Weiße Weste für Katja Günther
Die Staatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren gegen die Inkassoanwältin Katja Günther eingestellt, berichtet die Augsburger Allgemeine. Katja Günther gehörte zu den fleißigsten Juristen im Dienst der Betreiber von Abofallen im Internet. Über eintausend Strafanzeigen sollen gegen die Anwältin vorliegen.
Auf 26 Seiten legt die Staatsanwaltschaft nach dem Zeitungsbericht dar, warum Katja Günther keine Beihilfe zum Betrug geleistet, nicht genötigt und auch nicht erpresst habe. Nach Auffassung der Strafverfolger habe Katja Günther nicht wissen können bzw. müssen, dass die geltend gemachten Forderungen unbegründet sind. Außerdem müssten Bürger einem “gewissen Druck” standhalten.
Ich habe auch gegen Katja Günther eine Strafanzeige erstattet, weil sie mir Betrugsabsichten unterstellte. So werden ich vermutlich zu den Empfängern des Einstellungsbescheides gehören.
Ich melde mich, wenn die Post von der Staatsanwaltschaft eingeht.
Ist freie Marktwirtschaft nicht wunderbar? Jedermann muss "einem gewissen Druck" standhalten können?
Schade um die, die das nicht haben lernen dürfen, oder schade um die, die leider psychisch oder seelisch krank sind, und das gar nicht können.
Aber wo gehobelt wird…
Frau Günther hat die Verfügung übrigens unter http://www.kglaw.de/urteile.html veröffentlicht . Nur falls es jemand nicht abwarten kann
Unglaublich!
Die Frau gehört in den Knast, nicht von der Staatsanwaltschaft reingewaschen.
Wäre Frau Günther ein Mann – ob die Staatsanwaltschaft dann auch so fleissig nach Unschuldsgründen gesucht hätte? Ich habe da meine (berechtigten) Zweifel.
Oh Mann, die StA München I! Auch Strafverfahren gegen andere – eher windige – Unternehmen (wie die Wirecard Bank mit der Zielgruppe überschuldete Schufa-Aktenbergrekordhalter) werden gerne (ohne Mitteilung an den Vertreter der Geschädigten oder Rechtshinweise von wegen Überprüfung der Einstellung o.ä. an die Geschädigten selbst) kurz und knackig eingestellt (anders natürlich bei kleinen BTM-Delikten). Man kann sich nur wünschen, mit denen nie nie nie zu tun haben zu müssen. Außer man ist Inkassounternehmen, Inkassoanwalt, Bank für Inkassogeplagte o.ä..
@1. Eine arme Sau meint: Ist doch klar, das ein Staatsanwalt, in Rechtsfragen erfahren, meint, dem Druck eines Abmahnschreibens standzuhalten, sei eine der leichteren Übungen. Dann sollte der gleiche Staatsanwalt aber auch einer ortsüblichen Nötigung standhalten, wenn er mal nächtens mit dem Porsche in einem prekären Stadtviertel liegen bleibt.
Die meisten Menschen, die nicht regelmäßig Udo Vetters hilfreiche Hinweise zum Umgang mit Recht & Gesetz (und deren Vertretern) lesen, dürften dem juristischen Frontalangriff eines Abmahnanwaltes eher hilflos ausgeliefert sein.
@Roland #2:
Hätte eigentlich erwartet, dass ich zum Download der Vergügung von der HP von Frau Günther meinen Namen, Adresse, Mailadresse und Kontonummer angeben muss.
@Roland: Danke für den Link, in der Presse wird sowas immer verkürzt und entstellt.
Nach Lektüre der Entscheidung kann ich sagen: juristisch vertretbar. Die Entscheidung ist nachvollziehbar begründet, gelegentlich schimmert durch dass die StA selbst nicht glücklich ist mit diesem Verfahrensausgang.
Eigentlich müsste doch UV und die Leserschaft sich freuen über die Einstellung, entscheidet doch hier die StA zugunsten der Beschuldigten ;)
@1 Eine arme Sau: Freie Marktwirtschaft ist schon schlimm, im Sozialismus würds sowas nicht geben. Da gibts nämlich keine Internetnutzung für Privathaushalte, folglich gibts in Kuba und Nordkorea auch keine Abmahnanwälte. Super!
Irgendwie ist München ziemlich lasch im Umgang mit dubiosen Rechtsverdrehern. Wahrscheinlich haben die Angst, dass Frau Günther es ihrem Namensvetter gleich tut. Ist das eigentlich Zufall mit dem "Günther" oder liegts am Namen, dass die so neben der Rolle sind und sich dubiosen Geschäften hingeben.
Aaaah ja. Interessant. Bei jedem normalen Bürger hätte sich die Begründung, warum man sich strafbar gemacht habe, bestimmt nur durch Weglassen des Wortes "nicht" unterschieden.
Och, cool bleiben.
Bei Gravi hat's auch erst so angefangen.
Das wird schon noch.
@ Zazaz
Wenn ich die Kommentare recht verfolgt habe, hat niemand gesagt, dass Sozialismus eine Lösung sei.
Polemisieren hilft den Verlierern eines turbomarktwirtschaftlichen Systems schon gar nicht – diesem System nämlich verdanken die Verlierer nämlich den (Rechts-)Kenntnisstand, den Brot-und-Spiele absichtsvoll produzieren.
