2.3.2010

Vorratsdatenspeicherung grundgesetzwidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung soeben für verfassungswidrig erklärt. Zwar hält das Gericht eine Vorratsdatenspeicherung nicht für grundsätzlich unzulässig; die jetzige gesetzliche Regelung genüge jedoch nicht dem Grundrecht auf Telekommunikationsfreiheit.

Anscheinend stellt das Gericht, so die gerade laufende mündliche Begründung, maßgeblich auf die fehlende Sicherheit der gespeicherten Daten ab. Es fordert eine getrennte Speicherung von den laufenden Kommunikationsvorgängen, Verschlüsselung und transparente Kontrolle. Schon bei der mündlichen Verhandlung Ende letzten Jahres war klargeworden, dass das Gericht äußerst verwundert darüber ist, dass es praktisch keine Regeln dafür gibt, wie die enormen Datenmenge bei den Providern gespeichert werden.

Erneut wird betont, dass die Vorratsdatenspeicherung nur bei schweren Straftaten zulässig sein kann. Ebenso wie bei der Onlinedurchsuchung müsse es einen eng begrenzten Katalog schwerer Straftaten geben. Außerdem seien die Daten nur bei Gefahr für Leib und Leben verwendbar. Für eine solche Gefahr bedürfe es konkreter, nachvollziehbarer Anhaltspunkte.

Das Verfassungsgericht fordert für die unmittelbare Nutzung der Daten einen Richtervorbehalt. Es müsse Rechtsschutz gegen die Verwendung der Daten geben.

IP-Adressen könnten unter geringeren Voraussetzungen überprüft und Nutzerdaten herausgegeben werden.

Das Gericht kritisiert im einzelnen, dass das geltende Gesetz viel zu allgemein ist. Konkrete Straftaten seien nicht aufgeführt. Verwendungszwecke würden überhaupt nicht konkret genannt. Das führe zu einem offenen Datenpool, der notwendige Zusammenhang zwischen Speicherung und Nutzung gehe verloren.

Die gesamte Vorschrift ist nichtig. Alle erhobenen Vorratsdaten müssen unverzüglich gelöscht werden.

Der Gesetzgeber kann nun einen neuen Anlauf machen, ein neues Gesetz zu erlassen.

Nun liegt auch die Pressemitteilung vor.

93 Kommentare zu “Vorratsdatenspeicherung grundgesetzwidrig”

  1. First meint: (2.3.2010 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    Muahahahaha … Ein Richtervorbehalt!

  2. TheDoctor meint: (2.3.2010 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    YEEESSS, STRIKE !

    "Die gesamte Vorschrift ist nichtig. Alle erhobenen Vorratsdaten müssen unverzüglich gelöscht werden."
    …und tschüss.

    "Der Gesetzgeber kann nun einen neuen Anlauf machen, ein neues Gesetz zu erlassen."
    Das wird dauern, das wird Gegenwind haben.

  3. x meint: (2.3.2010 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    \o/
    Zum Glück ist auf Karlsruhe immer noch verlaß.
    Danke!

  4. nonsense meint: (2.3.2010 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    Angenommen meine Daten wurden im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung in einem Strafverfahren, welche zu einer Hausdurchsuchung geführt hat. Hat das Auswirkungen auf das Strafverfahren?

  5. zorin meint: (2.3.2010 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    Welcher Politiker meinte nochmal die 34.000 Kläger wären doch alle nur Deppen? Wiedermal wurde der Regierung ein Gesetz um die Ohren geschlagen….

    Treffer, VERSENKT!
    zumindest vorläufig

  6. zoorn meint: (2.3.2010 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    @5 zorin

    Glaube, es war der aalglatte Baron…

  7. flyer meint: (2.3.2010 um 10:34) AntwortenReply to this comment

    @TheDoctor

    "Der Gesetzgeber kann nun einen neuen Anlauf machen, ein neues Gesetz zu erlassen."
    Das wird dauern, das wird Gegenwind haben.

    Bloß nicht zu früh freuen.

    So wie es aussieht, hat das Gericht die Speicherung selbst und in dem Umfang nicht für verfassungswidrig erkannt, lediglich die Art und Weise, wie darauf zugegriffen wird und wie die Daten gesichert werden. Fazit: Die verdachtsunabhängige Erfassung von Daten über die Telekommunikationsvorgänge der Bürger ist nicht verfassungswidrig.

    Die Bosbachs des Parlaments werden einen Entwurf machen, in dem voll gespeichert, ein Richtervorbehalt eingeführt wird, die Daten nur bei "schweren Straftaten" abrufbar sind und irgendwelche undefinierten Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben werden.

    Dann wird auch die SPD zustimmen, vielleicht sogar ohne Bauchschmerzen, denn den Vorgaben des Verfassungsgerichts ist ja Genüge getan. Muss sie aber vermutlich gar nicht.

    Die FDP wird sich die Koalition mit der Union nicht verscherzen, immerhin steht ja im Koalitionsvertrag nichts von der Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, sondern höchstens davon, dass sie geprüft und evtl. verbessert werden soll.

    Versteht mich nicht falsch: Das Urteil ist ne tolle Sache, insbesondere die Erklärung, dass das bisherige Gesetz nichtig ist. Aber solange selbst das BVerfG das Prinzip "Datensparsamkeit" nicht durchsetzt, wird es sich nicht von alleine etablieren.

    Erwartet hatte ich allerdings schlimmeres…

  8. tov meint: (2.3.2010 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    Ich kann das Vorgehen des BVerfG in der gesamten Sache nur loben. Sonst dauern die Verfahren mehrere Jahre und die verfassungswidrigen Vorschriften bleiben danach nopch so lange in Kraft, bis der Gesetzgeber eine neue Vorschrift vorlegt (siehe das Hartz IV-Urteil oder auch das Urteil zum Wahlrecht). Bei der VDS hat das Gericht früh durch seine einstweilige Anordnungen begrenzt und nun das gesamte Gesetz für nichtig erklärt. So stelle ich mir das vor, großes Lob an das BVerfG! Das nicht die VDS als solche als verfassungswidrig erklärt wurde ist zwar schade, aber man muss es akzeptieren.

  9. TheDoctor meint: (2.3.2010 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    @flyer:
    Ich sag mal, das Thema ist verbrannt.

    Das packt so schnell kein Politiker mehr an.

    Siehe auch gulli.com/news/viviane-re...inie-berpr-fen-2010-02-27

  10. Kand.in.Sky (Link) meint: (2.3.2010 um 10:42) AntwortenReply to this comment

    @flyer:

    Erwartet hatte ich allerdings schlimmeres…

    dito.

    #k.

  11. karl meint: (2.3.2010 um 10:48) AntwortenReply to this comment

    Jede Partei, die das Thema VDS jetzt angeht, wird wohl den Linken und den Piraten wieder massig Stimmen bringen… nicht zu vergessen, dass die FDP sich als Bürgerrechtspartei damit auch wieder disqualifizieren würde (wenn sie es nicht schon getan hätte).

    Meine Einschätzung: Das Thema wird jetzt erst mal totgeschwiegen und dann nach der nächsten Bundestagswahl plötzlich wieder hervorgezaubert. Oder es gibt demnächst – rein zufällig natürlich – einen Terror-Anschlag.

  12. NurSonTyp meint: (2.3.2010 um 10:49) AntwortenReply to this comment

    Jemand im heise-Forum hat geschrieben, dass die Entscheidung nur ein Phyrrussieg ist und er hat recht. Dadurch dass das BVG nicht entschiedenen hat, dass die dem Gesetz zugrundeliegende Richtlinie nicht rechtskonform ist und auch ein solches Gesetz in Deutschland nicht per se verfassungswidrig wird es definitiv eine neuere Version davon geben, da Deutschland die EU-Richtlinie umsetzen muss und nicht nur darf wenn es gerade Lust drauf hat.

    Von daher: Schäm dich BVG, dass du die Büchse der Pandora geöffnet hast.

  13. Demokrat meint: (2.3.2010 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    Erschreckend an der ganzen Sache ist, dass seit ca. 1998 ständig verfassungswidrige Gesetze erlassen werden. Und bis zur Aufhebung durch das Verfassungsgericht werden diese Gesetzte auch angewandt.

