22.2.2010

Freiwillig

Die Gerichte besinnen sich wieder auf den Richtervorbehalt bei Blutproben. Die Polizei entwickelt naturgemäß Gegenstrategien, schon um sich nicht selbst zu blockieren. Denn zuständige Richter sind vielerorts nachts einfach nicht aufzutreiben. Eine Methode ist die “Freiwilligkeit”. Der Beschuldigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Blutprobe freiwillig abgibt. Das sieht so aus:

An sich sollte man meinen, dass bei so einer Ausgangssituation nur eine eine vorherige langjährige Tätigkeit als Staubsaugervertreter den Weg zur Zustimmung des Beschuldigten ebnet. Denn warum sollte jemand an seiner eigenen Überführung auch noch freiwillig mitwirken, nachdem er es schwarz auf weiß hat, dass er nicht muss und sich damit auch kaum nützen dürfte?

Der mit dem Formular ausgerüstete Polizeibeamte, den ich aus einem ganz anderen Grund angerufen habe, rühmte sich aber beiläufig einer Ja-Sager-Quote von “90 Prozent”. Dazu gehört auch mein Mandant, der jetzt Großartiges von mir erwartet – zum Beispiel, dass ich die ansehnliche Menge Tetrahydrocannabinol samt zugehöriger Metaboliten in seinem Blut wegdiskutiere.

67 Kommentare zu “Freiwillig”

  1. Editor meint: (22.2.2010 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    Im ersten Absatz steckt der Fehlerteufel…

  2. Senfgnu meint: (22.2.2010 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    Hm, vielleicht wird ja jetzt der Sporttest durch einen Labertest ersetzt?

  3. Ente meint: (22.2.2010 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    @Editor:
    Im zweiten Absatz steckt er!

  4. user124 meint: (22.2.2010 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    "hinterfotzig" nennt man so ein verhalten in unserer gegend, und "bullen" polizeibeamte die sich durch so ein verhalten diesen titel verdient haben.

  5. llamaz meint: (22.2.2010 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    Naja, wahrscheinlich gehen die meisten Mandanten einfach davon aus, daß es bei Richtern genauso ist wie in den meisten anderen Berufen: Daß man tatsächlich verfügbar ist wenn man Bereitschaft hat. Das die Richterschaft lieber die Nacht durchpennt, anstatt verfügbar zu sein – darauf kommt Otto Normalverbraucher nicht. Daher geht er irrtümlicherweise davon aus, daß die Anordnung des Richters eigentlich sowieso nur Formsache ist.

  6. Tilman meint: (22.2.2010 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    Könnte es vielleicht sein, dass das Kreuz bereits vorgedruckt ist, und dem aufgelockerten Kunde das Blatt einfach in die Hand gedrückt wird, mit dem sanften Hinweis "unterschreiben Sie bitte hier"?

  7. Jan meint: (22.2.2010 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    Kann man sich hinterher damit rausreden, dass man zum Zeitpunkt der Bestätigung der Freiwilligkeit zu betrunken war, um eine sinnvolle Entscheidung zu fällen?

  8. der echte n.n. meint: (22.2.2010 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    wo ist denn der hinweis, dass es ihm freisteht einen verteidiger zu konsultieren?
    da haben die beamten aber bei der konzeption des vordrucks schlampig gearbeitet.

  9. Kai meint: (22.2.2010 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    @Tilman:

    Das mit dem gedrucktem Kreuz sehe ich auch so. Hier ist vielleicht der einzige Ansatzpunkt für U.V.

    Es gab doch mal so etwas bei Lebensversicherungen, wenn die Laufzeit von 10 Jahren gleich fest im Vertrag eingedruckt war.

  10. Christian meint: (22.2.2010 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    Vorallen wenn man schon einen ordentlich getrunken hat dürfte es schon schwerer sein das richtige Kreuz zu finden.. Aber ist sowas überhaupt wirksam wenn man mit 3,5 da Unterschrieben hat ?