Oder wie es eine Bekannte neulich wieder einmal so treffend schrieb: Die neuen Medien machen die Dummen dümmer und die Schauen schlauer.
Ich habe mir nochmal den Ursprungsthread durchgelesen, sudoku-welt.com hat bis heute keine AGB, Impressum usw., jedenfalls habe ich keine gefunden. Wäre doch mal ein Ansatz für eine Abmahnung…
;-)
Werd ich beim nächsten Mal in München auch sagen: "Ich hab nicht gewußt, daß Drogenbesitz strafbar ist" Damit komm ich sicher bei der Staatsanwaltschaft durch. 1000nde Anzeigeerstatter müssen irren…
Bei Betrug geht man also zukünftig nach München, bei Presserechtlichem nach Hamburg, bei Urheberrecht nach Köln….
@theo: Doch, unten rechts, da stehts doch ganz, ähhh deutlich, weniger orange auf mehr orange: Impressum/Disclaimer.
Merwürdig wie sehr alle plötzlich im Zweifel gegen die Angeschuldigte sind, wenn diese nicht beliebt ist.
Macht noch einmal den Wert einer unabhängigen Justiz deutlich, die im Zweifel auch das Verfahren gegen eine ausgesprochen unbeliebte und unsymphatische (und das zu Recht!) Beschuldigte einstellt und nicht dem "gesunden Volksempfinden" der Internetgemeinde folgt.
Ich will die Abmahnungen nicht verteidigen, mann kann es durchaus als Indiz für eine Betrugsabsicht sehen wenn in einer Vielzahl von Mahnverfahren in keinem nach Widerspruch Klage eingereicht wird.
@14 Zaza:
Ich bin nicht gegen die Angeschuldigte, weil sie unbeliebt ist, sondern weil ihr Vergehen offensichtlich ist und man sich schon logisch sehr verbiegen muss, um ihr Unwissenheit über die Betrugsabsichten zu unterstellen.
Einem Drogenhändler, der behauptet, er sei davon ausgegangen, dass er da nur Tee und Fußpuder verkauft habe, würde man kaum glauben. Obwohl natürlich nicht mit mathematischer Sicherheit bewiesen werden kann, dass er nicht doch glaubte, dass die Leute nun sehr viel für Tee und Fußpuder auszugeben bereit wären, würden gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung es verbieten, dieser hanebüchenen Behauptung zu folgen.
Bei EINEM Teebeutel mag man ja darüber diskutieren, ob der Verkäufer sich wirklich klar war, was er da hatte. Sobald das aber geschäftsmäßig betrieben wird, ist der Fall klar.
So auch hier. Niemand will einen Anwalt belangen, der nicht jede Abmahnung auf Betrugsabsichten untersucht. Aber wenn die Angeschuldigte ein lukratives Geschäftsmodell betreibt, dessen Basis Betrug ist, den sie billigend in Kauf nimmt und der nur durch ihre Mitwirkung vollendet werden kann,
dann habe ich nicht das Gefühl, mich gegen faire Verfahren und die Unschuldsvermutung zu versündigen, wenn ich sage:
Fehlurteil! Die kleinen fängt man und die großen lässt man laufen.
Naja, ein bisschen Druck muss der Bürger ertragen. Sich von Anwälten erpressen lassen, sich die Brieftasche klauen lassen, auf der Straße verprügelt werden, will man da immer gleich jemanden für belangen?
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann funktionieren diese Abofallen hauptsächlich doch nur deswegen so gut, weil viele Leute zu blöd dafür sind, sich die Bedingungen von Internetangeboten sorgfältig durchzulesen. Tja, das kommt halt davon, wenn man überall gleich ohne Sinn und Verstand seine persönlichen Daten eintippt. Das ist natürlich ein gefundenes Fressen für Abmahn-Liebhaber aller Art. (Nur damit kein Mißverständnis entsteht: das ist ein allgemeines Statement von mir und nicht auf den aktuellen Fall bezogen.)
GvG per Selbstmord tot – die "anderen" werden daraufhin freigesprochen. Sieht so aus als hatte die GG Connection einen Deal der besonderen Art mit der StA vereinbart.
Da wird sich die örtliche Anwaltskammer aber freuen, die sich bisher so vornehm zurückgehalten hat.
Wie sagt doch § 43 BRAO:
Na also!
@ Schnurz
Der letzte Satz (meist in umgekehrter Reihenfolge zitiert) ist ja bereits eine Reihe von Jahren alt und bezog sich ursprünglich aufs Fernsehen.
Auch wenn man der dort ausgedrückten Tendenz nicht widersprechen mag, fragt man sich aber doch: Wenn der zweite Teil dieses Satzes hier stimmt, wie verhält es sich aber mit dem ersten Teil? Wieso wird jemand, der bereits dumm ist, durch Fernsehen (oder durch andere Mediennutzung) noch dümmer? Er mag dadurch nicht schlauer werden – aber dümmer?
@theo: Ich habe mir den Ursprungsfred auch nochmal durchgelesen und frage mich spontan, ob K. Günther der Veröffentlichung der e-mail zugestimmt hat.
Tja, manche kriegt man, manche nicht. Doch früher oder später wird sicherlich auch Frau RA Günthers Weste gerichtlich geschwärzt werden.
Dies ist übrigens kein Betrug:
http://www.spende-für-claudia.de.vu
Sondern ein verzweifelter Hilfeschrei, nachdem (fast) alle rechtliche Institutionen zu versagen scheinen.
