law blog keine Marke (mehr)
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat nach einem ziemlich langwierigen Verfahren die Wortmarke law blog auf Antrag einer Pforzheimer Anwaltskanzlei gelöscht. Die zuständigen Damen und Herren von der Markenabteilung sind der Meinung, law blog habe im Jahr 2005 die notwendige Unterscheidungskraft gefehlt.
Ich überlege gemeinsam mit meinem Anwalt, ob wir Beschwerde einlegen.
(DPMA, Beschluss vom 26. Januar 2010, AZ 30524784 – S 157/08 Lösch)
Daß manchen Menschen die notwendige Unterscheidungskraft fehlt, glaube ich gerne. Beim Lawblog bin ich mir da weit weniger sicher.
Wenn Sie Zeugen benötigen sollten, Herr Vetter, werden Sie bestimmt ohne weiteres einige Hundertschaften im Gericht versammeln können.
Ehrlich gesagt sehe ich die notwendige Unterscheidungskraft bei bloßer Verbindung der Begriffe law und blog auch nicht. Nur doof, dass dem BPMA das erst fünf Jahre später ein- bzw. auffällt.
Nun aber los ,liebe Pforzheimer!
Im Jahr 2010 ist die notwendige Unterscheidungskraft wohl gegeben. Jetzt gleich unter "http://www.dpma.de/marke/anmeldung/index.html" neu anmelden und massig Kohle vom Herrn Lawblog abmahnen.
Hähä, reingefallen.
"Es besteht [...] kein Anspruch auf Eintragung, wenn die Marke [...] bereits zu einem früheren Zeitpunkt ins Markenregister eingetragen wurde."
…da war es wohl einer Kanzlei etwas langweilig. Oder wieso beantragt man die Löschung? Kollegen ärgern? Oder sieht so der willi-vergleich unter Anwälten aus?
Wünsche mir manchmal ein determinierte Mos Majorum das den Wilden Westen Internet verselbstverständlich regelt.
Oder: Hat die Pforzheimer Anwaltskanzlei nichts Besseres zu tun als hirnrissen Maschendrahtzaunzank anzuzetteln?
Kopfschüttel
Das DPMA mag irgendwie keine beschreibenden Wortmarken. Ein ähnliches Problem hatte ich mit meiner Website auch vor ein paar Jahren als das DPMA die Anerkennung zunächst wegen der fehlenden Unterscheidungskraft ablehnen wollte und als "Beleg" dafür einen Google-Auszug vorgelegt hat. Den scheint sich aber niemand wirklich genau angesehen zu haben, da der Großteil der dort gelisteten Links eben von genau unserer Seite stammten ;-)
Darf man erfahren welche Pforzheimer Anwaltskanzlei das war? Ich wohne hier in Pforzheim und moechte mit einem zukuenftigen Engagement eine solche Kanzlei unterstuetzen.
Gruss
S. K.
Ist der Beschluß wirklich von 2009?
Oder stimmt nur das Jahr nicht?
Ansonsten kommt die Meldung doch reichlich spät, oder?
Der Bösewicht in dieser Geschichte ist schon recht eindeutig Herr Vetter, der munter andere Blogs abgemahnt hat, zB das "ASDE Law Blog" (heute ASDE blawg)
@Herr Lehmann:
So ist es wohl. Und damals haben nicht wenige gesagt, dass der Marke "lawblog" die Unterscheidungskraft fehlt…
Auch wenn ich als Stammleser normalerweise große Sympathien für Udo Vetter hege, und auch seine Meinungen und Einstellungen zu vielen Themen teile, freue ich mich doch sehr über diese Niederlage für ihn.
Was soll dieser Unfug mit Trivial-Marken, Trivial-Patenten und so weiter? Das ist nichts als Mißbrauch von ansonsten sinnvollen Regelungen.
Wo ist die schützenswerte Kreativleistung bei der Verbindung der Worte "Law" und "Blog" bei einem Blog über Law?
Warum sollte man jeden anderen Anwalt/Richter/Rechtspfleger in ganz Deutschland davon abhalten, ihr Law Blog lawblog zu nennen? Erfolg entsteht durch Leistung, und da wird Udo Vetter noch sehr, sehr lange der erste Google-Treffer sein, auch wenn es 256 andere Law-Blogs geben sollte.
Der Beschluss samt Begründung wäre allerdings sehr interessant. Kriegen wir den hier zu sehen?
Eine Beschwerde macht sicher Sinn – generell ist das DPMA durchaus restriktiver bei der Beurteilung als das BPatG.
Viel Erfolg!