  11. Hondo meint: (22.2.2010 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    Das vorgedruckte Kreuzchen könnte tatsächlich ein Problem für die Beamten darstellen. Kann mich zwar jetzt ad hoc nur an Urteile gegen Telefonanbieter erinnern, weil die Ja-Kreuzchen in ihren Verträgen gesetzt hatten, aber zu Gunsten des Beschuldigten sind solche Dinge ja durchaus äquivalent anwendbar. Ob sich der jeweilige Richter darauf einlässt, steht auf einem anderen Blatt.

  12. 4thmarch meint: (22.2.2010 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute die Freiwilligkeit ist auf ansehnliche Mengen Tetrahydrocannabinol samt zugehöriger Metaboliten im Blut zurückzuführen.

  13. Cordy meint: (22.2.2010 um 21:12) AntwortenReply to this comment

    @Ente:

    Nö, in Uniform steckt er…..

    P.S.: Dar Kreuz ist mit dem PC gemacht, muss man wohl nur durchlesen und unterschreiben. Die Kästchen sind aber auch eng beieinander, eieiei…..

  14. bodo birne meint: (22.2.2010 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    @Jan:
    hahaha. made my day!

  15. Sebastian C. meint: (22.2.2010 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    @Hondo:

    Nö, bei dem Vordruck handelt es sich nämlich nicht um AGB.

    Im Übrigen ist für die wirksame Einwilligung lediglich "genügende verstandesreife" nicht unbedingt Geschtsfähigkeit notwendig.

    Der Vordruck ist daher völlig unbedenklich.

    @user124:

    Was soll daran "hinterforzig" sein ???

  16. Peter meint: (22.2.2010 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    …ich finde es eh schon ungeheuerlich, dass z.B. auch der Schußwaffengebrauch nicht unter Richtervorbehalt steht.
    Und dass jeder Büttel so ein Formular entwirft. Ich kann mir ja nur sehr schwer vorstellen, dass so etwas vom Justizministerium entworfen bzw. geprüft wurde.

    Vielleicht sollte man den Zugang zum Polizeidienst nur für jur. ass. ermöglichen.

  17. Horst meint: (22.2.2010 um 21:38) AntwortenReply to this comment

    ich weiß ja nicht,
    grundsätzlich muss man erstmal garnix unterschreiben.
    und das ne erzwungene Blutprobe ohne richterliche Anordnung rechtswidrig ist sollte inzwischen zu den meisten durchgedrungen sein.
    das einzige was ich vielleicht noch unterschreiben würde is n Widerspruch gegen alle von der Polizei gegen mich ergriffenen Maßnahmen.
    Vielleicht sollten sich Anwaltskammer mal ne Kampagne starten, die die Bevölkerung über ihre Rechte besser aufklärt, das ist sinnvoll und schafft neue Kunden.

  18. Duke meint: (22.2.2010 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Endlich mal wieder eine Herausforderung für Sie, Herr Vetter! Herr Oettinger hat es ja auch trotz Filbinger-Verteidigung und "Oxford"-Schwänglisch zum EU-Kommissar geschafft ;-)

    Tschaka, Sie schaffen das!

  19. Sebastian C. meint: (22.2.2010 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    @Peter:

    ich finde es eh schon ungeheuerlich, dass z.B. auch der Schußwaffengebrauch nicht unter Richtervorbehalt steht.

    Soll das Ironie sein, oder meinen Sie das Ernst?

  20. M. meint: (22.2.2010 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    Was für ein Glück, dass ich völlig frei zugeben kann, dass ich ein massiver Methyltheobromin-Konsument bin.

    ,,Haben Sie Drogen genommen?'' – ,,Ja, Methyltheobromin, wahrscheinlich einige hundert Milligramm.''

  21. Olli meint: (22.2.2010 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.:

    Stimmt was ist schon hinterfotzig an vorgedruckten Kreuzen und daran das die meisten Leuten wenn sie etwas verbergen wohl nicht zustimmen werde. Nebenbei das man wieder versucht Gesetze und Richtlinien zu beugen und der ganze Text sowieso ein Witz ist.

