2.6.2010

Flattr – die erste Abrechnung

Seit dem 20. Mai steht unter jedem Beitrag im law blog ein Flattr-Button. Um was es geht, habe ich hier aufgeschrieben. Jetzt ist die erste Abrechnung zum Monatsende da. 33,06 € haben die Klicks erbracht. Einige anfängliche Beiträge sind allerdings nicht dabei, weil sie noch unter einem Testaccount des Admins liefen, der sich dafür hoffentlich ein, zwei Flaschen Club-Mate organisiert.

Eine genaue Statistik ist mir momentan zu aufwendig, weil Flattr neben den Top-Artikeln nur die zehn zuletzt geflatterte Beiträge anzeigt. Eine überschlägige Rechnung ergibt aber, dass jeder Flattr ca. 15 Cent gebracht hat. Damit werden die kursierenden Prognosen doch wohltuend übertroffen. Ich hatte mit einem, vielleicht zwei Cent pro Klick gerechnet.

Es ist zu früh, abschließend über Flattr zu befinden. Das Angebot ist ja noch nicht mal über die geschlossene Beta-Phase hinaus. Nach den ersten Zahlen halte ich Flattr aber weiter für eine Idee, die eine Chance verdient. Wir bleiben also dabei, ebenso wie zum Beispiel Spreeblick.

39 Kommentare zu “Flattr – die erste Abrechnung”

  1. Bobby meint: (2.6.2010 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Kurze Frage:

    Wäre es prinzipiell/theoretisch möglich, die Einnahmen für jeden Artikel einzusehen, zusammen mit der Anzahl der Klicks pro Artikel und durchschnittlichem Betrag pro Klick für diesen Artikel? Ich habe ja die Hoffnung das über dieses direkte monetäre Feedback die Redaktionen bei Publikationen sehen, dass qualitativ gute, originäre Artikel mehr Geld bringen als fehlerhafter Quatsch oder einfach ins Redaktions-CMS eingespeiste DPA-Meldungen. Allemal besser als mit einer Abogebühr auch diese Artikel "querzusubventionieren". Setzt momentan eigentlich noch eine ebenfalls als Print erscheinende Zeitung außer der TAZ flattr ein?

    Gruß

  2. Jan meint: (2.6.2010 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Also ich fände es gut wenn der Flattr Button schon sichtbar wäre ohne das man vorher den Artikel anklicken muss. Also auf der Hauptseite.

    Habe so sicher nicht nur ich übersehen.

    Jan

  3. Soeren meint: (2.6.2010 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    Naja. Der Betrag pro Klick wird ja wahrscheinlich noch sinken, wenn sich Flattr ueber mehr Seiten verbreitet.
    Und in wie weit sich mehr Benutzer und die 'Da -habe-ich-schon-geklickt'-Mentalitaet sich ausgleichen, wage ich nicht vorherzusagen.

  4. keiner meint: (2.6.2010 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    Wie wird das versteuert? Fällt darauf Umst an?

  5. Reizzentrum meint: (2.6.2010 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Du solltest das WordPress-Plugin "FlattRSS" installieren (lassen). Derzeit kann man deine Beiträge NICHT "flattern" wenn man diese im RSS-Reader liest. Dann dürfte sich der Ertrag bei deutlich steigern lassen.

  6. Oliver meint: (2.6.2010 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Die Sache mit der Steuer stellt mich auch vor etliche Fragen. Ich habe bislang z.B. auch sämtliche Affiliate-Programme gemieden. Flattr reizt mich allerdings sehr. Aber für 10-20 Euro im Monat möchte ich ungerne eine Steuererklärung machen müssen. Zumal diese nicht einmal die Ausgaben für das Blog decken.

  7. Tetsuo meint: (2.6.2010 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Ist Flattr eigentlich auf Blogs beschränkt, oder kann man sich sonen Button auch auf die Homepage heften?

  8. Der andere Jens meint: (2.6.2010 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Die Umsatzsteuer halte ich bei Herrn Vetter für das geringere Problem.

  9. FERNmann meint: (2.6.2010 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    Na, dass ist doch mal besser als nichts, oder?
    Fragt, ob Flattr auch eine duerhafte Sache wird oder nur wieder ein kurzer Hype. Das Konzept an sich scheint aber ganz brauchbar zu sein.

