Und nicht nur sie
Aus einem gerade fertig gestellten Schriftsatz:
Das Strafverfahren ist ohne Präjudiz für die zivilrechtliche Angelegenheit.
Gegen die Beklagte ist ein Strafbefehl ergangen, der rechtskräftig wurde. Die Beklagte nahm ihren Einspruch vor der Hauptverhandlung zurück. Dies geschah aufgrund einer Risikoabwägung. Hier war für die Beklagte zu berücksichtigen, dass sie – und nicht nur sie – mit dem zuständigen Strafrichter D. sehr schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Die Beklagte wollte keinesfalls das Risiko eingehen, dass die Geldstrafe über 90 Tagessätze erhöht wird und sie sich demgemäß nicht mehr als unvorbestraft bezeichnen dürfte. Von daher nahm sie die – an sich nicht gerechtfertigte – Verurteilung zu 30 Tagessätzen in Kauf.
Im Strafverfahren gab es keine Beweisaufnahme. Schon von daher kann aus dem Strafbefehl nichts Nachteiliges für die Beklagte hergeleitet werden.
Im Original ist der Name des Richters nicht abgekürzt.
Und warum ist der Name des Richters hier abgekürzt?
Na, na, na, Herr Vetter… Wir wollen doch nicht wieder ins Richter-Bashing einsteigen, oder?! Nein, nein, das wollen wir nicht…
Da der Richter auch rechte hat ;)
ibt e den keine möglichkeit den Richter abzulehnen, oder zuindest neutraler zu formulieren den so können sie ihn bestimmt nicht mehr unter die Augen treten und man kann nicht jedesmal einen rückzieher machen.
Is wohl ein eher sperriger Richter. Soll es geben ;) Ansonsten: Vorsicht, im Zivilprozeß darf man nicht lügen.
PS: Heute 100% Freispruchquote. Und das ganz ohne Verteidiger…
"D." zittert, Herr Vetter. "D." zittert.
Na ja, man kann allerdings aus dem Schriftsatz schließen, dass die Beklagte nicht das erste Mal vor einem Strafrichter stand. Ob nun zwei strafrechtliche Veurteilungen so für jemanden sprechen, ist auch die Frage.
Seit wann werden denn hier wieder Richter-Namen anonymisiert? Tss…
@Hans: Schonmal was von der Unschuldsvermutung gehört? Anscheinend nicht.
Ich hoffe mal die schlechten Erfahrungen mit Richter D. beziehen sich nicht auf eine frühere rechtskräftige Verurteilung durch diesen. Sonst dürfte ihre Argumentation ein ziemlich großes Loch aufweisen.
In ein Führungszeugnis werden Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen und zu Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten nur dann nicht aufgenommen, wenn keine weitere Strafe im Bundeszentralregister eingetragen ist, § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG.
D.h. wenn er bereits eine andere Vorstrafe hat, gilt er mit Rechtskraft des neuen Strafbefehls auch als vorbestraft. Ein sauberes Führungszeugnis kann er jedenfalls nicht mehr vorlegen.
Unschlüssige Argumentation. Sie hätte im Falle einer Verurteilung ohne weiteres Berufung einlegen können.
Die Formulierung "…unvorbestraft…" wurde sicher wegen des einige Worte zuvor enthaltenen "nicht" gewählt. Klingt dennoch blöd.
"Im Strafverfahren gab es keine Beweisaufnahme" – soll wohl Strafbefehlsverfahren heißen, oder?
Ist schon lustig: Jemand hat bereits "schlechte" Erfahrungen mit einem Richter und will nun den Schein der Vorstrafenfreiheit wahren, indem die bereits ergangene Strafe angenommen wird.
Gäbe es hier – wie in Amerika – die Regel, dass man bei der dritten Straftat einfährt, dann dürfte es wohl nicht mehr lange dauern…
@jan:
Im Zivilprozess ist die Unschuldsvermutung fehl am Platz. Und wenn jemand schon 3 mal wegen Prozessbetrug vorbestraft ist, könnte es durchaus sein, dass ein Gericht demjenigen dann eher keinen Glauben schenkt
1. Eine Erhöhung von 30 TS im Strafbefehl auf 90 TS nach einer Hauptverhandlung? Soll das ein Witz sein?
2. Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sichs gänzlich ungeniert, wird sich Richter D. denken. Wenn man sich so leicht die Arbeit vom Hals schaffen kann, muss ich an meinem Ruf noch gewaltig arbeiten!
Ein Hinweis, der im Zivilprozess sicherlich angebracht ist, je nachdem, wer so auf der anderen Seite steht.
Ich habe versucht, einer Krankenkasse, die einen "faktischen Geschäftsführer" wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch nehmen wollte vor, in und nach der Verhandlung klarzumachen, dass Sie darlegen muss, warum dieser denn faktischer Geschäftsführer gewesen sein mag. Vor, in und nach der Verhandlung kam der Hinweis auf den rechtskräftigen Strafbefehl. Da hat es sich dann aber auch mal zu Ende gehinweist, oder hingeweist? Ach, hingewiesen.
