28.6.2010

Utensilien

Durchsuchung im Haus meines Mandanten. Die Polizei stellte einige Waffen und Utensilien sicher. Nachdem das Verfahren nach langen Monaten abgeschlossen ist, hat mein Mandant wieder Zugriff auf die beschlagnahmten Gegenstände.

Es ist alles noch da. Nur ein neues Holster fehlt. Mein Mandant hatte es für eine seiner Handfeuerwaffen angeschafft.

Man würde sich ja nichts dabei denken, wäre das Holster nicht maßgefertigt für die Walther P99. Die Walther P99 ist die neue Dienstpistole der nordrhein-westfälischen Polizei.

49 Kommentare zu “Utensilien”

  1. Sunny meint: (28.6.2010 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Also ich hab oefter den Spass gehoert, dass es so ablaufen wuerde, das bei den in Gewahrsam genommen Dingen, einfach geguckt wird ob irgendwo auf dem Praesidium noch etwas fehlt und dann behaelt man es halt.

  2. Pete meint: (28.6.2010 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    Und nun? Einfach Pech gehabt?

  3. Achim meint: (28.6.2010 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Wieso gibt man solchen Leuten eigentlich Waffen?

  4. Jens meint: (28.6.2010 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    @Achim: Ist damit der Mandant oder die Polizei gemeint?

    Ich hoffe doch, der Mandant hat eine Quittung der sichergestellten Gegenstände und alles nachgezählt, bevor er die Rückgabe quittierte.

  5. Achim meint: (28.6.2010 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    Selbstverständlich "die Polizei".

  6. Judas meint: (28.6.2010 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Wieso wird ein Holster beschlagnahmt? Damit sich nicht versehentlich ein Schuss daraus löst?

  7. Lord meint: (28.6.2010 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Bei der Polizei kommt nix abhanden…. Ich hab mal ein Sicherstellungsprotokoll der hiesigen Kripo gelesen "Handy Nokia Silber", stand da mehrfach drauf. Es gibt ja nur EIN Modell von Nokia das silbern ist, oder???

  8. Kampfschmuser meint: (28.6.2010 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Es ist bestimmt reiner Zufall, dass das Holster für die Dienstwaffe passt. ;)

    Aber was ist eigentlich mit dem Beschlagnahmeprotokoll? Dort sollte doch in der Regel alles aufgelistet sein.

  9. Mac meint: (28.6.2010 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Also was nun? Sieht doch so aus als hätte da jemand bei der Polizei geklaut/unterschlagen und so ein maßgefertigtes Halfter ist doch bestimmt auch nicht billig. Kann ich mich jetzt auch im Kaufhaus selbst bedienen und darauf verweisen, daß es die Polizei genauso macht oder was jetzt?

  10. nd meint: (28.6.2010 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    na, hoppla.

  11. fernetpunker meint: (28.6.2010 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    Was ist ein Holster?

  12. Dieter meint: (28.6.2010 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker: Kennst Du das Internet? Ja? Schon mal danach gegoogelt?

    Wikipedia sagt dazu:
    Ein Holster ist eine Tasche, die für Pistolen, Revolver, aber auch andere Gegenstände für schnellen Zugriff hergestellt wird. Mittlerweile hat sich auch der Begriff Halfter etabliert. Der Begriff hat seinen Ursprung in Holfter, womit ursprünglich am Sattel befestigte Halterungen für Feuerwaffen bezeichnet wurde.

  13. Holster meint: (28.6.2010 um 17:27) AntwortenReply to this comment
  14. Kai meint: (28.6.2010 um 17:27) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:
    Das ist eine Halterung für Bierflaschen der Marke "Holsten". :)

  15. Lastwagenfahrer meint: (28.6.2010 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Ischt Holster von de Polizeilaster gefallen?

