einem Bußgeld rechnen? Werden die Beamten das sehen das ich nur ausweichen mußte? Oder habe ich mich falsch verhalten?
@Salami:
@Rudimentär:
Tja, am Verkehrsgeschehen nehmen wohl zu viele teil, die dieses Gebot – aus dem Pfarrkindergarten oder ähnlichen Institutionen stammend – "Der Mensch denkt und Gott lenkt" ernst nehmen…
Stuff
Beim Herannahen eines Rettungs- oder anderen Einsatzfahrzeugs ist es unbedingt ratsam, den Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen. Durch die Verwendung desselben können der Fahrer des Einsatzfahrzeugs sowie die umgebenden Automobilisten VIEL(!!1) besser einschätzen, wohin Sie Ihr Fahrzeug wohl zu lenken gedenken.
Blaulicht = Gott = Vorbeilassen
Was ist an dieser simplen Regel so schwer zu verstehen? Völlig zu Recht in der Haftung der gute Mann – war es ein Mann? Vermutlich schon… Ob er jetzt Mercedes fährt, oder Dacia Logan … Aus dem Weg heisst aus dem Weg. Und wer das nicht macht, zahlt. Und hat es meiner Meinung nach sogar verdient, dafür strafbar zu sein, wenn wegen der Verspätung der Verletzte, der auf Hilfe wartet, verreckt. Keine Gnade.
@63: Zeit und ungefähre Route des Blaulichteinsatzes sind hinterlegt, und können nachvollzogen werden. Mit etwas Glück ist der Krankenwagen sogar auf dem Blitzerbild. Also keine Panik :o)Alles richtig gemacht.
@chio: Genau dieses Verhalten wurde von einem Polizisten im Copzone-Forum gefordert: Unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht gegen die StVO zu verstoßen, wenn dies nötig ist, um einem Fahrzeug mit Wegerecht "freie Bahn" zu schaffen. Also auch vorsichtig über rote Ampeln.
@Klaus: Slalom ist dem Rettungswagen herzlich egal, solange er durchkommt. Selbst wenn alle brav nach rechts auf den Bürgersteig fahren würden, dürfte er nicht mit Vollgas durchbügeln, weil er immer damit rechnen muß, daß irgendwas in seinen Weg springt – Fußgänger, tauber/blinder/doofer Autofahrer usw.
Bei "meinem" Rettungsdienst wurden bei Einsätzen mit RTW und NEF üblicherweise die NEF als Wellenbrecher eingesetzt: kleines, bewegliches NEF mit viel Tatütata und Krach und Blinken und Rücksichtlosigkeit voraus, RTW mit Zivi am Steuer, Rettungsassistent und Notarzt und Patient hinten schaukelte hinterher. War durchaus entspannend und sorgt bei mir mittlerweile für regelmäßiges Kopfschütteln, wenn ich hier irgendwo den "beladenen" RTW vorausfahren sehe.
@chio: Blitzampeln blitzen üblicherweise zweimal, damit der Beamte auch sehen kann, ob Du nur "zu weit gefahren" oder "drübergerauscht" bist. Außerdem sollte die nächste Sequenz, die er sieht, der Rettungswagen sein, der natürlich ebenfalls geblitzt wurde. Und ansonstn würde ein Anwalt Dir vielleicht raten, im Falle eines Bußgeldbescheids Einspruch zu erheben – Alarmfahrten werden bei der Rettungsleitstelle protokolliert.
"…die Einsatzkräfte wollen ja doch nur nicht, dass die Pommes Currywurst kalt wird."
Sowas wurde uns in Rom von Einheimischen berichtet, als wir sie nach den ungewöhnlich vielen offiziellen und leider immer aktiven Auto-Sirenen fragten (das Wort "Currywurst" kam in der Erklärung natürlich nicht vor).
Stehenbleiben ist nicht immer gut für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen.
In der Stadt ist es oft von vorteil wenn man rechts ranfährt und wartet. Aber auf unübersichtlichen Landstraßen ist es gefährlich einfach rechts ran zu fahren. (am besten noch in der Kurve) Da kann es besser sein einfach zu beschleunigen und vor dem Fahrzeug zu fahren, bis es sicher überholen kann.
Wobei viele wirklich überfordert sind, wenn sie ein Blaulicht sehen ….
@jeeves:
In Zeiten von digitalen Fahrtenschreibern und Unfall-Blackbox sollten solche "Aktionen" wohl nicht mehr denkbar sein.
@hiro:
Mit welcher Berechtigung fährt das NEF denn noch mit Sondersignal, wenn NA und Patient auf dem RTW sind?
