24.2.2010

Nichts besseres zu tun?

Da sitzt man also im Auto oder auf einem Mäuerchen, hat das Netbook auf dem Schoß – und wird von Polizisten angesprochen. Sollte die Frage gestellt werden, ob man über fremde (unverschlüsselte) WLANs surft, wäre das vehement zu bestreiten. Denn ansonsten – hat die Polizei eigentlich nichts anderes zu tun? – droht tatsächlich juristische Ungemach. Bis zur Hausdurchsuchung.

Über so einen Fall berichtet der Kollege Jens Ferner auf seiner Seite schwarz-surfen.de. Weil ein mit Notebook angetroffener Autofahrer bei seiner späteren Vernehmung auf der Polizeiwache nichts Näheres mehr sagen wollte, ließ die Staatsanwaltschaft seine Wohnung durchsuchen. Sein Notebook wurde beschlagnahmt und wird nun ausgelesen.

Selbst wenn man, unter erheblichen juristischen Klimm- und Winkelzügen, das “Schwarzsurfen” für strafbar hält, fällt am geschilderten Fall eines auf: Es konnte noch nicht einmal festgestellt werden, welches WLAN der vermeintliche Schwarzsurfer überhaupt genutzt hat. Gibt es nicht die Möglichkeit, dass der eine oder andere WLAN-Betreiber sein Netz absichtlich für Mitbenutzer öffnet? Oder es ihm schlicht egal ist, ob der eine mal über sein WLAN online geht? Dann wird es aber doppelt schwierig, den ohnehin nicht passenden Paragrafen, aus den einzelne Amtsgerichte die Strafbarkeit des Schwarzsurfens ableiten, anzuwenden.

Eine Hausdurchsuchung wegen so eines vagen Vorwurfs ist überdies unverhältnismäßig.

90 Kommentare zu “Nichts besseres zu tun?”

  1. Christian meint: (24.2.2010 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Sagt mal bin ich hier im falschen Film oder was? Vielleicht sollten diese überfressenen Polizisten und Staatsanwälte Ausschau halten nach richtigen Verbrechern und Gaunern anstatt sich über Dinge herzumachen von denen sie keine Ahnung haben.

    Das ist der wahre Terror: Macht den Leuten Angst durch Dinge die sie nicht verstehen und lasst die Exekutive gleich drauf los.

  2. Kampfschmuser meint: (24.2.2010 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    In diesem Land wird einem eventuell die Wohnung durchsucht, weil man in der Öffentlichkeit ein Laptop auf dem Schoß hat und schweigt, wenn man angesprochen wird.

    Super.

  3. Christian meint: (24.2.2010 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    §Bla (1) Belehrung:
    Sie haben das Recht Ihre Aussage zu verweigern.

    §Bla (2) Aber:
    Bedenken Sie, dass es dies ernsthafte Konsequenzen haben wird, sollten Sie von Ihrem unter §Bla Nr. 1 verbrieften Recht auf Aussageverweigerung gebrauch machen.

  4. NoName meint: (24.2.2010 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Merke: Netbooks nur noch zuhause in einem abgedunkelten Raum verwenden. Alles andere ist verdächtig.

  5. momo meint: (24.2.2010 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    @ 1:
    "diese überfressenen Polizisten und Staatsanwälte"

    Denen haben Sie es jetzt aber mal richtig gezeigt. Ich verneige mich vor derartiger Courage. Christian, Sie sind ein Held!

  6. Alle meine Entchen meint: (24.2.2010 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    @NoName:
    Aber abgedunkelte Räume sind doch schon immer verdächtig, oder?

  7. Torsten meint: (24.2.2010 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Mein Laptop hat eine UMTS-Karte eingebaut…

  8. ich meint: (24.2.2010 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    wer braucht den Richtervorbehalt, wenn die eh jeden Sch… unterschreiben?

    ah, sicher Gefahr in Verzug, war in der Mittagspause, da ist ganz sicher kein Richter zu erreichen ;-)

  9. echteProbleme meint: (24.2.2010 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    DAS zeigt uns wo die echten Probleme unseres Landes liegen.

    Nicht die hinterzogegen Steuern.
    Nicht die millionenfache Schwarzarbeit.
    Nicht die dummdreisten Lügen der Politik.
    Nicht die überzogenen Boni von Bankstern, die wir gerne mit 500 Milliarden Euro belohnen.

    Vor Kipo stellen wir ein Stoppschild, und die Polizei kümmert sich um Laptops.

  10. Sebs meint: (24.2.2010 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    ;)
    Alter, und mein Handy loggt sich automatisch in jedes verfügbare Wlan ein.

  11. user124 meint: (24.2.2010 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @Torsten: gnihihih – versuch das mal einem polizisten zu erklären wenn du von deinem aussagerverweigerungsrecht gebrauch machen willst weil du dir sicher bis jetzt polizeilicher willkür ausgesetzt zu sein… oder überhaupt.

  12. PA meint: (24.2.2010 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Es fällt auf, dass der Sachverhalt grob verkürzt bzw. verfälscht dargestellt ist. Die Beschreibung "spätere Vernehmung auf der Polizeiwache" suggeriert nämlich, dass nach Ansprechen durch die Polizei sofort eine Vernehmung auf der Wache erfolgte. Nach dem verlinkten Artikel wurde der Schwarz-Surfer allerdings nicht weiter belangt, sondern nur die Personalien festegestellt und ansonsten erstmal in Ruhe gelassen. Erst vier Wochen (!) später zur Wache vorgeladen, hat er die Aussage verweigert, woraufhin ein richterlicher Beschluss zur Durchsuchung erging.

    Man weiß nicht, warum 4 Wochen später eine Vorladung kam. Vielleicht hat jemand über einen WLAN Anschluss in der Nähe einen Terroranschlag geplant, der WLAN Inhaber sämtliche kenntnis darüber abgestritten und man sich dann an den Schwarzsurfer vor der Haustür erinnert.

    Kann so gewesen sein, muss aber nicht. Jedoch aus der Vernehmung und HD 4 Wochen später zu schliessen, dass diese nur wegen des Surfens im Auto bzw. der Einwahl in ein offenes WLAN geschehen ist, ist ebenso ungesichert.

    Nichts besseres zu tun?

  13. Roland meint: (24.2.2010 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Mich würde eher mal interessieren, warum die Polizisten überhaupt den Mann angesprochen haben. Irgendein konkreter Tatverdacht oder Schikane, Langeweile, Inkompetenz? Oder ernsthaftes, wenn auch eher privates Interesse am verwendeten Netbook und den Möglichkeiten, die man da so hat? Oder hatte der Verbrecher vielleicht die Füße auf dem Armaturenbrett und dadurch das schöne Stadtbild gestört?

  14. Ein Mensch meint: (24.2.2010 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Ich war letztes Jahr in die Stadt gefahren, um meine neue UMTS-Karte zu testen, weil in meinem Dorf kein guter Empfang war. Ich fuhr dazu in eine Nebestrasse am Stadtrand, parkte dort und sass mit dem Laptop auf dem Schoss im Auto. Wenige Minuten später kam ein Polizist in Zivil, zeigte seinen Ausweis und fragte, was ich denn da machte. Ich erklärte es ihm, aber er glaubte mir nicht und bat mich "das" bitte woanders zu machen.

