20.5.2010

Diskussion ums letzte Wort

Mein Beitrag “Das vergessene letzte Wort” hat in anderen juristischen Blogs eine Diskussion ausgelöst.

Der Berliner Kollege Carsten Hoenig plädiert dafür, erfolgversprechende Rechtsmittel auf jeden Fall einzulegen.

Detlef Burhoff, früher Revisionsrichter und heute Strafverteidiger, verweist darauf, dass es absolute Revisionsgründe ohnehin nicht mehr gibt; deshalb müssten selbst als “todsicher” eingestufte Rechtsmittel sorgfältig überlegt werden.

Hätte der Richter nicht einen Fehler gemacht, wären wir mit dem Urteil hochzufrieden gewesen. Wir hatten nämlich alles erreicht, was nach den Umständen herauszuholen war. Für meinen Mandanten galt es nun die Frage zu beantworten, ob ihn das Versäumnis des Gerichts unzufriedener mit dem Urteil machte. Und was – nach Aufhebung der Entscheidung – an Verbesserung zu erwarten war.

Der absehbare Zeitaufwand und das – siehe die Anmerkung von RA Burhoff – immer vorhandene Kostenrisiko ließen uns übereinstimmend entscheiden, das Rechtsmittel sein zu lassen.

Das letzte Wort hatte natürlich der Mandant.

11 Kommentare zu “Diskussion ums letzte Wort”

  1. anonym meint: (20.5.2010 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    Offenbar hatte er zuvor keine kunstvoll gestrickte Rede vorbereitet.

    Ob man heutzutage übrigens, falls man als Angeklagter zuletzt nichts mehr sagen will, ersatzweise einen Commercial anbringen könnte (mit vermieteter Werbezeit natürlich)? Wäre doch eine Geschäftsidee. Hatte wohl "Titanic" im Wahlkampf auch schon mal, aber im TV.

  2. anonym meint: (20.5.2010 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Oh, habe eben jetzt erst die Ironie am Schluß des Eintrags bemerkt. Lese eben zu schnell …

  3. Carsten R. Hoenig meint: (20.5.2010 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    Das letzte Wort hatte natürlich der Mandant.

    Darin dürften sich alle drei Diskutanten einig sein. Wir sind Berater, entscheiden muß am Ende der Mandant.

  4. dpms meint: (20.5.2010 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    Was ist eigentlich mit einer Anschlussrevision oder heißt das Anschlussberufung?

    Um nicht eine Verschlechterung zu riskieren, müsste das Rechtsmittel ohnehin in letzter Sekunde eingelegt werden, damit die StA den Anschluss verpasst.

    Aber die eigentlich entscheidende Frage ist ja beantwortet: es kann kaum ein besseres Urteil werden.

    Was ist eigentlich mit den Kosten, wenn die Revision erfolgreich war und der Strafausspruch gleich bleibt. Staatskasse?

  5. Kinch meint: (20.5.2010 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Ot:
    Flattr ist ja jetzt überall. Nicht schlecht für ein Startup in der Beta-Phase. Aber solange die nur Paypal anbieten läuft das ohne mich.

  6. ich meint: (20.5.2010 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    hm, überlege gerade: gibt es neben dem fax um 23:59:59 Uhr noch andere Möglichkeiten, die "Verböserung" zu vermeiden?

  7. Volker Birk meint: (20.5.2010 um 19:36) AntwortenReply to this comment

    Auch für mich ist flattr solange aussen vor (ich kann leider darüber weder bezahlen noch verdienen), solange mich das zu Paypal zwingen würde.

    Mit Paypal habe ich derart schlechte Erfahrungen gemacht, dass die beinahe in ein solches Blog eines Strafrechtlers reingepasst hätten, wenn sich diese Organisation nicht in Luxemburg verstecken würde, die natürlichen Personen kaum greifbar, und ich den Aufwand als zu hoch angesehen hätte.

    Schade. Ohne Paypal würd ichs wohl nutzen.

    Viele Grüsse,
    VB.

  8. kolm meint: (20.5.2010 um 20:15) AntwortenReply to this comment

    Hmm.. ist der StA in diesem Falle berechtigt, in Revision zu gehen?

  9. Detlef Burhoff meint: (20.5.2010 um 23:00) AntwortenReply to this comment

    @ dpms: Zu den Kosten: Am Ende zahlt der Angeklagte, und zwar auch die Kosten für das erfolgreiche Rechtsmittel, denn er ist/bleibt ja verurteilt.
    @ kolm: Ja, warum nicht?

  10. Jurist meint: (24.5.2010 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @dpms: "Um nicht eine Verschlechterung zu riskieren, müsste das Rechtsmittel ohnehin in letzter Sekunde eingelegt werden, damit die StA den Anschluss verpasst."

    Sicher?

  11. der echte n.n. meint: (26.5.2010 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    @Jurist:

    ja, sperrberufung. eigentlich unzulässig, aber oft praktiziert.

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