  14. Mark meint: (2.3.2010 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    bisschen klein-klein kritisiert, wie immer, grundsätzlich wird sich nicht viel ändern – verstehe gar nicht wofür einige immer das Verfassungsgericht hochleben lassen – die gehen doch grundsätzlich mehr oder weniger immer konform mit den Entscheidungen unserer politischen Leitung….

  15. Rex meint: (2.3.2010 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    @11 Karl

    die FDP [...] als Bürgerrechtspartei

    Welche FDP?

  16. FAK meint: (2.3.2010 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    Es steht für mich außer Frage, dass dieses Urteil weit über die Landesgrenzen hinaus – insbesondere auch von der EU-Kommission – Beachtung finden wird. Dies könnte zur Folge haben, dass zunächst die EU-Richtlinie überarbeitet wird, um dem Datenschutz Rechnung zu tragen. Man erinnere sich, dass es auch in anderen europäischen Ländern Widerstand gegeben hat; z.T. bis in die Legislative hinein.
    Ich schätze, dass eine neuerliche Gesetzgebungsinitiative in Deutschland erst nach einer Überarbeitung der zugehörigen EU-Richtlinie angegangen wird.
    Dann können die Politiker sich auch besser – frei nach Zypries – mit "Wir setzen nur die EU-Richtlinie um [an der wir vorher in der EU-Kommission mitgearbeitet haben]" aus der Verantwortung winden.

  17. Ben (d.U.) meint: (2.3.2010 um 11:00) AntwortenReply to this comment

    Ich dachte bei den ersten Meldungen für einen Augenblick, es sei ein Sieg, aber dem ist nicht so. Das Kind fällt in dem Moment in den Brunnen, wo die Daten gespeichert werden, das kann ich garantieren. Wie wurden früher zum Beispiel Telefone abgehört, obwohl dies verboten war? Ganz einfach: Ein befreundeter Auslandsgeheimdienst erledigte den Job, und gab die Daten dann ggf. an unsere Behörden weiter. Genau so wird es auch bei ganz doll scharfen Regelungen zur Verwendbarkeit der erhobenen Daten laufen. Es werden personelle und/oder technische Hintertüren eingebaut, und das Problem erledigt sich von selbst. Und die Provider dürfen sich schon jetzt mal auf eine erneute TR TKÜV freuen, die ihre Kosten zu Gunsten irgendeines Monopolunternehmens nochmals gewaltig hochtreiben wird. (SINA-Box anyone?)

  18. RA Lothar Müller-Güldemeister (Link) meint: (2.3.2010 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    Am 9. November 2007 rief der SPD-Abgeordnete Strünker in den Bundestag: "Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat". Er meinte allerdings keineswegs den Gedenktag an den Fall der Mauer oder die Ausrufung der Republik am 9. November 1918, sondern den Erlass des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes, mit dem, wie zu Nazi- oder Stasi-Zeiten die Bürger unter Generalverdacht gestellt wurden. Nein, Herr Strünker: heute, wo Sie und alle Abgeordneten der großen Koalition, die dieses Stasigesetz abgesegnet haben, obwohl Ihnen dessen Verfassungswidrigkeit bewusst war, eine schallende Ohrfeige bekommen haben, ist ein guter Tag für den Rechsstaat.

  19. zorin meint: (2.3.2010 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    Das mit dem Zwang zur Umsetzung ist so ne Sache… ein Skaninavisches Land setzt die EU-Vorgabe bis heute nicht um – bislang ohne größere Konsequenze (nur Verbaler Natur bis jetzt). Man muss halt nur etwas mehr Courage haben als unsere wirbellosen Wesen im Bundestag :/

  20. flyer meint: (2.3.2010 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    @TheDoctor: "Verbrannt" ist kein zeitlich unbegrenzt gültiges Attribut für ein politisches Vorhaben. Das Urteil gibt anlasslosen Speicherungsvorhaben doch ein recht solides verfassungsrechtliches Fundament, insofern rechne ich weiterhin mit einer Ausweitung der technischen Überwachung.

    Wartet's nur ab: Beide Seiten werden erklären, das Verfahren gewonnen zu haben. Das nimmt ihnen zwar keiner ab, aber wenn man das Klima so anschaut – davon kann wohl jeder Gegner der VDS ein Liedchen singen – sind die meisten Bürger diesbezüglich ohnehin anderer Meinung als das BVerfG. Was hat die Union zu verlieren? Nur ihren "Ruf" als Garant der Sicherheit – so ist sie in den Wahlkampf gegangen.

    Man erinnere sich an die Reaktionen auf das BVerfG-Urteil zum LuftSiG. Von realitätsfremden Verfassungsrichtern war da die Rede. So eine Kampagne könnte sich jetzt auch lohnen. Immerhin hat die Union das Gesetz ja so mitbeschlossen, weil sie glaubte, dass die Wähler das wollten. Wer glaubt, dass die Union deshalb bei der letzten Bundestagswahl so schlecht abgeschnitten hat, überschätzt die Weitsicht der meisten Wähler in diesem Lande.

    Und dass Viviane Reding jetzt prüfen will, heißt noch lange nicht, dass die Richtlinie kippt. Das ist für mich eine Alibi-Aktion.

    Naja, und die FDP als "Bürgerrechtspartei", das war ein schöner Slogan, aber man konzentriert sich da wohl doch lieber öffentlichkeitswirksam auf plumpen Sozialpopulismus.

  21. Klabund (Link) meint: (2.3.2010 um 11:07) AntwortenReply to this comment

    > Glaube, es war der aalglatte Baron…

    Nein, war er nicht.
    Der Baron von Gutenberg hat die Leute, die gegen das KiPo-Zensur-Gesetz waren sinngemäß als Spinner bezeichnet.

  22. Werner meint: (2.3.2010 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das Urteil (die Presseerklärung des BVG) sehr gut.

    Ich finde es nicht schlimm, wenn Daten auf Vorrat gespeichert werden, wenn es "richtig" im Sinne des Urteils gemacht wird.
    Strafverfolgung und Gefahrenabwehr soll durchaus solche Mittel zur Verfügung haben.

    Solange eine solche Speicherung transparent und nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ausgestaltet wird, habe ich da keine Bedenken.

    Ich empfinde es aber sehr besorgnisserregend, dass man sich auf Seiten des Gesetzgeber häufig kaum die angemessene Mühe macht, die die Ausgestaltung und Formulierung eines Gesetzes im Allgemeinen erfordert.

  23. Sudent meint: (2.3.2010 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

    Vlt. sollte man bei den vielen vom Verfassungsgericht einkassierten Gesetzen mal über ein Verfahren wegen Meineid nachdenken…

  24. KaiBerlin meint: (2.3.2010 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Es ist ja nur knapp gutgegangen:

    Zitat aus der BVerfG-Preesemitteilung:
    "Dass die Vorschriften gemäß § 95 Abs. 3 Satz 1 BVerfGG für nichtig und nicht nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz zu erklären sind, hat der Senat mit 4:4 Stimmen entschieden."

  25. flyer meint: (2.3.2010 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    @KaiBerlin: Wundert es jemanden, dass die Sondervoten von Richtern kamen, die innerhalb der letzten vier Jahre unter Vorschlagsrecht der Union eingesetzt wurden?

    Wobei ich jetzt nicht überprüft habe, ob nicht auch unter den anderen solche Richter waren.

  26. Randalf meint: (2.3.2010 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    Na na na, warum sind denn alle heute so pessimistisch? Ich schließe mich voller Hoffnung den Leute an die glauben, dass dieses Thema so bald niemand mehr anfassen wird und sogar der Druck auf die EU steigt, die Richtlinie zurückzunehmen oder stark zu entschärfen. Die politische Machtbasis von CDU und FDP ist längst nicht so stark wie zur Zeit der unsäglichen großen Koalition; es wird deutlich mehr Gegenwind geben. Seit der letzten Bundestagswahl ist auch den alt-eingesessenen Politikern klar geworden, dass aus Richtung der Linkspartei (Soziales) und den Piraten (in diesem Fall Datenschutz) eine ernsthafte politische Bewegung erwächst, die 2% waren nicht umsonst. Indizien gibt es dafür viele, zum Beispiel das Herumkloppen der Aigner auf Google. Ob sich die Regierung wirklich traut, sich nun gerade auf diesem Gebiet durch ein neues Gesetzesvorhaben (keine "Reparatur, ein NEUES Gesetz) komplett unglaubwürdig zu machen, trotz rapide fallender Umfragewerte? Und im EU-Parlament sind ähnliche Bewegungen zu beobachten. Habe ich Lissabon vor einem Jahr noch für sehr fragwürdig gehalten, so sehe ich nun, dass dieser Vertrag ganz offenbar das Selbstvertrauen der EP-Abgeordneten massiv gestärkt hat.

