16.3.2010

Nicht opportun

Die Polizeibeamten zeigten sich großmütig und stellten keinen Strafantrag. Sicher, meine Mandantin war während eines Einsatzes, der sich noch nicht mal gegen sie richtete, ausgeflippt. Sie bedachte die Beamten mit einigen deftigen Schimpfworten und erwähnte die Gestapo. Halt Alltag für Polizeibeamte, insbesondere wenn sie es mit Angetrunkenen zu tun haben. Meine Mandantin hatte 1,5 Promille getankt.

Kein Strafantrag – jeder vernünftige Staatsanwalt hätte das Verfahren sofort eingestellt und sich Wichtigerem zugewandt. Aber in diesem Fall war das zwar möglich, aber vielleicht nicht opportun. Denn der Polizeipräsident höchstpersönlich stellte Strafantrag. Einzelheiten habe ich bereits hier erzählt.

So kam es also, wie es kommen musste. Anklage, Gerichtsverhandlung. Auf dem Flur habe ich die wartenden Beamten angesprochen, ob sie denn wissen, wieso sie trotz nicht gestellter Strafanträge als Zeugen aussagen sollen. Dass ihr oberster Chef die Sache höher hängt als sie selbst, war ihnen nicht bekannt. Sie fanden es aber gaaaaaaaanz toll. Zumal sie beide weit angereist waren und etliche Stunden in Düsseldorf abhängen konnten, bis ihre Nachtschicht beginnt.

Ich war mir ziemlich sicher, wie die Beamten ausgesagt hätten. Jedenfalls tendierten sie nicht dazu, die Sache wichtiger zu machen, als sie ist. Allerdings kam es gar nicht mehr zu einer Aussage. Der Staatsanwalt, nicht jener, der die Anklage geschrieben hat, war der Meinung, dass man nicht jemanden für eine Beleidigung bestrafen muss, wenn der Beleidigte dies gar nicht wünscht. Und die Ehre der Polizei als Apparat, das füge ich mal an, kann sicher an anderer Stelle überzeugender verteidigt werden.

Nun zahlt meine Mandantin 250 Euro ans Sozialwerk der Polizei, das Verfahren wird ohne Strafe eingestellt. Die Justiz hat nach weit über einem Jahr einen Fall erledigt, mit dem sie sich nie hätte herumschlagen müssen.

36 Kommentare zu “Nicht opportun”

  1. Tja… meint: (16.3.2010 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    Präsi müsste man sein, dann geht eben alles!

  2. igel meint: (16.3.2010 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, das eigentliche Problem ist hier, dass Beleidigung von Polizisten nicht strafbar sein sollte. Das Recht auf Meinungsfreiheit sollte überwiegen.

  3. Joe Nevermind meint: (16.3.2010 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    @igel:

    Das kann ich nun nicht finden. Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen zu finden.

    Aber ich finde ein Polizeipräsident sollte nicht die Möglichkeit haben ein Antragsdelikt, welches ihn nicht betrifft verfolgen zu lassen.

    Gruß
    Joe

  4. Rangar meint: (16.3.2010 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe das eher so, dass Beleidigungen gegen Polizisten nicht strafbarer sein sollten als gegen andere Bürger.

  5. Mirko meint: (16.3.2010 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    sind sie doch auch gar nicht…

  6. Sabine meint: (16.3.2010 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Mit welchen Anwaltskosten muss man in einem solchen Fall rechnen?

  7. Jay meint: (16.3.2010 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @igel:

    Ich vertrete ja selber eine durchaus kritische Einstellung zum Staat und seinen Beamten aber sowas kann ich einfach nicht nachvollziehen. Die Beleidigung von Mitmenschen, zu denen auch Poliziebeamte gehören, stützt sich sicherlich nicht auf einen gesellschaftlichen Konsens. Was bitte soll Beleidigung mit Meinungsfreiheit zu tun haben, wenn es um "deftige Schimpfwörter" und sicherlich unangebrachte Nazivergleiche geht? Verzeihung, aber darüber kann ich nur den Kopf schütteln.

