Platte mit Sprung
Die Länderinnenminister fordern ein Revival der Vorratsdatenspeicherung. Dabei hören sie sich an wie eine Platte mit Sprung. Die Argumente als solche werden aber auch nicht besser.
So wird beklagt, im Jahr 2007 seien nur 20 % der Anfragen auf Verbindungsdaten erfolglos geblieben, weil die Daten nicht mehr vorhanden waren. Im laufenden Jahr 2010 seien es schon 60 %.
Mit der so schmerzlich vermissten Vorratsdatenspeicherung kann die aus Sicht der Innenminister erfreuliche Zahl für 2007 aber kaum etwas zu tun haben. Die Vorratsdatenspeicherung wurde zwar im Jahr 2007 beschlossen. Sie trat aber erst am 1. Januar 2008 in Kraft.
So falsch die bisherige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung auch war, so problematisch bleibt die Situation komplett ohne Speicherung.
Man muss sich vor Augen führen:
Vor der Vorratsdatenspeicherung speicherten die Provider u.a. zu Abrechnungszwecken die Verbindungsdaten oft 4-6 Wochen. In Ermittlungen erhielt die Polizei nach richterlichen Beschlüssen in Einzelfällen die Erlaubnis, bei den Providern anfragen zu dürfen. Die Vorratsdatenspeicherung erweiterte diese Speicherfrist auf 6 Monate und legte zusätzliche Speicherdaten wie E-Mail Header fest.
Der Stop der Vorratsdatenspeicherung durch das BVerfG führte dazu, dass die Provider ihre Verbindungsdaten bereits nach wenigen Stunden, spätestens einigen Tagen löschten. Inklusive aller IP-Adressen. Dies führt faktisch dazu, dass etliche Kriminalkomissiariate der Polizei, die IT-Ermittlungen durchführen, ihre Arbeit größtenteils einstellen mussten. Es gibt einfach keine Informationen mehr, welche IP-Adresse zu welchem Anschluss/Nutzer gehört. Das Internet ist dadurch faktisch ein rechtsfreier Raum geworden. Phishingattacken, Betrugsversuche & co, bei dem Geschädigte oder Webseitenbetreiber nur die IP-Adresse des Täters feststellen konnten, können kaum noch aufgeklärt werden, weil die Herkunft der IP nicht mehr rückverfolgt werden kann. Spätestens, wenn man selbst Opfer eines noch so kleinen Computerbetrugs wird, wird man sich tierisch ärgern, weil die Verfahren mangels Ermittlungsmöglichkeiten reihenweise eingestellt werden.
Nach dem BVerfG Urteil ist die Situation erheblich schlechter als vorher. Diesen Schuh müssen sich selbstverständlich die Politiker anziehen, die das Schlamassel mit der Vorratsdatenspeicherung verursacht haben.
Fakt ist, dass die Speicherung sämtlicher Kontaktdaten und E-Mail Headern weit über das Ziel hinausgeschoss.
Fakt ist aber auch, dass wir zumindest eine "Vorratsdatenspeicherung light" brauchen, die IP-Adressen mit Anschlussinhaber für einen Zeitraum mehrerer Wochen oder weniger Monate speichert, um in Zukunft überhaupt eine Handhabe gegen Kriminalität im Internet zu haben. Wollen wir dies nicht, ist eine Strafverfolgung nach Internetstraftaten nicht mehr durchführbar.
Lockerer Umgang mit Fakten ist aus der Ecke ja nichts Neues. Vielleicht sollten die Herren mal damit anfangen, ihre Kriminalstatistiken nachvollziehbar zu gestalten, vorher lässt sich ein weiterer Bedarf an Ermittlungsmitteln ohnehin nicht erkennen.
Es ist schon bezeichnend, mit welcher Qualität dort versucht wird die Sau durchs Dorf zu prügeln.
@1: Im Falle von Internetbetrug ergeben sich immer mehr Spuren als nur die IP – zumeist ist ja ein Geldtransfer Teil des Vergehens.
@4 Gut möglich, aber Internetbetrug ist ja auch nur ein Internetdelikt von vielen. Was ist mit Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, dem sog. "Datendiebstahl", Wirtschaftsspionage, Hinweisen auf sexuellen Missbrauch oder ähnlichem? Wenns schlecht läuft, liegt eben nur eine IP-Spur vor.
@1 "Vorratsdatenspeicherung light" ist das in den USA bewährte "Quick Freeze" mit dem sich auch die meisten Gegner der anlassunabhängigen Vorratsdatenspeicherung anfreunden können. Einziges Problem dabei, "quick" ist wohl das letzte Attribut, was mir zum Thema Strafverfolgung einfällt.
@Mirko Nr.1 & Nr.5:
Das ist natürlich großer Quark den Sie da von sich geben. Die Vorratsdatenspeicherung sollte mal zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden, weil wie sich alle erinnern können, 1000e Bomben jeden Tag an obskuren Schauplätzen hochgehen. Für die Fälle die sie ansprechen, wurden erst im Nachhinein Begründungen erfunden, damit man diese ganze Scheiße legitimieren kann.
Jeder, aber auch wirklich jeder, der den Begriff "rechtsfreier Raum" im Zusammenhang mit em Internet benutzt macht sich lächerlich. So lächerlich, daß selbst – so sie denn möglicherweise geäußert werden – alle anderen Argumente zu ignorieren sind.
@7 Christian:
Ich spreche nicht von einer Rechtfertigung der bisherigen Vorratsdatenspeicherung, ich habe mich selbst dagegen ausgesprochen. Ich spreche vielmehr von der Notwendigkeit, weiterhin über einen längeren Zeitraum (durch Speicherung) IP-Adressen den Anschlussinhabern zuordnen zu können, was seit dem BVerfG-Urteil nicht mehr geschieht. Da IP-Adressen nunmal die primären Spuren sind, die Straftäter im Internet hinterlassen, ist eine effektive Strafverfolgung ohne Nutzung der IP-Adresse eingeschränkt. Nicht jede Straftat ist so simpel wie "Schülerinnen A und B können sich nicht leiden, daraufhin wird B von A unter Realnamen im schülerVZ gemobbt."
Mehr, aber auch nicht weniger, habe ich geschrieben.
@7 Christian
die Vorratsdatenspeicherung war nie auf nur Terrorismus geplant …. niemand sollte Bundestrojaner wie das ausspähen von systemem so schön getauf wurde mit der Vorratsdatenspeicherung verwechseln … der Bundestrojaner war gegen Terror gedacht … Vorratsdatenspeicherung war wohl auf "bitte" der USA uu wegen Terror in EU eingeführt worden aber eben bei uns nicht nur zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung…
Es ist doch ohnehin nicht möglich, von einer IP auf einen Menschen zu schließen, sondern man kommt damit nur an eine Maschine. Wenn sie das Kennzeichen eines Autos notieren, kommen sie damit vielleicht auch an den Halter, aber der wird ihnen nicht sagen können, wer sein Auto geklaut hat, um damit eine Bank auszurauben. Genausowenig kann ich ihnen sagen, wer meinen Computer gehackt hat, um ihnen die neuste Malware anzudrehen.
Was ich damit sagen will: Die Verbindung von einer IP zu genau dem Menschen, der irgendetwas getan haben soll, ist keinesfalls so "offensichtlich".
@9 Mirko:
Ach, dir Mär von der IP die immer zugeordnet werden kann. Sorry, aber das ist einfach Unsinn.
Das fängt mit den Datensätzen an sich bereits an. Wer garantiert das die dort gespeicherten Uhrzeiten auch korrekt sind? Wer bürgt dafür das die gespeicherten Daten wirklich korrekt sind? Ein kleiner Fehler bei der Uhrzeit des Providers, und schon stimmt das alles nicht mehr. Ein unbemerkter Fehler in der Datenbank, schon ist das alles nur noch Makulatur.
