7.5.2010

Englisch soll deutsche Gerichtssprache werden

An deutschen Gerichten soll demnächst auch auf Englisch verhandelt werden können, jedenfalls bei internationalen Handelsstreitigkeiten. An Landgerichten sollen dafür spezielle Kammern eingerichtet werden. Der Bundesrat hat laut einer Pressemitteilung einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht.
Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht könnten “in hohem Maße an Attraktivität gewinnen”, heißt es.

Das klingt fast danach, als habe die Wirtschaftskrise mittlerweile auch die deutsche Justiz erreicht und Prozesse müssten mit Standort-Marketing angelockt werden.

Im modernen, weltoffenen Rheinland gibt es das übrigens schon als Modell.

(Autor: AK)

41 Kommentare zu “Englisch soll deutsche Gerichtssprache werden”

  1. Momo meint: (7.5.2010 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Solange es die Contentindustrie gibt mit ihren Lobbyisten und den kleinen schwarzen Köfferchen über die man immer wieder mal munkelt, solange es ein Amtsgericht Köln und den fliegenden Gerichtsstand gibt, wird der deutschen Justiz NIEMALS langweilig werden oder gar eine Krise ausbrechen.

  2. egal meint: (7.5.2010 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    Warum eigentlich dann noch deutsches Recht? Amerikanisches Recht könnte doch auch Standortvorteile bringen. Alleine die Schadensersatzklagen!

  3. Zaza meint: (7.5.2010 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    1. April ist aber schon vorbei, oder?

  4. mikje meint: (7.5.2010 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    ja genau!

    unsere gerichte haben nämlich zuviel zeit und nichts zu tun.

    für kleine furz-entscheidungen dauert es manchmal 2-3 jahre ;(

  5. Markus meint: (7.5.2010 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    wäre schön, wenn das auch für Gerichtsverhandlungen im Rahmen des Ausländerrechtes gelten würde, zB. für Asylverfahren. Aber da ist die Lobby wohl zu klein…

  6. Kinch meint: (7.5.2010 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    Ja, ich bin hier wohl alleine, aber ich finde es gut. Es ist in meinen Augen nicht nur sinnvoll sondern direkt geboten internationale Handelsstreitigkeiten auf englisch zu führen; zumindest wenn man auf deutschem Boden prozessieren will.

  7. Anon Mouse meint: (7.5.2010 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    Super ? .. Leiden die Gerichte nicht schon unter Überlastung,
    wie wäre es ein Gesetzt für die bessere Ausstattung von Gerichten und Ermittlungsbehörden.

    Ach stimmt solche Maßnahmen würden ja die Zensur erschweren !

  8. Christian meint: (7.5.2010 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    Schlecht ist sowas nicht…. Englisch setzt sich mehr und mehr durch… An Hochschulen werden teilweise Vorlesungen in Englisch gehalten… und es gibt die Zeugnisse auch in Englischer Sprache.
    Schlecht finde ich allerdings das Denglisch .. Deutsche Texte mit irgendwelchen Englischen Wörtern (die noch nicht richtig eingedeutscht worden sind) .. entweder man schreibt deutsch oder englisch

  9. danebod meint: (8.5.2010 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    Gniharhar. Ich warte auf den Tag, wo Schwätzerwelle und Oettinger mal bei so einer Verhandlung auftauchen.

  10. Planewalker meint: (8.5.2010 um 00:23) AntwortenReply to this comment

    Jaja, die Sprache des Imperiums hält Einzug. Wie schön, da wird der internationalen Abmahnindustrie ein gutes Stück entgegengekommen – auf Kosten der Steuersklav…zahler versteht sich – und dem deutschen Abgemahnten entstehen u.U. nur höhere Kosten, weil die Korrespondenz für ihn ggf. der Übersetzung bedarf, denn nicht jeder hier ist des Englischen mächtig. Immerhin spricht das neue Imperium kein Latein, das habe ich immer gehasst. ;)

    Und, Herr Vetter, wie ist es um Ihr Englisch bestellt?