  8. A.H. meint: (16.3.2010 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Nun ja, ich kenne den ganzen Sachverhalt andersrum, eine nicht erfolgte Beleidigung wird von Polizeibeamten angezeigt weil man sie darauf aufmerksam macht das sie auf einem privatem Grundstück den Verkehr behindern!Daraufhin wurde ich auf das gröbste beleidigt und beschimpft und als ich denen eine Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige wegen Nötigung in Aussicht stellte, wurde eben behauptet ich hätte sie beleidigt.
    Da ich allein und die zu zweit waren, ist ja klar was da geschah!
    Das hat mir wieder gezeigt, man sollte immer eine eingeschaltete (möglichst versteckt getragene) Kamera mit Tonaufzeichnung dabei haben, wenn man mit einem Polizeibeamten bzw. Beamten überhaupt zu tun hat!
    Dann hat man nämlich ganz schnell nachgewiesen wer dann einen Meineid schwört!

  9. MTK meint: (16.3.2010 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Der StA hat schlicht recht. Wenn sich niemand beleidigt fühlt, gibts auch nix zu verfolgen. Beleidigen kann man m.E. nur Personen, keine Behörden, Firmen, Körperschaften, juristische Personen, … Denn der Betroffene muß sich beleidigt *fühlen*. Und wie fühlt bitte schön eine Behörde?
    *Großes Lob an den StA* (freilich nicht an den der die Anklage verfasst hat).

  10. conquy meint: (16.3.2010 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Und warum genau wurden nun 250€ an das Sozialwerk der Polizei gezahlt?

  11. monsieurleprocureur meint: (16.3.2010 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    Dann soll die Dame halt keinen beleidigen – man hat sie schließlich dazu nicht gezwungen.

    250€ sind auch genau der Ausgang, den man sich für ein solches Verfahren wünscht. Auf welche Weise nun erreicht wird, dass Ihre Mandantschaft die zahlt, ist doch völlig irrelevant.

    Und von wegen Kleinkariertheit: ein wenig Respekt vor der einen oder anderen Institution zu fordern schadet auch nicht, vor allem dann nicht, wenn man mit "Respekt" bloß meint, dass der Amtswalter nicht beleidigt (also ihm gegenüber keine Straftat begangen) werden darf. Reißt das erst einmal ein, wird aus einem 185 auch mal schnell ein 223. Insofern ist es auch konsequent, wenn, sollte ein Polizist aus falsch verstandener "Bürgernähe" meinen, sich zum Hampelmann machen lassen zu müssen, einer seiner Vorgesetzten auf einer Verfolgung besteht (Generalprävention, Sie wissen ja).

  12. Hannes meint: (16.3.2010 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    Na ja, so ganz Unrecht hat der Staat und seine Bediensteten hier aber nicht.

    Besoffen rumzupöbelt ist leider zum Volkssport geworden. Wenn der Staat dann gelegentlich ein erhöhtes Erziehungsgeld von 250,- Euro vom Pöbeler einzieht, geht das aus meiner Sicht mehr als OK.

    Leider hat das Ganze den Staat natürlich mehr als 250,- gekostet. Zu bemängeln hätte ich daher höchstens den zu aufwendigen Weg an die 250,- zu kommen.

  13. Wolff meint: (16.3.2010 um 19:59) AntwortenReply to this comment

    Ein Lob für Polizisten ( die hier von ihrem Recht keinen Gebrauch machen) von dem Menschen, der ansonsten für seine Mandanten jedes Recht gegenüber den Massnahmen der Polizei in Anspruch nimmt???

  14. gerhardq meint: (16.3.2010 um 20:09) AntwortenReply to this comment

    Ich bin der Meinung, daß viel zu oft wegen Beleidigung geklagt wird. Vielleicht liegt es daran, daß ich schon als Kind daran gewöhnt wurde, beleidigt zu werden (ich war/bin eher querschlank :-) ). Ich überhöre solche Aussprüche grundsätzlich.
    Aus meiner Sicht haben sich die Polizisten rational verhalten, der Polizeipräsident dagegen irrational.

