1.2.2010

Polizei überfährt Hund – und will Geld dafür

Polizisten aus Bad Oldesloe in Schleswig-Holstein haben in der Silvesternacht auf der Autobahn 1 bei Ahrensburg einen entlaufenen Hund totgefahren. Absichtlich. Nun soll die 65-jährige Halterin des Tieres für den Einsatz 2.557,31 Euro bezahlen, weil bei der Aktion das Einsatzfahrzeug beschädigt wurde.

Die Polizei rechtfertigt das tödliche Manöver. Hund Robby, ein Australian Shepherd, habe eine Stunde lang nicht eingefangen werden können. Die Halterin und Tierschützer fragen nun, warum die Autobahn nicht gesperrt wurde, um den Hund in Ruhe und ohne Gefahren von der Fahrbahn holen zu können. In der Silvesternacht werde die Autobahn kaum befahren, zitiert das Hamburger Abendblatt (Link über Google News, sonst Bezahlcontent) einen Tierschützer.

124 Kommentare zu “Polizei überfährt Hund – und will Geld dafür”

  1. horst meint: (1.2.2010 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    Die Beweisanträge dazu würde ich gerne lesen.

  2. Coinflip meint: (1.2.2010 um 00:58) AntwortenReply to this comment

    Können Sie nicht schlafen, Herr Vetter?

  3. vader meint: (1.2.2010 um 01:12) AntwortenReply to this comment

    Selbst wenn man annimmt, es wäre so gewesen, dass der Hund hätte getötet werden müssen (weil Gefahr), muss man doch sagen, dass die Art der Tötung (Überfahren) sicher gegen das Tierschutzgesetz verstösst. In der Stunde hätte auch ein Jäger oder Veterinär gefunden werden können. Sollte man anzeigen …

  4. Chef meint: (1.2.2010 um 01:16) AntwortenReply to this comment

    Der Herr Tauss hat auch ein Problem mit einem Australian Shepherd:
    http://twitpic.com/10pw7y

    Hm, schaut irgendwie anders aus…

  5. Jäger meint: (1.2.2010 um 01:20) AntwortenReply to this comment

    @3 vader
    und was soll der Jäger machen? Rumballern auf der Autobahn ist ja schließlich nicht, weil dem ja auch nen Fehlschuss passieren kann, der dann jemand anderen trifft.

  6. Ralf (Link) meint: (1.2.2010 um 01:30) AntwortenReply to this comment

    Also, es war nicht möglich den Hund einzufangen, aber der Hund hat freundlich auf das Fahrzeug gewartet? Die haben doch Anlauf nehmen müssen.

  7. x meint: (1.2.2010 um 01:44) AntwortenReply to this comment

    Man hat also eine Stunde lang kein Betäubungsgewehr auftreiben können?

    "Rumballern auf der Autobahn ist ja schließlich nicht, weil dem ja auch nen Fehlschuss passieren kann, der dann jemand anderen trifft."
    Um die Zeit wird wohl kaum ein Auto unterwegs gewesen sein. Und ich denke mal den Hund zu überfahren war wesentlich gefährlicher als ein paar mal zu schießen.

  8. agentorange (Link) meint: (1.2.2010 um 02:15) AntwortenReply to this comment

    Eine Stunde haben die gebraucht und am Ende haben sie ihn tot gefahren?

    Hätte nicht gedacht, dass die Polizei schon von einfachen Aufgaben aus der Kategorie "Katze auf dem Baum" überfordert ist. Sie hätten auch einfach die Feuerwehr rufen können, die hätten sich bestimmt nicht so angestellt.

  9. st meint: (1.2.2010 um 02:25) AntwortenReply to this comment

    Naja mal abgesehen davon das ich den Autobahnabschnitt nicht kenne, aber mit dem Gewehr (egal welcher Art) auf der Autobahn rumzuschießen auf ein bewegliches Ziel geht nur bei einer Totalsperrung – und ganz ehrlich egal wie wenig Verkehr angeblich war (Lokale Tierschützer bei uns haben sowas ähnliches auch vor ein paar Monaten behauptet, allerdings das Montag früh nicht viel los war wollte dann doch keiner glauben…) eine Totalsperrung wegen eines Hundes – für soetwas gibt es Leinen, Zwinger usw.

  10. Kampfschmuser meint: (1.2.2010 um 03:18) AntwortenReply to this comment

    Einer der ersten bösen Gedanken:
    Wäre es nun erlaubt, im Sinne der Gefahrenabwehr, damit nicht noch mehr Hunde böswillig überfahren werden, nun den Polizisten vorsorglich zu überfahren?

    Natürlich ist dies nicht wirklich ernst gemeint. Aber wer einen Hund mit Absicht überfährt, die Halterin des Hundes vorsätzlich belügt und dann noch fleissig eine dicke Rechnung verschickt, muss sich über solche Gedankenwege nicht wundern.

    Ich bin immer wieder froh, wenn ich Polizisten sehe. Und zwar von hinten und weggehend.

  11. keiner meint: (1.2.2010 um 03:27) AntwortenReply to this comment

    Wegen eines dämlichen Köters die Autobahn sperren? Da geht ja wohl mal wieder mit einigen Leuten ihre kranke Tierliebe durch…

  12. frage meint: (1.2.2010 um 03:34) AntwortenReply to this comment

    Was wäre passiert, wenn ein Fahrer auf der Autobahn vor Schreck ein Ausweichmanöver vor dem Hund gemacht hat und nun mehrere Menschen tot sind? Ein Hund ist genauso wie ein Fahrrad auf der Autobahn gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer! Eine Autobahnsperrung für einen Hund halte ich nicht für verhältnismäßig. Außerdem haben sie eine Stunde lang versucht, den Hund einzufangen. Die Kostenfolge für die Eigentümerin ist in Hinblick auf § 833 BGB konsequent.

  13. Dirk Becker (Link) meint: (1.2.2010 um 04:57) AntwortenReply to this comment

    Ohne jetzt zynisch werden zu wollen aber, überfahren war leichte als einfangen? Die müssen da mittlerweile ganz schön wendige Flitzer haben bei der Autobahnpolizei. Einen Hund mutwillig zu überfahren, das schaffe ich nichtmal mit meinem Roller…

  14. Kraven meint: (1.2.2010 um 05:07) AntwortenReply to this comment

    Wäre es eigentlich so schwer gewesen, etwas Fleisch mit einem Betäubungsmittel zu besorgen, dem Hund zuzuwerfen und etwas Platz lassen (so dass er sich nicht bedrängt fühlt und abhaut)? Danach kurz warten, bis der Hund schläft und dann sollte auch der unsportlichste Polizist in der Lage sein, das Tier einzufangen.

  15. hiro meint: (1.2.2010 um 06:20) AntwortenReply to this comment

    Na zum Glück hat Fifi am Randstreifen darauf gewartet, sich überfahren zu lassen, sonst hätte man die Autobahn spätestens nach dem "Unfall" eh sperren müssen. Vorher eigentlich auch schon – man stelle sich vor, ein anderer Verkehrsteilnehmer hätte den Hund überfahren.

    Muß weit gelaufen sein, das Vieh, wenn man auch die Besitzerin innert einer Stunde nicht ranschaffen konnte. Auf die hätte er vermutlich gehört.

    Der erste Google-Treffer verrät, daß das Tier einfach Pech hatte, in OD auf die Autobahn zu rennen. Die Kasseler Beamten sind da offenbar geduldiger, sperren sogar die A7 und finden auch noch den Besitzer. Wow! Also: Wuff!

    Nebenbei: "Polizisten aus Bad Oldesloe" ist ziemlich informationsfrei. Das kann auch die verschlafene A21 Richtung Kiel sein, bei der man eine Sperrung selbst am Montag morgen nicht bemerken würde. Kreis Stormarn ist nicht so klein.

    Erst den Artikel aufzurufen, um auf "A1 bei Ahrensburg" zu stoßen, ist ein überflüssiger Doppelklick in Googles Kassen zu einem Medium, das man nicht nur aufgrund seiner Paid-Content-Ambitionen eh boykottieren sollte.