Mit welcher Berechtigung fährt das NEF denn noch mit Sondersignal
Um den Weg frei zu machen. Der leere NEF darf ja auch mit Sondersignal zum Krankenhaus, um z.B. einen Arzt abzuholen…
Das Problem ist halt in Deutschland, dass das eingeschaltete Sondersignal eine ca. 100 Meter durchmessende "Zone der Dummheit" schafft, in der 80% aller Verkehrsteilnehmer das aktive Denken einstellen und gleichzeitig alles vergessen, was sie über das Verhalten im Straßenverkehr gelernt haben.
Regel 1: Fahre *niemals* mit eingeschaltetem Blaulicht in eine einspurige Autobahnbaustelle.
Irgendwie find ich die Zone der Dummheit ja erstaunlich; ich bin zwar mit dem ÖPNV unterwegs und habe meinen Lappen vor inzwischen knapp 25 Jahren gemacht, bin seither exakt zweimal mit dem Auto unterwegs gewesen (und habe nicht vor, das zu wiederholen, keine Angst ;-)), kann mich aber noch durchaus deutlich dran erinnern, was uns damals zum Verhalten bei Auftauchen von Blaulicht und Lalü beigebracht wurde… Andererseits: meine Mitfußgänger sind ja auch nicht unbedingt besser – "Oh, ein Blaulicht in 20 m Entfernung! Dann aber, husch, noch schnell über die Straße gerannt!"
@Stefan: "Weg frei machen" wird aber nicht von der StVO gedeckt. Ja, da gibt es Urteile zu. Und auch die Ausrede, RTW und NEF seien eine "taktische Einheit" gilt nicht.
Aktenzeichen habe ich leider gerade nicht zur Hand, da ich nicht zu Hause sondern in der Nähe eines RTW bin, werde aber versuchen diese bei Interesse nachzureichen.
@Darkstalker: Haben Sie den Text überhaupt gelesen? Da stand doch, dass der Fahrer ja Platz machen wollte. (Nur wohl zu blöd war, aber der "gute Wille" war da)
@Zoidberg: Ohne das Vorhandensein von Urteilen bezweifeln zu wollen, zweifle ich in dem Fall an den Richtern. Nur weil das NEF nicht den Patienten (oder NA) an Bord hat, weil der ein Fahrzeug weiter hinten unterwegs ist, hebt das den Zustand, dass höchste Eile geboten ist, ja nicht auf. Außerdem dürfte der RTW bei dieser Variante deutlich ruhiger fahren können als solo, was dem Zustand des Transportierten ziemlich sicher ebenfalls zugute kommt.
@Gray: Aber mit welcher Begründung soll denn für das "leere" NEF höchste Eile geboten sein? Natürlich hebt das den Zustand auf, für den Patienten ist es doch völlig unerheblich, wo das NEF ist. Oder wo ist mein Denkfehler?
Ich wollte nur mal anmerken: So ein blaues Licht alleine ist noch kein Wegerecht oder Sondersignal nach § 38 Abs. 2 StVO.
Und nur weil die Kollegen der Einsatzhundertschaft möglichst schnell vom Fußballspiel nach Hause wollen mit ihrem blauen Blinklicht, bilde ich keine Gasse. Sehr beliebt ist dann mal kurz für 2 Sekunden ein "Tatü-Tata" zuzuschalten oder auszuscheren. Fazit: Dienstaufsichtbeschwerde mit Aussicht auf Erfolg, wenn man einen Zeugen hat.
Problem ist nur: Welche Leitstelle trägt nicht gerne mal nachträglich ein Sondersignal ein… mittlerweile ist es aber zum Glück wesentlich schwieriger geworden, einen Einsatz nachträglich aufzumachen.
@75: "Wollen" ist nun mal nicht genug. Das ganze muss auch von Erfolg gekrönt sein. Und wenn man den – offensichtlich bar jeden Verstandes – nicht herbeiführt, hat man eben keinen Platz gemacht.
@78: Woran können sie aus ihrem Fahrzeug heraus entscheide, ob eine Sirene oder ein Blaulicht "nur mal eben so" eingeschaltet wird? Wenn auch nur der geringste Zweifel vorliegt, dass es sich vielleicht doch um einen Einsatz handeln könnte, bei dem Menschenleben gerettet werden sollen, sollte man tunlichst Platz machen. Auch wenn es sich hinterher als unnötig oder falsch herausstellt.
An dem Tag, wo sie mal wieder keine Lust haben, eine Gasse zu bilden, liegt womöglich ein guter Freund von ihnen einen Kilometer weiter eingeklemmt in seinem Autowrack und sie sind schuld, dass er nicht durchkommt … könnten sie damit leben?
Ich nicht …
@Zoidberg:
Laut StVO:
Begründung "mit NEF voraus geht's schneller" reicht also aus.