  11. narf meint: (8.5.2010 um 01:38) AntwortenReply to this comment

    alles außer hochdeutsch?

  12. Dominik meint: (8.5.2010 um 01:42) AntwortenReply to this comment

    @danebod

    Pfff Öttinger ist doch klasse. Der hat zwar behauptet, dass mal jeder kleine Arbeiter Englisch sprechen muss, aber vom Ministerpräsidenten war nie die Rede ;)

  13. Thorsten meint: (8.5.2010 um 01:59) AntwortenReply to this comment

    aus welchem Grunde sollte ein deutsches Gericht im Namen des deutschen Volkes auf englisch Recht sprechen?

    Das Volk hat normalerweise das Recht, den Verhandlungen beizuwohnen, zumindest die Urteilsverkündung zu verstehen, die Gerichte sind sowieso überlastet und dann auch noch sowas?

    Schwachsinn…

  14. kizushi meint: (8.5.2010 um 07:51) AntwortenReply to this comment

    Nicht auszudenken wie die Kommentare ausgefallen wären, wenn es statt um Englisch um Arabisch oder Türkisch gegangen wäre ;-)

  15. Der Nick meint: (8.5.2010 um 09:13) AntwortenReply to this comment

    Wie viele Richter gibts es denn in Deutschland die tatsächlich ein verhandlungssicheres Englisch sprechen?
    Da reicht kein Auslandsaufenthalt im 5. Semester… Flächendeckend wird die Zweisprachigkeit in deutschen Gerichten wohl das einfach nicht umzusetzen sein.

  16. Carsten R. Hoenig meint: (8.5.2010 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    Ich für Latein als zweite Gerichtssprache!

  17. Abmahner meint: (8.5.2010 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    #kizushi
    Türkisch und Arabisch kommt schon noch schneller, als man denken mag.

  18. Sebl meint: (8.5.2010 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe doch die Richten und Anwälte haben dann auch einen Bachelor-Abschluss der als Qualifikation reicht.

  19. NurdieRuhe meint: (8.5.2010 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    Das ist mal wieder verfassungswidrig.

  20. mz meint: (8.5.2010 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    Es geht um zivilrechtliche Verhandlungen auf Englisch nach Deutschen Recht (BGB, etc.).
    Relevant ist das bei Verträgen von internationalen Vertragsparteien. Dort ist die Geschäftssprache oft Englisch und der Kompromiss zum Gerichtsstand für Klagen oft USA oder UK. Und das sogar, wenn keine der Vertragsparteien Amerikanisch oder Britisch ist.
    Die neue Regelung ermöglicht Deutschen Unternehmen eher, bei Vertragsverhandlungen den Deutschen Gerichtsstand durchzusetzen, weil der Vertragspartner auf Englisch verhandeln lassen kann.

    Besser auf Englisch nach Deutschen Recht, als auf Englisch nach Amerikanischem, oder?

    Und die Richter haben LLM Abschlüsse oder ähnliches.

  21. Fortschritt meint: (8.5.2010 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Das LG Bonn hat am Montag sogar schon seine erste Verhandlung auf Englisch.

    http://www.lg-bonn.nrw.de/40_presse/430_arch/Pressemitteilung_vom_03_05_2010.pdf

  22. tr meint: (8.5.2010 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    klingt irgendwie nach lobby für internationale großkanzleien

  23. Reinhard meint: (8.5.2010 um 21:02) AntwortenReply to this comment

    Xenophobie ist angeblich heilbar :)

