Telekom darf IP-Adressen sieben Tage speichern
Telekom-Kunden können nicht die sofortige Löschung ihrer IP-Adressen verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Das Gericht hält es für zulässig, wenn die Telekom die IP-Adressen sieben Tage speichert – selbst wenn der Kunde eine Flatrate hat.
Zur Zeit der Klageerhebung speicherte die Telekom die IP-Adressen nach dem Rechnungsversand noch 80 Tage. Das Landgericht gab der Klage im Juni 2007 insoweit statt, als es der Telekom untersagte, die Daten länger als sieben Tage zu speichern. Im selben Jahr änderte die Telekom ihre Praxis dahin, dass sie die Speicherzeit auf sieben Tage reduzierte. Diese neue Speicherpraxis entspricht einer Absprache mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Mit seiner Berufung ans Oberlandesgericht macht der Kläger weiterhin geltend, die Telekom müsse die IP-Adressen jeweils sofort nach Beendigung einer Internetverbindung löschen. Hierzu sei die Telekom im Interesse des Datenschutzes und des Schutzes seiner Privatsphäre verpflichtet. Weil über die IP-Adressen die Möglichkeit bestehe, das Nutzerverhalten auszuspähen und daraus Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des jeweiligen Teilnehmers zu ziehen, sei auch ein Speicherzeitraum von (nur) sieben Tagen nicht hinnehmbar.
Die Telekom meint, sie sei berechtigt, die IP-Adressen zur Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern und Störungen an ihren Anlagen sowie zur Abrechnung mit den Nutzern zu erheben und zu verwenden.
Das Gericht folgte im wesentlichen den Argumenten der Telekom. Es sei kein Rechtsgrund ersichtlich, nach dem die Telekom verpflichtet sei, die IP-Adressen sofort nach Ende der Internetverbindung zu löschen. So habe auch das Bundesverfassungsgericht in einschlägigen Urteilen nicht einmal ansatzweise die Rechtmäßigkeit von Datenspeicherungen durch Dienstanbieter im Zusammenhang mit dem Telekommunikationsverkehr in Zweifel gezogen.
Nach den derzeitigen technischen Gegebenheiten sei davon auszugehen, dass der Telekom bei einer Löschung der IP-Adressen “sofort” nach Beendigung der Internetverbindung eine Abrechnung mit ihren Kunden gar nicht möglich sei. Bei den IP-Adressen handele es sich daher um für die “Berechnung des Entgelts erforderliche Daten” im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Dass die Telekom aktuell über bessere technische Möglichkeiten verfüge, habe der Kläger nicht darlegen können. Es komme hinzu, dass es der Telekom bei einer sofortigen Löschung der IP-Adressen praktisch unmöglich wäre, einen relevanten Teil von Störungen und Fehlern an Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen und zu beseitigen.
Unter diesen Voraussetzungen könne der Kläger allenfalls die “unverzügliche” Löschung verlangen, worunter nicht die “sofortige” Löschung zu verstehen sei, sondern eine solche “ohne schuldhaftes Zögern”. Dass es der Telekom möglich sei, die IP-Adressen schneller als nach Ablauf von sieben Tagen zu löschen, ohne dass dies ihre Abrechnung mit ihren Kunden und die Störungserkennung beeinträchtige, habe der darlegungs- und beweispflichtige Kläger nicht nachweisen können.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.6.2010, Aktenzeichen 13 U 105/07
Von wegen nicht die technischen Möglichkeiten… Die wissen ab der Authentifizierung gegenüber ihrem Radiusserver schon ob sie die IP löschen oder für die Abrechnung verwenden müssen…
Nur weil im Gerichtssaal noch alles von einer Stenostanzistin auf Lochkarten verewigt wird ist das bei einem Telekomunikationsunternehmen mit 1000enden Kunden genau so.
@markus:
Bist du also auch für eine sofortige Löschung?
Was ist mit den anderen Argumenten? Ich finde 7 Tage schon echt kurz.
Warum benötigt die Telekom IP-Daten zur Störungsbehebung im Festnetz, die bei Mobiltelefonen nicht gespeichert werden?
Warum benötigt die Telekom IP-Daten zur Entstörung von TK-Anlagen?
Warum benötigen andere Provider diese Informationen nicht?