Wenn hinten ein Patient und zwei schlimmstenfalls stehende Betreuer drin sind, dient es absolut dem Retten von Menschenleben, wenn das Freischaufeln ein Extra-Fahrzeug übernimmt und sich der RTW-Lenker um vorausschauendes Fahren bemühen kann. Wenn scharf gebremst wird und anschließend die Betreuer liegen und der Patient steht, ist das nicht so knorke.
Sollte es anderslautende Urteile geben, wäre ich interessiert – erstens, ob es sich tatsächlich auf "NEF voraus" bezog, zweitens, wer da überhaupt (an-)geklagt hat, und drittens, ob in diesen Fällen nicht die Alarmfahrt generell (also am direkt hinter dem NEF fahrenden RTW) das Thema war.
@hiro: Mit NEF voraus geht es aber nicht schneller. Was für eine Logik ist das denn? Mit NEF voraus mag es unter Umständen für den RTW-Fahrer angenehmer sein, weil sich bereits eine Rettungsgasse gebildet hat, andererseits sind ja genau das typische Situationen, wo ein Fehler eines anderen Verkehrsteilnehmers fatale Folgen haben kann, also eine erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist. Aber wie soll da ein zeitlicher Vorteil zustande kommen?
Das Urteil was ich im Kopf habe (Bayerisches Oberlandesgericht, wenn mich nicht alles täuscht) bezieht sich auf ein dem RTW mit Blaulicht folgendes NEF.
Ich warte gespannt auf Erläuterungen, wie der zeitliche Vorteil zustande kommt, wenn das NEF vorfährt :)
@Zoidberg: Lies den Kommentar noch mal, es geht nicht um schneller, es geht um ruhiger.
@Rainer: Und welchen Teil von "höchste Eile" habe ich nicht verstanden? Oder nochmal in aller Deutlichkeit: außer gebotener "höchste Eile" gibt es rechtlich betrachtet keinen Rechtfertigungsgrund für die Inanspruchnahme von Sonder- und/oder Wegerechten. Darauf habe ich hingewiesen. Als Antwort von hiro kam:
Begründung "mit NEF voraus geht's schneller" reicht also aus.
Die darin enthaltene Aussage halte ich für falsch. Dazu hätte ich gerne eine Erläuterung. Und es geht eindeutig um schneller.
Wer muss hier also nochmal lesen… ;)
Solange verstauchte Knöchel mit RTW eingeliefert werden und die Hilfsschlepper auch mal zum Döner holen mit Sonderrechten rasen ist dieser "Die Idioten die zu blöde zum Gasse bilden sind" -Tenor ein wenig scheinheilig
Trolle bitte nicht füttern. Bitte! Ich fand es grade interessant.
@Zoidberg:
1) Das kleine laute Auto vorneweg erhöht die Reichweite des "Achtung, Platz machen!"-Signals, über den Vorsprung an sich und weil zwei Sirenen lauter sind als eine.
2) Gleichzeitig ist es wendiger und kommt durch engere Lücken, die sich gerade noch in der Aufweitung befinden. Es kann also schon weiterfahren und andere warnen, während die Zeit, bis das größere Folgefahrzeug da ist, schon sinnvoll dazu genutzt wird diesem Platz zu machen.
3) Da es dank geringerer Masse auch besser beschleunigen kann, ist der Abstand/der Zeitpuffer regenerierbar, sodass obige Effekte nicht nur einmal, sondern permanent wirken können.
Evtl. eine mögliche Veranschaulichung:
Du hast 2 Formen, die du mit konstanter Kraft durchs Wasser schiebst:
Form a) Ein Quader der Länge L mit Stirnfläche F
Form b) Eine quadratische Pyramide (Spitze zuerst) der Höhe 2L mit Grundfläche F.
Welche Form bewegt sich schneller?
Der Fahrer hat dem Rettungswagen sofort Platz gemacht und versucht den vermeintlich nicht ausreichenden Platz sogar noch zu vergrößern. Ein falsches Verhalten kann ich nicht erkennen.
Deshalb einfach immer stehenbleiben… ein stehender autofahrer is selten an irgendwas schuld.
@Zoidberg:
Bitte zunächst Gesetzestext genau studieren: Da steht nur – sinngemäß -: Sondersignale sind erlaubt, wenn höchste Eile geboten ist. Da steht nicht, daß es durch's Blaulicht auch tatsächlich schneller gehen muß, oder daß das Blaulicht nur an dem Fahrzeug zum Einsatz kommen darf, das tatsächlich selbst als schnellstes ankommen muß.
