Wie man sich selbst überlastet
Die Justiz klagt gerne, sie sei überlastet. Aber kaum einer scheint sich Gedanken zu machen, welcher Anteil der Überlastung selbst produziert ist. Zum Beispiel durch von vornherein unsinnige Ermittlungsverfahren, die dann auch noch in achtlos hingeschlurte Anklagen münden. Mit denen sich dann auch noch die Gerichte herumschlagen dürfen.
So eine Anklageschrift habe ich gerade auf dem Tisch. Um die Absurdität zu verstehen, muss ich erst mal die Vorgeschichte erzählen. Aber selbst die ist schon ein Paradebeispiel dafür, wie sich die Justiz selbst blockiert.
Mein Mandant, der auf eine lange Drogenkarriere zurückblickt, wurde am Hauptbahnhof vom Städtischen Ordnungsdienst kontrolliert. Bei seiner Leibesvisitation durch die Mitarbeiter der Stadt fand sich ein Plastikfläschchen mit einigen Tropfen Methadon. Dieses Methadon hatte mein Mandant aus der Praxis des Arztes, der ihn im Methadonprogramm betreute, von seiner Tagesdosis abgezweigt und rausgeschmuggelt. Er wollte damit dem nächtlichen Turkey bekämpfen. Eigentlich muss das Methadon in der Praxis eingenommen werden.
Zunächst mal wurde mein Mandant nach allen Regeln der Kunst angeklagt. Die paar Tropfen Methadon reichten dem emsigen Staatsanwalt zu einem handfesten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Natürlich hätte es sich bei etwas Empathie angeboten, die Sache wegen Geringfügigkeit einzustellen – und zwar sofort, nachdem die Akte angelegt worden ist.
Die Hauptverhandlung uferte regelrecht aus. Für mich als Verteidiger lag nun mal die Frage nahe, ob und unter welchen Voraussetzungen das Ordnungsamt überhaupt Personen durchsuchen darf und ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Eigentlich geht die Durchsuchung nur, wenn sich eine Person nicht ausweisen kann oder dies verweigert. Dummerweise für die Behörde hatte mein Mandant seinen Personalausweis dabei und zeigte ihn auch vor.
Insgesamt zwei Hauptverhandlungstage wurden die problematischen Rechtsfragen durchgekaut. Bevor es dann zur Vernehmung desjenigen Mitarbeiters kam, der die Durchsuchung angeordnet hatte, zog die Staatsanwaltschaft die Notbremse. Man war nun doch einverstanden, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Ich vermute auf Bitten der Stadt, denn die wollte bestimmt kein Präzedenzurteil zu der Frage, ob ihre Ordnungskräfte dürfen, was sie gerne tun.
Letztlich eine teure Einsicht. Das Gericht und ein Staatsanwalt waren über Stunden in Anspruch genommen. Auf dem Flur hockten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die auf ihre Zeugenaussagen warteten. Im Gerichtssaal saßen ihre Vorgesetzten und, so glaube ich mich zu erinnern, sogar eine markante Nase aus dem Rechtsamt der Stadt.
Wegen der schwierigen Sach- und Rechtslage war ich als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Der Richter ordnete später sogar an, dass die Staatskasse meine vollen Anwaltsgebühren und nicht nur das Pflichtverteidigerhonorar erstatten muss. Das kostete den Steuerzahler knappe tausend Euro.
Damit hätte jetzt Ruhe sein können. Und auch sollen. Aber so mancher Staatsanwalt verschafft sich die Arbeit halt gleich selbst. Mein Mandant hatte in dem soeben geschilderten Prozess erklärt, woher er das Methadon hat. Er sagte damals nur, dass es in der Praxis halt Mittel und Wege gibt, mal den einen oder anderen Tropfen der Tagesdosis ohne Wissen des Personals mit raus zu nehmen. Ich war dabei und weiß, dass er definitiv nicht mehr zu dem Vorgang gesagt hat.
Die anwesende Staatsanwältin hat in der Verhandlung entweder nicht hingehört. Oder ihr fehlt die Fähigkeit (womöglich auch der Wille), das gesprochene Wort unverfälscht aufs Papier zu bringen. Nach ihrem Vermerk soll mein Mandant nämlich erklärt haben, der Methadonarzt habe ihm einen kleinen Teil der täglichen Ration für die spätere Einnahme mitgegeben.
Dieser Vermerk führte zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Arzt. Zur großen Überraschung der Staatsanwaltschaft stritt der Arzt ab, meinem Mandanten oder anderen Patienten Methadon mitzugeben. Da es keinerlei Belege außer der falsch wiedergegebenen Äußerung meines Mandanten gab, wurde das Verfahren gegen den Arzt mangels Tatverdachts eingestellt.
