25.5.2010

Hilfe, ein unverschlüsseltes WLAN

Mich erreichen Anfragen, wie die WLAN-Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu verstehen ist. Bei vielen kommt offenbar die Botschaft an, dass künftig Bußgelder fällig werden, wenn man sein WLAN nicht verschlüsselt. Oder dass man gar ins Gefängnis muss.

Das ist nicht der Fall. Der Bundesgerichtshof hat lediglich Konsequenzen für den Fall aufgezeigt, dass Dritte ein ungesichertes WLAN (aus-)nutzen, um geschützte Filme oder Musik zu tauschen. In diesem Fall haftet der ansonsten unbeteiligte WLAN-Betreiber in begrenztem Maß. Er muss eine Unterlassungserklärung abgeben und die gegnerischen Anwaltskosten in Höhe von pauschal 100 Euro erstatten. Dies gilt aber möglicherweise gegenüber jedem Rechteinhaber, sofern diese getrennt vorgehen. Bei eifriger Tauschbörsennutzung kann es also 100 Euro mal x heißen, wobei x für die Zahl der Abmahner steht.

Das ist sozusagen der Preis, den man für ein unverschlüsseltes WLAN zu bezahlen hat. Jeder ist aber nach wie völlig frei darin, sein WLAN offen zu lassen. Es gibt keine gesetzliche oder von einem Gericht angeordnete Pflicht, andere Nutzer auszusperren.

Durch die Preisansage des Bundesgerichtshofs wird der eine oder andere vielleicht sogar bereit sein, das Risiko eines offenen WLAN zu tragen. Immerhin fördert man damit ja auch ein Stückchen Freiheit jenseits von UMTS.

Die Haftung für illegale Tauschbörsennutzung ist aber nur ein Teil des Risikos.

Wird das WLAN zum Beispiel für den Download von Kinderpornografie genutzt oder für andere kriminelle Aktivitäten, steht den Ermittlern fast immer nur die IP-Adresse zur Verfügung. Der daraus hergeleitete Anfangsverdacht richtet sich gegen den WLAN-Betreiber. Daraufhin können Wohnung und Arbeitsplatz durchsucht und die gesamte Hardware beschlagnahmt werden.

Der Betroffene hat ein Ermittlungsverfahren am Hals. Das kann lange dauern und sehr viel Schaden anrichten. Schon manche berufliche und private Existenz ist an Durchsuchungen zerbrochen, auch wenn sich der Verdacht später in Nichts auflöste.

Sicher ein Worst Case und statistisch eher unwahrscheinlich, aber dennoch im Bereich des Möglichen.

Wer all das in Kauf nimmt und dennoch ruhig schläft, kann sein WLAN offen lassen – auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

58 Kommentare zu “Hilfe, ein unverschlüsseltes WLAN”

  1. keiner meint: (25.5.2010 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Wir fassen zusammen: Alleinstehende Selbstständige mit einem soliden 2. Standbein sonstwo in der Welt können sich das erlauben, mit dem offenen WLAN, alle anderen besser nicht, schon gar nicht, wenn man schon mal seinen Nachbarn oder den Staat geärgert hat…

  2. murks meint: (25.5.2010 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Solle man Privatwege und Garageneinfahrten jetzt auch besser einzäunen? Könnte ja sein, daß jemand dort irgendwelche Straftaten verübt, z.B. Drogen verkauft, oder noch schlimmer: Selbstgebranntes verhökert. DVDs mein ich. Und was ist mit dem Wasserhahn bei mir draußen am Haus? Da könnte jemand Wasser in einen Eimer lassen und jemand drin ersäufen.

  3. Stefan meint: (25.5.2010 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Ich habe nach wie vor ein unverschlüsseltes WLAN, weil ich unterwegs auch gerne die Datendiensten von anderen mitbenutzen möchte.

    Zweiter Proifteur der Entscheidung sind ja die TK-Unternehmen, weil so z. B. in Mehrfamilienhäusern weiter schon aus Sorge vor dem "bösen" Unbekannten jeder seinen eigenen DSL-Anschluss vorhalten wird. Neben den Kosten vor allem ein ökologisches Desaster (Strom, Funkwellen, Geräte, etc.)

    Wie konnte unsere Gesellschaft dazu werden, dass wir uns alle immer weiter einigeln, aus Angst vor dem potentiell Bösen? Ich meine, hallo, mal realistisch betrachtet sollte der Anteil der Menschen die "gut" sind um ein vielfaches über dem Teil liegen, der "böse" ist. Aber wir richten unser Leben nach dem kleineren Teil aus und behindern uns damit erfolgreich gegenseitig.

    Krank. Völlig krank.