Dann geht es weiter mit der IP an sich. Ist die überhaupt einem einzelnen Anschluss zuzuordnen? Beispiel UMTS: Dort bekommen viele Leute die gleiche IP, zur gleichen Zeit. Eine Zuordnung ist dort überhaupt nicht mehr möglich.
Da der IPv4 Adressraum fast komplett voll ist, ist anzunehmen das in Zukunft immer mehr Provider IP Adressen mehrfach vergeben, gleichzeitig.
Als nächstes wäre die Frage ob der Anschlussinhaber denn auch wirklich die Person ist, die man finden will. Einfachstes Beispiel ist es wenn jemand den Rechner/Anschluss eines Freundes benutzt um Mist zu bauen. Weiter geht's mit der ganzen Malware. Wer garantiert denn das ein Rechner nicht ferngesteuert ist, und so als Proxy für die Schandtaten herhalten muss?
Achja, Proxies: Wer wirklich Unfug machen will der benutzt einen Proxy, am besten im Ausland. Mit etwas mehr Paranoia kann man dann über mehrer Proxies gehen, wie eine Kette. Da ist dann garantiert nichts mehr nachvollziehbar.
Warum wird in Zusammenhang mit dem Internet eigentlich immer von "rechtsfreier Raum" geblubbert? Mit welcher Rechtfertigung soll da was auf Vorrat gespeichert werden, wenn es doch viele andere Wege gibt? Muss der Briefverkehr dann auch bald lückenlos gespeichert und nachvollziehbar sein? Briefkästen abschaffen, Versand nur in der Filiale unter Vorlage des Perso's?
Wer davon redet das die VDS, in welcher Form auch immer, notwendig sei, der zeigt lediglich das er entweder keine Ahnung hat, viel zu kurz denkt, oder nur eigene Interressen durchsetzen will.
Grüe,
Chris
@Kaboom:
Genau, wir haben in der Slowakei ein Konto blitzartig (das dauerte Stunden!) gerichtlich unter Kuratel stellen lassen und die Ermittlungsbehörden haben dann die Eingänge – alle so im 5-€-Bereich – gezählt. Nach 2 Tagen war das Konto gesperrt und der Kontoinhaber kriegte eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft. Da er nicht erschien, gabe es den Beschluss, dass die Bank alle Buchungen ab dem Tag des Kuratel-Antrages rückzubuchen habe. So geht das und es geht, von dem Kontoinhaber – existiert er nun real oder nicht ist da ja eher egal – hat niemand mehr was gehört&gesehen, wahrscheinlich ein Fake. Geht man aber von der Idee aus, dass die zuallererst Weltenordnung wiederhergestellt und bvor allem anderen der Täter gefasst werden muss und Hintanhaltung von Schaden eher uninteressant ist, ja dann, dann hat man deutsche Zustände oder kriegt solche.
Stuff
@Mirko:
Und wenns ganz schlecht läuft, führt die zu einem anonymen Proxy.
Da aber in denen von Ihnen aufgeführten Fällen natürlich der Täter niemals nicht auf so eine Idee käme, ist es natürlich gerechtfertigt, alle IP zu speichern, am besten europaweit, aber natürlich reicht das auch nicht…
(darum war es schon ganz richtig Bewegungs- und Kontaktprofile von allen zu speichern und allen (zumindest den Geheimdiensten) zugänglich zu machen, da erkennt man schon im Vorfeld die Gefährder, denen solche Straftaten zuzutrauen wären und kann präventive Maßnahmen ergreifen…)
P.S.: Ich gebe zu, bei diesem Thema bin ich nicht mehr objektiv und reagiere inzwischen in nicht vorhersehbarer Weise; ich glaubte zu Überwachungsmaßnahmen, die jeden betreffen, wäre inzwischen alles gesagt. Inzwischen bin ich so pessimistisch, dass ich glaube, die Politik wird alles daransetzen, diese Maßnahmen gegen jegliche Vernunft durchzusetzen, der nächste Schritt ist dann der zwangsweise abgenommene genetische Fingerabdruck von jedem…
@GxS
Die DNS_Signaturen werden doch teilweise schon bei Verkehrskontrollen erpreßt und wer glaubt, da? da was gelöscht wird, soll sich noch mal mit dem Mooshammermord beschäftigen.
Nuja, 2007 hieß das vielleicht nicht "Vorratsdatenspeicherung", aber es wurden durchaus Daten gespeichert, sehr unterschiedlichen Umfangs und Dauer. Da waren auch nicht alle glücklich damit, aber es war noch überschaubar. Dann wollte die Politik viel mehr haben, ist damit auf die Nase gefallen und hat jetzt einen Zustand, der (für den Ermittler) schlechter ist als der davor. Mein Mitleid hält sich in Grenzen: Dann man könnte die Ermittlungsbehörden dahingehend auszustatten, daß innerhalb von wenigen Tagen eine Anfrage Richtung Provider auf die Reise geht; aber dann kann man halt nicht mehr auf andere zeigen und müßte, statt Geld dort herauszuziehen, mal einges davon in die Substanz stecken – und nicht in Kirchturmprojekte wie Online-Durchsuchung.
@barbie aus berlin:
Das ist noch nicht flächendeckend und betrifft nicht jeden (nur den, der Pech hat, und die Chancen, dass bei Massengentests die Daten anschließend wirklich gelöscht werden, sind gegeben);
mit Mooshammer läßt sich das aber wunderbar rechtfertigen; aber da war die Löschung der Daten nur ein paar Tage überfällig und wäre wahrscheinlich bald erfolgt; inzwischen wurden die Gesetze dazu allerdings ein paar mal geändert…
Hier wurden die Auswirkungen aber auch schon diskutiert:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/10/27/dna-kein-delikt-ist-zu-klein/
aber, wie gesagt, ich argumentiere inzwischen bei diesem Thema ausgesprochen emotional und bin wahrscheinlich nicht mehr fähig, objektive Gründe für die Überwachung der Bevölkerung zu akzeptieren…
@Mirko:
[...]Was ist mit Beleidigung, Verleumdung,
[...]
LOL und bei der von Dir geforderten Light-Version gibts vom Richter die Erlaubnis die Daten zu verwenden, trotz der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes dass wenn gespeichert diese Daten nur bei schwersten Straftaten und der Gefahr für Leib und Leben verwendet werden dürfen.
Dürfte auf dem gleichen Niveau liegen wie die Kunstvagina dieses Politikers vgl. http://genevainformation.ch/archives/285
Btw. schon einen GPS-Sender implantiert? Im Schlafzimmer und vor allem Kinderzimmer schon die Kameras installiert? Hilft schließlich auch gegen diverse Straftaten und auf die Verhältnismäßigkeit kommt es Dir ja anscheinend nicht an…..
bombjack
@Mirko:
Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede kann gar nicht so wild sein, wenn der Autor eigentlich nur eine IP-Adresse ist. Ich wäre ja durchaus für einen Quick-Freeze-Ansatz zu haben, aber bitte nicht dafür.
Nun wird alles wieder von vorne beginnen. Mal sehen wie es dieses mal endet.
@sp:
Spätestens bei dem fünften Anlauf werden die Überwacher gewinnen, wenn sie einen Anhaltspunkt haben, die Diskussion erneut zu beginnen…
Bei der Einführung von Verkehrsampeln in den 20iger Jahren gab es (Ohne Quelle, oder: wie ich gehört habe…) eine Diskussion, ob man sich denn von einer automatischen Anlage und nicht von einem Menschen (in dem Fall Verkehrspolizisten) vorschreiben lassen könne, wie man sich zu verhalten hat: stehenbleiben, obwohl kein Auto kommt, oder nicht.