  10. fh meint: (2.6.2010 um 16:32) AntwortenReply to this comment

    @Reizzentrum: Das Plugin ist schon längst drin.

  11. ezod meint: (2.6.2010 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    @Tetsuo:
    Du kannst den Flattr Button auch auf eine Homepage platzieren. Für Blogs ist es nur sinniger, die Flattr Buttons pro Artikel zu setzen, um so ein Feedback vom Leser zu bekommen, welche Artikel der Allgemeinheit gefallen haben und somit "belohnt" wurden und welche weniger.

  12. taminator meint: (2.6.2010 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Die Umsatzsteuer dürfte in der Tat ein Problem sein, da es sich um eine auf elektronischem Wege erbrachte sonsteige Leistung handelt. Das gilt sowohl für das Anbieten des Inhalts als auch für die Leistung, die flattr erbringt (Abrechnung, Handling usw.).

    Während die flattr-Abrechnung (Eingangsumätze) noch einfach ist (nämlich einfach Umkehr de Steuerschuldnerschaft), dürften die Ausgangsrechnung immer dann ein Problem sein, wenn ein im Ausland sitzender Unternehmer auf den Knopf drückt. Wer weiß das schon?

  13. keiner meint: (2.6.2010 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    "Die Umsatzsteuer halte ich bei Herrn Vetter für das geringere Problem."

    Danke, sehr erhellend!

  14. LennStar meint: (2.6.2010 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Die relativ hohe Summe wird der Tatsache geschuldet sein, dass die Ausgabeauswahl nicht so wahnsinnig hoch ist, die Minimum-Monatssumme dagegen schon (zumindest für einige Leute im Vergleich zu ihrem "Medien-Konsum".), oder hat sich das geändert?.
    Ich kenne jedenfalls nur 3 Seiten, die ich regelmäßig besuche, die Flattr nutzen. Bei 10€/ Monat automatishce Verteilung (oder ist das inzwischen anders?) wäre das also eine Menge Geld pro Seite. Ich würde lieber wählen können, wie viel ich pro Klick gebe und dann eher mehrmals klicken – und jemand mit wenig Geld müsste dann nicht dafür 120€/Jahr ausgeben.

    ——

    Wie würde sich eigentlich Flattr mit Parteispenden vertragen? Müsste ja als anonym verbucht werden, das man nur bis 500€ entgegennehmen darf. Wenn das aber die gesammelte Summe von 1000 Leuten ist?

  15. chrjs meint: (2.6.2010 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    483db2f44118015c0 – noch ein übrig gebliebener Invite Code für Flattr. Bitteschön.

  16. Max Müller meint: (2.6.2010 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Na hallo, da dürfte demnächst Gewerbesteuer auf alle Einkünfte des Udo V. anfallen, da Werbe-/Flattr-Einnahmen wohl kaum zu den freiberüflichen Einkünften zählen dürften.

  17. Benjamin meint: (2.6.2010 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    Bei 95% aller Blogs wird steuerlich nicht wirklich was anfallen:

    Umsatzsteuer: hier gibt es die Kleinunternehmer-Regelung, die
    bis 17.500 EUR Umsatz in Anspruch genommen werden kann.

    Einkommensteuer:
    die meisten Blog sind mehr als Liebhaberei denn als nachhaltige Einkunftsquelle zu sehen (d.h. Kosten übersteigen ständig Einnahmen).

  18. ewu meint: (2.6.2010 um 17:32) AntwortenReply to this comment

    zur clubmate hier noch eine thematisch verwandte geschichte: http://www.taz.de/1/netz/netzkultur/artikel/1/keiner-wills-gewesen-sein-1/

  19. ezod meint: (2.6.2010 um 17:35) AntwortenReply to this comment

    Und hier noch ein invite:

    268113191ca47ba68

  20. Benjamin meint: (2.6.2010 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    @Max Müller:
    unwahrscheinlich – die Tätigkeiten (Anwalt, Blog) lassen sich klar trennen; zudem ist dieser Bereich nicht prägend…

  21. Oliver meint: (2.6.2010 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Benjamin: Und wie dann damit umgehen? Ich bin z.B. angestellt und betreibe in meiner Freizeit ein iPhone/iPad-Blog. Die Kosten für den Betrieb (Server) und die zu testenden Applikationen würden 40 Euro pro Monat locker überschreiten, somit also mit Sicherheit das, was per Flattr reinkommen würde. Eine Steuererklärung verfasse ich bislang nicht.

