25.6.2010

Sterbehilfe: Richter stärken Patientenwillen

Wann ist aktive Sterbehilfe zulässig? Der Bundesgerichtshof hat heute zu dieser Frage Stellung genommen – und einen wegen der Beihilfe zum versuchten Totschlag angeklagten Anwalt freigesprochen. Der Jurist hatte den Kindern einer Frau geraten, die lebensverlängernden Maßnahmen bei ihrer im Koma liegenden Mutter selbst zu beenden.

Das Landgericht hat den Anwalt noch zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Jurist ist auf Medizinrecht spezialisiert. Er beriet die beiden Kinder der 1931 geborenen Frau K. Frau K. lag seit Oktober 2002 in einem Wachkoma. Sie wurde in einem Pflegeheim künstlich ernährt. Eine Besserung ihres Gesundheitszustandes war nicht mehr zu erwarten.

Entsprechend einem von Frau K. im September 2002 mündlich geäußerten Wunsch bemühten sich die Geschwister, die inzwischen zu Betreuern ihrer Mutter bestellt worden waren, um die Einstellung der künstlichen Ernährung. Nach Auseinandersetzungen mit der Heimleitung kam es Ende 2007 zu einem Kompromiss, wonach das Heimpersonal sich nur noch um die Pflegetätigkeiten im engeren Sinne kümmern sollte, während die Kinder der Patientin selbst die Ernährung über die Sonde einstellen, die erforderliche Palliativversorgung durchführen und ihrer Mutter im Sterben beistehen sollten.

Nachdem Frau G. am 20.12.2007 die Nahrungszufuhr über die Sonde beendet hatte, wies der Träger der Heime die Heimleitung an, die künstliche Ernährung umgehend wieder aufzunehmen. Den Kindern der Frau K. wurde ein Hausverbot für den Fall angedroht, dass sie sich hiermit nicht einverstanden erklären sollten. Darauf erteilte der Anwalt Frau G. am gleichen Tag den Rat, den Schlauch der PEG-Sonde unmittelbar über der Bauchdecke zu durchtrennen.

Frau G. schnitt Minuten später mit Unterstützung ihres Bruders den Schlauch durch. Nachdem das Heimpersonal dies bereits nach einigen weiteren Minuten entdeckt und die Heimleitung die Polizei eingeschaltet hatte, wurde Frau K. auf Anordnung eines Staatsanwalts gegen den Willen ihrer Kinder in ein Krankenhaus gebracht, wo ihr eine neue PEG-Sonde gelegt und die künstliche Ernährung wieder aufgenommen wurde. Sie starb dort zwei Wochen darauf eines natürlichen Todes auf Grund ihrer Erkrankungen.

Das Landgericht hat das Handeln des Angeklagten als einen gemeinschaftlich mit Frau G. begangenen versuchten Totschlag durch aktives Tun gewürdigt, der weder durch eine mutmaßliche Einwilligung der Frau K. noch nach den Grundsätzen der Nothilfe oder des rechtfertigenden Notstandes gerechtfertigt sei. Die Tochter hat das Landgericht freigesprochen. Sie habe sich auf den Rat des Anwalts verlassen dürfen.

Ausgangspunkt für das Gericht ist die Erkenntnis, zum fraglichen Zeitpunkt habe es unterschiedlichste Urteile zur Sterbehilfe gegeben. Die Rechtslage sei nicht klar gewesen.

Der Gesetzgeber habe diese Fragen aber durch das Patientenverfügungsgesetz im Herbst 2009 ausdrücklich geregelt, so dass der Bundesgerichtshof nun ohne Rücksicht auf die früheren Urteile eine Leitlinie vorgeben kann.

Nach Auffassung der Richter war der Kompromiss zwischen Kindern und Heimleitung rechtmäßig. Dieser Kompromiss sah vor, dass die künstliche Ernährung künftig unterbleibt. Die von der Heimleitung einseitig aufgekündigte Regelung sei somit ein rechtswidriger Angriff gegen das Selbstbestimmungsrecht der Patientin gewesen.