Diese Diskussion ist inzwischen obsolet, war aber damals (wenn Sie denn stattgefunden hat) außerordentlich wichtig für das Selbstverständnis des Menschen (darf man sich von Maschinen kontrollieren lassen?). Wann denn, wenn nicht damals, konnte eine solche Diskussion geführt werden?
Heute müssen wir diese Diskussion auch führen mit dem Thema Überwachung.
Vielleicht kommt sie uns in 90 Jahren genauso obsolet vor; ich hoffe, die Gegner der Totalüberwachung haben dann nicht verloren…
(Dann könnte es z.B. selbstverständlich sein, dass Überwachungskameras personenbezogen Menschen überwachen und bei "auffälligen" Verhaltensmustern Alarm geben…)
Diese Diskussion müssen wir jetzt und hier führen.
Leider mit den Politikern, die diese Republik hervorgebracht hat…
(Ich erinnere mich, damals, als ich zur Schule ging, galt Politik als schmutziges Geschäft auf das man sich besser nicht einließ…
Das galt bei allen, die ich kannte, leider sehen, dem entsprechend, unsere Politiker heute aus…)
Im übrigen meine ich, dass Karthago zerstört werden muss!
@M.:
Humanismus, ganz wichtig, immer dazusagen:
Humanismus bringt nichts…, völlig sinnlos, für die würscht, hat nie was verändert, Humanismus, scheiss drauf…
http://www.youtube.com/watch?v=bj5fPuw51bQ
:)
Die Richtlinie muss umgesetzt werden, deutsche Wunschträume sind egal.
@Mirko:
Die Pfeifen sollen einfach beim AG Köln behaupten, sie hätten ihn beim Filesharing erwischt, so schnell können die gar nicht gucken wie sie die IP bekommen.
Ein Bekannter der Jura studiert, haut einem Anwalt namens Schutt gerade seine Abmahnung um die Ohren, weil sie ihn als Anschlussinhaber ausgemacht haben. Dumm nur, dass er erst zwei Monate nach dem "Verstoß" die neue Wohnung bezogen und den Anschluss bestellt hat.
Die Auskunft vom AG Köln/Provider ist für die Herren Anwälte aber rechtsverbindlich, so dass diese Gangster nicht einmal Regressforderungen fürchten müssen. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, bleibt ihm als einziger Schutz eine 'negative Feststellungsklage', die aber Geld kosten würde, das er nicht zurückfordern kann. Schöne neue Welt.
Selbstverständlich meinte ich seine Anschlussdaten, die über das AG Köln zu ergattern sind, nicht seine IP…
Wenn Geld fließt, kann über die Kontonummer ermittelt werden.
Diese Prozentzahlen laden zum Herstellen eines falschen Eindruckes ein.
Wurden damals 200 Anfragen gestellt und jetzt 20000 ?
Bezogen sich die Anfragen jetzt auf sehr alte Vorgänge und damals nicht ?
VDS und Terrorismus!?
"Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe." Wiefelspütz
@Christian Nr. 10
Die damaligen Argumente zielten sehr wohl "nur auf Terrorbekämpfung ab". Selbstverständlich hatte der bildungsferne Rollstuhlsurver noch andere dynamische Ideen im Hinterkopf. Bevor Sie hier also wieder unwahre Aussagen tätigen, informieren Sie sich mal genauer.
Hier ein Link zum Informieren:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schaeuble-Kritik-an-Vorratsdatenspeicherung-unberechtigt-211283.html
Jeder, der in der Tat planmäßig Schindluder im Internet treiben will, kann das aufgrund der technischen Struktur auch jederzeit tun. Verschlüsselten IP-Tunnel zu einem anonymisierenden Proxy ohne IP-Logging im nahen Ausland, das geht so um die 10 Euro im Monat über die Theke und der ganze Vorratsdaten-Unsinn läuft komplett ins Leere – außer für die Doofen, aber die fasst man ja auch sonst recht einfach.
Wer ist eigentlich auf die Idee gekommen, dass das Internet ein Raum sei? Noch dazu ein rechtsfreier…
@Kaboom Nr.30:
Genau so sieht es nämlich aus, völlig korrekt! Die ganz Paranoiden nutzen dann wechselnde, anonyme UMTS-Karten. Mit der wird dann der IP-Tunnel nach Russland aufgebaut und nach einer weiteren Proxy-Kette über Mexiko, Uruguay und Südafrika kommen sie schlußendlich mit einer südafrikanischen IP wieder in Deutschland an. Da können sich Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Kopf stellen – da ist nichts zu machen.
Und da soll mir nochmal einer erzählen, wir brauchen eine VDS gegen die wirklich schlimmen Verbrechen. Nein, das Gegenteil ist der Fall: Ausschließlich kleine Vergehen und die Straftaten der ganz Blöden können so aufgedeckt werden. Halbwegs intelligente Verbrecher scheren sich einen Dre.. um die VDS.
Moin moin,
für mich stellt sich das Jagen des vermeintlich rechtsfreien Raumes Internet nur noch als Angst vorm Kontrollverlust dar, etwa wie ein "horror vacui 2.0". Diese Innenflitzpiepen haben auch Angst davor, das Polizisten im Dienst angegriffen werden, IMHO ist das Bestandteil der Stellenbeschreibung. Dafür sind die unter anderem bewaffnet und hoffentlich ausgebildet(da hab ich aber öfters Zweifel). Nein, ich bin nicht dafür, das es straffrei ist Polizisten anzugreifen. Ja, ich bin auch nicht dafür, mehrere Schüsse in den Rücken als Notwehr auszulegen, na ja ich bin kein bayrischer Staatsanwalt. Tipp, es liegt nicht nur am "Gegner" aka gemeiner Bürger, es liegt am System und am gemeinen Kantenbullen und deren Vorgesetzten selbst! Nur Stichworte: unprofessionelles Duzen, Quartzhandschuhe, Polizisten haben immer Recht, völlig (sinn-)freies Benutzen der Sondersignale(manno die Ampel ist immer rot), unprofessionelles(gewolltes?) Provozieren, Polizeitaktik ist ein Fremdwort, Christian "Töpfchen"-Pfeiffer käufliche Studien(Autor der "Neuen Gewalt gegen Bullen"-Märchen), Anzugsordnung, Fehlen individueller Kennzeichen, Korpsgeist, uswusf. Kurz gesagt besser erst einmal an die eigene Nase fassen, bevor man Gesetze ändert!
Grüße vom Ex-Bullen
@Mirko: Bei "echten" Straftaten dürften durchaus weitere Beweismittel exisiteren. Kontoverbindungen zum Beispiel. IP-Adressen braucht man nur zur Verfolgung von Meinungen und Filesharern.
Wenn dich jemand in der Fußgängerzone abzieht, ist der auch anonym, und es wurde nicht vorher auf Vorrat gespeichert, wer sich zu diesem Zeitpunkt alles dort aufhielt, damit die Polizei weniger Arbeit hat. Da rät dir diese auch nur, auf das Portemonnaie aufzupassen.
Mir geht der dahingeplapperte Begriff "rechtsfreier Raum" seit Jahren auf den Senkel, weil mit dem ein Zustand beschrieben werden soll, der de facto nicht existiert. "rechtsfrei" wäre ein Bereich nämlich nur dann, wenn für diesen keine Gesetze gelten oder beachtet werden. Deutschland ist eher ein überreguliertes Land, mit tausenden eigenen Gesetzen und Rechtsverordnungen auf Bundes- wie Länderebene, auch bezüglich der Kommunikation und des Internets, zu dem dann noch EU-Gesetze hinzukommen. Der Verzicht auf die anlasslose Speicherung von Vorgängen der Telekommunikation macht weder den Gebrauch des Telefons noch des Internets zum unregulierten, rechtsfreien Raum.
und nochmals zurück zu den IP Adressen:
Es gibt keine Garantie dafür, dass die IP Adresse wirklich stimmt. Es kommt auch noch auf das Routing an. Hier einfach erklärt: http://www.cyberfahnder.de/nav/news/art10/art-1005-10.htm
Und hier noch der entsprechende Heise Artikel: http://www.heise.de/newsticker/meldung/IP-Adressen-nur-mit-sicherem-Routing-eindeutig-999457.html
Der Provider speichert die Zuordnung der IP-Adressen für einen Zeitraum wie 3 Monate (aber keine staatliche, zentrale Speicherung). Über einen richterlichen Beschluss kann diese erfragt werden und als Hinweis (nicht Beweis) für weitere Ermittlungen verwendet werden.
