Gericht droht Staatsanwalt mit Zwangshaft

Weil er vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) umfassend die Aussage verweigert hat, muss der ehemalige Vizechef der Wuppertaler Staatsanwaltschaft 300 Euro Ordnungsstrafe zahlen – falls Alfons Grevener dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht folgt, muss er eine zweitägige Erzwingungshaft antreten.

Der PUA untersucht, ob es politische Einflüsse bei den strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen Harald Friedrich gab, den Ex-Abteilungsleiter des Umweltministeriums. Grevener hatte geltend gemacht, mit seiner Aussage könne er sich eventuell selber strafbar machen. Diese Annahme sei eine durch nichts belegte Vermutung, befand das Gericht. (pbd)