Die im September 2002 geäußerte Einwilligung der Patientin, die ihre Betreuer geprüft und bestätigt hatten, entfaltete bindende Wirkung und rechtfertigte den Behandlungsabbruch. So sei es mittlerweile in § 1901 a Abs. 3 BGB ausdrücklich bestimmt, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

Insbesondere sei bei diesen Umständen auch ein “aktives Tun” der Betreuer zulässig gewesen. Ausdrücklich betont das Gericht, die klassischen Maßstäbe zwischen Tun und Unterlassen würden dem Prozess des nunmehr vom Gesetzgeber zugelassenen “krankheitsbedingten Sternlassens” nicht gerecht.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09

41 Kommentare zu “Sterbehilfe: Richter stärken Patientenwillen”

  1. dot tilde dot meint: (25.6.2010 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    der "<a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/1209594/&quot; title="deutschlandfunk-sendung "hintergrund" zum thema" rel="nofollow">hintergrund</a>" dazu im deutschlandfunk war auch nicht dumm. kam ein paar tage vorher.

    .~.

  2. tov meint: (25.6.2010 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt".

    Das scheint nur für Menschen zu gelten, die in der Lage sind ihren Willen auch körperlich umzusetzen. Hat man diese Fähigkeit einmal verloren, ist es vorbei mit aller Würde und der Gesetzgeber und viele Urteile machen nichts um das zu ändern. Auch ein Tod in Würde gehört zum Leben in Würde! Von daher müssen die Möglichkeiten auch für aktive Sterbehilfe geschaffen werden und das Thema endlich enttabuisiert werden.

  3. carny meint: (25.6.2010 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    @tov
    Beifall dafür, ich hätte es nicht besser schreiben können.
    Es ist eine Horrorvision, sich vorzustellen, dass man monatelang an Maschinen angeschlossen ist, vegetiert und eigtl nicht mehr als eine Pflanze im Gewächshaus ist.

  4. Nicky meint: (25.6.2010 um 12:08) AntwortenReply to this comment

    Der Heimleitung ging es vermutlich nicht mal um die Frau sondern eher um ihre Gebühren (oder die Gebühren der Verwandten). Da wird die Kuh lieber so lange gemolken bis nichts mehr davon übrig ist. Menschenwürde? Interessiert erst, wenn man die bei Porsche gegen einen Satz neuer Reifen eintauschen kann.

  5. Konni meint: (25.6.2010 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Was mich mal interessieren würde: wenn der Patient widersprochen hat, die Angehörigen die Behandlung ablehnen, und einzig das Heim weitervegetieren lassen will, wer kommt dann für die Kosten eigentlich auf?

  6. MarcoM meint: (25.6.2010 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    @Konni:
    Da so ein Fall wohl in die Pflegestufe 3 fällt, zahlen wir das alle.

  7. LaPaloma meint: (25.6.2010 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    @2: Woraus ergibt sich denn logisch, dass der Tod als Gegenteil des Lebens dessen Teil sein muss?
    Zumindest der EuGH sieht das mit dem Recht auf Sterbien ja auch etwas anders.

  8. Lars meint: (25.6.2010 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    @MarcoM:

    Du glaubst doch nicht, dass man mit den 1500 EUR von Pflegestufe 3 den Heimaufenthalt vollständig bezahlen kann? Pro Tag vollstationäre Pflege zahlst du problemlos 90 EUR. Rechne mal mit 1500-2000 EUR _Zuschuss_ den du monatlich zahlen musst. Und für diese stattliche Summe lohnt sich die ursprüngliche Frage schon.

  9. twex meint: (25.6.2010 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Die Richter verkennen bereits den Tatbestand. Jemanden mit Nahrung und Wasser zu versorgen stellt gar keine medizinische Behandlung dar, sondern ist der einfachen Menschlichkeit geschuldet.

  10. n8wish meint: (25.6.2010 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    @twex:
    Es geht hier nicht um "Versorgung mit Wasser und Brot", sondern um eine PEG (http://de.wikipedia.org/wiki/Perkutane_endoskopische_Gastrostomie), das ist SEHR WOHL eine medizinische Behandlung. Wer's nicht glauben mag dem empfehle ich, einmal das "legen" einer solchen zu verfolgen.

  11. Stefan meint: (25.6.2010 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    @9 / twex:
    du willst die kinder als verpflichten, ein glas wasser neben dem krankenbett stehen zu haben, während sie stirbt?
    künstliche ernährung IST eine medizinische behandlung.