  4. Matthias meint: (25.5.2010 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Gewagte Einschätzung.

    1. BGH hat für diesen Fall die 100 EUR Deckelung als möglich angesehen, was ist mit – Samplern / Filmen / Software?

    2. Lässt man sein Wlan längere Zeit laufen hat man nicht nur x mal 100 EUR zu zahlen für mehrere Rechteinhaber: Ggf. erwischt ein Rechteinhaber den Nutzer in kurzer Zeit gleich 2x und schon ist der Kostendeckel aufgebrochen

    Also: Wlan sollte man nicht unverschlüsselt lassen, also mindestens WPA1, besser jedoch WPA2 nutzen.

  5. jdk meint: (25.5.2010 um 16:18) AntwortenReply to this comment

    Wie verhält es sich denn mit fon.com-Hotspots? Habe ich da das gleiche Risiko?

  6. Slom meint: (25.5.2010 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Die für mich interessante Frage ist ja, für was genau man eine Unterlassungserklärung unterzeichnet?!

    a) das man ein offenes WLAN betreibt
    b) ???

  7. FAGEW meint: (25.5.2010 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    Entschuldigung, aber wie die PM des BGH zur 100 Euro-Deckelung zu deuten ist, das wissen auch Sie nicht, Herr Vetter. Ihre Bewertung ist damit m.E. zumindest fahrlässig.

    Im BGH-Fall ging es um ein Lied, die Abmahnungen werden aber auch auf das Zugänglichmachen von ganzen Alben gestützt. Schon nach der Gesetzesbegründung ist das kein Fall für 97a UrhG.

  8. melle meint: (25.5.2010 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    @jdk: Fon-Benutzer müssen sich am Hotspot einloggen und sind damit zurückverfolgbar. Fraglich ist, wie bereitwillig fon diese Daten zur Verfügung stellt, die müsste ja der geschädtigte FON-User (bzw. sein Anwalt) anfordern.

    @Matthias: "Wlan sollte man nicht unverschlüsselt lassen" – mein WLAN ist seit Jahren offen und die halbe Stadt surft mit. Ich kann sehr ruhig schlafen dank des in der Freifunk-Firmware integrieten P2P-Filters.

  9. angelo meint: (25.5.2010 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Was ist eigentlich mit mit alten/älteren Routern?
    Unser kann z.B. gar kein WPAx. Muss ich jetzt einen neuen kaufen?

  10. JCL meint: (25.5.2010 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    Wenn mich nicht alles täuscht: bei dem Fall vor dem BGH ging es nicht um ein offenes, ungesichertes WLAN. Das WLAN war per WPA gesichert.

    Allerdings: das Standard-Passwort des Herstellers wurde einfach weiterhin verwendet, sodass »Eindringlinge« vermeintlich leichtes Spiel hatten. Ob daraus für ein komplett offenes WLAN eine andere Betrachtungen in Frage kommen könnte, überlasse ich aber gerne der Spezialisten…

  11. Christian meint: (25.5.2010 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    hmm und ein verschlüsseltes wlan mit dem passwort in der SSiD?

  12. Olli meint: (25.5.2010 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    @murks:

    Haftet man nicht schon wenn der Hintergarten nicht eingezäunt ist?

    Zumindest wenn Kinder die dort nichts zu suchen haben sich beim SPielen verletzten?

  13. NewsShit meint: (25.5.2010 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    @angelo:
    Es wurde gesagt, dass die Einstellung der Geräte bedacht werden muss: Wenn ein Gerät keine Verschlüsselung bietet, kann man natürlich auch nicht gezwungen werden, sich ein neues Gerät zuzulegen.

    Sooo viele Geräte, die keine Verschlüsselung können, dürfte es nicht geben: Selbst 10 Jahre alte Speedport-Router der Telekom können bereits WEP.

  14. Torsten meint: (25.5.2010 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Wichtige Ergänzung: Die Kostenbeschränkung, die das BGH erwähnt, wird von unteresn Instanzen mitunter sehr, sehr eng ausgelegt. Also sind es im Zweifel doch wieder x mal 1000 Euro.

  15. relakks meint: (25.5.2010 um 17:04) AntwortenReply to this comment

    Das WLAN per VPN zu einem Server ausserhalb Deutschlands verbinden. (z.B. relakks, kostet nicht wirklich viel). Jedenfalls billiger als 100 Euro mal x

    Man kann ja selbst das VPN gleich mitbenutzen, wenn mans eh bezahlt…

  16. PA meint: (25.5.2010 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Viel schöner wird's, wenn man nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung sein WLAN offen lässt bzw. nicht hinreichend verschlüsselt und dann die Vertragsstrafe zahlen darf – und das für jeden Fall der Zuwiderhandlung…da werden's auch schnell mal x mal 10.000 Euro.

    Was ist eigentlich so schwer daran, sein WLAN hinreichend zu sichern?

  17. Sanníe meint: (25.5.2010 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen, daß es eben Leute gibt, die nichts dagegen hat, wenn jemand auf dem eigenen Anschluß mitsurft?

    (Und komm mir keiner mit der Auto-Analogie!)