Stefan
Wir haben ein interaktives Verkaufsdisplay entwickelt, das den Namen "Smart Media Display" trägt. Vom DPMA wurde die Eintragung abgelehnt, weil Smart, Media und Display gebräuchliche, ais dem englischen entlehnte Wörter sind die weder einzeln noch zusammen schützenswert sind. Komisch, dass der Smart als Auto und diverse andere Produkte mit Smart als Namensbestandteil sehr wohl schützenswert waren…
Mit Verlaub Herr Kollege Vetter,
ich bin seit Jahren der absoluten Überzeugung, dass lawblog die Untrscheidungskraft fehlt, da es lediglich beschreibend ist. Juristisch ist mir eine anderweitige Entscheidung nicht vernünftig nachvollziehbar.
Aber mein Problem ist und soll dies alles nicht sein. Lawblog werde ich auch weiterhin gerne lesen…ob mit oder ohne Markenschutz.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
H.B.
@Tim O. Brauer:
Mag komisch sein, ich kann das aber vollständig nachvollziehen.
Bald gibt es nur noch personenbekannte Auktionen.
macwelt.de/artikel/_News/...ngt_zu_paypal_sicherung/1
Ob uns Udo wegen der kaum verhohlenen Schadenfreude noch das rechtskräftige Ergebnis mitteilt? Bin gespannt.
@Herr Lehmann: Dem kann ich auch nur zustimmen. Schön, dass die Marke (endlich) gelöscht wurde.
Wäre nicht eventuell Titelschutz eh viel angebrachter? Udo will doch wohl keine weiteren Produkte unter dem Label aka Marke law blog herausgeben, oder?
@Herr Lehmann: Die formelle Abmahnung kam aber erst, nachdem zwei Mails (ohne jede Kosten und IIRC auch ohne UE mit Strafbewehrung) erfolglos waren: lawblog.de/index.php/arch...ter-geht-es-nicht-anders/
@me: Der Titel entsteht ja ohne weitere Formalia wie Registrierung alleine durch die Benutzungsaufnahme im geschäftlichen Verkehr – und ich denke, dass das Zeichen law blog für einen Werktitel auch hinreichende Kennzeichnungskraft hat.
@Dominik Boecker: Das ist doch nicht der Punkt, sondern dass U.V. nicht einmal bereit war, den Allgemeinbegriff "law blog" in Kombination mit anderen Begiffen zu tolerieren.
@Dominik Boecker:
Das ändert nichts an der Tatsache dass es schon von geistiger Armut zeugt, wenn man glaubt dass man durch das Zusammensetzen der Worte "Law" und "Blog" so einen unglaublich kreativen und einzigartigen, unverwechselbaren Markennamen geschaffen hat dass dieser schutzbedürftig wäre.
(siehe law-blog.de lawblog.com chinalawblog.com theartlaw.blogspot.com camlawblog.com etc )
dazu auch en.wikipedia.org/wiki/Dun...ing%E2%80%93Kruger_effect
Ich sehe es ähnlich, das "Lawblog" in diesem Sinne nicht schützenswert oder besonders honorabel ist.
Aber die Dödels im (wieso Englischen?) Link haben ja auch den Ig-Nobel-Preis bekommen.
Habe das in der Praxis öfter und es ist ärgerlich, wenn man nachher ganz normale Begriffe (z.B. Motorsäge) nicht mehr gebrauchen kann, ohne laufend Angst vor dummen Abmahnereien haben zu müssen.
Zwei Allgemeinbegriffe wie Law und Blog haben keinerlei schutzwürdigen Inhalt. Entscheidung geht vollkommen in Ordnung.
LAW BLOG
Absolut schutzwürdig.
Schmarotzer sind die die im Kielwasser schwimmen und hoffen schneller voran zu kommen. Neider!
Ohne das Law Blog wäre das Netzt um einiges ärmer und um das gute fortzuführen benötigt es Unterscheidungskraft gegenüber anderen, kurzlebigeren, sinnloseren, provitorientiertere.
Zieh es durch Udo
Entäusche nicht Deine treuen Leser der ersten Stunde.
aautsch zu schnell getippt ;-(( sry
autsch zu schnell getippt
Als ich am Freitag gegen über einem Kriminalkommissar lawblog erwähnte, wußte er sofort worum es ging bzw. um wen.
Also wenn das nicht Beweis genug ist.^^
Hab die Größe, und leg keine Beschwerde ein. Dein Blog ist inzwischen bekannt genug, um auch ohne den (durchaus zu Recht umstrittenen) Markenschutz für den Titel leben zu können. Auch durch eine eingestandene Niederlage kann man als Jurist bei potentiellen Mandanten Eindruck schinden, genau wie man als Prinzipienreiter manchmal die eigenen Scheuklappen nicht bemerkt. Ach, ich vertrau einfach mal drauf, das du das richtige machst, bist ja schon lange kein Rechtsfrischling mehr.
