Richter lesen zu viel hinein
Aktion Ausländer-Rück-Führung
Aktionswochen 3. Juni – 17. Juni 2002
Für ein lebenswertes deutsches Augsburg
Augsburger Bündnis – Nationale Opposition
Mit diesem Plakat hatte ein Augsburger Verein geworben. Die Verantwortlichen wurden durch alle Instanzen wegen Volksverhetzung verurteilt. Zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht nun festgestellt hat. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sei unzureichend berücksichtigt worden.
Der Beschluss liegt auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Volksverhetzung nicht leichtfertig bejaht werden darf. Das Gericht zeigt nochmals die strengen Voraussetzungen auf:
Soweit angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts die Menschenwürde beeinträchtigt, ist eine besonders sorgfältige Begründung erforderlich. Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird.
Die Strafrichter hätten der Aussage auf dem Plakat einen Sinngehalt gegeben, den das Plakat aus sich allein heraus nicht hat. In dem Plakat werde nicht die Minderwertigkeit von Ausländern ausgesprochen wie zum Beispiel durch die pauschale Zuschreibung sozial unerträglicher Verhaltensweisen oder Eigenschaften.
Eine solche Zuschreibung ergebe sich auch nicht aus der Bezeichnung „Ausländer“ in dem Wort „Ausländer-Rück-Führung“, das dem Begriffspaar „deutsches Augsburg“ und „lebenswert“ gegenübergestellt werde. Die Worte „Aktion Ausländerrückführung“ sagten dies ebenfalls nicht aus. Zwar mache das Plakat unmissverständlich deutlich, dass die Initiative der Beschwerdeführer Ausländer „rückführen“ will. Der Umfang und die Mittel,
ob nun beispielsweise durch Anreiz oder Zwang, werden jedoch nicht benannt.
Dem Plakat sei daher nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen beziehungsweise als rechtlos oder Objekt angesehen werden. Um zu einer diesbezüglichen Deutung des Plakates zu gelangen, hätten die Richter konkrete Begleitumstände benennen müssen, die dieses als unter den
Umständen einzig vernünftige Deutung hinreichend begründen. Das sei nicht geschehen.
Aus der Pauschalität einer verbalen Attacke dürfe auch nicht nicht ohne weiteres auf ein Verächtlichmachen geschlossen werden, das den Betroffenen ihre Anerkennung als Person abspricht.
Zum Beschluss vom 2. Februar 2010
An dem Plakattext hat offenbar ein Jurist mitgewerkelt, das sieht man doch ganz klar…
Offenbar wurde der Beschluss falsch verstanden.
Das BVerfG hat keine Aussage darüber getroffen, ob das Aufstellen solcher Schilder Volksverhetzung sei oder nicht.
Es hat vielmehr darauf hingewiesen, dass bei einer strafrechtlichen Verurteilung auch die Meinungsfreiheit als Grundrecht beachtet werden müsse und daher eine Abwägung erfolgen zu hat.
Diese Abwägung ist gar nicht bzw. nur höchst unzureichend von den Strafrichtern (3 Instanzen!) ausgeführt worden.
Daher wurden die Urteile bzw. der Beschluss aufgehoben und an das Amtsgericht zurückgeverwiesen, damit das Amtsgericht diese Abwägung nachholen kann.
*** Der Beschluss des BVerfG ist KEIN Freispruch. ***
Bitte in Zukunft die Beschlüsse bzw. Urteile des BVerfG genauer lesen.
Ich bin kein Jurist. Aber wenn die Forderung nach einem "lebenswertes deutsches Augsburg" im Zusammenhang mit der Forderung nach einer "Aktion Ausländer-Rück-Führung" erhoben wird, dann resultiert dies für mich schon in eine Situation, welche Ausländer in ein antagonistisches Verhältnis zu einem lebenswerten Augsburg setzt. Sie also durch ihre bloße Anwesendheit Augsburg unlebenswert machen und es sich somit sehr wohl um eine "pauschale Zuschreibung sozial unerträglicher Verhaltensweisen oder Eigenschaften" handelt.
Das Plakat finde ich natürlich auch schlecht, aber dass man dafür bestraft werden sollte, ist doch fraglich.
Eine etwas offtopic-Idee: Ich würde mir den Sachverhalt aus einer anderen Perspektive angucken:
Fangen wir mal an, dass alle Menschen gleich sind und einige unveräußerliche Menschenrechte haben. Dann ist die Idee des Nationalstaates ja schon seltsam. Einige Menschen auf einem Fleck der Erde sagen, wir sind "Deutsche", hier darf niemand rein (zum Vergleich: der Freistaat Düsseldorf, in den keine Kölner mehr einreisen dürfen, würde wohl nicht akzeptiert. Wo ist der Unterschied?) Man tut sich mit anderen dieser Gebilde zusammen, nennt das Europa, und lässt dann Massen an Einwanderungswilligen zB im Mittelmmer – im Ergebnis – ersaufen. Daran stört sich (fast) niemand.
Dann aber haben ein paar "Ausländer" das Glück, in "Deutschland" anzukommen bzw. von "Deutschen" das "Recht" zu erhalten, hier zu bleiben. Wer dann lediglich (zwar inhaltlich falsch und in unangemessener Form) fordert, dass die "Ausländer" verschwinden, macht sich strafbar.
Da scheint mir theoretisch ein gewisser Wertungswiderspruch zu sein.
Obwohl das Urteil vermutlich ganz praktisch ist, und zwar in dem Sinn, dass es ein angenehmes Zusammenleben hier fördert und der Widerspruch wohl praktisch nicht von der anderen Seite her (vollkommen freie Immigration) aufgelöst wird werden können: Da gäbe es dann wohl auf diesem Flecken Erde leider etwas zuviel Unfrieden.
Ich denke keiner der Richter würde sich die unterschwellige, oder gar die tatsächliche, Botschaft zu eigen machen wollen. Dennoch sehe ich kein Skandalpotential in dem Urteil, da erstens , wie von 'hanswurst' bereits angeführt, die Sache damit ja noch nicht vom Tisch ist und ich zweitens froh bin, dass es ein Gericht in Deutschland gibt, dass auch dem miesesten Abschaum noch seine Grundrechte zugesteht, wenn die eigentlich zuständigen "Richter" bei ihren Urteilen gerne mal ein Auge zugunsten des "gesunden Volksempfindens" zudrücken.
Ruft bei mir die gleichen Gefühle hervor wie bei dem Urteil im Gäfgen-Prozess: instinktive Enttäuschung, rationales Verständnis.
Wohin können wir eigentlich unsere Nazis abführen, für ein Lebenswertes Umfeld?
Also meiner Meinung nach bringt dieses Plakat genau dies zum Ausdruck, erfüllt also die Vorrausetzung als Volksverhetzung eingestuft zu werden. Man muss da schon sehr den Zusammenhang von Zeile 1 und 3 ignorieren um nicht zu diesem Schluss zu kommen.
Und wenn die Augsburger so viel Mumm haben wie zB die Dresdner oder Kölner, rufen sie jetzt offen zu einer "Aktion Nazirückführung — für ein lebenswertes sauberes Augsburg" auf. Wird dann ja wohl auch keine Verhetzung sein …
Auf deren Homepage stehen dann die '10 Gründe gegen Zuwanderung und für Rückführung'. Einer davon:
7. Zuwanderung steigert Gewalt und Kriminalität.
Aber die wollen ja nur spielen, da braucht man keine Angst vor zu haben.
Also mal ehrlich, meine Gewaltbereitschaft steigert sich durch solche Plakate!
@Jacob:
> Sie also durch ihre bloße Anwesendheit Augsburg unlebenswert
> machen und es sich somit sehr wohl um eine "pauschale
> Zuschreibung sozial unerträglicher Verhaltensweisen oder
> Eigenschaften" handelt.
Nur steht das nicht auf dem Plakat, sondern es sind deine Assotiationen dazu.
Der Urheber des Plakates kann aber nicht für deine Gedanken bestraft werden.
@Anderer Gregor:
"Aktion Nazirückführung — für ein lebenswertes sauberes Augsburg"
Die Goldenen Zitronen dazu:
"Was solln die Nazis raus aus Deutschland, was hätte das für ein' Sinn?
Was solln die Nazis raus Deutschland? Hier jehörn sie hin."
Soweit sind wir also schon, jetzt sollen Rückführungen nur Ausländern vorbehalten werden. Der kleine Mann ist mal wieder der Arsch, ich meine man wird ja wohl noch sagen dürfen das eine Reinkarnationstherapie ohne Rückführung schlecht möglich ist.
Licht & Liebe unter der schwarzen Sonne!
Wann werden wir hier in Deutschland endlich mal begreifen, dass „Meinungsfreiheit auch für Idioten“ eben doch ein nützliches Konzept ist?
Das Plakat ist nur Meinung – ekelhafte Meinung – aber eben Meinung. Und Meinung sollte man nie verbieten – und diese ganze Volksverhetzungsgrütze endlich abschaffen.
Indes sollte man sich im Umkehrschluß die Frage stellen, wie die Reaktion ausfiele, hätte der Senat entschieden, daß ab sofort die, zu Recht, Empörung auslösende Parole "Bomber Harris, do it again" als Volksverhetzung gilt.
In diesem Falle hätte man sicher von einem "Sieg der Demokratie" oder Ähnlichem gesprochen.
@hanswurst: Es behauptet doch auch niemand, dass das Urteil ein Freispruch ist. Das BVerfG kann ja auch gar nicht freisprechen, es ist ja kein Superrevisionsstrafgericht, es kann lediglich feststellen, dass ein Urteil jemanden in seinen Grundrechten verletzt hat, und dieses dann aufheben. Das es das hier getan hat, spricht schon dafür, dass es der Meinung ist, das das beanstandete Plakat im vorliegenden Fall nicht strafbar ist. Natürlich könnte es theoretisch auch bedeuten, dass das BVerfG nur der Meinung ist, es fehlten zwei Sätze der Begründung in den Urteilen, und wenn die dazukämen, wäre das Urteil in Ordnung. Ist aber eher unwahrscheinlich.
@Anderer Gregor:
Zum Glück gibt es in Augsburg nicht so viele Zecken wie in Westpolen oder in Schmiergeldstadt.
Ausländer?>/b>
Es heißt richtig
politisch korrektMigranten.*seufzt*
@Ausländer:
> Es heißt richtig politisch korrekt Migranten.
>
> *seufzt*
Oh je. Ist dir schon aufgefallen, daß es auch Migranten gibt, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben?
Oder glaubst du, die würden ihre Biographie an Pforte abgeben?
Kleine Hilfe für Muttersprachler:
Ausländer leben ausserhalb von Deutschland, dem "Ausland"! Halten sich hier zeitlich befristet auf (Tage, Wochen, Monate, Jahre…).
Alles was hier lebt und arbeitet und stirbt, ist INländer! Egal welcher Nationalität oder Herkunft!
Sonderlich Erfolg oder Zustimmung scheinen die Herren und Damen dieser Truppe ja scheinbar nicht gehabt zu haben, wenn man sich das Datum dieser Aktionswochen so anguckt.
@yogurt:
Und wenn ich dann als Deutscher für einige Zeit ins AUSland gehe und dort arbeite und dann wieder nach Deutschland komme, bin ich dann zwischenzeitlich Ausländer geworden?
Wer Meinungsfreiheit will, muss auch damit leben, dass die Rechten sie für sich in Anspruch nehmen. Entweder – oder. Also, gleich abschaffen den Artikel 5 .. macht mehr Ärger als Nutzen…
@Sebs: da stehen zur auswahl dachau, sachsenhausen und buchenwald. sollen die nazis ihre eigene medizin kosten.
@Elmar Hok:
Ganz falsch ist das ja nicht.
Gut nur in Sachen Körperverletzung. Also die auf offener Straße nicht die in der Schule oder im häuslichen Umfeld, oder auf der Kirmes da sind immer noch die Deutschen führend genau wie in fast allen anderen Sparten.
Aber die dürfen das ja es sind ja Deutsche.
Meinungsfreiheit für alle, auch für Nazis!
Und die dürfen sich dann nämlich auch meine Meinung anhören:
Und da finde ich das hier richtig richtig gut:
"Wohin können wir eigentlich unsere Nazis abführen, für ein Lebenswertes Umfeld?"