  12. twex meint: (25.6.2010 um 13:18) AntwortenReply to this comment

    Es kann dahingestellt sein, ob die ursprüngliche Anlage der PEG eine medizinische Behandlung ist. Besteht sie erst einmal, ist die Nahrungszufuhr auf diesem Wege jedenfalls kein Eingriff und keine Behandlung.

  13. Seph meint: (25.6.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    "Die Rechtslage sei nicht klar gewesen."

    Diesen Satz von einem Gericht zu hören, das daraufhin ein Urteil gesprochen hat, ist ein Unding.

    20(4)

  14. Anonymous meint: (25.6.2010 um 13:38) AntwortenReply to this comment

    Wie verhält es sich denn mit dem Rückwirkungsverbot? Schließlich ist das Gesetz zur Patientenverfügung erst 2009 verabschiedet worden, die Patientin im vorliegenden Fall hat ihren Willen aber 2002 geäußert. Ist eine solche Rückwirkung entgegen des Gesetzlichkeitsprinzips zu rechtfertigen?

  15. anonym meint: (25.6.2010 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Sicherlich ein komplexes Thema. Immerhin beruhigt es etwas, wenn ein Gerichtsurteil nicht völlig am Kern des Problems vorbeigeht.

    Allerdings kann man wohl auf Patientenverfügungen in Deutschland in der Praxis kaum setzen. Was macht man, wenn man alt ist und keine Angehörigen hat, die im eigenen Sinne tätig werden können? Dann muß man sich offenbar rechtzeitig selbst töten (und auch noch den richtigen Zeitpunkt treffen).

  16. Axel John meint: (25.6.2010 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @LaPaloma:
    Weil der Tod das zwingende, unabänderliche Ende des Lebens ist.
    Oder kennen Sie jemanden, der das ewige Leben hat?
    BTW: Mit rechtsphilosophischen Lehrsätzen kann man alles – ausnahmslos alles – be- oder widerlegen. So, wie man es gerade braucht.
    Das Urteil, um das es hier geht, ist längst überfällig und greift IMO noch viel zu kurz.
    Jeder sollte das Recht haben zu bestimmen, unter welchen Umständen er leben möchte, oder nicht. Und selbstverständlich sollte diese Entscheidung auch respektiert werden.

  17. LaPaloma meint: (25.6.2010 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @16: Keine Ahnung, ob ich jemanden mit ewigem Leben kenne – sie verlangen den Beweis einer negativen Tatsache, also ein Ding der Unmöglichkeit.
    Im übrigen wird wohl andersherum ein Schuh daraus: ohne rechtsethische Grundsätze, nicht zuletzt Kant, kann man alles im Recht be- oder widerlegen. Jura ohne Ethik betreiben zu wollen wäre der Weg in den Unrechtsstaat.
    Und ob es eines Rechts auf Sterben, Rausch oder Tod wirklich bedarf, um die Würde zu wahren, scheint mir zweifelhaft. Umso mehr, soweit es um die Frage geht, ob ein Staat dafür garantieren sollen muss, diese Wünsche auch umsetzen zu können.

  18. MarcoM meint: (25.6.2010 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    @Lars:
    Die 1.500 € kriegt man wenn man selbst pflegt, das Heim kriegt doppelt so viel. 31 Tage * 90 €/Tag = 2.790 €/Monat. Passt.

  19. MarcoM meint: (25.6.2010 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    @MarcoM:
    Hmpf, erst über Änderungen informieren, dann schreiben. Stufe III Härtefall gibt knapp 2.000 € im Monat + Rente/Pension. Kommt auf ein ähnliches Ergebnis heraus, setzt sich aber anders zusammen. Mea culpa.

  20. user124 meint: (25.6.2010 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @Seph:

    "Die Rechtslage sei nicht klar gewesen."

    vor allem weil es GESETZESlage heissen muss. was bilden sich diese selbstherrlichen kuttenträger eigentlich ein? glauben die wirklich was aus ihren hämmerchen kommt sei immer rechtens?

  21. Axel John meint: (25.6.2010 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    @LaPaloma:

    Jura ohne Ethik betreiben zu wollen wäre der Weg in den Unrechtsstaat.