@Dominik Boecker:
Und? Waren denn nicht das gesamte Verlangen unberechtigt? War es nicht so, dass die Gegenseite sich eigentlich zu Recht sträubte? Ein merkwürdiges Rechtsverständnis haben Sie!
Ich lese das LawBlog gern, aber die Geschichte mit der Abmahnung hatte damals deutlich gezeigt, wie manchen der Ruhm zu Kopfe steigen kann und dass dies meist nicht produktiv ist.
Mal 'ne Domain Frage:
Meine Lebensgefährtin hat den Namen (z.B.) Butcher.
Was im Englischen "Schlachter" bedeutet.
Eine Schlachterei hat diesen Namen registriert, nutzt diesen allerdings nicht (zumindest www).
Wie groß sind die Chancen, dass sie diese Domain übernehmen kann, zudem sie plant ein Unternehmen mit ihrem Namen zu eröffnen.
[Nur vorweg: Hierbei geht es nicht darum die Domain gleich mit Klage zu übernehmen, ich würde auch einen Unkostenbeitrag dafür bezahlen.]
Etwas mehr Hintergrundinfos bitte. Handelt die Pforzheimer Kanzlei im eigenen oder Mandatnenauftrag? Hat sie auch ein "lawblog" angemeldet nachdem lawblog.de hinreichend Bekanntheit erlangt hatte?
Es gibt ja einige Floskeln deren Patenwürdigkeit mir nicht ganz einleuchten will, "Vorsprung durch Technik", "Ich liebe es". Und auch wenn man heute "Tempo" sagt aber ein normales Papiertaschentuch meint bleibt "Tempo" dennoch eine geschützte Marke.
#k.
@oli: Sie wird auf die Güte des Inhabers angewiesen sein. Ein Anrecht auf die Domain hat sie definitiv nicht. Selbst eine Marke (erfolgreich) anzumelden, würde ihr nicht helfen.
Gruß
Rainer
PS: Familiennamen oder Alltagsworte sind m. E. auch nicht schützenswert.
PPS: Bei der Domainvergabe gilt: first come. first serve. Es sei denn, man verletzt schon im Moment der Registrierung irgendwelche Schutzrechte.
@oli: Anrecht besteht keines, aber es schadet nicht, mal freundlich wegen eines möglichen Kaufs anzufragen. Allerdings stellt sich die Frage, ob ein etwas einzigartigerer Name für die Unternehmensgründung nicht sinnvoller wäre – aus Marketingsicht eigentlich zu empfehlen.
@Rainer: Genau da bin ja unsicher, ich meine ich hätte in den letzten Jahren Urteile gelesen, die von etwas sprechen wie z.B. das der Registrar die Nutzung einem anderen vorenthält und das betraf tatsächlich nur einem Nachnamen.
Mir sind allerdings keine aktuellen Urteile bekannt?!?
Noch eine Ergänzung, die Schlachterei hate einen anderen Namen, sie hat das engl. sprachige und im deutschen völlig ungewöhnliche "Butcher" nur als Gattungsbegriff reserviert. Etwa so wie Bäckerei Müller den Begriff "bakery" reserviert haben könnte und Frau Sabine Bakery diesen für ihre Domain nutzen möchte.
Es gibt m.E.n. also kein Namensschutz auf "gleicher" Ebene.
@heiner: der Name "Butcher" ist als Bsp. schon ungewöhnlich, der tatsächliche Nachname um den es geht, ist im deutschen Sprachraum noch ungewöhnlicher ;-) und hat als fremdsprachlicher Begriff im deutschen, ähnlich wie Butcher, eigentlich keine Bedeutung.
Wie gesagt, die Domain ist auch nicht geschaltet und das vermutlich auch nicht ohne Grund (vermutlich zu unwichtig und damit einfach vergessen).
@oli: Dem Registrar obliegt es eigentlich nicht, Schutzrechte zu prüfen. Auch ein "ungewöhnlicher Name" dürfte da nicht besser gestellt sein, als Müller, Meier, Butcher, Schulz.
Im Übrigen ist es völlig unerheblich, ob der Inhaber die Domain für eine Website nutzt. Wenn die Domaine konnektiert ist, genügt das.
@oli: Warum vergessen: Vielleicht nutzt er sie nur als Maildomain? (Mit "geschaltet" meinst du, dass sie im WWW sichtbar ist?)
@Reiner:
(zu 40) Ich werfe dem Registrar nicht vor, Schutzrechte bewusst mißachtet zu haben, da ich vermutlich auch nicht mit einem deutschen Nachnamen gerechnet hätte. Die Frage ist nur, ob ich, wenn ich die Domain mir zulegen wollte, überhaupt eine Chance über das Namensrecht hätte. Wie gesagt, wenn ich das Recht hätte, wäre ich trotzdem an einer gütlichen Einigung interessiert. Da gibt es ja genug Kompromisse (Geld, zeitl. Übergänge, Weiterleitungen, Werbung,…), insbesondere wenn die Domain anscheinend (s.u., bzw. (33)) nicht genutzt wird.
