Schwäbische Nächte sind trocken

In Baden-Württemberg gilt seit heute ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol. Zwischen 22 und 5 Uhr dürfen weder Bier, Schnaps noch Wein verkauft werden, berichtet die Welt. Das Verbot gilt auch für Erwachsene. Ausgenommen ist der Ausschank in Gaststätten.

„Wir müssen den nächtlichen Alkoholgelagen und damit der Aggression und Gewalt ein Ende setzen“, rechtfertigte der zuständige Innenminister das Gesetz. Vorrangig geht es in den offiziellen Verlautbarungen um den Jugendschutz. Ziel soll es sein, die angeblich viel zu häufigen Saufgelage junger Menschen einzudämmen.

Mir scheint der Jugendschutz ein Deckmantel, mit dem den Menschen gewisse Moral- und Ordnungsvorstellungen von Leuten übergestülpt werden, welche die Zeit gern in die 50er oder 60er Jahre zurückdrehen möchten. Dem bereits jetzt sehr strengen Jugendschutz würde es besser tun, wenn man die geltenden Verkaufsverbote für Minderjährige einfach mal durchsetzt.

Dann wäre es auch nicht nötig, den Erwachsenen auf dem Kopf rumzutanzen.