  22. chio meint: (22.2.2010 um 22:08) AntwortenReply to this comment

    erinnert mich irgendwie an die Prozesse im Mittelalter.
    Da wurde auch von Personen verlangt Unterschriften unter einen Text zu leisten, denn Sie nicht in der lage waren zu lesen oder zu verstehen. Der "Betreuer" half dabei mit der Aussage "nur hier unterschreiben dann ist alles ok"

  23. Hondo meint: (22.2.2010 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.:
    Deswegen meinte ich auch äquivalent anwenden. Dass es nicht exakt dasselbe ist weiß ich auch, aber es ist ja zumindest einen Versuch wert, das Problem anzusprechen, wenn man gegen einen solchen Vordruck vorgehen will.

  24. mark meint: (22.2.2010 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    es wird unterschrieben, weil anscheinend oft der eindruck erweckt wird, diese führe zu einem reduziertem strafmaß oder man signalisiere durch die unterschrift reue, was sich strafmildernd auswirke…

  25. Zaza meint: (22.2.2010 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    Das Formular ist unbedenklich. Was bringts dem Beschuldigten ausser dass er sich besser fühlen darf wenn der Polizist den Richter anruft? In der Praxis lässt der sich vom Polizist kurz den Sachverhalt schildern (ggf. unter Vermittlung der StA) und nickt die Blutprobe dann ab.

    Wenn die Polizei einen Autofahrer mit Alkohol und THC im Blut aus dem Verkehr zient ist das gute Arbeit und macht unser aller Leben ein Stück sicherer.

    Vor ein paar Wochen kam mir nachts mal jemand auf der Autobahn entgegen, wie sich später rausstellte voll mit Drogen. Gut wenn solche Leute den Lappen los sind.

  26. MTK meint: (22.2.2010 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Also ich stell mir das ganz einfach vor: "… aber wenn wir jetzt den Richter wecken, fragen wir auch gleich nach nem Durchsuchungsbeschluß. Lohnt sich ja sonst nicht…"

  27. Sebastian C. meint: (22.2.2010 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    @Hondo:

    Die Einwilligung bzw. dessen Erklärung ist mit Vertragsvordrucken nicht annähernd vergleichbar.
    Wenn der Beschuldigte aus freien Stücken unterschreibt, wird er sich an seiner Einwilligung festhalten lassen müssen.

    @Olli:

    Die Gesetze werden nicht umgangen. Wenn der Beschuldigte freiwillig einwilligt bedarf es nunmal keiner Anordnung durch den Richter.

    Wenn man den Beschuldigten, wie in dem Vordruck ersichtlich, ausdrücklich darauf hinweist, dass er zur Mitwirkung nicht verpflichtet ist, worin soll dann noch das Problem liegen?

    Ein Beschuldigter bleibt ein freiverantwortlich handelnder Mensch, der selbst abwägen muss, inwieweit er an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken will.

    Er darf sogar ein Geständnis ablegen. Das ist ihm nicht verwehrt. Es soll Beschuldigte geben die dies in ihrer Vernehmung aus freien Stücken machen.

  28. stud iur FTF meint: (22.2.2010 um 23:16) AntwortenReply to this comment

    @10: Ist eigentlich egal, wenn man das mit einer BAK über 3,1 Promille unterschreibt, da man dann schuldunfähig ist. Es sei denn, es ist jemand dabei ums Leben gekommen – dann zählen hier 3,3 Promille.

    Finde es auch durchaus problematisch, eine Einwilligung von einem möglicherweise nicht Zurechnungsfähigen einzuholen – ansonsten ist die Arbeit der Polizei in der Hinsicht notwendig und auch richtig, da immer andere Menschen gefährdet werden durch solch unsinniges und dummes Verhalten. Solchen Menschen gehört der Führerschein definitiv dauerhaft entzogen.

  29. Agiro meint: (22.2.2010 um 23:18) AntwortenReply to this comment

    @24 Mark:
    So ungefähr funktioniert es wohl im Kopf der "normalen" Autofahrer.

    Wenn die Leute von der Polizei gebeten(!?) werden, "freiwillig" ins Röhrchen zu blasen, dann machen das schätzungsweise 98% ohne Widerspruch! Und wenn ich diese Leute dann frage, ja warum hast Du denn das freiwillig gemacht, dann kommt die Standardantwort: "Na sonst hätten die mir doch unweigerlich eine Blutprobe entnommen." Eine Diskussion über die Logik ist in diesen Fällen völlig unmöglich.