  24. Judge Motz meint: (8.5.2010 um 21:39) AntwortenReply to this comment

    Frage: Ich würde gern mal einer in englischer Sprache geführten Gerichtsverhandlung als Zuhörer beiwohnen, um im Rahmen der Öffentlichkeit der Sitzung deren Qualität nachzuvollziehen. Habe ich jetzt einen Anspruch auf Beiordnung eines Dolmetschers, der mir den Verlauf der Verhandlung ins Deutsche übersetzt? Oder muss ich als Zuhörer den Dolmetscher selbst bezahlen? Gelten vielleicht PKH-Grundsätze? Wie steht es mit dem gesetzlichen Richter, wenn für bestimmte Verhandlungsarten nur noch ein sprachlich ausgebildeter Richter in Betracht kommt? Habe ich als Richter vielleicht einen Anspruch auf LLM-Fortbildung, um nicht als Depp dazustehen? Werden die "Sprachrichter" demnächst besser bezahlt als der normale 0-8-15-Kollege? Fazit: Die Justiz sollte sich wieder auf ihre Wurzeln besinnen, anstatt sich im Interesse von beförderungssüchtigen Führungskräften andauernd mit neuen "modernen" Gestaltungen selbst zu strapazieren.

  25. Joe meint: (8.5.2010 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    Vorschlag: Wir führen Gerichtsprozesse wieder auf Lateinisch unter Ausschluß der Öffentlichkeit.

  26. Stuff meint: (8.5.2010 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    @Judge Motz:
    Ohwieerstaunlich! Nein, nicht Ihr Beitrag, sondern dass die Modern-ist-modern-egal-was-und-wofür-Freaks hier nicht aufschlagen…
    Das Speibiel mit der Öffentlichkeit und der – oh, brauchen wir denn das? – Verständlichkeit, geradezu Selbst-Verständlichkeit, haben Sie ja gleich mit ein paar Details bestreut. Da schimmert plan&eben durch, dass "Modernisierer" Gerichtsverhandlungen und Rechtsfindung mit Behördenalltag gleichsetzen, was ja der Ruf aus dem Volke ist, egal ob aus der Ecke "rinks" oder "lechts"…

    Stuff

  27. dellife meint: (8.5.2010 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    #26 ist interessant… aber nur wegen #25.

    Denn wie kann ein Gericht im Namen des Volkes urteilen, wenn es nicht in dessen Sprache urteilt. Wird $184 GVG geändert? Und wenn nicht: Ist Englisch damit unzulässig?

  28. Klaus meint: (10.5.2010 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    @dellife: Ja, §184 GVG soll geändert werden. Es kommen zwei Absätze hinzu:

    "(2) Vor den Kammern für internationale Handelssachen und den für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Kammern für internationale Handelssachen zuständigen Senaten der Oberlandesgerichte wird das Verfahren in englischer Sprache geführt. In diesem Fall sind auch das Protokoll und die Entscheidungen des Gerichts in englischer Sprache abzufassen. Das Gericht kann in jedem Stadium des Verfahrens anordnen, dass ein Dolmetscher zugezogen oder das Verfahren in deutscher Sprache fortgeführt wird. § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung bleibt unberührt. Urteils- und Beschlussformeln von in englischer Sprache abgefassten Entscheidungen des Gerichts sind, sofern sie einen vollstreckbaren Inhalt haben, in die deutsche Sprache zu übersetzen.
    (3) Vor dem Bundesgerichtshof kann in internationalen Handelssachen das Verfahren in englischer Sprache geführt werden. Absatz 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend."

    Hier der gesamte Gesetzesantrag, Drucksache 42/10: http://www.bundesrat.de/cln_179/nn_6906/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2010/0001-0100/42-10.html?__nnn=true

  29. Arno Nym meint: (10.5.2010 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    "In the name of the German – hm, wie war das nochmal… achja – population, the following Urteil is decided: …"

  30. RASchleicher meint: (11.5.2010 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    worum die Aufregung, es gibt bei uns im Cottbusser Gerichtssprengel schon eine zweite Gerichtssprache -sorbisch und das ist kein verspäteter Aprilscherz

  31. Anna meint: (11.5.2010 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    So ein Quatsch….Der 1. April war doch schon.Oder muss ich jetzt noch mal einen Englisch Kurs belegen um mit mit meinem Anwalt zu verständigen? Darauf erst mal einen Kaffee…

  32. Ueb Ersetzungen meint: (12.5.2010 um 08:30) AntwortenReply to this comment

    Es war tatsächlich eine Übersetzerin anwesend, die sich das als Zuschauerin antat.