    Ich bin damit vermutlich in einer ähnlichen Situation wie andere Blogger: Es ist kein Beruf, nicht einmal eine ernstzunehmende Einnahme oder Ausgabe, sondern ein kleines Hobby. Um das ein klein wenig gegenzufinanzieren und die Motivation zu steigern möchte ich mich aber nicht in die Steuerhölle begeben müssen, die ja auch bei der Kleinunternehmer-Regelung hallo sagen würde.

  22. Aurisa meint: (2.6.2010 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    Also ich finde es ja an sich eine gute Idee und wäre grundsätzlich – Juristen verstehen, was das bedeutet ;)… – bereit für gute Beiträge zu bezahlen.

    Aber da das alles noch sehr neu und vor allem die Zahlungsart ja scheinbar heiss umstritten ist, bitte ich um Verständnis darum, daß ich erstmal noch abwarte, wie sich das weiter entwickelt.

    Wenn sich das durchsetzt und sich eine vernünftige Zahlungsmethode dafür findet, würde ich gute Artikel auch gerne unterstützen.

  23. Benjamin meint: (2.6.2010 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @Oliver:
    Beim Hobby fehlt es in aller Regel an der Gewinnerzielungsabsicht, sodass es einkommensteuerlich zur Liebhaberei zählt:
    "Der Steuerpflichtige muss die Absicht haben, innerhalb der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Einkunftsquelle einen Totalgewinn bzw. -überschuss zu erzielen. Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse auch dann nicht unter eine Einkunftsart, wenn sie sich in ihrer Art. nach unter § 2 Abs. 1 EStG einordnen ließen. Verluste, die durch ein solches unter keine Einkunftsart fallendes Verhalten (sog. Liebhaberei) entstehen, sind ertragsteuerlich unbeachtlich. Dies gilt nicht nur für die erzielten Verluste, sondern auch für in einzelnen Veranlagungszeiträumen erzielte Gewinne bzw. Überschüsse."
    Lippross Basiskommentar zu EStG § 2, Rz 42

    Bei der Umsatzsteuer zählt hingegen nur die Einnahmenerzielungsabsicht: hier gibt es aber die bereits genannte Kleinunternehmer-Regelung, um dem allzu bürokratischen Wahnsinn zu entgehen.

  24. keiner meint: (2.6.2010 um 18:28) AntwortenReply to this comment

    Liebhaberei ist aber regelmäßig die Ausrede vom Amt, um Dinge NICHT abzugsfähig zu machen. Wenn die sich was holen können, dann tun die das auch…

  25. Rico meint: (2.6.2010 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    An der Tankstelle zapft man selbst, im Supermarkt zieht man selbst die Waren über den Scanner und dem Anwalt zahlt man noch seine Werbung/Kundenakquise in Blogform. Diese neue Welt is schon manchmal etwas skurril…

  26. Tobias meint: (2.6.2010 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    Flattr, super Idee.
    Kannst du aber bitte die Variante verwenden, die keinen iframe von flattr.com einbindet. Alles andere ist datenschutztechnisch ziemlich übel, weil die Leute hinter flattr durch den iframe von jedem Nutzer im WWW ein Bewegungsprofil im Netz erstellen können. (Vorausgesetzt es machen viele Webseiten bei flattr mit, was abzusehen ist.)

  27. Philipp meint: (2.6.2010 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    Bei netvibes zerhaut Flattr momentan die Feed-Ansicht, man sieht den Beitrag quasi doppelt.

    /* */ var flattr_wp_ver = '0.8'; var flattr_uid = 'udovetter'; var flattr_url = '/index.php/archives/2010/06/02/flattr-die-erste-abrechnung/'; var flattr_lng = 'de_DE'; var flattr_cat = 'text'; var flattr_btn = 'compact'; var flattr_tle = 'lawblog: Flattr – die erste Abrechnung'; var flattr_dsc = 'Seit dem 20. Mai …

  28. Joe meint: (2.6.2010 um 22:19) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, es ist nur eine Frage der Zeit, bis flattr mal die Zielscheibe von Black Hats wird, gerade weil Geld im Spiel ist.