    In nicht wenigen Fällen hatten/haben dann die Bläser deutlich weniger als 0,5%%. Damit die Polizistenhelden dann ein Erfolgserlebnis haben, verbieten sie in diesen Fällen dann (jedenfalls in meiner Region), die Weiterfahrt, weil man ja angeblich ab 0,3%% deutliche Ausfallerscheinungen habe (die lokalen Qualitätsmedien sind sich nicht zu blöde, solche Meldungen ständig zu kolportieren).

  30. Hondo meint: (22.2.2010 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    @Sebastian C.:

    Aber kann man noch davon ausgehen, dass der Beschuldigte aus freien Stücken entscheidet zu unterschreiben, wenn auf dem Formular bereits ein Kreuz im Ja-Feld vorgedruckt ist, er unter Drogeneinfluss steht und die Polizei ihn auffordert da zu unterschreiben?
    Die Ansammlung der Umstände – und ja, ich halte das vorgedruckte Kreuz für einen wichtigen Umstand – lässt schlicht an der Freiwilligkeit der Zustimmung zweifeln.

  31. Dult-Trinker meint: (22.2.2010 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    @Agiro: Also ich hab ab 0,2 oder 0,3 durchaus Ausfallerscheinungen in dem Sinne, dass ich merke, dass ich träger reagiere. Dabei vertrag ich auch mal vier Maß auf einer Dult, ohne dass ich mich danach schlecht fühle. Nur Auto fahren möchte ich ich bereits nach einer Halben nicht mehr.

  32. Kampfschmuser meint: (23.2.2010 um 00:21) AntwortenReply to this comment

    90% Ja-Sager, also 90% Vollpfosten.

    Wo sind wir in diesem Land gelandet, dass jeder devot den Bückling macht und jeden klar offensichtlichen Blödsinn unterschreibt und sich jeder Maßnahme unterzieht?!

  33. lao meint: (23.2.2010 um 00:30) AntwortenReply to this comment

    Hinterfotzig ist ja wohl eher unter Drogeneinfluß Auto zu fahren, andere Leute zu gefährden und sich dann noch aus der Verantwortung stehlen zu wollen.

    Wahrscheinlich sehr naiv von mir, aber warum soll man nicht einfach mal für die Sch…. gerade stehen, die man gebaut hat ?!

  34. oieaj meint: (23.2.2010 um 00:43) AntwortenReply to this comment

    Oh man, dass jeder gerne seine eigene Interessen durchsetzen will, und dafür auch das Recht taktisch nutzt (Verfahrenfehler, Auslegung, Drohen mit § usw.) ist ja nichts neues und vertretbar. Dass aber gerade bei gemeingefährlichen Menschenfeinden (= Alkohol am Steuer, Raser usw.) das Ganze auch noch moralisch überhöht wird, ist doch wirklich armselig.

  35. Egon meint: (23.2.2010 um 00:49) AntwortenReply to this comment

    wie geht der Fall denn bei verweigerter Unterschrift weiter?

    Ist irgendwo z.B. im Nachbarkeis ein Richter zu finden oder muss das schon der Zuständige sein? Und wird der dann doch geweckt?

    Oder wird der Kunde so lange mit Tricks hingehalten bis das Gericht wieder öffnet?

    Oder ist dann gar Gefahr im Verzug?

  36. ploko meint: (23.2.2010 um 01:14) AntwortenReply to this comment

    Man sollte einen Grenzwert für THC im Blut festlegen, genau wie bei Alkohol, denn das bloße Vorhandensein von Abbaustoffen im Blut sagt rein gar nichts über die Fahrtüchtigkeit des Beschuldigten aus.
    Ich muss zugeben, dass ich als Führerscheinfrischling mehr als einmal be-/angetrunken gefahren bin und mich zum Teil am nächsten Tag nicht einmal daran erinnern konnte. Zu meinem unverschämten Glück muss ich sagen, dass dabei nie etwas passiert ist, aber jederzeit hätte passieren können.
    Als ich ein paar Jahre später unregelmäßig gekifft habe, war ich in der Regel zu paranoid um mich ans Steuer zu trauen, aber die wenigen Male bei denen ich tatsächlich nach Hause gefahren bin, war ich nie in Gefahr einen Unfall zu verursachen.