Danke für's Mitgefühl.
Ich bin kein RA aber wie in Gottesnamen kann man nicht auf die Idee kommen auch nur eine einzige Forderungen zu prüfen wenn man doch tausende Mahnverfahren etc. unterschreibt? Sollte das bei dieser Anzahl nicht dem normalen Menschverstand entsprechen?
@Roland: Zum Urteil Amtsgericht Frankfurt am Main: Kann mir mal jemand § 814 BGB erklären? Meint "zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit" eine Verbindlichkeit, die tatsächlich besteht und erfüllt werden muss, oder eine solche, die der Leistende nur annimmt?
Hmm, wenn ich überlege, wie der andere "Günther" geendet ist, dann besteht ja noch etwas Hoffnung;-)
Prima. Da habe ich jetzt eine neue Geschäftsidee:
Ich werde mir die Adressen von Eltern mit Kindern im Grundschulalter besorgen. (Sich Daten zu "besorgen" ist ja angeblich kein Diebstahl und die Nutzlosbranche "besorgt" sich ja auch ihre Daten).
Den Eltern schicke ich dann einen Brief mit Tipps für einen sicheren Schulweg und verlange dafür 129,90 EUR. Wenn sie nicht zahlen, weise ich über das Inkasso-Büro eines "Geschäftspartners" darauf hin, dass der Schulweg der Kinder bekannt ist und dass die Kinder jederzeit mit gefährlichen Situationen rechnen müssen.
Das ist objektiv nicht falsch und einen gewissen Druck müssen die Eltern ja aushalten.
@Zazaz:
Hast in dem Sinne Recht,daß es anderswo noch schlimmer geht.
Immerhin: wenn man in in einer Diktatur ins Gefängnis wandert kann man sich wenigstens als Märtyrer fühlen. In einem Rechtsstaat wird das schwieriger.
Oder anders ausgedrückt: In einem Rechtsstaat sollte ich erst gar nicht damit rechnen müssen…
Für diese "Dame" würde ich das Inquisitionsverfahren nach den Regeln des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation befürworten!
Es ist natürlich tollkühn zu vermuten,
dass eine Anwältin, bei der nahezu täglich die Presse bzgl. dubioser Forderungen auftaucht, die sie (nach meiner Kenntnis) NIEMALS versuchte einzuklagen und sobald der Angeschriebene über einen Anwalt zurück schreiben lässt und die bei Drohung mit neg. Feststellungsklage umgehend von der Forderung abweicht,
dass sie ihre Forderungen nicht berechtigt sind.
Ich grüble darüber nach, wie man wohl die Adressen von Rechtsanwälten, Staatsanwälten, Polizisten, Politikern, Richtern und Medienangehörigen im allgemeinen und im Besonderen in die "Abarbeitungslisten" von solchen "Spezial-Dienstleistungsunternehmen" einfließen lassen könnte. Vielleicht würde die rechtliche Beurteilung der "Dienstleistung" sich dann mit der Zeit doch etwas verschieben.
@spendensammler:
Link geht nicht !?
Werde ich wiedergeboren werde ich Internetabzocker. In Deutschland kann einen dank der tollen deutschen Justiz strafrechtlich einem so gut wie nichts passieren.
Eine Hand wäscht die andere. Mir san mir. Wer ko der ko.
Nichts neues, alles wie gehabt und im Vorfeld erwartet.
Wie war das nochmal mit der Unschuld von wem die ich eher zu glauben bereit bin als was?
Ist das eigentlich standesrechtlich in Ordnung, wenn man als Rechtsanwalt,-anwältin nur unter einer kostenpflichtigen Telefonnummer (0180/*****-**, Festnetzpreis 14 ct/min) erreichbar ist?
@martinf: http://www.jurpc.de/aufsatz/20030273.htm
*Spruch gelöscht*
Einstellungsbescheid? Was kann man dagegen machen?
Manche sind halt gleicher als andere… oder einfach nur widerlich!
Nach all den im Sande verlaufenen Polit- und Finanzskandalen in Bayern haben Staatsanwält hier sowieso eher einen Ruf vergleichbar mit Beamten am chinesischen Kaiserhof, die früher ihre Hoden vor sich hertrugen. Zur Pflege des oberbaierischen Brauchtums und zur Beruhigung des Pöbels schlage ich ein Haberfeldtreiben mit anschließender Einkehr vor.
@Ano Nym:
§ 814 bezieht sich auf § 812 Abs.1 S.1 Fall 1 BGB. Dieser sagt, leistet jemand auf eine (vermeintliche) Verbindlichkeit um diese zu erfüllen und ist die Leistung ohne Rechtsgrund erfolgt (Verbindlichkeit besteht überhaupt nicht) kann er das Geleistete zurückverlangen.
§ 814 sagt dann, das die Leistung nicht zurück verlangt werden kann, wenn der Leistende gewusst hat das er dazu nicht verpflichtet ist, also das die Verbindlichkeit nicht besteht.
@1+7
"Freie Markwirtschaft"? Da haben sie aber beide nicht aufgepasst wir haben eine sogenannte "Soziale Marktwirtschaft" in Deutschland. Also weder "Dämonischen" Kommunismus, noch den "gemeinen" freien Markt.