  18. M. Boettcher meint: (25.5.2010 um 17:29) AntwortenReply to this comment

    @PA: es ist nicht schwer ein WLAN hinreichend zu sichern. Wenn man nun nicht in den Kategorien mein Haus, mein Auto, mein Breitbandanschluß denkt und sein WLAN für die Benutzung durch Dritte offen lassen will, ist eine Sicherung ziemlich kontraproduktiv.

  19. PA meint: (25.5.2010 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    @Sanníe: Hat ja keiner ein Problem mit. Nur beschweren Sie sich nachher nicht, wenn's teuer wird.

    @M. Boettcher: Sie brauchen es auch nicht sichern. Sie haften halt nur für die Rechtsverstöße Dritter, wenn auch nur auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten. Wenn Sie das in Kauf nehmen, viel Spaß.

  20. anonym meint: (25.5.2010 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    Genauso, wie das alles hier von Herrn Vetter erläutert wird, hatte ich es auch bereits verstanden. Mein Unverständnis gilt aber eher dem Urteil, denn (auch wenn der Vergleich nicht hundertprozentig toll ist) wer seine Wohnung oder sein Auto unverschlossen läßt, macht sich doch auch m. W. nicht strafbar. (murks spricht es schon an.)

    Überdies versucht man in Städten wie Berlin (in besonders urbanen Regionen der Stadt), seit Jahren (bisher weitgehend erfolglos) ein Freifunk-Netz aufzubauen. Wäre das dann nicht zwangsläufig von dem Urteil betroffen?

    Interessant ist für mich auch folgendes: Ich bin technisch so unbegabt, daß ich eine funktionierende Verschlüsselung gar nicht hinbekommen würde. (Ich müßte froh sein, wenn der Computer/Laptop überhaupt liefe. Gottseidank habe ich diese Sorgen nicht.) Aber man würde offenbar für seine technische Ahnungslosigkeit strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, m. E. ist das beispiellos.

  21. PA meint: (25.5.2010 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Lassen Sie sich bei Gelegenheit mal den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht bzw. zwischen Haftung und Strafbarkeit erklären.

  22. mark meint: (25.5.2010 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, so wie ich das mitbekommen habe gilt das aber nur wenn man nachweisen kann das man es selbst nicht gewesen sein kann, also wie hier im Urlaub war. Sonst halten die Richter das für eine Ausrede und glauben einem nicht. Man ist dann auch Schadensersatzpflichtig und die 100 Euro Grenze gilt auch oft nicht.

    Man könnte den Traffic des öffentlichen WLANs aber durch einen Anonymisierungsdienst durchleiten, zumindest bei Urheberechtsverletzungen ist man dann wohl sicher vor den Abmahnanwälten.

    Vieleicht können wir dem BGH und den Abmahnanwälten bald aber danken das sie Anonymisierungsdienste und damit den Datenschutz dermaßen gefördert haben.

  23. Anonymous meint: (25.5.2010 um 18:11) AntwortenReply to this comment

    @ PA
    Ja, pardon, da habe ich mich bei einem Wort (oder bei zweien?) vertan. Wie Ihnen vielleicht nicht entgangen ist, sind hier nicht bloß hochmögende Fachleute unterwegs, nein, es erdreisten sich auch normale Bürger, ihre kruden Ansichten kundzutun. Ich bitte Sie hiermit untertänigst um Entschuldigung …

  24. anonym meint: (25.5.2010 um 18:13) AntwortenReply to this comment

    @ 23 hätte unter "anonym" erscheinen sollen (technisches Versehen).

  25. Andreas meint: (25.5.2010 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    ?

    Ich hatte das so verstanden, dass der die mitgelieferte Verschlüsselung (WEP) drin gelassen hatte, aber nicht das Standardpasswort geändert hat.

  26. Karsten meint: (25.5.2010 um 19:17) AntwortenReply to this comment

    @anonym: Mir fällt zum Beispiel ungenügende Ladungssicherung ein. Es kann durchaus zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn man sein Zeug vom Dachgepäckträger über die Autobahn verteilt.

  27. A.H. meint: (25.5.2010 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Mir gefällt es zwar auch nicht, wenn ich mit meinem Telefon das einen WLan – Empfänger hat, nicht überall kostenlos surfen kann, doch verstehen kann ich es!
    Dies haben wir den sogenannten Rechteverwertern zu verdanken, die für jeden Schund X € kassieren wollen, auch wenn der in den "Charts" ein Flop war. Für wirklich gute Musik und gute Filme in guter Qualität bezahle ich gerne, doch der Schund welcher regelmäßig hochgejubelt wird, der kann mir gestohlen bleiben!
    Deshalb werde ich mein WLan auch nicht offen lassen und
    sorgfältig darauf achten das niemand unerlaubt mein Netz benutzt. Ich verwende WPA2 und mein Wlan ist auch nicht mit einer sichtbaren SSID versehen, MAC – Filter benutze ich auch noch und das PW meines Routers ist auch abgeändert, obwohl dieses bei den neuen Routern der T-Com einzigartig für jedes Gerät ist. Wer hier behauptet das selber nicht hin zu kriegen, der kann entweder keine Bedienungsanleitung lesen oder hat ein grundlegendes Problem mit der "Materie" Internet und sollte entweder jemanden beauftragen der sich damit auskennt oder die Finger davon lassen!
    Ich denke das wir ein moderneres "Urheberrecht" brauchen, keines welches den so genannten Rechteinhabern die Lizenz zum abkassieren gibt!
    Dann klappt es auch mit dem Nachbar – WLan! :-)

    gruß

    A.H.