    Wenn ich jetzt daran denke, wie viele Unfälle von alkoholisierten Fahrern verursacht werden und wie viele von (ausschließlich)unter THC-Einfluss stehenden, dreht sich mir der Magen um, auch wenn ich gar nicht mehr kiffe.

  37. Stuff meint: (23.2.2010 um 01:20) AntwortenReply to this comment

    Tja, war/ist die alte k.u.k-Regelung, dass Behörden/Exekutive nie darf, sondern nur muss und was sie nicht muss, nicht darf, nicht eine schlaue?

    Stuff

  38. Bernhard meint: (23.2.2010 um 02:26) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, ob man das nicht bei Ankreuzen des zweiten Kastens das ganze Dokument "ungültig" macht. Ich würde den vorangekreuzten Text durchstreichen und stattdessen das andere ankreuzen — vielleicht noch per Pfeil ausdrücklich markieren.

    Aber was soll's — jeder Richter bekommt einen vorausgefüllten Beschluß und muß ihn nur noch unterschreiben. Vielleicht fallen manchem Richter deshalb eigentlich hanebüchene Tatsachen nicht auf, die eigentlich gegen die Genehmigung (der Hausdurchsuchung, Blutabnahme u.s.w.) sprechen.

  39. Joe meint: (23.2.2010 um 02:43) AntwortenReply to this comment

    @Dult-Trinker: Du bist ja auch kein Alkoholiker.

    Für die ist ja der "Ausfallerscheinungen"-Rabatt gedacht. Das heißt: Wer alkoholabhängig ist, darf durchaus mehr tanken. Und natürlich auch unter 1,6 %o mit dem Fahrrad fahren. Wo Otto normal schon lallend unterm Tisch liegt – oder bewußtlos im Krankenhaus mit Alkoholvergiftung.

  40. Bakual meint: (23.2.2010 um 08:47) AntwortenReply to this comment

    Was nützt es wenn man die Freiwilligkeit anfechtet aufgrund dessen dass der Unterschreibende zu betrunken/high war um das zu entscheiden? Das käme ja technisch einem Schuldeingeständnis gleich :)
    Oder läufts dann echt so: Leider können wir das Beweismittel zum Drogenkonsum/Alkohol am Steuer nicht anerkennen weil der Beschuldigte laut eigener Aussage zum Zeitpunkt der Blutabnahme zu high/besoffen war? Das wär ja mal was :D

  41. inga meint: (23.2.2010 um 09:18) AntwortenReply to this comment

    Nur weil das Kreuz gedruckt ist, heißt das nicht, dass es bereits vorgedruckt ist. Genausogut könnte das Formular am Computer gemeinsam mit dem (vermeintlichen) Delinquenten ausgefüllt worden sein, dann wird es ausgedruckt und unterschrieben. So wird das jedenfalls bei Formularen z.B. in der Bank gemacht.

  42. Krümelchen meint: (23.2.2010 um 09:40) AntwortenReply to this comment

    Wist ihr was mich wirklich stört?
    Das ich, normaler Bürger, nicht in der Lage bin festzustellen Welche Masnamen ein Polizeibeamter bei einer Algemeinen Fahrzeug oder Persohnenkontrolle treffen darf und welche nicht.
    Algemeine Verhaltensweisen der Polizei, sind meines Wissens unter "verschluss vor nicht Polizeibeamten" zu halten. Ich glaube das nent sich Eigensicherung.
    Ich verstehe sehr gut das die Polizei nicht will das ich weiß wie sie wann reagiert. Nur setzt sich dieser Verschluss meiner Meinung nach gegen eine Kontrolle des Polizeiverhaltens für Jederman
    Im Grunde kann der Polizist vor mir stehen von mir verlangen mich auszuziehn und anzufangen wie Rumpelstilzchen um mein Auto zu tanzen. Wen ich A nicht weiß das ich keine zusammenarbeits Pflicht habe, und B der nette Herr mir droht wen ich das nicht mache und die Kooperation verweigere mir 1 Woche U-Haft droht, bin ich ausreichend verunsichert um noch einmal darüber nachzudenken, ob ich nun tu was er will oder nicht.