  16. Clark meint: (1.2.2010 um 06:35) AntwortenReply to this comment

    Ja, das ist unsere Zivilisation.

    Am offenen Hirn operieren. Zum Mars fliegen.
    Problembären und Problemhunde töten und dabei ganz wichtig:
    Auf den Klimaschutz achten, unser Planet und die Natur sind wertvoll – äh, wir und unsere Ideale sind wertvoll.

    SCNR, ist wohl noch zu früh.
    Clark

  17. kenguru meint: (1.2.2010 um 07:02) AntwortenReply to this comment

    @hiro
    Muß weit gelaufen sein, das Vieh, wenn man auch die Besitzerin innert einer Stunde nicht ranschaffen konnte. Auf die hätte er vermutlich gehört.

    Nee, is klar, stand in Leuchtschrift auf dem Hund, wo er hingehört und wem er gehört.

    Abgesehen davon kann ich mich der Negativkritik an der Grünerei nur anschließen. Wer zu dumm ist einen Hund zu fangen soll auch die Rechnung selber zahlen.

  18. Tim meint: (1.2.2010 um 07:14) AntwortenReply to this comment

    Wie wird das denn bei Rehen etc. gemacht, ist überfahren da auch die Standardlösung? Und verirrte Radfahrer auf der Autobahn? Verwirrte Menschen? Hört man ja immer wieder im Radio, mir war nur nie bewußt wie die Polizei das Problem dann löst :-)

  19. name meint: (1.2.2010 um 07:18) AntwortenReply to this comment

    die autos der polizei sind dazu da personen zu transportieren, nicht um dinge zu rammen.
    zur tötung von lebewesen stehen waffen zur verfügung.

    imho sollte man dem ausführenden polizisten die am volkseigentum entstandenen schäden in rechnung stellen da er die gerätschaften wissentlich unsachgemäß benutzt und somit beschädigt hat.

  20. Volker meint: (1.2.2010 um 07:23) AntwortenReply to this comment

    @Dirk Becker:
    Genau an dem Punkt stinkt die Geschichte ganz gewaltig. Kein halbwegs gesunder Hund würde stehen oder sitzen bleiben, wenn ein Auto auf ihn zurollt. Und selbst wenn doch, hätten die Beamten das "stehende Ziel" dann auch erschießen können – zur "Gefahrenabwehr" selbstverständlich.

  21. redaktion@deutschland-debatte.de (Link) meint: (1.2.2010 um 07:34) AntwortenReply to this comment

    Ist nicht GRÜN in Hamburg an der Macht? Behaupten die, nichts gewusst zu haben?

    Ein schönes Beispiel, wie unsere Staatsmacht mit uns einfachen Bürgern umgeht!

  22. Hmpf meint: (1.2.2010 um 07:38) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht war es so:

    Silvester; Gelangweilte und genervte Polizisten – man will ja schließlich auch nach Hause, spätestens um 0 Uhr – werden alamiert. Ein Hund ist auf die Autobahn gelaufen. Auch dass noch, dabei hat man sich auf einen ruhigen Abend vorbereitet. Im Auto liegen schließlich schon die Böller.
    Man macht sich auf dem Weg zur Autobahn; von hier aus dauert das schon eine halbe Stunde! Dann ein Lautes Geräusch: "Da fangen schon n paar an rumzuböllen; wird auch immer früher" – "Ja – Wenn wir den Hund haben, dann schicken wir auch ein Paar Raketen hoch!"
    Auch nach einer halben Stunde auf der fast dunklen Autobahn wird der Hund nicht gefunden. Die Polizisten haben keine Lust mehr; Wenden und wollen den Einsatz abbrechen. Wieder ein Lautes Geräusch: "Wieder ein Böller?" – "Hast du jetzt schon angefangen mit den Schnäpsen? Mann nein ich hab den Hund erwischt!" – "Und wir suchen den die ganze Zeit! Na die Beule vorn kann mal schön die Halterin bezahlen, immerhin ist ihr ja der Hund abgehauen! Komm wir haben jetzt Feierabend; Mach schon mal die Raketen scharf!"

  23. Malte S. meint: (1.2.2010 um 07:45) AntwortenReply to this comment

    @frage: Hm, moment mal – Schadenersatz, obwohl der "Geschädigte" sein Eigentum mutwillig selbst beschädigt und damit noch das des angeblichen "Schädigers" zerstört hat? Herausforderungsfall? Eher nicht. Bestenfalls Kostenbescheid für die behördliche Handlung.

  24. gerhardq meint: (1.2.2010 um 07:59) AntwortenReply to this comment

    Einen "Australian Shepherd" zu überfahren, ist wirklich ein Kunststück. Meiner Meinung nach kann das nur gelingen, wenn der Hund den Polizisten vertraut hat oder aber vollkommen erschöpft war. In beiden Fällen bestände eine gute Möglichkeit, den Hund einzufangen. Daß sie der Hund nicht einfangen läßt, wenn er gehetzt wird, sollte im Grunde jedem normalen Menschen klar sein. Auch einen Hundespezialisten zu konsultieren, wäre eine andere Alternative gewesen.

    Für soviel Unfähigkeit sollten die Beamten den Schaden an dem Dienstwagen selbst bezahlen.

  25. NomNomNom meint: (1.2.2010 um 08:08) AntwortenReply to this comment

    Die sind bestimmt eine Stunde mit Blaulicht hinter dem armen Hund hergefahren und wundern sich wieso er nicht stehen bleibt.
    Irgendwann ging dem Hund die Puste aus und der Polizei die Geduld…hmm

    @11, die Autobahn wird gesperrt um andere Fahrer zu schützen, dass die Tiere/Radfahrer meistens überleben ist ein positiver Nebeneffekt. ;D

  26. HackFresse meint: (1.2.2010 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    Also, so wie ich das weiß, verfügt die Polizei doch auch über Hundeführer. Vielleicht hätte man jemanden rufen sollen, der sich damit auskennt. Aber das Vieh einfach zu überfahren ist krank, pervers und entspricht wohl kaum dem Tierschutz. Und die Autobahn zu sperren kann ja wohl auch nicht das Ding sein. Und selbst wenn die den Hund erschossen hätten, daß wäre immer noch besser gewesen als das Vieh qualvoll durchs Überfahren krepieren zu lassen. Da wird auch keiner gefährdet, wenn ein gezielter Schuß den Hund flachlegt. Die schießen ja nicht mit ner 8.8Flak.

  27. a.n meint: (1.2.2010 um 08:40) AntwortenReply to this comment

    Was wäre denn an einer Sperrung so schlimm gewesen? Sie hätte doch wirklich nur kurz erfolgen müssen, damit sich ein paar Polizisten von beiden Seiten dem Hund nähern können, um ihn zu fangen oder zu betäuben. Letztendlich zur Sicherheit der Autofahrer, aber auch zur Wahrung der "Rechte" des Hundes laut Tierschutzgesetz.

  28. Hootch meint: (1.2.2010 um 08:46) AntwortenReply to this comment

    Nunja, die Polizisten "(…) versuchten rund eine Stunde lang, das Tier einzufangen.".
    Okay, ich unterstelle mal, dass dies stimmt.
    Demnach war der Aufenthaltsort des Hundes bekannt, und die Polizisten versuchten, ihn aus dem fahrenden Auto heraus einzufangen. Ungeschickte Herangehensweise an das Problem, aber nungut. Der Hund, flüchtend, schlägt aber keine Haken, denn sonst wäre es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Unfall gekommen, oder rennt ins Gebüsch / Waldstück / Feld neben der Autobahn. Nein, er bleibt stur auf der dunklen Fahrbahn, wo er von dem großen, grell leuchtenden und lauten Streifenwagen verfolgt wird, aus dessen Fenstern dauernd versucht wird, dem Tier habhaft zu werden. Eine ganze Stunde lang. Schließlich, nachdem der Hund weder eingefangen oder verscheut werden konnte, entschlossen sich die Beamten, das Tier zu überfahren, was auch prompt gelang.
    Hallo?!?
    Etwas unrealistisch, das Ganze. Es mag meinetwegen ein Unfall gewesen sein, die Halterin des Hundes haftet so oder so für den enstandenen Schaden. Ich möchte hier auch keinesfalls den Polizisten etwas böses unterstellen. Aber warum erzählt man unnötiger weise eine solche Rambogeschichte? Für den Fall, dass das Ganze vor Gericht landet, wünsche ich den Polizisten, dass der Richter selbst keinen Hund hat, und das Ganze für -zumindest theoretisch- möglich hält.

