Diskussion ums letzte Wort
Mein Beitrag “Das vergessene letzte Wort” hat in anderen juristischen Blogs eine Diskussion ausgelöst.
Der Berliner Kollege Carsten Hoenig plädiert dafür, erfolgversprechende Rechtsmittel auf jeden Fall einzulegen.
Detlef Burhoff, früher Revisionsrichter und heute Strafverteidiger, verweist darauf, dass es absolute Revisionsgründe ohnehin nicht mehr gibt; deshalb müssten selbst als “todsicher” eingestufte Rechtsmittel sorgfältig überlegt werden.
Hätte der Richter nicht einen Fehler gemacht, wären wir mit dem Urteil hochzufrieden gewesen. Wir hatten nämlich alles erreicht, was nach den Umständen herauszuholen war. Für meinen Mandanten galt es nun die Frage zu beantworten, ob ihn das Versäumnis des Gerichts unzufriedener mit dem Urteil machte. Und was – nach Aufhebung der Entscheidung – an Verbesserung zu erwarten war.
Der absehbare Zeitaufwand und das – siehe die Anmerkung von RA Burhoff – immer vorhandene Kostenrisiko ließen uns übereinstimmend entscheiden, das Rechtsmittel sein zu lassen.
Das letzte Wort hatte natürlich der Mandant.
Offenbar hatte er zuvor keine kunstvoll gestrickte Rede vorbereitet.
Ob man heutzutage übrigens, falls man als Angeklagter zuletzt nichts mehr sagen will, ersatzweise einen Commercial anbringen könnte (mit vermieteter Werbezeit natürlich)? Wäre doch eine Geschäftsidee. Hatte wohl "Titanic" im Wahlkampf auch schon mal, aber im TV.
Oh, habe eben jetzt erst die Ironie am Schluß des Eintrags bemerkt. Lese eben zu schnell …
Darin dürften sich alle drei Diskutanten einig sein. Wir sind Berater, entscheiden muß am Ende der Mandant.
Was ist eigentlich mit einer Anschlussrevision oder heißt das Anschlussberufung?
Um nicht eine Verschlechterung zu riskieren, müsste das Rechtsmittel ohnehin in letzter Sekunde eingelegt werden, damit die StA den Anschluss verpasst.
Aber die eigentlich entscheidende Frage ist ja beantwortet: es kann kaum ein besseres Urteil werden.
Was ist eigentlich mit den Kosten, wenn die Revision erfolgreich war und der Strafausspruch gleich bleibt. Staatskasse?
Ot:
Flattr ist ja jetzt überall. Nicht schlecht für ein Startup in der Beta-Phase. Aber solange die nur Paypal anbieten läuft das ohne mich.
hm, überlege gerade: gibt es neben dem fax um 23:59:59 Uhr noch andere Möglichkeiten, die "Verböserung" zu vermeiden?
Auch für mich ist flattr solange aussen vor (ich kann leider darüber weder bezahlen noch verdienen), solange mich das zu Paypal zwingen würde.
Mit Paypal habe ich derart schlechte Erfahrungen gemacht, dass die beinahe in ein solches Blog eines Strafrechtlers reingepasst hätten, wenn sich diese Organisation nicht in Luxemburg verstecken würde, die natürlichen Personen kaum greifbar, und ich den Aufwand als zu hoch angesehen hätte.
Schade. Ohne Paypal würd ichs wohl nutzen.
Viele Grüsse,
VB.
Hmm.. ist der StA in diesem Falle berechtigt, in Revision zu gehen?
@ dpms: Zu den Kosten: Am Ende zahlt der Angeklagte, und zwar auch die Kosten für das erfolgreiche Rechtsmittel, denn er ist/bleibt ja verurteilt.
@ kolm: Ja, warum nicht?
@dpms: "Um nicht eine Verschlechterung zu riskieren, müsste das Rechtsmittel ohnehin in letzter Sekunde eingelegt werden, damit die StA den Anschluss verpasst."
Sicher?
@Jurist:
ja, sperrberufung. eigentlich unzulässig, aber oft praktiziert.