    Und wenn die dann das vom lawblog geladene Javascript durch was Schädliches ersetzen, wird es sehr lustig…

  29. Scatterd meint: (2.6.2010 um 22:59) AntwortenReply to this comment

    Wen flattr interessiert, dem wird bestimmt auch dieser Artikel interessieren: http://www.scatterd.de/index.php/2010/06/zusammenfassung-der-flattr-einnahmen-von-deutschen-blogs-und-webseiten/ Dort habe ich mal 5 Blogs und deren Einnahmen durch flattr vorgestellt.

  30. Neider meint: (2.6.2010 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    Wie schlecht muss es einem Fachanwalt für Strafrecht und Profi-Blogger finanziell gehen, dass er sich an einem micro-payment-System beteiligen muss und damit den echten Hobby-Bloggern Einnahmen wegnimmt?

  31. Der andere Jens meint: (3.6.2010 um 08:02) AntwortenReply to this comment

    @Benjamin:

    Da täuschen Sie sich mal nicht.
    M.w. arbeitet Herr Vetter in einer Sozietät. Die Gefahr besteht, dass die gewerblichen Einkünfte auf die gesamten Einkünfte abfärben.

  32. fh meint: (3.6.2010 um 09:51) AntwortenReply to this comment

    @Philipp: Fehler ist bekannt, liegt an Netvibes – es gibt auch sonst nirgendwo Beschwerden.

    Es existiert schlichtweg keine Möglichkeit, Javascript in den Feed so zu bauen, dass es Standardkonform ist, und Netvibes es nicht anzeigt. Falls jemand eine Möglichkeit kennt, implementiere ich das gern.

    @Tobias: @Joe: Sobald es eine andere Möglichkeit gibt werde ich das sofort umsetzen, klar. Mir sind die verschiedenen Angriffsvektoren da bewusst, und bin froh, wenn hier kein iframe mehr unterwegs ist. Aber noch ist die REST-Schnittstelle noch nicht fertig, daher noch iframe. Ziel des Spiels ist da komplett mit Scripten auf lawblog.de-Seite zu arbeiten, und nur die REST-Schnittstelle anzusprechen, aber das wird sicher noch etwas gehen.

  33. Oliver meint: (3.6.2010 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    Das mit der Liebhaberei ist interessant. Muss man dann dennoch eine Steuererklärung erstellen?

  34. Stefan meint: (3.6.2010 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    Ich mag ja jetzt vielleicht blond sein, aber ich kann seit Anfang an hier keine flattr-Button sehen.

    Muss man schon bei flattr mitmachen, um die sehen zu können oder liegt das am Opera?

  35. Andre meint: (3.6.2010 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    also ich sehe auch keinen flattr-Button, weder mit FF noch mit IE?

  36. Tom meint: (3.6.2010 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    @34/35

    Schaut mal, ob ihr Scripte von Flattr.com zulasst. Sollte das nicht der Fall sein, könnte es daran liegen.
    Den Flattr-Button sieht man auch nur, wenn man den Beitrag liest.

  37. Stefan meint: (3.6.2010 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    Also im Quelltext ist das Script drin und ich habe auch keine expliziten Sperren aktiviert…

  38. Abmahner meint: (4.6.2010 um 08:19) AntwortenReply to this comment

    @Neider:

    Haha. Naja, ich bin ganz dankbar um den Beitrag hier. Wenn schon ein Blog mit derart vielen Visits wie der Lawblog nur 33 EUR verdient, weiss man schon, das man als Hobbyblogger es gleich sein lassen kann, den Button einzubauen. Die Auszahlungsgrenze hat man dann wohl frühestens in 5 Jahren erreicht (ich weiss jetzt nicht welche Grenze das ist, ich schätze mal 5 EUR oder so).

  39. Andreas Moser meint: (28.12.2011 um 23:23) AntwortenReply to this comment

    Ich mache es jetzt anders: Wem mein Blog gefällt, der darf mir ein Buch von meiner Wunschliste – http://andreasmoser.wordpress.com/books-my-wishlist/ – schicken. Ich werde es zum Dank dafür in meinem Blog besprechen.

Kommentar schreiben

Zulässige HTML-Tags:
Fett: <b> - Kursiv: <i> - Zitat: <blockquote>

Powered by WordPress - Impressum