    Grüße!

  29. mgernhardt meint: (1.2.2010 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    Sogar der Bildungssender RTL hat mittlerweile begriffen, dass die Polizei den Hund nicht ABSICHTLICH überfahren hat. Mir geht diese künstliche Empörung darüber wirklich ernsthaft auf die Nerven.

    Mir wäre im Übrigen lieb, wenn mal jemand nach der Tierhalterin fragen würde:
    Es handelte sich um einen Bordercollie. Hütehund. Braucht viel Bewegung und geistige Herausforderung. Wenn man nicht zufällig eine Schafherde im Haus hat, muss man quasi ununterbrochen auf Achse sein, um dem Hund eine artgerechte Haltung zu ermöglichen.
    Es war Silvester. Mein Hund dreht bei Böllerschüssen völlig am Rad. Es ist aus meiner Sicht Tierquälerei, einen Hund an Silvester vor die Tür zu lassen.
    Aber wie immer, wenn Stimmung gegen die Polizei gemacht werden soll, fällt die Frage nach dem Versagen der Halter völlig hinten runter.

    Und wehe, der Hund hätte einen schweren Unfall verursacht. Das wäre dann auch nicht Recht gewesen.

    Kann die Polizei es überhaupt richtig machen?

    Es gibt defintiv Skandale bei der deutschen Polizei (siehe Oury Jalloh und Dessau!). Aber das hier ist keiner. 98% der deutschen Polizisten machen ihre Arbeit ordentlich und gewissenhaft und diese Empörung an dieser Stelle ist einfach nur lächerlich.

  30. Joerg meint: (1.2.2010 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    Das Problem des freilaufenden Hundes durch mutwilliges Überfahren zu "lösen" entbehrt aus meiner Sicht eigentlich jedweder Diskussion und ist meines Erachtens nicht akzeptabel, ganz abgesehen, dass Herr Vetter Recht haben dürfte und dies auch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen dürfte. Allein auf eine solche Idee zu kommen udn diese dann tatsächlich in die Tat umzusetzen, lässt mich an der Geeignetheit dieser Polizisten für den Dienst zweifeln. Es wären aus meiner Sicht hier mehrere andere Möglichkeiten in Frage gekommen, wie auch schon bei einigen Vorkommentatoren angeklungen ist. Selbst das Erschießen, das auch den Tot des Tieres bedeutet hätte, wäre vorzuziehen gewesen, welche erhöhte Gefahr soll denn von einem gezielten Schuss auf der Autobahn ausgehen, dann kann die Polizei ihre Dienstwaffen gleich ganz abschaffen, da eine Waffe immer potentiell gefährlich ist. Dann aber noch auf die Idee zu kommen, bei der 65-jährigen Frau, die vermutlich unter dem Verlust des Hundes bereits und der Art und Weise seines Todes genug leidet, auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, anstatt lieber ganz ruhig zu halten, um den peinlichen Vorgang nicht noch unnötig publik zu machen, macht mich eigentlich nur noch sprachlos. Werden demnächst Verbrecher auf der Flucht eigentlich auch umgefahren? Kommentatoren wie Nr. 11 fehlt leider jedwede Empathie, für Tiere und auch deren Halter.

  31. Joachim meint: (1.2.2010 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    Wahrscheinlich sind sie von beiden Seiten auf den Hund zugefahren und dann zusammengestoßen….

  32. morphium (Link) meint: (1.2.2010 um 09:37) AntwortenReply to this comment

    Wie hier einige einen Aufstand machen, als obs ein Mensch gewesen wär, daweile wars nur ein dummer Köter… und ansonsten schließe ich mich voll und ganz mgernhardt (29) an.

    morphium

  33. Konrad (Link) meint: (1.2.2010 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    Kann mich (29) nur anschließen.
    Ist klar, dass er absichtlich überfahren wurde? Oder wurde er nur bei dem Versuch, ihn einzufangen, gerammt? So oder so hat die Halterin für die Kosten des Einsatzes aufzukommen. Sie sollte wirklich froh sein, dass ihr entlaufener Hund keinen Unfall mit größeren Sach- oder gar Personenschäden verursacht hat!

  34. Lord meint: (1.2.2010 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich sollte die Halterin doch Schadensersatz bekommen, immerhin haben die Beamten zumindest fahrlässig eine Sachbeschädigung begangen, nämlich an dem Hund. [ironie]Vorsätzlich würden die sowas ja NIE machen [/ironie]
    Hätten die Beamten den Hund eingefangen, dann hätten Sie noch mehr Zeit dem Vorgang opfern müsssen, das Auto saubermachen usw.

  35. ninjaturkey meint: (1.2.2010 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    @29 mgernhardt: bei meinem Hund, einem ausgewachsenen Berger der Picardie (Hütehund) wäre es Quälerei, sie an Sylvester im Haus zu lassen. Aus unerfindlichen Gründen liebt sie es, im Pulverdampf sitzend, andächtig den Raketen hinterher zu schauen und ab und zu ein tiefes WUFF hinterher zu rufen. Von dem psychologischen Kaliber haben wir hier einige Hunde in der Nachbarschaft.

    Meine Meinung im obigen Fall: Frau hat Hund, Frau lässt Hund laufen, Hunde verursacht Polizeieinsatz (zum Glück verursachte Hund keine Personenschäden!), Frau haftet für mittelbar und unmittelbar vom Hund verursachte Schäden – auch wenn die Sache tragisch ausging.

    Einen scheuen Hund einzufangen ist keine einfache Sache. Da helfen auch Leckerli und Fleischbrocken nicht unbedingt. Dagegen haben Hunde vor Autos oft wenig bis gar keine Scheu – hier Dorf gibts einen, den man mit dem Wagen immer (sehr sanft) von der Straße schieben muss. ;-)

  36. Volker meint: (1.2.2010 um 10:16) AntwortenReply to this comment

    @mgernhardt:
    Ihr Kommentar geht am Thema vorbei. Es spielt überhaupt keine Rolle, welcher Rasse der Hund war und ob er an Silvester wegen der Knallerei oder im Sommer auf der Jagd nach einem Reh entlaufen ist. Und dass die Besitzerin ihre Pflichten als Halterin des entlaufenen Hundes verletzt hat, bestreitet doch niemand, nicht einmal sie selbst.

    Hier geht es um die Frage, ob es von den Beamten angemessen und korrekt war, die Gefahr durch einen freilaufenden Hund im Straßenverkehr dadurch zu beseitigen, indem das Tier gezielt überfahren wird. Mit "Stimmungsmache" gegen die Polizei hat das gar nichts zu tun.

  37. Hootch meint: (1.2.2010 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    @mgernhardt & @Konrad:
    Laut dem Zeitungsbericht wurde der Hund mit Absicht überfahren. Zitat: "Die Behörde beschreibt das Vorgehen der Beamten des Autobahnreviers Bad Oldesloe: 'Weil es nicht gelang, das Tier einzufangen oder durch einen gezielten Schuss zu töten, musste der Hund letztlich zur Verhinderung von Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer mit dem Dienstfahrzeug überfahren werden.(…)'".

    Grüße!

