22.3.2010

Der Beschuldigte und sein Verteidiger

Die Presse widmet sich heute ausgiebig der Verhaftung eines Fernsehmoderators. Sein Verteidiger hat sich auch schon zu Wort gemeldet. Es ist Ralf Höcker. Ein Kollege, von dem ich schon manches, im Zusammenhang mit Strafverteidigung bislang aber eher wenig nichts gehört habe. Auch sein Eintrag bei Wikipedia erwähnt als Tätigkeitsgebiete in erster Linie Marken- und Medienrecht.

Aber ganz sicher wissen der Beschuldigte und sein Verteidiger, was sie da tun.

Nachtrag: Der Kölner Strafverteidiger Reinhard Birkenstock ist nun mit im Boot. Der Beschuldigte weiß also, was er tut.

57 Kommentare zu “Der Beschuldigte und sein Verteidiger”

  1. Peter Lustig meint: (22.3.2010 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Denn sie wissen nicht, was sie tun

  2. stud. iur. JM meint: (22.3.2010 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    Ist die öffentliche Bekanntgabe bzw. die öffentlichkeitswirkame Verhaftung eigentlich die moderne Form des Prangers, mit dem Unterschied, dass das Ganze dem Richterspruch nunmehr vorgelagert ist?

  3. 5zjunge meint: (22.3.2010 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Was soll er denn tun. 1. Den Rufmord der Presse verhindern und 2. einen Strafverteidiger suchen. Der Rat an den Mandaten zu schweigen sollte schon erfolgt sein.

  4. JJ Preston meint: (22.3.2010 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Ich kann mir gut vorstellen, dass der Beschuldigte genau weiß, welcher Anwalt ihn am besten vertritt. Wenn stimmt, was so kolportiert wird, dann besteht in einer der Möglichkeiten, wie es zu dieser Situation kommen konnte, nicht vordringlich die Notwendigkeit des Freispruches (bzw. der Verfahrenseinstellung), sondern vielmehr die Einstellung des Verfahrens in der Presse. Denn selbst wenn die Judikative ihn für nicht schuldig erachtet, ist das noch lange keine Garantie dafür, dass die Medien es auch so halten. Andreas T. wurde von einer Klatschreporterin eines ganz bestimmten Fischeinwickelpapiers trotz erwiesener Unschuld als "peinlicher Promi" bezeichnet wurde…

  5. NewsShit! meint: (22.3.2010 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Zuallererst muss – wie 5zjunge bereits sagte – die Springer-Presse ruhiggestellt werden. Ansonsten kann sich der Fernsehmoderator zwar strafrechtlich reinwaschen aber der Ruf entspricht dann einem Tiefdruckgebiet, das für jede Menge schlechtes Wetter sorgt.

  6. Hootch meint: (22.3.2010 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Nunja, ich gehe mal davon aus, der Fliesenkerl nicht so dumm ist. Daher glaube ich auch, dass es da nicht nur ein Mandat gibt. Der Medienrechtler spricht mit der Presse und der Strafrechtler mit dem Staatsanwalt.

    Grüße!

  7. bibibissig meint: (22.3.2010 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    Irgendwem ist Kachelmann ein Dorn im Auge, soviel ist gewiß.

    “Mit seiner Firma Meteomedia ist er eine Art Guido Knopp des Wetters geworden.

    Der 1990 gegründete Wetterdienst hat sich inzwischen in eine Firmengruppe verwandelt mit ungefähr 100 Mitarbeitern und Niederlassungen in Deutschland, der Schweiz, Kanada und den USA. Herzstück ist das engmaschige private Wetterstationsmessnetz mit beinahe 800 Einheiten. Kachelmann, der sich gerne salopp kleidet und salopp formuliert, ist größter Konkurrent des Deutschen Wetterdienstes DWD.”

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/528/506696/text/5/

  8. Hans meint: (22.3.2010 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Aus der Sicht einer Person, die von den Medien lebt, ist die Wahl eines "Medienanwaltes" vielleicht besser als die eines versierten Strafverteidigers. Denn aus dem Strafverfahren wird vermutlich sowieso nicht viel werden. Allerdings habe ich den Eindruck, dass bei Ihnen, sehr geehrter Herr Vetter, da ein bischen "Futterneid" mitspricht. Denn das eigentlich Interessante an der Geschichte ist doch nicht die Frage, wenn Herr Kachelmann mit der Verteidigung beauftragt, sondern die Annahme der Fluchtgefahr. Dazu hätte ich eher ein Statement von Ihnen erwartet. Um es zurückhaltend zu formulieren: mir ist die Begründung der Fluchtgefahr unverständlich.