  28. murks meint: (25.5.2010 um 20:18) AntwortenReply to this comment

    @Karsten:
    Der Vergleich hinkt. Treffender wäre folgender Vergleich: Sie fahren mit ungesicherter Ladung auf einer Privatstraße und ein Dritter wird durch herabfallende Ladung verletzt. Sie begehen Fahrerflucht und können nicht ermittelt werden. Daraufhin wird der Besitzer der Privatstraße in Anspruch genommen. Denn er hätte diese ja mit einer Schranke gegen Dritte sichern müssen.

    Ja wieso eigentlich? Denn eigentlich hat der Eigentümer der Straße grundsätzlich gar nichts dagegen daß Dritte seine Straße benutzen. Warum MUSS er die denn sperren und warum sollte er dafür haften wenn andere die Infrastruktur die er der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, nutzen?

    Man kläre mich auf wenn ich mich irre: Aber ich kann mir nicht vorstellen daß man in der analogen Welt eine derartige Störerhaftung konstruieren könnte.

    Wenn sich anschließend herausstellt, daß der unbekannte Surfer seinen Laptop mit Strom aus einer ungesicherten Außensteckdose im Nachbarhaus betrieben hat – kann man dann den Nachbarn auch als Störer heranziehen?

    Die ganze Störerhaftung ist ein Müll Sondersgleichen, da kann man ja gleich die Bundesrepublik Deutschland insgesamt als Mitstörer heranziehen, schließlich ist das ganze auf ihrem Terretorium passiert.

  29. igel meint: (25.5.2010 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    @murks: Juristisch lässt sich das dank Telemediengesetz online sehr viel leichter konstruieren. Ich denke, man muss hier, wie so oft, den Gesetzgeber kritiseren.

  30. M. Boettcher meint: (25.5.2010 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    @PA: es haben schon Leute unangenehmere Konsequenzen für sich in Kauf genommen als den Versuch einer mit Rückzugsgefechten / Lobbyismus stark beschäftigten Branche ein sozial m. E. erwünschtes Verhalten im Wege finanzieller Forderungen unterdrücken zu lassen. Dem kann man sich durchaus widersetzen; auch mit dem Ziel Recht und Rechtsprechung zu ändern. Auch wenn Sie klugscheisserisch vermutlich wieder "anderes "Rechtsgebiet" tönen werden, würde z. B. in DE ohne die Publikation "Wir habe abgetrieben" im Stern 1971 noch heute das unsägliche Abtreibungsgesetz des vorvorherigen Jahrhunderts gelten. Würden z. B. alle WLAN-Besitzer gerade wegen des Urteils die Sicherungen ihres Routers aufheben, wären die Gerichte über kurz oder lang nur noch damit beschäftigt die Abmahnungen der MI zu bearbeiten. In dessen Folge wären Verfahrensverlängerungen an anderer Stelle unausweichlich. Kaum vorstellbar, dass das auf Dauer ohne Folgen bliebe. Utopie? Aber gewiß. Man sollte jeden Tag ein wenig an der Verwirklichung von Utopien arbeiten.

  31. Karsten meint: (25.5.2010 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    @murks: Es ging mir nur darum, aufzuzeigen, dass man in anderen Bereichen auch nicht einfach technisches Unverständnis vorschieben kann, um juristischen Folgen zu entgehen. Meinetwegen können es auch laienhafte Reparaturen an Gasleitungen sein. Wenn das Haus in die Luft fliegt, sind zwei linke Hände keine Entschuldigung. Praktisch jeder beauftragt einen Installateur für seine Gasleitung, warum sollte man für ein WLAN keinen Computer-Menschen kommen lassen?

    Übrigens wendet man sich, wenn man den Fahrer nicht ermitteln kann, erst mal an den Halter. So gesehen hinkt der Vergleich schon weit weniger, aber darum geht es mir nicht.

  32. Dexter meint: (25.5.2010 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    Jeder ist aber nach wie völlig frei darin, sein WLAN offen zu lassen.

    … Ich setze mich dadurch nur der Gefahr von teuren Abmahnungen aus. Oh mann! Einen solchenweltfremden Freiheitsbegriff kann man wohl auch nur von einem Anwalt erwarten.