Das war doch eine akzeptable Regelung. Warum nicht wieder einführen?
@ Kommentator 1:
Wie nach wenigen Stunden Verbindungsdaten gelöscht werden habe ich bei meiner Abmahnung durch die Musikindustrie erfahren. Da waren noch Wochen später Verbindungsdaten vorhanden (die dann offensichtlich auch noch falsch waren)
@Mirko: "Strafverfolgung nach Internetstraftaten nicht mehr durchführbar"?
Genau die Argumentation der Stasi 2.0 Verfechter. Es müssen auch alle Bus- und Bahntickets personalisiert gespeichert werden, sonst können die Ermittler nicht arbeiten, oder? Oder alle die ein Messer kaufen? Selten so einen Blödsinn gelesen.
Die überwiegende Mehrheit der missbrauchten Kinder wird in Privatwohnungen missbraucht.
Darum brauchen wir Vorratsvideoaufzeichnungen in Privatwohnungen!
DAS SCHLAFZIMMER DARF KEIN RECHTSFREIER RAUM SEIN!
Etwas zur formellen Ungültigkeit der Vorratsdatenspeicherung
In der Verfügungsvorlage für das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG [1] wird auf Dokumentenseite 70 unter 5. Abs. 1 Satz 2 die grundgrechtliche Einschränkung der Artikel 10 Abs. 1 GG sowie 12 Abs. 2 GG erwähnt:
„Die Einführung gesetzlicher Vorschriften zur obligatorischen Speicherung von Verkehrsdaten durch die Diensteanbieter greift zwar in das Fernmeldegeheimnis der Telekommunikationsnutzer nach Artikel 10 Abs. 1 GG und in die Berufsausübungsfreiheit der Anbieter der Telekommunikationsdienste nach Artikel 12 Abs. 1 GG ein.“
Im Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 [2] heißt es auf der letzten Seite:
Artikel 15 – Zitiergebot
Durch die Artikel 1 und 2 dieses Gesetzes werden das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Dazu:
Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG (Zitiergebot) [4]
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Zitiert wird hier nur der Artikel 10 GG (Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis), nicht aber die ebenfalls eingeschränkten Grundrechte aus den Artikeln 2 (freie Entfaltung der Persönlichkeit), 12 (freie Berufswahl), 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) und 14 (Eigentumsrecht) GG.
„Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes.“ BVerfG, 1 BvR 668/04 vom 27.7.2005 Rnr. 86
Quellen:
[1] http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=1&ved=0CAgQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.bmj.bund.de%2Ffiles%2F-%2F2047%2FRegE%2520TK%25DC.pdf&ei=JFbpSoueE4nE-QaLtNHsCw&usg=AFQjCNHV6C2Q2opCF81F0fl9YUjOfl_-4A
[2] http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf
[3] http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050727_1bvr066804.html
[4] http://grundrechteforum.de/grundgesetz/#019
@Mirko: Zu Deinen Aussagen
> Vor der Vorratsdatenspeicherung speicherten die Provider u.a. zu Abrechnungszwecken die Verbindungsdaten oft 4-6 Wochen.
> Der Stop der Vorratsdatenspeicherung durch das BVerfG führte dazu, dass die Provider ihre Verbindungsdaten bereits nach wenigen Stunden, spätestens einigen Tagen löschten.
Das ist nicht richtig. Zu abrechnungszwecken dürfen die Daten ja immer noch gespeichert werden. Ich würde also vermuten dass die Erhöhung der Quote der nicht-beantworteten Anfragen damit zusammenhängt dass viel mehr angefragt wird
@bombjack:
Das mit der Kamera im Kinderzimmer ist aber zweischneidig: Natürlich versiegelt. Könnte Kinderpornographie sein! Nur hiezu berechtigte, vereidigte Beamte, die versichern, keinerlei Gefühle zu zeigen, dürfen Einblick nehmen. Und nur bei Verdacht schwerer Straftaten, wie etwa unflätiges Trollen im Web oder bei Strafmündigkeit der Kinder, da schaut sich ein Profiler die Videos an und gibt Prognosen ab. Auch kann im Scheidungsverfahren auf Antrag eine Sichtung vorgenommen werden.
Stuff
@1:dieses argument zieht nicht, da die meißten phishing-mails wohl kaum aus deutschland, und wohl kaum von dialin anschlüssen kommen werden. hier sieht man mal wieder was passiert wenn halbwissen auf politik trifft, selbst wenn noch so ein guter gedanke dahinter steckt, es kommt nichts nützliches dabei raus.
heutzutags wird der großteil der anfragen nach userdaten wohl wegen filesharing gestellt.
gruß
…
Also auf der einen Seite: VORRATSDATENSPEICHERUNG DIENT NUR ZUR BEKÄMPFUNG DES INTERNATIONALEN TERRORISMUS :).
Das hast unser Rollstuhlfahrer gesagt.
Und es sollte selbst in Deutschland noch recht schwer fallen, einen beleidigenden Troll zum internationalen Terroristen zu erklären. Welche Nachteile haben die "Ermittler" also damit, dass die VDS abgeschafft wurde?
*
Die Sache ist ganz einfach: die VDS wurde von einem Ermittlungsinstrument zur ermittlung selber umgewandelt.
"Früher" mußte man erstmal einen Verdacht haben, den man dem Richter vorlegen konnte, damit dieser das Abhören des Telefons etc. erlaubt. Also war im Voraus Ermittlungsarbeit notwendig.
Bei der VDS genügt eine Anfrage und man kriegt alle Daten – und kann daraus dann einen Verdacht ableiten. So muß man nichts mehr ermitteln, sondern kann "Verbrechen" einfach per Rasterfahndung suchen. "Operation Himmel" war ja auch ein voller Erfolg gewesen ;).
Heute wird argumentiert, man könne dank der VDS keine Ermittlungen mehr durchführen.
Warum eigentlich nicht? Jeder Richter erlaubt das Abhören, wenn der Verdacht auf Verbrechen ausreichend ist. Nur muß man als Ermittler erstmal diesen Verdacht begründen können.Und das bedeutet eben Ermittlungsarbeit.
Und wer heute immernoch meint, dass der Staat mit der VDS verantwortungsvoll umgehen könnte, der sei mal an die Aufhebung des Bankgeheimnisses erinnert. Ursprünglich auch unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung eingeführt, gehört heute bei jedem Hartz IV Antrag die "routinemäßige" Abfrage aller Kontobewegungen dazu – zur "Förderung der Steuerehrlichkeit".
Der idiotische "Traum" des BKA scheint zu sein, alles, was man bekommen kann zu speichern, um dann ganz bequem vom Schreibtisch aus per Rasterfahndung die Verbrechensstatistik aufpolieren zu können. Raser werden per Mautbrücke abkassiert, Steuerhinterziehung findet man durch Abgleich der Kontendaten und Internetkriminalität bekämpft man per VDS. Und wenn man dann noch die Straßen – so wie in London – mit Kameras zupflastert, kriegt man auch noch den Rest aller Verbrecher.
Orwell läßt grüßen :).
Hallo Herr Vetter,
wehalb veröffentlichen Sie meinen Kommentar zur Ungültigkeit der Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG, nicht?