"Mit NEF voraus geht's schneller": Abgesehen von erns Erklärung ist es einfach die praktische Erfahrung, die diese "Logik" bestätigt. Wenn der RTW nur noch durchbügeln muß, geht das einfach schneller, als wenn der RTW dauernd abbremsen und noch Lücken suchen muß.
Natürlich geht das nicht, wenn das NEF dann am Ende 5 Minuten vor dem RTW am Krankenhaus ankommt – der Wellenbrecher muß schon unmittelbar vor dem RTW fahren.
Wir warten übrigens alle noch gespannt auf Urteile.
Sinnvoll wäre auch, wenn das SOndersignal nicht erst 5m vor der Kreuzung in der Großstadt eingeschaltet würde und dann, oh weh, alles sich erschrickt. Man darf ruhig hören, daß hier gearbeitet wird. Bei der Feuerwehr bin ich in der Stadt permanent mit Sondersignal gefahren, über Land auf einsehbaren Strecken dann nur mit Balulicht und deutlich vor bekannten Kreuzungen wieder volle Beflaggung an…
@90 Siggi: Dem kann ich nur beipflichten. Es ist zwar nervig wenn ein Krankenwagen mit Pressluftsignal an einem (vor allem als Fussgänger) vorbeirauscht da hinterher die Ohren klingeln. Aber noch nerviger ist es wenn man grade über ne Ampel geht und drei Meter neben einem der Krankenwagen sein Gebläse anstellt. Da ist der Herzinfakt ja schon vorprogrammiert.
@Avarion: In anderen Branchen nennt man sowas "Kundenbindung". :-)
Auf jeden Fall bin ich dagegen, daß die StVO in Richtung anhalten geändert wird. … Zu DDR-Zeiten war dies schon Vorschrift. Es passieren durch blindes anhalten einfach immer wieder Unfälle. Vor mehreren Jahren verunglückte deswegen unser MTW auf einer Einsatzfahrt. Ein zwei Fahrzeuge vor dem Einsatzfahreug fahrender PKW-Lenker war wohl der Meinung, daß er sofort ANKERN müsse. Daraufhin konnte der nachfolgende PKW eine Kollision gerade noch verhindern. Unser MTW geriet beim Ausweichmanöver auf die Gegenfahrbahn und stieß, trotz Vollbremsung frontal mit einem engegenkommenden schweren LKW zusammen. Zum Glück wurden beide Insassen des MTW nur verletzt und konnten nach kurzem Krankenhausaufenthalt nach Hause entlassen werden.
Es passiert mir auf Fahrten zur Feuerwache auch immer wieder, daß PKW-Lenker im Gegenverkehr des Einsatzfahrzeuges derart heftig abbremsen/anhalten, daß Auffahrunfälle geradezu provoziert werden.
Ich finde die derzeitige Formulierung sehr angemessen, sie müsste vielleicht mal besser publiziert und erklärt werden.
@hiro: Sorry, ich hatte gestern schon einen langen Beitrag fast fertig verfasst, wurde aber leider durch Arbeit vom Rechner vertrieben. Urteil war tatsächlich vom BayObLG, kommt heute Abend oder morgen, zusammen mit einer Erklärung, warum allein schon physikalisch betrachtet kein Zeitvorteil möglich ist durch ein vorfahrendes NEF ;).
@ThomasL: *zustimm*
@ThomasL: auch vollste Zustimmung – wie heisst das so schoen: "Platz machen kann auch Gasgeben sein" (rote Ampel, aber auch Autobahn), Hauptsache PLATZ! :)
@79: Kann ich sehr gut mit Leben. Denn wenn es um "Leben und Tod" geht, ist die Tröte schon aus weiter Entfernung an. Und "um Leben und Tod" geht es bei Paderborner Einsatzhundertschaften in der Innenstadt im Ruhrgebiet bei der Rückfahrt zur Autobahnauffahrt sicher nicht.
Bei Krankenwagen ist es sicher etwas anders gelagert. Aber wie gesagt, die haben dann eben auch erst recht aus der fernen Distanz schon die Tröte an.
"Einfach anhalten" ist falsch!
Es heisst "freie Bahn schaffen"!
Man kann es nicht oft genug sagen!
Zu oft sehe ich Autofahrer, die beim ersten Anzeichen von Blaulicht stoppen, und aus. Die bewegen sich dann gar nicht mehr, da kann der Krankenwagen ihnen schon im Kofferaum stehen und vor ihnen total freie Bahn sein!
Platz machen!
Nicht einfach irgendwo anhalten!
Spaßig wirds dann, wenn man auf den hohen Bürgersteig rauf muss und sich die Felgen ruiniert :-D
@98: Kauf Dir doch einfach ein richtiges Auto. Das auch mit Straßen klarkommt und so.