  9. Sonstwer meint: (22.3.2010 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Hat jemand, am Besten mit juristischem Hintergrund, eventuell Lust in zwei Sätzen die Möglichkeit der Anklage zu erläutern? Vor allem in Bezug auf etwaige Erfolgschancen, Vergewaltigung der Freundin scheint mir extrem schwer nachzuweisen, die Frau auf "meinem RTL" sprach von Zeugen oder Dokumenten die hier helfen würden, wobei ich mal anzweifle, dass so etwas im Beisein der Nachbarn erfolgt?

    Und so wie sich das im Moment ja schon entwickelt scheint ein Medienanwalt eventuell wirklich die Beste Wahl zu sein, die Anklage ansich stell ich mir ernsthaft erstmal als kleineres Übel vor.

  10. RA JM meint: (22.3.2010 um 19:33) AntwortenReply to this comment

    Wieviel Sinnvolles (?) dabei herauskommt, wenn man in Strafsachen einen "Medienanwalt" beauftragt, hat man ja erst kürzlich in Sachen <a href="http://ra-melchior.blog.de/2009/04/19/8217-n-scher-t-z-5971177/&quot; rel="nofollow">Nadja B.</a> bewundern dürfen.

  11. Valerian Jenny meint: (22.3.2010 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    @Hans: Der Beschuldigte ist Schweizer und hat dort glaube ich auch einen Wohnsitz und sein Unternehmen. Aus Deutschland in die Schweiz zu reisen ist kein Problem, an der Autobahnüberfahrt bei Basel wird man seltenst kontrolliert.

    @all: beachten Sie bitte, dass U.V. den Beschuldigten nicht namentlich nennt. Das sollten Sie aus Respekt vor dieser Entscheidung auch so halten.

  12. fernetpunker meint: (22.3.2010 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    So eitel, wie ich Herrn Vetter die letzten zwei Jahre übers Internet kennengelernt habe, ist er doch nur neidisch, dass er als Promi-Anwalt dieses Promi-Mandat nicht bekommen hat.

  13. Oliver meint: (22.3.2010 um 19:47) AntwortenReply to this comment

    @2: So wie es SWR1 heute berichtet hat, ist seitens der Judikative keine Info über den Namen des bereits am Samstag nachmittag Verhafteten ergangen. Er wurde in der Mitteilung ausschliesslich als "51jähriger Journalist" betitelt.
    Woher der Name dann heute kam, ging leider im Tunnel unter… :-/

  14. der echte n.n. meint: (22.3.2010 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    einen medienanwalt zu mandatieren, halte ich in dieser situation für gar nicht so dumm. das allerdings nur, wenn er NEBEN einem richtigen verteidiger tätig wird.

  15. Otello meint: (22.3.2010 um 20:21) AntwortenReply to this comment

    @Oliver: In der Stuttgarter Zeitung war heute (online) eine Weile zu lesen, dass die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen gegenüber der Presse die Festnahme von K. bestätigt habe… Die Staatsanwaltschaft hat sich also offenbar korrekt verhalten, irgendein übereifriger Beamter konnte dann aber die Klappe nicht halten…

  16. EinStudent meint: (22.3.2010 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    Versteh den Aufwand nicht der Volksgerichtshof, äh ich meine Die Bild Leser Kommentare haben doch schon festgestellt das er viel zu Nett für so eine Tat ist außerdem sei doch ein sexueller Übergriff in der Ehe oder Patnerschaft gar nicht mit Strafe bedroht.

    Hihi

    Nein eigentlich nicht lustig

  17. prior meint: (22.3.2010 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    gut so. dieser unrasierte wicht sah schon immer wie ein gefährlicher verbrecher aus.

  18. apriori meint: (22.3.2010 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    @prior: … und wie der auch den wetterbericht präsentiert hat, das hatte auch schon immer was unanständiges

  19. hiro meint: (22.3.2010 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    Habe es heute im Radio gehört. Nein, genauer: Habe es um 15.30 mit halbem Ohr gehört und dachte, ein Schweizer namens Ackermann sei verhaftet worden. Hatte mich schon gefreut.

    Aber um 16.00 etwas deutlicher gehört (lies: besseres Radio), daß es sich um einen deutlich unsympathischeren Schweizer handelt, dem ich die vorgeworfene Tat sogar irgendwie zutrauen würde. Kommt selten vor, daß ich mir denke: War ja klar.

