23.2.2010

Weltanschaulich neutral

Kreuze haben nicht in Gerichtssälen zu hängen – das hält Anne-José Paulsen, die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) in einer „persönlichen Stellungnahme“ fest. Die Gerichtspräsidentin bezieht damit Position in dem aktuellen Streit, der durch die Abschaffung der Kreuze am Düsseldorfer Amts- und Landgericht entstanden ist.

Paulsen räumt einerseits die Bedeutung des Christentums für die abendländische Kultur und für die Werteordnung unserer Gesellschaft ein. Auch deshalb sei das Grundgesetz „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“ erlassen worden. Dieselbe Verfassung aber verlange vom Staat und speziell von den Gerichten „sich weltanschaulich neutral zu verhalten“.

Mit diesem Grundsatz sei auch zu erklären, warum weder in den Bundesgerichten (wie etwa dem Bundesverfassungsgericht oder dem Bundesgerichtshof) noch im Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in den Sitzungssälen Kreuze hängen.

In nur 40 bis 60 von etwa 1.300 Gerichtssälen gibt es Kreuze an den Wänden, bilanziert die OLG- Präsidentin. Bereits vor 40 Jahren seien alle Kreuze aus den Sitzungssälen der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen entfernt worden.

Anne-José Paulsen, verweist darauf, dass es „gerade auch im Rheinland“ in praktisch keinem Gerichtssaal Kreuze gibt. Weder in der Domstadt Aachen noch am Sitz des Erzbischofs von Köln. Das sei auch nie in den letzten Jahren von der Öffentlichkeit oder der Politik beanstandet worden. (pbd)

35 Kommentare zu “Weltanschaulich neutral”

  1. Peter meint: (23.2.2010 um 08:31) AntwortenReply to this comment

    Die Dame hat nur etwas verwechselt: Es geht hier nicht um Argumente, sondern um Religion. Und bei Religion geht es immer darum, den Teufel an die Wand zu malen und den Untergang des Abendlandes zu verkünden.

  2. llamaz meint: (23.2.2010 um 08:47) AntwortenReply to this comment

    @Peter:
    Recht hat die Dame. Schließlich wird in Deutschland Recht "im Namen des Volkes" und nicht "im Namen Gottes" gesprochen. Ich kann nicht in einem Land, in dem nicht mal mehr die Hälfte der Bevölkerung an irgendeinen Gott glaubt, religiöse Symbole in staatliche Einrichtungen hängen.

  3. Karl meint: (23.2.2010 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    @llamaz, welche Statistik war es denn, die du nicht lesen konntest?

  4. suki11 meint: (23.2.2010 um 09:15) AntwortenReply to this comment

    Das hängt auch davon ab, wie und wo ein Kreuz hängt.

    Wenn ein kleines Kreuz irgendwo unauffällig über der Tür oder in ner Ecke hängt, dann würde mich das nicht stören.

    Wenn aber ein riesiges Kreuz an zentraler Stelle direkt über dem Richter hinge, dann würde ich mich schon fragen, ob ich hier im falschen Film bin … ^^

  5. suki11 meint: (23.2.2010 um 09:16) AntwortenReply to this comment

    Ein kleines Kreuz in ner Ecke ist vielleicht manchem ein Trost. Das symbolisiert schließlich, Vergebung der Schuld und dass es vielleicht noch ein Leben nach dem Tod gibt. Das weiß schließlich keiner von uns genau. Das würde mich nicht stören.

  6. Thomas meint: (23.2.2010 um 09:18) AntwortenReply to this comment

    Wow. Ich weiß gar nicht, ob in "unseren" Kölner Gerichten Kreuze hängen oder nicht. Und es ist mir auch egal. Der einfachste Weg wäre ja, diese abzuhängen sobald sich ein Prozessbeteiligter daran stört. Immerhin können Zeugen ihren schwur ja auch nach Wahl auf die Bibel oder nicht leisten.

  7. Henry meint: (23.2.2010 um 09:20) AntwortenReply to this comment

    Nunja, da 80% der Angeklagten eher nichts für das Kreuz übrig haben, muss man sich halt der Mehrheit beugen. Mal sehen was dann in 10 Jahren in den Gerichten hängt.

  8. Mithos meint: (23.2.2010 um 09:28) AntwortenReply to this comment

    Ich stolpere öfters über die Kreuze, die in Hotelzimmern hängen. Die verschwinden dann immer im Nachttisch.

    Wie reagieren Gerichte eigentlich, wenn man an passender Stelle etwas anfügt wie: "Bei Odin", "Bei Eris" oder "so wahr mir eure Götter helfen"?