  33. foobarz meint: (25.5.2010 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Ja. Natürlich ist auch jeder nach wie vor völlig frei darin, seinen Nachbarn zu erschlagen. Ich setze mich dadurch nur der Gefahr von Verhaftung, Verurteilung und Lebenslänglich aus.

    Juristen haben eben die Illusion, dass es einen Unterschied gibt zwischen "verboten und mit Konsequenzen" und "nicht verboten, aber mit Konsequenzen". Der Rest der Welt sieht das als weltfremd.

  34. Aurisa meint: (25.5.2010 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    Na da bin ich ja froh, daß… isch abe gar keine WLAN…

    Oder etwa doch…?

    Mein Netbook erzählt mir immer, daß da irgendwelche WLAN's in der Nähe sind… also ist es wohl WLAN-fähig…

    Ich habe da aber nie ein WLAN eingerichtet… weil ich das schlicht nicht brauche…

    Und wenn ich hier und anderswo mitlesen würde… ich würde gar nicht auf die Idee kommen, daß es da eventuell ein Problem geben könnte, denn… isch abe gar keine WLAN… so ganz Laienhaft gedacht…

    Und woher sollte ich es wissen, daß ich vielleicht doch eines habe, bzw. daß ich eine WLAN-Funktion, die ich nie eingerichtet und genutzt habe trotzdem verschlüsseln muss…?

    Bedienungsanleitung liegt einem Computer ja nicht bei…
    Und es kann nicht jeder ein Nerd sein oder Informatik studiert haben um alles zu wissen, was es da zu wissen gibt…

    Ja und was ist mit dem Handy…?
    Dessen Navi-Funktion funktioniert offenbar auch durch die Ortung von WLANs… – was ich auch nur zufällig mitbekommen habe… – irgendwie muss das also irgendwie auch WLAN-fähig sein… obwohl ich auch davon keinen Schimmer habe…

    Muss ich also auch ein WLAN verschlüsseln, das ich nie eingerichtet, geschweige den genutzt habe, ja von dem ich noch nicht mal weiss, ob es überhaupt in meinem Endgerät installiert ist…?

    Bisschen viel verlangt für mich netten DAU von nebenan ;)…

  35. fernetpunker meint: (25.5.2010 um 21:50) AntwortenReply to this comment

    @foobarz: Der Vergleich mit dem vorsätzlichen Tötungsdelikt hinkt. Offenes WLAN ist nicht strafbar, auch keine Ordnungswidrigkeit oder sonst irgendwas. Nur wenn jemand Schindluder über mein offenes WLAN treiben sollte, bin ich zivilrechtlich dran und kann Ärger bekommen. Das ist etwas völlig anderes als eine Straftat wie die von Ihnen geschilderte.

  36. foobarz meint: (25.5.2010 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    35: Exakt das ist mein Punkt. Für Otto Normalverbraucher gibt es da keinen Unterschied, ihm ist es egal ob er (vorsicht, noch mehr hinkende nicht ganz exakte Vergleiche) 1000 Euro für die Ordnungswidrigkeit Geschwindigkeitsüberschreitung, 1000 Euro für die Straftat Beleidigung oder 1000 Euro für über sein WLAN begangene Urheberrechtsverletzungen abdrücken soll. Für Otto Normalverbraucher ist alles das gleich, weil es das gleiche 1000 Euro grosse Loch im Geldbeutel hinterlässt.

  37. Erich meint: (25.5.2010 um 23:21) AntwortenReply to this comment

    Ich geh mal davon aus, dass die Mehrzahl der unverschlüsselten Surfer es einfach nicht besser kann. Und die nutzen dann auch keine weitere Verschlüsselung, etwa Login per https. Wo noch überall Kennwörter im Klartext übertragen werden und im besten Falle allenfalls von google mitgeschnitten werden, möchte ich gar nicht dran denken. Schon darum würde ich mein WLAN verschlüsseln.

  38. Mike meint: (26.5.2010 um 00:46) AntwortenReply to this comment

    Was passiert wenn man einen uralt Router hat, das Wlan auch verschlüsselt ist, aber geknackt wird? WEP ist ja nicht mehr sicher und einfach zu knacken.
    WPA/2 können nur neuere Geräte.

  39. webr meint: (26.5.2010 um 01:12) AntwortenReply to this comment

    Mein WLAN ist offen, mein WLAN bleibt auch offen. Für ein kleines Stück Freiheit.

  40. BWSpieler meint: (26.5.2010 um 06:51) AntwortenReply to this comment

    Was passiert wenn man einen uralt Router hat, das Wlan auch verschlüsselt ist, aber geknackt wird? WEP ist ja nicht mehr sicher und einfach zu knacken.
    WPA/2 können nur neuere Geräte.