  15. Schwarzmaler meint: (24.2.2010 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Analoge Welt trifft digital. Könnte schlimmer sein. Noch muß kein Mensch mit Fähnchen vor mir herlaufen, sollte ich per Handy aufs Internet zugreifen. Noch ein paar Jahre, dann hat sich das erledigt.

  16. Nobody meint: (24.2.2010 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Na die schaffen es wirklich noch das man sich nicht mehr vor die Haustür traut.

  17. Udo Vetter meint: (24.2.2010 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    Ich kenne Jens Ferner und habe keinen Zweifel, dass stimmt, was er schreibt.

  18. Kand.in.Sky meint: (24.2.2010 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    "Bayern", dachte ich bei mir und wurde bestätigt.

    Droht selbiges Ungemach auch WLAN-Mobiltelephon-Raubmordkopierkinderpornomörderterroristen-Schwarzsurfern?

    #k.

  19. christian meint: (24.2.2010 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    Der Witz ist ja dass man heute nicht unbedingt WLAN zum Surfen braucht.. da ich UMTS im Laptop eingebaut habe, kann es wirklich sein dass ich mich mal auf irgendei Mäuerchen setze um zu surfen…
    Und dass jemand UMTS heute nutzt dürfte bald häufiger vorkommen als ein fremdes WLAN .. letztere sind recht selten geworden…
    Darf ich (oder jemand anders) also demnächst auch auf blöde Fragen gefasst machen wenn ich (man) eine bezahlte Dienstleistung (UMTS Flat) mit meinen Notebook nutze ?
    Es zeigt aber dass es genügend Gründe gibt warum man die HD seines Notebook verschlüsseln sollte und bei antreffen der Polizei das System herunterfahren sollte…

    Allerdings sollte man sich vorher auch mal eine passende Antwort für gewisse Fragen überlegen.. Wer kein UMTS an Board hat und WLAN genutzt hat könnte die Notebookverwendung durchaus mit dem Schreiben eines Liebesbriefes an die heimliche Geliebte begründen… und danach sich lieber realtiv verdeckt halten.. mit dem Hinweis auf die Privatsphäre…

  20. pfandpirat meint: (24.2.2010 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    uiui, da wackelt aber der glaube an unsere tolle "demokratie"^^

  21. christian meint: (24.2.2010 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @christian:
    Nachtrag: Natürlich "Fremdes offenes WLAN" … geschlossene gibts ja genug
    Schade dass man nicht mehr editieren kann…

  22. egal meint: (24.2.2010 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    "Eine Hausdurchsuchung wegen so eines vagen Vorwurfs ist überdies unverhältnismäßig. "

    Nicht gerade Gutachtenstil ;)

  23. Flusskiesel meint: (24.2.2010 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    @Schwarzmaler:
    Die Vorstellung mit dem Fähnchen gefällt mir besonders! :-)

  24. christian meint: (24.2.2010 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    @Roland:
    Kommt oft vor .. in der Vergangenheit ist es mir auch schon passiert.. allerdings war die Antenne schon auffällig.. habs mit Freifunk begründet.. denen etwas von Ad-Hoc Nodes erzählt den Freifunk Projekt … und dann gingen Sie..
    Das Falscheste was man in einer solchen Situartion machen kann ist in Panik geraten, egal ob man jetzt was "böses" gemacht hat oder nicht … wenn die bemerken dass man scheinbar etwas zu verbergen hat , ist man wohl schneller dran als einen lieb ist…
    Ich vermute dass sowas häufiger Vorkommt wenn wieder mal das TV über Schwarzsurfer oder Leute berichten die rumfahren um DECT Telefone abzuhören… was bei solchen Sendungen nicht erwähnt wird dass durchaus Leute legal einen Hotspot nutzen können (z.B. inklusiv bei bestimmten T-Home verträgen) , UMTS nutzen können und und …

  25. Heinrich meint: (24.2.2010 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    Warum überrascht mich das nicht, als ich auf der verlinke Seite "Traunstein" lesen durfte?

  26. Stuff meint: (24.2.2010 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Oh nein, das ist allerhöchstens eine Verschwörung des Blöden und die geht/ging so:
    Zu Zeiten der diversen angeblich bulgarischen oder rumänischen – Balkan halt – Angriffe auf, besser Abgriffe, die elektrisch betrachtet extrem lärmenden Bankomaten bzw. Kassenterminals, wurde die Warnung ausgegeben, auf alles „was funkt” und „wie ein Computer” aussieht und im Freien bzw. in einem KFZ betrieben wird, aufzupassen. Man kann nämlich aus der Nahfeld-Distanz – nicht aber dem Nähestfeld, also so der Abstand von der anderen Strassenseite zum Terminal – das elektronische Geschrei so eines Terminals breitbandig aufnehmen und mit entsprechenden Proframmen filtern, womit man z.B. die gedrückten Tasten der PIN herausfindet und je nach Aufwand des Analyse-Programmes die auch noch der mutmasslich entsprechenden Karten zuordnen kann. Dazu braucht es aber einer eher aufwendigen (logarithmisch-periodischen) Antenne, die obrflächlic betrachtet wie eine Puppenstuben-Yagi, also der Form nach wie das, was so früher auf den Dächern war, entspricht.
    Soweit, so gut, jedoch ist im behördlichen Stille-Post-System dieser Hinweis auf so eine aufwendige Antenne und womöglich dem Laptop auf dem Befahrersitz eines geparkten Autos in der Nähe eines Terminals zu einem Allgemein-Alarmismus geraten, eben der Zusammenhang mit der Nähe zum Bankomat-Terminals (die inzwischen etwas besser„abgedichtet” wurden) verlorengegangen…
    Weiteres, warum dann „Wlan-Diebstahl” u.dgl. Schwachsinn als Vorwand herhalten muss, überlasse ich dem Vorstellungsvermögen der geneigten Leserschaft.
    Stuff

  27. Werner meint: (24.2.2010 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    WLAN-Benutzung führt zur Hausdurchsuchung. Toll, einfach toll. Vieleicht sollte mal jemand eine Liste der Taten veröffentlichen, die _nicht_ zur Hausdurchsuchung führen. Den ersten Punkt wüßte ich schon: Pädophilie. (Nebenbedingung: der Täter muß kathol. Priester sein.) Ich bin gespannt, wann dort die erste HD stattfindet.

  28. Jens meint: (24.2.2010 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    "Es zeigt aber dass es genügend Gründe gibt warum man die HD seines Notebook verschlüsseln sollte und bei antreffen der Polizei das System herunterfahren sollte… "

    Jo, habe auf dem Netbook inzwischen auch Verschlüsselung der kompletten Platte …

  29. Mithos meint: (24.2.2010 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Die ganze Geschichte ist nur ein weiteres Symptom einer technik-feindlichen Grundhaltung. Ein anderes Symptom ist der Ingenieur-Mangel. Ok, das ist jetzt der ganz große Zusammenhang, wobei ich mich aber wirklich frage, wie unsere Gesellschaft diesen Spagat auf lange Sicht schaffen will. Einige Teile der Gesellschaft scheinen der Hexenverbrennung näher zu sein als der aktuellen Alltags-Technologie.