@Cordy: OK. Wenn also der Leistende nicht nur gewusst hat, dass die Verbindlichkeit nicht besteht, sondern diese Verbindlichkeit auch tatsächlich nicht besteht (er also etwas zutreffendes gewusst hat), warum spricht der § 814 dann von "zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit"? Ein solcher Zweck kann sinnvollerweise weder angenommen noch unterstellt werden, weil der Zweck die Existenz einer Verbindlichkeit voraussetzt. Oder sehe ich das falsch?
Mal sehen, was GStA und das OLG dazu sagen.
@n.n.n.: haben die was zu sagen?
@Thomas:
Richtig! Mit der STA München I und auch München II sollte niemand zu tun bekommen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Die braucht keine Beweise, um eine unschuldige Frau wegen "Körperverletzung" (in Wirklichkeit Notwehr) zu verurteilen. Auch die Kameradin der STA, eine Richterin am LG München braucht nicht unbedingt die gesetzliche zu sein, es reicht schon, wenn sie sich bereit erklärt, sich über das Gesetz hinweg zu setzen, um unschludigen Menschen zu verurteilen. Die Beweisanträge der Angeklagten wurden völlig ignoriert, zahlreiche wahrheitswidrige und völlig widersprüchliche Aussagen der Zeugen, darunter auch Polizeibeamte veranlassten weder die Richterin am LG München noch die STA München dazu, gegen diese "Zeugen" Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage einzuleiten. Der Pflichtverteider weigerte sich, die von der Angeklagten vorformulierten Beweisanträge zu stellen, weil er der Meinung war, das Gericht würde diesen sowieso nicht stattgegeben! Mein Gott! Darüber könnte man ein Buch schreiben, wenn das von Bossi nicht schon genug Furore gemacht hätte. Wie eine solche Justiz in einem Rechtsstaat Bestand haben kann, ist mir rätselhaft! Im benachbarten Gerichtssaal fand gleichzeitig die Berufungsverhandlung (Landgericht) eines wegen Drogenhandels angeklagten Mannes aus Israel statt. Freispruch!
Fazit: Auf Mitarbeiter der deutschen Justizbehörden paßt das Zitat "Il faut avoir l'esprit dur et le cœur tendre" überhaupt nicht. Sie haben weder "cœur" noch "esprit". Eigentlich Schade.
Jetzt bloß kein Bashing auf Katja Günther, sonst haben wir demnächst die nächste Leiche in München zu beklagen. :-)
@palosalto:
Ja, sind die nächsten Stufen im Klageerzwingungsverfahren.
@33: Besser als 0900 oder 0190 :)
@43: Die StA will ich sehen, die jemanden "verurteilt" … *seufz* Man sollte unser Rechtssystem verbindlich zumindest in Grundzügen dem Volk beibringen… Offensichtlich weiss da niemand so Recht, wie´s funktioniert. Wieso muss man sinnlose Dinge wie Elektrolyse, den Zitronensäurezyklus, Meiose und über die Getreidepreise in Karthago lernen, aber bei so essentiellen Dingen wie minimaler Rechtsbildung versagt das System?
@44: Ob "beklagen" in dem Zusammenhang die richtige Formulierung ist …
Hoffentlich geben Staatsanwalt und Richter niemals ihre eigene Adresse auf einer oder allen Abofallenseite(n) ein. Denn dann würden sie merken, dass man sich nicht selbst in den Hintern beißen kann.
Der Kommentar bringt es auf den Punkt:
community.augsburger-allg...n-die-justiz-versagt.html
Die "nicht erkannt"-Begründung ist eine der beliebtesten, wenn es darum geht eine Bestrafung von Tätern aus dem Bereich der organisierten Kriminalität zu vereiteln. Insoweit nichts neues.
Die Steigerung von "nicht erkannt" ist "nicht erkannt dass nicht".
Ungelogen, so eine Einstellungsverfügung lag schon auf meinem Tisch.
Mal ehrlich. Wenn die meisten zu blöd sind die Webseiten richtig zu lesen ist das deren problem. Es ist typisch deutsch, das wir sofort nach gesetz. Regelung schreien oder klagen. Es existieren genügend Urteile und Vorschriften und die Angebote reizen diese nunmal aus. Vielen Leuten sollte es eine Lehre sein, und vorsichtiger mit ihren Daten umgehen. Wie heisst es so schön: "Augen auf beim Autokauf! (und auch im I-Net).
@Eine arme Sau: Wenn nicht gerade Massenhysterie um einen Torwart läuft, interessiert das eben niemanden. Insbesondere auch keine staatlichen Stellen.
Geil!
Bei meinem nächsten "Ding" nehme ich mir den Staatsanwalt als Rechtsanwalt!
Eine bessere Verteidigung kann man nicht bekommen!
Herr Vetter: Dürfen wir hoffen, dass Sie gegen diese Entscheidung vorgehen werden?
Achja, schon toll. Für den Normalbürger gilt immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Aber in solchen Fällen wie diesen, da heisst es dann ganz plötzlich:
"… nicht wissen können bzw. müssen, dass die geltend gemachten Forderungen unbegründet sind."
Wann wird sich endlich mal der "kleine Mann" auf die gleiche Art wehren? Schwarz verdientes Geld? Ach nee, man hat ein Ehrenwort abgegeben, schon ist die Sache erledigt. Wie, Mord? Man ja nicht wissen können oder müssen das man sowas nicht macht!
Traurig, traurig….