Dieser Fall hat damals so hohe Wellen geschlagen, dass er sogar für die deutsche Wikipedia relevant genug ist. War schon eine Sauerei, wie man versucht hat einen Forumsposter vor Gericht fertigzumachen, nur weil er sarkastisch war.
Wer sich näher informieren möchte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Holger_Voss
In dem Artikel scheint das OLG-Urteil noch nicht berücksichtigt worden zu sein.
Das ist mal eine krasse Fehleinschätzung des Gerichts über die technischen Möglichkeiten. Eigentlich nur noch übertroffen durch die übliche Verfahrensdauer.
@Holger: Die Daten werden gespeichert, die Zuordnung ist nur nicht möglich.
Sofortige Löschung stell ich mir übrings gar nicht so leicht vor, dürfte zumind eine nicht unerhebliche I/O-Belastung sein.
@baum: Wieso? Wenn man die Daten gar nicht speichert, spart man sich sogar I/O :)
Inwiefern konnte denn damals der Kläger darlegen, dass 80 Tage zuviel sind? Die Telekom hätte doch die absolut gleiche Argumentationsschiene fahren können, nur eben mit 80 Tagen statt 7 Tagen. Oder auch mit 20 Jahren.
Hat da der Richter „PI mal Daumen“ entschieden, was zumutbar ist?
Hat die Telekom außerdem einfach behauptet, dass sie die IP-Adressen aus den genannten Gründen speichern muss oder konnte sie klar darlegen, warum sie gespeichert werden müssen? Wenn Letzteres nicht der Fall ist, könnte es doch gar nicht widerlegt werden.
zum glück bin ich kein telekomkunde.
@Marcus05: aber das ist es ja. warum dann 7 tage. nicht fisch, nicht fleisch….
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(Jeden Tag ein Portrait)
@karl: Naja ich hab ehrlichweiße zu wenig Einblick wieso die Speicherung notwendig ist oder nicht, aber die meisten Leute die bei sowas von Fehlentscheidung reden haben in der Regel noch viel weniger.
@Timo Reitz: Die Telekom wird ihre Argumente schon begründet haben.
BTW: Ich hoffe mit der Einführung von IPv6 geht kein Massenselbstmord einher, einer meiner Provider will nämlich nach derzeitigen Stand "feste" IPv6-Blöcke an User vergeben. Einige andere ISP planen ähnliches, und oh my god mein Hoster hat die IP-Adressen meiner beiden Server auch gespeichert.
Wie läuft das bei ARCOR/Vodafone ? Hat da jemand Infos zur Hand ?
Bei IPv6 wird jedem Teilnehmer eine fest IP zugewiesen werden können, dies wird wohl auch so geschehen. Warum auch nicht?
Im Übrigen finde ich die 7 Tage angemessen, solange die Polizei nicht schnell genug ist, um sie abzugreifen. Und das isse bisher nicht. Logdaten mit IP-Adressen und -Adressbereichen sind praktisch, um Angriffe und Netzstörungen erkennen zu können, daher sehe ich das als legitim an.
Inwieweit diese IP-Adressen in den Logfiles dann noch der Person zuordbar sein können/müssen, erschließt sich mir allerdings nicht.
Gruß
@Svenska: Ich hab auch nichts dagegen – dank der großen Adressräume die Universitäten teilweise haben, hab ich aktuell quasi auch schon eine feste IP (aktuell bekomm ich alle 6 Monate eine neue :P).
Zu den mit Personen verknüpfbar: In der Firma wars z.B. ganz praktisch um festzustellen das alle Personen, die mit den Firmenwlan Probleme hatten von der IT-Abteilung den gleichen Laptop zugewiesen bekommen haben.
Bei der Telekom dann evtl. räumliche/geografische Zuordnung oder etwas in der Art?
@Svenska: Ich halte persönlich eine Speicherung von maximal einigen Tagen ebenfalls für einen noch vertretbaren Kompromiss, wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt (ohne Einwilligung oder gesetzliche Grundlage ist jede Speicherung personenbezogener Daten verboten). Gibt es aber nicht. Ernsthafte technische Gründe (die natürlich auch das Gesetz zulässt) sehe ich jedenfalls nicht.
@baum:
Wieso muß man dafür wissen, welche IPs die Mitarbeiter hatten?
Ein anständiges Bestandsführungstool (Neudeutsch CMDB) liefert diese Informationen (inkl. Lieferung, Liefertermin und Hardareausstattung).
