13.4.2010

Minister hofft auf brave Autofahrer

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer versucht zu retten, was zu retten ist. Er erklärt kurzerhand eine bereits in Kraft getretene Änderung der Straßenverkehrsordnung für “nichtig”. Die Streichung eines Absatzes hatte im Herbst letzten Jahres zur Folge, dass Uraltverkehrsschilder, deren Design mittlerweile geändert wurde, nicht mehr gelten. Angeblich, so Ramsauers Erkenntnis, ist das “Zitiergebot” nicht beachtet worden. Das kann bei Verordnungen tatsächlich zur Nichtigkeit führen (Wikipedia).

Was genau falsch gelaufen ist, erläutert die Pressemitteilung des Ministeriums leider nicht. Insbesondere fehlt jede Erklärung, welche gesetzliche Vorschrift in der Änderung eigentlich hätte zitiert werden müssen. Immerhin fiel ja nur eine Übergangsregelung weg.

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung ist am 13. August 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (hier gibt es ein – großes – PDF). Der Text beginnt jedenfalls mit einer ausführlichen Aufzählung diverser gesetzlicher Ermächtigungsgrundlagen. Wenn der Minister richtig liegt, was ich jetzt nicht auf die Schnelle eruieren kann, wäre aber doch wohl die gesamte Novelle, welche den Schilderwald ja reduzieren sollte, “nichtig”. Sind dann womöglich die neu gestalteten Schilder auch nicht wirksam?

Ganz so überzeugt scheint Peter Ramsauer von seiner Rechtsauffassung aber ohnehin nicht zu sein. Immerhin zitiert ihn Spiegel online mit einem bemerkenswerten Wunsch:

Ramsauer … appellierte an Autofahrer, nicht gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, die aufgrund der Missachtung eines Verkehrsschilds alter Art ausgestellt worden seien.

Eine mehr als fromme Bitte, zumal im Land der Rechtsschutzversicherungen.

Informationen zur Schildernovelle

57 Kommentare zu “Minister hofft auf brave Autofahrer”

  1. Kampfschmuser meint: (13.4.2010 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    Solche Typen werden Verkehrsminister, wobei es, wenn überhaupt, nur zum Schülerlotsen reicht.

  2. fernetpunker meint: (13.4.2010 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Aus demselben Mund habe ich vorhin im Radio auch ähnlich Bemerkenswertes vernommen, sinngemäß: Die formelle Rüge trüge materiell nicht. Na dann kann man sich alle formellen Rügen zukünftig sparen, weil sie materiell-rechtlich nicht tragen. Aber wie ich gerade sehe, ist Ramsauer gar kein Jurist. Sehr ungewöhnlich!

  3. Schwarzmaler meint: (13.4.2010 um 17:55) AntwortenReply to this comment

    Waren Politiker schon immer derart inkompetent?

  4. Jens Ferner meint: (13.4.2010 um 17:59) AntwortenReply to this comment

    Ganz kurz: Ich kann die Aussage des Ministers nicht nachvollziehen:

    http://www.ferner-alsdorf.de/2010/04/bundesverkehrsministerium-alte-verkehrsschilder-weiterhin-gultig/

    Weder sehe ich das Zitiergebot überhaupt betroffen, noch welches Grundrecht (bei dem das Zitiergebot gilt) betroffen sein soll. Dabei muss man sehen, dass die Strassenverkehrsordnung ja durch Verordnung (und nicht formelles Gesetz) geändert wird.

  5. oscar meint: (13.4.2010 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    zumal im Land der unerbittlichen Ordnungsamtsmitarbeiter.
    Wären wir in Italien oder Spanien, wuerden beide Seiten lockerer mit entsprechenden Regeln umgehen und das Problem gäbe es nicht.

  6. Udo Vetter meint: (13.4.2010 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    @ Jens Ferner: Es geht aber um Art. 80 GG.