    Auf den einschlägigen Mailinglisten wird sich gerade königlich amüsiert.

    Wegen UrhG nur ein kleines Zitatchen:

    >Plaintiff und Defendant wurden verwechselt
    >Kritik = critic

  33. Stuff meint: (12.5.2010 um 09:03) AntwortenReply to this comment

    @RASchleicher:
    Darf ich aber darauf aufmerksam machen, dass dort Sorben leben, die einheimisch sind, auch sorbisch reden und deshalb die Gerichtssprache die dort territoriale Umgangssprache darstellt? Es gibt daher auch eine sorbisch sprechende Öffentlichkeit…

    Stuff

  34. peter meint: (12.5.2010 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    Gerichtsverfassungsgesetzt sagt aber das Deutsch die Sprache der Gerichte ist? Vor allem muss das Urteil auf Deutsch vorliegen!

  35. tibi meint: (13.5.2010 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Der Bericht der Dolmetscherin (es war eine Dolmetscherin, keine Übersetzerin) wurde inzwischen sehr ausführlich vom Legal Translation Blog http://www.transblawg.eu aufgegriffen (in englischer Sprache).

    Aus dem Gesetzentwurf geht übrigens nicht hervor, dass die beteiligten Juristen eine Sprachprüfung auf C2-Niveau des Europäischen Referenzrahmens ablegen müssten. Klar, ein LLM von anno dazumal sagt natürlich sehr viel über die aktuelle Sprachkompetenz aus.

  36. Judge Motz meint: (13.5.2010 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Wer weiss als Richter oder Anwalt nicht von den Schwierigkeiten, die selbst professionelle Dolmetscher von Zeit zu Zeit mit der Übersetzung deutscher Rechtsnormen oder in deutscher Sprache formulierten Fragen an fremdsprachige Zeugen haben?
    Wie grausam mag das Szenario erst werden, wenn der deutsche Richter nunmehr selbst die Übersetzung versucht und dann – ggfls. nach schmerzhaften Diskussionen mit den englischsprachigen Profi-Anwälten unter Heranziehung einschlägiger Wörterbücher – letztlich passen und mittels eines (zur Vermeidung von Vertagungen vielleicht ohnehin vorsorglich stets zu ladenden?) Dolmetschers vorgehen oder, was ja auch zulässig sein soll, in die deutsche Gerichtssprache zurückkehren und dann so doch mittels Dolmetschers weiterverhandeln soll.

    Vor diesem Hintergrund erscheint es höchst zweifelhaft, ob die angestrebte Gesetzesänderung tatsächlich geeignet ist, dass Ansehen der deutschen Gerichtsbarkeit in der Welt zu steigern. Vielleicht könnte in dieser Richtung schon eine gründlichere Reinigung der Gerichtstoiletten weitaus mehr bewirken …

  37. Darkstalker meint: (13.5.2010 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    Na wenn man sich bei der Geschäftsverteilung wenigstens melden darf, wenn man genau diesen Blödsinn NICHT machen will … sollen sich die Leute doch streiten, wo sie wollen … Dafür gibts ja Internationales Privatrecht. Aber dann muss man da – wo man landet – eben mit der Gerichtssprache leben, die vorherrscht. Oder Sorbisch sprechen ;) Denn das wird gewährleistet *g* (Auf § 184 GVG wird hingewiesen).