    Erzählen Sie das mal den zigtausend Unfallopfern, die von skrupellosen Versicherungen mit gekauften Gutachtern in den Ruin prozessiert- bzw. so lange hingehalten wurden, bis sich das Problem auf biologische Weise gelöst hat.

    ob ein Staat dafür garantieren sollen muss, diese Wünsche auch umsetzen zu können

    Der Staat braucht mir nichts zu garantieren, es genügt völlig, wenn er sich aus meinem persönlichen Lebensbereich heraushält.
    Ich lege Wert darauf, über mein Leben selbst zu bestimmen und der Staat ist der Letzte, dem ich es anvertrauen würde.

  22. eye-catcher meint: (25.6.2010 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    wird auch endlich zeit!! es wäre nicht das erste mal, dass leute über solche entscheidungen froh sind…

    @axel: du schreibst zwar, dass der statt dir nichts garantieren muß. aber setz dich doch mal in einem 80 jährigen rein, der keine familie mehr hat und zu solchen entscheidungen nicht mehr fähig ist. wir sind noch (relativ) jung…

    _____________
    http://eye-catcher-stuttgart.blogspot.com/
    (Jeden Tag ein Portrait)

  23. Horst meint: (25.6.2010 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 6 Marco M.

    Nicht alle zahlen:

    Beamte, Politiker und Richter stellen sich außerhalb der solidarischen Pflicht wie Kranken- / Pflegeversicherung.
    (Nicht von einem Vertreter habe ich bisher vernommen auch in die solidarischen Versicherungssystemen aufgenommen zu werden. Der Obrigkeitsstaat lässt grüßen. )

    @ Nr. 8 Lars

    Richtig.

  24. Ich habe es getan meint: (25.6.2010 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Ich bin dankbar für dieses Urteil, denn ich habe aktive Sterbehilfe zusammen mit dem zuständigen Arzt 2008 für meinen Vater geleistet. Dieser hatte zwar eine Patientenverfügung vor Jahren aufgesetzt, die aber zu dem Zeitpunkt als sie gebraucht wurde kaum noch rechtsgültig war.
    Wäre ich selbst nicht in der Medizin tätig und hätte dieser Umstand entsprechende Maßnahmen vehindert, denn der Arzt hätte den (unvermeidlichen) Tod mit allen Mitteln hinaus gezögert.
    Dieses Urteil stärkt Angehörige und Ärzte in einer emotional sehr schwierigen Situation entsprechend zu handeln und vermindert das Gefühl der Strafbarkeit.

  25. Bernd meint: (25.6.2010 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Sterbehilfe ist einfach schrecklich. Das Geschenk des Lebens ist das höchste gut, was wir erhalten haben. Es abzulehnen ist eine Schande. Von der Sünde mal abgeshen.

  26. steinfalke meint: (25.6.2010 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Dank an das Gericht! Es wurde echt Zeit das dieses Hin und Her endlich ein Ende findet!
    Jetzt müssen Pflegeheime und Ärzte endlich einsehen das ich das letzte Wort über mein Leben habe und nicht Sie!
    Und wenn ich keine Lust mehr habe soll mir keiner vorschreiben ich müßte, nur durch Apparatemedizin am Leben erhalten, noch so lange wie möglich am Leben bleiben!
    Ich weiß schon warum meine Patientenverfügung 4 Seiten lang ist!

  27. abi meint: (25.6.2010 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    @Bernd: Ich hoffe mal, die Antwort war ironisch gemeint oder sie wollten einfach einen (schlechten) Witz machen… Dank solchem Gedankengut ist der Tod nämlich heute immer noch ein Tabu…

  28. Axel John meint: (25.6.2010 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    @eye-catcher:
    Genau hierin liegt der Sinn der Patienternverfügung.
    Darin kann jeder detailliert entscheiden, inwieweit er bereit ist, "lebensverlängernde Maßnahmen" an sich durchführen zu lassen. Die theoretische Möglichkeit, dass er es sich vielleicht im letzten Moment noch anders überlegen würde, wenn er könnte, zieht nicht. Ansonsten wäre mit diesem Argument jedes Testament anfechtbar.
    @Bernd:
    Auch, ob ich bereit bin, "Schande" oder "Sünde" auf mich zu laden, ist ausschließlich meine persönliche Entscheidung, die niemanden etwas angeht. Zumal diese Begriffe jeder so definieren kann, wie er es für richtig hält.