    Ich hoffe, ich irre, was die Behauptung angeht, das die polizeiliche Vorgehensweise nicht Nachvolziehbar ist für mich. Solte das der Fall sein bitte ich darum mir mitzuteilen wo ich solche Informationen Legal erwerben kann.

  43. Selle meint: (23.2.2010 um 09:49) AntwortenReply to this comment

    @inga:

    Exakt. Zumal ausserdem noch der 315c und der Name des Delinquenten "vorgedruckt" ist. Das müsste schon ein besonderer Frequent Flyer sein, wenn die Polizei extra für ihn einen Packen Formulare vordruckt. Aber Hauptsache mal wieder eine grosse Verschwörung des Staats gegen seine Bürger vermutet.

  44. Danny Wilde meint: (23.2.2010 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    @Selle: Nur weil der 315c und der Name des Delinquenten noch am Rechner eingetragen werden, heißt das noch lange nicht, dass das Kreuz nicht trotzdem schon vorbelegt ist.
    Außerdem geht aus dem Formular nicht hervor, ob es am Rechner gemeinsam mit dem Betroffenen ausgefüllt wurde oder ob dieser das fertige Formular vorgelegt bekam, begleitet von subtilen Drohungen oder verharmlosenden Hinweisen darauf, was er da gerade unterschreibt.
    Da man als Lawblog-Leser weiß, wie Polizisten arbeiten, liegt es auf der Hand, wie es ablaufen dürfte. Auch die hohe Zustimmungsquote spricht dafür.

  45. DavidK meint: (23.2.2010 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    @Danny Wilde: Oder eher die niedrige. Wäre das mit dem "Kunden" am Rechner ausgefüllt worden, müsste die Zustimmung doch weiter über 90% liegen.

  46. ra kuemmerle meint: (23.2.2010 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    Wenigstens unterschreibt hier der Betroffene noch selbst. Noch besser sind die Formulare in Berlin, da unterschreiben nur zwei Beamte. Ein Unterschriftenfeld für den Betroffenen ist im Formular nicht enthalten. Ein Schelm wer böses dabei denkt….

  47. Marc meint: (23.2.2010 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    Die Formulierungen sind eindeutig und das "nicht" sogar noch extra hervorgehoben. Der Polizei kann man da sicher keinen Vorwurf machen.
    Waere ziemlich kurios wenn ein Richter so eine Erklaerung als ungueltig erachten wuerde (natuerlich abgesehen von dem Fall, dass der Unterschreiber gar nicht geschaeftsfaehig ist).

  48. tom meint: (23.2.2010 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    Wie wärs mit:
    "Mein Mandant war so stoned dass er nicht wissen konnte was er da unterschreibt. Deshalb ist die Unterschrift ungültig ergo die Blutabnahme als Beweismittel nicht zugelassen".

  49. jan meint: (23.2.2010 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    @Jan: Sehr gute Idee! Ab einem bestimmten Alkoholisierungsgrad sollte so eine Zustimmung doch nicht rechtswirksam sein. Da muss man halt Glück haben, dass der anschließende Test ein entsprechend hohes Ergebnis erbringt.

  50. Besserwisser meint: (23.2.2010 um 12:17) AntwortenReply to this comment
  51. 4thmarch meint: (23.2.2010 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    @Besserwisser:
    Nee das war das Formluar, dass man nichts gegen eine Presseveröffentlichung von Name, Arbeitgeber und Blutalkoholpegel hat.

  52. inga meint: (23.2.2010 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    @Danny Wilde:
    Bei dieser "Logik" verschlägt's mir wahrhaftig die Sprache.

  53. Matze meint: (23.2.2010 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    @ Horst, Kommentar Nr.17:

    Die folgende Seite klärt sehr gut auf, was die Polzei darf und was sie nicht darf und mit welchen Tricks sie manchmal arbeitet.