    Beim erstgenannten Schweizer hätte es mich vor allem gewundert, wenn ihm Vergewaltigung vorgeworfen würde. Aber was soll's, Al Capone ist ja auch wegen seines Kerngeschäfts aus dem Verkehr gezogen worden.

  20. hiro meint: (22.3.2010 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    (im letzten Absatz meines letzten Kommentars fehlt ein "nicht")

  21. marylein meint: (22.3.2010 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    Das erinnert an den Fall Käßmann. Da hatte man auch das Gefühl, dass die Medien eher informiert wurden, als der Anwalt des/der Beschuldigten.

    Und wenn ein Medium, wie die Blöd, erstmal den Damm gebrochen hat, steigen alle anderen fröhlich mit ein.

    Ganz schön armselig.

  22. Kamikazin meint: (22.3.2010 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    K. ist wieder zu haben :)
    Prognose: Verfahren wird eingestellt, Ex wird verknackt.

  23. Trulla meint: (22.3.2010 um 21:57) AntwortenReply to this comment

    Unser System wird dem der USA immer ähnlicher, leider aber ohne die rechtlichen Konsequenzen. Will sagen: auch wenn es schwer fällt, gilt (wie von U.V. mehrfach erwähnt) die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen ist.

    Es geht hier primär um Vergewaltigung und sekundär um das Verhalten der Medien in diesem Fall. Da ich zwei Vergewaltigungen "live und in Farbe" miterleben "durfte", dürfte ich wohl in diesem Kreise die erste sein, die den Stab über dem Wettermän brechen darf!

    Es fällt mir wirklich schwer aber ich bitte alle, auch die mitlesenden Medien, der Rechtsprechung ihren Lauf zu lassen und auf sie zu vertrauen. Erst wenn der Wetterbote rechtskräftig verurteilt wurde, dann steht allen das Recht zu, die Kübel Schize über seinen Kopf zu kippen. Bis dahin gilt aber für uns Alle die Regelung: MAUL HALTEN!

    Denn, was wäre denn, wenn der Vorwurf der Vergewaltigung nur "vorgeschoben" ist? Aus Rache und verletzter Eitelkeit? Ähnliches geschah auch schon bei Verhandlungen um die alleinige Vormundschaft, wenn es um den Aufenthalt von Kindern ging… Stichwort: sexueller Missbrauch – nur weil der Vater mit dem Kind ein gemeinsames Bad nahm.

    Nochmal: ich wurde zweimal vergewaltigt.

  24. Kamikazin meint: (22.3.2010 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    @23, richtig.

  25. Cordy meint: (22.3.2010 um 22:10) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht ist es auch ganz banal, Herr Höcker ist ihm persönlich bekannt und nach der Verhaftung hat er ihn angerufen. Siehe:

    http://www.imdb.de/title/tt1180110/

    @ U.V.

    Herr Prof. Dr. Höcker hat eine eigene, sehr grüne und animierte Homepage (mal mit Mauszeiger über Visitenkarte fahren…):

    http://www.hoecker.eu/anwalt.htm?anwaelte_id=1

    Ganz unbeleckt scheint er im Strafrecht auch nicht zu sein:
    siehe hier:
    http://www.eufh.de/studieninteressenten/hochschulteam/lehre-und-forschung/hoecker-ralf.html

    [...]Promotion zum Dr. jur. am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität zu Köln (Prof. Dr. J. Seier)

    Promotionsthema: "Das Grundrecht der Gewissensfreiheit und seine Auswirkungen im Strafrecht"

  26. spatzenkotze meint: (22.3.2010 um 22:18) AntwortenReply to this comment

    Wenn er das nicht in der Öffentlichkeit breitgetreten haben will, hätte allen voran sein eigener "Medienanwalt" die Klappe halten sollen.

  27. Redakteur meint: (22.3.2010 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    Herr K. ist in Redaktionskreisen durchaus bekannt dafür, dass er diverse (Medien-)Anwälte beschäftigt, um ihm ungenehme Berichterstattungen – i.d.R. per Abmahnung – unterbinden zu lassen. Insofern verwunderte nicht, dass heute unmittelbar nach der ersten Berichterstattung durch "Bild" eine Mail der Herren K.-Anwälte in die Redaktionen flatterte, nach der eine Berichterstattung mit Namensnennung zu unterlassen sei.

    Dummerweise bestätigten wenig später JVA, StA und Firma des Beschuldigten die Identität des Wettermanns. Damit war der Damm gebrochen und der Medien-Anwalt des Herrn K. hielt (zunächst einmal) an sich.