  9. Jan meint: (23.2.2010 um 09:46) AntwortenReply to this comment

    @Henry: Vielleicht das Opel-Logo? Oder doch das der INSM? ;)

    @Mithos: :D bitte Straftat begehen, in Verhandlung ausprobieren und hier Erfahrungsbericht schreiben! Bei Zeus! ;)

  10. der gute meint: (23.2.2010 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    OLG Düsseldorf richtet sich nicht nach Gott sondern nach Ackermann & Consorten.
    "Hier wird der Einfluß der Lobbyisten und der korrupten Politik deutlich, die über angeblich unabhängige Gerichte dem Bürger kräftig in den Hintern treten."

  11. llamaz meint: (23.2.2010 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    @Karl:
    Eurobarometer:
    47% der Deutschen Glauben an irgendeinen Gott.
    25% Glauben das es vielleicht irgendeine "Lebenskraft" gibt.
    Der Rest glaubt gar nix.

    http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_225_report_en.pdf

    @Thomas:
    Wie wärs umgekehrt: Man hängt es ab, und nur wenn alle Anwesenden es wünschen hängt mans wieder auf.

  12. Werner meint: (23.2.2010 um 10:29) AntwortenReply to this comment

    @Karl
    Jaques Delors wußte 2007 auch schon was dazu: "Nicht alle Deutschen glauben an Gott, aber alle glauben an die Bundesbank."

  13. Schwarzmaler meint: (23.2.2010 um 10:31) AntwortenReply to this comment

    Wenn denn das gleiche Gericht Fußwaschbecken für Muslime einbauen läßt hat das doch ein Geschmäckle voreiliger Unterwerfung.

  14. Alex meint: (23.2.2010 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    @12 Werner
    Da muss ich an Westernhagen denken:

    Glaubst du an den lieben Gott?
    Oder an Guevara?
    - Ich glaube an die Deutsche Bank
    denn die zahlt aus in bar!

  15. Christian meint: (23.2.2010 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter

    Ist das was Mithos Nr. 8 schreibt, schonmal vorgekommen? Das wäre echt mal was Anderes. Jede Anschuldigung des Staatsanwalts mit "bei Teutates" kommentierten…

  16. Rudi meint: (23.2.2010 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    Wenn man mancher Argumentation folgt und diese weiterspinnt, so müsste man nicht nur die Kreuze abhängen sonderen auch den Begriff der Sittenwidrigkeit aus sämtlichen Gesetzen streichen.

    Das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden ist nämlich durch unsere christlich-abendländische Kultur geprägt und für genau diese Kultur steht das Kreuz! Das hat nix damit zu tun, ob jemand an Gott glaubt oder nicht.

    In anderen Kulturen ist Handabhacken bei kleinem Diebstahl auch billig und gerecht…

  17. Debe meint: (23.2.2010 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @der gute: Wäre dann die konsequente Folge, Ackermann an die Wand des Gerichtssaals zu nageln? (Und denkt denn wieder keiner an die Kinder?)

  18. Reservist meint: (23.2.2010 um 12:42) AntwortenReply to this comment

    @Rudi:

    Das was wir hierzulande als Moral und Sitte bezeichet wird, ist mit Sicherheit durch die Religion beeinflusst worden, aber die Grundsätzlichkeiten beinahe jeglicher moralischen Denkweise der Welt haben nichts mit Religion zu tun sondern lassen sich eher durch den überlebenswichtigen Alturismus der meisten Menschen erklären (hierzu hat Richard Dawkins einiges geschrieben).
    Ich denke doch eher, dass die Religionen die jeweils in Ihrer Ursprungsregion bereits vorhanden Moralvorstellungen übernommen, und für Ihre Zwecke verwendet haben. Anders ist es nicht zu erklären das zumindest die großen Weltreligionen immer noch Moralvorstellung haben die der Zeit Ihrer Gründung entsprechen.

    Und das Religiösität nicht zwangläufig eine höhere Moral impliziert, lässt sich sehr schön anhand der Kirchengeschichte bis hin zu den aktuellen Missbrauchsfällen feststellen. (soll nicht heißen das Kirche = Böse, sondern eher, Kirche =/= höhere moralische Werte wie der "weltliche" Rest)

    Und das Kreuz steht nicht für eine Kultur sonderen eine Religion die höchstens als ein -je nach Glauben einen mehr oder minder starken – Teil einer Kultur betrachtet werden kann.

  19. vj meint: (23.2.2010 um 14:28) AntwortenReply to this comment

    @Christian:

    Angeklagte werden nicht vereidigt, von daher können Sie ihre Einlassung bekräftigen und sonstige Aussagen kommentieren wie sie wollen.

    Zur Vereidigung von Zeugen:

    § 64 StPO
    (1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
    "Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
    und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
    "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe".
    (2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, dass der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
    "Sie schwören, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
    und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
    "Ich schwöre es".
    (3) Gibt ein Zeuge an, dass er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.
    (4) Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben.