    Die meisten Politiker sind (leider) Populisten, und ich glaube sie merken langsam, dass ihre Vorstellungen von "populär" nicht unbedingt mit denen ihrer Wählerschaft zusammenpassen.

  27. EsZett meint: (2.3.2010 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Heuer ist ein Tag an dem ich mich freuen kann, das das BVerfG im Sinne des GG gehandelt hat, es ist aber doch sehr betrüblich das ein Gesetz nach dem anderen, vor das BVerfG getragen wird und große Mängel aufweist – das zeigt mir das unsere Politiker nicht mehr hinter unserer Verfassung stehen bzw. es sind Laien die es nicht besser wissen, was genau so traurig wäre.
    Zu dem finde ich es betrüblich, das nur 35.000 Menschen und noch einige mehr, sich stark gemacht haben gegen die DVS vorzugehen, bei einem Volk von 82 Millionen Menschen. Es sind nur wenige die Stand halten, gegen einen Zerfall unser Verfassung.

  28. 11X/13 meint: (2.3.2010 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @x:
    Allerdings ist auf Karlsruhe Verlaß: Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht gekippt

    Sie wurde lediglich von ein paar SPD-Exzessen befreit, bleibt uns aber ansonsten erhalten – was man im Nachhinein auch als (verdiente) Ohrfeige für die Spezialdemokraten verstehen kann.

    Was der Richtervorbehalt wert ist, darüber macht sich hier hoffentlich keiner Illusionen.

    Die mildere Möglichkeit des Dateneinfrierens ab Vorlage eines richterlichen Beschlusses wurde nicht verlangt. Das Verfassungsgericht hält also die Schnüffelei im Kern für gerechtfertigt.

    Sie habe uns ein weiteres mal verarscht.

  29. GxS meint: (2.3.2010 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    @Randalf:

    und sogar der Druck auf die EU steigt, die Richtlinie zurückzunehmen oder stark zu entschärfen.

    Sicherlich, aber der Damm ist gebrochen, das war eine volle Niederlage für die Vorratsdatenspeicherungsgegner, die Richtlinie wurde ja nicht mal angezweifelt…

    Das ganze Projekt Überwachung der Bevölkerung (Bewegungsprofile, soziale Beziehungen) dauert halt etwas (ich schätze 5-10 Jahre) länger.

    Neu verhandelt werden muß die Richtlinie nur, weil Rumänien und Bulgarien die Richtlinie für verfassungswidrig erklärt haben und auch Schweden sich ziert, sie umzusetzen…

    Kennt jemand einen guten VPN Provider ausserhalb des Geltungsbereiches des Lissabon Vertrags und der USA?

  30. R.B. meint: (2.3.2010 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    @Demokrat: Das wundert mich nicht. Seit 1998 war die SPD am Ruder…

    In der Opposition kann sie laut schreien, aber sobald sie an der Regierung ist, tut sie sich gerne damit hervor, den Rechtsstaat zu demontieren. Telefonüberwachung und Rasterfahndung stammen ja aus der letzten SPD-Regierungsbeteiligung. Die 1998-2009 direkt verursachten oder zumindest "mit Bauchschmerzen" mitgetragenen Kröten sind Legion.

  31. Bibliothekar meint: (2.3.2010 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    Ich saß gerade in der Bibliothek und hab' extra meine Hausarbeit unterbrochen um mir den Phoenix-Stream reinzuziehn, meine durchaus lautstarke Freude über das Urteil hat dann auch gleich mal Aufmerksamkeit erregt.

    Volk 1, Schäuble 0.

    Danke Herr Papier für so klare Worte.

  32. hvm meint: (2.3.2010 um 11:51) AntwortenReply to this comment

    Für Ordnungswidrigkeiten komme ein Rückgriff auf Vorratsdaten nicht in Betracht.

    Stimmt leider nicht, im Gegenteil:

    Dies schließt entsprechende Auskünfte zur Verfolgung oder Verhinderung von Ordnungswidrigkeiten nicht vollständig aus.

    bundesverfassungsgericht....s20100302_1bvr025608.html

    Der Text ist live bei der Urteilsverkündung entstanden. Ich habe die von mir falsch verstandene Aussage nun gelöscht. U.V.

  33. Olray meint: (2.3.2010 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    Juhuu! *löscht*

  34. Andreas meint: (2.3.2010 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    @NurSonTyp: Ein Phyrrussieg? Mag sein, aber was war denn nun zu erwarten? Artikel 10 (2) GG sieht auch die Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses vor. In dem Urteil sehe ich letztlich eine stattliche Aufstellung der handwerklichen Fehler, die der Gesetzgeber bei der Vorratsdatenspeicherung gegen jeglichen informierten Sachverstand eingebaut hat.

    Ich persönlich sehe auch in dem Richtervorbehalt einen wesentlichen Punkt, selbst wenn die betreffenden Richter das routinemäßig abnicken sollten. Der Vorteil eines solchen bürokratischen Hindernisses liegt darin, dass auf die Daten nicht einfach unkontrolliert zugegriffen werden darf. Ein Richtervorbehalt stellt letztlich sicher, dass jeder Zugriff aktenkundig wird.

  35. Tichy meint: (2.3.2010 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Ein Schwarzer Tag – Ich kann die Freude vieler nicht nachvollziehen! Wer etwas genauer liest, wird feststellen, dass es im Detail sogar noch schlimmer wird.

    1. Speicherung soll nach dem Urteil generell verfassungskonform sein.
    2. IP-Adressen-Abfrage ohne Richtervorbehalt.
    3. Selbst Ordnungswidrigkeiten koennen nun schon ein hinreichender
    Grund fuer Abfragen sein.

    Die geforderten Huerden sind letztlich doch nur Blendgranaten, das weiss jeder der sich mit Daten in der Praxis beschaeftigt. Es gibt keine Sicherheit, Daten die vorhanden sind, werden frueher oder spaeter auch anderweitig genutzt oder gar missbraucht werden, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche! Nicht zuletzt wird eine Grundlage geschaffen die jederzeit – von heute auf morgen – auch
    wieder und noch weiter aufgebohrt werden kann und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch wird.

    Fuer mich waere alleine ein stark eingeschraenktes
    Quickfreeze-Verfahren akzeptabel, darueber scheint aber keiner der Verantworlichen diskutieren zu wollen.

    *wink*
    Tichy

  36. Ben (d.U.) meint: (2.3.2010 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @Andreas:

    > Der Vorteil eines solchen bürokratischen Hindernisses
    > liegt darin, dass auf die Daten nicht einfach unkontrolliert
    > zugegriffen werden darf

    Vergiss es. In der Praxis wird genau dies geschehen. Unter der Hand, zum Beispiel durch "befreundete" Geheimdienste, die die Informationen dann an unsere Stellen weitergeben.
    Und Marginalien werden ebenfalls leichter erledigt, als vorher, da die IP-Adressen ja angeblich nicht sonderlich schützenswert sind.

    Der Sack wurde damit heute von beiden Seiten zugemacht, es bedarf nur noch eines neuen Gesetzes. Und 82 Millionen Deutsche sind Terroristen, deren Daten alle vorgehalten werden dürfen. Mit der gleichen Argumentation spricht im Prinzip nichts dagegen, in allen Wohnungen verpflichtend Überwachungskameras einzubauen, solange diese nur in ganz doll schlimmen Fällen ausgewertet werden.

  37. GxS meint: (2.3.2010 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    Aus der Pressemitteilung:

    Die Daten werden damit bei der
    Speicherung selbst noch nicht zusammengeführt, sondern bleiben verteilt
    auf viele Einzelunternehmen und stehen dem Staat unmittelbar als
    Gesamtheit nicht zur Verfügung.

    Das ist falsch, siehe:
    http://futurezone.orf.at/stories/223854/

    Eine Speicherung der
    Telekommunikationsverkehrsdaten für sechs Monate stellt sich auch nicht
    als eine Maßnahme dar, die auf eine Totalerfassung der Kommunikation
    oder Aktivitäten der Bürger insgesamt angelegt wäre.