Bei der Telekom ergibt sich die genaue räumliche Zuordnung direkt über den TK-Anschluss. Probleme auf dem Übertragungsweg sind (ohne IP-Zuordnung) direkt aus den Routerlogs erkennbar.
@Svenska: Dir ist schon klar, was du da forderst?
@Holger: Naja, dafür braucht man aber mehr Informationen als: "Ein Haufen Leute hat Probleme mit dem kabellosen Internetdings" und am Freitag um 11 hatte irgendwie auch keiner von der IT mehr groß Lust mal kurz durch alle Abteilungen zu latschen und nachzufragen und Namen zu notieren?
Der Wikipedia/Lexikon Eintrag über die Höhe eines Berges ist auch im Prinzip total unnötig ein guter Höhermesser & Kletterausrüstung und ab gehts. Nachzulesen wäre halt nur schneller.
Es sollte schon deshalb keine festen IPs geben, weil die Menschen dann permanent die Bedeutung einer solchen überschätzen.
Zur Speicherung:
Die Speicherung im Arbeitsspeicher zur _unverzüglichen Verarbeitung_ kann gerne zulässig sein, ganz sicher aber nicht die Speicherung auf einem non-volatilen Speicher!
Schlecht vertretener Kläger. Wir sind im Zvilrecht und da darf das Gericht nur auf Grund der von den Parteien vorgetragenen Fakten entscheiden. Und wenn der Kläger und sein Anwalt nicht wissen, dass bei anderen Zugangsformen, zB UMTS, gar keine IP-Zuordnungen gespeichert werden, dann kann er das auch nicht vortragen und das Gericht muss nach den Ausführungen der Beklagtenseite entscheiden.
Die Abrechnung ist bei Flatrates kein zulässiges Argument mehr, damit ist nach dem Wortlaut des TDG eine Speicherung ausgeschlossen. Troubleshooting ist im Gesetz nicht vorgesehen. Aber natürlich ist es sinnvoll, dafür Möglichkeiten vorzusehen. Die Frage ist nun, ob dafür die Zuordnung zwischen Kunde und IP nötig ist oder ob andere Daten aus dem Radius-Log ausreichen.
Ich sehe die Speicherung wg. "Störungen" auch kritisch. Aber hier wird wohl an Kundenrechner gedacht, die ggf. verseucht sind und den Internetverkehr stören (spammen, hacken, etc).
Aber ich denke auch, dass das ein vorgeschobenes Argument ist, damit das Internet kein "rechtsfreier Raum" ohne Strafverfolgung werden sollte in Augen der Politiker.
@Fragender: Vodafone speichert zwar nicht, hat aber an vielen Anschlüssen keine Zwangstrennung (mehr), so daß u.U. die IP am Anschluß monatelang die gleiche bleibt.
Hmmm…. also ich kann mir auch nicht vorstellen, wofür die Telekom eine Verknüpfung zwischen Kundendaten und IP braucht. Entstörung, um geografische Probleme festzustellen, kann man durchaus auch codieren, also jedem Einwählknoten oder von mir aus auch jeder Straße, wenn das sinnvoll ist. Aber wäre es nicht in diesem Fall eh besser auf die Probleme zu reagieren?
Also, ich habe vor knapp drei Wochen bei der Telekom angerufen. Dort sagte man, dass
derzeit die IP-Daten direkt nach der Zwangstrennung alle 24 gelöscht
werden (seit März ist ja die Vorratsdatenspeicherung
gekippt). Wie ist denn nun der aktuelle Stand? Speichern sie jetzt doch wieder 7 Tage?
@Sparrow:
Du meinst, du hast bei einem für die Telekom tätigen CallCenter angerufen wo dir ein TelephonSklave das erzählt hat was er auf StandardFragen vorgegeben bekommt.
#k.
@ karl : Ja. Fordern tue ich die unverzügliche Löschung von den Daten, die die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen erlaubt.
Ausdrücklich und aus praktischen Erwägungen halte ich es sinnvoll, dass die Telekom durchaus in ihren Logfiles anhand der IP-Adressen sehen kann, dass im Bereich Hubertshausen in 3 Straßen das Internet ausgefallen ist. Und sieben Tage sehe ich für solche Logfiles als gerechtfertigt an.
Danach sind auch diese zu löschen oder zumindest (von IP-Adressen etc.) zu bereinigen.