Damit hätte jetzt aber wirklich Ruhe sein können. Aber nachdem bereits so viele Steuergelder versenkt worden sind, kommt es auf ein weiteres Ermittlungsverfahren nicht an. Dieses richtet sich zur Abwechslung wieder gegen meinen Mandanten. Praktischerweise hat man wohl gleich darauf verzichtet, meinen Mandanten zum Tatvorwurf anzuhören. Vielmehr wurde, da hat man ja jetzt Übung drin, sogleich eine Anklage erhoben.
Wegen falscher Verdächtigung!
Das Ganze wäre nur halb so traurig, würde sich die Anklage nicht auf eine Äußerung meines Mandanten gründen, die er gar nicht gemacht hat. Ob man vom Arzt persönlich (!) Methadon “mitgegeben” bekommt oder ob es Mittel und Wege gibt, etwas aus der Praxis mit nach draußen zu nehmen, sind ja wohl zwei paar Schuhe.
Hinzu kommt, dass nicht jede falsche Verdächtigung strafbar ist. Der Täter muss den falschen Verdacht vielmehr in der Absicht äußern, dass gegen den Betreffenden ein Verfahren eingeleitet wird.
Nun lag zum damaligen Zeitpunkt meinem Mandanten nichts ferner, als seinen langjährigen Methadonarzt zum Beschuldigten zu machen. Dagegen spricht ja schon, dass mein Mandant bei seiner Verhandlung noch bei dem Arzt in Behandlung war. Er hatte auch gar nichts gegen ihn. (Immerhin hat er heute eine Erklärung dafür, wieso ihn der Arzt von einem Tag auf den anderen rausgeschmissen hat.)
Es ging meinem Mandanten lediglich darum zu erklären, dass er das Methadon nicht gesondert erworben hat, sondern dass diese Menge an sich zu der Dosis gehört, die er sowieso täglich “offiziell” schlucken darf. Ein kleiner Unterschied, der aber bei der Schuldfrage viel ausmachen kann.
Abgesehen vom schlichtweg falschen Zitat bleibt also die große Frage nach der Anschwärzungs-Absicht, welche das Gesetz eben nun mal verlangt. Überdies können wir auch gern darüber diskutieren, wieso durch die bloße Einstellung des Verfahrens gegen den Arzt nun automatisch feststehen muss, dass mein Mandant gelogen hat.
Wir werden diese Fragen in Ruhe beantworten, gern auch in ausufernden Hauptverhandlungen. Das Gericht wird mich nämlich wieder als Pflichtverteidiger beiordnen, der von der Allgemeinheit bezahlt wird. Sobald der Beiordnungsbeschluss vorliegt, schreibe ich diesen Beitrag geringfügig um und reiche ihn als Verteidigungsschrift ein.
Was am Ende rauskommt, ist ohnehin jetzt schon einfach zu erraten. Mich plagt nur der Gedanke, wie die findigen Staatsanwälte aus dem Komplex einen weiteren Fall herausschlagen könnten.
Erbärmliche Note für die Justiz.
Kann man nicht mal die Kirche im Dorf lassen?
Schade nur, dass der Mandant nicht in der Position war, die Sache durchzufechten. Das Präzedenzurteil zum Durchsuchungsrecht von Ordnungsbeamten hätte mich wahrlich interessiert!
Gruß
Joe
Ich mein, UV fasst das am Ende noch mal zusammen, aber nur um ganz sicher zu gehen: Der Mandant hat sich nicht zusätzliches Methadon beschafft sondern sich von dem, was er unter ärztlicher Aufsicht einnehmen darf, ein paar Tropfen abgezweigt um es später selbst zu konsumieren?
Ist offensichtliche Verschwendung von Steuergeldern/Manpower eigentlich ein Straftatbestand und wenn nein, wann machen wir es endlich zu einem? Ich glaub ich muss meinem MdB mal diese Frage stellen…
Sind die Leute eigentlich verbeamtet, oder können die für sowas entlassen werden?
Ich denke ich weis was als nächstes kommt. Eine Anzeige an UV wegen verschwendung von Steuergeldern. Schliesslich sorgte er ja dafür das sein Mandant nicht verurteilt wurde… ist doch logisch….. oder etwa nicht?
kann man eigentlich den Staatsanwalt wegen falscher Verdächtigung sowohl gegen ihren Mandanten als auch gegen den Arzt anzeigen?
