1.3.2010

Ein besonders gröblicher Verstoß

Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts ist klar: Durchsuchungsbeschlüsse verlieren sechs Monate nach Erlass ihre Wirksamkeit. Durchsuchungen nach Ablauf eines halben Jahres sind rechtswidrig.

Nicht daran gehalten hat sich die Kriminalpolizei in Erfurt. Sie lief in der Wohnung meiner Mandantin ein und trug die Computer raus, obwohl der Durchsuchungsbeschluss mehr als zehn Monate auf dem Buckel hatte. Einzelheiten habe ich hier geschildert.

Auf meine Beschwerde gegen die Durchsuchung hat das Amtsgericht Erfurt einsilbig reagiert. Der Ermittlungsrichter bestätigte die Beschlagnahme. Die Beschwerde akzeptierte er nicht. Begründung: keine. Da entscheidet also ein Richter gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und hält es noch nicht mal für nötig, seine Beweggründe hierfür mitzuteilen. Es wird an der schrecklichen Arbeitsüberlastung liegen.

Nun musste sich das Landgericht Erfurt mit der Sache befassen. Das Gericht gab der Beschwerde statt, obwohl der Fall eine gewisse Besonderheit aufweist. Die Polizei hat nämlich, was sich zunächst nicht aus der Akte ergab, nach eigenen Angaben mehrfach durchsuchen wollen. Die Beamten wollen am 25. Juni, 7. Juli und 15. September 2009 vor Ort gewesen sein. Leider hätten sie niemanden angetroffen. Sie hätten die Tür nicht aufbrechen wollen, deshalb seien sie später wiedergekommen.

Diese (nachgeschobene) Rechtfertigung hielt die Staatsanwaltschaft für ausreichend. Motto: Es wurde ja innerhalb der Frist versucht zu durchsuchen, also durfte der Beschluss auch nach Ablauf der sechs Monate weiter vollstreckt werden. Klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar, aber das Landgericht Gera geht der Staatsanwaltschaft nicht auf den Leim.

Ganz im Gegenteil, denn die Richter sehen in dem Verhalten der Polizei und der Staatsanwaltschaft gerade aufgrund der Begründung einen “besonders schwerwiegenden und willkürlichen Verstoß” gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts:

Es wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft bzw. der Kriminalpolizei gewesen, sich vor einer Durchsuchung am 10.12.2009 eine erneute richterliche Durchsuchungsanordnung zu besorgen. … Sowohl der Staatsanwaltschaft wie auch den ermittelnden Polizeibeamten musste klar sein, dass der Durchsuchungsbeschluss vorliegend älter als 10 Monate war. Ausgehend davon hätte auf diesen richterlichen Durchsuchungsbeschluss keine Durchsuchung mehr gestützt werden dürfen. Es handelt sich nach Auffassung der Kammer um einen Fall der gröblichen Verkennung des einzuhaltenden Richtervorbehaltes, zumal ganz zweifelsfrei ein Fall von Gefahr im Verzug nicht gegeben war.

Im Ergebnis schlägt der eigene Rechtfertigungsversuch der Staatsanwaltschaft auf diese zurück. Wegen der Gröblichkeit des Verstoßes hält das Landgericht Erfurt nicht nur die Durchsuchung für rechtswidrig. Das Gericht nimmt auch, was mangels einer fruit-of-the-poisonous-tree-Regel in Deutschland nicht ausgemacht ist, auch ein Beweiserhebungsverbot an. Deshalb müssen die beschlagnahmten Computer nun unausgewertet zurückgegeben werden.

(Landgericht Erfurt, Beschluss vom 19. Februar 2010, 7 Qs 21/10)

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

27 Kommentare zu “Ein besonders gröblicher Verstoß”

  1. Seppel meint: (1.3.2010 um 08:14) AntwortenReply to this comment

    Na endlich mal gute Nachrichten. Hoffentlich kommts auch auf RTL Night.

  2. derRösrather meint: (1.3.2010 um 08:24) AntwortenReply to this comment

    Und dann? Kommt die Polizei nach 14 Tagen mit einem neuen Durchsuchungsbefehl daher, das Ding ist dann wieder futsch! Irgend ein Richter wird sich sicher finden, der sich dafür hergibt.

  3. Fritz meint: (1.3.2010 um 08:24) AntwortenReply to this comment

    Wäre die Einholung eines frischen Durchsuchungsbeschlusses nicht eine schnell und problemlos erfüllbare Formalie gewesen?