Interessant wird diese ganze Fragestellung erst mit dem Aufkommen von festen IPs (ich hab eine), besonders IPv6. Da ist eine IP zwingend anschlusszuordbar.
@Kandinsky:
Der CallCenter-Mitarbeiter kam mir erst mit: das wird sechs Monate lang gespeichert. Nach meiner Rückfrage und nachdem sich der Mitarbeiter dann mehrmals mit anderen Kollegen besprochen hat meinte er, dass dir IP direkt nach Zwangstrennung gelöscht wird.
Eine sehr wichtige Nachricht für die Abmahnbranche!
@Svenska:
Warum brauchen die eine IP für die Störungsidentifizierung? Die Telekom kann die Leitungswege bis zum Router auch prüfen, ohne dass der Kunde eine Verbindung aufgebaut hat.
@Kai: Störungen sind nicht nur die Leitungswege bis zum Provider, internes und externes Routing gehört da auch zu, sowie mW auch weitere Dienste.
Wie lange speichert die Post eigentlich die Adressen aller Absender von Briefpost an mich in ihren automatischen Sortiermaschinen für die "Behebung von technischen Störungen"?
Wir werden von Idioten regiert und die Gerichte sind völlig überfordert.
7 Tage halte ich auch noch für eine gute Zeitspanne.
Alles was in der Bearbeitung durch Behörden darüber hinaus geht, ist ganz offensichtlich kein wirklich ernster Tatbestand.
Ganz besonders, wenn man so sieht, wegen welchem unwichtigen, zivilrechtlichen Mist die Gerichte einstweilige Verfügungen abwinken.
@Svenska:
Ja, und wenn es Routing-Störungen gibt, wozu müssen die wissen, wer gerade die IP nutzte?
Kurz: Bei welchen möglichen Störungen ist es nötig, den Inhaber der IP zu kennen?
@Kai: Wer redet denn vom Inhaber der IP? Ich rede von der IP überhaupt…
@keiner: Sie glauben, die Post speichere solche Daten nicht, nur weil Sie noch nie davon gehört haben? Also zumindest bei DHL funktioniert die Paketverfolgung per Web noch Monate oder gar Jahre nachdem das Paket angekommen ist. Da steht zwar keine Adresse, sondern nur ein Name mit Zeitstempel und Status, aber was das Backend noch in der Datenbank hat, weiß nur DHL selbst.
Zur Abrechnung von Flatrates werden die IP-Adressen nicht benötigt. Genauso muß ein Navi nicht wissen, wo man vor 15 Minuten gewesen ist. Das wollen nur die Amis und gewisse Herren in Köln oder Unterhaching wissen.
Schon mal dran gedacht, dass viele Straftaten in diesem Bereich (z.B. Kreditkartendelikte) erst nach 30 Tagen dem Geschädigten bekannt werden. Da sind sieben Tage Speicherfrist ausreichend ? Sieben Tage bedeutet auch, dass die Telekom sie in der Zeit bearbeitet haben muss. Die derzeitige Bearbeitungsdauer liegt bei zwei bis drei Tagen. Jetzt wird's langsam eng (Wochenende, wo bei der Telekom niemand arbeitet wird als ein Tag gerechnet).)
Die Straftat wird dem Geschädigten bekannt, Entscheidung, was tue ich, heute keine Zeit, dann zur Polizei, Anzeige, u.s.w. Also muss er im Grunde noch am Tattge zur Polizei und anzeige erstatten. Liegen zwischen Tatzeit und dem Bemerken der Tat nur zwei Tage, wird es kritisch.
Ist es wirklich nur langsames Arbeiten dort ?
wie kann es sein? Das einem Anwalt Auskunft über zugehörigkeit einer ip bekommt,dessen Beschluss aber über sechs Wochen später als die Nutzung der ip (dynamisch) liegt?Abmahnwelle
@Muze :Genau Habe Drei Abmahnungen bekommen .In jeder ist der Beschluss mindestens 3-6 Wochen alt.Wie geht das?
@Mutze und Schellkopp: Von wann datieren eure Beschlüsse ?
Meine Mutter hat ebenfalls eine Abmahnung erhalten.
Die IP – so steht hier vom Datenschutzbeauftragten des Unternehmens – wird 7 Tage gespeichert. Nix mit "sofort" oder "unverzueglichem" loeschen.
Wie lange speichern Provider denn nun Ip Adressen immer noch 6 Monate oder kürzer. zb. Ewetel oder freenet?