24.3.2010

Gaspreis darf nicht an Ölpreis gekoppelt werden

Der Gaspreis darf nicht automatisch an den Ölpreis gekoppelt werden. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Die Klausel, welche fast alle Energieversorger in Deutschland verwenden, benachteiligt nach Auffassung der Richter die Kunden unangemessen.

Ein schutzwürdiges Interesse der Versorgungsunternehmen an der Verwendung der Klauseln kann der Bundesgerichtshof nicht erkennen. Für die Lieferung von Gas an Endverbraucher existiere mangels eines wirksamen Wettbewerbs nach wie vor kein Marktpreis. Dass sich der Gaspreis vielfach parallel zum Preis für leichtes Heizöl entwickele, beruhe aber nicht auf Markteinflüssen, sondern darauf, dass die Ölpreisbindung der Gaspreise einer gefestigten Praxis entspreche. Die angeblichen “Kostensteigerungen” beim Gas ergeben sich also gerade daraus, dass jeder die Koppelung an den Heizölpreis akzeptiert, obwohl es keinen engen Zusammenhang gibt.

Auch das an sich anerkennenswerte Interesse der Gaslieferanten, Kostensteigerungen an ihre Kunden weiterzugeben, führe nicht zur Wirksamkeit der Klauseln. Eine unangemessene Benachteiligung der Kunden liege schon dann vor, wenn Preisanpassungsbestimmungen dem Verwender die Möglichkeit einräumen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen.

Bei den beanstandeten Preisanpassungsklauseln ergebe sich die Möglichkeit einer unzulässigen Gewinnsteigerung (schon) daraus, dass sie als einzige Variable für die Anpassung des Arbeitspreises den Preis für extra leichtes Heizöl (HEL) vorsehen. Damit sei eine Erhöhung der Gaspreise selbst dann erlaubt, wenn steigende Bezugspreise durch Kostensenkungen in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, aufgefangen werden.

Urteil vom 24. März 2010 – VIII ZR 178/08

14 Kommentare zu “Gaspreis darf nicht an Ölpreis gekoppelt werden”

  1. egal meint: (24.3.2010 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Die Entkopplung war schon lange fällig…

  2. suki11 meint: (24.3.2010 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Genau so wichtig, wäre jetzt, dass man den Gasmarkt ordentlich reguliert, so dass auch alternative Anbieter eine Chance haben.

    In der Theorie mag das so sein, in der Praxis hocken die paar Gas-Anbieter auf ihren Leitungen und blockieren mit allerlei Tricks mögliche Konkurrenten. Hab ich jedenfalls im TV gesehen.

  3. markus meint: (24.3.2010 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    @suki11: Na wenn das im TV kam muss es wohl wahr sein. Denn wir wissen ja: Alles was im TV zu sehen ist ist wahr, genauso wie alles was im Internet zu lesen ist.

  4. suki11 meint: (24.3.2010 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @markus: Naja, zumindest ziehe ich das, was im TV kommt, in Erwägung … Du generell nicht? :)

    Und im speziellen Fall, erst Recht.

  5. fernetpunker meint: (24.3.2010 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist doch jetzt, ob die Preise sich für die Zukunft ändern (können) und ob man für die Vergangenheit Rückforderungen stellen kann, obwohl man immer brav gezahlt hat.

  6. anonym meint: (24.3.2010 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Was diese ganzen Gas-Geschichten angeht, so ist das doch alles sehr ernüchternd – wenn man da mal einige Jahre zusieht (ganz unabhängig von irgendwelchen Gerichtsurteilen). In Berlin gibt es einen großen Gasanbieter, der agiert seit mehreren Jahren in einer Weise, die ich (als juristischer Laie) nur als kriminell oder hart an der Grenze zur Kriminalität beschreiben würde. Das interessiert im Grunde aber niemanden, auch nicht die vielbeschworenen Medien. Und die Politik eh nicht, die ist ja selbst wol mitschuldig an der ganzen Situation. Mein Fazit wäre hier: Mit weißem Kragen geht offenbar fast alles. (Und außerdem kann man immer noch als Sponsor auftreten.)

  7. Biasy meint: (24.3.2010 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    Endlich.

  8. Martin meint: (24.3.2010 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    als Leihe frag ich mich da jetzt, ob ich Dinspruch bei meinem Versorger gegen die letzte Erhöhung einlegen kann, wenn er diese Kopplung als Grund nennt? Wenn ja, was muss ich dabei beachten?

    Danke und viele Grüße
    Martin

  9. anonym meint: (24.3.2010 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    @ Martin
    Um Geld würde ich mir an Ihrer Stelle keine Sorgen machen.

  10. mcbexx meint: (24.3.2010 um 20:27) AntwortenReply to this comment

    "unzulässige Gewinnsteigerung"… sowas gibt es?
    Was sagen denn Herr Schröder und die Gazprom dazu?

    Fragen über Fragen.

  11. Carola meint: (25.3.2010 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    … Wenn es nicht mehr der Ölpreis ist, an den der Gaspreis gekoppelt ist, werden es dann halt die Preise für Stahl/ Edelstahl (teures Leitungsnetz), Umweltgedöhnspauschale, etc. sein.
    Dass man die Ölpreislüge enttarnt hat ist eine Sache, zu glauben, es liegt nicht schon die nächste Lüge parat, die andere.
    Von mir aus können sie den Gaspreis auch an den Preis für Schweinehälften koppeln, aber dann bitte mit dem Zusatz: Dies ist nur eine fadenscheinige Ausrede für eine nicht benötigte Preiserhöhung weil wir den Hals nicht vollkriegen. Danke. Bitte.
    LG Carola

  12. Anonymous meint: (25.3.2010 um 20:33) AntwortenReply to this comment

    der bgh versteht den unterschied zwischen einer spannungsklausel und einer kostenelementeklausel nicht…

  13. schredder66 meint: (29.3.2010 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    @Carola:

    Genau!

    Wer jetzt aufgrund des Urteils glaubt, dass Erdgas demnächst so billig wird, dass er auch im Sommer lecker heizen kann was der Brenner hergibt, der wird eines Besseren belehrt werden.

  14. @krib DAT meint: (3.1.2011 um 23:23) AntwortenReply to this comment

    ich habe in der letzten Zeit unterschiedliche Analyseprogramme
    für den Energiesektor entwickelt und bin der Meinung, dass durch die
    Eröffnung der ersten Ölpipeline zwischen Russland und China ab 3.01.2011 unsere Ölpreise jetzt richtig in die Höhe gehen. Ab Ende 2015 sollen dann auch noch vom Energiekonzern Gazprom jährlich 30 Milliarden Kubikmeter Erdgas an die staatliche China Petroleum geliefert werden. Denn nun will Moskau den Öl + Gasverkauf auf den asiatisch-pazifischen Märkten ausweiten und damit seine Abhängigkeit von europäischen Kunden verringern. Diesbezüglich werden in Zukunft enorme Energie Preisveränderungen auf uns zu kommen.

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