    @36: Amen. Nichts ist schlimmer als ein Dolmetscher, der die drei Minuten intensives Gebrabbel des Zeugen frei übersetzt mit "Ja, das stimmt". Ich könnte jedesmal kotzen bei sowas … allein die Zeit, die man braucht, dem zu erklären, dass er nicht paraphrasieren sondern übersetzen soll … *seufz* Aber es gibt auch gute Dolmetscher …

  38. tibi meint: (13.5.2010 um 21:37) AntwortenReply to this comment

    @36, 37: Na, das wundert mich nicht, dass Sie sich über fehlerhafte oder unzureichende Dolmetschungen beschweren. Wenn man den Medien glauben mag, wurden selbst beim Sauerlandprozess Dolmetscher eingesetzt, die im Gerichtssaal erst noch vereidigt werden mussten. Allgemein vereidigte Dolmetscher (ergo qualifizierte: mit einer abgeschlossenen Dolmetscherausbildung und neuerdings auch nachgewiesenen Rechtssprachkenntnissen) hatten ja schon einmal einen für alle folgenden Termine geltenden Vereidigungstermin beim Landgericht, die müssten ja eigentlich nicht noch mal vor dem jeweiligen Verfahren vereidigt werden. Und m. W. (Auskünften von allg. vereidigten Dolmetschern zufolge) wird Vorbereitungszeit für einen Dolmetscheinsatz häufig nicht vergütet. 55 Euro pro Stunde (vgl. § 9 Abs. 3 S. 1 JVEG) Haustür-Gericht-Haustür sind für einen Freiberufler auch nicht so üppig, kein Wunder, dass man da vorher keine Rechtsterminologie mehr zum Nulltarif wiederholt.

  39. MM meint: (14.5.2010 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Wie tibi schreibt, habe ich den Bericht einer Dolmetscherin in meinem Blog auf Englisch zusammengefasst: http://tinyurl.com/38l4a7r
    Keiner der Parteien oder Anwälte hatte Englisch als Muttersprache. Der Begriff "power of attorney" (Vollmacht) musste dem Belgier erklärt werden. Das Wort "Grundurteil" stand nicht im Wörterbuch und wurde auf Deutsch eingeführt – m.E. die beste Lösung, aber nur zufällig. Hätte das Wörterbuch einen Vorschlag enthalten, wäre es wahrscheinlich benutzt worden, aber hätte das gut funktioniert? Lange Schachtelsätze wurden versucht aber angeblich nicht zu Ende gebracht. Die langfristigen Probleme für mich wären 1) wenn eine Terminologieliste geschaffen wird, wer überprüft sie? 2) hier besprechen hauptsächlich Deutsche deutsches Recht auf Englisch – dies üben sie nicht unbedingt in einem LL.M. im englischsprachigen Ausland, und außerdem verstehen sie sich teilweise *trotz* der Fremdsprache – das heißt auch nicht, dass ein englischer Muttersprachler mitkommen würde.

  40. realkontrol meint: (17.8.2010 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Warten wir mal ab, was das für ein Gezanke wird, wenn Richter, Rechtsanwälte, Kläger und Beklagte mit unterschiedlichen Kenntnissen der englischen Sprache anfangen sich über die Bedeutung und Übersetzung von Fachbegriffen im Deutschen und Englischen zu streiten. Da wird dann jeder sein eigener Dolmetscher und es lebe das Chaos, welches ja bekanntlich nur das Genie beherrscht. Wozu gibt es eigentlich die anspruchsvolle Ausbildung zum Gerichts-Dolmetscher oder zum öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer?

  41. Daniel meint: (11.10.2010 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Ich bin am Überlegen, ob ich das nicht Sinnvoll finde. In der Medizin hat sich das Englische ja zu Teil auch schon durchgesetzt, siehe hier:http://www.fach-uebersetzung.de/2009/06/30/fachbereich-medizinische-ubersetzung/

    Von daher macht eine einheitliche Sprache, zumindest auf europäischer Sicht in meinen Augen Sinn.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum