Ist halt so

Dürfen Verkehrssünder durch Video- oder Fotoaufnahmen überführt werden? Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das eine fehlende gesetzliche Grundlage moniert, herrscht darüber großer Streit. Zuletzt hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf dazu geäußert – und einen auf der Autobahn gefilmten Autofahrer vom Vorwurf des Abstandsverstoßes freigesprochen.

Für andere Gerichte gilt dagegen, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Und so finden sich mitunter Begründungen, deren Abfolge nicht nur keine Logik aufweist, sondern fast schon komisch ist. Wie zum Beispiel diese Ausführungen des Amtsgerichts Rotenburg a. d. Fulda:

Liegt aber eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, verstößt das Fertigen des Lichtbildes zum Zwecke der Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeugführers nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen. Denn ohne das gefertigte Lichtbild wäre es nicht möglich, den Verkehrsverstoß zu ahnden. Dies wiederum würde den Polizeibehörden die Möglichkeit nehmen, ihrer gesetzlichen Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen, nachzukommen.

Ähnlich könnte man für die Folter auch formulieren…

(51 OWi – 36 Js 2020/10)