    Sehr interessant und sehr praktisch:

    http://www.jurathek.de/showcategory.php?session=1042775853&ID=30

  54. Stefan B. meint: (23.2.2010 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    "Da man als Lawblog-Leser weiß, wie Polizisten arbeiten,…"

    Eigentlich sollte man ja darüber lachen können, aber irgendwie schiessen mir gerade die Tränen in die Augen. Mag an meiner Erkältung liegen.

  55. jemand meint: (23.2.2010 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Die Polizei fordert übrigens mal wieder das Kippen des Richtervorbehalts.

    http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/laenderspiegel/art2388,1194121

  56. Olli meint: (23.2.2010 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    @inga:

    Dann muss ich denen ein Kompliment machen. SO gut eingefasst war das Kreuz bis jetzt bei keinem Ausdruck.

  57. Stefan B. meint: (23.2.2010 um 20:26) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Ich hab mal das Geruecht gehoert, dass es in dem Programm "Microsoft Word" die Moeglichkeit gibt, Formulare zu erstellen, die man dann am Bildschirm ausfuellt und komplett – also das ganze Ding, auf ein einfaches weisses Blatt Papier druckt. Und aehnliche Programme soll es sogar von anderen Anbietern geben… ;-)

    Ich bin erstaunt was fuer Diskussionen hier hochkommen. Haette man vor 30 Jahren ein Protokoll in Zweifel gezogen mit der Begruendung "Das ist ja auf einer Maschine getippt! Ich kann 10 Zeugen auffuehren die alle darlegen werden, dass mein Mandant gar nicht tippen kann!"

  58. SLW meint: (23.2.2010 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    LG Saarbrücken v. 13.11.2008:
    Für eine wirksame Einwilligung in die freiwillige Entnahme einer Blutprobe ist erforderlich, dass sich der Beschuldigte der Sachlage und seines Weigerungsrechts bewusst war. Darüber hinaus muss der Beschuldigte vor Erteilung des Einverständnisses regelmäßig über sein Weigerungsrecht belehrt werden. Es ist ausreichend, wenn die Einwilligung auf einem freien Entschluss beruht und der Beschuldigte nicht davon ausgeht, auf seine Einwilligung komme es im Ergebnis nicht an, weil notfalls Zwang ausgeübt werden könne. Solange daher die Herbeiführung einer richterlichen Anordnung gegenüber dem Beschuldigten nicht als bloße „Formalie“ dargestellt wird, bleibt die Freiwilligkeit der Willensentscheidung unberührt.

  59. F. Lorenz meint: (24.2.2010 um 03:43) AntwortenReply to this comment

    Zudem weiß man ja auch nicht mit welcher Angst man die Personen dazu drängt. Ich habe nach einer sinnlosen und nutzlosen Hausdurchsuchung bei mir auch schon erlebt, dass der Kripobeamte ein Formular ausfüllte und erklärte im Befehlston wobei ich von 2 Kripobeamten belagert wurde: "So, hier müssen Sie jetzt unterschreiben!".
    Angeblich hätte man mich darauf hingewiesen, dass ich Zeugen hinzuziehen kann etc. etc.
    Jeder weiß grundsätzlich, dass es Widerstand gegen die Staatsgewalt sein kann oder ist als Staubsaugervertreter und außerdem möchte man ja keinen Polizeibeamten ärgerlich machen.

    Man muß auf die Menschen nur genug Druck ausüben und zwar einfach indem man Angst erzeugt sei es auch nur konkludent durch Mimik, Gestik, die äußeren Umstände oder Erklärungen.

    Aufgrunddessen haben sich schon Menschen im Knast erhängt:
    Pfusch in der JustizPfusch in der Justiz, NDR 05.03.2003
    http://justiz.ju.funpic.de

    Dabei muß man auch berücksichtigen, dass die Erklärungen von Polizisten grundsätzlich mehr wiegen als die von minderen Proleten. Bsp. wie gelogen wird und auch das weiß jeder Bürger und das allerdings nicht nur in seiner Eigenschaft als Staubsaugervertreter:

    (Text editiert. U.V.)

    http://justiz.ju.funpic.de

  60. suki11 meint: (24.2.2010 um 08:18) AntwortenReply to this comment

    Ich würde argumentieren, dass der Beschuldigte getäuscht wurde, weil dort nicht steht, was ihm zur Last gelegt wird und er nur deshalb das "freiwillig" unterschrieben hat.

    Ich wüsste auch nicht, was in § 315c StGB steht. :)

  61. suki11 meint: (24.2.2010 um 08:20) AntwortenReply to this comment

    Was kann einem eigentlich passieren, wenn man mit nem Freund nach Maastricht (NL) fährt, der unbedingt in nen Coffee-Shop will und der dann mit dem angebrochenen Joint in der Hosentasche zusammen mit mir als Fahrer in meinem Auto zurück nach Deutschland fährt?

  62. inga meint: (24.2.2010 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    @Olli:
    Hast Du noch nie ein PDF-Formular befüllt?

  63. qwertz meint: (24.2.2010 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    Wer erklärt mir mal bitte, weshalb ich zB das Pusten in das Alkoholmessgerät verweigern soll? Was passiert denn dann?

    Ist es nicht so, dass der zuständige Richter angerufen wird, der seine Zustimmung gibt und ich somit zur Blutkontrolle mit darf?

    Sehe den Sinn irgendwie nicht, da ich – wenn ich alkoholisiert bin – von der Polizei so oder so überführt werde.

  64. corax meint: (25.2.2010 um 03:03) AntwortenReply to this comment

    @qwertz

    Es wird darauf spekuliert, dass der "zuständige" Richter nicht erreichbar ist, weil fast nirgends Bereitschaftsrichterdienste eingerichtet sind.
    Ohne richterliche Zustimmung a) keine Blutentnahme
    b) Blutentnahme ohne Rechtsgrundlage (strittig)

    In beiden Fällen bringt es dem Beschuldigten Vorteile die "Freiwilligkeit" abzulehnen; und dem Verteidigerer später mehr Verhandlungsmasse/Spielraum.

    Und "überführen" kann sie die Polizei in eine Arrestzelle, ansonsten nur ein ordentliches Gerichtsverfahren.

  65. Hans meint: (25.2.2010 um 10:03) AntwortenReply to this comment

    @suki11: Was denn, was denn? Ihr seid zusammen zum Einkaufen hingefahren und in der Stadt hat Dein Freund sich ohne Angabe des Zieles von Dir entfernt um noch was zu kaufen, während Du in ein Kaufhaus gegangen bist.

  66. suki11 meint: (25.2.2010 um 13:08) AntwortenReply to this comment

    @Hans: Wir wären sogar zusammen im CoffeShop gewesen. Ich hätte nen Eis gegessen (bin Nichtraucher). Außerdem weiß ich ja, dass ich noch Autofahren muss und dass das mit Drogen ganz schwer verboten ist und man für fast immer den Führerschein verliert.
    Und ansonsten nehme ich aus prinzipiellen Gründen (verboten) auch nicht so nen Zeug. Das ist ja nun wirklich nicht nötig.

    Aber was passiert, wenn ein Freund ohne mein Wissen nen halben Joint in der Hosentasche hat, obwohl ich ihm vorher gesagt hab, er soll so was nicht mitnehmen und wir werden kontrolliert?

    Vermutlich bin ich dann ein Krimineller. Und in Amsterdam ist jeder 3. Laden ein CoffeeShop. Ich finde das schon ziemlich lächerlich.

  67. Kane666 meint: (27.2.2010 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    Das mit der Blutprobe ist so eine Sache, in meinem Fall wollte ich gerade die Fahrertür aufschleißen, als hinter mir 2 Polizisten auftauchten und riefen: halt allgemeine Verkehrekontrolle….musste dann mit auf die Wache und wurde 2Stunden lang bedrängt eine Urinprobe zur Kontrolle auf THC abzugeben, was ich verweigerte. Anschließend gings ins Krankenhaus zur Blutprobe, wobei der Arzt im Protokoll festhielt, dass ich keine gerötete Bindehaut und keine erweiterten Pupillen hatte. Ich konnt auch sonst alle Tests mit bravour bestehn. Also auf welcher Grundlage hat der Richter das den angeordnet? Ich habe jetzt auch einen Anwalt eingschaltet, aber ich mache mir keine Hoffnung etwas zu erreichen, vorallem weil mir als Normalbürger die finanziellen Mittel fehlen

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