Gutes Urteil – auch wenn ich die dahinterstehende Ideologie zutiefst verabscheue.
Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und durch Verbote wurde noch nie jemand von seiner Meinung abgebracht. Sowas schaffen nur Argumente.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (Voltaire)
@Ausländer: "Migranten" ist nicht PC, denn der Ausdruck legt nahe, daß sie sich noch im Zustand des Migrierens befinden. Wer von "Migranten" spricht, hegt also die Hoffnung, daß diese weiter migrieren mögen, auf gut Deutsch also "verschwinden mögen". PC wäre "Migraten", da dies zum Ausruck bringt, daß sie ihre Migration abgeschlossen haben und jetzt hierbleiben.
Sprachtip aus dem Duden zum Stichwort "Ausländer":
"Als nicht diskriminierende Synonyme setzen sich, je nach Kontext, die Ausdrücke ausländischer Mitbürger, ausländische Mitbürgerin oder Arbeitsmigrant, Arbeitsmigrantin immer mehr durch."
Es muss also heißen:
Aktion Ausländische-Mitbürger-und-Mitbürgerinnen-Rück-Führung
Und warum ist Führung eigentlich abgetrennt, hat das was mit Führer oder so zu tun?
Ja sicher, das BVerfG hat nicht freigesprochen.
Es hat nur, zum wasweisichwievielhundersten Mal, gesagt, dass bei Prozessen wegen Gedankenverbrechen die Abwägung im Hinblick auf die Grundrechte gem. Art. 5 GG in die Urteilsbegründung gehört. Fehlt diese Abwägung oder ist sie falsch, dann ist das Urteil verfassungswidrig.
Und das ist der eigentliche Skandal!
Das Thema wurde schon so oft durchgekaut, dass es einem zum Halse raushängt.
Ich kann und will nicht glauben, dass das Richterpack das nicht weiß. Wenn die Gerichte trotz x-facher Belehrung wieder und wieder verfassungswidriger Urteile fällen, dann ist das Absicht!
Es kann einem Angst und Bange werden wenn man weiß, dass das Richterpack ungestraft absichtlich falsche Urteile fällen darf – und von diesem Recht ausgiebig Gebrauch macht.
@VG: Nein, es ist nicht so, dass (im übertragenen Sinne) "zwei Sätze" fehlen. Es fehlte ein Akt, nämlich die Abwägung.
Das aktuelle BVerfG-Urteil enthält keine Neuigkeiten, nicht einen neuen Satz. Es ist ein Compilat der vorhergegangenen Urteile. Du kannst auf der BVerfG-Website Urteile zu „Beleidigung“ oder „Volksverhetzung“ suchen und wirst feststellen, dass hier genauso geurteilt und begründet wurde wie schon jahrzehntelang – so wie jahrzehntelang die Fachgerichte die Verfassung mit Füßen treten. Kein Wunder, was da urteilt sind gewerbsmäßige Verfassungsfeinde (sog. „Richter“).
Dieses Gesindel hält es für sein Naturrecht, zu urteilen ohne das Urteil begründen zu müssen.
Denn das was die als „Begründung“ absondern sind nahezu immer Behauptungen ohne Beleg und/oder Zirkelschlüsse.
Hatten wir gerade vor ein paar Wochen:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/01/drei-hauptsatze/
So einfach kann Recht sein:
Der Beschuldigte ist schuldig, weil er schuldig ist.
Finde das Urteil auch gut, wenn da am Ende 5 Leute allein für die Rückführung demonstrieren ist doch alles in Ordnung, sollen se doch, ist dann ihr gutes Recht.
Wenn man die Aktion verboten hätte, hätte man es mal wieder geschafft derartige Ideen nicht auf politischer Ebene zu bekämpfen wie es sinnvoll wäre, sondern ihnen wiederholt nur die Möglichkeit gegeben sich als Opfer darzustellen.
Dann dürfte der Öffentlichrechtliche Rundfunk aus einer Livesendung auch nicht einfach die beste Stelle bei der Wiederholung des Nockherberg rausschneiden.
Bruder Barabas schonte bei der Bußpredigt niemanden.