    Für Zeugen wäre also ein "so wahr mir Teutates helfe" ebenso möglich wie ein gesummtes "Omhmh!"

    Keine Ahnung, ob und wie oft das vorkommt.

  20. chris meint: (23.2.2010 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    @Rudi: Die europäische Rechtsprechung war im christlich dominierten Mittelalter nicht wesentlich milder. Ein Umdenken fand dann erst in jüngerer Zeit statt – zusammen mit einem deutlichen Bedeutungsverlust für das Christentum. Das Kreuz steht sicherlich für vieles aber nicht für das moderne Europa. Wer heute nach den durch die Bibel vermittelten Moralvorstellungen (ohne Filterung durch allusorische Interpretation und die heutige Ethik) lebt und handelt, der kommt mit dem Gesetz in Konflikt.

  21. Holger Danske meint: (23.2.2010 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    @Mithos: Ich persönlich wäre ja für "bei Darwin" (sogar halbwegs ernst gemeint) oder "Beim Fliegenden Spaghettimonster" oder "Beim rosafarbenem unsichtbaren Einhorn", wenn man denn dann auf Provokation aus ist. :)
    Und ich wünsch mir immer noch einen dieser Aufkleber für mein Auto, so ein Jesus-Fisch mit Beinchen, in dem statt "Jesus" "Darwin" steht…

  22. zeittel meint: (23.2.2010 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    Oberprotestantin Käßmann hat betrunken eine rote Ampel überfahren.

  23. Christian meint: (23.2.2010 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @vj Nr. 19:

    Ich glaube da hat man seine Sympathiepunkte sofort gesichert bei denn Herren Beteiligten, wenn man alles und jeden mit "Oohhmhh" oder völlig zusammenhanglos mit "bei Zeus" oder "bei Teutatis" beglückt.

  24. chris meint: (23.2.2010 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Ein nur optional abgehängtes Kreuz ist jedenfalls auch nicht "weltanschaulich neutral". Wenn schon mit opt-out, dann richtig: erstmal alle religiösen Symbole aufhängen und dann darf jeder im Raum der Reihe nach alle abhängen, die ihm nicht gefallen. Ach ja, und bitte nicht meinen Solipsismus vergessen ;-) Hab grad keinen Bock mir ein Symbol auszudenken, aber ich denke mal ein Foto tut's auch.

  25. Agiro meint: (23.2.2010 um 16:27) AntwortenReply to this comment
  26. Tokay meint: (23.2.2010 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    @7/Henry:
    Es geht nicht um die "Mehrheit" es geht um Recht. Und wenn die Mehrheit recht hat, bekommt sie es, wenn die Minderheit mal Recht hat, bekommt sie es vielleicht auch.
    In dem Fall ist es egal, ob die Minder- oder Mehrheit die Kreuze haben will oder nicht. Recht sagt: Weg.

    @16/Rudi:
    "Sittenwidrigkeiten" sind in der Konsequenz schon vielfach rausgeflogen.
    Seit 1969 ist Homosexualität nicht mehr strafbar und seit 1973 auch für unter 21jährige.
    (Ich hab auch gestaunt… ERST so kurz)
    Das entspricht sicher nicht dem "Sittenempfinden" vieler Menschen, ist aber richtig so und gehört nicht ins Gesetz, zumal dieses Gesetz sich auf christlichen Glauben begründet.
    (Witzigerweise gings in dem Gesetz nur um Männer.)

    Tokay

  27. prior meint: (23.2.2010 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    also spätestens nach den greueltaten der nazis in europa hätte man aber nach 45 durchaus erkennen MÜSSEN, daß es keinen gott geben kann. denn wenn es einen gegeben hätte, hätte er das alles verhindert. hat er aber nich, daher: es gibt keinen. der gottespassus ist daher aus dem GG zu entfernen. ansonsten verkommt es zu einem märchenbuch wie die bibel.

  28. oachkatzerl meint: (23.2.2010 um 20:37) AntwortenReply to this comment

    "Paulsen räumt einerseits die Bedeutung des Christentums für die abendländische Kultur und für die Werteordnung unserer Gesellschaft ein."

    Falscher geht es kaum. Prägend für unsere Kultur/Staatsform/Gesellschaft ist die Trennung zwischen Staat und Kirche (Preusen), die Französische Revolution und die Studentenunruhen (Wartburg)…..