Persönliche Haftung (unbegrenzt, nur in Ausnahmefällen versicherbar!!) für solche "Experten". So schnell wie sich das legen würde könnte man gar nicht schauen.
Dann hat solch ein "Staats"anwalt schenll mal kein Jahresgehalt mehr. Würde wunder bewirken!
Eine Anzeige gegen den Staatsanwalt/Staatsanwältin, das wär doch mal was. Immerhin müßte das Sitzungsprotokoll ja wortwörtlich hergeben was genau der Mandant gesagt hat und was nicht, oder?
Jenseits aller rechtlichen Erörterungen sind die ärgerlichsten Punkte an diesem durch und durch ärgerlichen Fall ja, dass sich
1. der Arzt dreimal überlegen wird ob und wen er noch in ein Methadonprogramm aufnimmt
und
2. ihr Mandant vermutlich nun ein echtes Problem bekommt überhaupt den Platz im Methadon-Programm weiter wahrzunehmen, weil sich doch sicher rumspricht, warum er einen neuen Arzt braucht.
Mann, mann, mann – bei sovielen Elefanten im Porzellanladen kann man sich nur an den kopf fassen
Was bitte war denn da schwer? An der sach- oder Rechtslage?!? Verschwendung: ja, vor allem wegen der unnötigen Beiordnung!
Mich wundert's, daß beim Mandanten noch keine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Das käme als nächstes.
Für Programmierer gibt es sog. "Cheat Sheets", einseitige Spickzettel mit Infos zu einem Programm oder einer Programmiersprache. So ein Teil für den Bundesbürger wäre auch nicht schlecht:
- Was dürfen Bundespolizisten und P. des Landes, welche Regeln gelten? Bundesgesetz für Bundespolizei, Landesrecht für "normale" Polizei?
- Wer darf durchsuchen?
U.s.w.
@Bernhard:
Ich empfehle Ihnen die Cheat Sheets Landespolizeigesetz, Bundespolizeigesetz und Strafprozessordnung.
Der Flattr-Button muss weg, der Beitrag ist ja schon bezahlt ;-)
Nur ein Scherz, Danke dass wir daran Teil haben durften. Oder nein Moment: wir möchten gerne alle Geschichten präsentiert bekommen, die wir auch bezahlt haben ;-)
Viel Erfolg fuer Ihren Mandanten bei dem Entzug!
Bei der Staatsanwaltschaft fällt mir nur noch ein: How could Hell be any worse?
@Lunarius: bei uns in österreich ist das schon üblich!
siehe http://derstandard.at/1277337041912/Sans-Papier-Polizei-zeigt-Berater-wegen-Hilfe-bei-Asylantrag-an
@wurzelsepp:
Ja der Link hatte mich zu dieser Vermutung auch inspiriert. Aber schon mehr als fragwürdig diese Entscheidung. Da kann man nur hoffen das sowas eben keine Schule macht. Aber andererseits…. dann könnte man vielleicht besser gegen Abmahn-Anwälte vorgehen wg. unnötiger Belastungen des Rechtsapparates
Nach welcher gesetzlichen Grundlage arbeitet der Städtische Ordnungsdienst?
Falsche Verdächtigung? Gilt das auch für Staatsanwälte?
Mal ehrlich: hinter so einer absurd anmutenden Geschichte muss doch mehr stecken als fehlgeleitete Arbeitswut oder fragwürde Kompetenz der beteiligten Staats(be)diener. Haben Staatsanwälte eigentlich irgendwelche Vorteile davon, wenn möglichst viel angeklagt wird oder sind es einfach "Egotrips"? Um Gerechtigkeit ging's hier ja wohl wirklich nicht mehr…
@ Nik
Die Staatsanwälte kriegen für sowas Mengenrabatt…
Ich würde mal raten NEIN. :P
Eine Frage: Was wirft der StA ein? Auch haben will!
@Denis:
Wenn Du mal so ein "Sitzungsprotokoll" gesehen hättest, könntest Du Dir die Frage selbst beantworten.
Nachdem ich das Sitzungsprotokoll meiner Verhandlung gesehen hatte, war ich fest der meinung, dass die Protokollführerin an einer anderen Verhandlung teilgenommen hat als ich.
Da stehen nur wirre Sätze und meist fehlt das wesentliche!
Wenn man will, dass da etwas wirklich wortwörtlich stehen soll, muss man es extra beantragen und Wort für Wort diktieren. Und das auch nur wenn der Richter-Gott es für wichtig und erforderlich hält.