  4. Max meint: (1.3.2010 um 08:37) AntwortenReply to this comment

    Warum ist Erfurt in Gera umbenannt worden?

  5. Kampfschmuser meint: (1.3.2010 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    Es liest sich schön und lässt wenigstens in dem Punkt hoffen. Andererseits sind ältere Durchsuchungsbeschlüsse nicht die Regel. Außer natürlich Erfurt/Gera. Da schläft man wohl ganz gerne. ;)

    In einer Urheberrechtssache in MeckPom wurde nach einer Beschlagnahme der PC am gleichen Tag der Durchsuchung noch von einem beiwohnenden GVU-Mitarbeiter mit Hilfe der Kripo in der Dienststelle "gesichtet". Der Betroffene hatte während der Durchsuchung keine Angaben zur Sache gemacht, der Durchsuchung, sowie der Beschlagnahme widersprochen.

    @derRösrather:
    Falls sich Sachen auf den PCs befinden sollten, die dort nicht sein sollten, kommt vielleicht der Mandant auf die Idee, dem entgegen zu steuern. Von einem Backup mal ganz abgesehen. Der Warnschuss liegt ja vor. Gehört haben wird er ihn wohl schon.
    Andererseits kann er sich nicht sicher sein, dass man schon wie oben beschrieben fleißig tätig geworden ist. Zwar nicht zu verwerten, aber vielleicht waren ja Infos dabei, die anderweitig nutzbar sind.

  6. Tommy meint: (1.3.2010 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    Wenn doch offensichtlich ist, das die Durchsuchungsanordnung nicht mehr gültig ist, ist es eine gegenwärtige, rechtswidrige Handlung von bewaffneten, organisierten Unbekannten, die mit Gewalt die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit meiner Wohnung verletzen wollen. Dagegen hat jeder ein Abwehrrecht in gleicher Form, noch.

  7. azazel meint: (1.3.2010 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    Ruft ein Anwalt eigentlich auch mal laut "Tooor", wenn er so einen Beschluß kriegt?

  8. www.diewaldseite.de meint: (1.3.2010 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    Also nächstes Mal Tür aufbrechen und gleich durchsuchen.

    Denn die Moral von der Geschichte: Nimmst Du Rücksicht auf den Verdächtigten, wirst Du es bereuen.

  9. barbie aus berlin meint: (1.3.2010 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    na klar, die Polizei läuft alle paar Wochen da auf, und kommt in den 6 Monaten nicht mal in die Versuchung, die Tür aufzubrechen. Weil sie so rücksichtsvoll sind, und nichts beschädigen wollen.

    Und der Mond ist ein großer gelber Käse, die Erde eine Scheibe und Frauen sind dümmer als Männer.

    Glaub ich auch alles.

  10. llamaz meint: (1.3.2010 um 10:14) AntwortenReply to this comment

    Ist da jetzt irgendein Straftatbestand wie Hausfriedensbruch oder ähnliches verwirklicht?

  11. Kampfschmuser meint: (1.3.2010 um 10:35) AntwortenReply to this comment

    @llamaz
    Schön wärs.

  12. Mithos meint: (1.3.2010 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    @azazel: Ich glaube ja eher, der Anwalt stellt sich dann auf ein Podest, gegenüber ein Deutschland-Fähnchen von der letzten WM, und summt mit der Hand auf dem Herzen leise die Nationalhymne.

  13. Michael meint: (1.3.2010 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    Unabhängig von der Rechtsmäßigkeit, was hofft die Polizei nach 10 Monaten durch eine Durchsuchung noch zu finden? Vor allem wenn sie, wie sie sagen, ein paarmal vorbeigeschaut haben? Damit ist der "zu Durchsuchende" doch vorgewarnt?

  14. keiner meint: (1.3.2010 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    @8: Wie dumm muss eine Ausrede sein, damit Sie den Braten riechen? Hoffe Sie haben keine Kinder…

  15. derRösrather meint: (1.3.2010 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @5 Kampfschmuser

    Darum ging es bei meinem Einwand nicht. Eher darum, das der Kram wieder in einer Asservatenkammer steht und da Monat/Jahre verbleiben muss, bis sich ein "Spezialist" darüber hergemacht hat. Die Logik, das ein forensische Untersuchung nach dieser Aktion nichts mehr hergibt kommt dem StA niemals in den Sinn. Nein, die Mentalität wird sein: jetzt holen wir uns den rechner erst recht!