  29. chris meint: (23.2.2010 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    @prior: Ach was, der ist nur "nach Diktat verreist"…

    Aber das Theodizeeproblem gab's sowieso schon vor den Nazis. Wobei mögliche Auswege halt wären, dass Gott einfach böse ist, oder dass mehrere Götter miteinander streiten / gegeneinander spielen. Das wäre zwar immer noch völlig beliebig und ohne jede Grundlage, aber nicht schon in sich so widersprüchlich wie ein allwissender, allmächtiger und allgütiger Gott. Man kann natürlich einfach alles was überhaupt existiert/geschieht als "gut" definieren, aber das widerspricht dann doch den Ansichten der meisten Menschen und führt jede Art von Verhaltensregel ad absurdum.

    Überhaupt stellt sich bei einer "gottgegebenen" Moral die Frage, woher dieser Gott denn weiß, was "gut" oder "böse" ist und warum man ihm überhaupt trauen sollte, wenn man keine Möglichkeit hat, das selbst nachzuprüfen. Zumal Gottes Wege unergründlich sind und damit auch seine Motive.

    Achja, und dann wäre da halt noch das klitzekleine Problem, dass ein gottgegebenes Moralsystem nur unter der Prämisse der Existenz des betreffenden Gottes/der Götter gültig ist. Und da ist die Beweislage beim christlichen Gott ähnlich dünn wie bei den Göttern der Azteken, der alten Ägypter, der Griechen etc., deren jeweilige Handlungsanweisungen an die Gläubigen leicht variieren, aber letztendlich völlig gleichrangig sind.

    Allein in der Geschichte des Christentums gibt es genügend unterschiedliche Interpretationen der "heiligen Schrift" um sich einen ganzen Pantheon aus Göttern mit jeweils völlig unterschiedlichem Charakter und einer völlig eigenen Ethik zusammenzustellen, womit sich quasi alles legitimieren lässt. Und wenn jemand behauptet, Gott persönlich habe ihn beauftragt, die Ungläubigen zu bestrafen, dann ist sein Handeln (nach diesen Maßstäben) genauso moralisch korrekt, wie das der anderen, die einer gottesinduzierten Ethik folgen. Dann behaupten zwar irgendwelche geistlichen Führer, dass das natürlich nicht das wahre Christentum oder der echte Islam sei, argumentieren dabei allerdings letztendlich auf der gleichen Ebene wie der irre Fanatiker.

    In der Praxis läuft es darauf hinaus, dass der "göttliche Wille" eben nur das sein darf, was gerade im jeweiligen Kulturkreis akzeptiert ist und nicht umgekehrt. Und was nun ethisch "richtig" oder "falsch" ist, muss man von irgendwas anderem ableiten – irgendwas weniger beliebigem. Da man aber schon das "ist" als Mensch nicht sicher erkennen kann, vermute ich mal, dass das für ein hypothetisches "soll" erst recht gilt (sofern es das überhaupt gibt).

  30. Königlicher Priester meint: (23.2.2010 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    Liebe Gemeinde auf dem Areopag,

    Gott, der alles erschuf, ist in der kleinsten Kammer und wird dort auch sein, ob ein Kreuz hängt oder nicht. Das ist aber nicht der Kern des aktuellen Dilemmas. Oh ihr Häretiker! Sehet ihr denn nicht, daß stets noch der Fremden Götterlehre Brauch Einzug gehalten hat in ein jedes Gericht? Denn begrüßet nicht Iustitia persönlich einen jeden Adepten, der hineintritt, um den Rat ihrer Auguren zu hören? Ob mit oder ohne Binde – solange Iustita noch beschworen wird und die Rechtspflege noch auf den Namen "Justiz" hört, so lange, liebe Gemeinde, so lange wird ein Gericht kein Ort sein ohne Zeichen einer Religion.

  31. skugga meint: (23.2.2010 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    @vj: Und für diejenigen, die sich aus weltanschaulichen Gründen an der Leistung jedweden Eides gehindert sehen, gibts noch die eidesgleiche Bekräftigung, § 66 d StPO. Ich könnte allerdings wetten, dass der diesbezüglich in einer Verhandlung geäußerte Wunsch erstmal für ein großes Hallo und viel Freude sorgt – und für viel Geblätter…

  32. danebod meint: (23.2.2010 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    Und wenn Jesus nicht gekreuzigt sondern gevierteilt worden wäre, würden wir uns jetzt über Mobiles unterhalten.

  33. skugga meint: (23.2.2010 um 21:54) AntwortenReply to this comment

    Korrektur: Ist nicht mehr § 66 d, sondern nunmehr § 65.

  34. Shamo meint: (23.2.2010 um 23:35) AntwortenReply to this comment

    @Henry: Och, nicht schon wieder diese blöden Hakenkreuze an die Wand…

  35. suki11 meint: (24.2.2010 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    @Tokay: Recht sagt nicht: Weg.

    Recht sagt m. E., es darf in ner Ecke hängen, solange sich keiner beklagt. Und es darf natürlich nicht vorgeschrieben sein.

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