25.3.2010

Anrufunterbindung

Seit Anfang des Jahres haben wir neue Regeln für die Untersuchungshaft. Beschränkungen der Kommunikation des Inhaftierten müssen jetzt ausdrücklich angeordnet werden. Für telefonische Kontakte mit dem Verteidiger gibt es hierfür naturgemäß kaum Anlass. So existiert jetzt – endlich! – die Möglichkeit, mit Mandanten in U-Haft zu telefonieren.

Beim ersten Gespräch mit einem Mandanten, der mich aus einer ostdeutschen Justizvollzugsanstalt anrief, machte ich heute eine eigentümliche Erfahrung: Meine Sekretärin konnte zwar den Anruf entgegennehmen, ihn aber nicht auf mein Telefon durchstellen. Die Verbindung wurde gekappt, wenige Sekunden nachdem sie auf meinem Apparat auflief.

Beim dritten Versuch des Mandanten nahm ich den Anruf direkt im Sekretariat entgegen. Dort war die Leitung stabil. Der Mandant meinte, das Gefangenentelefon sei so geschaltet, dass nur Gespräche mit dem freigeschalteten Anschluss (also der Telefonnummer unseres Büros) möglich sind. Sobald der Anruf “durchgestellt” werde und das System dem Knasttelefon eine neue Gegenstelle melde, werde die Leitung getrennt. Offenbar kann das Justiztelefon (für das übrigens 20 Cent pro Minute berechnet werden) nicht zwischen interner und externer Weiterleitung unterscheiden.

Tolle Technik. Wenn die Schule macht, stelle ich mir einen Schemel ins Sekretariat.

34 Kommentare zu “Anrufunterbindung”

  1. Donk meint: (25.3.2010 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    Und die glauben jemand, der das Gespräch woauchimmerhin weiterleiten will, kann diese Meldung nicht unterdrücken? Oder sein Handy an den Hörer halten?

    Wie fast immer treffen die "Sicherheitsmaßnahmen" dann wohl die Falschen.

  2. Momo meint: (25.3.2010 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    uv, ich kann mir vorstellen, dass da eure Telefonanlage die Rufnummer der weitergeleiteten Nebenstelle an die externe Gegenstelle zurück liefert. Das Stichwort lautet COLP. Wenn ihr diese Funktion deaktiviert, sieht das anrufende Telefon nur noch die Rufnummer/Nebenstelle der ursprünglich angerufenen Nebenstelle. Einen Versuch ist das wert.

    Ansonsten haben die was gebaut, was die Hold-Funktion erkennt und dann automatisch abschaltet, egal ob verbunden wurde oder nicht. Könnt ihr ausprobieren, indem die Sekretärin den Mandanten mal in die Warteschleife schiebt und wieder zurück holt ohne zu vermitteln. Wenn er dann raus fliegt, ist Schemeln angesagt. Oder Rückruf organisieren. ;)

  3. Markus Stamm meint: (25.3.2010 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    Sie können, sofern die Rückwärtsübermittlung der erreichten Nebenstelle nicht durch geeignete Programmierung Ihrer TK-Anlage verhindert werden kann, probeweise für Ihre Anlagenanschlüsse das Leistungsmerkmal COLR aktivieren lassen. Dieses Leistungsmerkmal verhindert die rückwärtsgerichtete Übermittlung der tatsächlich erreichten Nebenstelle oder des tatsächlich erreichten Anschlusses.

    Anders als das Außerkraftsetzen der Rufnummernunterdrückung beim angerufenen Anschluß (CLIRO) bei Verbindungen zu Anschlüssen mit der Rufnummer 112, den in der Rechtsverordnung nach § 108 Abs. 2 festgelegten Rufnummern oder der Rufnummer 124 124 (§ 102 Abs. 8 TKG) ist es aus meiner Sicht unzulässig, COLR zu übergehen, da es sich bei dem Anschluß der JVA weder um eine Notrufeinrichtung handelt noch eine sonstige Rechtsgrundlage für ein etwaiges Merkmal COLRO gegeben ist.

    Dann klappt's auch wieder mit dem bequemen Bürosessel :-)

  4. Markus Stamm meint: (25.3.2010 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    @Momo:
    Diese Erkennung der Hold-Funktion müßte sich eigentlich ja auch umgehen lassen. Mir ist keine technische oder Zulassungsvorschrift bekannt, nach der eine private Vermittlungseinrichtung der öffentlichen Vermittlungseinrichtung mitteilen müßte, daß die Verbindung in den Haltezustand versetzt wurde, so daß es auch eigentlich keinen Grund geben sollte, warum die TK-Anlage dies ohne Eingriffsmöglichkeit immer macht. Vielleicht wird ja auch die Haltemusik erkannt, aber das stelle ich mir recht schwierig vor, eine solche Erkennung wirklich zuverlässig einzusetzen.