    Das sehe ich und wahrscheinlich auch die Geheimdienste anders…

    Richtervorbehalt? Bei Geheimdiensten?, bei polizeilichen Ermittlungen?
    Ups, da hab ich leider ein Häckchen in dem Online Formular falsch gesetzt, tut mir leid, soll auch nicht wieder vorkommen…

  38. deekay meint: (2.3.2010 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Kurze Frage: Wenn IP Adressen nicht unter einem hohen Schutz stehen – wann werden die dann gelöscht? Wie früher nach 7 Tagen? Nach 6 Monaten? Nie?????

    Hat das Gericht dazu eine Aussage gemacht?

  39. Hans meint: (2.3.2010 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Ich verstehe die allgemeine Euphorie nicht. Es gibt praktisch keinen Grund zur Freude, ausser dass mal wieder ein handwerklich schlechtes Gesetz gekippt wurde.

    Die VDS wurde grundsätzlich als zulässig angesehen. Auch das mit dem Richtervorbehalt kann man knicken, das BVerfG hat bereits Umstände mitgeteilt, unter denen dieser entfallen darf. Einzige Verbesserung ist dass die Speicherung besser technisch gesichert sein muss. Damit ist das einzige Ergebnis höhere Kosten für die Kunden. Ansonsten wird weiter gespeichert.

    Warum freut sich irgendwer? Weil keiner das Urteil gelesen und begriffen hat?

  40. Jeremy meint: (2.3.2010 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Was kann ein juristischer Laie sich denn unter "besonders gewichtigen Ordnungswidrigkeiten" vorstellen?

  41. Hans meint: (2.3.2010 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    @Tichy: Das den Leuten beizubringen scheint ein aussichtsloser Kampf. Auch bei Heise kämpfst Du ja auf verlorenem Posten, obwohl Du von vorne bis hinten Recht hast.

  42. Hans meint: (2.3.2010 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, bitte ändern Sie die falsche Überschrift.

    Denn die VDS ist nicht als grundgesetzwidrig erklärt wurden, nur die konkrete Umsetzung. Mit dieser Überschrift führen Sie ihre Leser in die Irre und tragen mit dazu bei, dass sich heute die Massen über etwas freuen, wo es – zumindest im Moment – noch lange nichts wirklich zu freuen gibt.

  43. keiner meint: (2.3.2010 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    Nach dem Unsinn mit der Kreditkartenrasterfahndung macht sich bei mir als "Deppen" doch eine gewisse Genugtuung breit, dass mein "gesundes Rechtsempfinden" nicht völlig an der Verfassungsrealität vorbei geht.

  44. GxS meint: (2.3.2010 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    @Ben (d.U.):

    Mit der gleichen Argumentation spricht im Prinzip nichts dagegen, in allen Wohnungen verpflichtend Überwachungskameras einzubauen, solange diese nur in ganz doll schlimmen Fällen ausgewertet werden.

    Nein, das wird (noch) nicht kommen; nach einigen Nebensächlichkeiten wie Onlinedurchsuchung oder Verkehrszeichenscanning wird als nächstes Projekt wahrscheinlich die Erfassung der DNA-Profile der gesamten Bevölkerung erfolgen.

  45. User meint: (2.3.2010 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Wirkt sich das irgendwie auf die Tauschbörsen-Abmahnungen aus, wo das LG Köln die Datenherausgabe zu gespeicherten IPs veranlasst hat oder nicht? Danke

  46. Andreas meint: (2.3.2010 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    @Ben (d.U.):

    Vergiss es. In der Praxis wird genau dies geschehen. Unter der Hand, zum Beispiel durch "befreundete" Geheimdienste, die die Informationen dann an unsere Stellen weitergeben.

    Das wäre dann aber nicht mehr legal. Dass grundsätzlich solche Zugriffe auch unter Missachtung des geltenden Rechts erfolgen, heisst noch nicht, dass ein Verbot überflüssig ist. Immerhin sind auch noch ein paar weitere Hürden vorgesehen wie die asymmetrische Verschlüsselung und die getrennte Aufbewahrung. All dies ist ein erkennbarer Fortschritt im Vergleich zu dem jetzt aufgehobenen Gesetz. Ich würde das nicht kleinreden wollen, selbst wenn wir die Verbindungsdaten grundsätzlich lieber nicht auf Vorrat gespeichert hätten.

    Am Ende bleibt es doch dabei, dass eine Lösung gefunden werden muss, die die Grundrechte angemessen ausbalanciert — und da gehört eben nicht nur Artikel 10 dazu, sondern auch Artikel 2 (2), der, so erscheint es mir, u.a. den Staat zur Strafverfolgung verpflichtet, um die körperliche Unversehrtheit zu schützen.

  47. mark meint: (2.3.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Ist damit bis es ein neues Gesetz gibt speichern wirklich Grundsätzlich verboten, oder speichern die Provider jetzt einfach ohne verprflichtet zu sein weiter, war ja bevor es das Gesetz gab auch so das T-online einfach trotzdem gespeichert hat. In der Pressemitteiltung finde ich auch nichts darüber das die Provider unverzüglich löschen müssen.

    Auch die Aussage, es ist ja gar nicht so schlimm, da die Daten ja nicht an einem Ort sondern in vielen Unternehmen gehortet werden, ist ein Witz. Der Trend geht doch dahin die Daten bei extern Firmen wie Nokia/Siemens zu horten.

  48. Lenny meint: (2.3.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe es auch wie einige hier.

    DAS IST EIN SCHWARZER TAG FÜR DIE FREIHEIT.

    Alles in allem hat die Bundesverfassungsgericht mal wieder den eigentlichen Skandal, hier das Speichern der Daten, für verfassungskonform erklärt und nur die Umsetzung – hier der Zugriff – kritisiert, aber gleichzeitig für IP Adressen den Zugriff erleichtert.

    Sorry, ich kann da nicht jubeln….und das Bundesverfassungsgericht kann man auch abschaffen.

  49. Polizeibeamter meint: (2.3.2010 um 13:42) AntwortenReply to this comment

    Beruflich wie auch privat begrüße ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. So bleibt am Ende, wenn die Politik die Vorgaben in der Gesetzgebung klarer ausformuliert hat, weniger Spielraum für Diskussionen bei der praktischen Anwendung.

  50. meckimesser meint: (2.3.2010 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Als einer der 35.000 Kläger bin ich doch ein bischen zwiegespalten ob des Urteils, aber die Freude überwiegt.

    Ja, mir wäre eine klare Entscheidung lieber egwesen, die die anlasslose Datensammelei grundsätzlich für Verfassungswidrig erklärt. jedenfalls in dem Umfang.

    Außerdem macht mich das Minderheitenvotum der beiden Rcihter besorgt, die das Gesetz nicht so schlimm fanden – zu vefürchte ist, dass sich der Wind insgesamt gegen datenschutz etc richten könnte.

    Auf der anderen seite ist die verordnete Löschung ein klarer Sieg. Sicherlich werden einige Politiker versuchen ein neues Gesetz zu stricken, die arme Polizei jammert auch schon rum, wohl vor allem weil der Staatsschutz jetzt nicht mehr so einfach Profile im Vor- und Umfeld von Demos etc erstellen kann, wie es jedenfalls technisch machbar gewesen wäre. man lese nur den Artikel von Rieger (CCC) im FazNet:
    faz.net/s/Rub475F682E3FC2...Tpl~Ecommon~Scontent.html

    Insgesamt eine verheerende Niederlage für die Bosbachs und vor allem die SPD Schnarchnasen, die es einfach nicht begriffen haben, seit ihnen Schily das Hirn gewaschen hat.

    Es wird auf uns alle ankommen, bei einer Neuformulierung des gesetzes Widerstand zu leisten – das war höchstens ein Etappensieg.

    GUT finde ich, dass es weiterhin möglich ist, IP-Adressen herauszufinden. Die reine Speicherung von IP Adressen und die Möglichkeit sie einem PC zuzuordnen finde ich in Ordnung. Evt. könnte man hier einen Richtervorbehalt implementieren.

    ..ich bin nämlich ausdrücklich dafür, dass man bei illegalen downloads von Musik oder der Urheberrechtsverletzung durch das klauen von Büchern im Internet eine Möglichkeit hat, gegen die Diebe straf- und zivilrechtlich vorzugehen.