  16. Dieter meint: (28.6.2010 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    @Kampfschmuser: Stimmt. Da ist sicher alles aufgeführt. Nur was nutzt Dir das? Das Holster ist weg.
    Und es war nur ein Holster. Letztens ging doch ein Fall durch die Presse, in dem Bargeld, das auch fein säuberlich im Beschlagnahmeprotokoll aufgelistet war, bei der Rückgabe der Sachen nicht mehr auffindbar war. Ergebnis nach langem Rechtsstreit meines Wissens: Vergleich!

  17. user124 meint: (28.6.2010 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    @Dieter:
    ich frag mich grad ob eine bank das genauso machen kann… hast 1000€ auf dem konto, am nächsten tag sind es plötzlich nur noch 200 und die bank bietet dir als vergleich an die hälfte des "abhanden" gekommenen geldes wieder zu geben.

    on topic. wir brauchen unbedingt eine polizei bei der polizei. im vorliegenden fall wegen verdunklungsgefahr sofort eine hd bei allen die zugriff auf den gestohlenen gegenstand hatten.

  18. Kampfschmuser meint: (28.6.2010 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    @Dieter:
    Für mich als Laien sieht es eigentlich so aus: Gegenstand durch Polizei beschlagnahmt, Gegenstand bei der Polizei abhandengekommen, Gegenstand muss die Polizei ersetzen.
    Aber bei unserer Justiz sieht Gerechtigkeit bzw. Recht völlig anders aus.

  19. NoName meint: (28.6.2010 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    ach, der soll mal ganz ruhig bleiben – soll froh sein dass die waffe zurück kam. war zum glück nur ne 08/15 legoplempe. denn sammlerwaffen / hochwertige waffen haben in polizeigewahrsam eine hohe fluktuationsrate…
    ist halt das alte problem: niemand schaut den jungs auf die finger. und die vielen guten decken die wenigen weniger guten – diese machen was sie wollen und sehen die aservatenkammer als "supermarkt". nur zahlen muss ier keiner. und leider hat die justiz kein interesse diese misstände zu beheben…

  20. Kopfschüttler meint: (28.6.2010 um 18:18) AntwortenReply to this comment

    Noch schlimmer wird es, wenn es um EDV-Ausrüstung geht: wie viele beschlagnahmte Rechner und Zubehör in deutschen Amtsstuben oder (noch schlimmer) gleich bei einem der beteiligten Beamten oder den Vorgesetzten wieder auftauchen, wäre bestimmt mal eine Schlagzeile in den großen Zeitungen wert.

  21. derRösrather meint: (28.6.2010 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Ein kleiner Tipp? Bei der Polizei Siegburg "verschwindet" schon mal gern Bargeld! Wenn der Verhaftete dann später entlassen wird, lässt man dann diverse Zettel unterschreiben, dass man seine Sachen wieder alle erhalten hätte. So ist es mit einem psychisch angeschlagenen Bürger geschehen, dem danach aber 90€ fehlten. Aufklärung über den Vorfall verweigert man dem Bürger ..

  22. Mac meint: (28.6.2010 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    Tut mir leid, aber hier werden völlig unhaltbare Zustände beschrieben. Wie kann denn die Polizei vom Bürger besonderen Respekt und von Gesetz besonderen Schutz verlangen, wenn sie sich in der Praxis offenbar an den ethischen Grundsätzen ihrer kleinkriminellen Kundschschaft misst. Und wie lustig mag diese Geschichten wohl jemand finden, der gerade gefeuert wurde, weil er Büroklammern geklaut hat?

    Ich kann diesen Geschichten jedenfalls keine augenzwinkernd, menschenlnd humoristische oder was auch immer Komponente abgewinnen. Ich finde sie eher *bedrohlich* und ich finde man sollte denen in solchen Fällen unterschiedslos und automatisch die Innenrevision auf den Hals hetzen.