@1
Nichts lässt sich leichter fälschen als eine IP-Adresse. Was bringt also eine VDS für IP-Adressen bei einer russischen IP??
@ mirco
ich benutze gerade die IP 130.94.129.2
ha ha ha, du STASI 2.0
so nu stell mal fest wo ich sitze
@GxS/21: Die Diskussion mit der Ampel läuft eigentlich immer noch – zumindest nachts um 3, wenn irgendein gelangweilter Polizist Radler mobben will (und die fahren ja alle bei Rot – weil man bei Grün von den unaufmerksamen Rechtsabbiegern umgenietet wird, es also noch gefährlicher ist ;-).
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz jedenfalls scheint für die deutsche Polizei ein ganz großes Problem zu sein. Da werden schon schnell mal Hausdurchsuchungen wegen eher kleinen Straftaten mit einer ganzen bewaffneten Sondereinheit durchgeführt, und Geräte wie Computer, von denen man in einer oder zwei Stunden vor Ort ein Komplettbackup ziehen kann, auf Jahre hinaus beschlagnahmt – also bandenmäßiger bewaffneter Einbruch mit Diebstahl nach §244 StGB statt einfacher Hausfriedensbruch. Genauso wird alles, was mal wegen Terrorismus eingeführt wurde (und bei Terrorismus wäre das Auslesen einer VDS-Datenbank dann auch irgendwo verhältnismäßig) letztlich nur gegen Bagatellen angewendet, weil die halt öfter vorkommen.
So nachts um 3 über eine rote Ampel radeln hat bei korrekter Anwendung der Gesetze ja auch 4 Wochen Fahrverbot zur Folge (also perverserweise Radl-Zwang, denn nur das Autofahren kann einem verboten werden ;-), auch etwas, was völlig jenseits der Verhältnismäßigkeit ist.
@1: wo soll man da anfangen? Nein, die Provider löschen abrechnungsrelevante Daten nicht nach wenigen Stunden. Allerhöchstens werden diese nach der Abrechnung gelöscht. Eigentlich fast logisch, oder?
@Mirko: "Was ist mit Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede" Solche Privatklagedelikte sollen eine verdachtsunabhängige Datenspeicherung von 80 Millionen Deutschen rechtfertigen? Haben Sie noch alle Tassen im Schrank, oder sind Sie der Propaganda schon auf den Leim gegangen?
@Unterdosis: *rofl*
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,697592,00.html
der Spiegel wiederholt die Platte.
Und, hat noch jemand einen Tipp, wie man sich zu diesem Zeitpunkt noch dagegen engagieren kann?
@Mirko:
Klar wir brauchen so etwas ganz dringend!
Warum nicht gleich die Bundespost zwingen bei jedem Brief die Absender zu registrieren. Am besten mit Personalausweissnummer.
Es könnte ja sein, dass es sich um einen beleidigenden oder Drohbrief handelt.
So etwas kann doch nicht elaubt werden!
Am besten jeder bekommt ein GPS-Gerät mit eindeutiger Nummer implantiert und die Polizei speichert die Daten über 10 Jahre.
Damit kann die Polizei eindeutig feststellen wer an z.B. an einem Banküberfall beteiligt war, wie er dahingekommen, und wie er wieder geflüchtet.
Keine Fahrerflucht bleibt nunmehr ungesühnt. Jeder dessen Auto mal eine kleine Beule bekommen hat als er in der Innenstdt parkte, wird das als Opfer sehr zu schätzen wissen.
Man kann sogar problemlos feststellen wer in der U-Bahn schwarzfährt oder bei einer Demo mitmacht. Solche Parasiten gehören bestraft. Sie sind "gesellschaftsshädiger".
Solche "Gefährder" müssen beobachtet werden, kontinuierlich.
Als zusätzlicher Bonus werden die "potentiellen Gefährder" abgeschreckt, und verhalten sich wie es sich gehört.
Lieber Mirko, manchmal wundere ich mich wirklich wie einfach Leute bereit sind ihre Rechte und Freiheiten aufzugeben.
Wenn die Polizei Indizien eines Verbrechens hat, und ein Richter diese als gerechtfertigt ansieht, dann besteht auch jetzt, ohne VDS, die Möglichkeit jemandes Telefongespräche und Internetleitung abzuhöhren.
@54(eschb): Völlig richtig. Das reale Leben ist ganz offensichtlich ein vollkommen rechtsfreier Raum!
@Bernd Paysan:
[...]denn nur das Autofahren kann einem verboten werden ;-)
[...]
Nicht ganz vgl.
http://www.rechtslupe.de/brennpunkt/fahrradverbot-wegen-trunkenheit-318938
bombjack
Aber nicht immer.
http://www.kostenlose-urteile.de/Betrunken-auf-dem-Fahrrad-Radfahrer-erhaelt-kein-Fahrradverbot-nach-Alkoholmissbrauch.news8563.htm
@Bernd Paysan:
Ich meinte das mehr grundsätzlich: 1924 musste ein Gesetz erlassen werden, dass die Zeichen der Ampel mit den Anweisungen des Polizisten gleichstellt.
Natürlich ist das (aus heutiger Sicht) "vernünftig", obwohl einige Gemeinden einen Rückgang der Unfälle bei Abschaffung von Ampeln registriert haben…
Natürlich haben sich auch Verhaltensweisen von den Menschen unabhängig von Gesetzten eingebürgert: als Autofahrer z.B. bleibe ich auch nachts um 3Uhr bei einer roten Ampel stehen (nicht unbedingt als Fußgänger oder Radfahrer, ausser wenn ich betrunken bin…) und das unabhängig davon, ob das gesetzlich sanktioniert wird; ich gehorche also einem Automaten und denke mir nichts dabei…
Heute wird mit großem Einsatz daran geforscht, in Kameraaufzeichnungen "auffälliges" Verhalten von Personen zu erkennen. Aus Sicherheitsgründen, wenn jemand plötzlich weg läuft, hat der Gründe, man kann ihn dann festnehmen und befragen …
Personenerkennung ist ebenfalls ein Thema; d.h. der Täter wird automatisch erkannt (vielleicht falsch, dann hat er eben Pech gehabt, aber die Systeme werden besser). Das hier z.B. Bewegungsprofile, wie Sie die Vorratsdatenspeicherung liefert, nützlich ist, steht ausser Frage. Wir müssen nun diskutieren, wieviel Überwachung wir wollen.
Das ist ein ernstes Problem, das man nicht einfach mit: Wir wollen keine Überwachung beantworten kann (siehe Mooshammer, das hat zwangsläufig auch Vorteile bei der Rechtsprechung). Die Antwort 1924 konnte ja auch anders lauten, nämlich dass Ampeln nur unverbindliche Empfehlungen darstellen…
Es steht dabei für mich ausser Frage, dass @Wolle Recht hat und die meisten Befürworter nur einen angeblichen Kontrollverlust fürchten. Darum muss die Speicherung kommen, auch wenn sie sinnlos sein sollte, weil sie zur Zeit zu sehr eingeschränkt sein sollte. Aber solche Schranken werden, so sicher wie der Klingelbeutel in der Kirche, fallen (die Diskussion über die Mautbrücken ist dazu ein Vorspiel). Ein bisschen Überwachung geht nicht, wenn es alle (automatisiert) trifft, das ist so ähnlich, wie ein bisschen schwanger. Und das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich erlaubt…
Was ich hier beschwöre, ist übrigens keine Dystopie (bzw.muss es nicht sein) ich fühle mich ja auch nicht eingeschränkt durch die Tatsache, dass ich nachts vor einer Ampel halte…
(auch wenn Deine Beispiele sicher ärgerlich sind und die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist, ist Deutschland deswegen zumindest heute noch ein Rechtsstaat…)
Grüße
@Mirko:
Das Internet ist genauso wenig ein Rechtsfreierraum, wie die Straße.