  15. Hans meint: (16.3.2010 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    Da muß ich Ihnen allerdings recht geben: natürlich hätte sich die Justiz mit diesem Fall gar nicht herumschlagen müssen, wenn nämlich Ihre Mandantin die Beamten nicht beleidigt hätte. Man kann sicher darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, dass in solchen Fällen der Dienstvorgesetzte Strafantrag stellt, wenn es die Geschädigten nicht tun. Allerdings ist in den letzten Jahren aus meiner Sicht zu beobachten, dass im Umgang mit anderen keinerlei Respekt mehr herrscht. Dass also jemand, der im besoffenen Zustand andere beleidigt, hierfür auch bestraft wird, kann im erzieherischen Sinn kaum schaden.

  16. igel meint: (16.3.2010 um 20:30) AntwortenReply to this comment

    @Jay: Das ist ja genau der Punkt. Nehmen wir einmal an, nur hypothetisch, ein mittlerweile ergrauter Trupp ehemaliger Gestapo-Beamter, die heute bei der Polizei angestellt sind, benutzen bei einer Hausdurchsuchung sämtliche Methoden, die die Gestapo erfunden hat. Eine völlig sturzbetrunkene Frau bemerkt: Das sind ja Gestapo-Methoden! Und nun?

    Natürlich ist es nicht schön, beleidigt zu werden. Man muss also den Schutz der Persönlichkeit aufwiegen gegen den (unvermeidbaren!) Verlust an Wahrheit, mit dem man den Schutz erkauft. Und man denke daran, dass noch jeder, dem vehement widersprochen wurde irgendwie einen Grund gefunden hat, sich beleidigt zu fühlen. im cop2cop-Forum scheint einhelliger Konsens unter Polizisten zu herrschen, dass das Fragen nach der Dienstnummer mindestens provokativ ist. Und wie weit ist es von da bis zu "er hat den Posten gereizt" (Aus "Der Untertan", Heinrich Mann. Im Roman erschießt ein Soldat den Verlobten eines Mädchens, das er mag, und gibt den Satz als Begründung an; dem Soldaten wird ein Orden verliehen).

    Kurz, Beleidigungen sind so wenig verletzend, dass ich einmal annehme, dass jeder hier im Blog schon oft beleidigt wurde, aber noch nie Strafanzeige deswegen erstattet hat. Ich nehme das als Beleg dafür, dass der Schaden durch Beleidigungen sich in Grenzen hält. Die Gefahren für das Zivilleben aber sind beachtlich. Daher sollten Beleidigungen generell straffrei bleiben. Die Argumentation ist meien freie Adaption von http://de.wikipedia.org/wiki/On_Liberty.

  17. duda meint: (16.3.2010 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Polizisten benehmen sich immer wegwerfend unfreundlich.
    Und so lange Verfahren wegen Beleidigung eines normalen Bürgers normalerweise eingestellt werden, kann jede Beamtenbeleidigung nur Freude erwecken.
    Im TV wurde gezeigt, wie ein Festgenomener weggelaufen ist. Nach dem Wiedereinfangen behauptete der Polizist, der Festgenommene hätte Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet weil er den Arm gehoben hätte. Trotz Kamerabeweis des Gegenteils.
    Hoffentlich erfährt der Polizeibeamte mal richtigen schmerzhaften Widerstand.

  18. er4t meint: (16.3.2010 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    polizeibeamte solten respecktspersonen sein
    sich so benehmen
    und so behandelt werden
    leider wird weder das eine noch das andere gemacht
    und das eine ist nunmal wichtig für das andere
    und wen nicht immer jeder auf stur machen würde … würden vieleicht auch die polizisten reichen die wir haben

  19. Jan meint: (16.3.2010 um 22:18) AntwortenReply to this comment

    Diesen Fall sollte man eher zum Anlaß nehmen auch mal hervorzuheben, dass manche Polizeibeamte (nicht der Präsident, in diesem Fall) durchaus ganz entspannt mit betrunkenen unangenehmen Bürgern umgehen können.