  30. 3247 meint: (24.2.2010 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    Wenn da so viel Zeit dazwischen war, macht die Hausdurchsuchung ja fast noch Sinn: nämlich, um das Notebook zu finden und sicher zu stellen. Man kann ja nie ausschließen, dass die Leute nicht doch so doof sind und die Beweise nicht löschen.

  31. Verwunderter meint: (24.2.2010 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    So ganz versteh ich die Geschichte nicht, eigentlich nichtmal ansatzweise.
    Eine Person begeht eine nicht automatisch strafbare Handlung, wird vorgeladen und verweigert völlig legitim die Aussage und im Anschluss erfolgt eine Hausdurchsung?
    Muss ich morgen beim Bäcker aufpassen?
    Wenn mich Polizisten ansprechen und fragen was ich da gerade gemacht habe, was antworte ich dann? – "Was gekauft"?
    Oder sitz ich dann auch 4 Wochen später in der Vernehmung mit anschließender Durchsuchung, weil ich in (achtung:) szenetypischer Stückelung etwas erworben habe? Vielleicht haben die Polizisten ja nicht gesehn das es Brötchen waren und denken wunderwas…

  32. christian meint: (24.2.2010 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    @Mithos:
    … und das Problem der Medien.. Wenn ständig irgendwelche Sendungen kommen wo Reporter von Haus zu Haus laufen um auf offene WLAN´s oder nicht sichere DECT Geräte hinzuweisen hat das sicher folgen… vorallen werden meistens nur schlechte Absichten von Fremdnutzern erwähnt.. nicht dass die meisten wohl nur kurz mal ihre Mails checken wollten

  33. Sebastian Salzgeber meint: (24.2.2010 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    "Eine Hausdurchsuchung wegen so eines vagen Vorwurfs ist überdies unverhältnismäßig. "

    Who cares. Lets do it!

  34. NoName meint: (24.2.2010 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    BRD = BananenRepublick Deutschland.
    Polizei und Staatsanwaltschaften kümmern sich lieber um kleine Fische. Ist nicht anstrengend und den Tag bekommt man schnell rum. Nicht umsonst ist Deutscland, besonders NRW RÜCKZUGSORT für Mafiaorganisationen aller Länder. Remember "Mafiamorde" in Duisburg: Die Täter sind gefasst, aber kein Schw… kümmerts dass eines der Opfer zum Waffen kaufen in DU war. Wird einfach nicht weiter verfolgt. Aber klar, "Schwarzsurfer" stellen eine größere Gefahr für die innere Sicherheit dar als organisierte Kriminalität (so lange diese Lokalgrössen mit hinreichende Zuwendungen allimentiert).
    Aber ein Vorgehen gegen richtige Verbrecher hieße ja auch Gefahr für Polizei und Staatsanwalt, denn die Schrecken halt auch vor einer "außergerichtlichen" Konfrontation nicht zurück. Und dass kann man doch von niemandem verlangen (dem der Staat das Recht gibt, ne Schusswaffe zu tragen – die braucht man doch eh nur zum Studenten abknallen (in Bayern)).

  35. Jan meint: (24.2.2010 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    @Werner: Terminologischer Fehler – "Pädophilie" ist keine Tat. (Aber ich denke, ich weiß, was Sie meinen.)

  36. Karsten meint: (24.2.2010 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Was ich ja überhaupt nicht verstehe: Mal angenommen das wäre ein Terrorist mit Kinderpornographie als Hobby und der hätte das auch auf die Stirn tätowiert. Nichtmal dann ist das Vorgehen der Polizei zu verstehen. Der weiß, dass er ertappt wurde, und hat vier Wochen Zeit zur Vernichtung von Beweisen, aber man hofft noch etwas bei einer Hausdurchsuchung zu finden?

  37. stefan meint: (24.2.2010 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    Ich betreibe mehrere WLAN-Spots und diese bieten jedem der vorbei kommt Zugang ins Internet. Ich würde mich freuen, wenn das jeder so handhaben würde – und sei es nur um die Macht der Mobilfunkkonzerne minimal zu beschneiden.

    Angst vor Straftaten durch Dritte habe ich nicht mehr als im normalen Leben auch. Und in dem habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein überraschen großer Teil von Menschen gar nicht böse ist.

  38. 42 meint: (24.2.2010 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @Verwunderter: Wenn Mohnbrötchen dabei sind, ist es sehr verdächtig :-)

  39. Detlef Borchers meint: (24.2.2010 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    Zwei Anmerkungen: Auf dem IT-Gipfel der Bundesregierung in Stuttgart war das Gegenteil verdächtig: Wer als Journalist NICHT das offene WLAN der Veranstalter nutzte, sondern seinen UMTS-Stick (oder ein eingebautes Modul) wurde komisch angeguckt von der Bundespolizei.

    Ich teste gerade das Google Nexus One. Mit einem kleinen Programm beherrscht dieses Smartphone das Tethering, ist also via Bluetooth mit dem Laptop verbunden, der das WLAN oder UMTS im Phone benutzt, dass sich überdies automatisch in jedes offene WLAN reinhängen kann. Wie will die Polizei denn da einen Straftatbestand herleiten?

    –Detlef

  40. PA meint: (24.2.2010 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    @Verwunderter:

    So ging es mir auch – daher auch mein Hinweis (Post 8). Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es außer dem angeblichen Schwarz-Surfen nicht weitere Hinweise gegeben haben soll bzw. die Ursache eigentlich eine andere war.

    Aber gut, dass wenigstens die anderen Kommentatoren schon genau wissen, warum, wieso und weshalb die HD angeordnet wurde.

  41. Seraja Ten meint: (24.2.2010 um 18:50) AntwortenReply to this comment

    Also zukünftig, so die Situation es erfordert, werde ich einfach sagen ich surfe über UMTS. Besser über HSDPA, oder bald LTE. Sollten die Herren danach dann ein Drogenscreening veranlassen nehm ich das lächelnd in Kauf. Besseres Thema zum Bloggen würde sich dann kaum finden!

  42. Lord meint: (24.2.2010 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    @41: Als ob die normalen Sherrifs was mit den Abkürzungen anfangen könnten. Alles Teufelszeug!

    Hab ich das richtig verstanden daß ich mich einem Ermittlungsverfahren aussetzen kann, wenn ich mittels Freifunk online gehe?

  43. RA Michael Langhans meint: (24.2.2010 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Tja, die Strafe ist ja bereits vollstreckt und das Netbook erstmal weg – da interessiert der Rest doch nicht mehr.

  44. Dolph meint: (24.2.2010 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    Wow. :-/

    Mehr fällt mir dazu eigentlich nicht mehr ein. Das ist irgendwie einfach nur noch traurig! Weissrussische Verhältnisse…

  45. Mike meint: (24.2.2010 um 20:19) AntwortenReply to this comment
  46. zacha meint: (24.2.2010 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    @UV

    Die Hausdurchsuchung ist m.E. schon deshalb unzulaessig, da es keinerlei Anhaltspunkte dafuer gibt, dass sie ein zur Aufklaerung der Straftat geeignetes Mittel darstellt- ganz abgesehen davon, dass sie unverhaeltnismaessig ist- denn was soll dabei gefunden werden? ein zettel mit koordinaten und ssids von unverschluesselten wlans?