Grüße,
Chris
@19: Noch dümmer wird der Konsument durch (mehr oder weniger) gezielte Desinformation. Das passiert z.B. in Gerichts-/Polizei/Hartz4-Sendungen und anteilig auch in ernsthaften politischen Formaten. Davon abgesehen wollen wir das gute alte Infotainment nicht vergessen (Galileo-Zitat:"Bewegung erzeugt Wärme").
Falsch "wissen" ist schlimmer als nicht wissen.
Krähe -> Auge
Wenn ich solche Urteile lese, weiss ich warum ich meine RS-Versicherung wieder gekündigt habe.
Forderungen aus diesem Umfeld die an mich oder Bekannte gerichtet sind, beantworte ich auch nur noch mit Textbausteinen wie diesen hier.
"Nötigungsnummer: xxx.xxx.x
Sehr geehrte Abzocker und Betrüger!
1. Ich habe niemals und werde auch niemals, in irgendeiner Form Kontakt zu euch aufnehmen!
2. Ich verlange die sofortige Streichung aller Angaben die mich betreffen aus eurem Datenbestand, da sie nicht von mir gemacht wurden und somit illegal sind.
3. Ich werde gegen jede Form der Belästigung, Nötigung und versuchter räuberrischer Erpressung aufs schärfste vorgehen.
Kommt dieser Aufforderung umgehend nach und belästigt mich nicht weiter, weder jetzt noch in Zukunft!
PS. Wir leben zwar in einem faschistoiden Unrechtsstaat, aber treibt es nicht zu weit, die Toleranz der Menschen in diesem Land ist nicht unendlich, und denkt daran, ihr wollt uns den Finger in den Arsch schieben, aber ihr werdet niemals so viele Finger haben wie es Ärsche gibt.
Falls ihr in Geschichte aufgepasst habt, denkt an die französische Revolution, dort landeten Leute wir ihr unter dem Fallbeil."
Bevor sich jetzt jemand aufregt, ob man das so sagen darf oder nicht, ich habe einfach keine Lust mehr, bei Mafia ähnlichen Strukturen auf Höflichkeit zu achten.
die einstellung des verfahrens durch die STA-München,bedeutet nun,das frau günther weiter rechtswidrig – schuldner anschreiben kann,und rechtswidrig schuldbeträge einfordern kann.
ich finde diese entscheidung mit rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar.
betroffener
Der nächste Persilschein für die Nutzlosbranche:
Anzeigen einstellen
Nicht jede Abo-Falle ist Betrug
op-online.de/nachrichten/...-falle-betrug-665987.html
Es gibt aber auch was erfreuliches:
„Abofallen-Anwalt“ zu Schadensersatz verurteilt
AG Marburg, Urt. v. 8. 2. 2010 – 91 C 981/09
rsw.beck.de/rsw/shop/defa...2C2C6C9D97&toc=NJW.60
Aber jetzt, wo sie es ja weiß, darf sie immernoch weiter mahnen?
Ich stelle schon seit einiger Zeit fest, daß die Fähigkeit des Lesens, also des Verstehens der geschriebenen deutschen Sprache, scheinbar nicht mehr eine Voraussetzung für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst ist, sei es als leiner Beamter/Angestellter, Staatsanwalt oder Richter. Bei allen habe ich manchmal den Eindruck, daß Analphabetismus doch weiter verbreitet sein muß, als ich bisher glaubte.
Oder wie ist es zu erklären, daß ein Bekannter(er ist Angestellter!) aufgefordert wurde, seine Einkommensteuererklärung zu machen, während die Steuerfahndung sein Haus auf den Kopf gestellt hat und jeden Fetzen Papier mitgenommen hat. Gleichzeitig weigert sich aber die Steufa, ihn seine Unterlagen wenigstens kopieren zu lassen! Das passiert übrigens auch im schönen Bayern! Jetzt wird der Hase hier wohl so laufen, daß das FiAmt seine Einkünfte (über)schätzt und aus dieser Schätzung vollstrecken will.
@marcus05:
Ein interessanter Ansatz!
Ich muß zugeben, dass es mir (fast) Genugtuung bereitet, dass 'es' den Herren RA'en auch so gemacht wird. Wessen Taten und Handlungen würdig einer Strafverfolgung sind, entscheidet nicht das Gesetzbuch, nicht der gesunde Menschenverstand, sondern die StA'schaft. Dagegen sehe ich kein Rechtsmittel.
Das degradiert das gesamte Rechtssystem zu einer billigen Theatervorstellung. Lassen Sie sich doch ihren Eintritt (Studiengebühren) zurückgeben.
Für meinen Teil habe ich die Akteure des LG-Bamberg und der JVA-Bamberg beim 'Staatschutz' angezeigt. § 344, 258a, 211, 22, 23 etc. Soweit, so böse. Der Staatsschutz schickt den Vorgang zurück an die StA-Bamberg – samt und sonders EINGESTELLT. Meine Beschwerde hierüber ist auch auf der HP.
Vergessen Sie bitte nicht, ich bin kein Jurist……
Mal eine Frage:
a) Die Frau schickt mir eine Abmahnung und sobald ich über einen Anwalt zurück schreiben lasse wird die Forderung zurückgezogen.
b) Gehe ich noch einen Schritt weiter und strebe eine negative Feststellungsklage an, weicht sie von der Forderung ab, damit diese Klage hinfällig wird.