  16. kritiker meint: (1.3.2010 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    @6

    Von Widerstand würde ich auch bei glasklaren Rechtsbrüchen der Staatsgewalt abraten. Die haben immer noch den größeren Knüppel. Es hilft einem nichts, wenn auf dem Grabstein steht: "Er handelte in Notwehr".

  17. Kampfschmuser meint: (1.3.2010 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    @derRösrather
    In der Regel geht es dem Betroffenen eher um seine Daten und nicht so sehr um die Hardware. Dabei ist einerseits wichtig, dass er ein Backup hat, andererseits das niemand Zugriff auf die Daten bekommt.

    Es erschließt sich mir auch nicht ihre Logik, dass eine Untersuchung nach einem längeren Zeitraum keine Ergebnisse mehr bringen soll.

  18. Hugo meint: (1.3.2010 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    Und was passiert den Verbrechern, die sich also unberechtigt die Computer und anderes Eigentum angeeignet haben? Vermutlich nichts. :(

  19. Hermann meint: (1.3.2010 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    Wozu kann man eigentlich so einen Beschluss vor Gericht anfechten, wenn den Verantwortlichen ja doch nix passiert?

    Bringt doch nix…..

  20. Joe meint: (1.3.2010 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @Hermann: Eine gute Rechtsstaatsimulation hat jede Diktatur zu bieten, die was auf sich hält.

  21. st meint: (1.3.2010 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Sind eigentlich 6 Monate 180 Tage oder wird da einfach 15.MonatX bis 15. Monat(X+6) gerechnet?

  22. kai2 meint: (1.3.2010 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Am Meisten müsste man sich doch über den Richter am Amtsgericht aufregen…

  23. Kai meint: (1.3.2010 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @st:
    Na, 6 Monate sind 6 Monate und nicht 6×30 Tage. Sonst hätte das Jahr doch auch nur 360 Tage :p

    Ich denke 1 Monat, bzw. 6 Monate sind eindeutig.

  24. Jurist meint: (1.3.2010 um 22:46) AntwortenReply to this comment

    Irgendwelche Neuigkeiten?
    Kann keine erkennen. Denn dass das Richter(Text editiert. U.V.)
    seine Entscheidungen nicht begründet ist landesüblich – also nicht der Rede wert.

  25. EifelYeti meint: (1.3.2010 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Wer jetzt immer noch nicht seine Daten verschlüsselt, dem ist sowieso nicht mehr zu helfen. Dann brauchts auch kein Beweisverwertungsverbot, weil die Schergen in diesem Leben nichts belastendes finden werden.

    Wäre sowieso erheiternd wenn die feststellen dass ein PC gar keine HD mehr eingebaut hat da Ubuntu vom USB-Stick unbedeutend langsamer als die XP-Zockerkiste von der HD startet *ggg*

  26. derRösrather meint: (2.3.2010 um 02:24) AntwortenReply to this comment

    @17 Kampfschmuser

    Ich fürchte, Sie haben nicht zu Ende gedacht. Nicht alle Hausdurchsuchungen erfolgen wegen Steuerhinterziehung. Ein Privatnutzer, der sich seine Spiele, Kinofilme oder KiPo illegal aus dem Netz zieht braucht kein Backup der Daten. Im Gegenteil, es wäre ja unklug!
    Bekäme ich als o.g. User eine 2. Chance, dann wäre als Erstes die Festplatte ausgebaut, anschließend eine neue Platte eingebaut. Welche Chance hätte die Forensik belastende Daten zu finden?

  27. Anonymous meint: (2.3.2010 um 10:11) AntwortenReply to this comment

    Da hat also die Polizei grob fahrlässig bis vorsätzlich elementare Grundrechte eines Bürgers verletzt und diesem dabei erheblichen Schaden zugeführt. Und nun?

    Werden die Verantwortlichen für ihre Untat bestraft? Kriegt der Geschädigte Schadensersatz dafür, daß er wochenlang seine Rechner nicht nutzen konnte und daß die Nachbarn sich das Maul zerreißen, was für Kinderpornos da wohl drauf waren? Hat wenigstens dieser einsilbige Richter ein Verfahren wegen Rechtsbeugung am Hals?

    Nein, man verzichtet lediglich auf die Verwertung der Beweise. Der Bankräuber gibt die Beute zurück und ist damit aus dem Schneider? Nee, oder?

    Ich sehe da eine ganz erhebliche Lücke in unserem Rechtssystem.

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