  47. Christian meint: (24.2.2010 um 21:04) AntwortenReply to this comment

    @Seraja Ten:
    Wobei man dann lieber einen UMTS Stick oder als Modul im Laptop haben sollte.. zuminderst wenn die Polizisten in den moment nicht total ahnungslos sind… lieber etwas von Liebesbrief schreiben etc. erwähnen..

  48. Christian meint: (24.2.2010 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    @Lord:
    Hm.. garantieren kann man das sicher nicht dass die Nutzung von Freifunk ein evtl. Verfahren verhindert… ob die dann das glauben ist ne andere Sache.. selbst wenn man wirklich Freifunk nutzen sollte.. Vorallen sollte da auch Freifunk in der Nähe sein verfügbar sein…
    Die Antwort muss halt passen.. wenn man eine Orinoco mit Richtantenne am Laptop hat kann man schlecht glaubhaft machen dass man nur einen Liebesbrief schreibt… Wenn man mit einer Com on Air Karte unterwegs ist kann man auch schlecht sagen dass man damit fernsehen will … das muss man sich vorher genau überlegen.. sonst lieber klappe halten…

  49. hiro meint: (24.2.2010 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    Man hat den Eindruck, die Gehirne der Staatsmacht hätten signifikante Löcher. In allen Medien wird vor offenen WLANs gewarnt, damit die Honks ihre WLANs endlich verschlüsseln, und alles, was beim Polizisten hängenbleibt, ist: Notebooks werden in der Öffentlichkeit von Verbrechern benutzt.

    Ich frage mich, auf welcher Gesetzesgrundlage der geschilderte Fall basieren soll. UV wird uns sicher auf dem Laufenden halten, was aus dieser Groteske wird.

  50. Christian meint: (24.2.2010 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    @hiro:
    Das einzige technische Problem bei offenen WLAN´s wäre dass jemand Daten abhören könnte oder die Rechner im Netzwerk angreifen könnte (falls nicht genügend gesichert) .. das größere Problem ist leider das Juristische.. was dank VDS auch durchaus realistisch ist

  51. Alex meint: (24.2.2010 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema wollen Ihre Bandbreite teilen:
    Schonmal was von LaFonera gehört? Das Ding hat nur eben diesen einen Zweck :D

  52. christian meint: (24.2.2010 um 22:57) AntwortenReply to this comment

    @Alex:
    Für mich aus geannten Gründen undenkbar.. da der fremde meine IP mitverwendet wäre ich wohl als erstes dran wenn derjenige Straftaten begeht…

  53. Stuff meint: (24.2.2010 um 23:41) AntwortenReply to this comment

    @Detlef Borchers:
    Wegen „Straftatbestans" siehe meinen Beitrag
    @Stuff:
    Und zum Stichwort „IT-Gipfel” (KREISCH): Bei sowas bin auch ich öfter dabei, jedenfalls ist in A der DACH-Schaden noch eher gering, nunja, Österreich ist ja nicht im Bündnisfall, da brauchts noch keine Kriegsgesetze. Auf so einer Konferenz war ein ganz Wichtiger gaanz konsterniert, als er aufgeklärt wurde, dass Funkmesspeilung maximal den Standort der Sendeantenne eruiert, und im Falle der Trennung von der Empfangsantenne…
    Okok, ist ja schon vorbei ;-)
    Stuff

  54. benpal meint: (25.2.2010 um 00:58) AntwortenReply to this comment

    Warum soll den surfen auf einem offen WLAN überhaupt verboten sein? Weshalb muss denn mein WLAN verschlüsselt sein, ist doch mein Privatbesitz. Viele Cafés und Restaurants bieten ihren Gästen WLAN auch auf der Terrasse an. Da kann doch auch jeder surfen. Dass man beim Servierpersonal eventuell den Zugang erfragen muss, ändert nichts daran, dass der Zugang quasi-öffentlich ist.

  55. Archer meint: (25.2.2010 um 03:36) AntwortenReply to this comment

    Störerhaftung gibts da überhaupt nicht. Wie auch?! Hallo? Beweise?

  56. Bernhard meint: (25.2.2010 um 04:08) AntwortenReply to this comment

    Solange Amtsrichter Briefkästen Schutz nach dem Anti-Stalking-Gesetz zubilligen, wird sich nichts ändern. Dieses Gesetz wurde für körperliche Übergriffe und Beobachtungen geschaffen, nicht für unfähige Richter. Entweder sind diese auslegungsfähigen, gummiartigen neuen Gesetze absichtlich so geschrieben, oder da sitzen ebenso unfähige Mitarbeiter… Wird Zeit, daß Gesetze wieder eindeutig, übersichtlich und verständlich werden.

  57. Max meint: (25.2.2010 um 08:05) AntwortenReply to this comment

    Ganz offensichtlich wird hier doch auf einen Zufallsfund spekuliert, und selbst wenn es nur ein kopiertes Windows ist. Da fallen einem die Haare aus, wenn man an "Grundrechte" denkt…

  58. ninjaturkey meint: (25.2.2010 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    »…Eine Hausdurchsuchung wegen so eines vagen Vorwurfs ist überdies unverhältnismäßig…«

    Ja uns? Gibt es deshalb irgendwelche Konsequenzen für die Verantwortlichen? Resultiert daraus irgendein juristischer Vorteil für den Durchsuchten. Nicht? Wenn die Unverhältnismäßigkeit mittlerweile in weiten Bereichen also gängige Rechtspraxis ist und wohl auch nicht abgestellt wird, sind obige Hinweise nur Zeit- Luft und Bitverschwendung.

    Unverhältnismäßige Hausdurchsuching? Gehen Sie weiter. Hier gibts nichts zu sehen.

  59. Michi meint: (25.2.2010 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    Das stimmt manche geben wirklich ihr WLAN frei für andere und da frage ich mich wenn man das nutzt wieso soll das denn verboten sein. Ich denke das heute jeder der mit WLAN surft sein Funknetz auch schützt.

  60. Polizeibeamter meint: (25.2.2010 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Vetter,

    sie können es an dieser Stelle als unverhältnismäßig betrachten, dass dem Verdacht einer Straftat seitens der Staatsanwaltschaft nachgegangen wird. An dieser Stelle befinden wir uns ja auf Ihrer privaten Internetseite.

    Außerhalb Ihrer Internetseite sieht es aber so aus: Der unerlaubte Zugang zum unverschlüsselten WLAN ist strafbar. Aus der Presseerklärung der StA Stade 14 / 2009 (ich verlinke (1) diese Erklärung, Ihr Einverständnis vorausgesetzt) können Sie anhand eines rechtskräftigen, aus der Praxis stammenden Falls ergründen, warum das strafbar ist.

    Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafrecht ging ich bisher davon aus, dass insbesondere Sie sich der zahlreichen strafbaren Möglichkeiten bewusst sind, die der unerlaubte Zugang zum unverschl. WLAN ermöglicht. Offensichtlich aber ist das anders. Oder Sie haben nichts sinnvolleres zu tun, als an dieser Stelle wiederholt irreführend zu berichten.