  5. NoName meint: (25.3.2010 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Ich finde eher €.20 je Min unagemessen (neben dieser komischen Sicherheitseinrichtung – da hat wohl jemand ein gutes Geschäft gemacht…). Mit 20 Cent machen die sicher Gewinn – wie wird sowas verbucht? Wie werden solche Gebühren ermittelt?

  6. Mattias (ohne ‘h’) meint: (25.3.2010 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    Die Sitzposition häufiger am Tag zu wechseln ist sowieso angeraten. Da dürfte es Sinn machen, einen netten Hocker wie den <a href="http://www.amazon.de/TOPSTAR-SI69-G21-Sitzhocker-Sitness/dp/B000U77Z9C/ref=tag_dpp_lp_edpp_img_in&quot; rel="nofollow">Sitness</a> ins Sekretariat zu stellen.

  7. Sebastian Salzgeber meint: (25.3.2010 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe für die -,20 euro wird keine Verwaltung drum bemüht und am Ende noch in doppelter Ausfürhung buch geführt und taucht als Posten #1034 in ihrgendeiner Rechnung auf. Das sähe dem Deutschen wiedermal ähnlich, nicht nur 20 cent zu verlangen, sonern noch für 40€ Stundenlöhne im System zur Verwaltung dieser 20 cent zu verballern.

  8. NewsShit! meint: (25.3.2010 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    Geben Sie doch allen Mandanten die direkte Durchwahl. Soooo oft werden die ja wohl nicht anrufen :-)

  9. Thomas meint: (25.3.2010 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    15m-Telefonverlängerungskabel gibt es für 6,99 im Elektromarkt um die Ecke. DECT-Telefone ab 39,99.

  10. J. meint: (25.3.2010 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    Alternativ zum Schemel könnte man der Sekretärin auch ein Schnurlostelefon spendieren.

  11. Kampfschmuser meint: (25.3.2010 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:
    DECT-Telefon in der Schublade, welches den Aufkleber "JVA-Telefon" trägt. :)

  12. Udo Vetter meint: (25.3.2010 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich von meinem Telefon aus jemanden anrufe, wird beim Angerufenen die Rufnummer der Zentrale angezeigt. Meine Durchwahl ist also nicht sichtbar. Das haben wir aber in der Telefonanlage programmieren lassen, nicht bei der Telekom.

    Das Problem ist ja weniger das Telefonat im Sekretariat, sondern die während des Gesprächs auflaufenden sonstigen Anrufe.

  13. Philipp Reis meint: (25.3.2010 um 21:09) AntwortenReply to this comment

    @NoName: Das ist typische Verwaltungsdenke.

    An Universitäten wird der Anschluß der Mitarbeiter ebenfalls zu Phantasiepreisen abgerechnet, z.B. 12€ für den reinen Anschluß pro Monat mit Fernamtsberechtigung, 6€ für den gleichen Apparat, der aber nicht rauswählen darf. Dann Minutentarife wie zu Zeiten der deutschen Post.

    Das muß man nicht verstehen. Insbesondere nicht, da es im Uni-Fall dazu führt, daß diese Mittel von den Lehrstuhlbetriebsmitteln abgezogen und der Uni-internen Kommunikationsmittelabteilung zugeführt werden.

  14. marcus05 meint: (25.3.2010 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    @Philipp Reis:

    und die Uni-interne kommunikationsmittelabteilung kauft sich von dem Geld gaming rigs und zockt den ganzen Tag im internet?

  15. MaxiMegalon meint: (25.3.2010 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    wie siehts eigentlich mit der vertraulichkeit solcher gespräche aus?
    irgendwie ist ja zu vermuten, dass da mind. einer mithört….

  16. Markus Stamm meint: (25.3.2010 um 21:34) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter:

    Sie sprechen von einer anderen Funktion. Sie müssen nicht nur diese Funktion sicherstellen, die Sie beschreiben, sondern es muß auch sichergestellt sein, daß nicht die TK-Anlage nach dem Weiterverbinden der Vermittlungsstelle die "neue" Rufnummer signalisiert.

    Die Rufnummernübermittlung im Falle COLP/COLR läuft "entgegengesetzt", da die Rufnummer vom Angerufenen zum Anrufer übermittelt wird. Diese Funktion ist üblicherweise separat zu steuern und hat nichts mit der Frage zu tun, welche Rufnummer Sie dem Angerufenen übermitteln, falls Sie selbst jemanden anrufen.