@29: Auf § 339 StGB wird hingewiesen.
@32: Ich fand – bis auf den FDP-KZ-Vergleich, der tatsächlich saukomisch war – die 2010er Predigt bei weitem nicht so bösartig wie die 2009er. Aber er blieb sich treu – ganz konsequent immer wieder auf den Söder eingedroschen ;)
Also, auch wenn das jetzt (noch) kein Freispruch war, sollte man diese Typen dennoch freisprechen.
Für die Meinungsfreiheit von jemanden einzutreten, dessen Meinung man nicht teilt, scheint nicht so attraktiv zu sein. Aber, sorry, das ist Meinungsfreiheit. Da muß man solche Meinungen aushalten.
Und nochmal sorry, diesen Volksverhetzungsparagraphen sollte man abschaffen. Der heißt doch nichts anderes, das man uns Bürger für nicht mündig genug hält, so etwas ("Volksverhetzung") zu erkennen. Und der, der drauf reinfällt, fällt auch mit diesem Paragraphen drauf rein.
@Storax: Uups, Rechtschreibfehler dürfen behalten werden :-)
@Storax: Aber genau das ist ja das Merkmal der totalitären Systeme.
Der Bürger ist per Definition unmündig und bedarf der Führung eines weisen Regierung.
Ich kann Dir sagen dass es mich schon erschreckt, wenn wir heute die gleichen Diskussionen führen, die wir vor 25 Jahren im Osten hatten. Damals wurde uns zum Beispiel eingeredet, dass die Regierung uns vor den kapitalistischen Westmedien beschützen muss. Denn wenn wir eine Zeitung aus dem Westen lesen, dann werden wir nämlich sofort Polen den Krieg erklären.
Und heute?
Die (Text editiert. U.V.)
von der Leyen behauptet allen erstes, wenn ich ein Gay-Video sehe werde ich auf der Stelle schwul ("angefixt"). Und … weitere Beispiele muss man nicht aufführen, die kennt jeder selbst.
Kann jemand einmal erklären, was "gleichwertige Persönlichkeit" meint?
Jurist: Was soll den diese Lüge, das hat sie sicher nicht behautpet.
Und warum die Beleidigungen der Richter? Hast Du ein Problem, das Du bestimmte Berufsgruppen pauschal beleidigst? Minderwertigkeitskomplex?
@http://www.diewaldseite.de: Doch, das ist gut, die Unterstellung der Lüge.
Von der Leyen & Co. haben nachweislich so oft gelogen, dass es auf keine Kuhhaut passt. Aber schön, dass Du mir zu lügen unterstellst.
Aber im engeren Sinne hast Du recht. V. d. Leyen hat nicht gesagt dass ich schwul werde, wenn mir ein Gay-Video (das ich wegen Hetero-Neigung gewiss nicht ansehen werde) unterkommt.
Aber die Dame hat behauptet, dass wir mit KiPo "angefixt" werden und Kinder missbrauchen (www.zeit.de/politik/deutschland/2009-09/luegendetektor-biermann-kinderporno?page=all).
Um die Idiotie dieser Behauptung aufzuzeigen, habe ich im letzten Posting diesen Stuss der (Text editiert) Ministerin nur ein wenig persifliert; das ist alles.
Bleibt die Frage, warum Dich das so aufregt.
.
Zum Richterpack:
Vor 52 Jahren (1958, im damals vielbeachteten Lüth-Urteil) hat das BVerfG entschieden, wie die Gerichte im Fall von Gedankenverbrechen vorzugehen haben.
(www.telemedicus.info/urteile/Presserecht/Meinungsfreiheit/173-BVerfG-Az-1-BvR-400-51-Lueth.html)
Und im Verlauf der letzten 50 Jahre hat das BVerfG ebendies 100 mal (oder mehr) wiederholt.
Nein, ich glaube nicht, dass die Richter der Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte das nicht wissen. Wenn die immer noch und immer wieder falsch entscheiden, dann liegt kein Versehen vor – sondern kriminelle Energie.
Sollte ich falsch liegen, dann sag´ doch einfach, warum die Richter absichtlich falsch entscheiden. Ich freu mich auf die "Begründung".