    Dass viele der gegner der Vorratsdatenspeicherei nicht viel mit Freiheitsrechten (dazu gehören eben auch Eigentumsrechte) und Bürgerrechten am Hut haben, ist daran deutlich geworden, dass sich viele vor allem durch ein BVerfG Urteil versprochen haben, in Zukunft ohne erkannt werden zu können weiter stehlen zu können.

    Nu wer'n sie wieder prügeln .. die Datenklauer ;)

  51. flyer meint: (2.3.2010 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    @Lenny:

    und das Bundesverfassungsgericht kann man auch abschaffen.

    So weit würde ich nicht gehen, es ist nach wie vor die einzige Institution, die unseren Politikern nicht alles durchgehen lässt. Das aber kann sich ändern. Die Zeit der Richter am BVerfG ist beschränkt und nachdem so eine Art Gentlemen's Agreement darüber herrscht, wer wann das Vorschlagsrecht zum BVerfG hat, wird uns da noch einiges bevorstehen.

    Es scheint mir so, dass das BVerfG die bisherige Rechtsprechung zum Datenschutz gegenüber dem Volkszählungsurteil deutlich aufgeweicht hat. Die Zeichen der Zeit? Kotau vor dem EuGH? Anderes Richtergremium?

  52. meckimesser meint: (2.3.2010 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag:

    Problematisch ist, dass die gespeicherten Daten von Providern gesammelt und gesichert werden müssen, die schon in der Vergangenheit versagt haben. Wenn man überlegt wie hanebüchen die telekom mit Kundendaten umgegangen ist … da habe ich KEIN vertrauen

  53. christian meint: (2.3.2010 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Ich denke es ist weder SCHWARZMALEREI noch grund zur FREUDE …
    Die Sache wird immerhin auch von der EU mitlerweile wieder diskutiert… (heise.de/meldung/EU-will-...-942207.html/from/related)
    Und dass die EU auch mal für etwas mehr Datenschutz eintritt hat sie ja beim Swift Abkommen gezeigt, auch wenn hier auch noch nicht alles vom Tisch ist…
    Jetzt heißt es hart arbeiten, überzeugen, Politiker anschreiben.. die Sache der VDS ist wieder in der breiten Öffentlichkeit angekommen.. es ist somit keine Zeit um sich zu Freuen oder für Schwarzmalerrei…

  54. christian meint: (2.3.2010 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    @ RA Vetter OT:
    Kommentar Edit Funktion: Könnte man vielleicht ne Vorschau implementieren , wenn schon die Edit Funktion weggefallen ist ?

  55. Lenny meint: (2.3.2010 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    @50

    Dass viele der gegner der Vorratsdatenspeicherei nicht viel mit Freiheitsrechten (dazu gehören eben auch Eigentumsrechte) und Bürgerrechten am Hut haben, ist daran deutlich geworden, dass sich viele vor allem durch ein BVerfG Urteil versprochen haben, in Zukunft ohne erkannt werden zu können weiter stehlen zu können."

    Dein ganze Argumentation kann man zusammenfassen mit "wer nichts zu verbergen hat" Das kann man auch auf alles andere anwenden, warum hast du also geklagt? O.o

  56. ipverwalter meint: (2.3.2010 um 14:05) AntwortenReply to this comment

    Zur IP-Auskunft:
    "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen
    werden; die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft
    aber benachrichtigt werden."
    Wie geil ist das denn? Bekomme ich dann demnächst erst einen Brief:
    "Die Musikindustrie findet, sie haben eine P2P-Börse benutzt und wollen jetzt gerne Ihren Namen. Sollen wir ihn herausgeben?"

  57. Hobbyjurist meint: (2.3.2010 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    Na, da haben die Volks(ver)treter mal wieder eine wohlverdiente Ohrfeige kassiert für das von ihnen verabschiedete grundgesetzwidrige Zeug. Selbst der Bundespräsident scheint hauptsächlich als Unterschriften-Automat zu taugen. Mein Dank an das Bundesverfassungsgericht, das scheinbar die letzte Bastion der Vernunft in diesem Gesetzes-Irrsinn der vergangenen Jahre darstellt.

  58. Zazaz meint: (2.3.2010 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, das BVergG. Merkwürdige Urteile kommen von dort, der Lissabon-Vertrag mit dem Art. 20 GG faktisch abgeschafft ist wird durchgewunken, beim Hartz-4-Urteil wird erstmals nicht ein Gesetz sondern allein dessen Begründung gerügt, § 130 Abs. 3 wird durchgewunken obwohl Art. 5 GG es eigentlich verhindern soll eine bestimmte Meinung (selbst wenn diese anstößig ist) gesetzlich zu verbieten….

  59. Karsten meint: (2.3.2010 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    Tragt mich für "vorsichtig optimistisch" ein. Erstmal muss ein neues Gesetz her und da sieht der Bundestag im Augenblick etwas besser aus als beim ersten Anlauf und es wäre auch durchaus sinnvoll (Ok, muss nichts heißen) zunächst mal zu schauen, wie sich die Sache auf EU-Ebene entwickelt. Interessant wird sicherlich auch, wie die gespeicherten Daten angemessen geschützt werden sollen. Ich verstehe das so, dass ein neues Gesetz das ausdrücklich regeln muss und da gibt es z.B. mit dem Telekom-Skandal Argumente, die inzwischen auf offene(re) Ohren stoßen.

  60. Metropolit meint: (2.3.2010 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Erneut kann man sich insofern bestätigt sehen, daß Deutschland von Populisten und Lobbyisten durchseucht ist. Es würde mich nicht sonderlich wundern wenn sich unsere derzeitige Regierung darum bemüht, das Ergebnis der Verhandlung entsprechend zu vertuschen um so zu verhindern, das der Öffentlichkeit erneut deutlich wird das sie von inkompetenten Volksvertreten regiert wird; das wäre vermutlich nicht das erste mal.
    Es ist zudem schlicht unübersehbar das man an der schleichenden Restauration eines totalitären Regimes arbeitet.

    Wer meint die Verantwortung allein dem Verfassungsgericht zuzuschieben und als selbstverständlich erwartet das es die von der Politik mangelhaft umgesetzten Gesetze verwirft, übersieht die Tatsache das zuerst der Bürger in der Pflicht steht seine Grundrechte zu verteidigen; denn auch heute ist leider nur allzu deutlich ersichtlich, daß dass Bundesverfassungsgericht wie ein einsamer Rufer in der Landschaft steht.
    Das ist das eigentlich traurige, nicht die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts.

  61. Andreas meint: (2.3.2010 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    @meckimesser:

    Problematisch ist, dass die gespeicherten Daten von Providern gesammelt und gesichert werden müssen, die schon in der Vergangenheit versagt haben. Wenn man überlegt wie hanebüchen die telekom mit Kundendaten umgegangen ist … da habe ich KEIN vertrauen

    Ohne Vertrauen zum eigenen Provider geht es nicht — schließlich fallen dort die Daten an. Eine grundsätzliche Verlagerung der Daten an eine andere Institution wäre nur eine weitere Schwäche des Systems, sie würde das Vertrauensproblem in den eigenen Provider nicht lösen.

  62. Andreas meint: (2.3.2010 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    @Metropolit:

    Es ist zudem schlicht unübersehbar das man an der schleichenden Restauration eines totalitären Regimes arbeitet.

    Das ist absurd. Es sind eher Zeichen einer durch Lobbyisten geprägten viel zu indirekten Demokratie erkennbar. Das führt zu Arroganz, Ignoranz und zahlreichen nicht wirklich das Gemeinwohl fördernden Gesetzesinitiativen — ist aber keine Verschwörung.

  63. Tuttle meint: (2.3.2010 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Klar war und das ist jetzt wieder deutlich geworden, dass man das Problem politisch lösen muß und sich nicht auf den Verfassungsgericht ausruhen darf. Diesen Fehler hat die Datenschutzbewegung schon nach '83 gemacht, weswegen die Dinge so eingerissen sind. Wir müssen das Bewusstsein für die Privatsphäre europaweit stärken.

