Geldwäsche-Bremse

Es geht um eine größere Schmerzensgeldzahlung für meinen Mandanten. Letzte Woche präsentierte der Verteidiger des mutmaßlichen Täters im Gerichtssaal die Kopie eines Überweisungsauftrags. Den Auftrag habe er vor dem Termin zur Bank gebracht. Das war natürlich alles sehr begrüßenswert.

Aber keine gute Gelegenheit, die sich nicht noch durch einen lockeren Spruch aufwerten ließe. Deshalb garnierte der Kollege die hochoffizielle Vorlage des Belegs mit folgender Anmerkung:

Jetzt hängt die Schadenswiedergutmachung nur noch davon ab, ob mein Konto gedeckt ist.

Heute ist das Geld jedenfalls noch nicht auf meinem Konto. Wahrscheinlich hat die Staatsanwaltschaft mal wieder auf die Geldwäsche-Bremse getreten. Aber morgen sollte die Gutschrift dann doch erfolgen. Sonst mache ich mir langsam wirklich Sorgen…