  20. igel meint: (16.3.2010 um 22:34) AntwortenReply to this comment

    @Jan: Das stimmt. Wir wussten es auch schon von Toto & Harry.

  21. michael meint: (16.3.2010 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    Man sollte es machen wie in den USA: Der Staat und dessen Vertreter (allesamt vom Steuerbeamten über den Polizisten bis hin zum Abgeordneten) müssen sich alle Beleidigungen gefallen lassen. Das man Bürger vor Beleidigungen von Bürgern schützt, dafür habe ich Verständnis. Das man den Staat vor Beleidigungen der Bürger schützt – dafür nun auf keinen Fall.

  22. thogo meint: (16.3.2010 um 23:39) AntwortenReply to this comment

    Schützen wir die Polizei
    vor Verdruß und Schererei!

    http://www.youtube.com/watch?v=mcBGsNhwxhY

  23. Jan Peter meint: (17.3.2010 um 00:43) AntwortenReply to this comment

    @michael: Sie sehen aber schon noch einen Unterschied zwischen "De[m] Staat" und Rolf-Dieter, dem Polizisten, oder? Warum sollte man durch seine Berufswahl das Recht auf Menschenwürde (oder ist das jetzt zu weit hergeholt?) verwirken?

  24. Daarin meint: (17.3.2010 um 03:02) AntwortenReply to this comment

    @monsieurleprocureur:
    @Hans:
    Ich bin der Meinung, dass ich den Fall nicht kenne. Aber in ihren beiden Posts habe ich etwas von Respekt gelesen, den man den werten Damen und Herren Polizisten gegenüber aufbringen soll. Und da fällt mir nur ein, dass viele Menschen in diesem Staat inzwischen (meines Erachtens nicht ganz zu unrecht) das Gefühl haben, dass der gemeine Polizist vor nichts Respekt hat. Weder vorm Bürger, noch vor dessen Grundrechten. Und da würde ich mal sagen, wer Respekt haben will muss ihn auch anderen gegenüber aufbringen.
    Daarin

  25. michael meint: (17.3.2010 um 03:21) AntwortenReply to this comment

    @Jan Peter: In Uniform ist er Vertreter des Staats. Wenn er Beleidigungen nicht aushält hat er seinen Beruf falsch gewählt. Zwingt ihn ja keiner Polizist zu werden. Der Staat und seine Vertreter bekommen sehr viel Macht anvertraut. Da sollen der Staat dann wenigstens nicht kleinlich reagieren können.

    Ich bin großer Fan einer der Grundthesen der US-Verfassung: Dem Staat gegenüber darf Redefreiheit (Redefreiheit! Nicht mal nur Meinungsfreiheit!) praktisch überhaupt nicht eingeschränkt werden. Ich weiß, dass das Grundgesetz hier andere Wege geht und ich weiß, dass ich da mit meiner Meinung ziemlich allein dastehe. Das ganze passt so eigentlich nicht ins Konzept des Grundgesetzes, das ist wohl richtig.

  26. Zazaz meint: (17.3.2010 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    @michael

    Nein, ich sehe das genauso. Und ich bin beim Staat. Man erntet da eben gelegentlich wüste Beschimpfungen, man kann es eben nicht jedem recht machen. Ich stelle grundsätzlich keine Strafanträge und rege auch bei Vorgesetzten an von Strafverfolgung abzusehen.

  27. hiro meint: (17.3.2010 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    Im vorliegenden Fall klingt es nach besoffen rumgepöbelt -> nüchtern geworden -> bei den Beleidigten entschuldigt -> Sache gegessen. Wie es unter zivilen Säufern halt so üblich ist – was gäbe es sonst an Anzeigen nach durchschnittlichen Kneipenbesuchen.

    Der Polizei mangelt es derzeit eher an Sympathie und weniger an Respekt. Vielleicht sollte der Polizeipräsident auch mal darüber nachdenken, daß man der Bitte eines netten Menschen eher nachkommt als dem barschen Kasernenhofton eines Arschlochs in Uniform.

