Beredt knapp
Der Fachanwalt für Strafrecht gegen einen betagten Rechtsanwalt, der schon vor seiner Advokatenkarriere als Richter am Oberlandesgericht durchs Paragrafen-Stahlbad gegangen ist. Es wurde von Anfang an mit harten Bandagen gefochten und auch etwas agitiert, wie schon in diesem Beitrag angemerkt. (Die Kommentare zum Eintrag sind, wie immer, auch lesenswert.)
Selbst eine begleitende Strafanzeige gegen meinen Mandanten, übrigens ebenfalls Anwalt, hat dem forschen Ex-Richter nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Das Ermittlungsverfahren hat der Staatsanwalt kurzerhand mangels Tatverdachts eingestellt. Und jetzt weist das Amtsgericht auch noch die Klage auf Zahlung eines stattlichen Betrages ab. Die Urteilsbegründung aus der Hand des Amtsrichters fällt beredt knapp und pointiert aus.
Ich wage die Prognose, dass die Berufungsbegründung aus der Feder des Kollegen einen weiteren Blogeintrag wert sein wird.
Bittebitte – verwendet doch absolute URLs für Links, aus dem Feedreader klappt das Klicken sonst nicht. :(
Ich nehme mal an, das Urteil ist nicht vom "Ballmann" …
Bin ich der einzige, der diesen Artikel etwas kryptisch findet?
Angefangen mit "dieser Hauptsatz kein Verb", danach dann Strafanzeige wegen irgendwas, deren Verfahren eingestellt wurde. Puh! Glück gehabt. Vermutlich.
Dann ein nicht näher genannter stattlicher Betrag, der nicht gezahlt werden muß – weshalb auch immer er hätte gezahlt werden sollen, und weshalb auch immer er jetzt doch nicht gezahlt wird.
Dann Hinweis auf eine knappe und pointierte Urteilsbegründung, die dem Leser freilich vorenthalten wird – warum sollte er auch in den Genuß einer knappen und pointierten Urteilsbegründung kommen? Reicht doch, wenn Cheffe sagt, daß sie knapp und pointiert ist. Woll!
Abschließend die Prognose, daß die nicht vorhandenen Fakten demnächst auf einen weiteren Blogeintrag ausgedehnt werden.
Na da freuen wir uns doch drauf. Schließlich lesen wir das Blog nur, weil unsere Bildschirme sonst so leer sind, nicht wegen irgendeines Inhalts.
@ hiro
Der Artikel mutet aus meiner Sicht jetzt nicht unbedingt "kryptisch" an. Es kann nicht verlangt werden, dass Herr Vetter jedem seiner Blogleser interessante Urteile, auf die er Bezug nimmt, persönlich zustellt.
Und, soll man der Referenz auf den Blogverfasser als "Cheffe" entnehmen, dass Sie in der Kanzlei angestellt sind?? Bzw. waren?
@hiro:
1. http://de.wikipedia.org/wiki/Ellipse_%28Sprache%29
2. Muddu Link klicken, weiddu mehr.
3. Herr Vetter wird die Begründung deswegen nicht einstellen, weil sein Mandant und die Personen der Gegenseite dadurch identifizierbar würden, nehme ich an.
@hiro: lol!
Wir freuen uns schon !