  7. Jens Ferner meint: (13.4.2010 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    @6: Sofern es doch um Art. 80 geht wäre das ja gleichsam falsch, da Art. 80 sich auf die Ermächtigung zum Erlass der Verordnungen bezieht und nicht auf die eigentliche Änderungsverordnung? Hier sehe ich im Gesetzeswortlaut – anders als bei Art. 19 – nicht einmal mehr einen Ansatzpunkt, oder übersehe ich einen Kniff?

  8. Jens Ferner meint: (13.4.2010 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    Habe nochmals alles durchgesehen und den Artikel aktualisiert um auf Nummer Sicher zu gehen. Sollte ernsthaft an Art. 80 GG gedacht werden, dürfte das ein Schuss nach hinten werden, da man dann jede Verordnung prüfen muss, die auf Grund der angeblich problematischen Rechtsgrundlage erlassen wurde. Sollte man an Art. 19 GG denken, fehlt es am formellen Gesetz.

  9. Christian meint: (13.4.2010 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    Ramsauer … appellierte an Autofahrer, nicht gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, die aufgrund der Missachtung eines Verkehrsschilds alter Art ausgestellt worden seien.

    Das ist nichts anderes als ein ministerieller Offenbarungseid.

  10. Seph meint: (13.4.2010 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    Das kommt langsam wieder groß in Mode, daß man Gesetze erläßt und sich dann aber nicht dran hält, oder?

    Stopp-Schilder, Verkehrs-Schilder, … mal sehen wer der nächste ist.

    Gruß

  11. Edgar meint: (13.4.2010 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Womöglich sind jetzt alle Verkehrsschilder ungültig. LOL

  12. Jens meint: (13.4.2010 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    Was vermutlich "schiefgelaufen" (und IMO absolut unerheblich ist): siehe http://blog.tessarakt.de/archiv/2010/04/13/stvo-novelle-nichtig/ (danke an Claus Färber, der das alles recherchiert hat).

  13. JDS meint: (13.4.2010 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Und der nächste Verkehrsminister appelliert an alle Autofahrer, _überhaupt nicht_ gegen Bußgeldbescheide vorzugehen.
    Die Bearbeitung der Widersprüche schadet nämlich der Staatskasse, insbesondere in den Fällen, in denen die Widersprüche erfolgreich sind.

    Gehts's noch?

  14. Maschinist meint: (13.4.2010 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    @Schwarzmaler:

    Jupp!

  15. Michael meint: (13.4.2010 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    Kann man einem Verkehrsteilnehmer eigentlich anrechnen, wenn er nun nicht mehr weiß, welche Version der StVO gilt? In einigen Bereichen (gelbe Markierungen, Fahrradampeln, um nur herauszugreifen, was mir gerade einfällt) sind die Regelungen recht unterschiedlich.

  16. Waldemar meint: (13.4.2010 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    warum kann man nun nicht einfach das Einlegen eines Widerspruchs verbieten??

  17. Detlef Burhoff meint: (13.4.2010 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    schöne Gedanke: Verbotsirrtum? Die AG werden sich freuen :-)

  18. hiro meint: (13.4.2010 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    Die Gesetzesänderung fällt doch in die Amtszeit von Ramsauers Vorgänger, oder habe ich da den zeitlichen Ablauf durcheinanderbekommen? Insofern Lob an Herrn Ramsauer, daß er mit einem juristischen Winkelzug erstmal wieder die alte Fassung wiederherstellt und damit ausbügelt, was sein Vorgänger verbockt hat.

    Ob das mittelfristig Bestand hat, ist Wurscht – wichtig ist erstmal, daß die sinnlose Änderung zurückgenommen wird, solange noch die Chance besteht, daß keine Millionen in den Sand gesetzt wurden (und weitere Ressourcen bei gerichtlichen Streitereien draufgehen). Jetzt hat man Zeit, eine neue Version des Gesetzes ohne Lobby-Arbeit der Verkehrsschild-Industrie zu entwerfen.