@11
Ich fürchte, Sie haben das Konzept "Cheat Sheet" mißverstanden. Diese kleinen Zusammenfassungen gibt es gerade deswegen, weil keiner seinen Stroustrup mit sich herumschleppen will.
wie wärs mit einem neuen Paragraphen gegen Steuerverschwendung? Wobei unsere liebe Justiz ja über jeden (strafbaren) Zweifel erhoben ist, damit sie ja unabhängig(!) und nach Gesetz(!) handeln kann. Für solche Placken sollte es aber definitiv die Möglichkeit geben, diese Immunität aufzuheben.
Ich halte jetzt das Verhalten Ihres Mandanten nicht für absolut strafunwürdig, deshalb geht das Ermittlungsverfahren voll und ganz in Ordnung!
Alles weitere mutet dann doch etwas komisch an, aber es weiß ja jeder, was rauskommt, wenn verschiedene Leute eine Sache bearbeiten und keiner richti zuständig ist.
Ich will ja nicht die Milliarden für die Banken etc. bemühen, aber wenn das nur die Spitze vom Eisberg ist, könnte sich für den Steuerzahler schon eine erhebliche Summe ergeben, die durch solche hanebüchenen Verfahren an Kosten verschuldet werden. Nur eine Amtshaftung dem Steuerzahler gegenüber gibt es noch nicht.
Na, bei der Polizei verstehe ich es noch und scheint auch üblich zu sein, dass es um Posten geht. Wenn eine Abteilungs nix zu tun hat, wird sie reduziert. Gibt es viele Fälle, fühlt sich der Chef wichtiger.
Der Beamtenapparat verliert noch den letzten Rest menschlichen Respekts bei mir.
Herzlichen Glückwunsch zum leichten Geld verdienen ! Allerdings schleicht sich ein bisschen das Gefühl ein, dass es gar keinen Spaß macht Geld so leicht zu verdienen…woran das nur liegen mag ?
@RST:
[...]Ich halte jetzt das Verhalten Ihres Mandanten nicht für absolut strafunwürdig, [...]
Vielleicht sollte man da dann die Vergabepraxis ändern…wenn Patienten in der Nacht einen Affen bekommen (in den Entzug laufen), nur blöde dass in unserer Drogenpolitik der Law and Order Flachpfeifen Abstinenz und eine drogenfreie Gesellschaft* immer das ultimative Ziel ist….und nicht das menschenwürdige Leben der Betroffenen….
*= natürlich drogenfrei nur für bestimmte Leute wie man z.B. hier ja sehen kann: http://www.youtube.com/watch?v=ISnBMZLsSgE
bombjack
Eines bleibt mir unklar: wie kann man zwei Tage über die Rechtsfrage streiten, ob Ordnungsamtsmitarbeiter durchsuchen dürfen oder nicht? Daran, dass so etwas ausufert, scheint mir in erster Linie der Verteidiger, aber auch der Richter schuld zu sein.
Vergleichen wir das mal mit der Hartnäckigkeit mit der gegen die Lehrer der Odenwaldschule vorgegangen wurde.
Oder gegen die Beteiligten an den Schwarzgeld-Affairen der Regierungsparteien.
Justizia ist schon lange nicht mehr blind.
Die Exekutive schreibt die wahren Gesetze.
20(4)
@Seph:
Odenwaldschule?
Wäre schön wenn man auch mal Likns liefern würde nicht alles ist überall bekannt. Und gerade die Schwarzgeldaffaire ist auch schon längst vergessen.
Extrem nervig an der Sache ist ja auch, dass ein (unterstellt) intaktes Arzt/Patienten-Verhältnis ohne Mitwirkung der direkt Beteiligten (also Arzt und Patient) durch Dritte zerstört wird. Oder wertet der Arzt wohl das Abzweigen des Methadons bereits als Vertrauensbruch?
@Olli:
http://www.gidf.de/
@7: Sitzungsprotokolle sind regelmäßig das Papier nicht wert, auf dem sie ausgedruckt werden. Es sind keine Wortprotokolle. Zudem erfährt man während der Verhandlung nicht, was der jeweilige Protokollführer da zusammengefaßt bzw. (nur) verstanden hat. Häufig werden auch abweichende Antworten von Zeugen auf Nachfragen gerade der Verteidigung mal eben nicht aufgenommen, da die Antwort ja "so ähnlich" schon zuvor gegeben worden ist. Da es im Strafverfahren aber häufig auf die Feinheiten ankommt und ein "so ähnlich" den Unterschied zwischen Verurteilung und Freispruch bedeuten kann, kann so ein Protokoll oft ein völlig falsches Bild der Hauptverhandlung vermitteln. Bleibt nur zu hoffen, daß sich die Mehrzahl der Berufungsrichter dieser Tatsache bewußt ist.