    Es scheint inzwischen gang und gäbe zu werden, dass tatverdächtige Promis zunächst mal ihre Medienanwälte von der Leine lassen – und dann erst ihre Strafverteidiger.

    Wohers wohl kommt?

  28. 5zjunge meint: (22.3.2010 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Bei n-tv steht, warum es nur am Rande um Strafrecht geht.

    http://www.n-tv.de/panorama/Die-Vorwuerfe-gegen-Joerg-Kachelmann-article788497.html

  29. Karl meint: (23.3.2010 um 00:08) AntwortenReply to this comment

    http://www.meteomedia.de/fileadmin/template/meteomedia/download/Pressemitteilungen/Kachelmann_neu_220310.pdf
    Pressemitteilung
    Kachelmann bestreitet Vergewaltigungsvorwürfe
    Gais (CH), Bochum (D) 22.03.10

    Mit großem Entsetzen hat der Wetterdienst Meteomedia von den
    Anschuldigungen gegen Jörg Kachelmann Kenntnis genommen.
    Wir halten es für undenkbar, dass die Anschuldigungen stimmen
    könnten. Unsere Haltung wird bestärkt durch die Stellungnahmen,
    die die Anwälte von Jörg Kachelmann bereits publiziert haben. Der
    Medienrechtler Professor Ralf Höcker und der Strafverteidiger Dr.
    Reinhard Birkenstock, beide Köln, unternehmen derzeit alles, um
    die ungerechtfertigten Vorwürfe aufzuklären.

  30. Larifari meint: (23.3.2010 um 00:31) AntwortenReply to this comment

    Da war wohl das Thema "Missbrauch in der Kirche" schon zu ausgelutscht ("no pun intended", bevor eine Sau bereit stand und deshalb musste der Wetterfrosch dran glauben. Ich sehe es schon kommen: "Der kleine Kevin wartet auf seine Mutter an der Information im Dudelmarkt in Bummelhausen" als Schlagzeile und die ÖR-Sender zeigen dazu jeweils eine Sondersendung aus gegebenem Anlass. Wie gut, dass ich die Hundescheiße immer wegmache, sonst wäre ich vielleicht der Nächste.

  31. Joe meint: (23.3.2010 um 01:13) AntwortenReply to this comment

    Bestimmte Vorwürfe, die übrigens alle gemeinsam haben, daß sie nur gegen Männer erhoben werden können, kommen in unserer Gesellschaft einem Todesurteil gleich.

    Wie praktisch…

  32. Joe meint: (23.3.2010 um 01:17) AntwortenReply to this comment

    Übrigens, die Masche wird nicht ewig funktionieren. Irgendwann schlägt die Stimmung in der Gesellschaft um. Darunter werden am meisten die tatsächlichen Opfer leiden, denen dann keiner mehr irgendwas glaubt.

  33. Alphan meint: (23.3.2010 um 01:35) AntwortenReply to this comment

    @Hans:

    Er ist Schweizer und hat keinen festen Wohnsitz.

    Wenn man zwei (ausländische) Minderjährige wegen einer angeblichen Angriffs auf die Polizei mehrere Monate in U-Haft hält, kann man das mit einem erwachsenem Mann erst recht.

  34. Alphan meint: (23.3.2010 um 01:41) AntwortenReply to this comment

    @Redakteur:

    Sie arbeiten bei Bild und beanspruchen den Titel Redakteur für sich?

    Wäre Märchenschreiber nicht passender? Oder Enten-Pontifex?

    Denn so wie Sie und ihre Kollegen die Menschen in diesem Land behandeln, ist hart an Misshandlung.

  35. Joe meint: (23.3.2010 um 05:13) AntwortenReply to this comment

    Eine bekannte Feministin hat dazu mal was sehr schlaues gesagt:

    Every sex is rape.

  36. Hans meint: (23.3.2010 um 07:38) AntwortenReply to this comment

    Nur Zur Information: Ein Haftbefehl dient der Sicherung des Hauptverfahrens. Die Vorstellung, dass sich in diesem Fall der Beschuldigte, der finanziell von den deutschen Medien lebt, sich einem Hauptverfahren wegen Vergewaltigung oder was auch immer zum Nachteil entziehen könnte, finde ich ziemlich abwegig. Im übrigen hat er ja nun einen erfahrenen Verteidiger, der sicher weiss, was zu tun ist.