    Ich sehe nicht, wie das anders gehen sollte – StVO ist ja kein Bankenrettungsgesetz, das man locker in einer Woche durch alle Parlamente peitschen konnte.

    Daß deutsche Autofahrer allem widersprechen, was ihre gottgleichen Fahrkünste in Zweifel ziehen könnte, steht auf einem anderen Blatt … auch wenn aus dieser Sicht ebenfalls eine schnelle Lösung erstrebenswert scheint. Zumindest für die anderen Verkehrsteilnehmer.

  19. Matthias meint: (13.4.2010 um 19:58) AntwortenReply to this comment

    Der Tag, an dem an einem deutschen Gericht ein Verbotsirrtum als vorliegend anerkannt wird, werde ich mir im Kalender rot anstreichen.

  20. Jens meint: (13.4.2010 um 20:01) AntwortenReply to this comment

    @Waldemar: Rechtsschutzgarantie.

  21. Jens meint: (13.4.2010 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    @hiro: Was genau hat der Vorgänger denn "verbockt"?

  22. Claus meint: (13.4.2010 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    @Jens:
    Es geht da aber nicht nur um den Tippfehler. Selbst wenn man den ignoriert, wurde "§6 Abs. 1 Nr. 3 1. Hs. i.V.m. Nr. 3 Buchst. d und f" zitiert. Das ist dann immer noch "unrund" – wurde der 1. Hs. komplett zitiert (damit wäre die StVO-Novelle gerettet) oder nur die Buchstaben (die nur Bruchteile des Regelungsgehalts enthalten)?

    @Waldemar:
    Art. 19 IV GG.

    Das Beste wäre übrigens, die StVO als Gesetz zu erlassen.

    Eine Verordnung, die ein Gericht ganz oder teilweise nicht anwendet, wenn es meint, sie sei rechtswidrig, ist nicht rechtssicher genug.

  23. Jens meint: (13.4.2010 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    @Claus: Jens Ferner meint, daß uU nicht alle Änderungen nichtig sind … Wie wär's, wenn Ihr Euch da zusammentut? Ich hab von sowas keine Ahnung …

  24. Michael meint: (13.4.2010 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    Verstehe ich das jetzt recht, dass jetzt die Gemeinden gekniffen sind, die im Vertrauen auf diese neue Verordnung schon neue Schilder aufgestellt haben? Die wären jetzt ja ungültig.

  25. som meint: (13.4.2010 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    wenigstens muss ich den ganzen Stuss nicht mehr als Nachlieferung in den Schönfelder aussortieren und
    einsortieren

    oder ists der Sartorius?

  26. Jens meint: (13.4.2010 um 20:59) AntwortenReply to this comment

    @Michael: Nein. Die (nicht) ungültig gewordenen Schildern wurden ja schon vor 19 Jahren ersetzt.

  27. Alex meint: (13.4.2010 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    Auf der Homepage des BMVBS wurde schon der Link auf die StVO vom September (http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1094697/Strassenverkehrs-Ordnung-Stand-01.09.2009.pdf) entfernt und durch einen auf die April-StVO ersetzt.

  28. fernetpunker meint: (13.4.2010 um 21:31) AntwortenReply to this comment

    @Jens Ferner:

    da man dann jede Verordnung prüfen muss, die auf Grund der angeblich problematischen Rechtsgrundlage erlassen wurde.

    Auch die gesamte StVO?

  29. insider meint: (13.4.2010 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    Der Tag heute war spannend, hat er doch auf der einen Seite das Wort "Zitiergebot" in Verbindung mit dem Grundgesetz quasi auf einen Schlag in die bundesdeutschen Medien gespült, auf der anderen Seite ist zu lesen und zu hören, dass es scheinbar gar keine Verletzung des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG geben haben soll. Also bleibt doch die Frage, wer manipuliert hier was und warum ?