  28. Tom 2 meint: (17.3.2010 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    Und warum mussten die Polizisten überhaupt anreisen?
    Hätte das der StA nicht einen Tag früher so sehen und den Zeugen absagen können?

  29. Jay meint: (17.3.2010 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    @igel:

    Der von dir behauptete Verlust von Wahrheit kommt nach meiner Auffasssung nur in deinem, nebenbei bermerkt äußerst konstruierten, Beispiel vor. Beleidigt die gleiche Frau einen Beamten als Schwein, wo ist da der Verlust an Wahrheit? Natürlich ist ein Polizeibeamter kein Schwein im biologschen Sinn. Ebenso verhält es sich beim vielleicht hier als Gegenargument vermuteten "Hurensohn". Denn dem beleidigenden geht es nicht darum zu behaupten, die Mutter des Beleidigten sei eine Hure, in den allermeisten Fällen wird er diese noch nichteinmal kennen. Vielmehr geht es ihm um eine möglichst große Ehrverletzung beim Beleidigten. Wo soll ein Wahreheitsverlust auftreten, wenn es dem Beleidiger garnicht darum geht, die Wahrheit zu sagen?

    Was dein generelles Misstrauen gegenüber Polizeibeamten angeht kann ich dir zu Teilen zustimmen. Auch ich habe schon schlechte erfahrungen gemacht und kenne Beamte die in diesem Beruf einfach nichts verloren haben. Jedoch entbindet sie das nicht vom strafrechtlichen Schutz der Ehre, denn dieser Schutz gebührt allen.

  30. igel meint: (17.3.2010 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @Jay: Dass die Zensurgesetze zum Schutz der Persönlichkeit dem Gewinn an Wahrheit schaden ist eine schwer zu bestreitende Tatsache. Frag einmal Jens Weinreich. http://www.sueddeutsche.de/sport/988/333841/text/

    Wir können uns darüber streiten, wie man das eine mit dem anderen abwägt. Aber den Konflikt als ganzes zu leugnen ist keine Diskussion wert, das ist Unsinn.

    Ich bin übrigens nicht generell polizistenkritisch, und ich möchte auch nicht so genannt werden. Ich denke, etliche Polizisten machen, gegeben die schreckliche Gesetzeslage mit der sie kämpfen, einen hervorragenden Job und sie können zurecht stolz auf sich sein.

  31. prior meint: (17.3.2010 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    die mandantin heißt nicht zufällig käßmann? der wert 1,5 promille läßt aufhorchen.

  32. Bonzo Buddy meint: (17.3.2010 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    @MTK: @prior:
    "[...] meine Mandantin war während eines Einsatzes, der sich noch nicht mal gegen sie richtete [...]"

  33. Jay meint: (17.3.2010 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    @igel:
    Verzeih mir zunächst bitte das mit der polizeikritischen Einstellung, habe ich leider so verstanden.

    Habe ich dich missverstanden oder nennst du § 185 StGB Beleidigung, um nichts anderes geht es hier) ein Zensurgesetz??? Das wäre dann in ungefähr so als wäre man der Ansicht § 211 StGB (Mord) sei ein Gesetz, das die Freiheit zu sehr einschränkt. Die Strafbarkeit von Beleidigungen hat doch nichts mit Zensur zu tun, sie schränkt dich doch nicht darin ein die Wahrheit oder was auch immer du möchtest zu sagen, sie verbietet dir lediglich das auf eine ehrverletzende Art und Weise zu tun. Wenn das deine Aussage als ganzes verbietet stellt sich doch nicht die Frage nach der Rechtmäßigkeit des § 185 StGB, sondern nach dem Wert deiner Aussage.

  34. Seph meint: (17.3.2010 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Soso, buckeln soll ich also vor der Uniform, nicht vor dem Menschen.
    Und es ist die Uniform, die mir eins mitgibt, nicht der Mensch.
    Und es ist die Uniform, die den Fehler macht, weil die Uniform so überlastet ist.

    Aber wenn es mir mal zu viel wird und ich mich gegen die Uniform wehre, dann habe ich es plötzlich auf den Menschen abgesehen?