  23. fernetpunker meint: (28.6.2010 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    @Dieter: Warum sagt Herr Vetter nicht Halfter, das hätte ich gewusst. ;-)

  24. Jochen K. meint: (28.6.2010 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    So so, die Polizisten unterschlagen also Dinge aus der Asservatenkammer, die ihnen der Dienstherr als Teil der Dienstausrüstung natürlich kostenlos zur Verfügung stellt (wie z.B. das Halfter für die Dienstpistole).

    Es ist wirklich erstaunlich, welchen Blödsinn der durchschnittliche Lawblog-Leser zu glauben bereit ist, wenn es ins Schema seiner hasserfüllten Vorteile passt (und was der Lawblog-Betreiber sich offensichtlich nicht entblödet, durch sein Posting zu suggerieren).

    (Anders als hier behauptet wird, werden Dinge, die im Beschlagnahmeprotokoll erwähnt sind und nicht zurückgegeben werden können, natürlich auch umstandslos ersetzt.)

  25. Siggi meint: (28.6.2010 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    @Jochen K.:

    Ich kenne nicht die Schadensrichtlinien des Landes NRW, sber wenn das eine kostenlos bereitgestellte Exemplar vor der definierten Lebensdauer verschwindet oder überdurchschnittlich abgenutzt ist, zahlt das der Beamte teilweise selbst. Ein niegelnagelneues Holster aus der Asservatenkammer kommt da manchmal gelegen.

  26. Krischan meint: (28.6.2010 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    Naja, da gibt es halt Maßfertigungsledermotten, die sich unermüdlich auf solche Holster stürzen, damit haßerfüllt Leute ihre Kommentare in die Tastatur hämmern können. Mich bedrückt das ja schon ganz doll, dass die Polizei nicht genug Mottenspray in den eigenen Reihen ihr eigen nennt.

  27. King Dingeling meint: (28.6.2010 um 21:10) AntwortenReply to this comment

    @Jochen K.: Erstaunlich finde ich, anderen Leichtgläubigkeit vorzuwerfen und im selben Atemzug pauschal alle Beamten der Asservatenkammer für sakrosankt zu erklären, bzw. die Erstattungspolitik für 'verschwundene Sachen' als problemlos zu betrachten.

    Anders als Sie, habe ich nämlich von dem von #16 Dieter erwähnten Fall ebenfalls gehört (ich meine mich an einen Bericht von SPIEGEL TV zu erinnern) und wenn Sie sich darüber informieren, werden Sie feststellen, dass ca. 50.000€ (Erinnerungswert) bei der Polizei Beine bekommen haben und am Ende im Vergleich ca. 20.000 € erstattet wurden.

    Angesichts dieser Fakten halte ich es nicht für an den Haaren herbeigezogen, dass auch ein hübsches Holster einen Liebhaber in der Asservatenkammer findet.

    Wer der Meinung ist Polizeibeamte seien tendenziell weniger kriminell als der Durchschnittsbürger liegt genauso daneben wie die ACAB-Fraktion, die das Gegenteil behauptet. Die Wahrheit liegt, wie immer, irgendwo dazwischen…

  28. reko meint: (28.6.2010 um 21:51) AntwortenReply to this comment

    @Dieter:
    Ein holster kann ein holfter sein.
    Ein holfter kann u.u. ein halfter sein.
    Aber ein holster kann KEIN halfter sein.

  29. RRW meint: (28.6.2010 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    Ich kann nur für die bayerische Praxis sprechen, hier allerdings ist es so, dass bei Abhandenkommen eines im Sicherstellungsprotokoll festgehaltenen Gegenstandes dieser selbstverständlich ersetzt bzw. entschädigt wird.

  30. Hans meint: (28.6.2010 um 21:52) AntwortenReply to this comment

    @Jochen K.: Es gibt genug bewiesene Fälle dieser Art. Aber das will jemand der so obrigkeitsgläubig wie Sie ist ja eh nicht glauben.

  31. fellow passenger meint: (28.6.2010 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    Es ist so vieles Verboten. Die Menschen tun es trotzdem, denn es liegt in ihrer Natur. Weil Polizisten Menschen sind, liegt es auch in ihrer.

  32. Kand.in.Sky meint: (28.6.2010 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    Immerhin war es keine Rolex…

    #k.

  33. King Dingeling meint: (28.6.2010 um 22:19) AntwortenReply to this comment

    @RRW: Das mag in der Theorie so geregelt sein und in der Praxis auch meistens machbar, aber jetzt erklären Sie doch mal dem Berliner (oder in Ihrem Fall Münchner) Polizeipräsidenten, dass Sie eben mal 50.000 € brauchen, die seien auf dem Verwaltungswege halt ein Mal verschollen und jetzt steht da einer und will sie zurück.

    Ist doch klar was dann passiert. Die Kohle gibt's nur nach einem Rechtsstreit und der (oder eher die) Täter kann (können) sich darauf verlassen, dass die Anzeige gegen Unbekannt im Sande verläuft.

  34. WerbewachtdieWächter meint: (28.6.2010 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @jochen k:
    Des verschwundene Holster ist sicher kein Dienstholster. Ein privates Holster müßte sich auch ein Pol.Beamter privat kaufen. Und auch sonst stellt es eine Wertgegenstand dar, der zu Geld gemacht werden könnte oder einem Kumpel, der zufällig keine Ausrüstung legal vom Staat bekommt, zugewendet werden.

  35. RRW meint: (28.6.2010 um 22:26) AntwortenReply to this comment

    @King: Ich habe schon Beträge in der Größenordnung ausgezahlt.

  36. Christoph meint: (28.6.2010 um 22:55) AntwortenReply to this comment

    Also das "dienstliche" Holster der Polizei NRW ist nahezu perfekt und es fällt mir eigentlich kein Grund ein, warum man sich privat ein anderes beschaffen sollte, was man sich zusätzlich auch noch genehmigen lassen muss.

  37. King Dingeling meint: (28.6.2010 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    @RRW: Das bezweifle ich nicht, nur schätze ich dass die Umstände bei diesen Fällen ein wenig anders waren. Oder haben Sie tatsächlich schon einmal eine fünfstellige Summe erstatten müssen, für etwas das in Polizeibesitz abhanden kam?

  38. King Dingeling meint: (28.6.2010 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    @Christoph: Ihnen ist schon bewusst, dass sich der Dieb nicht das Diebesgut als Dienstholster würde genehmigen lassen, oder? Glauben Sie denn, wenn das Holster nun tatsächlich von einem Beamten gestohlen wurde, dass er dies aus Notwendigkeit oder mit der Absicht es dienstlich zu verwenden geklaut hat?

  39. Archer meint: (28.6.2010 um 23:10) AntwortenReply to this comment

    Ja, wie, weg? Zivilklage?

  40. KaterKarlo meint: (29.6.2010 um 00:40) AntwortenReply to this comment

    Die Beweisführung ist oft schwierig, es wird alles angezweifelt und man muss es lückenlos nachweisen:

    - Festplatte defekt? War vorher schon defekt!
    - Rolex mit Zertifikaten auf Postweg unversichert abhandengekommen? Weisen Sie ohne Zertifikate nach, dass sie echt waren! Pech!

    Aber bei so einigen HDs ist mir noch nichts geklaut oder untergejubelt worden. Bin selbst überrascht. Gibt aber genug Scheiße, die sonst noch passiert.

  41. user124 meint: (29.6.2010 um 09:22) AntwortenReply to this comment

    jetzt hab ich tatsächlich mal ne frage.

    wenn ich wieder mal eine hausdurchsuchung habe und dinge mitgenommen werden… verweigere ich die (wie auch alle anderen) unterschrift(en) auf dem protokoll.
    kann mir das negativ ausgelegt werden?
    wenn ich mit der liste der beschlagnahmten dinge nicht einverstanden bin, kann ich dann vor ort eine korrektur verlangen? 22" fjs breitbildmonitor statt einfach nur "monitor"
    was für rechte habe ich wenn eine korrektur nicht vorgenommen wird bzw dinge beschlagnahmt und *überhaupt nicht* aufgeführt werden?

  42. Smockil meint: (29.6.2010 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    Du hast die Jedermannsrechte

  43. Jakob meint: (29.6.2010 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    Übrigens der money quote aus dem verlinkten Wikipedia-Artikel:

    —cut—
    2005 wurde die Anschaffung von 42.000 P99 DAO (Double Action Only) für die Polizei in Nordrhein-Westfalen beschlossen.[3] Erst nach Auslieferung der neuen Dienstwaffen an die Polizei erkannte man, dass sich die Beamten wegen des nun größeren Holsters in bestimmten Dienstwagen nicht mehr anschnallen können. Dies betrifft besonders häufig Dienstwagen des Typs VW Passat B6. Nun werden die Gurtsysteme aller betroffenen Streifenwagen in Nordrhein-Westfalen umgerüstet bzw. dürfen die Polizeibeamten des Landes das Holster an ihrem Leibriemen tragen.
    —uncut—

    Wäre wohl auch zu schwer gewesen, erstmal einen Feldversuch mit wenigen Dutzend zu machen…

  44. Stefan B. meint: (29.6.2010 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @King Dingeling: Pssst! Dann funktioniert doch der Rückschluss bezüglich der Dienstwaffe im Blogeintrag nicht mehr…

  45. flo meint: (29.6.2010 um 21:07) AntwortenReply to this comment

    Zum Thema Privatzeug für den Dienstgebrauch genemigen lassen kann ich nur von der BW verweisen, da wird gar nichts genehmigt, da wird einfach gemacht. Ich kann mir nicht vorstellen das es bei der Polizei anders zugeht.

  46. RRW meint: (29.6.2010 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    @King: Kam dem Grunde nach auch schon vor, zum Glück noch nicht in der Höhe. Wenn allerdings Geld in Polizeigewahrsam abhanden kommt und die Höhe des beschlagnahmten Betrages dokumentiert ist (vor diesem Hintergrund ist auf jedem Fall zu empfehlen, ein Sicherstellungsverzeichnis zu unterschreiben!), dann würde auch dies erstattet. Vorausgesetzt, das Geld unterliegt nicht im Strafverfahren dem Verfall. Aber das ist ein anderes Thema. Und sofern sich jemand findet, der für das Verschwinden verantwortlich ist, dann kann man demjenigen auch nur wünschen, dass er eine gute Amtshaftpflichtversicherung hat.

  47. Ein Mensch meint: (29.6.2010 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    @46: Wieso sollte ich das Verzeichnis unterschreiben? Der Beamte muss das unterschreiben, mir eine Kopie aushändigen und diese abstempeln oder siegeln. Meine Unterschrift beweist doch rein garnichts.

  48. DerAnmerker meint: (30.6.2010 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    Also warum das Holster weg ist, ließe sich zum Beispiel so erklären:
    Dienstholster kaputt
    Beantragen eines Ersatzholsters auf offiziellem Dienstweg=viel Papierkram
    Entnahme des Ersatzholsters aus der Kammer=null Papierkram

  49. RRW meint: (30.6.2010 um 21:53) AntwortenReply to this comment

    @Ein Mensch: Wenn wir der Polizei wirklich mal richtige Böswilligkeit unterstellen wollen: Was tut der Beamte mit dem Sicherstellungsverzeichnis, in dem z.B. das besagte Holster drinsteht und das der Betroffene nicht unterschrieben hat? Er lässt Verzeichnis und Holster verschwinden, schreibt ein neues Verzeichnis ohne Holster und wenn der Betroffene das Holster wiederhaben will, ist nie eins da gewesen (steht ja nicht im Sicherstellungsverzeichnis). Wenn aber die Unterschrift des Betroffenen drauf ist, tut man sich mit sowas schon bedeutend schwerer.

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