  64. ringelblume meint: (2.3.2010 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich ernsthaft, warum eigentlich immer noch alle glauben, dass wir von "unseren (angäblich) gewählten Politikern" geführt werden in diesem Staat!
    Das ist alles Macht der neuen weltordnung. Und die EU gehört zum Kreis dieser…. Wartet mal ab, was noch alles kommt…. Wir haben vor Jahren alle darüber gelacht, was die Urheberrechte anging, was die GEMA-Gebühren anging etc. pp…. Und siehe da, es wird immer extremer. Egal, wie weit wir uns bewegen. Und im Grunde ist jeder(!) Bürger (auch [und nicht nur] in Deutschland) mitohne Grund ein Terrorist. Und Meinungsfreiheit ist mit Sicherheit nur noch ein Wort. Egal was man wie sagt, man ist sofort auf der so genannten LISTE. Willkommen in der faschistischen/kommunistischen Welt.

  65. Alex (Link) meint: (2.3.2010 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:

    blogspan.net/6753-bitkom-...-verfassungsgerichts.html

    Endlich! :)

  66. Metropolit meint: (2.3.2010 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    @Andreas:

    Das ist absurd. Es sind eher Zeichen einer durch Lobbyisten geprägten viel zu indirekten Demokratie erkennbar. Das führt zu Arroganz, Ignoranz und zahlreichen nicht wirklich das Gemeinwohl fördernden Gesetzesinitiativen — ist aber keine Verschwörung.

    Die 12 Jahre totalitäres Regime die Deutschland hinter sich gebracht hat, hatte damals auch nichts mit einer Verschwörung zu tun. Insofern gebe ich Dir Recht.

    Dennoch ist der Abbau zahlreicher Freiheiten/Grundrechte sowie der Ausbau vielerlei Überwachungs- und Kontrollstrukturen nicht zu übersehen.

    Da wir uns mit unserer Diskussion vom eigentlichen Thema entfernen werden, überlasse ich Dir resepektvoll das letzte Wort.

  67. Neo meint: (2.3.2010 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Wirkt sich das irgendwie auf momentan laufende Anzeigen aus, dessen Beweisgrundlage die VDS ist?

  68. Neo meint: (2.3.2010 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Wirkt sich das irgendwie auf momentan laufende Anzeigen aus, dessen Beweisgrundlage die VDS ist?

  69. flyer meint: (2.3.2010 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    @meckimesser:

    Die reine Speicherung von IP Adressen und die Möglichkeit sie einem PCAnschluss zuzuordnen finde ich in Ordnung.

    Fixed that for you.

  70. flyer meint: (2.3.2010 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    @flyer: Aha, strike geht also im Blockquote nicht? Oder doch?

    s, strike

  71. Hobbyjurist meint: (2.3.2010 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    Dennoch ist der Abbau zahlreicher Freiheiten/Grundrechte sowie der Ausbau vielerlei Überwachungs- und Kontrollstrukturen nicht zu übersehen.

    Dem kann ich mich nur anschließen. Die allgemeine Marschroute, die unsere Volks(ver)treter verfolgen, ist unverkennbar. Abbau des Rechtsstaates (teilweise verhüllt unter dem Etikett des Bürokratieabbaus, teilweise unter dem Etikett der Terrorismusbekämpfung) und paralell dazu der Aufbau von Kontroll- und Überwachungsstrukturen. Wie sollte man diese Entwicklung anders bezeichnen, wenn nicht als totalitär? Und so weit ist diese Erkenntnis vom eigentlichen Thema gar nicht entfernt, denn das flächendeckende Sammeln von Daten auf Vorrat ist eine ziemlich tiefgreifende Maßnahme.

    Mal etwas zum Schmunzeln – Deutschland aus Politikersicht:
    http://www.dubistterrorist.de

  72. Metropolit meint: (2.3.2010 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    @Hobbyjurist:

    Und so weit ist diese Erkenntnis vom eigentlichen Thema gar nicht entfernt, denn das flächendeckende Sammeln von Daten auf Vorrat ist eine ziemlich tiefgreifende Maßnahme.

    Daran ändert auch nichts eine Verschlüsselung. Von daher kann ich persönlich die Unzufriedenheit die geäußert wird durchaus nachvollziehen.

    War das Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 noch ein Meilenstein des Datenschutzes bzgl. informationelle Selbstbestimmung, so konnte man am heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erkennen, das offenbar wenige Milimeter informationelle Selbstbestimmung in unserer modernen Gesellschaft als ausreichend betrachtet werden.

  73. Chris H. meint: (2.3.2010 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Die abweichenden Meinungen lassen sich hören!
    Leider haben wir kein funktionsfähiges Parlament, dass nicht von Wahlkampf zu Wahlkampf taumelt.

  74. Arno Nym meint: (2.3.2010 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht es eigentlich aus mit laufenden Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzung?

    Da die gesammelten Daten aus der VDS gelöscht werden müssen, sind damit auch alle Beweise (IP-Zuordnung) vernichtet.

  75. A.H. meint: (2.3.2010 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    @meckimesser:

    Im Großem und Ganzem stimme ich Ihnen zu.
    Ich bin aber der Meinung, keinem der ca. 35000 Mitkläger, zu denen ich auch gehört habe, ging es hier um die Möglichkeit des straffreien Filesharings! Dies zu behaupten ist in meinen Augen eine Beleidigung der Intelligenz jener Mitkläger!

    Trotz anderslautender Kommentare bin ich immer noch der Meinung, wir haben hier erst mal einen furiosen Sieg errungen und es wird wohl in absehbarer Zeit keine Regierung sich nochmals die Finger an diesem "Gesetz" verbrennen wollen!
    Gerade dieses Urteil hat auch den im Netz "unbedarften" Bürgern, soweit diese die BVerfG – Entscheidung mitbekommen werden, gezeigt, welche Macht und welcher Mißbrauch mit "Ihren" Daten eigentlich möglich wäre!
    Deshalb finde ich es gut, diese Diskussion am "Leben" zu erhalten und werde auch weiterhin im Bekannten- Freundes- und Familienkreis Denkanstöße weitergeben!
    Gerade die Diskussion über SozialNetworks wie Facebook, Google und Co und deren Dartenschutzverstöße bringen die Leute eventuell dazu sorgsamer darauf zu achten wo und was ich an Daten von mir preisgebe!
    Die Zulässigkeit von Speicherung und Auswertung von Daten wird immer angreifbar bleiben und nie mit der geforderten Klarheit getrennt und transparent durchführbar sein, weshalb sich m.E.n. die Grundsatzfrage ob überhaupt gespeichert werden darf oder nicht, erst gar nicht stellt!
    Da dies kein "Dataholder " auf der ganzen Welt leisten kann, wird es auch keine neue Gesetzgebung dazu geben!
    Da in dem Urteil die Datensicherheit eine herausragende Rolle spielt, wird es immer einen Angriffspunkt gegen ein neues Gesetz geben, sie kann gar nicht zu 100% garantiert werden!

    Ich empfinde das Urteil, trotz der Einschränkungen als Sieg der Freiheit und rufe dazu auf auch weiterhin vehement gegen die Einschränkungen der Bürgerrechte mit allen Mitteln vor zu gehen!

  76. meckimesser meint: (2.3.2010 um 17:53) AntwortenReply to this comment

    @75 A.H.

    sorry wenn der Eindruck entstanden ist. Ich meinte nicht die 35.000 – bei denen nehme ich an, dass sie doch ein ganzes Stück weiter gedacht haben, als nur über straffreies filesharing …

    ansonsten sehe ich den Sieg nicht ganz so furios – freue mich aber dennoch .. und sehe es wie Sie: wir müssen wachsam bleiben und die Bürgerrechte jeden Tag aufs Neue verteidigen

  77. Flo meint: (2.3.2010 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn die Speicherung der Daten grundsätzlich in engen Grenzen zulässig ist, ist es doch ein Erfolg. Das Urteil zeigt dem Gesetzgeber doch deutlich wohin die Reise bei einer Neufassung zu gehen hat.
    Aufhorchen ließ mich beim lesen der Pressemiteilung folgender Absatz:

    Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer vorsorglich anlasslosen
    Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten setzt voraus, dass diese
    eine Ausnahme bleibt. Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht
    total erfasst und registriert werden darf, gehört zur
    verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für
    deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und
    internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche
    Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für
    weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen
    Union erheblich geringer.

