Die Notbremse ziehen
Man konnte die Rechtslage, wie immer in der Juristerei, so sehen. Oder auch anders.
Ich vermochte eine Strafbarkeit meines Mandanten nicht zu erkennen. Der Richter schon. Insoweit auch nichts Überraschendes. Allerdings wollte es keine Seite auf die Spitze treiben, deshalb redeten wir schnell über eine Einstellung.
200,00 € sollte die Einstellung den Mandanten kosten. Ein Schnäppchen, ach was ein Geschenk des Himmels – im Vergleich zum Risiko einer saftigen Geldstrafe, einer Eintragung im Strafregister und natürlich den absehbaren Verfahrenskosten.
Der Mandant akzeptierte zunächst und zahlte 50,00 €. Dann ließ er es gut sein. Der Richter mahnte mehrmals, dann leierte er das Verfahren wieder an. Der Richter ist, so sagte er mir am Telefon, nach wie vor für die Einstellung zu haben. Sofern der Mandant nachweist, dass er die offenen 150,00 € gezahlt hat. Letzte Gelegenheit: der nun anstehende Verhandlungstermin.
Ich habe nun noch eine Mail geschrieben und dringend dazu geraten, es nun nicht zu überreizen. Immerhin würde allein meine Kostenrechnung für ein Berufungs- und möglicherweise ein Revisionsverfahren doch geringfügig über 150,00 € liegen. Vom absolut ungewissen Ausgang des Verfahrens, die aufgezeigten negativen Folgen inklusive, mal ganz zu schweigen.
Leider bin ich nur begrenzt optimistisch. Aber auch das ist ja ein Aggregatzustand, mit dem man als Anwalt klarzukommen hat.
Kenne ich, sehr nervig für alle Beteiligten. Leider nicht selten, die Kundschaft ist eben chronisch unzuverlässig…vor allem die Betrüger ;)
Fehler vieler neuen Anwälte: solche Kandidaten ohne Vorschuss vertreten.
Jeder ist seines Glückes Schmied.
Ärgerlich für den RA und den RI, die sich mit so einem Verfahren rum ärgern müssen, obwohl sie alle guten Möglichkeiten offen gehalten haben.
beratungsresistent.
Ich finde es gelinde gesagt erstaunlich, dass der Richter solch eine Geduld aufbringt.
Ich finde es, ehrlich gesagt, auch erstaunlich, dass der Richter immer noch für eine Einstellung zu haben ist. Da macht man es dem Mandanten schon denkbar einfach und dann schlägt er das Angebot indirekt in den Wind.
Aber: Wer nicht hören will, muss fühlen.
#kommentierenwiebeiMuttern
Nach dem, was man hier so öfter liest, scheint bei einem Teil der Mandanten, mit aller Vorsicht ausgedrückt, die Fähigkeit, logische Schlüsse zu ziehen, zumindest nur temporär ausgeprägt zu sein. Das erklärt vielleicht auch ihre Ausgangsprobleme.
Wenn es nur vernünftige Menschen gäbe – dann müßten wir Juristen uns doch alle eine anständige Arbeit suchen.
Will ja auch keiner.
Ist aber ein gar nicht so seltener Fall. Und das der Richter auch immer noch eine Einstellung bevorzugt ist doch klar: Keine weitere Verhandlung, kein Urteil, kein Ärger über Berufungs- und Revisionsentscheidung … …
Vielleicht wäre der Aggregatzustand des Mandanten interessanter…vermutlich ist er nicht "flüssig".
(SCNR)
Der Richter ist von der Strafbarkeit überzeugt, stellt aber gegen einen Discountpreis von 200 EUR ein. Der Angeklagte zahlt nur 1/2 davon und überlegt es sich dann trotz Mahnung anders. Und der Richter ist noch immer gesprächsbereit? Entweder ist er sehr weise und gutmütig oder eben doch nicht so sehr überzeugt.
Er hat nur 50€ bezahlt. Also 1/4.
@Chris: Post des Tages!
XD
@UV: Sicher, dass eine E-Mail das probate Mittel ist? Kommt die sicher an?
@DavidK: Sehe ich ganz genauso. Jeder, aber wirklich jeder vernünftig denkende Mensch, zahlt die 200€ unverzüglich. Selbst wenn er noch so große Anstrengungen unternehmen muss, sie zusammen zu kratzen. Wenn UV ihm wirklich helfen will, dann unternimmt er mal einen Hausbesuch; die E-Mail wird ein wohl wahrscheinlich psychisch erkrankter Mandant ganz sicher nicht zur Kenntniss nehmen.
ABer schon klar: Wo kommen wir hin, wenn sich jeder – und damit auch UV – um alles kümmern muss….