  29. Pessimist meint: (25.6.2010 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Nicht, dass ich direkt vom Urteil betroffen wäre (bin dennoch dankbar, dass sich Karlsruhe endlich mal 'nen Ruck gibt und was zum Thema sagt), aber einige "ältere Semester in der Familie" fragen doch immer mal "Wie mache ich eine sichere Patientenverfügung?" … Ich bin dann immer recht ratlos, was ich empfehlen soll. Was meinen die Juristen? Notarbesuch zwingend erforderlich, weil einem das Ding sonst nur um die Ohren fliegt?

  30. MaxiMegalon meint: (25.6.2010 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    unsterbliche gibt es… ein herzschrittmacher und du kannst solange am "leben" gehalten werden, bis der strom ausfällt; organversagen ist bei der technik heut kaum noch möglich.
    was so etwas noch mit "in würde" leben zu tun hat ist mMn fraglich.
    @bernd: darf man geschenke nicht zurück geben, wenn man sie gut, lange und reichlich genutzt hat?
    und: wenn der HERR meinen tod beschliesst (weil einem jeden nur 3mal zwanzig und 10 jahre gegeben sind), wieso erdreistet man sich überhaupt, dies in frage zu stellen?

  31. Olli meint: (25.6.2010 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @Bernd:

    Sag das noch mal wenn dein Körper von Krebs zerfressen ist. Vom hohen Ross schwafeln kann jeder. Und ich wette du würdest nicht mal halb so lange durchhalten wie andere.

    Ist ja nicht das erste Mal Wasser predigen und Wein saufen bis man selbst dran ist dann kann es gar nicht schnell genug vorbei sein.

  32. Hayek meint: (25.6.2010 um 23:11) AntwortenReply to this comment

    Die Relevanz des Urteils erschließt sich mir nicht, da passive Sterbehilfe eigentlich schon durch andere Grundsatzurteile gedeckt ist. Wahrscheinlich ging es in diesem Fall einfach darum, dass ein Anwalt die künstliche Ernährung beendet hat und kein Arzt. Juristische Taschenspielertricks halt. Die aktive Sterbehilfe wird der BGH nie erlauben. Das ist bei uns nämlich ganz pöhse. Dabei wäre es viel humaner todkranken Patienten auf deren Wunsch zum Beispiel eine Überdosis Morphin zu spritzen, anstatt sie einfach verdursten zu lassen. In Holland oder der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe schon lange möglich. Laut den Gutmenschen geht das bei uns aber nicht. Vorgeschobener Grund wie immer: "Die besondere deutsche Vergangenheit". In anderen Worten: Wir lassen unsere Sterbenden elendig verdursten, damit sich die Gutmenschen gegenseitig auf die Schulter klopfen können was für tolle Antifaschisten sie doch sind. Zu diesem perversen Inhumanismus fällt einem nur noch das berühmte Bonmot von Ignazio Silone ein.

  33. MaxiMegalon meint: (26.6.2010 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    @ hayek:
    bitte zitieren; auf wikiquote gibts nur eins, und das scheint mir unpassend.

  34. Olli meint: (26.6.2010 um 01:28) AntwortenReply to this comment

    @Hayek:

    Selten so einen Schwachsinn gelesen. Die "Gutmenschen" befürchten Missbrauch was ich auch verstehen kann selbst wenn ich ein Befürworter bin bzw. gerade weil ich ein Befürworter bin.WIrklich dagegen sind eher die Konservativen.

  35. Momo meint: (26.6.2010 um 07:49) AntwortenReply to this comment

    Meine Mutter war Wachkomapatientin und sitzt jetzt mit Hirnschaden im Pflegeheim. Die monatlichen Mehrkosten haben mittlerweile das Familienvermögen aufgezehrt, demnächst wird das Sozialamt bei mir auf der Matte stehen und die Hand aufhalten, weil mein Vater nichts mehr haben wird. Gerne würden wir meine Mutter selbst pflegen, aber: Sie ist stark Übergewichtig und von uns kann sie keiner bewegen, die Wohnung ist nicht ausgestattet und es ist kein Geld da. Uns bleibt keine andere Wahl als sie im Heim zu betreuen und sie täglich zu besuchen.