    Das seit dem Inkrafttreten des GG 1949 der einfache Gesetzgeber immer wieder ein Problem mit dem die Grundrechte garantierenden zwingenden Zitiergebot als Gültigkeitsvorschrift gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG hat, pfeifen inzwischen die Spatzen vom Dach. Alle bisher 39 vom BverfG veröffentlichten Entscheidungen zum Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG sind bis auf die Mutzenbacher-Entscheidung falsch, beugen also das Recht. Doch niemanden stört es scheinbar, will wohl niemand die Grundrechte wirklich garantiert wissen, oder…

    Wirde der einfache Gesetzgeber sich seiner ungültigen Gesetze annehmen oder die Gerichte endlich die ungültigen Gesetze aus dem Verkehr ziehen, wäre der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf dem Boden des GG ein guter und wichtiger dienst erwiesen, wird dieser doch den Vätern und Müttern des GG längst geschuldet.

  30. Jens meint: (13.4.2010 um 21:43) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Nicht die Rechtsgrundlage ist problematisch, sondern wie sie zitiert wurde. Das ist hoffentlich nicht bei jeder Änderung so.

  31. Öffrechthasser meint: (13.4.2010 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    Die StVO ist doch Vorkonstitutionell, weshalb das Zitiergebot ohnehin nicht anwendbar ist.
    Außerdem ist es nach ständiger Rspr des BVerfG auch restriktiv anzuwenden.

  32. Jakob meint: (13.4.2010 um 22:17) AntwortenReply to this comment
  33. Jens meint: (13.4.2010 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    Die StVO ist vorkonstitutionell? Echt? Wurde die nicht irgendwann komplett neu erlassen? Außerdem ist Art. 80 GG gemeint.

  34. Frank meint: (13.4.2010 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    Ursache des Problems sind doch die marginalen Änderungen der Verkehrsschilder. Bei eingen muß man schon sehr genau schauen, um den Unterschied zu sehen.
    Warum mussten die eigentlich geändert werden? Kostete sicherlich eine Ausschreibung und Kosten für den Designer und Gesetzgebungsverfahren sind ja auch nicht kostenlos (wenn auch manchmal umsonst)

  35. vj meint: (13.4.2010 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    Kritik verdienen hier wohl nicht die Politiker, sondern die Ministerialbeamten. Was mich wundert: Ich habe als Referendar in einem Ministerium eine Verordnung entworfen. Die wurde wie alle Verordnungen vom Justizministerium genau auf diese formellen Fragen geprüft. Da müsste das doch auffallen.
    So oder so, wenn ich Verkehrsrichter wäre würde ich heute Abend einen Cognac trinken.

  36. hiro meint: (14.4.2010 um 00:20) AntwortenReply to this comment

    @Jens:

    Der Vorgänger hat einen sinnvollen Absatz ohne Not aus der StVO gekippt. Daher finde ich Kritik am jetzigen Verkehrsminister in dieser Sache etwas unangebracht.

    Wohlgemerkt: In der Sache. Ob sein Weg aus rechtlicher Sicht tatsächlich gangbar ist, scheint nicht eindeutig zu sein, sonst gäbe es wohl keine Diskussion. Womit das Ziel erreicht wäre: Zeit kaufen.

  37. suki11 meint: (14.4.2010 um 08:17) AntwortenReply to this comment

    @hiro: Eben. So sehe ich das auch. Erstmal was Zeit erkauft. Der Rest regelt sich später. In der Zeit müssen die Schilder aber nicht erneuert werden. Das ist die Hauptsache.

  38. suki11 meint: (14.4.2010 um 08:19) AntwortenReply to this comment

    Ob dieses Vorgehen später rechtlich Bestand hat oder nicht, ist völlig gleich. Die Städte haben erstmal nen Grund, die Schilder nicht erneuern zu müssen.

  39. Nogger meint: (14.4.2010 um 08:48) AntwortenReply to this comment

    Die "neu gestalteten" Schilder sind seit 1992 vorgeschrieben und nur diese dürfen noch neu aufgestellt werden. Da ein Schild eine durchschnittliche Lebensdauer von 10-15 Jahren hat, dürften eigentlich keine "alten" Schilder mehr stehen. Das war der Grund, dass die Übergangsfrist weggelassen wurde.