    Gab doch neulich ein Urteil von Bundesgerichtshof glaube ich, das es zur Sicherung reicht, die maximal mögliche Verschlüsselung einzustellen. Man muss sich nicht extra einen neuen Router kaufen.
    DA wäre eine Marktnische zu entdecken: Man bringt einfach Router auf den Markt der keine Verschlüsselung unterstützt und schon kann man laut Urteil ja nichtmehr belangt werden, weil halt die maximale Verschlüsselung "keine" ist.
    Oder seh ich da was falsch?

  41. Momo meint: (26.5.2010 um 07:09) AntwortenReply to this comment

    @BWSpieler: Nein, das siehst du richtig. Es war ganz klar davon die Rede, dass man jetzt nicht extra aufrüsten muss, sondern eine wirkungsvolle Verschlüsselung zum Zeitpunkt der Anschaffung ausreicht um den Willen aufzuzeigen, dass man das Netz nicht frei und offen haben will.

    Umgekehrt macht der Eindringling sich dann aber strafbar, da er eine Verschlüsselung umgeht. Er muss dann also darauf hoffen, dass du ihn nicht an den Karren fährst. Oder der Richter könnte im V-Fall dann dir nen Strick draus drehen, da du dann bei einem verschlüsseltem WLAN nachweisen musst, dass jemand von außen eingedrungen ist und du nicht selbst die Kinderbildchen runter geladen hast.

  42. Momo meint: (26.5.2010 um 07:10) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag: Oh, eigentlich läuft es darauf hinaus, konsequent auf Festplattenverschlüsselung im ganzen Haus zu setzen. Dann nehmen die Ermittlungsbehörden alles mit, können es aber nicht verwerten und es bleibt bei einem Anfangsverdacht aufgrund der IP-Adresse.

    Deine Hardware siehst du dann vielleicht nach 2-3 Jahren wieder…

    Brave new world.

  43. Paule meint: (26.5.2010 um 07:47) AntwortenReply to this comment

    Eine Frage weitab dieser Grundsatzdiskussion:

    Ist dieses Urteil eine 100,-€ Freikarte für alle Personen, die gegen das UhrG über das Internet verstossen?(Vorausgesetzt, es handelt sich um ein einzelnes Lied) Meistens sind die Abmahnkosten weit höher als 100,-€ angesetzt.

    Oder muss der "Geschädigte" nachweisen, dass sein Router während seiner Abwesenheit nicht gesichert und sein Rechner ausgeschaltet war?

  44. Ich bin DaiMon Goss und das sind meine Berater Kol und Dr.Arridor meint: (26.5.2010 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    @Paule:
    Halloooo!

    Also, ob diese 100 € auch für Personen gelten, die nicht nur Störer sind, weiß ich nicht.

    Aber selbst wenn das der Fall wäre, müsste der Täter auch noch, im Gegensatz zum Störer, die Kosten für den Schadensersatz tragen und der ist auch im Bereich von 500 € bis 1000 € u.s.w

    Das Gericht wird sowieso immer davon ausgehen, dass das mit dem W-Lan eine Schutzbehauptung ist.

    Letzendlich kommt die Störer-Sitaution ohnehin nur in Betracht, wenn man nachweisen kann, das man im Urlaub war.

    Wenn man z.B. zu Hause ist und jemand hat über das unverschlüsselte W-Lan etwas heruntergeladen, dann wird das Gericht das zu 99% nicht glauben und Router-Protokolle werden auch oft nicht als Beweis anerkannt, weil man diese fälschen kann u.s.w

    Davon mal abgesehen betrifft das BGH-Urteil vermutlich ohnehin nur Abmahnungen, wo es um eine einzige Datei geht.

    Kurzum kann man sagen, dass das BGH-Urteil eigentlich keinen wirklichen Einfluss auf den Abmahnwahnsinn hat.

  45. Lars meint: (26.5.2010 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    Nach deutscher Blockwartmentalität muss jedes gefundene offene WLan natürlich sofort, unzerzüglich, am besten schon gestern, bei der Polizei angezeigt werden. :D

  46. Frank Schenk meint: (26.5.2010 um 11:52) AntwortenReply to this comment

    Das ist nicht der Fall. Der Bundesgerichtshof hat lediglich Konsequenzen für den Fall aufgezeigt, dass Dritte ein ungesichertes WLAN (aus-)nutzen, um geschützte Filme oder Musik zu tauschen.