    Das hat mich dann auch über den Punkt Patientenverfügung nachdenken lassen. Zum Einen will ich auf gar keinen Fall dahinvegetieren. Zum Anderen ist meine Mutter z.B. bei vollem Bewusstsein, auch wenn sie kaum sprechen kann und ihren eigenen Sohn nicht mehr kennt. Wäre ich in dieser Situation, wie sollte man mir erklären, dass man mich jetzt verdursten lässt, weil ich das so wollte? Und überhaubt, warum geht hierzulande Sterbehilfe nur grausam und qualvoll?

    Ich glaub definitivnehme ich einen "Keine Wiederbelebung nach Herzstillstand"-Passus mit auf. Wenn du zurück kommst, bist du nicht mehr derselbe und verglichen mit Verdursten ist das noch der angenehmere Tot.

  36. Island meint: (26.6.2010 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    Gott, ich will mit 78 das bewusstsein verlieren und vom arag Tower fallen… Sorteas will ich nicht nur mir sondern allen meinen angerhörigen ersparen.
    Ich habe glaube ich habe nicht genug Verständnis für solche juristische Akrobatik. Und entscheiden will ich darüber erst recht nicht!

  37. Hayek meint: (26.6.2010 um 20:15) AntwortenReply to this comment
  38. Hayek meint: (26.6.2010 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    @MaxiMegalon:

    Hm ich schaffe es nicht hier Urls zu posten. Edit: Doch, aber bei so vielen Link ohne Text haut da sofort der Spamfilter drauf, ist behoben ;) fh. Aber Google ist dein Freund, das weißt du ja sicher. Das sind laut meiner Recherche jedenfalls die wesentlichen – ich hab sogar nen Prof dafür angehauen!

    BGH 1 StR 357/94 – Urteil vom 13. September 1994
    (auf hrr-strafrecht)

    BGH – Aktenzeichen: XII ZB 2/03
    Beschluss vom 17.03.2003
    (auf JuraForum)

  39. chrissrock meint: (26.6.2010 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    @24 respect und chapeau
    meschenwürdiges sterben gehört zum leben dazu, meschenwürdige pflege auch! laut medien wurde der frau nicht nur alle zähne entfernt (die braucht sie ja nicht mehr und mundhygiene hält nur auf), sondern auch nach fraktur der halb verweste arm amputiert. der finanzielle aspekt darf für die pflegehäuser und pflegeleitungen auf keinen fall vernachlässigt werden! über das jahr kommen da ein paar euronen zusammen. vor allem in den spezialpflegeheimen für wachkomapatienten. die apotheke verdient auch nicht schlecht an der sondennahrung.
    stichwort holland: soweit ich weiss wir dort von einem unabhängigen ärztegremium die entscheidung zur passiven sterbehilfe getroffen, dokumentiert und durchgeführt, soweit es vom patienten bestimmt wurde. die aktive sterbehilfe lehne ich eindeutig ab. aber: wer mal eine wachkomapatientin über mehrere monate nach einer gliablastom op betreut hat, fragt sich immer wieder: welcher idiot hat die von op tisch wieder aufwachen lassen. tiere erlöst man von ihrer pein.
    grundsätzlich: ein thema das viele bewegt und viele meinungen hervorruft. jeder sollte rechtzeitig für sich entschieden wie er in so einem fall "behandelt" werden möchte. ich habe eine entsprechende verfügung, die jährlich aktuell gehalten wird. meine partnerin weiss darüber beschied und weiss auch wo sie aufbewahrt wird – nur für den fall.

  40. Archer meint: (27.6.2010 um 07:22) AntwortenReply to this comment

    War längst überfällig. Und ist nur ein erster Schritt.

  41. Sebastian Kayhs meint: (10.5.2011 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    Ich habe in vielen Jahren Pflege einiges erlebt – nie aber, dass der Träger eines Pflegeheimes direkt oder hintergründig darauf hingearbeitet hat, dass ein Patient wg. der anfallenden Heimgebühren bitte unter Qualen weiter leben soll. Pflegeplätze sind knapp, Wartelisten lang und ein pflegerisch aufwendiger Patient ist dem Controlling eher ein Dorn im Auge. Problematisch ist die Situation in der Praxis aber so oder so noch – eher allerdings in der häuslichen Umgebung, wo eine gute palliative Betreuung häufig leider noch an "Manpower" und Kompetenz scheitert – und an fehlenden Versorgungsverträgen der Krankenkassen.

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