    Insbesondere der letzte Satz ist ein mehr als deutlicher Fingerzeig auf diverse andere Datentöpfe die einige gern angelegt sehen. Für mich ist das ein klarer Hinweis das eine Fluggastfinanzeinkaufsdatensammlung nur mit massiven Einschränkungen in Umfang und Nutzbarkeit vor dem BVerfG bestehen kann.

  78. fernetpunker (Link) meint: (2.3.2010 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @11X/13: Wieso ist die VDS nicht gekippt? Das ganze Gesetz ist nichtig. Ob es ein neues verfassungskonformes Gesetz geben wird, ist Zukunftsmusik.

  79. Christian meint: (2.3.2010 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:
    Ich denke es wird ganz sicher ein neues Gesetz geben.. Die Frage ist nur wie es aussehen wird… Das ganze wird noch ne große Diskussion geben.. auch in der EU.. Immerhin ist der Gegendwind heute um einiges Stärker..

  80. Da lacht jemand meint: (2.3.2010 um 19:35) AntwortenReply to this comment

    An all diejenigen, die das Urteil als "Rückkehr zur Freiheit" sehen: Woran mangelt es euch? An Lesekompetenz? Die Vorratsdatenspeicherung wurde nicht PER SE für verfassungswidrig erklärt. Nur die konkrete Ausführung wurde kritisiert und für nichtig befunden.

    Worüber freut ihr euch dann eigentlich?

    Analogie: Man stelle sich vor, die Regierung würde ein Gesetz beschließen, in dem festgelegt wäre, dass in jeder (!) Wohnung präventiv Videoüberwachungsmaßnahmen eingesetzt und die dadurch erhältlichen Daten im Bezug auf Straftaten ausgewertet müssten und würden.
    Wenn nun das BVerfG dieses konkrete Gesetz kippte, aber allgemein festhielte, dass eine solche allgemeine, präventive Videoüberwachungsmaßnahme in Wohnungen aller Bürger nicht gegen das Grundgesetz verstieße, würdet ihr dann auch jubeln?

  81. Christian meint: (2.3.2010 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    @Da lacht jemand:
    Aber auch kein Grund zum heulen, auch wenn es besser gewesen wäre wenn die EU Richtlinie zur Überprüfung an das EU Gericht vorgelegt wäre…
    Der Punkt ist doch der
    1) Die Umsetzung stellt sowohl den Gesetzgeber als auch die Provider vor Problemen … (verfassungsgemäße Formulierung/Kosten)
    2) Die neue EU Kommisarin Viviane Reding ( Christdemokratin !!) hatte bereits vor dem Urteil angekündigt die EU Richtlinie zu überprüfen.. und das mag schon was heißen..
    3) Zumindest die FDP zeigt (lassen wir Westerwelle´s kommentare mal weg) dass sie durchaus gewillt ist hier etwas zu ändern.. konkret schreibt man dass man hier mit der EU zusammemarbeiten will.. und das ist konkreter als das "bla bla" was man von CDU/CSU immer hört…

    Durch das heutige Urteil ist die Form der VDS wieder diskutierbar geworden.. das ist insofern schon ein Teilerfolg… Auch wenn vermutlich gewisse Speicherungen unabweichlich kommen werden.. das wird wohl die Speicherung der IP Adressen bedeuten.. aber das ist allemal besser als wenn bei jedem Handygespräch Telefonnummern und Standorte gespeichert werden

  82. Da lacht jemand meint: (2.3.2010 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    @Christian:

    Deine "Argumente" sind leider völlig irrelevant, weil sie auf einem Wunschdenken basieren und das Hauptproblem nicht erfassen: Die Vorratsdatenspeicherung per se wird vom BVerfG als verfassungskonform gesehen. Und DAS ist das Problem.

    1) Ausreden. Das BVerfG hat dezidiert dargelegt, wie ein solches Gesetz auszusehen hätte. Das Gesetz wird kommen. Und zwar schneller als die meisten wahrhaben wollen.
    Bzgl. Kosten: Das BVerfG hat ebenso festgelegt, dass die Kosten den Providern zuzumuten sind:

    "So wie die Telekommunikationsunternehmen die neuen Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung nutzen können, müssen sie auch die Kosten für die Einhegung der neuen Sicherheitsrisiken, die mit der Telekommunikation verbunden sind, übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten."

    Hier nachlesen: spiegel.de/netzwelt/netzp...tik/0,1518,681255,00.html

    2) Das ist nur Geblubber. Taten zählen. Und innerhalb der EU-Politiker WILL man Überwachungsmaßnahmen. Es gibt keine Liberalisierung(sbestrebungen)!
    3) Die FDP wird umfallen. So wie es Kleinparteien in Koaltionen mit größeren Parteien immer machen.

    "Durch das heutige Urteil ist die [...] VDS wieder diskutierbar geworden"

    DAS ist leider des Pudels Kern, auch wenn du das nicht wahrhaben willst. Ging man vor dem Urteil vielerorts noch davon aus, dass das BVerfG den Ball an die EU zurück spielt, sieht es jetzt leider gänzlich anders aus.

    "wenn bei jedem Handygespräch Telefonnummern und Standorte gespeichert werden"

    Wieso um Gottes Willen glaubst du immer noch – trotz des heutigen Urteils und der darin enthaltenen klaren Bekenntnis zur Verfassungskonformität einer Vorratsdatenspeicherung – daran, dass diese Speicherung der Verbindungsdaten NICHT erfolgen wird?

    Realitätsverzerrung? Wunschdenken?

  83. GxS meint: (2.3.2010 um 22:15) AntwortenReply to this comment

    @Christian:

    Durch das heutige Urteil ist die Form der VDS wieder diskutierbar geworden..

    ja leider, es ist zum heulen…

    Die VDS ist nicht diskutierbar, wenn das diskutiert werden kann, dass jeder Bewohner anlasslos verdächtig ist und deshalb jede Bewegung und sein soziales Umfeld ein halbes Jahr rückvollziehbar sein muss, wie kann man dann die Staatsform nennen, in der wir leben?

    Dass die Europäische Union keine Demokratie ist, darüber brauchen wir wahrscheinlich nicht zu diskutieren (da fehlen wesentliche, unabdingbare Eigenschaften), aber wie sollen wir Deutschland nun nennen? Parlamentarische Demokratie, die von der EU genötigt wird, die eigene Bevölkerung unter verschärfte Beobachtung zu stellen? Oder sind unsere Volksvertreter doch voll verantwortlich für die Überwachung?

    Auf alle Fälle werden jetzt Skandale wie z.B. bei Cicero, jetzt nicht mehr öffentlich werden, da kein Informant sich dem Risiko, entdeckt zu werden (das war ja schließlich eine schwerwiegende Straftat, nahe dem Terror) mehr aussetzen wird, da kann man ja gleich viel beruhigter schlafen…

  84. Christian meint: (2.3.2010 um 22:43) AntwortenReply to this comment

    @GxS:
    1)
    Nur die Provider werden jetzt nicht mehr so ruhig wie damals bleiben.. n-tv.de/politik/Wirtschaf...urueck-article755747.html
    Und grade die FDP ist durchaus auch an wirtschaftlichen Belangen interessiert
    2) Hier nachzulesen
    heise.de/newsticker/meldu...g-neu-pruefen-942207.html
    Und das war schon vor den Deutschen Urteil.. und mit der Ablehnung von letzten Swift abkommen hat man zuminderst schon gezeigt dass man willig ist ewas umzudenken.. natürlich wirds keine 180 Grad sein… Und zuminderst könnte es bedeuten dass die Menge an Daten reduziert wird .. ganz Weglassen wird man es wohl nicht.. da gibts ja noch die Content Industrie ..