    Aber das hieße doch, wenn ich das Küchenfenster offenlasse, ein böser Mensch "leiht" sich das große Messer, das innen auf der Fensterbank liegt, aus und bringt damit jemanden um – daß ich dann quasi "Mitstörer" wäre. Zumindestens mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung rechnen muss. Natürlich nur, wenn der Mörder das Messer ordentlich zurückbringt. Weil sonst wärs ja gestohlen und nicht mein Eigentum und ich wäre nicht mehr verantwortlich…

    Warum tue ich mir dabei so schwer, so etwas nachzuvollziehen? Bin ich mit 45 nicht alt genug, um mich in die Hirne von irgendwelchen alten Pfeifen in Talaren zu versetzen? Gilt nicht mehr "Im Zweifel für den Angeklagten"? Warum lassen sich Politiker + Richter zu den Dienern der neuen Pest (der MAFIA – Music and Film International Association) machen? Warum muss sich alles um deren goldenes Kalb drehen. Die MAFIA verwaltet ja überwiegend nur das Vermögen der Künstler mit exorbitanten Steuern und Gebühren…

    gruß

  47. Kand.in.Sky meint: (26.5.2010 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Wer waren die vorausschauenden Richter dieses Urteils?
    Werden auch sie, wie üblich, in ein paar Jahren gewusst haben wie falsch das doch alles vorher war und die Rechtssprechung kritisieren?

    Verlogenes weltfremdes

    #k.

  48. Digital_Data meint: (26.5.2010 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Wenn bei mir ein Gast zu Besuch ist, dann darf der bei mir telefonieren und im WLAN surfen. Es ist verschlüsselt und ich gebe ihm mein Passwort. Nun habe ich im Sommer eine Party, viele Freunde, viele Laptops, alle dürfen ins WLAN, warum auch nicht.

    Eigentlich kann ich das nach obigen Urteil nicht mehr tun oder ich müsste überwachen und wenn müsste ich nach jeder Party mein Passwort ändern ? Das ist weltfremd. Und es erzeugt einen Staat in dem niemand mehr jemand anderem vertraut. Und warum ? Wegen einem Song zu 0,99 Euro.

    Digital_Data

  49. saublöd meint: (26.5.2010 um 15:46) AntwortenReply to this comment

    Als Anwalt muss man den Unterschied zwischen einem uverschlüsselten und einem unzureichend gesicherten WLAN nicht kennen oder?

  50. PA meint: (26.5.2010 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @Digital_Data: "Viele Freunde, viele Laptops"? Wozu brauch ich auf einer Party (!) einen Laptop mit Internetanbindung? Um dem Freund per Facebook und/oder Twitter mitzuteilen, er möge mal ein Bier mitbringen?

    Ihre Schlussfolgerung sind durch das Urteil auch nicht gestützt, da es gesicherte Netzwerke überhaupt nicht betrifft. Ggf. könnte man Sie imho höchstens verpflichten, Ihre Gäste aufzufordern, keine UrhG Verstöße zu begehen – damit hätten Sie wohl das zumutbare getan…

  51. Sebastian Thürrschmidt meint: (27.5.2010 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    Aller deutschen Gartenzaunmentalität zum Trotz bleibt mein WLAN das, was es seit Jahren ist: offen. Nächstenliebe (so will ich das, obgleich bekennender Agnostiker, der Einfachheit nennen) läßt sich in diesem unserem Lande offenbar nur auf dem Weg des zivilen Ungehorsams praktizieren.

    Sollten plötzlich Abmahnungen ins Haus flattern, werde ich mir und meinen mitsurfenden Mitmenschen als kostengünstigere Alternative einen Ipredator-Account gönnen. Ist eh angedacht und eigentlich längst überfällig.

  52. Plasma meint: (27.5.2010 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    Sooo viele Geräte, die keine Verschlüsselung können, dürfte es nicht geben: Selbst 10 Jahre alte Speedport-Router der Telekom können bereits WEP

    Mit Aircrack ist das in ein paar Sekunden geöffnet. Auch WPA2 ist dank seiner Differenzierung in manchen Konfigurationen recht einfach zu öffnen, es dauert halt etwas länger als bei WEP.

    Mich würde interessieren wie es mit offenen WLANs aussieht, die einem "externen" nicht weiterhelfen, weil sie ihn nicht ins Internet lassen, bzw. solche die ihm nur wenig helfen, weil ich meiner Firewall erkläre z.B. nur SIP durchzulassen.

    Hintergrund ist, viele Unis und Fachhochschulen betreiben offene WLANs ohne Verschlüsselung und Passwort. Direkt hinter den AccessPoints beginnt aber ein VPN für das man sich registrieren muss.

    Mir persönlich schwebt so eine Lösung für zuhaus ebenfalls vor, da ich beim VPN den Cipher und die Schlüsselstärke selbst bestimmen kann. Ebenfalls ist es noch immer sehr oft mit großen Schmerzen verbunden, Verbindungen mit WPA2 herzustellen. Beim einen heißt es AES, beim nächsten CCMP, unsoweiterundsoblah. Bis da was zustandekommt kann es manchmal wirklich ärgerlich werden.

  53. Freestila meint: (27.5.2010 um 13:43) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema WEP: Was ist, wenn ich ein altes Gerät besitze, was nur WEP kann, mein Router jedoch auch WPA2? Da ich die oder das alte gerät gerne weiter verwenden möchte benutze ich natürlich WEP. EIn Update des Gerätes, damit es WPA2 kann, ist ja oftmals nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar.