  38. ingo meint: (1.2.2010 um 10:21) AntwortenReply to this comment

    @32 morphium: wenn es nur nach persönlicher meinung ginge könnte man meinetwegen auch entlaufene kleinkinder abknallen, diese stinkenden rotzgören kann ich nämlich nicht ausstehen. aber zum glück haben wir in deutschland ja gesetze, und eine polizei die darüber wacht dass diese auch befolgt werden.
    und DAS ist der skandal, mein lieber, dass polizisten bewusst und rotzfrech gegen das tierschutzgesetz verstossen. was der eine oder andere von diesem gesetz oder tieren an sich hält ist völlig egal, das gesetz verlangt dass tiere nicht unter qualen sterben dürfen, und weil das so ist hätten die polizisten sich eben mühe geben und die für solche zwecke vorgesehenen gerätschaften nutzen müssen – und dienstfahrzeuge gehören da definitiv nicht dazu.
    ausserdem, mal ganz am rande: was machen die denn wenn mal ein elefant entlaufen ist und sich nicht einfangen lässt? bei der bundeswehr einen kampfpanzer ausborgen damit sie ihn überfahren können? und solche unfähigen trottel werden von meinen steuern bezahlt …

    @29: das behördenschreiben wird wie folgt zitiert: "…musste der Hund letztlich zur Verhinderung von Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer mit dem Dienstfahrzeug überfahren werden." also für mich klingt das nach voller absicht, und vor allem ist das eine eindeutige aussage der polizei, ganz egal was RTL oder sonstwer darüber berichten.

  39. Radio meint: (1.2.2010 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    Hm – mit der gleichen Logik müsste die Polizei, wenn sie einen Bankräuber erschießt, der Witwe die Munition und Abnutzung der Waffen in Rechnung stellen….

  40. Meta (Link) meint: (1.2.2010 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    Und wenn es unabsichtlich passiert wäre … wäre es doch eigentlich fast noch schlimmer. Okay … es gebe vielleicht eine bessere Haltungsnote. Aber dass die Polizei VERSEHENTLICH einen Hund überfährt, den sie einfangen wollte … da stellt sich ja auch die Frage, wie sie ihn einfangen wollte. Tatsächlich aus dem fahrenden Streifenwagen heraus?

    Da hätten wir ja nochmal Glück gehabt, dass sie kein anderes Fahrzeug gerammt haben.

  41. Meta (Link) meint: (1.2.2010 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    > mit der gleichen Logik müsste die Polizei, wenn sie einen Bankräuber erschießt, der Witwe die Munition und Abnutzung der Waffen in Rechnung stellen….

    Da würde ich aber nicht drauf wetten, dass sie das nicht tut.

  42. Martina meint: (1.2.2010 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    Na prima, alle die Ihren Hund loswerden wollen…auf auf nach Bad Oldesloe. Die spielen Rambo und machen das schon… Vielleicht noch ein paar Hartz V Leute und Ausländer?… Mensch, endlich hat Deutschland DIE Lösung. Herzlichen Glückwunsch Schleswig-Holstein…..da gibt es noch echte Kerle!! Ach ja, noch die "Bullenfänger" an die Polizeiautos montiert und los gehts…es soll sich doch lohnen…

    ….Ich habe zwei Hunde aus spanischen Tötungsstationen. Da werden weder Kosten noch Mühen gescheut um ihr leben zu retten und dann kommt die schleswig-holsteinische Polizei und beginnt das Hunde-Rambo-Töten. Wie krank müssen diese Polizisten im Kopf gewesen sein….da muss man ja als Bürger Angst bekommen…einen Hund zu töten, anstatt zu helfen….
    Bürger passt auf, wenn diese Polizisten sich wieder überfordert fühlen, und das geht ja ziemlich schnell, dann seid ihr vielleicht die Nächsten….

  43. Mithos meint: (1.2.2010 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    Laut dem auf der abendblatt-seite zitierten Schreiben der Landespolizei war es sehr wohl Absicht, den Hund zu überfahren. Ich gehe mal davon aus, dass die beim Abendblatt schon noch zitieren können, wenn es nur um abschreiben geht.
    "Weil es nicht gelang, das Tier einzufangen oder durch einen gezielten Schuss zu töten, musste der Hund letztlich zur Verhinderung von Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer mit dem Dienstfahrzeug überfahren werden…."
    musste überfahren werden, das ist Absicht. Wenn dies eine angebrachte Handlung sein soll, dann wäre das Leben eines Tieres weniger wert als der Aufwand für die zeitweise Sperrung einer wenig befahrenen Autobahn.

    Dazu käme noch die Frage, was passiert wäre, wenn der Streifenwagen bei dieser vollkommen überzogenen Aktion nicht nur beschädigt, sondern sogar unfreiwillig abgewrackt worden wäre. Ein absichtlich herbeigeführter Unfall zur Gefahren-abwehr, bei dem es darum geht, die Gefahr eines Unfalls abzuwehren.
    Am meisten widern mich aber hier gerade die Kommentatoren an, die für ihr vermeintliches Recht auf eine freie Autobahn offenbar darauf bestehen, dass keine Rücksicht auf das Leben von Tieren genommen wird. Dieses Niveau von Ethik mit dem eines Schimpansen zu vergleichen würde den Schimpansen beleidigen.

  44. Meta (Link) meint: (1.2.2010 um 10:54) AntwortenReply to this comment

    > auf auf nach Bad Oldesloe.

    Na … vorsichtig bleiben. Das ist eine ziemlich robuste Gegend hier.

    Gerade kürzlich wurde ja erst höchstrichterlich festgestellt, dass die beiden Ratzeburger Kollegen (ein Dorf weiter) tatsächlich nicht korrekt gehandelt hatten, als sie einen betrunkenen Jugendlichen mitten in der Nacht auf einer einsamen Landstraße ausgesetzt hatten. Naja, nicht einsam genug … er wurde dann auch überfahren. Allerdings nicht von der Polizei, wie man der Fairness halber hinzufügen muß.

    Die wurden dann trotzdem verurteilt. Allerdings nicht sonderlich hart.

    Ruhig mal lesen, die Geschichte: http://www.zeit.de/2008/02/Fall-Robert

    Mein Tipp: Betrunkene und Hundehalter sollten die Gegend lieber weiträumig umfahren.

  45. Bernd meint: (1.2.2010 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    Finde ich in Ordnung. Wenn ich auf der Autobahn unterwegs bin, möchte ich auch nicht im Stau stehen, nur weil irgendjemand versucht, einen Hund einzufangen.

    Wäre der Person das Tier wichtig, so hätte sie darauf aufgepasst.

    Es kann nicht sein, dass andauernd die große Masse für die Versäumnisse einer Person leiden muss.

  46. Martina meint: (1.2.2010 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    Das Wenige was Du tun kannst ist viel, wenn Du nur irgendwie Schmerz, Weh und Angst von einem Wesen nimmst.
    Albert Schweizer

    Es wird die Zeit kommen,
    da das Verbrechen
    am Tier
    genauso geahndet wird,
    wie das Verbrechen
    am Menschen.

    Leonardo da Vinci

    Jeder gute Polizist hätte selbst bei einem Befehl von "oben"
    diese Tat verweigert.

  47. Martina meint: (1.2.2010 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    …..,daß mit dem ausgesetzten Abiturienten der dann zu Tode kam,war auch dort in der Gegend? Die spielen da wohl "böser Gott" oder was?

    Ja wirklich, diese Gegend sollte man weitläufig meiden.

  48. noname meint: (1.2.2010 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    … und wieder einmal eine heldentat unsrer glorreichen polizei. meiner meinung nach sollten die herren wegen sachbeschädigung (streifenwagen + hund), tierquälerei (überfahren ist kein zugelassenes tötungsverfahren für warmblüter) und gefährlichen eingriffs in den strassenverkehr (nichtsicherung des gefahrenbereiches und verfolgen eines tieres) belangt werden. man sollte solche deppen spitzenbeamte für den rest ihrer laufbahn parkzettel verteilen lassen. und zwar im schwarzwald, auf waldwegen. zu fuß. mit checkpointkontrolle.