  37. Volker meint: (23.3.2010 um 07:59) AntwortenReply to this comment

    @Joe:
    Welche Masche? Ist schon erwiesen, dass Herr K. Opfer einer fiesen Intrige wurde und der Vorwurf der Vergewaltigung lediglich auf einem "Missverständnis, das sich schnell aufklären wird" (Zitat seiner Pressesprecherin) beruht?
    Vielleicht sollte man erst mal die weiteren Ermittlungen abwarten. Bis dahin hat Herr K. selbstverständlich als unschuldig zu gelten. Aber jetzt schon zu behaupten, er sei garantiert reingelegt worden, ist genauso unangebracht wie eine Vorverurteilung.

  38. Klaus meint: (23.3.2010 um 08:27) AntwortenReply to this comment

    Cui bono ?

  39. TiM meint: (23.3.2010 um 08:41) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte mal gerne wissen, in welcher Art des Rechtsstaates wir hier leben??? Da wird ein in den und durch die Medien bekannter Moderator festgenommen, weil ihm Fluchtgefahr in die Schweiz unterstellt wird.
    Wie lächerlich ist so ein Gedanke eigentlich, bedenkt man, dass Herr Kachelmann sein Geld u.a. mit dem Wetter-Service in Deutschland verdient??? Oder bin ich zu naiv, wenn ich Herrn K. unterstelle, dass er sein Geschöft auch in Zukunft "sauber" weiterführen möchte und sich dem Risiko einer Flucht und den damit sicher verbundenen Konsequenzen für sein Business, sicher nicht aussetzen würde? Die Festnahme finde ich in diesem Fall unverhältnismäßig und übertrieben…

  40. Theodor meint: (23.3.2010 um 08:59) AntwortenReply to this comment

    @4 Ast reiner Kommentar.

    Ein Waffenbesitzgesetz berechtigt noch längst nicht auf alles zu schießen, was sich bewegt und sich selbst dann zur Notwehr zu erklären.

    Das gleiche gilt für die Pressefreiheit. Auf alles schießen, was gerade daherkommt…

  41. Theodor meint: (23.3.2010 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    @Hans:

    "Ein Haftbefehl dient der Sicherung des Hauptverfahrens."

    Das war einmal. Heute dient es zu Erpressung von Geständnissen, um sich die Arbeit leicht zu machen.

  42. schorsch meint: (23.3.2010 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    gestern lag der Tenor in der Berichterstattung mehr auf "Vergewaltigung", heute – so habe ich den Eindruck – dominiert das Wort "Stalkerin".

    Wenn diese Variante stimmt, wird die Schweizer Rechte diese Steilvorlage der "Kavallerie" weidlich ausschlachten..

    Grüße aus Vorderösterreich

  43. Agir meint: (23.3.2010 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    @Joe: Wie? Die Feministin findet Vergewaltigung schön?

  44. R.A. meint: (23.3.2010 um 10:11) AntwortenReply to this comment

    Sehr merkwürdiger Vorgang.

    Einmal finde ich es seltsam, jemanden bei der EINREISE wg. "Fluchtgefahr" festzunehmen. Wenn irgendeine Fluchtgefahr bestehen würde, wäre er doch gar nicht gekommen.

    Zum Anderen sind die beiden Varianten schon extrem gegensätzlich. Einmal die Vergewaltigung einer Freundin, andererseits die Version mit dem Stalking.

    Eine Vergewaltigung zu beweisen oder zu widerlegen kann ja recht schwer sein.

    Aber der Nachweis, ob nun eine Beziehung bestanden hat oder nicht – der sollte doch recht eindeutig und leicht sein. Also mindestens eine Seite hat hier auf eine Argumentation gesetzt, die bei erster Nachprüfung platzen wird.

  45. DetlevT meint: (23.3.2010 um 10:34) AntwortenReply to this comment

    @30(Joe)
    Auch Frauen können wegen Vergewaltigung etc. angeklagt und verurteilt werden. Ich kenne nur die Ausnahme "Exhibitionismus" (§183 StGB), wo ausdrücklich nur Männer als Täter in Frage kommen.

  46. 5zjunge meint: (23.3.2010 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    Der kompetente Kollege heißt also Dr. Reinhard Birkenstock siehe comment-430521 Karl. Ist der nun kompetent genug? Wikipedia-relevant anscheinend nicht.

  47. Alex meint: (23.3.2010 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    In die Schweiz zu flüchten ist keine gute Idee. Insgesamt würde ich mich über jemanden wundern, der innerhalb des Schengen-Raumes flieht.