Also lieber zahle ich an Udo 1000 Euro für seine Verteidigung aus dem Staatssäckel, als Hunderttausende im Jahr für einen abgehalfterten, ausländerfeindlichen Ex-Politiker, der nach seiner Abwahl als Ministerpräsident weiterhin nach Luxus auf Kosten des Steuerzahlers giert!
@Seph:
Pscht ich verrate dir mal was. Bei google findet man viel. Nur mit dem Begriff Odenwaldschule findet man haufenweise Sachen. Und davon haben die meisten keine Relevanz. Vor allem wenn ich nicht mal weiß wauf was du dich genau beziehst. Außerdem ist es unhöflich zu sagen benutz google wenn man keine genauen Infos rausrückt.
Ich kann zu dem über das ich mecker wenigstens oft genug Links rausrücken.
@RA Müller:
Oh ja das stimmt. Das man Vater sich damals mit der Richterin gezofft hatte konnte man richtig rauslesen. Nebenei wurden da noch seine Worte verdreht. Denn das einzige was mein Vater zur Sache ausgesagt hat war das er dem Beklagten eine Versicherung verkauft hat und er diesen kaum kennt und man besser seine Frau geladen hätte.
Im Protokoll wurden ihm dann Ausflüchte unterstellt.
Hat die Richterin wohl nicht verkraftet das sie angemault wurde weil er um 11 Uhr geladen war sie aber erst um 11:30 erschienen ist und er erst um 12 Uhr aufgerufen wurde.
Ich durfte letztens in einer Verhandlung in Oberhausen erleben, dass die überaus übelgelaunte und unvorbereitete Jung(Hilfs? Ausbildungs?)Staatsanwältin ihrer Mandantin (meiner Bekannten) keinen Glauben schenkte und die Arbeit der Verteidigerin gleich mit übernahm, bis der genervte Richter den Fokus wieder auf die hartnäckig lüg…leugnende Angeklagte richtete…
Und was das Methadon angeht.
1999 starb meine große Liebe an einer Überdosis Methadon.
Wohl mit anderen Medis und Alkohol zusammen in selbstmörderischer Absicht
-in Kombination mit Alkohol kommt es schnell zum Herzstillstand.
Ihr Freund hatte die ganze Wochendosis mit nach Hause nehmen dürfen, weil der Arzt wohl was mit dessen Mutter hatte oderso.
Bei ihr hatte er es im Kühlschrank deponiert- riecht übrigens nach Himbeeren.
Ansonsten lief alles problemlos, er kam auch dadurch von seiner Heroinsucht runter und ist heute clean, hat ein Kind-
ich bin also keineswegs dagegen und halte diese ganze Aktion auch für völlig übertrieben, es soll wohl hauptsächlich verhindert werden, dass mit dem Zeug gehandelt wird.
Größere Dosen dagegen sollten die Praxis nicht verlassen.
Es macht auch abhängig und kann töten.
Um nicht von den Öffnungszeiten der wenigen Ärzte abhängig zu sein, die sich überhaupt mit diesen Schwierigkeiten und der oft problematischen Klientel abgeben, bin ich für eine deutliche Ausweitung dieses Programms incl. Ambulanzen in den örtlichen Krankenhäusern.
Dann muss auch keiner mehr was mit nach Hause nehmen, um sich vor Entzugerscheinungen zu bewahren, die sonst zu Rückfällen führen könnten… oder schlimmerem…
Das ganze versammelte Elend der Drogenprohibition – zwischen Absurdität, Komik und Tragik.
Man könnte sich jetzt natürlich auch Gedanken darüber machen, ob das nicht nur Fehler einzelner Staatsanwälte sind, oder ob es nicht doch an der Zeit für ein grundsätzlich Umdenken wäre.
Eine kurze Frage eines Laien:
Ist UV. jetzt gleichzeitig Verteidiger und Zeuge für die korrekte Wiedergabe der Aussage des Angeklagten zur Methadonbeschaffung aus dem 1.Verfahren?
Und dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamtes mich kontrollieren? Muß ich meinen Ausweis zeigen?
Also ich stelle mich gerne zur Verfüngung um es vor Gericht durchzufechten?
Also wenn Herr Vetter sagt ich brauche mich kontrolieren zu lassen, dann lasse ich mich nicht vom Ordungsamt kontrollieren.
Würde mich wirklich interessieren.
Düsseldorf!
Übrigens wurden einige Menschenfeinde erfolgreich ausgebügert – nach Kölle
http://www.express.de/-/2856/3571550/-/
#k.