  49. Joe Bloggs meint: (1.2.2010 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Zum spontan-den-Magen-entleeren, diese Verlogenheit. Ein weiterer Beleg dafür, dass in D jeder Maßstab verloren geht. Wenn kümmert angesichts eines Hunde-Schicksals denn noch ein Kinder-Schicksal…

  50. Lars meint: (1.2.2010 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    LKW-Fahrer mit Sommerreifen, die sich aktuell querlegen, werden nicht erschossen oder überfahren.

    Frauen, die mit Tempo 80 auf die linke Spur ziehen, werden nicht erschossen oder überfahren (okay, manchmal erschrecken sie sich, wenn ein echtes Auto ankommt und fahren in den Graben. Aber das passiert noch zu selten und dann bekommt auch noch der falsche Schuld..).

    Wenn man die Autobahn in einen besseren Reiseweg verwandeln will, muss man nun wirklich nicht bei einem entlaufenen Hund anfangen.

  51. Alle meine Entchen meint: (1.2.2010 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Die Rechnung für die Vollstreckung an die Hinterbliebenen zu schicken, ist doch gute alte Tradition. Im Tausendjährigen Reich bekamen die auch schon mal eine Rechnung mit einem Posten 2,30 RM für Munition…

  52. Falbala146 meint: (1.2.2010 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    @ 49:

    Komisch, ich finde immer, wer Rücksicht gegenüber Schwächeren (Tieren) übt, der wird auch Rücksicht gegenüber anderen Schwächeren(Kindern) üben. Und wer das Eine nicht respektiert und schützt, wird das andere auch nicht respektieren und schützen. Es ist mir ein völliges Rätsel, warum manche Anti-Tierschützer zu glauben scheinen, man müsste sich zwischen Tierschutz und Kinderschutz entscheiden.

    @ 45:
    Es ist für die Frage ob man den Hund überfahren durfte völlig irrelevant, ob der Halter des Tieres drauf aufgepasst hat oder nicht. Entscheidend ist wohl nur, ob das gewählte Mittel (Überfahren)zum Erreichen des angestreben, rechtsstaatlich legitimen Ziels (Sicherheit auf der Autobahn) erstens geeinet (?) und zweitens angemessen (???) war.

  53. Hans Wurst meint: (1.2.2010 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Der Aufwand wäre nicht vertretbar gewesen. Der Hund stellt eine Gefahr für alle Straßenverkehrsteilnehmer da. Die Halterin und die Tierschützer sollten sich lieber Fragen, warum der Hund entkommen konnte.

    In der Silvesternacht sollte die Polizei sich mit den betrunkenen Menschen beschäftigen können statt aufwendig einen Hund auf der Autobahn einzufangen.

    Daumen hoch für diese weitsichtige Aktion!

  54. Dominik (Link) meint: (1.2.2010 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    Also, ich könnte nicht mehr ruhig schlafen wenn ich einen Hund überfahren hätte. Das Gewissen möchte nicht haben. Aber es gibt da wohl Menschen denen das wohl noch Spaß machen und dann sagen nur wegen der Sicherheit der anderen Autofahrer.

  55. Andreas P. (Link) meint: (1.2.2010 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Canide Schädlinge stellen ein immenses – nicht nur innenstädtisches – urbanes Problem dar.

    Autobahnen sind wichtige Pulsadern unserer menschlichen Zivilisation.

    Die Umwandlung eines Aggregatszustand (bewegt in unbewegt) zur berechtigten Abwehr einer Gefahr kann schwerlich der exekutiven Staatsmacht angelastet werden. Der Schadensverursacher (=Kotsackhaltertäter) ist deswegen schadensersatzpflichtig.

    Die überbordenden Kosten des asozialen Kotsackhaltertätertums darf nicht der Gesellschaft auferlegt werden!

  56. Dennis meint: (1.2.2010 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe, die überfahren demnächst auch mal die ganzen verwirrten Renter und Unfallverursacher, die auf der Autobahn rumschwirren. Kann nicht sein, daß ich deswegen 5min warten muss oder 100km/h statt 220km/h fahren muss. Ganz nebenbei könnte man auch regelmässig die Autobahnmeisterei-Heinis überfahren, die meinen, den blöden Grünstreifen zu richten oder eine Baustelle abzusichern. Geht schließlich um mich, meine Autobahn und meine wertvolle Zeit hier.

  57. Dennis meint: (1.2.2010 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    Da hat er doch glatt die [ironie]-Tags verschluckt.

  58. schredder66 meint: (1.2.2010 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    @Bernd:

    "…Es kann nicht sein, dass andauernd die große Masse für die Versäumnisse einer Person leiden muss…."

    Genau! Wohin darf ich meine Rechnung schicken, wenn ich wegen eines Versäumnisses deinerseits (z.B. mit Sommerreifen und 200 km/h versucht, die Ausfahrt Bad oldesloe zu nehmen), zu spät zu einem Termin komme und mir dadurch Umsatz verloren geht oder mir Kosten entstehen? Ganz zu schweigen von der Zeit, die ich im Stau verbringen muss, weil sich wieder jemand auf der Autobahn zerlegt hat.

    Ach so, Du bist kein Tier, deshalb wäre eine Vollsperrung der Autobahn, um Dich ungehindert und ungefährdet retten zu können, etwas gaaanz anderes.

  59. Axel John (Link) meint: (1.2.2010 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @Dominik:
    Man kann durchaus den Eindruck haben, dass manche Typen nur deshalb Polizist werden, um ihrer Mordgier zu frönen.
    Die prügeln und ballern auf alles, was sich bewegt, sobald sie glauben, das irgendwie begründen zu können. Sie machen sich einen Spaß daraus und betrachten ihren Dienst als eine Art Counter-Strike mit Pensionsberechtigung.
    OK, das ist nur eine kleine Minderheit. Das Problem ist nur, dass solche Hilfsrambos von Dienstvorgesetzten und Behörden gedeckt werden und kaum Konsequenzen befürchten müssen.

    @keiner:
    Ich kenne einige Hunde, (Therapie-, Behinderten-, Rettungshunde),die verfügen über weit mehr Menschlichkeit, Charakter und soziale Kompetenz als manche Kreatur, die nur auf Grund ihrer genetischen Sequenz unter der Gattung Mensch gelistet wird.

  60. Kampfschmuser meint: (1.2.2010 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    @Bernd:
    Verliere erst mal ein geliebtes Wesen, dann denkst du ganz schnell anders. Nächste Mal laufen vielleicht deine Gören über die BAB.

    @Andreas Abschaum:
    Wenn ich deine Website sehe, wird mir kotzübel. Ich wünsche dir vom ganzen Herzen, dass deine Identität mal öffentlich wird.

  61. Andreas P. (Link) meint: (1.2.2010 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Kampfschmuser!

    Die Anonymität meiner Identität ist der Tatsache geschuldet das ich des öfteren Morddrohungen von Kotsackhaltertätern erhalte.

    Um ihnen Unannehmlichkeiten – wie beispielsweise Anzeigen wegen Bedrohung – zu ersparen wähle ich deswegen den anonymen Weg um meine Meinung – grundgesetzlich verbrieft – Kund zu tun.

    Falls ihnen nicht gefällt was auf der elektronischen Heimseite http://www.gegenhund.org geschrieben steht ist es ihnen ungenommen die Webseite nicht zu betrachten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas P.

  62. Mo meint: (1.2.2010 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    @Herr Vetter und die anderen Rechtskundigen:
    Untersteht so ein Einsatz den normalen Rechtfertigenden Gesetzen oder sind da spezielle Gesetze zuständig?
    (Bin Ersti und hab gerade erst Notwehr/ Notstand gehabt)
    Ist das ein Defensivnotstand nach §228?
    Der Hund als fremde Sache, zerstört wurde er ja und es war erforderlich zur Abwendung der Gefahr.

  63. Kampfschmuser meint: (1.2.2010 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    @Andreas P.:
    Sehr geehrter Herr Abschaum!
    Vielleicht sollten sie sich ihrerseits Gedanken über ihre Einstellungen machen, wenn sie mehrfach Morddrohungen bekommen.
    Und wenn sie ihre Einstellung dennoch ok finden, seien sie doch mal mutiger und verstecken sie sich nicht so sehr hinter einer Hongkonger Adresse. Zu seiner Einstellung muss man schon stehen, egal wie extrem sie ist.
    MufG
    Kampfschmuser

  64. Andreas P. (Link) meint: (1.2.2010 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Kampfschmuser,

    ob sie es glauben oder nicht, die Abneigung gegen canide Schädlinge ist international. Obgleich mir der Betreiber der elektronischen Heimnetzseite http://www.gegenhund.org persönlich nicht bekannt ist komme ich nicht umhin zugeben zu müssen das ich mich mit diesen Gedanken voll und ganz identifiziere.

    Da ich mir aber der Tatsache bewußt sind das verspulwurmte Haltertäter – wie sie es (mit Verlaub) zu sein scheinen – nicht in der Lage sind die mannigfaltig auf sie einprasselnden Eindrücke unserer heutigen Medienlandschaft reflektiert zu betrachten und zu hinterfragen wähle ich den Weg der Anonymität.

    Es können eben leider Gottes nicht alle Menschen so knallharte Typen wie Sie sein, werter Harr Kampfschmuser, und ihre jeweiligen Wortfetzen mit voller Adresse und realer Namensnennung im unvergesslichen elektronischen Netzwerk veröffentlichen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas P.

    (Name aus humanistisch egoistischen Gründen anonymisiert)

  65. BS meint: (1.2.2010 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    @mgernhardt: Nein, kann sie nicht. Alleine schon aus dem Grund, weil keiner mehr was zu meckern hätte. Und das ist doch eines der größten Hobbies hier in diesem Lande.

    Vor allem sollte man mal überlegen, welchen Medien man so Glauben schenkt. Ich kann mich da an einen Vorfall (auch Hund, allerdings mit eindeutigen suizidalen Tendenzen…) vor fünf, sechs Jahren in Hannover erinneren… Da gab es auch in der Presse und Radio ein großes Bohei, armer Hund, böse Porzellei, auch forciert vom damaligen Rechtsvertreter der Hundehalter. Und am Ende: es gab nix (Halter wollte Tierarztkosten ersetzt haben), und das aus gutem Grunde. Das stand dann allerdings nicht in der Zeitung… ;)

    Grüße vom Zivilrecht

  66. Bernhard meint: (1.2.2010 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Tragen die Damen und Herren Polizisten nicht eigene Waffen und müssen deshalb den teuren Dienstwagen nehmen?

  67. Kampfschmuser meint: (1.2.2010 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @Andreas Abschaum:
    Da kann ich ja nur hoffen, dass ihre Charakterzüge vom nächsten "caniden Schädling" erkannt werden und er sie fleißig höher singen lässt.

  68. Del Pierro (Link) meint: (1.2.2010 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    @horst: Das stimmt, das würde ich auch gerne. Damit würde sich sicherlich ein abendfüllendes Comedy-Programm erstellen lassen, auch wenn das Thema an sich natürlich traurig ist.
    Das so etwas möglich ist…

    MFG

  69. Auge um Auge meint: (1.2.2010 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    @Kampfschmuser:

    Ignoriere den Spinner einfach. Der ärgert sich nur darüber, dass Hunde im Allgmeinen mehr Zuneigung und Liebe erfahren als er selbst erfahren hat.

  70. Sarkast meint: (1.2.2010 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich reich waere wuerde ich der Polizei in jedem Bundesland ein 30 Mio Euro teures geiles Trainingsgelaende sponsorn, auf dem man mit Laserprojektoren erzeugte Terroristen abballern kann, wo man Menschen mit ungepflegten Haaren und kruemelartigen Substanzen in der Hosentasche zu gehorsamen, ordentlichen, verantwortungsvollen, patriotistischen Staatsbuergern erziehen kann, wo man sich einen kampfkunstgestaehlten Astralkoerper als Avatar anlegen kann, wo man sich auch mal richtig pruegeln darf mit Sandhandschuhen, und wo man in jeder Lage einfach immer nur der Held ist, ohne sich um Gesetze oder den Dienst fuer das Volk oder andere komische demokratietheoretische Konstrukte kuemmern zu muessen. Wir haben unsere Polizei kastriert. Der Rambo im Polizist braucht einfach mehr Freiraum, um Leben zu keonnen. Es kann nicht sein, dass immer nur die Boesen ballern und wirklich Mann sein duerfen!

  71. prior meint: (1.2.2010 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    was macht die bullerei als nächstes? die ermordung eines "tatverdächtigen" durch rückenschuß den angehörigen in rechnung stellen, weil ja für das leergeschossene magazin ein bericht ausgefüllt werden muß, die munition bezahlt werden muß etc.?

  72. gulliver meint: (1.2.2010 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    Durch falsches Verhalten des Hundehalters entstand ein Schaden an einem Polizeiwagen. Der wird mit Steuermitteln bezahlt, also hat der Halter des Hundes den Schaden zu tragen.

  73. physiker meint: (1.2.2010 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    @Andreas P.: ich möchte darauf hinweisen, daß bewegung kein aggregatzustand ist.

  74. Axel John (Link) meint: (1.2.2010 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @Kampfschmuser:
    Die Hoffnung ist berechtigt, vermutlich aber vergebens.
    Psychopathen wie der sind unfähig, sich in einer zivilisierten Gesellschaft zurecht zu finden, wie er ja selbst durchblicken lässt.
    Ziemlich sicher wurde ihm schon als Kind sein kaum vorhandener Verstand vollständig aus dem Schädel geprügelt.
    Die forensischen Kliniken sind voll mit solchen Typen, man kann nur hoffen, dass er seine perversen Neigungen nicht auch noch an wehrlosen Kindern austobt.
    Mit sowas zu kommunizieren, ist sinnlos. Wäre er gezwungen, seine vermeintlich anonyme Deckung zu verlassen und Dir gegenüber zu treten, würde er vor Angst winselnd auf dem Boden kriechen.
    BTW: meine ladungsfähige Adresse steht im Impressum meiner Homepage.

  75. Olli meint: (1.2.2010 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    @frage:

    Und genau deswegen wäre eine Sperrung angebracht gewesen dann erschreckt sich auch keiner.

  76. Olli meint: (1.2.2010 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    @mgernhardt:

    Sagen wir eher 80. Leute die Treppe runterwerfen oder zu verprügeln ist für mich keine gute Polizeiarbeit.

    Wenn wir noch die Leute hinzunehmen die das decken sind wir vielleicht sogar nur bei 50.

  77. Storax meint: (1.2.2010 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Naa, Herr Vetter, wollten Sie mal Spaß haben und zwei Fraktionen aufeinander hetzen :-) Ist gelungen :-)

    Hätte die Polizei einen wild gewordenen Bullen auf der Autobahn erschossen und vom Landwirt die Kosten zurück verlangt, wäre Ihnen und vor allem den sog. Medien sicher keine Meldung wert gewesen.

  78. Meta (Link) meint: (1.2.2010 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    > Hätte die Polizei einen wild gewordenen Bullen auf der Autobahn erschossen und vom Landwirt die Kosten zurück verlangt, wäre Ihnen und vor allem den sog. Medien sicher keine Meldung wert gewesen.

    Ja … ist schon merkwürdig. Wenn jemand alles richtig macht, beklagt sich keiner.

  79. Ernst P. (Link) meint: (1.2.2010 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Physiker,

    sie haben voll und ganz Recht.

    Sehr geehrter Herr Ladungs-74,

    sie scheinen die Stereotypie eines verspulwurmten Beispielfalles vollends zu typisieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ernst P.

  80. Olli meint: (1.2.2010 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @Kampfschmuser:

    Reg dich nicht auf. Der Typ ist ein Troll.

    Oder gehört zu den "neuen" Rechten. Keiner sonst schreibt Heimseite.

  81. fernetpunker (Link) meint: (1.2.2010 um 18:27) AntwortenReply to this comment

    Was hat ein freilaufender Hund nachts auf einer Autobahn zu suchen?

  82. Olli meint: (1.2.2010 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:

    Warum hast du die Chuzpe und nennst dich Punk?

  83. SagichnichtSonstkillenmichdieTier”liebhaber” meint: (1.2.2010 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Drei Gründe weshalb ich mich freue: Hunde scheißen überall hin, sie beißen und kläffen laut

  84. ohno meint: (1.2.2010 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    @kampfschmuser Ihr Kommentar Nr. 67 ist genau die Art von Argumenten, die mich voll und ganz auf Ihre Seite bringt. Ganz bestimmt.

  85. Köter weg meint: (1.2.2010 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Richtig gehandelt! Die Beamten haben keinen Folgeunfall wegen einer gesperrten Autobahn in Kauf genommen. Das mildeste erforderliche Mittel wurde gewählt und beseitigte die Gefahr zuverlässig.

  86. Darkstalker meint: (1.2.2010 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Eine Kugel zwischen die Augen wäre günstiger gewesen und hätte das EInsatzfahrzeug nicht beschädigt. Kann ja nicht so schwer sein, auf freiem Feld ne entlauefne Töle zu erwischen …

  87. Jurist meint: (1.2.2010 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    @Kampfschmuser: Genau, so fing das damals auch an.
    Erst Hunde überfahren – und dann Auschwitz.

  88. Jurist meint: (1.2.2010 um 19:29) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker: Selbstverständlich kannst Du die Beamten auffordern Straftaten zu begehen. Aber ich bin froh, dass die sich an die Gesetze halten.

  89. Hein B. meint: (1.2.2010 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Wow – machen fehlt echt die Fähigkeit zur differenzierten Betrachtung … egal wie man zu Hunden (freilaufen oder nicht – im Park oder auf der Autobahn) steht – einen entlaufenden Hund "vorsätzlich" zu überfahren erscheint doch auch mit nur einem Quentchen "Common Sense" als einer der eher schlechten möglichen Lösungen… daher glaube ich eher an eine weite Auslegung der Definition von "vorsätzlich überfahren" – im Sinne "Äh das muss so das war so geplant…"

  90. Mario meint: (1.2.2010 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    @Kampfschmuser:

    Wuerde ich aber auch nicht machen…wenn man dann von Ihresgleichen gleich als "Herr Abschaum" beschimpft wird…da weiss man ja nicht wozu Sie noch so in der Lage sind.

  91. Darkstalker meint: (1.2.2010 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    @88: Ich würde nicht über eine Autobahn laufen und versuchen einen Hund einzufangen. Gefahrenabwehr. Ich weiss nicht, was an erschiessen mehr rechtswidrig sein soll als an überfahren. Gefahr beseitigt. Kosten fallen dem Störer zur Last. Simpelstes Sicherheitsrecht, wo ist ihr Problem?

  92. Jurist meint: (1.2.2010 um 20:54) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker: Weil das Ziehen der Schusswaffe für den Beamten ein ziemlich langes Nachspiel haben kann. Und weil Schießen generell erst mal verboten ist; die Ausnahmen sind sehr eng definiert.
    Einen Hund überfahren ist sicher nicht das, was man wünscht. Aber das verursacht von Chefseite ein "Musste das sein?", verstärkt durch sorgenvolles Strinrunzeln – und nach 4 Wochen ist Gras drüber gewachsen.
    Schusswaffengebrauch jedoch zieht ein ellenlanges Verfahren nach sich – monatelang. Dazu dann noch die "schießwütige Polizei"-Betroffenheitskommentare auf den Leserbriefseiten der Zeitungen.
    Die Polizisten haben sich einfach auf die am wenigsten schlechte Variante verständigt. Denn eine gute gab es in der Situation nicht. Leider.

  93. GxS meint: (1.2.2010 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Um die Diskussion mal wieder aufs rechtliche (als juristischer Laie) zu bringen:
    Angenommen, es ist so, wie die Polizei es darstellt. Der Hund konnte nur dadurch als Gefahr beseitigt werden, indem er überfahren wurde: muss dann der Halter das kaputte Fahrzeug ersetzen?

    Wieso?

    Muß ich den Schlagstock, den der Polizist auf meinem Schädel zerbricht, auch ersetzen?

    Oder als weiteres Beispiel (Achtung! Godwins Law): in der NS Zeit mussten die Angehörigen von zu Tode verurteilten die Hinrichtung bezahlen… (o.K.: das Beispiel war wirklich etwas daneben, aber es sollte verdeutlichen, hierzulande im Rechtsstaat sollte man einen (nichtprovozierten) Polizeieinsatz nicht bezahlen müssen)

    Gibt es dazu juristische Meinungen (bejahend oder verneinend)?

  94. GxS meint: (1.2.2010 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker:

    Kosten fallen dem Störer zur Last. Simpelstes Sicherheitsrecht, wo ist ihr Problem?

    Das heiss ich muss als Veranstalter die Kosten des Polizeieinsatzen z. B. bei Demonstrationen oder Fussballspielen tragen?
    Oder wo ist der Unterschied?
    Besonders effektiv kann man damit Demonstrationen mit Gewalt verhgindern, wenn der Veranstalter alle Kosten einschließlich des Polizeieinsatzes zu tragen hat…

  95. Jurist meint: (1.2.2010 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    @GxS: Die Kosten für die Suche des Gangsters muss der Gangter nicht bezahlen, auch wenn´s Millionen gekostet hat.
    Aber
    Das vor der Einfahrt abgestellt Auto wird kostenpflichtig abgeschleppt (weiß ich aus eigener kostenpflichtiger Erfahrung).

    Ist irgendwie ungerecht, weil Mord nun mal schwerer wiegt als Dummparken – aber so isses nu ma.

  96. Storax meint: (1.2.2010 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    @95: Na ja, ob die Haftung des Tierhalters mit der Haftung des Autohalters vergleichbar ist, sei dahin gestellt. Ein Auto fährt jedenfalls nicht allein nachts auf der Autobahn, ein Tier kann sich nachts schon auf der Straße rumtreiben und Schäden verursachen. Dafür muß der Tierhalter ggf. aufkommen.

  97. GxS meint: (1.2.2010 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    @Jurist:
    Und wie schauts hier aus?
    die Kugel im Polizeirevolver kostet 3,50€ (???)
    der Schaden am Auto 2500€ ?
    Was muss der Hundehalter zahlen?
    3,50€ oder 2500€? Wenn ein Polizist dabei dienstunfähig (bei dem Unfall) geworden sein sollte, muss der Hundehalter dann die Dienstunfähigkeitsrente zahlen?
    Ausserdem beauftragt die Polizei einen Abschleppunternehmer, das sind also Kosten, die nicht dem Polizeieinsatz zuzurechnen sind (im Gegensatz zu dem Unfall…)

  98. GxS meint: (1.2.2010 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    @Storax:

    Dafür muß der Tierhalter ggf. aufkommen.

    Für den Polizeieinsatz?

  99. gulliver meint: (1.2.2010 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    @Jurist:
    das ist nicht ganz korrekt. Verfahrenskosten, also auch solche die bei der Suche anfallen, trägt im Falle der Verurteilung auch der Täter.

  100. Jurist meint: (1.2.2010 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    @gulliver: nein

  101. NoName meint: (1.2.2010 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    gegenhund.blogspot.com/20...3/gegenhund-ber-mich.html

    zum thema gegenhund…

    zu den männern in uniform:
    kanns nur wiederholen: evtl. war nottötung nötig (ich bezweifele es), aber der weg ist nicht tierschutzgerecht.

  102. Kermit meint: (1.2.2010 um 23:37) AntwortenReply to this comment

    Da ich selbst schon mal in einen Unfall verwickelt war, der von Hunden verursacht wurde, die auf der Autobahn gespielt haben: Ich finde es richtig!

    Die Besitzerin hat sich natürlich schon wieder einen neuen Hund gekauft (zu ihren drei anderen). Den wird sie wohl auch nicht so erziehen, dass er nicht wegläuft. Und sicher ist die alte Frau in der Lage ihre Tiere artgerecht zu halten. Nein? Aber sie ist doch sooooo tierlieb!