@NewsShit!:
Ist es nicht so, dass man beim 3. richtig lange für jeden kleinen Scheiß einfährt?
Also n Hamburger klauen und dafür 10-20 Jahre in den Knast?
Voraussetzungen und Grenzen der Bindungswirkung ("Präjudiz" nennt man das eigentlich nicht) von Strafurteilen und Strafbefehlen in einem nachfolgenden Zivilprozess sind in der Rechtsprechung und Literatur vielfach erörtert worden, vgl. z.B. Kammergericht, Urt. v. 2.7.2009 – 12 U 113/09 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12%20U%20113%2F09).
Anständige anwaltliche Tätigkeit – also das, wofür eigentlich auch Udo Vetter sich bezahlen lässt – hätte darin bestanden, durch sorgfältige Literaturrecherche diese Dinge herauszuarbeiten und auf den gegebenen Fall anzuwenden. Aber das hätte natürlich Mühe gemacht, jedenfalls mehr Mühe, als mal eben den Strafrichter zu beleidigen. Und den Mandanten wie auch hier das Blogpublikum beeindruckt es natürlich mehr, wie furchtlos Udo Vetter mal wieder Richter beleidigt. Dass Udo Vetter seinem Mandanten damit vor dem Zivilgericht nur schadet und jedenfalls nicht nützt, weiß der Mandant ja nicht.
@18: Amen. Wenn ich so nen Schriftsatz lese, was mache ich dann wohl? Richtig! Ich greife zum Telefon und rede mit Kollegen "D." … Dann hör ich mir mal an, was aus dem Strafbefehl geworden wäre, wenn der Einspruch nicht zurück genommen worden wäre…
Ergebnis: Dem Mandanten sauber ins Knie geschossen, bravo Herr Anwalt, bravo ;)
@19: Das jedenfalls halte ich für bedenklich. Den Knieschuss kann ich nicht erkennen. Zumindest erschließt sich mir der tiefere Sinn nicht. Die Begründung der Rücknahme des Einspruchs halte ich ehrlich gesagt auch für wenig nachvollziehbar. Aber letztlich kann ich mir aus der beigezogenen Akte ein Bild machen – und dass der Strafbefehl kein Präjudiz darstellt ist klar.
Warum sollte ich den Kollegen fragen, was bei ihm an Strafe rausgekommen wäre, hätte er eine Hauptverhandlung durchgeführt – und, ein doppeltes hätte, hätte sich dann der Vorwurf bestätigt. Dann sagt mir der Kollege "Das wären sicher 120 Tagessätze geworden" – und dann? Aus Neugier vielleicht ein Gespräch wert, mir ist die Zeit dafür zu schade, es führt ja zu nichts. Ich entscheide doch bitte noch aufgrund meiner eigenen Überzeugungsbildung.Und mich interresierte es nicht, was beim Kolleg XY "rausgekommen" wäre. Wenn es denn drauf ankommt, dann höre ich Zeugen oder was auch immer, die Karten werden neu gemischt und ich sehe, was bei mir rauskommt.
@ Darkstalker
Nein, dass ist nicht so, den Zivilrichter interessiert die Meinung des Kollegen über das Strafmaß im Zweifel eher wenig, während der sich an einen Strafbefehl meistens nicht mehr erinnern wird.
Aber: wenn StA und Gericht im 1. Strafverfahren überzeugt sind dass die Betreffende etwas illegales gemacht hat, diese im Zivilprozeß etwas ganz anderes behauptet können die übrigen Beteiligten auf die Idee kommen, dass dies ein Prozeßbetrug ist. Muss man also vorsichtig sein mit.
Es zeigt sich doch bei zivilrechtlichen Sachverhalten immer wieder, dass der Strafrechtler bei seinen Leisten bleiben sollte.
Darf ich den Klarnamen sagen, darf ich bitte? Ich kenne keinen Kollegen, der nicht mit diesem Richter Probleme hat. Und warum darf man eigentlich nicht schreiben, dass dieser Richter eine saumäßige Verhandlungsführung hat und die Angeklagten regelmäßig unter Druck setzt? okay so formuliert ist das eine Schmähkritik. Stimmen tut es trotzdem…
@20/21: Ob ich aus dem rein informatorischen Gespräch dann irgendwelche Bindungswirkung ziehe, hab ich nicht gesagt. Aber den Hintergrund zu kennen, hilft meist doch schon sehr viel weiter.
Und zur Klarstellung: Ich frage nicht, welches Strafmaß rausgekommen wäre (ist doch auch irrsinnig!) sondern ob an der Tat an sich was dran war oder nicht. Was interessiert mich denn das Strafmaß. Soll doch jeder so lange brummen, wie er will ;)