  48. pin-pon meint: (23.3.2010 um 12:05) AntwortenReply to this comment

    Laut Mittelung von seiner Firma sind zwei Anwälte am Start:

    "Der Medienrechtler Professor Ralf Höcker und der Strafverteidiger Dr. Reinhard Birkenstock, beide Köln, unternehmen derzeit alles, um die ungerechtfertigten Vorwürfe aufzuklären."

    Also wozu die Aufregung, es ist doch ein Strafverteidiger beauftragt. Oder anders: vielleicht weiß der Fernsehmoderator ja doch, was er da tut.

  49. matze meint: (23.3.2010 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @R.A.: Ich nehme an das ihm die Ermittlungen gegen ihn nicht bekannt waren, insofern dürfte die Verhaftung eine ziemliche Überraschung gewesen sein.

  50. Sebastian C. meint: (23.3.2010 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @Hans:

    Stimmt. Roman Polanski hat sich schließlich auch in den USA seinem Strafverfahren gestellt. Es wäre ja auch völlig absurd, dass der Regisseur der vorwiegend in Hollywood gearbeitet hat für mehrere Jahrzehnte ins Ausland flüchtet und sogar die Oscar Verleihung sausen lässt. — Der Bexchuldigte hat keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet. Fluchtgefahr daher (+)

  51. c@ffeine meint: (23.3.2010 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    hmmm nebenbei bemerkt,
    könnte auch in der Schweiz ein Strafverfahren wegen einer Vergewaltigung im Deutschland durch einen schweizer Bürger eröffnet werden….

    entsprechende Ermittlungsergebnisse müssten nur weitergeleitet werden, sogar ohne Übersetzung.

    Deshalb wäre es wirklich interessant den Haftgrund zu wissen.

  52. wie bei tyson meint: (23.3.2010 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    18 Monate vor der Begegnung mit Tyson hatte sie sexuellen Verkehr mit einem weißen Mitschüler. Als ihr Vater das erfuhr, drohte er ihr: "Ich schlage dich tot!" Das Mädchen versuchte ihre Haut zu retten mit der Behauptung: "Er hat mich vergewaltigt!" Als der Vater schon drauf und dran war, die Polizei anzurufen, beichtete sie ihm die Wahrheit. Daraufhin hat er sie derart verprügelt, daß die Polizei ihn einsperrte.
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13683988.html

  53. anonym meint: (23.3.2010 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    @ prior
    Da kann ich Ihnen nur zustimmen. Mein erster Gedanke war nämlich, daß er sich zuallererst wegen seines Bartverbrechens vor Gericht zu verantworten hätte. Andererseits ist er auch eine tragische Figur und zeigt eindrucksvoll, daß man noch so viel Geld haben kann und sich u. U. doch einen vernünftigen Bart nicht leisten kann.

  54. Flüge meint: (23.3.2010 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    Also ich habe das Ganze nun auch in TV und Zeitung verfolgt und bin ehrlich gesagt schockiert über die Vorwürfe. Klar, nur weil er aus den Medien stammt, heisst das noch lange nicht, dass er unschuldig ist. Allerdings wurde nun von den Anwälten mitgeteilt, dass die Bekannte nie seine Freundin gewesen sei, sondern eine Stalkerin. Aber sitzt man dafür nach Prüfung der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft direkt in Uhaft, wenn es sich nur um Vorwürfe handelt?? Ich weiss es nicht.

  55. andi3-randi3 meint: (23.3.2010 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag: Der Kölner Strafverteidiger Reinhard Birkenstock ist nun mit im Boot. Der Beschuldigte weiß also, was er tut.
    ____________________________________

    Entweder das oder der Beschuldigte weiß, dass die Kacke am Dampfen ist, die Vorwürfe eben gerade nicht frei erfunden sind und daher ein Fachmann absolut notwendig ist.

    Wer weiß, wer weiß…

  56. Christian meint: (23.3.2010 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    Also ich bin mir sehr sicher, dass das alles frei erfunden ist. Im Interview mit dem Anwalt der "Geschädigten" meinte er, die Verletzungen wurden zweifelsfrei durch einen Mediziner festgestellt.

    Das glaubt der doch wohl selber nicht! Erst lässt sich sich (ev. unfreiwillig kacheln) oder auch nicht und rennt dann sofort zum Arzt? Aber sicher…

  57. di di meint: (24.3.2010 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    Also ist es nur dann eine richtige Vergewaltigung, wenn es hinterher keine Beweise gibt? Interessante These…

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum - Google+