Schief und gleich verboten

Für seinen Prozess gegen Oberschiedsrichter Manfred Amerell hatte ich DFB-Präsident Theo Zwanziger alles Gute gewünscht. Auch wenn mir Zwanziger sonst nicht sympathisch ist, spricht doch die Meinungsfreiheit für ihn. Leider hat auch der Einsatz des Medienanwalts Christian Schertz, der mal pro Meinungsfreiheit argumentieren konnte, nicht geholfen. Das Landgericht Augsburg bestätigte heute die einstweilige Verfügung gegen Zwanziger.

Der DFB-Vorsitzende darf Folgendes nicht mehr sagen:

In anderen Lebensbereichen stellen wir fest, dass nach 40 Jahren die Leute sich melden, weil sie vorher keinen Mut dazu gehabt haben.

Für den Richter handelte es sich um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“, berichtet Zeit Online. Das Zitat verletze das Persönlichkeitsrecht, denn sexueller Missbrauch von Kindern werde mit einer Beziehung zwischen zwei Erwachsenen gleichgestellt.

Ich tue mich schon mit der Tatsachenbehauptung schwer. Überdies ist ja auch nicht jeder Vergleich verboten, bloß weil er schief ist. Immerhin liegt es nahe, dass Zwanziger andeuten wollte, wie schwer die Aufarbeitung von fragwürdigem Verhalten innerhalb gewachsener Organisationen sein kann. Dass er Amerell tatsächlich auf die Ebene eines Kindesmissbrauchers stellen wollte, ist dem kurzen Statement für mich einfach nicht zu entnehmen.

Entgegen dem Anreißer der Zeit handelt es sich übrigens nicht um ein Urteil zweiter Instanz. Das Landgericht hat lediglich seine eigene einstweilige Verfügung bestätigt. Dagegen kann Zwanziger jetzt Berufung einlegen. Erst dann wird der Rechtsstreit in zweiter Instanz verhandelt.