Nun die Frage, wie schaut es mit meinen Auslagen aus? Schließlich kostet der Brief des Anwalts etwas und auch meine Arbeitszeit gibt es nicht umsonst.
bombjack
Anwälte müssen nicht wissen, ob ein zivilrechtlicher Anspruch materiell besteht ???
Das ist verwegen.
Wer von wem woraus heißt es im Studium, aber Staatsanwalt wird man wenn man keine Ahnung vom BGB hat.
Letztlich geht es nur darum, dass die Strafjustiz sich Arbeit ersparen will.
Zudem weiß man, dass das Klageerzwingungsverfahren nur aus kosmetischen Gründen in die StPO hineingeschrieben wurde.
Alles nur noch ein Rollenspiel in dieser HERRLICHEN BRD.
@Darkstalker:
@46: Darkstalker: Sei nicht strenger als die Staatsanwaltschaft erlaubt! Mea culpa: habe mich in der Eile falsch ausgedrückt, meinte natürlich "anzuklagen" und nicht "verurteilen".
Über die Getreidepreise in Karthago weiß ich herzlich wenig. Aber: Ceterum censeo Carthaginem esse delendam; somit hat sich dieser Punkt erledigt.
Ich bin mir sicher, daß die meisten user verstanden haben, was ich gemeint habe. Mag sein, daß viele Bürger in diesem Land keine Ahnung haben, wie das Rechtssystem funktioniert. Es reicht aber, wenn sie wissen, wie es nicht funktioniert. Oder willst Du bestreiten, daß der natürliche Antagonismus zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht nur in der Theorie besteht? Diener zweier Herren? Nein, ein Herr zwei Diener, oder Wessen Brot ich (fr)esse, dessen Lied ich singe, gilt sowohl für die Staatsanwalschaft als auch für die Richterschaft. Das ist einer der Gründe, warum § 339
(Rechtsbeugung) in der Geschichte der BRD höchstens drei- oder viermal Anwendung fand.
Zitat aus Studidepia: http://www.stupidedia.org/stupi/Staatsanwalt
"Der Staatsanwalt hat sich in der dramaturgischen Kunstform Gericht vom klassischen Antagonisten zum Protagonisten geändert, hauptsächlich indirekt durch die entsprechend dämonisierende Darstellung des Angeklagten in den Medien."
In Marburg sieht man das ähnlich wie in Karlsruhe ganz anders:
Auch AG Marburg bejaht zivilrechtlichen SE-Anspruch gegen Anwalt wegen Beihilfe zum versuchten Betrug.
@Tom: Ihre IP-Adresse reicht wahrscheinlich schon, wie bei den Tausenden anderer "Kunden" von Fr. Günther und ihresgleichen.
@horst: Natürlich muss ein Anwalt nicht sicher wissen, ob eine Forderung besteht – oder soll sich der Mandant z.B. bei Einforden von Wohnraummiete den Mietvertrag und alle Kontoauszüge des Vermieters ansehen und vom Mandant (!) die eidesstattliche Versicherung fordern, dass die Forderung besteht und nicht anderweitig erloschen ist? Gehen sie so mit Ihren Mandanten um? Wenn ja, können es nicht viele sein…
Oft ist ja gar nicht klar (bzw. rechtssicher), ob eine Forderung besteht. Wenn ein Anwalt nur unstreitig bestehende Forderungen einfordern würde, wer bräuchte dann einen Anwalt?
@PA
Bei dreieinhalbtausen Beschwerden und über tausen Klagen und xxx zurückgezogenen Mahnungen kam ihr sichlich nie die Idee…
Ja klar.
@affenärschle: Seit wann beurteilt ein RA, ob eine Forderung berechtigt ist? Das ist Aufgabe des Gerichts. Und wenn der Mandant seine Forderung nicht gerichtlich durchsetzen will, ist das seine Sache.
Als RA muss ich sogar Forderungen meines Mandanten geltend machen, wenn er dies so will, selbst wenn ich sie selber für nicht berechtigt halte. Ansonsten komme ich als RA selbst in die Haftung, wenn die Forderung entgegen meiner Meinung doch bestehen sollte.
Hmmm, so was wie "tut mir leid, ich glaube das die zig Millionen Forderungen zu unrecht bestehen, suchen Sie sich doch bitte einen anderen RA" passt halt einfach nicht in die Rechnung "zig Millionen Forderungen * zig Euro = scheiss auf die Moral"
@ PA
Das meinen Sie sicherlich nicht ernst, daß der Mandant dem Anwalt genau vorschreibt, was er zu tun hat, und der muß es dann genauso ausführen.
@affenärschle: Von Moral habe ich nicht gesprochen. Ich habe auch nicht gesagt, dass ich das gut finde, was K. Günther gemacht hat (ich würde es nicht tun und das Mandat ablehnen). Aber nicht alles, was moralisch-ethisch verwerflich ist, ist auch gleich (Beihilfe zum) Betrug.
@anonym: Natürlich meine ich das nicht in dem Sinne, dass der Anwalt alles genau so ausführen muss, wie der Mandant das vorschreibt. Wenn der Mandant (z.B. Sie) kommt und sagt, "Person X schuldet mir Geld, machen Sie die Forderung geltend", können Sie als RA aber nur das machen oder das Mandat ablehnen. Wenn Sie das Mandat annehmen können Sie allerdings nicht einfach nichts machen und sagen ich habs mir überlegt, der schuldet Ihnen überhaupt kein Geld.