(zu 41) hatte ich in (33) schon erwähnt ;-)
Was ich meinte: Der Registrar missachtet gar keine Schutzrechte. Die Markenrechtprüfung muss der registrierende Kunde erledigen.
>Die Frage ist nur, ob ich, wenn ich die
>Domain mir zulegen wollte, überhaupt eine Chance
>über das Namensrecht hätte.
Meine Meinung: Nein.
Siehe auch: frag-einen-anwalt.de/Nach...egistrieren-__f12918.html
und von hier:
https://www.tulex.de/markenrecht
"Ausnahmen bilden Vor- und Nachnamen als eingetragene Marken, wie sie im Mode-Bereich üblich sind und Namen von Prominenten."
@der@jurist.de: Ich bin nicht dazu da, für den Gegner meines Mandanten (der zudem selber anwaltlich vertreten war) das Optimale herauszuholen, sondern nur, alleine und immer für meinen Mandanten. Und da es die Marke gibt und gab, war es die freie Entscheidung der Gegenseite, den Streit zu führen oder es bleiben zu lassen.
@oli: Wie immer: eine Einzelfallfrage. Namensrecht ist ein sehr scharfes Schwert (im Domainrecht sogar das schärfste (weil weitreichendste), das es gibt). Bitte beim Anwalt des geringsten Mißtrauens anfragen.
Der Beschluß des DPMA
markenblog.de/2010/02/03/...g-der-beschluss-des-dpma/
markenblog.de/wp-content/DPMABeschlusslawblog.pdf
@Dominik Boecker:
Ihr Argumentationsart ist "gewöhnungsbedürftig". Woher wissen Sie, dass der Gegner, bevor er von Ihnen bzw. UV aufgefordert wurde, den Namen zu ändern, schon anwaltlich vertreten war?
Im Übrigen: Was tut es hier zu Sache, dass Sie als Anwalt natürlich die Interessen Ihres Mandanten (hier UV) vertreten, wenn es darum geht, dass das Verlangen von UV schlichtweg unberechtigt, weil schließlich die Marke selbst zu löschen war? Was die Gegenseite also bitteschön falsch gemacht?
Ihnen würde es hier – ebenso wie UV – besser zu Gesicht stehen, sich hier nicht wie ein Aal zu winden. Das war einfach Mist und das sollte man besser ebenso einfach einsehen.
@Dominik Boecker:
"war es die freie Entscheidung (sic!) der Gegenseite, den Streit zu führen oder es bleiben zu lassen".
Selten so gelacht! Abmahnungen aus nicht rechtsbeständigen (Schein)Rechten verschicken, und dann behaupten, die Gegenseite hätte einen ja praktisch dazu gezwungen…ja nee, is klar.
@der@jurist.de: Ich weiß nicht, ob der Gegner vorher schon anwaltlich vertreten war (und es ist im Ergebnis auch egal). Er war jedenfalls anwaltlich vertreten, als die Sache abgeschlossen wurde. Er wurde abgemahnt und daraufhin hat sich eine Kanzlei mit (nach Briefkopf) 6 Patentanwälten (20 auf der Webseite) und drei Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz bestellt und eine modifizierte Erklärung abgegeben, die ich in Absprache mit und für UV angenommen habe.
Darüber, ob die Abmahnung unberechtigt war kann man sehr trefflich streiten (zumal die Löschungsentscheidung ja nichteinmal rechtskräftig ist). Wo ist denn das Problem? Wenn die Gegenseite wegen Löschungsreife der Marke davon ausgegangen wäre, dass die Marke ohnehin gelöscht wird, dann hätte sie die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigern und zB negative Feststellungsklage erheben können.
Bei geprüften Registerrechten gibt's die nachfolgend genannte Entscheidung des BGH. Warum sollte das hier anders sein?
@PA: Die Marke ist kein Scheinrecht, denn die steht im Register.
Wenn das PA für Patentanwalt steht: BGH, I ZR 98/02 – Verwarnung aus Kennzeichenrecht II sollte doch ohne weiteres bekannt sein. Leitsatz des BGH: "Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann bei einer Verwarnung aus diesem Schutzrecht grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Bestand des Rechts keine absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen, wie sie das Deutsche Patent- und Markenamt vor der Eintragung zu prüfen hatte.".
Gab es eigentlich mehrere Abmahnungen in Sachen law blog, wie der Beitrag bei LBR suggeriert?
Weitere Abmahnungen wegen law blog? Ich kann mich nur an die eine erinnern.
Ich find das ne vernünftige Entscheidung, auch wenn ich hier gerne lese.