@Seb:
Na ja, Hausbesuch würde vermutlich den finanziellen Rahmen des Mandanten sprengen. Und dass dieser Rahmen schon ausgereizt sein könnte, vermittelt ja der Blogpost.
Außerdem ist Udo Vetter ja auch nicht Peter Zwegat ;)
Ist das nicht ein Widerspruch in sich??? Wieso lässt man sich auf die Einstellung ein, wenn man so sicher ist, dass der Mandanz unschuldig ist?
@Gluko: Weil Richter manchmal A****löcher sein können ;-)
@Gluko:
"Der Richter schon."
Und solange U.V. nicht die Urteile spricht.
Kann man als erfolgreicher RA so einem offensichtlichen Sozialfall nicht mal 150 Mücken vorstrecken?
U.V. urteilt doch ständig, über alles und jeden…;-)
@ otto
Aber wer sagt, daß er damit nicht in aller Regel mehr Urteilskraft beweist als so mancher Richter, der auch ständig urteilt?
Ein waghalsiger Typ und völlig zurecht bald vorbestraft … auf manchen kann man einreden wie auf ein krankes Pferd… Er rallts ja doch nicht.
@15: Ein Richter mag sich hin und wieder irren, aber ich weiss nicht, ob das ihre pauschale Behauptung so rechtfertigt.
Vermutlich sind sie – aus ihrer Sicht – "Opfer" der ach so bösen Justiz geworden und tragen das mit sich herum. Tragisch, aber kein Rund den kompletten Berufsstand runter zu machen.
@U.V. Wo ist die Editierfunktion hin entschwunden?
Ich weiß nicht wo das Problem liegt. Die meisten wissen doch erst, wenn diese die erste Erfahrung mit der Justiz gemacht haben was Recht und Gerechtigkeit bedeuten und wie es in der Justiz zugeht und machen ihre persönlichen Erfahrungen.
Wie das da zugeht, davon hat doch keiner eine Vorstellung.
Für einen Unschuldigen ist es selbstverständlich auch schwer 200 EUR zu zahlen und mit einem sogenannten "Rechtsstaat" nicht verträglich!
Ich habe auch solche beratungsresistenten Menschen ununterbrochen und die meisten Probleme hat man selbst, wenn man dem dann zuschauen muß und wenn es für denjenigen äußerst Schmerzhaft und ruinös werden kann.
Es ist den Menschen so seit kleinauf beigebracht worden, dass hier nur Gerechtigkeit, Gesetzlichkeit und Rechtlichkeit in der Justiz herrscht:
http://www.youtube.com/watch?v=yqdPF5dEz8o
Alles an Veröffentlichungen darüber wie es in der Justiz in der Praxis zugeht wird doch gerade von Juristen bis zum übelsten bekämpft und dem Bürger auch auf Gerichtsseiten wieder eine heile, rechte und gerechte Justizwelt vorgespielt.
So erklärte ein Bekannter von mir nach seinem ersten Gerichtskontakt: "Und ich habe geglaubt Justiz sei so etwas wie eine physikalische Größe". Da kann man fast sagen, dass es ein Glück war, dass er diese Erfahrung machen mußte, sonst würde er mir immer noch damit auf den Keks gehen, dass jeder der ein Verfahren verliert und dem Gesetz nach im Recht ist, selbst daran Schuld hat und es nur an seiner ganz persönlichen (minderwertigen) Person liegt, dass man ihn so behandeln muß und es nur daran liegt, dass er dass durch Fehler, die in seiner Person liegen, verschuldet hat etc. etc.
Das justiziell vergewaltigte Opfer hat in der Justiz an seiner Vergewaltigung grundsätzlich selbst Schuld. Im wirklichen physikalischen Leben hat der Vergewaltiger Schuld.
"Aus dem Gespäch mit Mandanten und insbesondere auch im Gespräch mit Beschuldigten, die am Anfang jedes Verfahrens jedesmal der Auffassung sind wie sie es wahrscheilich auch aus dem Fernsehen oder aus traktierten Mustern erkennen, das sie völlig objektiv behandelt werden, wenn sie vor Gericht stehen und das auch schon die Ermittlungen objektiv stattfinden. Es gibt dann aber, und da kann ich sagen in fast jedem der Verfahren egal wie es nachher ausgeht aber auch im Wege dieses Verfahrens die Erfahrung für diese betreffenden Personen, die Anfangs diese Auffassung vertraten, das sie diese Meinung revidieren müssen."
http://justiz.ju.funpic.de/juristenzitate.htm
@Darkstalker: Fühlen Sie sich immer gleich so an's Bein gepinkelt? :D Humor hilft.