Na hoffentlich gehen die der Katja wenigstens alle zivilrechtlich ans Leder. Das AG Marburg hat da eine interessante Entscheidung zum Thema Abzockanwälte und Opendownload getroffen. AG Marburg 91 C 981/09
@66: Ich maße mir Insiderwissen an, was das Verhältnis von StA zum Gericht angeht. Und ich bin tatsächlich nicht der Meinung, dass da Hand in Hand gearbeitet wird. Da wird oft genug von der einen auf die andere Seite geschimpft (in beide Richtungen) was der jeweils andere schon wieder nicht so gemacht hat, wie man es wollte. Will sagen: Ich rede mir das nicht mal schön, meine Wahrnehmung ist eher das Gegenteil von den bösen Nachreden, die man tagtäglich so hört. Mag sein, dass ich bislang nur mit positiven Ausnahmen zu tun hatte. Wobei die statistische Chance, dass dem so ist, gegen Null tendieren dürfte.
Der Grund, wieso § 339 StGB so selten durchgezogen wird, ist der, dass die Voraussetzungen dafür sehr hoch sind – und das völlig zu Recht, immerhin ist es ein Verbrechen. Das darf halt nicht mal eben so verwirklicht sein. "Recht beugen" ist halt doch deutlich mehr als "falsch entscheiden". Ich rate jedem, der die Voraussetzungen dafür mitbringt in den Beruf des Richters oder Staatsanwaltes mal reinzuschnuppern. Das ist was anders, als bei LIDL Gemüse zu wiegen. Und auch bei Gericht und StA passieren Fehler. Das darf aber nicht gleich in jedem Fall § 339 StGB auslösen (was es bei der StA ohnehin nicht tut, mangels Täterqualität).
Ich weiss nicht, mit welchen StA´en und Gerichten die meisten Leute hier zu tun haben, aber hier in dem Teil Deutschlands, in dem die Welt noch in Ordnung ist, sind mir solche Horrogeschichten, wie sie angeblich "ständig" passieren, noch nicht untergekommen … weder aus erster Hand, noch in glaubwürdigen Erzählungen.
Hat man
a) strafrechtliche Grundkenntnisse und
b) die Verfügung der StA (und nicht nur irgendwelche verkürzende und verfälschende Presseartikel) auch tatsächlich (!) gelesen,
wird man zu dem Ergebnis gelangen, dass die Einstellung des Verfahrens aus juristischer Sicht durchaus berechtigt ist.
Allerdings wäre es mE durchaus wünschenswert gewesen, die Eröffnung des Hauptverfahrens zu beantragen und insoweit eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
Also, was machen wir denn jetzt? Bundesverdienstkreuz für die Günther? Oder doch besser weiterhin das Akte-Team hinterher schicken? Damit am Ende jeder weiß, dass er mit Katja's Schreiben Heizkosten sparen kann?
VerruecktesDeutschland.de
<a href="http://www.lampmann-behn.de/lbr-blog/2010/03/katja-gunther-hat-die-hexenjagd-jetzt-ein-ende/#comment-1099" rel="nofollow">Lappmann Behm Rosenbaum</a> hat den folgenden Kommentar für löschngswert gehalten:
Der Artikel ist Dank seiner Offenheit entlarvend in seiner Demagogie.
Es mag richtig sein, dass strafrechtlich gesehen, die Handllungen von Katja Günther keinen Betrug darstellen, oder dass auch formal kein anderer Straftatbestand gefunden werden kann.
Tatzsache ist jedoch, dass in Deutschland Heute zu tausenden Menschen strafsrechtlich verurteilt werden, ohne dass bei einer halbwegs gründlichen Prüfung es zu einer Verurteilung hätte kommen dürften.
Davon kann jeder ehrliche Strafrechtler ein Lied singen.
Tausende – Sie nennen es der Mob – nehmem die falsche Verurteilung wegen dem nicht zu ertragenden Druck bzw. wegen dem Ekel, sich mit den juristischen Spitzfindigkeiten auseinaderzusetzen, hin.
Der Fall "Katja Günther" zeugt doch offensichtlich davon, dass im Gedankengut und in den Taten der Vertreter und Verteidiger eines solchen konkreten demokratischen Rechtssystems etwas nicht stimmt.
Eine Korrekur des Denkens und Handelns erfolgt, wenn es einen selbt erwischt. Das beste Beispiel ist GvG, obwohl sein Ausweg kein richtiger Ausweg war.
