1.3.2010

Neun Euro – geschenkt

Das Amtsgericht Brühl nimmt es genau. Ich hatte in einem Fall, in dem die Staatskasse die Kosten zahlen muss, Fahrtkosten für 154 Kilometer abgerechnet. Darauf teilt das Gericht mit:

Abzusetzen waren 9,00 EUR Fahrtkosten. Die Entfernung Kanzlei – Amtsgericht beträgt aufgerundet 62 Kilometer x 2 = 124 Kilometer x 0,30 EUR ergibt 37,20 EUR.

Ich erinnere mich noch recht gut an den Tag. Das Wetter war winterlich; auf der A 57 und der A 1 gab es Staus. Das Navigationsgerät lotste mich um den Schlamassel herum, teilweise auch über Land und durch idyllische Dörfer am Rande Kölns.

Obwohl ich schon eine gute Stunde Fahrtzeit einkalkuliert hatte, kam ich 20 Minuten zu spät. Was aber nichts machte, denn der Anwalt in der Sache vorher war gleich eine dreiviertel Stunde zu spät gewesen und hatte dem Gericht entsprechenden Verzug eingebrockt. Ich konnte mit dem Mandanten also noch eine Weile gemütlich auf dem Flur sitzen.

Auf dem Rückweg war es ähnlich. Eigentlich bin ich überrascht, dass ich nur 30 Kilometer mehr gefahren bin als die Idealstrecke, welche das Gericht mit dem Falk Routenplaner akkurat ermittelt hat. Ich könnte jetzt natürlich die Verkehrssituation erklären. Aber leider bin ich nicht in der Lage, den tatsächlichen Weg darzulegen. Mangels eines nationalen Stauregisters und wegen eines Navis, in dem die Speicherung gefahrener Routen abgeschaltet ist. Letzteres übrigens aus guten Gründen. Jedenfalls wird mir das nicht in den nötigen Einzelheiten gelingen, wie sie das Amtsgericht Brühl erwarten dürfte.

Die neun Euro sind also geschenkt.

19 Kommentare zu “Neun Euro – geschenkt”

  1. DavidK meint: (1.3.2010 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    Hm, Navigeräte mit verschlüsselter Speicherung der Route gibt es noch nicht?

  2. PA meint: (1.3.2010 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Sehr großzügig!

    Ob die 9 Euro allerdings überhaupt erstattungsfähig wären bzw. man sie erstattungsfähig bekommt, selbst wenn die gefahrene Strecke nachgewiesen werden könnte, wage ich allerdings zu bezweifeln…da müsste auch wohl dargelegt werden, welchen Zeitverlust die Fahrt über die Autobahn mit sich gebracht hätte. Insofern hat das AG völlig Recht, wenn es ohne weiteren Vortrag nur 124 km als erstattungsfähig ansieht. (s.a. THUERINGER OVG 4 VO 1109/06)

  3. PB meint: (1.3.2010 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    @David: SPeicher keine Daten die Du nicht benötigst.
    Nich einmal verschlüsselt.

  4. Oliver meint: (1.3.2010 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @PB offensichtlich sind ja diese Daten benötigt ;)

  5. Wolfram meint: (1.3.2010 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Kannst Du Dir über die Kopierkostenpauschale doch locker wieder reinholen, oder? :-)

  6. Schlupp meint: (1.3.2010 um 14:45) AntwortenReply to this comment

    Ich denke mal das unser Staat da immer den Kürzesten weg veranschlagt :/

    und wegen der Datenspeicherung sehe ich das so Nichts speichern was nicht gebraucht wird bzw das Problem ist wen man mal eine Tour mach die nicht gespeichert werden soll denkt man dann auch immer abzuschalten bzw ist das dann einem auch bewusst das es besser ist das Keiner von der Fahrt weiß

  7. tilzow meint: (1.3.2010 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Kein Wunder, dass es der Automobilindustrie so schlecht geht, wenn behördlicherseits nur 30 ct Fahrtkosten festgesetzt werden pro gefahrenem km.

  8. Werner meint: (1.3.2010 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    ..da es sich ja um eine Pauschale handelt, finde ich das auch sehr ok wenn nur die kürzeste Fahrstrecke anerkannt wird. Und 9 Euro sind ja je nach Perspektive eine Menge Geld.

    Berücksichtigung tatsächlicher Fahrstrecken (wo Umwege auch im Fahrtenbuch zu dokumentieren sind) findet ja eigentlich auch nur dort statt, wo tatsächliche Fahrkosten berücksichtigt werden und keine Pauschale.

  9. Matthias meint: (1.3.2010 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Sie schieben wohl immer noch nicht genug Geld ein, um auch noch über 9 Euro jammern zu können. Jaja, Anwälte scheinen am Hungertuch zu nagen, wenn man schon über solche Beträge rumjammern muss. Vielleicht sollten Sie ja mal Spenden sammeln…

  10. Tante Jay meint: (1.3.2010 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @Matthias:

    Neidhammel doofer.

  11. Selle meint: (1.3.2010 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Der Herr Anwalt gibt wohl keine Ek-Steuerklärung ab, das ist sowas von Usus… Stauumfahrung fällt eben unter Luxus.

  12. Markus meint: (1.3.2010 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    Was sind denn die guten Gründe für die Abschaltung der Routenspeicherung?

  13. transalp meint: (1.3.2010 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    wenn es ein tomtom ist, kann man mit dem zusatztool tripmaster sehr schön die gefahrene strecke protokollieren und sich diese dann später ansehen/auswerten.

  14. Theo meint: (1.3.2010 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Das Gericht hat anscheinend akurat gerechnet, aber wenn man den Aufwand hierfür, Ermittlung der tatsächlichen Strecken, erstellen des Schreibens usw. usw., gegenrechnet nichts gespart.

    :o

  15. Judas meint: (1.3.2010 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    Tja, wenn UV verheiratet wäre, könnte ich die Abschaltung der Routenspeicherung ja verstehen. Aber so?

  16. Eric meint: (1.3.2010 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    @Judas: Ich nehme mal an, es geht da um Mandantenschutz – falls doch mal ein eifriger Richter der Meinung sein sollte das Navi des Anwalts einsacken zu lassen.

  17. Nils meint: (1.3.2010 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    Als Steuerzahler sage ich: Vielen Dank dafür Herr Vetter, das Geld wird dringend gebraucht zur weiteren Stützung der Hypo Real Estate.

  18. Susej meint: (2.3.2010 um 00:08) AntwortenReply to this comment

    aaah, netter Abstecher ins Phantasialand.

  19. zu stützender meint: (2.3.2010 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    @Nils: ich will auch gestützt werden. oder geht das nicht mehr, wenn man in eine geordnete insolvenz überführt wurde?

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