Wenn man in der Realität jemand auf der Straße begegnet, vertraut man diesem Jemand? Fragt man dort auch nicht nach dessen Identität?
Im Internet vertraut man jedem sofort?
Man darf nicht jedem vertrauen, dem man begegnet, ohne dessen Identität zu kennen.
Eine Identitätsfeststellung ist unabdingbar, bevor man wem vertrauen darf.
Pishing und ähnliche Betrugsversuche funktionieren nur deswegen, weil man wem vertraut, den man nicht kennt.
Im Nachhinein zur Polizei gehen und sagen "Der hat mich Betrogen" muss mit der Frage "Wer hat Sie betrogen?" beantwortet werden. Und wenn darauf keine Antwort zu finden ist, macht es überhaupt keinen Unterschied zwischen Realität und Internet.
Die IP zu Rate zu ziehen ist in diesem Fall ganz sicher so hilfreich wie der Polizei die Maske des Betrügers zu beschreiben "sah aus wie Angela Merkel".
Dabei ist eine Identitätsfeststellung im Internet mit Hilfe der PKI wirklich einfach und sollte als Lösung des Problems verwendet werden. Wer sie nicht einsetzt, handelt genauso fahrlässig wie den Mann mit der Maske zu beauftragen, die Überweisung zu tätigen.
Die Vorratsdatenspeicherung allein wird sowieso das Problem garnicht lösen können. Wenn müsste man Verschlüsselung verbieten, nur bestimmte Computer mit Betriebssystem l8g4 nur erlauben und weitere technische Reglementierungen einbauen, damit wirklich niemand die IP fälschen kann.
1984 einzuführen, um keine PKI einsetzen zu müssen, ist ganz sicher der Falsche Weg. Führt man 1984 im Internet ein, gibt es keinen Weg dem zu entgehen. Wiederum mit Hilfer der PKI gibt es weiterhin auch den anonymen Weg.
Nachtrag:
Wenn ich schreibe:
Wir müssen diskutieren, wieviel Überwachung wir wollen.
und:
Ein bisschen Überwachung geht nicht, das ist so ähnlich, wie ein bisschen schwanger.
ist das zwar ein Widerspruch, aber dazwischen gibt es viele Möglichkeiten:
Man kann sicherlich nicht (!) die Auswertung von Videoaufzeichnungen verhindern (und damit die Personenerkennung), man kann aber verhindern, dass eine vollständiger Datensatz von allen zur Auswertung zur Verfügung steht. Man kann verhindern, dass alle DNS-Profile gespeichert werden; man kann verhindern, dass alle Telefongespräche aufgezeichnet werden (wie von der VDS angedacht…); auf die Aufklärung von welchen Straftaten verzichten wir dann?
Man kann die flächendeckende Aufstellung von Überwachungskameras verhindern (und die Schläger auf Bahnhöfen eventuell nicht aufzeichnen…) oder wie @Unterdosis meinte, jedes Schlafzimmer überwachen; und ich meine das hier nicht humorvoll, es kommt uns heute nur unvorstellbar vor (ich glaube nicht, dass es soweit kommt…). Trotzdem kann es in einer solchen Gesellschaft durchaus noch Individualismus geben…
Das Verfassungsgericht hatte bei dem Volkszählungsurteil eine Schranke aufgestellt. Diese hat es jetzt erheblich in Richtung Überwachung verschoben, wieviel sind wir bereit, davon zu akzeptieren?
Wann folgt die nächste Anpassung?
Grüße
@flipflop:
Aber es dreht doch in erfreulicher Weise die Beweislast um, oder nicht? Der Anschlussinhaber muss erstmal nachweisen, dass er nicht selbst das Vergehen begangen hat. Deshalb ist doch die Verbindung zw. Mensch und IP rechtlich sicher nicht gegeben, aber aus Ermittlungssicht hinreichend kurz. Oder sehe ich das falsch?
@Mirko: "Das Internet ist dadurch faktisch ein rechtsfreier Raum geworden." Dieser einfache Satz diskreditiert jeden sofort und vollständig, der ihn benutzt. Um ernstgenommen zu werden, am besten komplett aus dem Repertoire streichen, sonst ist alles andere nur noch lächerlich.
Doch, Herr Vetter, die Zahlen aus 2007 können herangezogen werden.
Aus welchem Grund auch immer sind die erfolgreichen Anfragen eingebrochen. Mit VDS wären sie es sicher nicht.
Doch das ist nur Logik.
Ich bin ebenso entschieden gegen die VDS. Man darf nicht 80 Millionen Deutsche präventiv einsperren, weil 5 von ihnen irgendwann irgendwo irgendwie straffällig werden könnten.
Hi
also Vorrasdatenspeicherung ist natürlich ein ziemlicher Blödsinn zumindest in der Bekanntenform.
Was aber aus meiner sicht machbar wäre ist das der Provider die IP eines kunden sammt Uhrzeit 4 Wochen speichert aber mehr nicht
Dann bliebe die möglichkeit offen innerhalb von 4 Wochen den Anschluss zu Identifizieren
Allerdings sollten ausser datum und uhrzeit keinerlei daten gespeichert werden dürfen schon gar nicht an wen emails gesendet wurden oder welche ip adressen bzw dns adressen aufgerufen wurden.
Und wenn die Adresse des Users angefragt wurde sollte es pflicht sein die person innerhalb von 4 Wochen zu Informieren
Und die auflösung des Kundennamens sollte lediglich als Indiz gelten und nicht als Beweiß.
Telefonüberwachung sollte ganz aus der VDS heraus genommen werden
Um mal zu oben genannten abrechnugszwecken zu kommen
Wenn ich UMTS Prepaid habe müssten die daten sofort gelöscht werden da die bezahlung augenblicklich erfolgt. Und bei einer echten DSL Flat braucht diese Daten niemand zum abrechnen.
Sers
Ten
@GxS:
"Trotzdem kann es in einer solchen Gesellschaft durchaus noch Individualismus geben…"
kontrolle schafft den individualismus ja nicht ab, sondern kontrolliert ihn nur.
nur als vergleich für die von dir beschriebene situation: die menschen in 1984 hatten ja auch noch alle ihren eigenen namen …
@killswitch:
Kontrolle erzwingt angepasstes Verhalten; in der DDR (so ab 1980) haben einige Westjournalisten Umfragen bei der Bevölkerung gemacht und Ihnen ist nicht mal aufgefallen, dass die Leute selbstverständlich nur die offizielle (freigegebene) Sprachregelung (z.B. in Bezug auf die USA oder Israel) wiedergaben.
Hier wollen die Innenminister (auch die von der SPD) unbedingt die VDS, die das Parlament noch 2005 einstimmig abgelehnt hatte. (Wie man das Parlament umgeht, brauche ich nicht darzulegen, inzwischen sind die aber auch für noch mehr Kontrolle). Sie sagen immer noch nicht, wozu sie sie brauchen (sie haben auch keine nachvollziehbare Fälle bei der Anhörung beim Verfassungsgericht gebracht). Trotzdem werden hier Kompromisse vorgeschlagen. (Nur 1 Monat, oder nur 3 Monate, aber keine Telefonüberwachung…)
Welche Straftaten können nicht aufgeklärt werden? warum nicht? warum wurden z.B. beim Holzklotzprozeß als erste Maßnahme alle Handys, die sich in der entsprechenden Funkzelle eingewählt hatten, überprüft und dann bei Jugendlichen deshalb Wohnungsdurchsuchungen (bedauerlich Kollateralschäden…) vorgenommen?
Wofür können reine IP-Adressen Beweise oder auch nur Hinweise liefern?