    Wie sähe dieser Fall aus? WEP ist nicht sehr sicher, mit etwas krimineller Energie ist das schnell geknackt. Aber ob ich mich darauf verlassen kann, dass der Richter das genauso sieht? Beweisen kann ich meine Unschuld ja nicht, als "Beweis" gibt es ja immer nu die ominöse IP (die ja schon Thor zunichte macht :) )

    Ich halte letztlich diese ganzen Beweiswege über die reine IP als nicht stichhaltig. Eine IP zu ändern ist leicht, sich in ein Netzwerk hacken oder so oftmals ebenfalls. Wenn also keine Beweise auf dem Rechner gefunden werden sollte die Sache eigentlich klar sein. Gut, dann werden viele Verfahren eingestellt (Stichwort verschlüsselte Festplatte – keiner kann mich zwingen das Passwort frei zu geben, zumal dank versteckter Partition bzw. der Tatsache, dass eine solche nie ausgeschlossen werden kann, auch dies kein Beweis ist).

    Eine allgemein mögliche Lösung sehe ich nicht. Aber der Ansatz über die IP zu urteilen ist ungerecht und falsch.

  54. Michael meint: (27.5.2010 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht's denn mit der anderen Seite, dem Surfer aus? Im Polizeibericht gab's gerade was dazu:
    http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/14915/1619254/polizei_mannheim

    Einer Anzeige wegen Verstößen gegen das Telekommunikations- und das Datenschutzgesetz sieht eine 31-jährige Mannheimerin entgegen. Gestern Abend wurde sie um 20.00 Uhr von einem Passanten in Neckarau dabei beobachtet, wie sie am Straßenrand saß und mittels Laptop im Internet unterwegs war. Als der Zeuge bemerkte, dass die 31-Jährige hierbei offenbar einen "fremden" Zugang nutzte, machte er die Mannheimerin auf die Illegalität ihres Handelns aufmerksam. Diese ignorierte jedoch den Hinweis, woraufhin der Mannheimer die Polizei verständigte. Gegenüber den Beamten räumte die Computerfreundin ein, über den ungesicherten Zugang eines Anwohners "gechattet" zu haben. Ihr Notebook wurde als Beweismittel einbehalten.

    Ist das vorgehen rechtlich gedeckt?

  55. Michael meint: (27.5.2010 um 21:56) AntwortenReply to this comment

    http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/14915/1619254/polizei_mannheim

    Einer Anzeige wegen Verstößen gegen das Telekommunikations- und das Datenschutzgesetz sieht eine 31-jährige Mannheimerin entgegen. Gestern Abend wurde sie um 20.00 Uhr von einem Passanten in Neckarau dabei beobachtet, wie sie am Straßenrand saß und mittels Laptop im Internet unterwegs war. Als der Zeuge bemerkte, dass die 31-Jährige hierbei offenbar einen "fremden" Zugang nutzte, machte er die Mannheimerin auf die Illegalität ihres Handelns aufmerksam. Diese ignorierte jedoch den Hinweis, woraufhin der Mannheimer die Polizei verständigte. Gegenüber den Beamten räumte die Computerfreundin ein, über den ungesicherten Zugang eines Anwohners "gechattet" zu haben. Ihr Notebook wurde als Beweismittel einbehalten.

  56. Ausländer meint: (28.5.2010 um 13:03) AntwortenReply to this comment

    @Michael

    Na, der "aufmerksame" Passant bekommt in Deutschland garantiert einen Orden.
    Mich würde auch brennend interessieren gegen welche Gesetze man da verstösst?
    Mir scheint die Polizei (und die Justiz) hat nichts besseres zu tun!

  57. sp meint: (29.5.2010 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    Hab mein zweiten WLAN Router, der bisher unverschlüsselt für jeden zur Verfügung stand, nun auch von seinen dienstlichen Pflichten befreit. Fande es persönlich immer gut, von unterwegs schnell mal über ein freies WLAN seinen Internet-Kram zu erledigen. Das wird nun aber schwieriger denn je. Eplus wird sich bei mir freuen, noch mehr Gebühren für überteuerten Datentransfer.

  58. Ausländer meint: (29.5.2010 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Fragt sich nur was mit den zahlreichen freien WLans in Cafes, Hotels etc. passiert?
    Werden die auch alle abgeschaltet oder muss ich künftig bei einem Deutschlandbesuch mein polizeiliches Führungszeugnis der Kellnerin vorlegen um einen Zugangscode zu bekommen?
    Soviel Schwachsinn und Erbsenzählerei kann es wohl nur in Deutschland geben.
    Sind Behörden so schwach die illegalen Musikanbieter ausfindig zu machen? Muss man da den normalen Internetbenutzer kriminalisieren?
    Und bitte, jetzt nicht wieder sagen diese Server stehen ja in Kasachstan oder Timbuktu, da kommt man nicht ran.
    Das war schon bei den Kinderpornoseiten eine verdammte Lüge der Politik!

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