2.2.2010

Keine Standardfrage

Aus einem Vernehmungsprotokoll:

Wie sind Sie an den Rechtsanwalt Vetter gekommen?

Eine jedenfalls nicht gerade übliche Frage…

Quelle des Cartoons: wulkan (www.wulkan-comic.de)

16 Kommentare zu “Keine Standardfrage”

  1. dot tilde dot meint: (2.2.2010 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    wie und wo und woran ich weshalb komme geht sie doch gar nichts an, herr polizeirat.

    .~.

  2. hiro meint: (2.2.2010 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    Ich höre aus dieser Frage Neid heraus. Nebenbei dürfte es auch kein Standardvergehen sein, UV zu klauen – aber praktisch: Wenn man mit der Beute erwischt wird, hat man gleich den passenden Anwalt dabei.

  3. Princo meint: (2.2.2010 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    Szenetypische Anwaltswahl?

  4. Momo meint: (2.2.2010 um 13:25) AntwortenReply to this comment

    Ach, wissen Sie, er ist mir eines Tages bei der Trinkhalle zugelaufen. Eigentlich wollten wir in Abbuzze nennen…

  5. Kai meint: (2.2.2010 um 13:31) AntwortenReply to this comment

    Da hat sich jemand bei dem betreffenden Polizeibeamten in der Vergangenheit wohl beliebt gemacht *grins*

  6. Tuttle meint: (2.2.2010 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    "Ich mache von meinem Recht auf Aussageverweigerung gebrauch" wäre die einzig richtige Antwort gewesen um sich nicht in Plaudereine verwickeln zu lassen.

  7. hansdampf meint: (2.2.2010 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    weissu habisch ma in die internetz gelesen fandsch voll lustig ey dacht ich mir nehm ich auch unso

  8. st meint: (2.2.2010 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    "Die Wahl des Strafverteidigers ist Szenetypisches, deshalb keine milderen Umstände!"

  9. Hobbyjurist meint: (2.2.2010 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist so doof, daß sie glatt aus einem der unzähligen Hartz-IV-Formulare stammen könnte.

  10. der echte n.n. meint: (2.2.2010 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    wenn einem keine intelligenten fragen mehr einfallen, muss man halt die dummen stellen.

  11. hondo meint: (2.2.2010 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    Interessant wäre es zu wissen, wieviel Schweiß dem Polizisten bei der Frage über die Stirn gelaufen ist ^^

    Manche Fragen sind aber wirklich derart seltendämlich, dass sie fast schon wieder intelligent sind. Ob die Frage aber nicht nochmal ne Nummer dämlicher ist kann sich jeder selbst beantworten.

    Was noch interessant wäre: Was war denn die Antwort? ;)

  12. -thh meint: (2.2.2010 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Die Frage, wie der Beschuldigte an seinen Anwalt gekommen ist, kann sich durchaus aufdrängen, bspw. dann, wenn es sich um einen auswärtigen Anwalt handelt und kein erkennbarer lokaler oder persönlicher Bezug erkennbar ist (und es sich um keine überregionale Berühmtheit handelt ;)). Dann kann man sich nämlich wirklich fragen, warum der Beschuldigte aus München, der auch aus dieser Gegend kommt und gegen den dort ein Ermittlungsverfahren geführt wird, an einen Strafverteidiger aus Düsseldorf, Hamburg oder Berlin kommt. Mag diese Frage dann im allgemeinen immer noch mehr eine solche des persönlichen Interesses sein, wird sie spätestens dann fallrelevant, wenn in dem Verfahren der Verdacht auf das Bestehen bandenmäßiger Strukturen oder solcher der organisierten Kriminalität aufgekommen ist. Das könnte nämlich dann die Wahl eines (weit) auswärtigen Verteidigers durchaus erklären (wenn denn nämlich jemand im Hintergrund "besorgt" hat) und zudem erhebliche Bedenken aufwerfen (weil die Interessen des Hintermannes in der Regel andere sind als die des den Behörden bereits bekannten Beschuldigten, und ein Anwalt, den der Hintermann besorgt (und bezahlt) möglicherweise mehr die Interessen des einen als des anderen berücksichtigt).

    Insofern kommt es – wie so häufig – auf die Hintergründe der Frage an.

  13. der echte n.n. meint: (2.2.2010 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    @-thh:
    ach, jetzt verstehe ich die frage! der beamte wollte im wege seiner fürsorgepflicht sicherstellen, dass der beschuldigte auch gut verteidigt wird. nicht, dass ein böser verteidiger allein die interessen des hintermanns im auge hat und nachher den beschuldigten reinreitet.
    danke für die aufklärung!

  14. jan meint: (2.2.2010 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    Was mich interessiert: Wie reagiert ein guter Strafverteidiger darauf? Letztlich zielt diese Frage doch darauf ab, das Mandatsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant anzugreifen bzw. zu diskreditieren. Das sollte man sich als Anwalt doch wohl nicht gefallen lassen.

  15. Anonymous meint: (3.2.2010 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Wie soll man darauf reagieren? Die Polizei kann doch beim Ausquetschen der Verdächtigen machen, was sie will. Folgen hat ein unangemessenes Verhalten hier keine.

    (Außer vielleicht, dass die Aussage dann nicht verwertet werden kann; aber das stört dann den Staatsanwalt und den Richter, aber nicht den Polizisten.)

  16. Macinally meint: (4.2.2010 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    Auf so eine dämliche Frage gehört ne dämliche Antwort.

    "Weil die anderen guten Anwälte Perry Mason, Petrocelli und Matlock leider nicht mehr aktiv sind" …

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