    3) Dass in einer Koalition nicht alles so durchkommt wie man vorher geworben hat , ist klar. Die FDP jedoch mit der SPD zu vergleichen ist sicher auch nicht richtig. Die FDP gibt der Union den Dampf den die SPD kaum gegeben hat

  85. Christian meint: (2.3.2010 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    @GxS:
    Ganz Weg wird Sie wohl nicht kommen.. Aber es kommt Bewegung, auch von Seiten einer EU – Kommisarin .. Und wenn hierdurch zuminderst eine Reduzierung der Datenmenge erreicht wird, ist das schon ein Teilerfolg.. deswegen muss jetzt Druck gemacht werden.. zum ausruhen oder verzweifeln ist keine Zeit

  86. GxS meint: (2.3.2010 um 23:51) AntwortenReply to this comment

    @Christian:

    und mit der Ablehnung von letzten Swift abkommen

    Billiger als hier kann das EU-Parlament wohl nie wieder seine Unabhängigkeit demonstrieren… (und dann leider umfallen, aber natürlich nur mit "substantiellen" Änderungen)

    zu 1) das lässt sich locker in der Entwicklungshilfe oder Sozialministerium wieder einsparen…
    zu 2) ich hab mich gefragt, was das soll; zwei Tage vor der Entscheidung in Karlsruhe?
    Wird dabei rauskommen, dass man keine Bewegungsprofile erstellen darf? oder dass diese die Geheimdienste auf keinen Fall (ganz ehrlich, man muss ihnen das dann glauben) nicht abrufen dürfen?
    Wenn man die VDS nicht "Ganz Weg" bekommt, fühle ich mich überwacht, ich weiss, dass im Zweifelsfall die Daten gegen mich verwendet werden werden (auch als Anscheinensbeweis o.ä., "offensichtlich hat er nichts unternommen den Irrtum aufzuklären, er hat nicht einmal versucht, den Gegner per Telefon zu kontaktieren, wenn das der Fall gewesen wäre, hätte er ja freiwillig den Ausdruck der Daten vorgelegt"); wir werden sehen, was aus der Fluggastdatenspeicherung, aus der Bahnkartendatenspeicherung (und aus der Erfassung der DNA Profile der gesamten Bevölkerung, die zur Zeit noch nicht diskutiert wird) wird.
    Ich glaube, die DNA Erfassung wird in fünf bis spätestens 10 Jahren auf der Agenda stehen, wird dann natürlich nur schrittweise eingeführt, unbescholtene Bürger haben natürlich nichts zu befürchten…(hoffentlich irre ich mich)
    P.S.: Die Content Industrie kann mich mal sonstwo…

    zu 3) ja, ich bin froh, dass Zypries nicht mehr verantwortlich für das Gesetz ist, sondern SLS.
    aber meine Frage bleibt: wie kann man die Staatsform nennen, in der wir leben?

    Demokratie????
    Die es nötig hat, die sozialen Kontakte aller Bürger zu protokollieren?

    Die rote Linie ist überschritten, man kann sich der Überwachung nicht entziehen…

  87. christian meint: (3.3.2010 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    @GxS:

    1) Mit den Unkosten meinte ich bei den Providern.. die werden durch die schärferen Auflagen steigen.. und dementsprechend Druck bei der Regierung machen.. und durchaus bei der FDP auch gehör finden

    2) Zuminderst wäre eine Reduzierung der Daten die gespeichert werden müssen ein Teilsieg.. Ganz weg bekommt man sie nicht, darum glaube ich ja nicht.. Das Ziel muss sein auf EU Ebene die von der Kommisarin angestoßene Diskussion fortzuführen.. das ist realistisch… die komplette Streichung leider wohl nicht..

    3) Man mag zu der FDP stehen wie man will.. Frau SLS ist durchaus eine der wenigen Politiker die nicht nur irgendwelche Dinge daherreden. Die Kommentare zu der VDS unterscheiden sich von CDU und FDP zuminderst deutlich..

  88. GxS meint: (3.3.2010 um 01:04) AntwortenReply to this comment

    @christian:

    Zuminderst wäre eine Reduzierung der Daten die gespeichert werden müssen ein Teilsieg.

    Welche Daten willst Du reduzieren?

    Sollen aus den gespeicherten Daten keine Bewegungsprofile mehr erstellt werden können, oder reicht es Dir, wenn Dein soziales Umfeld den Behörden nicht mehr offenliegt? Wenn das reicht, welche Daten sollen nicht mehr zwangsweise gespeichert werden?

    Oder vielleicht reicht es, wenn man nicht mehr speichert, wenn Du Deinen Seelsorger angerufen hast, oder wenn diese Daten nur in besonderen Fällen gegen Dich verwendet werden dürfen?

    Deep Throat hätte jedenfalls mit der VDS kaum eine Chance mehr Bob Woodward zu kontaktieren und wäre zu Recht wegen Hochverrats verurteilt worden…

    Meine Frage bleibt: wie kann man die Staatsform nennen, in der wir leben?
    Dass die EU nicht für die Überwachung verantwortlich ist, hat ja sogar das BVerfG festgestellt. Wie heisst also unsere Staatsform, bei der der Gesetzgeber die Bevölkerung totalüberwachen (sogar in größerem Ausmaß als im Roman 1984) muss?
    Dies weiss das BVerfG, wie sich aus dem Urteil und der Anhörung ergibt, es spricht von Gefahr und dass die Daten bei den Providern verteilt sind und ignoriert, dass das völlig belanglos ist…

    Gibt es dafür noch keinen Namen?

    P.S.: zu 1) ich weiss, aber man kann die Provider ja entschädigen…

  89. flyer meint: (3.3.2010 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    de Maiziere will schnell ein neues Gesetz, Leutheuser-Schnarrenberger will lieber langsam machen, der Bund Deutscher Kriminalbeamten hat Angst, dass Mörder und Totschläger nun nicht mehr gefunden werden können (wo waren diese tausenden von Fällen eigentlich am 15. Dezember 2009?) und feiert den 2.3.2010 schön BILD-tauglich als guten Tag für die Kriminellen.

    So leicht verbrennt so ein Thema wohl doch nicht, wie hier einige dachten. Im Gegenteil: Das BVerfG hat den Totalüberwachern eine mächtige Steilvorlage geliefert und sich dabei deutlich von seiner bisherigen Rechtsprechung verabschiedet. Die Klatsche galt nur dem Gesetz, nicht seiner Intention. Jetzt geht der K(r)ampf erst richtig los.

  90. Da lacht jemand meint: (3.3.2010 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    @Christian:

    Na, hatte ich Recht:

    heise.de/newsticker/meldu...enspeicherung-945359.html

    Aber Hauptsache die Behauptung in den Raum stellen, es wird sich ja eh alles zum Guten wenden.

    Die Überschrift dieses Blogeintrags ist und bleibt falsch und irreführend. Nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich ist grundgesetzwidrig sondern nur deren konkrete Implementation in Form der für nichtig erklärten Gesetze.

    ROFL!

  91. pommesgabel meint: (3.3.2010 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    @60 metropolit:

    in der tat, es wird an einem totalitärem staat gebastelt. noch will das die mehrheit nicht sehen und nicht wahrhaben. überall auf der welt wird genau daran gearbeitet, und das ergebnis wird 1984 noch übertreffen.

    die VDS reloaded wird ganz gewiß nicht lang auf sich warten lassen. genausowenig wie weitere einschränkungen von bürgerrechten. wird zwischendurch vom BVerfG kassiert, so ist das mit einkalkuliert. nennt sich salamitaktik, mit kleinen hindernissen.

    das wird unsere ich-hab-nix-zu-verbergen- fraktion nicht beeindrucken. sollte hier vorzeitig ein politiker mit dem vorschlag kommen, jedem menschen einen RFID- chip zu verpassen,werden die meisten wohl jubeln, dass sie endlich keine karten/bargeld/pass mehr mitschleppen müssen.

    kann so lange nicht mehr dauern, ich werd das sicher noch erleben.

  92. flyer meint: (3.3.2010 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    @Da lacht jemand: Irgendwie kann ich darüber nicht lachen, auch wenn die Ironie nicht zu übersehen ist.

    @pommesgabel: eweekeurope.co.uk/news/ce...o-have-chip-implants-5590

    Mich haben sie nicht gefragt, dann wären's vielleicht nur noch 1/5 gewesen ;)

  93. schipo meint: (4.3.2010 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    @meckimesser: GUT finde ich, dass es weiterhin möglich ist, IP-Adressen herauszufinden. Die reine Speicherung von IP Adressen und die Möglichkeit sie einem PC zuzuordnen finde ich in Ordnung. Evt. könnte man hier einen Richtervorbehalt implementieren.

    mal sehen was du sagst wen es dich trift Beweise dann mal das du es nicht warst
    ..
    Auch bei der Zuordnung der dynamischen IP zu der Wohnanschrift einer Person
    sind die Fehlerquoten von 50% bis über 90% nicht ungewöhnlich.
    Wie es selbst auch die 9.Strafkammer des Landgerichtes Köln festgestellt hat.

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