    Die "alten" Geschwindigkeitsbegrenzungen (die mit dem "km" hinter der Zahl) gelten übrigens schon lange nicht mehr.

    Im Verkehrsportal habe ich da vor kurzem einen interessanten Post zu dem Thema gelesen.

  40. kaputnik meint: (14.4.2010 um 09:07) AntwortenReply to this comment

    @Nogger:
    Ich habe spaßeshalber gestern mal auf meinem Weg durch Hamburg alte Verkehrsschilder gezählt. Aufgefallen sind mir jede Menge alte Halte-/Parkverbote, alte "Fahrtrichtungsgebote" (weißer Pfeil auf blauem Grund), Warnzeichen (z.B. Schleudern), Radwegsrichtungspfeile.

    Insgesamt schätze ich: jedes vierte bis fünfte Schild war ein altes.Die meisten davon in einwandfreiem Zustand.

    (Auf das "interessante Posting" im "Verkehrsportal" wäre ein Link durchaus sinnvoll gewesen)

    Niemand kann ernstlich einen Zwangsaustausch vertreten. Und kommt mir bloß nicht mit der angeblich höheren Sicherheit wegen jetzt reflektierender Oberfläche. Lächerlich.

  41. keiner meint: (14.4.2010 um 09:18) AntwortenReply to this comment

    Ein 'failes state' mitten in Europa, ich glaube, wir haben in naher Zukunft andere Sorgen, als Verkehrsschilder und das merken die Herrschaften in Berlin auch, darum steigt die Nervosität.

  42. keiner meint: (14.4.2010 um 09:21) AntwortenReply to this comment
  43. suki11 meint: (14.4.2010 um 10:34) AntwortenReply to this comment

    Ich hab ja schon mal hier geschrieben:

    Die Bundesregierung sollte ein großes Projekt starten, bis Ende des Jahrzehnts alle Verkehrsschilder abzuschaffen und stattdessen alle Infos mit Hilfe von GPS/Galileo auf die Windschutzscheibe aller Autos einzublenden.

    Neben Verkehrszeichen natürlich auch Navigationshinweise, Parkgebühren, Staumeldungen, Reisehinweise, alles mögliche. Übe das System könnten dann z. B. Parkgebühren auch gleich bezahlt werden.

    Dann hätte dieser Schilderwald-Irrsinn ein Ende.

  44. Don meint: (14.4.2010 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    @suki11:

    Nicht lößbar, da Unfreundlich. Vorrausschauendes Fahren ist so nicht mehr möglich – es sei denn die kompletten 360° werden zusetzlich noch mal im HUD abgebildet, was nicht sichtförderlich sein würde.

  45. suki11 meint: (14.4.2010 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    @Don: Das ist alles eine Frage der Umsetzung. Mann kann Schilder ja auch grafisch/akustisch ankündigen.
    Auch die Genauigkeit von GPS/Galileo müsste man mit Extra-Technik unterstützen. Weil im Tunnel wird das ja z. B. nicht empfangen. Aber technisch möglich ist alles.

    Schließlich ist man auch schon mehrmals zum Mond geflogen. Und das hier ist einfacher. Viele haben eh schon ein Navi. Die LKW-Maut funktioniert auch. :)

  46. Earonn meint: (14.4.2010 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Naja, wenn jetzt aber jemand ein Schild missachtet und sich dann auf diesen Irrtum berufend die Konsequenzen nicht tragen will, gibt selbst einen ethischen Offenbarungseid ab.

    Ja, ich weiß.
    Die meisten Leute sind sich für solch armseliges Verhalten nicht zu schade: auch wenn man Scheiße gebaut hat, wird jede Möglichkeit genutzt, den Konsequenzen zu entgehen.
    Aber rummeckern, wenn "die-da-oben" ™ das auch machen….