Wieso fällt mir da nur als Straftat filesharing ein? Vor allem, wenn die IP z.B. mittels TOR einfach zu verschleiern ist?
Wenn man aber auch die Telefone präventiv überwacht, hat man automatisch Bewegungs- und Kontaktprofile. Damit kann man dann sicher einige Verbrecher fassen, wenn sie nicht aufpassen (zur Erinnerung: Barschel wurde so damals der Lüge überführt, er wusste nicht, dass die Daten seines Autotelefons aufgezeichnet wurden); Ich werde aber sicherlich auch aufpassen, wenn ich Beratungsstellen anrufe oder das Handy mit mir mitführe, prüfen, ob das sozial adäquat ist…
(Andrej Holm wurde z.B. konspiratives Verhalten vorgeworfen, weil er bei einem Treffen kein Handy dabei hatte und deshalb nicht überwachbar war; aber das war ja keine anlasslose Überwachung).
Deswegen ist es schon heute kaum mehr möglich, als Normalbürger anonym zu telefonieren, obwohl das kaum jemanden bewußt ist (man merkt das nur, wenn man z.B. keine Prepaid Karte bei O2 bekommt, weil man den Personalausweis vergessen hat, gibt es eigentlich noch Telefonzellen?)
Tut mir leid, wenn diese Daten da sind, werden sie, egal was das Verfassungsgericht dazu feststellt, auch für jedes noch so kleine Vergehen verwendet werden (Meiner Meinung nach zu Recht, es ist dann nur eine Frage der Zeit, bis sie auch offiziell freigegeben werden).
Die zeitlich Ausdehnung im Rahmen von "Harmonisierungen" ist dann nur eine Frage von Jahren. Die Geheimdienste werden sie dann ohnehin verwenden…
Also, wozu braucht man die VDS? Zur Feststellung, wer die Plastikvagina des Abgeordneten Edathy bestellt hat? Zur Aufkärung, wer der Informant bei der Cicero-Affäre war (oder bei ähnlichen Fällen, die dann aber nicht aufgedeckt werden)?
Die logische Konsequenz ist zwangsläufig ein Verschlüsselungsverbot bzw. ein Verschleierungsverbot der IP und ein Verbot, sich anders als per staatlich anerkannter ID (ePass oder auch DeMail) zu identifizieren (auf Pornoseiten, oder beim Onlineeinkauf).
Andererseits bin ich nicht immer gegen eine verdachtsunabhängige Überwachung: Wenn ich eine Bank betrete werde ich selbstverständlich gefilmt; ich finde das richtig, wenn ich nicht lückenlos von Kameras beobachtet werde (wie es teilweise in GB der Fall ist) und ich weiss, das da eine Kamera ist; nur wieweit wird diese Überwachung ausgedehnt werden? (Diese Überwachungsmethode wird zwangsläufig, wenn sie ein gewisses Ausmaß überschritten hat mit der VDS gekoppelt werden, das ist nur eine Frage der Zeit…) Selbstverständlich verhalte ich mich dann anders, wenn eine Kamera (oder jemand anders) im Raum ist. Ich weiss auch, dass diese Aufnahmen wieder gelöscht werden, wenn nichts passiert ist; Zur Zeit fühle ich mich dabei noch nicht unfrei.
Was aber ist der Unterschied zu erzwungenen angepassten Verhalten und abgeschafften Individualismus?
(Nur Meinungsforscher haben ein Problem wenn abweichende Meinungen nicht mehr geäußert werden, bei Wahlen kann es Überraschungen geben, aber das stört unsere Politiker nicht wirklich…)
Auch Überwachung kann einen Rahmen definieren, innerhalb dessen sich ein Individuum frei bewegen kann. Das war meine Frage: wieviel Überwachung wollen wir?
Das Gegenteil wäre Anarchie…
@Mirko:
Lustig. Rechtsfreier Raum. Wenn ich den Scheiß schon les, will ich meine Bild haben, da weiss ich wenigstens, dass sie nicht wissen wovon sie reden und erwarte nichts.
1. Die IP ist kein eindeutiges Kennzeichen für irgendeine Person – sondern für deinen Telefonanschluß – und selbst das nur SEHR bedingt. Gehn wir sogar noch n schritt weiter: Nichtmal deine MAC identifiziert dich – und die ist weltweit eindeutig.
2. Diese völlig Stumpfsinnige gehampel in richtung "buhu ich brauch deine IP addresse" das hier losgetreten wird, bzw. allgemein diskutiert wird ist so falsch, dass es falscher nicht sein könnte. Jeder noch so gelangweilte Programmierer hat nach sage und schreibe 3 Minuten Arbeit eine IP und eine MAC die niemals auf seinen Anschluß geschaltet wurde.
3. Das bringt uns zur Forderung: Es muss mehr gespeichert werden.
Wieviele Straftaten und welche konkret können dadurch wohl verhindert oder auch nur aufgeklärt werden?
Hey, ich will nicht dass DATENSAMMLER meine Emails liest – kein Problem, ich schick in Zukunft verschlüsselte.
Hey, ich WILL dass DATENSAMMLER auf mich aufmerksam wird – tja ein Bot der pro sekunde einige Hundert "BOMBEN AUF DEN BUNDESTAG" Mails verschickt ist ebenso in 2, 3 Minuten geschrieben.
Hey ich will verhindern dass der Gesamtcontent gespeichert wird. Cool, dann bau ich einen gecrypteten VPN Tunnel auf, und spiel von einem völlig fremden Platz "DAU-Bashing".
Ich weiss das – und was glaubst du wie schnell das jemand mit "krimineller Energie" weiss?
Betroffen sind mal wieder die, die es nicht interessiert oder die zu blöde sind – und wer zu blöde ist sich über die Umstände seines Verbrechens in der Planung klar zu werden, der wird an ganz anderen Hürden scheitern. Regelmäßig Atmen zum Beispiel.
4. Um Nochmal auf 1 zu kommen, wenn ich deinen kommentar so les, hab ich das gefühl dass ich nur mal mit Laptop und 5 Minuten freizeit bei dir vorbeischneien müsste um über deine IP und sogar deinen Anlagenanschluß mein Schindluder zu treiben. Und dein Rechner ist ab morgen einer der bekannteren "Millionenmarkt Kinderpornographieverteiler". Die IP sagt du bist schuldig. Der Content der auf ner Versteckten 2 MB Partition lagert sagt du bist schuldig. Der stillschweigend laufende IIS sagt du bist schuldig. So viel Spaß mit dieser Tatsache. Und das ist nichts wozu du einen 1337h4xx0r brauchst der als pickliger Nerd keine Sonne kennt sondern irgend n 12 Jährigen der zuviel langeweile hat.
Quintessenz:
Technisch gesehen ist die Vorratsdatenspeicherung völliger Unfug.
Kriminalistisch gesehen ist die Vorratsdatenspeicherung bei der Suche nach einem Täter völliger Unfug.
Sehr Vorteilhaft ist die Vorratsdatenspeicherung bei der Suche nach einem Sündenbock.
Achja was die Leute angeht die meinen IPv4 geht zur Neige – Nja, IPv6 ist langsam aber stetig im Kommen und IPv4 mit seinen Routingkonzepten wird eingestampft wie sich das gehört.
@Klischeepunk:
[...]
Achja was die Leute angeht die meinen IPv4 geht zur Neige – Nja, IPv6 ist langsam aber stetig im Kommen und IPv4 mit seinen Routingkonzepten wird eingestampft wie sich das gehört.