    Dass andere Anwälte jedenfalls auf Internetseiten mehr fachliche Kompetenz zeigen, will ich mit einem weiteren Link (2) (Ihr Einverständnis vorausgesetzt), offen legen. Der dortige Text vermittelt eben nicht irreführend, sondern leicht leichtverständlich und auf den Punkt gebracht, warum es anders ist, als Sie es darlegen. Telefonieren Sie doch mal mit dem dortigen Kollegen zur Sache. Schaden kann das doch nicht.

    Zuletzt noch ein weiteres Praxis-Beispiel zu den möglichen, strafbaren Handlungen, die sich aus einem unerlaubten Zugang zum unverschl. WLAN eröffnen können. Der Link (3) zu einem Urteil des AG Wuppertal, den ich, Ihr Einverständnis voraussetzend, hier poste.

    (1) http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C60521196_N37287720_L20_D0_I3749624

    (2) http://www.internetrecht-rostock.de/wlan-schwarzsurfen.htm

    (3) http://www.internetrecht-rostock.de/ag-wuppertal-22ds-70js6906-06.htm

    Ich wünschte mir in der Zukunft eine ehrlichere Berichterstattung aus dem Leben eines Strafverteidigers.

    (Sollten meine Links hier unerwünscht sein, bitte ich darum, das zu entschuldigen. Ich habe jedoch keine Nutzungsbedingungen lesen können, die dem entgegenstehen würden)

  61. joerandom meint: (25.2.2010 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    @Polizeibeamter: Nach dieser Logik könnte man wegen des "Verdachts einer Straftat" die Wohnung so ziemlich jedes Smartphone-Besitzers durchsuchen. Schliesslich könnte dieser ja via Wlan unterwegs sein. Und dieses Wlan könnte ja nicht absichtlich öffentlich sein.

    Und genau das ist der Punkt. Es geht hier nicht um das "nicht befugte Nutzen eines öffentlichen Wlans", denn das ist weder klar, noch wird das vier Wochen später überhaupt noch festgestellt werden können.

    Ich wäre vorsichtig, anderen Menschen mangelnde Fachkompetenz vorzuwerfen, wenn es bei mir selbst schon beim Textverständnis hapert.

  62. Stuff meint: (25.2.2010 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    @Polizeibeamter:
    Oh! Die „Stille Post” ( @<a>Stuff</a>: ) hat Sie (dazumals) nicht erreicht…?
    Zu (3) Ihrer Link-Sammlung steht ja auf der Seite „schwarz-surfen.de" unter „Anmerkung"
    http://www.schwarz-surfen.de/anmerkung/ ja eine solche, denn das Announcement eines WLAN-Accesspoints ist ja – okok, Logik sei ja aus .de seit Leibnitz ausgewandert – mit der Logik der zitierten §§ eher unvereinbar. Somit wäre dieser/Ihrer Logik nach schon der Blick auf die Liste an WLAN-Accesspoints, die mein Laptop mir nach Einschalten auflistet, eine Straftat. Naja, nicht unmöglich in Deutschland, hatten wir ja schon beim Porno-Bildli-Betrachtungs-Strafbarkeits-Urteil, hier, in diesem Theater.

    Stuff

  63. Polizeibeamter meint: (25.2.2010 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    @ 61

    Woher beziehen Sie Ihre Information, dass nach vier Wochen die unerlaubte Benutzung eines unverschl. WLAN nicht mehr nachweisbar ist? Die Praxis widerlegt doch Ihre Behauptung.

    Wenn Sie sich mit der Sache etwas gründlicher auseinander setzen, können Sie leicht auf den Gedanken kommen, dass Sie eben falsch liegen. Aber über die sprichwörtlich ungelegten Eier (also die nicht vorhandenen Tatsachen) möchte ich eher weniger mit Ihnen herumspekulieren. Vielmehr gönne ich Ihnen ihren Glauben, den Sie hier niederschreiben, denn mir wird das im Zweifel nur nutzen. Insoweit sollten wir ggf. ein andermal über fachliche Kompetenzen den regen Austausch suchen. :-)

  64. joerandom meint: (25.2.2010 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    @Polizeibeamter: Keine Sorge, bei diesem Thema bin ich mir aus verschiedenen Gründen sehr sicher zu wissen, wo die Fachkompetenz liegt. :-)

  65. Stuff meint: (25.2.2010 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    @Polizeibeamter:
    

    Woher beziehen Sie Ihre Information, dass nach vier Wochen die unerlaubte Benutzung eines unverschl. WLAN nicht mehr nachweisbar ist?

    Da ich wiederum zu jenen gehöre, die sich mit so einer

    Sache etwas gründlicher auseinander setze,

    kann ich Ihnen versichern, dass Ihrerseits möglicherweise

    die nicht vorhandenen Tatsachen

    
    mit nicht beweisbaren Tatsachen verwechselt werden?
    Und das wg. fachliche Kompetenzen und

    Die Praxis widerlegt doch Ihre Behauptung.

    : Es ist immer wieder erstaunlich, was zifferngläubiges Personal alles an Nachhilfeunterricht folgenlos locker wegsteckt, wenn ein SV Ihnen die Welt der Elektronen, Bits und Bytes erklärt. Haben Sie z.B. schon 8 Monate WLAN-Datenverkehr von so ~30 Accesspoints akkumuliert und dies ausgewertet? Nein? Dann haben Sie womöglich keine Ahnung, was es alles gibt und unterstellen diese Ahnungslosigkeit dem Rest der Welt als „state of the art”? Schreiben sie das an den StA, dass der Apple, den Sie da gerade durchwühlen, zu den Modellen gehört, die sich selbst bei Fusstritten in die OS-Eingeweide immer in „offene” (und bei einigen AP auch in mit lediglich „default”-PW abgesicherte) einloggt und nicht in das eigene, voreingestellte? Was – das wissen Sie und teilen es dem STA nicht mit?! Oder: Sie wissen es nicht? Oder: Das was da so auf den WEB-Sites der US-amerikanischen Strafverfolger darüber steht: Ist Ihnen bewusst, dass US-amerikanische Strafverfolger nicht verpflichtet sind, den Beklagten/Angeklagten Entlastendes zu berücksichtigen und deshalb auf diesen Sites so einiges nicht steht, um den gegnerischen Anwälten keine „Munition” zu liefern? Berücksichtigen Sie diese Tatsache, bei der Bewertung (nicht nur dort) vorgefundener Methoden? Denn im Gegensatz zum US-System sind Fehler der Ermittlung hier für Ermittler praktisch folgenlos – hmm, berücksichtigen Sie das auch?

    Stuff

  66. PA meint: (25.2.2010 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    @Stuff: Wobei mir die Argumente der "Anmerkungen" zum Urteil des AG Wuppertal auch nicht wirklich zwingend logisch erscheinen und auch nur eine Meinung unter vielen darstellt.