Es ist nicht unüblich im deutschen Sprachgebrauch, Mitglieder einer kriminellen, ja sogar einer missbeliebigen Vereinigung als „Pack“ zu titulieren. Beispielsweise bringt „braunes Pack“ bei Google 9.640 Treffer (ohne die jetzt zu analysieren).
Also bleibt´s bei Richterpack.
@39: Stimmt, "Pack" hat keinen negativen Beigeschmack. Gibt es doch so positive Dinge wie "Sparpack", "Sixpack", "Big Pack", "Packstation", "Packband", "Packpapier" usw. usf.
Zu Lüth: Ob Meinung vorliegt oder nicht, ist auslegungsbeüdrfit und auslegungsfähig. Drei Juristen, acht Meinungen … wenn das am AG/LG/OLG jemand anders auslegt als am BVerfG, dann ist das nicht sehenden Auges falsch, sondern ein vertretbares Instanz-Ergebnis. Sicher, es wäre schön, wenn man das gleich unten richtig machte, aber so ist´s nunmal. Dafür sind Rechtsanwälte nicht in der Lage, einen passenden Zinsantrag zu formuliern. So hat jeder sein Fehlerchen und durch lautes verallgemeinerndes Brüllen wird es sicher auch nicht besser.
Und Politiker lügen nicht – sie "versprechen" .oO(Wie immer man das Wort in dem Zusammenhang auslegen mag …)
@39 (Nachtrag): Jetzt erst sehe ich, dass sie "vor 25 Jahren im Osten" die gleichen Diskussionen hatten … wieso schreiben sie das denn nicht gleich an den Anfang ihrer Kommentare, dann weiss man wenigstens, worauf man sich einstellen darf :o)
(Und ja, das war eine böse Verallgemeinerung…ich schäm mich auch ganz doll…)
@Darkstalker: Noch mal:
Es stimmt dass auslegungsbedürftig ist, ob Meinung vorliegt.
Genau deshalb hat das BVerfG das Urteil gekippt. Nämlich weil die Fachgerichte keine Auslegung/Abwägung nach den vom BVerfG aufgestellten Regeln vorgenommen wurde.
Kann sein, dass die Äußerung strafbar ist. Aber das geht eben nicht nach Gefühl, sondern muss nach der vom BVerfG vorgeschriebenen Prozedur bewiesen werden.
Darum, um die Prozedur geht es. Um nichts weiter kümmert sich das BVerfG im Fall von Gedankenverbrechen.
Und nun weist Du, worauf Du Dich einstellen kannst. Wir haben einen Zustand im öffentlichen, besser: veröffentlichten Diskurs, er sich immer weniger von den Zuständen im Osten vor 25 Jahren unterscheidet.
Das schlimmste:
Die meisten finden es gut.
@42: Nun, der Osten war vom Teufel. Und eine Entwicklung in die Richtung ist alles andere als zu befürworten. Leider.
"Gedankenverbrechen" ist ein hartes Wort, alldieweil Volksverhetzung kein Verbrechen ist, da geht´s ja schon mal los :) Auf §§ 130, 12 II StGB wird hingewiesen.
Sicher, die Lüth-Prozedur sollte man im Einzelfall dezidiert durchprüfen, und dann ein Ergebnis haben. Sollte. Man sollte auch in einem zivilen Bauprozess alle sechshunderteinundzwanzig behaupteten Einzelmängel auseinandersortieren und jeweil nach § 286 ZPO bewerten. Macht man aber auch nicht. Einfach deshalb, weil es nicht machbar ist.
Wer Lüth in jedem Amtsgerichts-Urteil will, muss für eine Schaffung von neuen Richterstellen einstehen. Und zwar eine neue zusätzliche Stelle pro schon bestehender Stelle. Dann kommt man in etwa in die Gegend, dass sich jeder auch zu jeder Frage Zeit und Muse nehmen kann.
Ansonsten wird einfach das bestmögliche in der verfügbaren Zeit gemacht. Und wenn da mal einer durchs Raster fällt, dann muss er sich halt durch die Instanzen bequemen. Hart, aber mit den Mitteln die da sind nicht anders zu machen :(