  17. Markus Stamm meint: (25.3.2010 um 21:35) AntwortenReply to this comment
  18. SvenW meint: (25.3.2010 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    @Philipp Reis: Ja klar, und die Telefonanlagen für ein paar Tausend Nutzer werden mal eben aus der Portokasse bezahlt, oder wie? Genau wie die Instandhaltung, das Strippenziehen in die Gebäude (ggf. quer durch die Stadt), das Personal und und.

    Das ist am Ende ein Riesen-Aufwand, der sich auch nicht mal eben "durch Umstieg auf VoIP" vermeiden läßt, denn damit wird es schnell noch viel teurer.

    Also: Nuhr usw…

  19. Mirko meint: (25.3.2010 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    Oder solche Anrufe einfach annem DECT-Mobilteil annehmen und das Mobilteil weiterreichen.

  20. Marcus05 meint: (25.3.2010 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    @SvenW:
    sry, einen monatlichen Betrag zu verrechnen für einmalige Kosten erschließt sich mir einfach nicht in der Logik.

  21. jonpro meint: (25.3.2010 um 22:16) AntwortenReply to this comment

    @Macus05: Welche einmaligen Kosten hat denn SvenW erwähnt? Ich las da in erster Linie was von laufenden Kosten. Ich schließe mich der Empfehlung des Herrn Nuhr an…

  22. NoName meint: (25.3.2010 um 23:16) AntwortenReply to this comment

    ich habe wohl den satirischen unterton nicht ganz getroffen – ich wollte damit ausdrückenm dass es vermutlich billiger wäre, die gefangenen für lau telefonieren zu lassen, da dann nicht mit einem riesen aufwand gebühren eingebucht und evtl. eingetrieben werden müssen…

  23. Jan meint: (26.3.2010 um 01:33) AntwortenReply to this comment

    Die zwanzig Cent erscheinen mir auch sehr teuer, aber ich könnte mir vorstellen, dass es auch der "Abschreckung" dient. Die Inhaftierten dürfen ja teilweise nicht nur mit Ihrem Verteidiger, sondern auch anderen telefonieren.

  24. Theodor meint: (26.3.2010 um 02:53) AntwortenReply to this comment

    Es geht noch besser. Mandant fliegt ein, hat einen Anwalt, der am Verhaftungsort der Zeremonie beiwohnt, ihn in der JVA noch einmal besucht. Dann geht der Beschuldigte auf "Schub". Ein Transport von Süd nach Nord der zehn Tage dauert. In dieser Zeit ist jeder Gefangene ohnehin anwaltslos. Im Norden angekommen, stellt sich heraus, dass der Anwalt in dieser JVA nicht als Verteidiger gelistet ist. In unserer globalisierten Überwachungswelt scheint es nicht für ein zentrales Anwaltsregister zu reichen.

    Darüber hinaus wurde seine Verteidigerpost nicht als solche akzeptiert und kontrolliert. Der Beschuldigte musste auf einen Pflichtverteidiger ausweichen, mit fatalen Folgen.

  25. J. meint: (26.3.2010 um 04:56) AntwortenReply to this comment

    "Das Problem ist ja weniger das Telefonat im Sekretariat, sondern die während des Gesprächs auflaufenden sonstigen Anrufe."

    Aber dafür muss es doch sonst auch eine Lösung geben, oder führt die Sekretärin nie längere Gespräche? Also mehrere Apparate, AB, Warteschleife, Hinweisansage "Beschwerden bitte an JVA X in Y"… Man kann ja mehrere Endgeräte so einstellen, dass sie auf derselben Nummer nicht nur senden, sondern auch empfangen, so dass die Sekretärin einfach das Ersatztelefon nehmen könnte. Vielleicht merkt auch die JVA nichts mehr von der Weiterleitung, wenn die Endgeräte gleich eingestellt sind. Generell würde ich bei Endgeräten, Anlage und Telefonanbieter alle potenziellen Datenschleuder-Schnickschnackmerkmale, sofern nicht nötig, abschalten lassen.

    Ansonsten würde ich denen mal rechtlich auf die Füße treten: Der Mandant darf zwar telefonieren, aber nur zum 20-fachen Marktpreis (gibt es da überhaupt eine wirksame Rechtsgrundlage?), und sein Anwalt darf keine Sekretärin haben. Irgendwann reicht's ja auch. Weiterleitungen an Angehörige o.ä. können sie damit sowieso nicht wirksam unterbinden, wenn der listige Anwalt a) diese in Form einer Telefonkonferenz ins Gespräch holt, b) den Hörer mit ihnen nebendran legt bzw. alle auf "Freisprechen" stellt, c) seine Nummer über VoIP/NGN angebunden ist und diese an jedem Internetanschluss weltweit, also auch bei Angehörigen unbemerkt benutzt werden kann, d) Drittpersonen einfach den Hörer gibt, e) einen Analoganschluss benutzt, wo die Ausspioniererei m.E. eh fehlschlägt, f) usw.