  67. Stuff meint: (25.2.2010 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    @PA:
    Ich beziehe mich auf das „Announcement” eines Accesspoints, das ja keine Klassen bezüglich „ich falle unter Geheimhaltng” oder „ich bin öffentlich” kennt – es sei denn, das Announcement ist abgeschaltet. Ansonsten machte ich mich beim Aufklappen meines Laptops angesichts der WLAN-Liste ja schon strafbar!
    Stuff

  68. Anders meint: (25.2.2010 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Lustig ist die Begründung des Amtsgerichts Rostocks. Da hat jemand aber gewaltsam etwas an den Haaren herbeigezogen. Inhaltlich stimmt an der Begründung des Amtsgerichts nur noch das Datum.

    Anders

  69. Polizeibeamter meint: (25.2.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    In dem hier kommentierten Beitrag geht es doch darum, ob der unerlaubte Zugang zu einem unverschl. WLAN strafbar ist. Oder ob er es eben nicht ist.

    Herr Vetter meint dazu, dass er es allenfalls "unter erheblichen juristischen Klimm- und Winkelzügen" ist und stützt darauf seine Rüge in Richtung der Strafverfolgungsbehörden, woraufhin wieder mal das große Poltern in den Kommentaren losbricht.

    Dass Herr Vetter falsch liegt und somit unrichtig, wenigstens aber irreführend berichtet, habe ich doch anhand vergangener, rechtskräftiger Entscheidungen mitsamt ausführlichen gerichtlichen Begründungen veranschaulicht. Ebenso habe ich durch die Darlegungen eines Fachanwalts für Internetrecht offen gelegt, warum Herr Vetter sich auch in diesem Beitrag und mal wieder in der Sache irrt.

    Warum er sich irrt und ob das mit Absicht geschieht, weiß ich ebenso wenig wie eine Antwort auf die Frage, was US-Anwälte und andere Geschichten in diesem Moment mit meinem oder dem Hauptbeitrag zu tun haben.

  70. Sinnfrei meint: (25.2.2010 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    @Polizeibeamter: In dem Fall hier liegt die reine Vermutung vor, dass ein WLAN ohne Erlaubnis benutzt wurde. Eine bloße Vermutung ist auf keinen Fall ausreichend für eine Hausdurchsuchung. Alles anderes ist hier erstmal kaum von Belang.

    Wirklich schade ist, dass derartige Grundgesetzverletzungen in Deutschland immer noch nicht unter Strafe stehen.

  71. Anders meint: (25.2.2010 um 13:58) AntwortenReply to this comment

    @69

    Werter Polizeibeamter,

    "Dass Herr Vetter falsch liegt und somit unrichtig, wenigstens aber irreführend berichtet, habe ich doch anhand vergangener, rechtskräftiger Entscheidungen mitsamt ausführlichen gerichtlichen Begründungen veranschaulicht."

    Falsch ist schonmal der Plural. Es ist eine Entscheidung eines Amtsgericht das lediglich eine Verwarnung erteilte. Darauf stützen sich der von Ihnen zitierte Anwalt und auch die Pressemitteilung.

    Wenn man die Begründung des Amtsgerichts liest, dann kann man nur zu dem Schluss kommen, dass sie an den Haaren herbeigezogen ist.

    Zudem ist die Brüdnung auch noch inhaltlich falsch, weil sie sich auf technische Details stützt, die schlicht nicht zutreffend sind. Hier haben Blinde über Farbe geurteilt.

    Damit ist die Aussage von Herrn Vetter, der Zugang zu einem unverschlüsselten Wlan, sei nur "unter erheblichen juristischen Klimm- und Winkelzügen" strafbar, völlig nachvollziehbar.

    Dies ist aber insgesamt nur eine Seite der ganzen Sache. Was die Strafverfolgungsbehörden hier veranstaltet haben ist ebenso kritikwürdig. Eine Hausdurchsuchung ist keine Bagatelle, auch wenn es scheinbar für Staatsanwälte, Richter und Polizisten so erscheint. Hier hat man das Gefühl das langsam jeder Maßstab verloren geht.

    Anders

  72. Stuff meint: (25.2.2010 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    @Polizeibeamter:
    Hmm, Die Idee, sich mit der Sache gründlicher auseinanderzusetzen stammt ja von Ihnen.
    Dass Strafbarkeit von Benutzung offener WLAN-AP so ohneweiteres gegeben sei, ist jedenfalls strittig, da ja schon die Announcements der Access-Points, also das „mich-gibts”-Protokoll, den diversen Funkabhörvorstellungen widerspricht und es sogar einige OS gib, bei denen default bevorzugt ein offener AP verwendet wird, auch der Wille des AP-Betreibers, anderen den Zugang nicht zu gestatten bei offenem AP nicht erkennbar ist. Somit muss Strafverfolgern bekannt sein, dass ein gegebener AP trotz freien Zugangs nicht offen sei um den Straftatsverdacht zu begründen, sonst ist jeder mit einem Android-mobile verdächtig.
    Aber – was soll dieser Einwand in einem Land, das die Liste jugendgefährdender Schriften unter Geheimhaltung stellt…
    Stuff

  73. rene meint: (25.2.2010 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @Polizeibeamter:

    Herr Vetter schreibt sinngemäß: Selbst unter der Annahme, dass das Einwählen strafbar ist, ist die HD überzogen.

    Wo sind da denn die Winkelzüge? Außerdem: lassen sie einen Verteidiger doch seinen Job machen. Dazu gehören nun auch mal Überspitzung und Polemik. Das ist dann sozusagen ganz im Sinne der Rechtspflege. Was wollen Sie eigentlich erreichen?

  74. Name (erforderlich) meint: (25.2.2010 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    @Polizeibeamter: Die Einschätzungen laufen unter anderem deshalb auseinander, weil Sie bzw. die handelnden Polizisten eine unerlaubte Handlung unterstellen. Ihre eigene Wortwahl ist "der unerlaubte Zugang". Herrn Vetter spricht hingegen nur von einem "fremden WLAN".

    Und somit argumentieren Sie nach meiner Einschätzung am Thema vorbei. Den "Verdacht einer Straftat" kann man im Prinzip durchaus annehmen, so viel gibt auch Herr Vetter in seinem Beitrag zumindest zwischen den Zeilen ja durchaus zu.

    Es geht hier aber im speziellen um die Validität einer solchen Annahme in Anbetracht absichtlich offener WLANs (z.B. per <a href="http://www.fon.com/de/&quot; rel="nofollow">Fon</a>) und im Allgemeinen um die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Hausdurchsuchung aufgrund eines nur vagen Tatverdachts.

    Letzterer Aspekt ist dabei sicherlich eher politisch anzusiedeln.

  75. ui meint: (25.2.2010 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Was für Beweise erhofft die Polizei sich denn bei der Hausdurchsuchung aufzufinden?

    In Aachen kann man auch an vielen öffentlichen Plätzen ins Wlan der Uni.

  76. jo meint: (25.2.2010 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Oh, hier in der Padermetropole (Die sich bereits im letzten Jahrtausend in einer Imagekampagne als "Multimediakompetenzzentrum" präsentierte) wurden schon 2005 Notebooks wg. angeblichen "Schwarzsurfens" beschlagnahmt:

    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19545/1.html

  77. Olli meint: (25.2.2010 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    @Polizeibeamter:

    Weil wir uns mit PCs auskennen. Wenn ich öfters mal öffentlich surfe dann hat man so eine große Liste mit Verbindungen da wird das suchen schwer. Dann bleibt noch nachzuweisen das ich das Netz unbefugt benutzt habe. Dann muss man mir noch nachweisen welches der Netze ich denn unbefugt benutzt habe wie wollt ihr das machen? Bei jedem klingeln?
    Und nebenbei gibt es auch Richter die das surfen in unverschlüsselten Netzen für legal halten solange man es nicht für illegale Zwecke missbraucht.

  78. Christian meint: (25.2.2010 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    @Polizeibeamter:
    Das Problem an den bestehenden Gerichtsurteilen ist dass sie mit den technischen Dingen einfach nicht übereinstimmen.
    Ein Abhören von einer Nachricht bedeutet ja dass man eine Nachricht empfängt die nicht für einen bestimmt ist… soweit denke ich mal besteht kein zweifel…
    Wenn man jedoch mal den Anmeldevorgang technisch Betrachtet wird man feststellen dass WLAN Nachrichten durchaus auch eine Absenderadresse und Empfängeradresse haben … wobei es auch eine Empfängeradresse "An Alle gibt" … Eine normale WLAN Karte gibt den Benutzer grundsätzlich (solange man nicht die Karte in den Monitor Moduss versetzt) nur die Nachrichten weiter die Entweder für den Nutzer oder für alle gedacht sind. Solange der Nutzer die Karte normal verwendet kann er nicht irgendwelche Nachrichten empfangen die nicht an ihn oder alle gerichtet sind… Das ist der technische Punkt der eben nicht mit den Urteilen zusammen passt

  79. Olli meint: (25.2.2010 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Auch und ganz vergessen was will man mit einer Hausdurchsuchung wenn man doch nur mein Notebook will? Hofft man vielleicht noch 4 andere Notebooks zu finden? Oder eine Liste mit Orten wo ich fett vermerke das ich dort illegal surfe? Oder vielleicht verstecke ich ja auch Drogen oder Leichen.

  80. GanovenEddy meint: (25.2.2010 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    Also wer seinen Besitz nicht umfriedet (Zaun, Mauer) ist damit quasi implizit einverstanden wenn andere etwa das Grundstück betreten oder durchqueren. Sobald auch nur ein Zäunchen um das Grundstück geht wäre es Hausfriedensbruch. Das unverschlüsselte WLAN ist wohl einem nicht umzäunten Grundstück gleichzusetzen. Analog dazu ist es unverständlich daraus eine Stafbarkeit herzuleiten, solange nicht mißbräuchliche Dinge in dem WLAN getrieben werden. Die Konstruktion mit dem angeblich verbotenen Abhören von nicht für ihn bestimmten Daten ist lächerlich, den die Daten sind für ihn bestimmt sobald der Hotspot auf eine Anfrage seines Laptops antwortet.

  81. bombjack meint: (26.2.2010 um 08:26) AntwortenReply to this comment

    @GanovenEddy:

    [...]
    Also wer seinen Besitz nicht umfriedet (Zaun, Mauer) ist damit quasi implizit einverstanden wenn andere etwa das Grundstück betreten oder durchqueren. Sobald auch nur ein Zäunchen um das Grundstück geht wäre es Hausfriedensbruch.
    [...]

    Das ist nach meinen Infos der derzeitige Stand der Rechtssprechung.

    Btw. wie soll man wissen welcher Access-Point öffentlich, welcher privat ist, sofern diese nicht verschlüsselt sind und der Name des Access-Point z.B. nicht "Privater Access-Point …." lautet?
    Zudem was ist mit http://www.teltarif.de/mobilfunk/umts/ und wie wollen die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschadft unterscheiden ob jemand schwarz surft oder solch einen Service nutzt? Am Laptop gar selber nachsehen, dürfte in die Privatsphäre zu stark eingreifen….

    bombjack

  82. West meint: (26.2.2010 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Nehmen wir einfach mal an die Einleitung eines Strafverfahrens wäre Rechtens, so stellt sich doch immer noch die Frage ob eine Hausdurchsuchung (also die Verletzung eines Grundrechtes) hier Verhältnismäßig war. Wenn dies als Rechtmäßig und Angemessen bewertet wird, fragt man sich doch ernsthaft was das Grundgesetz überhaupt noch Wert ist. Aus meiner Sicht in diesem Fall gar nichts mehr. Warum dann nicht gleich ganz abschaffen? Ist doch gar nicht mehr nötig, da jeder Bereitschaftsrichter eh einen ausstellt. Warum dem die Arbeit nicht ganz abnehmen und gleich Hausdurchsuchungen den Beamten freistellen? Dann aber auch bitte gleich das GG abschaffen.
    Kopfschüttel

  83. Ausländer meint: (1.3.2010 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    Was "Polizeibeamter" hier schreibt grenzt schon an Volksverdummung.
    Wer seinen WLan offen hält kann ohne weiteres wollen dass er mitbenutzt wird.
    Woher soll ich da als Benutzer etwas anderes vermuten?
    In Zeiten der offenen Flatrate ohne jede Volumenbegrenzung kann man solches Gastrecht nur begrüssen.
    Es gibt auch "Tauschbörsen" für WLans wo sich die Betreiber anmelden.
    Ausserdem gibt es auch andere Länder die nicht so technikfeindlich wie Deutschland sind und nicht von bornierter Obrigkeit "regiert" werden.
    Dort forciert man den Aufbau von komplett offenen Wide Aera WLAns für die Bevölkerung (und ihre Gäste aus dem Ausland!).

    Nur in Deutschland ist jeder automatisch ein Verbrecher, ein Spion oder gar Terrorist.
    Der "berühmte" aber im Prinzip vollidiotische "Anfangsverdacht"…

    "Polizeibeamter", fass Dich an Deine Nase, packe ein und verschwinde aus der Technologie- und Kommunikationsgesellschaft – Du hast da mit Deinen Ansichten keinen Platz.

    Bei meinen Besuchen in Deutschland habe ich immer zu kämpfen ein vernünftiges Internet zu bekommen mit meinem Notebook.
    WM 2006 "Zu Gast bei Freunden": Ging nach Vodafone und T-Mobile und habe gesagt ich bin zu "Gast bei Freunden", komme (nachweislich) aus Übersee und möchte für zwei Monate ins Internet mit HSDPA.
    Antwort: (nur extrem doofes Geschaue) – "geht nicht…"
    2008 Haus gemietet ausserhalb der Stadt, im Nachbarhaus gab es einen W-Lan.
    Habe versucht mit den Leuten zu reden fuer den Zugangskode und habe angeboten die Monatsgebühr zu bezahlen. Antwort: "Häh?"
    Nahm dann das T-Mobile Hotspot Angebot für 29.- Euro. Ergebnis, stundenlanges Autofahren durch die Stadt um einen T-Mobile Hotspot zu finden.
    2009 offener WLan-Empfang in der Wohnung die ich mietete, woher unbekannt.
    Natürlich habe ich den benutzt, natürlich wollte ich sowohl den Betreiber als auch mich absichern und hatte folgende e-mails bei jeder Sitzung an mich über den WLan abgesetzt:

    "Hallo Internet Benutzer mit der wireless Router Kennung Arcor-E…….

    Ich bin durch Zufall auf Ihren offenen, komplett ungeschützten Internetzugang gestossen und möchte mich für die Dauer meines Aufenthaltes innnerhalb Ihres wireless Routers für die Mitbenutzung des Internets mit entsprechenden anteiligen Kosten für ein Monat beteiligen!

    Als Besucher aus dem Ausland habe ich NICHT die Absicht Ihnen Brandbreite durch massenweisen oder eventuell illegalen download wegzunehmen.
    Ich möchte nur meine mail und eventuell einige wenige Websites regelmässig aufrufen in den nächsten rund drei Wochen.

    Wenn Sie, oder jemand der für Sie Ihren Zugang überwacht, diese Zeilen mitlesesn, bitte ich um umgehende Nachricht zwecks Kontaktaufnahme an meine e-mail Adresse …….@…….

    Danke.

    P.S. sollten Sie Ihren Internetzugang nur "offen" halten um von verschiedenen Leuten Daten auszuspähen, folgender Hinweis:
    Durch diese Mail hier, die ich über Ihren Zugang zu mir zurückschicke wird Ihre IP Adresse registriert.
    Sollte ich später irgendwelche Probleme haben kann diese IP Adresse zu Ihnen persönlich zurückverfolgt werden!"

    Übrigens, mein eigener WLan bei mir zu Hause ist ebenfalls 24 Stunden total offen für meine Freunde, Bekannten und Gäste die mich besuchen.

  84. Polizeibeamter meint: (2.3.2010 um 13:39) AntwortenReply to this comment

    Am Ende bleibt es eine Straftat, wie ich es geschrieben habe. Und es bleibt nicht deswegen eine Straftat, weil ich das hier reinschreibe, sondern weil es vom Gesetzgeber so bestimmt worden ist. Dass das Herr Vetter und noch manch anderer verkehrt sehen mag, ist womöglich menschlich, ändert aber nichts an der Tatsache.

  85. Ausländer meint: (3.3.2010 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    @Polizeibeamter

    Mein WLan-Fenster im Notebook sagt in jedem Fall:
    "unsecured wireless network", egal ob ich im Cafe an der Ecke sitze oder im Auto davor oder sonstwo nebendran.
    Wo ist da jetzt die Illegalität, wo ist für mich zu erkennen was das für eine Internetverbindung ist?
    Welcher Anschluss ist jetzt der Richtige wenn ich zwei offene angezeigt bekomme?
    Selbst im Cafe, die Lokalität hatte ich nur über eine im Internet privat veröffentlichte Liste gefunden, wusste niemand eine Antwort auf meine Frage ob der Wireless Hotspot funktioniert.
    "Was is'n das?"

    Der Hotspot, den ich oben beschrieben hatte, könnte genausogut im Cafe an der Ecke für ALLE gedacht sein, oder im Biergarten gegenüber ebenfalls frei für ALLE.
    Soll ich da jetzt erst Nachforschungen anstellen? Bei wem?
    Das kann garantiert nicht meine Aufgabe sein.
    Es ist die Aufgabe des privaten Benutzers seinen WLan abzusichern wenn er keine "Zaungäste" wünscht.
    Im übrigen hat Dein "Gesetzgeber" schon viele unsinige Gesetze auf Papier gebracht.
    Deswegen gibt es eben die unterschiedlichsten Richtersprüche und Juristenauslegungen.

  86. Stuff meint: (3.3.2010 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    @Ausländer:
    Komm nicht mit dem Begriff "unsinniger Gesetze", das gibt's in Deutschland nicht denn Gesetzesvorschläge kommen von Behörden und die irren nie, daher ist es auch in Deutschland völlig überflüssig, Rechtsfolgen, nachteilige womöglich, für irgendwelche Handlungen der Staatsmacht vorzusehen, denn Fehler können da nicht vorkommen.

    Das Ganze – siehe freudig-freiwillige Taschenöffner in einem anderen Thread – wird vom Volk eifrig mitgetragen, somit völlig im Einklang.

    Ich fahre auch nur noch nach Deutschland, wenn es unbedingt sein muss, und dagegen sucht man ja mittels dieses BGH-Urteil Abhilfe zu schaffen (auch ein eigener Thread).

    Jaja, am toitschen Wesen…

    Stuff

    BTW: Ob der Rest der EU da mitmacht, bei dem Generalgouvernement EU?

  87. GustavMahler meint: (4.3.2010 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    Unterstellt, die Aussage ".. Wohnungsdurchsuchung…unverhältnismässig.." hat rechtlichen Bestand. Wo sind denn die Konsequenzen für die dies erlaubenden Personen?
    Ich lese vermehrt, dass Haus- und Wohnungsdurchsuchungen erfolgen, die offensichtlich nicht rechtens sind. Anscheinend ist das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung gem. Grundgesetz behördlicherseits zu einem Witz verkommen. Insofern stellt sich in meinen Augen mittlerweile massiv die Frage, weshalb dafür Verantwortliche anscheinend davon kommen. Kann mir dies Jemand erklären?

  88. j.o. meint: (28.3.2010 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    na ganz toll das ganze.
    Wenn ich so daran denke wie oft ich mit Laptop zurzeit wieder draussen herumsitze.
    Eigentlich immer den lokalen(!) Apache am laufen für Webentwickelung. Browser ist offen. Sieht man auf den ersten Blick nicht ob ich online oder nur auf "localhost" bin.
    Und wenn ich wirklich online bin: Mein Modem/Handy ist in meiner Hosentasche. Sieht man auch GAR NICHT ob ich in einem WLAN bin oder mit dem Handy online bin.

    Und jetzt stelle man sich mal vor, man erklärt einem älteren, evtl. schlecht informierten Herrn, was man da gerade macht. Lokales Internet? Handy in der Hostentasche über das ich drahtlos (bluetooth!) online bin? Der denkt doch ich will ihn verarschen -.-

  89. Ausländer meint: (8.4.2010 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    @j.o.: ganz klar, einfach weitermachen und solche Leute wie obigen "Polizeibeamter" auflaufen lassen.
    In meiner Jugend, was schon etliche Jahrzehnte her ist, baute ich mir mal einen einfachen Batterie-Radioapparat in einer Zigarrenkiste.
    Damit zog ich zum Fluss um auszuprobieren wie sich die Antenne und der Empfang verhält wenn ich den Draht in den Fluss hänge.
    Kam doch tatsächlich ein Polizist daher, ob ich vielleicht illegal Fische fange mit meiner "Angel".
    Ich habe ihm die Kopfhörer über die Ohren gestülpt und an der Skala gedreht bis er vor lauter Staunen nicht mehr wusste wie er hiess: "was es nicht alles gibt", sagte er und ging mit Gruss weiter.
    Das war garantiert nicht unser obiger "Polizeibeamter" gewesen…

  90. Ausländer meint: (8.4.2010 um 19:04) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag: der würde wohl zuerst mal die GEZ Quittung verlangen… :-D

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