    Hab ich nicht. Echt nicht. Und die Dame hatte das auch nicht.

    Und beim nächsten Mal heißt es bei ihr dann "aber sie haben doch schonmal, sie lernen es also nie…".

    20(4)

  35. igel meint: (17.3.2010 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    @Jay: Ich darf bestimmte Wahrheiten nicht aussprechen, weil andere behaupten, dass ich sie nur sage, um anderen zu schaden. Ich finde das Wort Zensur hier angemessen, und Wikipedia schreibt: "Defamation laws may come into tension with freedom of speech, leading to censorship or chilling effects where publishers fear lawsuits, or loss of reputation where individuals have no effective protection against reckless or unfounded allegations." (http://en.wikipedia.org/wiki/Defamation#Germany) Das ist, was Weinreich passiert ist.

    Für mich ist die Situation wirklich einfach. Schützt das Gesetz effektiv vor Beleidigungen? Nein. Ich bin, trotz Gesetz, öfter beleidigt worden als gerühmt. Angenommen, das Gesetz würde schützen, würde es das Leben deutlich verbessern? Nein, wir wissen, dass praktisch jeder den Schaden durch Beleidigungen so unwichtig findet, dass aus Beleidigungen keine Konsequenzen folgen. Weder in Schulklassen, wo eine Bestrafung ohne Weiteres möglich wäre, noch durch die Staatsanwaltschaft, die die Verfahren praktisch immer sofort einstellt, und nicht einmal den Beleidigten ist es wichtig genug um Strafanzeige zu erstatten und dann den Privatklageweg zu bestreiten. (Wie oft passiert das? Ist das im Rahmen der Messgenauigkeit signifikant von 0 % der Beleidigten verschieden?)

    Beleidigungen werden gewöhnlich angezeigt, weil der Beleidigte mit dem Beleidiger noch ein anderes Hühnchen zu rupfen hat, das aber leider juristisch belanglos ist. Wir halten fest, selbst wenn das Gesetz effektiv vor Beleidigung schützen würde, was es nicht tut, dann hätte es immer noch alle Arten Missbrauchspotential, etwa unter Nachbarn. Das Gesetz verarmt die Sprache. Weil es im öffentlichen Leben praktisch keine Beleidigungen gibt, ist die deutsche Sprache eine der ärmsten auf der Erde, wenn man anderen (gesetzeswidrig) freundliche Ratschläge geben will (und Hand aufs Herz, manche haben es einfach verdient). Andere Nationen haben wunderschöne Aliterationen wie "Kiss the cunt of a cow!"

    Zuletzt schränkt das Gesetz die Publikationsfreiheit maßgeblich ein. Ganze Romane dürfen nicht veröffentlicht werden (Fall Esra), Personen des öffentlichen Lebens dürfen praktisch nicht kritisiert werden, (Weinreich).

    Und zu welchem Schluss bringt mich das? Das Gesetz soll abgeschafft werden!

  36. vader meint: (20.3.2010 um 10:46) AntwortenReply to this comment

    @Jay:

    lediglich das auf eine ehrverletzende Art und Weise zu tun.

    Das mit der "Ehre" ist doch eh' Quark aus dem Kaiserreich. Wer es sich leisten kann (oder wie Igel bemerkt, eh noch eine Rechnung zu begleichen hat) kann sie versuchen zu schützen, der Rest muss hinnehmen.

    Ich erinnere auch nur an "Soldaten sind Mörder" vs. dem vor einigen Jahren vom "Arbeitsminister" verbreiteten Vergleich von Hartz-4-Empfängern mit Parasiten. Was für ein juristischer Aufstand beim Ersteren und wie folgenlos das Letzere blieb. Auch kein Zufall, dass sich Soldaten in ihrer "Ehre" gekränkt fühlten.

    Abschaffen also dieses ganze Ehrengedöns: Ehrenhaft ist wer ehrenhaft handelt, nicht, wer es schafft, seine Opponenten mundtot zu klagen.

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