  47. kaputnik meint: (14.4.2010 um 11:25) AntwortenReply to this comment

    @<a>Earonn</a>: Die meisten Leute sind sich für solch armseliges Verhalten nicht zu schade: auch wenn man Scheiße gebaut hat, wird jede Möglichkeit genutzt, den Konsequenzen zu entgehen.
    Aber rummeckern, wenn "die-da-oben" ™ das auch machen….

    Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht. In diesem Fall sehe ich das genau andersrum, die Politik und Verwaltung hat doch den Quatsch gebaut und wollte die Konsequenzen daraus nicht tragen. In unserem tollen, so durchorganisierten Land – Rechts(mittel)staat obendrauf – läuft es eben genau so. Wer nicht hören will ….

    Aber Ramsauer hats ja gerettet.

  48. Ein Mensch meint: (14.4.2010 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    @suki11(43): Und wieder ein Absatzförderungsprojekt für die Auto- und Zulieferindustrie?

    Ausserdem: Wie soll dann jemand nachweisen, dass am Ort X zur Zeit Z KEINE 30 Zone war, als er da im Vertrauen auf seine Bordelektronik mit 100 durchfuhr. Es sei denn, das virtuelle Schild griffe gleich in die Motorelektronik ein und verhinderte eine Überschreitung. Für Rettungsdienste müsste dieses Feature aber abschaltbar sein, also Projekt -> Tonne.

  49. suki11 meint: (14.4.2010 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    @Ein Mensch: Man kann das beweisen, indem man entsprechende Signale sendet und diese aufzeichnet. Und der Autofahrer ist dafür verantwortlich, dass seine Gerät korrekt arbeitet.
    Ähnlich, wie man heute beweist, dass ein elektronisches Schild, dann und dann, das und das angezeigt hat.

    Alles machbar. – Ich schrieb ja auch nicht ab nächstes Jahr. ^^

  50. Joey5337 meint: (14.4.2010 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Wer jetzt an dem ganzen Procedere Schuld hat ist mir eigentlich egal, ich als einfacher Bürger sehe mich aber in folgenden Dingen bestätigt:

    a) die Qualität der Gesetze ist schlecht. Oft genug wird eben nicht überlegt und abgewogen bevor ein Gesetz oder eine Verordnung beschlossen wird.

    b) Gesetze und Verordnungen gelten. Immer. Hart und unerbittlich. Es sein denn, die richtigen Leute haben keine Lust darauf. Dann findet sich immer irgendein hanebüchener Ausweg warum dass doch nicht geht oder ganz anders gemeint war.

    Mein Vertrauen in den Rechtsstaat und das Verständnis für die Einhaltung von Gesetzen fördert das nicht gerade.

    Umgekehrt glaube ich inzwischen das jedem auch noch so unbescholtenen Bürger durch entsprechende Auslegung ein Strick gedreht werden kann, wenn der politische Wille dazu da ist. Es ist wie bei Kafka oder in einem beliebigen Unrechtsregime: der Mehrheit passiert natürlich nichts, aber prinzipiell hat man gegen jeden was in der Hand. Also besser nicht auffallen.

  51. de schwätza meint: (14.4.2010 um 14:01) AntwortenReply to this comment

    appellierte …. nicht gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, die aufgrund der Missachtung eines Verkehrsschilds alter Art ausgestellt worden seien.

    Und ich stelle folgende Appelle an Politricker (jeglicher Couleur):
    -nicht mehr die vollen Bezüge, Steuerabsetzungsmöglichkeiten, Steuerfreibeträge einfordern
    -Jahreswagen (Golf-Klasse) als Dienstwagen
    -Ernennungen als Minister, [z.b. Weinbauministerium Rheinland-Pfalz '(+Verkehr, Landwirtschaft, Wirtschaft)] nur noch mit nachgewiesener Fachkenntnis im zuständigen Fachbereich (bzw. mindestens 25% der zuständigen Fachgebiete)
    -Streichung von (mindestens) 50% der Landrats- Bezirksrats- Kreisrats- Gemeindebeigeordnetenstellen
    -keine Aufsichtsratsposten
    etc. pp.