  26. Momo meint: (26.3.2010 um 07:24) AntwortenReply to this comment

    Ich kann mich halt nur erinnern, dass ich auf dem Handydisplay in einer Warteschleife eine Meldung habe "Ihre Verbindung wird gehalten". Aber moment, ich glaube das ist nur, wenn der Hold beim Provider ist und nicht innerhalb einer TK-Anlage. Die können eigentlich nur über die anschließende Rufnummerneuübermittlung die Weitervermittlung erkennen. Is klar, die Anlage übermittelt dann die Rufnummer von der anderen Nebenstelle. Normalerweise werden sensible Nebenstellen so konfiguriert, dass dann die Rufnummer von der Zentrale übermittelt wird, auf dem Display des externen Anrufers ist dann kein Unterschied zu erkennen. Trotzdem gibt es ein COLP-Signal und ich vermute die JVA-TK-Anlage sagt dann: 2. COLP-Signal = ENDEGELÄNDE. Unabhängig von der Rufnummer, die übermittelt wird.

    Ich glaub ich würde das Feature einfach ausschalten. Da die interne Nebenstelle meist eh die Zentralnummer über COLP übermittelt, wird das Feature ohnehin faktisch nicht genutzt.

  27. RA Müller meint: (26.3.2010 um 09:21) AntwortenReply to this comment

    Das mit der zusätzlichen Einnahmequelle über das JVA-Telefon spricht sich hoffentlich nicht herum.
    Aus der hiesigen JVA rufen mich in U-Haft befindliche Mandanten regelmäßig auf JVA-Kosten an, wobei die JVA dann auch die Telefonverbindung herstellt und das Telefonat auch nicht abgebrochen wird, wenn es zu mir durchgestellt wird.

    Wird die Höhe der Kosten vor jedem Telefonat mit "Ihrer" JVA angesagt?

  28. Killerkralle meint: (26.3.2010 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich sind 20 Ct/min. noch viel zu günstig. Kost und Logis sind dafür schließlich frei.

  29. Momo meint: (26.3.2010 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    @Killerkralle: Is nich dein Ernst, oder?

  30. Christian meint: (26.3.2010 um 13:59) AntwortenReply to this comment

    Geil ich wll auch in den knast wie toll der doch ist.

  31. gb meint: (26.3.2010 um 14:22) AntwortenReply to this comment

    @Killerkralle: aber die Internetanbindung ist dher duerftig :(

  32. marcus05 meint: (26.3.2010 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    @jonpro:
    Strippenziehen? Bevor man hier wie ein minderbemittelter Forenflamer hier standardflames verteilt mal nachdenken.
    Instandhaltung, haha. Hier ein flowchart:

    telefon kaputt
    Garantie? -> Ja -> umsonst ersetzen
    |
    nein
    |
    neu kaufen und verrechnen

    niemand "instandhält" Telefone.

  33. Darkstalker meint: (26.3.2010 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Nun könnten böse Zungen ja behaupten, als Anwalt könnte man dem Problem entgegenkommen – und dabei auch noch zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Nummer notieren, zurück rufen.

    Das spart dem potentiellen Mandanten 20 cent/Minute, kostet nichts (Büroflat!) und man kann das von jedem Apparat aus tun, den man gerade zur Hand hat.

    Aber dann würden die armen Anwälte vermutlich verhungern.

  34. Rallemann meint: (28.3.2010 um 08:25) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: Der Austausch des Telefons kann wohl als Instandhaltung der TK-Anlage verstanden werden. So wie der Tausch einer defekten Bremse am Auto auch "Instandhaltung" des Autos darstellt!

    @Marcus05: Das Verrechnen von einmaligen Ausgaben über monatliche (oder jährliche) Beträge ist doch kaufmännischer Standard. Die so auf den Monat/das Jahr runtergebrochenen Kosten nennt man dann Abschreibung. Auch Ihr TK-Anbieter holt sich seine einmaligen Investitionen über "Grundgebühr" oder wie auch immer er das nennt in monatlichen Teilbeträgen rein.

    @topic: das Telefonieren im Sekretariat dürfte, wie schon einer erwähnt hat, auch bei dreifachem Anschluss hinsichtlich der nicht vorhandenen Diskretion problematisch werden. Ich weiß nicht, wie Herr Vetter eingerichtet ist, aber die Sekretariate, die ich kenne, können i.d.R. auch von Besuchern/Mandanten eingesehen bzw. "eingehört" werden.

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