naja, nicht aufregen … jeder bekommt sein quittung,
die einen früher die anderen später … evtl. zut der da oben sein werk noch und sorgt dafür das sie es noch lernt …
Jedenfalls ist es beruhigend, zu wissen, dass manche Richter bei "Geschäften" dieser Art durchblicken:
"So ist es im gängigen Internetverkehr nicht unüblich persönliche Kontaktdaten für Werbung, weitergehende Informationen etc. zu hinterlegen. Dass es sich hierbei gleichzeitig um ein kostenpflichtiges Abonnement der Beklagten zu 1) handelt wird von Ihr nicht deutlich genug hervorgehoben. Alle billig und gerecht denkenden würden zweifelsfrei von einer Täuschung ausgehen, wenn bei einem Produkt in einem Supermarkt auf der Rückseite ein Vermerk stehen würde, dass man mit Kauf dieses Produktes gleichzeitig andere kostspielige Produkte erworben hat. Nach Kauf dieses Produktes an der Kasse und Informieren des Kassierers dass man nunmehr auch die weiteren Produkte zahlen müsse mit dem Hinweis auf die Rückseite des gekauften Produktes würde offensichtlich als Täuschungshandlung gesehen. Ansonsten könnte jeder beim Kauf eines Pfund Kaffees auf der Rückseite der Verpackung verpflichtet werden, noch einen Pkw zum Kaufpreis von über 10.000 € abzunehmen. Ein derartiges Verhalten ist irreführend, da es von den Kunden, der auf seinem Produkt Kauf des Kaffees, fokussiert ist nicht erwartet und gesehen werden kann. Die theoretische Möglichkeit ein derartiges Beigeschäft zu erkennen ist gering und gerade die Täuschungshandlung um sich ein Vermögensvorteil zu verschaffen. Dies insbesondere dann, wenn das versteckte Beigeschäft ein offensichtliches Missverhältnis zwischen tatsächlichem Wert und deren Preis aufweist. "
Quelle: http://forum.computerbetrug.de/308775-post4.html
"Unstreitig handelt es sich auch um Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden können, so dass eine Kostenpflicht fern liegend erscheint. Auf diese Art und Weise wird dem Interessenten suggeriert, dass er jedenfalls einen Teil des Angebots der Beklagten kostenlos erhalten kann. Zum Herunterladen eines solchen unentgeltlichen Programms wird man aber immer zur Anmeldemaske geleitet, wo der angebrachte Hinweis auf die Kosten einer Anmeldung jedenfalls nicht so leicht erkennbar und gut wahrnehmbar ist, dass der Durchschnittsverbraucher über die entstehenden Kosten ohne weiteres informiert wird. Dies ergibt sich außer aus dem unstreitigen Bild der Maske auch aus dem unstreitigen Umstand, dass eine sehr große Zahl von Verbrauchern die Kostenpflichtigkeit bei der Anmeldung übersehen haben. "
"Sie ist auch von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt gewesen, wie sich daraus ergibt, dass sie ihre Forderung sofort hat fallen lassen, als sich der Kläger mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr gesetzt hat."
Quelle: http://forum.computerbetrug.de/308800-post179.html
In den USA gibts fuer solche Faelle die Slap Action. Vielleicht brauchen wir auch solche Popularklagen. Mit individuellen Strafklagen ist da nichts zu machen. Die Staatsanwalt6schaft Muenchen hat voellig Recht.
Was ich nicht verstehe:
Bei hunderten Strafanzeigen muß es tausende (versuchte) Abgezockte geben.
Es ist schon erstaunlich, wie rechtstreu die sich alle verhalten. Bei einer so großen Anzahl von (überwiegend) Geprellten würde ich denken, daß einem mal der Kragen platzt und er der Dame richtig aufs Maul haut. (Das war jetzt keine Aufforderung, sondern nur ein naheliegender Gedanke, es könne so sein.)
Es ist unglaublich, was sich die Menschen ohne echte Gegenwehr gefallen lassen.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, die StA ist auf seiten ihrer ehemaligen Kommilitonen (Strauß bekam auch einen Tip, dass er unbedingt die Fesplatte löschen muss).
Interessant ist nicht das "konnte nicht wissen", sondern dass "müsse nicht wissen", ein Freibrief für Abmahnabzocker (dass wird sie sich freuen Herr Steinhöfl.)
Juristen sind zur niedersten, verkommensten Zunft geworden, die man sich nur vorstellen kann.
Kein Wunder, dass die Jurafakultäten überfüllt sind, wenn man auch jetzt offiziell den Status "Sakrosankt" bekommen hat.
Natürlich wusste Fr. Günther das die Forderungen unbegründet sind und danach hat sie auch ihr Geschäft ausgerichtet, also handelte sie mit "Dolus Directus 1. Grades".
Eigentlich sollte man solchen Leuten, die die "Jurisprudenz" ad absurdum führen das Handwerk legen.
In einem ähnlich gelagerten Fall hat das AG Marburg entschieden, dass das Vorgehen bei opendownload als "Täuschung zu werten ist… da der Kläger den Vermögensschaden aber… vorgerichtlich abwenden konnte, ist allenfalls von einem Betrug im Versuchsstadium auszugehen…"
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_10-2010.pdf
Upps, sorry, hätte vielleicht mal die vorherigen letzten Kommentare lesen sollen…
Dieses Urteil ist ein Skandal !!!
augsburger-allgemeine.de/...2_puid,2_pageid,4289.html
Skandalös!
Wie schon von einigen geschrieben, bietet das einen Freifahrtsschein für alle Abzocker – wenigstens im Raum München – und das kann einfach nicht sein. Auch wie schon viele schrieben, wie kann es denn überhaupt vorkommen, dass tausende Leute auf die gleiche Masche reinfallen, das auch bekannt ist bei StA usw. und trotzdem wird sich nicht die Mühe gemacht, die Fadenzieher da mal zu stoppen und denen das Handwerk zu legen.
Ist das Rechtssystem wirklich derart schlüpfrig? Oder sind die Institutionen nur zu faul unsere Rechte auch durchzusetzen?
Wie gesagt, skandalös und unverantwortlich!! Man stelle sich nur mal die Wirkung auf Betroffene vor, ich bin auch eine, da denkt man doch direkt die Leute dürfen diese Abzocke rechtsmäßig betreiben.
Das kann doch wirklich nicht sein!!
Oder?!