  52. Jens meint: (14.4.2010 um 22:18) AntwortenReply to this comment
  53. Max meint: (14.4.2010 um 22:29) AntwortenReply to this comment

    Mir scheint, Minister Ramsauer hat aufs falsche Pferd gesetzt. Vermutlich hat er Aktien von Fachbuchverlagen gekauft, anstatt von Schilderherstellern. Sollte die Novelle gekippt werden, würden mich mal die Kosten für Fachbücher und Kommentare interessieren, die ja immer noch bei Behörden und Institutionen im Gebrauch sind! Die müssen nämlich wieder umgeschrieben und neu gekauft werden! Ich seh da großes Sparpotential :-))) Und dazu kommt noch der Fall, dass man ja 100 Millionen für die Straßeninstandsetzung benötigt. Da kommen doch die angeblichen 200 – 400 Millionen Einsparung gerade recht, oder? Ein Schlem, wer Arges dabei denkt. Von der Klagewelle gegen Bußgeldbescheide und den damit verbundenen Kosten ganz zu schweigen!

  54. nogger meint: (15.4.2010 um 11:41) AntwortenReply to this comment

    @40 u.a.:
    hier der Link, wo einiges klarer werden sollte.

    http://rsa-95.de/Schilder2010.htm

  55. schaffi meint: (15.4.2010 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    was ist denn nun mit der Bußgelderhöhung in dieser Verordnung, Artikel 2.

    Gelten jetzt die alten Bußgelder wieder, oder gar keine weil diese ja zum Zeitpunkt der Begehung der Tat nicht unter Strafe standen?

  56. Abmahner meint: (16.4.2010 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    Naja, soooo teuer wird es schon nicht werden.
    Der staatstreue Depp mit Deutschland-Flagge an der Antenne zahlt doch seinen Bußgeldbescheid.
    Ich glaub wirklich nicht, das da viele klagen werden.

  57. ich meint: (18.4.2010 um 09:41) AntwortenReply to this comment

    @49 (suki11):
    "Ähnlich, wie man heute beweist, dass ein elektronisches Schild, dann und dann, das und das angezeigt hat."

    Tja, funktioniert das bei elektronischen Schildern heutzutage eigentlich? Wie oft habe ich schon den Fall erlebt, dass ich mich einer Geschwindigkeitsbegrenzung nähere, und kurz, bevor ich dort bin, ist sie wieder weg? Das heißt, alle Personen vor mir müssen die Begrenzung befolgen, ich nicht mehr? Wie weise ich nach, dass ich danach durchgekommen bin?

    Viel kritischer finde ich, dass ich dann häufig auch kein Auflösungsschild mehr sehe. Klar, für mich galt die Begrenzung ja nicht mehr, für mich muss es nicht aufgelöst werden. Aber meine "Vorfahrer"?

    Wenn ich vom Beginn der (nicht mehr geltenden) Begrenzung nun schneller fahre als dort angegeben müsste ich ja eigentlich die Auflösung für meine Vorfahrer sehen. Die gibt es aber nicht. Da sie auch nicht wissen können, dass aufgelöst ist, müssen diese also unter Umständen zig Kilometer mit Tempolimit fahren, während nachfolgende Autofahrer kein Limit haben.

    Ich bin gespannt, wie dort jemand irgend etwas beweisen kann.

    Über den "sicheren" Nachweis von aufgezeichneten Signalen will ich hier als Informatiker gar nicht erst anfangen zu erzählen. Nur soviel: Wenn das so manipulationssicher wäre, wie hier wohl gedacht wird, gäbe es wohl nicht so viele Personen, die elektronische Wahlen für einen grundsätzlichen Fehler halten.

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