    Hundebesitzer sind alle gleich (..).

  103. Olli meint: (2.2.2010 um 00:02) AntwortenReply to this comment

    @Kermit:

    Also du hattest einen Unfall auf der Autobahn warst aber trotzdem in der Lage die Besitzerin ausfindig zu machen und weißt über ihr Leben bescheid? Seltsamer Zufall.

  104. dril meint: (2.2.2010 um 00:54) AntwortenReply to this comment

    Das Töten von Tieren ist definitiv ein verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Polizisten MÜSSEN angezeigt werden. Solche Menschen brauchen wir wirklich nicht.. Sie sind nicht mal in der Lage so eine Situation zu lösen. Wieso muss das arme Tier sterben??? Es ist unfassbar. Für alle die meinen die Polizisten haben gut reagiert: Wie wäre es wenn IHR der arme Hund gewesen wärt?

  105. 124C41 meint: (2.2.2010 um 05:23) AntwortenReply to this comment

    @dril:

    Hmmm…. das war doch Ironie? Wenn ja, dann sehr gute!

    Das Forum hier fängt allmählich an. Spaß zu machen. Also noch einen drauf:

    Schnapper, Kläffer, Kackmaschienen
    können nur als Grillgut dienen!

  106. meta (Link) meint: (2.2.2010 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    > Und weil Schießen generell erst mal verboten ist;

    Überfahren auch.

  107. Scheiß Bulle meint: (2.2.2010 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    spiegel.de/panorama/gesel...aft/0,1518,669710,00.html

    Ja nur leere Autobahnen und gelangweilte Polizisten an Sylvester.
    Pupst nur weiter schön in eure Sessel! Fahrt doch mal ne Nachtschicht an Sylvester als 3. Mann mit!

  108. Tierfreund meint: (2.2.2010 um 19:41) AntwortenReply to this comment
  109. Darkstalker meint: (2.2.2010 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @95:

    I. Der Angeklagte XY ist schuldig des "Straftat einfügen"
    II. Er wird deshalb zu einer freiheitsstrafe von ___ verurteilt.
    III. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

    III. mal ganz genau lesen … das hilft sicher, ihre Wirrvorstellung gerade zu biegen.

  110. Storax meint: (2.2.2010 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    315b StGB

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er

    1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    .
    .
    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Da paßt wohl der Punkt (1) 2 oder 3 und nach (4) ist das schon realistisch, die Dame hat möglicherweise eine Strafe zu erwarten.

  111. Archer meint: (2.2.2010 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    Sieht zwar nicht aus wie ein Killer, kann aber dennoch den Verkehr beeinträchtigen…

  112. RudiMentär meint: (2.2.2010 um 23:06) AntwortenReply to this comment

    >>> Weil es nicht gelang, das Tier einzufangen oder durch einen gezielten Schuss zu töten, musste der Hund letztlich zur Verhinderung von Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer mit dem Dienstfahrzeug überfahren werden.

    Geht es noch perverser?

  113. Kant meint: (3.2.2010 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    @keiner: Genau! Wo kämen wir da hin, wenn ein Leben mehr wert ist als ein paar Minuten Wartezeit für Autofahrer! Mal ehrlich, als nächstes fordert noch jemand die Einführung von Moral und Ethik!

  114. Kant meint: (3.2.2010 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    @Kermit: Tauschen wir doch mal "Hund" mit "Kind" aus. Kann genauso schnell passieren. Nur plötzlich stehst du als Arschloch da mit deinen Aussagen.

  115. Jurist meint: (3.2.2010 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    @Kant: Erschlag´ noch eine Fliege und ich zeige Dich an!

  116. Jurist meint: (3.2.2010 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker: Die Kosten für die Suche des Täters trägt die Staatskasse!
    Verfahrenskosten beginnen (wir reden hier über die Regel) erst, wenn der Täter gefangen ist.

  117. ellen schneider meint: (4.2.2010 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    @keiner: es gibt keine
    bloeden koeter!
    nur saublöde eiskalte menschen!
    der mensch ist das schlimmste,was der welt passieren
    konnte!
    schon mal darueber nachgedacht,du hirn?!

  118. Storax meint: (4.2.2010 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    @ellen schneider
    der mensch ist das schlimmste,was der welt passieren konnte!
    Und Du bist die Chefin, oder wie.

    Der Hund wurde rechtens getötet und die Polizei verlangt zu Recht den entstandenen Schaden erstattet.

  119. Andraczek meint: (5.2.2010 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    Das stinkt zum Himmel, aber sowas von. Die Polizei hat also einen Hund einfangen wollen. Zu dumm zum Stöckchen schmeißen. Hat die Halterin denn Ihren Hund vermisst? Wenn nein, spricht das nicht für sie. Wenn ja, spricht das nicht für die Polizei. Ich würde einen Hund sofort vermissen und Amok laufen.
    Allen Hunde als Gegenstand Betrachtern sei hier gesagt. Ich wünsche euch, dass ihr bei einer Naturkatastrophe verschütet geht und von einem Hund gerettet werdet.
    Was würde mich ein Foto dieses kaum von schamesröte bedeckten Gesichtes erfreuen.
    Das perverse Handlungen, nur weil sie von Polizisten, ausgeübt wurden, hier gut gefunden werden. Bestürzt mich fast noch mehr. Ich dachte immer die Polizei handelt nach dem Gesetz. Wusste nicht, dass perverse Methoden dort zu finden sind.

  120. Storax meint: (5.2.2010 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    Ich würde einen Hund sofort vermissen und Amok laufen.
    So so Amok laufen. Das sagt schon alles. LOL

  121. Andraczek meint: (6.2.2010 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Freut mich das es deine Fantasie beflügelt. Mit Amok laufen war natürlich ein sehr unruhiges Verhalten gemeint. Schade das du diese Erläuterung brauchst. Die Polizei wäre von mir mehr genervt, als von meinem Hund. Leider kennen wir nur das Endresultat, und nicht wie der Hund weglaufen konnte. Oder ist er gar ausgesetzt worden? Hunde in dem Alter fangen schliesslich an zu kosten. Ein Australian Shepard ist wie der Border Collie ein sogenannter Schattenhund. Diese Hunde freuen sich über Dinge welche weggeworfen werden, und bringen sie mit Freude zurück. (Auch, Knaller). Die scheue Variante dieser Art würde sich verkriechen und nicht weglaufen.

  122. Storax meint: (6.2.2010 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    @Andraczek: Mit Amok laufen war natürlich …. Ja, ja und jetzt zurückrudern. Das war schon so gemeint wie gesagt.

  123. Apiss meint: (9.2.2010 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe diesen Mistkerlen passiert mal das gleiche!!

  124. DHF meint: (12.2.2010 um 00:56) AntwortenReply to this comment

    Das ist doch echt unglaublich… dass sich so viele Leute über diesen Einsatz ereifern und tatsächlich alles besser wissen. Wer selber mal einen panischen Hund versucht hat einzufangen, der weiß, dass dies nicht so einfach ist. Ich bin selber Hundeführer bei der Polizei und weiß, wie sone Einsätze ablaufen. Da der Hund in der Nähe der Autobahn umherirrte und eine große Gefahr für die Allgemeinheit… (körperliche Unversehrtheit und Leben Unbeteiligter) auf dem Spiel stand, werden sicher mehrere Streifenwagen im Einsatz gewesen sein. Und sicherlich werden diese nicht in einer Rotte hinter dem Hund hinterhergejagd sein, sondern an vielen Punkten Ausschau gehalten haben. Nach einer Stunde wird wahrscheinlich zufällig der Streifenwagen auf der BAB den Hund gesichtet haben und um schlimmeres zu verhindern hat es halt gepasst ihn zu überfahren, um andere MENSCHEN vor Schaden zu bewahren…
    Denkt mal drüber nach… und Nachtdienste gehen auch bei Silvester bis morgens durch!!!!

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