[...]
und ab dem Konzept (IPv6) wird es richtig lustig ;-), denn wenn Kühlschränke und andere Geräte im Haushalt vernetzt werden und damit auch Speicher erhalten, dürfte sich der Speicherplatz um illegale Sachen zu machen vervielfältigen und bei der Größe und den Preis des RAM sind es bestimmt nicht nur 2 MB die da zur Verfügung stehen.
bombjack
@bombjack: Völlig richtig Bobjack ;) Mal schau'n wann sie bei mir aufschlagen und meinen Kühlschrank in Handschellen abführen >)
Wie gesagt- rein technisch zeugen allein die Konzepte und Ideen von völliger Planlosigkeit bis Idiotie :)
Hi
um mal n paar irtümer klar zustellen
1.)Klischeepunk
Im Internet gibts keine Mac adresse die ist i Standard so nicht vorgesehen.
Die IP kann ein anhaltspunkt sein von wo etwas begangen wurde das diese absolut nicht eindeutig sein kann ist mir als Informatiker durch aus klar.
Meinst du das Unsere DAUzisten es schaffen eine verstecte partition zufinden die schaffens oft noch nicht mal ext3 zulesen wie ich gehört hzab.
2.)bombjack
Das ist die geilste Idee überhaupt wenn du was verbotenes im netz verbreiten willst speicher die daten im ram vom Kühlschrank der Läuft eh den Ganzentag und ist evtl auf mehere GB erweiterbar wenn die Polizei in mitnehmen will sind die daten weg weil sie ihn austecken.
3.)Algemein UMTS
Das Gerücht man könnte bei umts jemanden nicht identifizieren hälts sich ja ziemlich hartnäckig stimmt aber so nicht es muss bei der network adress translation bloß gespeichert werden wer was auf welchen port der basisstation gemacht hat.
Mr.X war verbunden mit der betroffenen seite geht über den port recht simple.
4.)Unser Politiker wollen den ePass mit einer eindeutigen nummer versehen und irgendwan kommts dann soweit das wenn du ins Internet willst du erst die Nummer eingeben musst.
Ich glaube das die ganzen Probleme der Politik mit dem netz nur dadurch kommen das sich Politkier damit nie Ausseinander gesetzt haben und natürlich weil gelder in gewisse richtungen fliesen.
Sers
Ten
@Ten_Eniunlsl:
@1) Klar, zu einem hohen anteil dürfte trotzdem eine MAC im Spiel sein, da viele Techneologien (noch) damit Arbeiten. Und übertragen wird sie in den meisten netzen auf die ein oder andere Art auch. Was übertragen wird, kann man speichern. Ansonsten hast du völlig recht.
Die IP kann übrigens durchaus eindeutig sein, nur besagt sie absolut nichts.
Das "DAU" nicht in der Lage ist zu überprüfen was passiert, war einer meiner Punkte. Wie gesagt. Versteckte Partition und loslegen dürfte bei Nummer 1 ziemlich gut funktionieren, das FS dürfte dabei absolut belanglos sein.
Informatiker? Na denn mal Grüße Kollege oder so.
@2) Ramdisks sind nicht unbedingt was elementar neues ;)
@3) Nein, es lässt sich maximal (!) ein gerät identifizieren.
@4) Klingt auch sehr praktikabel "hey, darf ich mal online, oh mist nun hab ich meinen ePass vergessen". Abgesehn davon: Den Tag will ich erleben, an dem sich das durchsetzt. :)
@Ten_Eniunlsl:
Nochwas, was 1) angeht, such lieber im OSI Layer 2 :)
Bzw. im Link Layer des IP Modells (Layer 1).
Zitat Wiki:
Media Access Control (Ethernet, DSL, ISDN, FDDI)
d.h. gleichzeitig, dass hier auch entsprechende Wege für PPPoE oder ähnliches geboten sind ;)
Hi
zu 1)Das Internet ist zum einen ein geroutetes netz bei jedem router wird die mac adresse durch die mac vom router ersetzt wenn ich das richtig in errinerung habe.
Daher geht die MAC bloß bis zum provider(zum ersten router)
zu 2) Ich meinte bloß das dass sehr geringe stromkosten sind und im Notfall alles weg ist
zu 3)Ja den PC einer Person oft wird Umts missverstanden als super sicheres system nicht entdeckt zu werden aber im endeffekt ist es bloß eine Protokollierungs sache des Providers.
Sers Ten
@Ten_Eniunlsl:
Hab noch was anzumerken zu 1
Ich habe schon öfters gelesen das bei einer Hausdurchsuchung ein Linux PC mitgenommen wurde und die DAUzisten nicht in der lage waren das nicht verschlüsselte ext3 zulesen.
Eine Frage die sich mir grade stellt ist es eigentlich möglich sich im Ausland eine Sat Internet verbindung zuholen und diese in Deutschland zu benutzen.
Zum beispiel Sat verbindung vom Afrikanischen Provider wird dan sehr interessant beim Vorratsdatenspeichern.
Ansonsten wenn dafür die Sateliten nicht ausgerichtet sind oder ähnliches wäre eventuel n schweizerprovider ne alternative zumindest innerhalb Bayerns.
Sers
Ten
Natürlich liesse sich _theoretisch_ auch bei UMTS etwas zurückverfolgen, aber halt nur theoretisch.
MAC Adressen sind ja schön und gut, allerdings müssten dann die entsprechenden Router das auch speichern können. Das dürfte aber in Anbetracht des zu erwartenden Performance-Verlustes kaum praktikabel sein.
Dann muss derjenige natürlich auch noch eine SIM benutzen, die auf seinen Namen läuft. Gerade bei PrePaid dürfte das extrem einfach zu umgehen sein. So wird einem bei Aldi z.B. die Karte gegeben, ohne irgendwelche Ausweis-Vorzeigerei. Dann gibt es noch so Sachen wie die O2 Freikarten, die man sich einfach auf irgendeinen Namen schicken lassen kann, bis zu vier Stück auf einmal.
Bei eBay gibt es reichlich gebrauchte und neue PrePaid Karten, auf jedem Flohmarkt wird man fündig.
Wo man bei UMTS dann am Ende landet ist halt nur der Name der für die Karte irgendwann, irgendwo angegeben wurde. Das kann, aber keinesfalls muss, der echte Benutzer sein.
Grüße,
Chris
@Ten_Eniunlsl:
@1) Ah okay, nun sind wir beinander. ;) Aber der Provider reicht ja, oder wo werden bei dir die Verbindungs/Anschlußdaten hinterlegt? Der Mist wird ja auch nicht komplett übertragen. Zuordnung IP -> MAC, oder routenverfolgung von MAC zu MAC, da hier wirklich von eindeutigkeit eines Gerätes auszugehen ist.
@ChrisK:
Sie werden übertragen, sie werden von jedem Router bearbeitet/getauscht die stellt gegenüber der "klassischen VDS" kaum einen Overhead dar. (48 Bytes, allerdings konstant auf Kunde, also je "Anschluß" genau eine MAC – wie gesagt, sinnfrei ist sie genauso). Im eigenen Router existieren entsprechende Listen bereits (Macfilter für WLAN?!) die ein lokales gerät wiederum eindeutig identifizieren können. Also auch hier kein zusätzlicher Overhead. Mit Performance Einbußen ist nicht zu rechnen.
@78, Klischeepunk:
Ja, richtig, in "normalen" IP Netzen ist das so. Es gibt allerdings auch andere Möglichkeiten WAN's aufzubauen, in denen dann nicht die MAC benutzt wird, sondern die Zwischenstationen untereinander ID's ausmachen um Übertragungskanäle zu adressieren.
Ist halt die Frage wie die Infrastruktur in einem UMTS Netz aufegbaut ist, ich weiss das nicht.
Aber klar, letztendlich laesst sich das auf einen spezifischen Endpunkt zurückverfolgen, ansonsten würde der Netzbetrieb an sich ja auch garnicht möglich sein.
Aber wie gesagt, gerade bei UMTS ist das eh hinfällig, da man keinesfalls davon ausgehen kann das der gemeldete Karteninhaber auch der tatsächliche Benutzer ist.
Grüße,
Chris