3.7.2010

VDS privat

Auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wird auf Vorrat gespeichert. Viele Internetanbieter legen die Verbindungsdaten für eine gewisse Zeit auf Halde – sie brauchen die Daten angeblich zu Abrechnungszwecken. Das wird auch bei Kunden gemacht, die eine Flatrate gebucht haben.

Rückendeckung erhalten die Provider durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Frankfurter Richter betrachten den aktuellen Speicherzeitraum von sieben Tagen bei der Telekom für angemessen. Sie haben der Telekom abgekauft, dass es hierfür technische Gründe gibt.

Wer überhaupt mal wissen will, ob und wie lange der eigene Provider speichert, sollte an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens schreiben. Und nicht locker lassen, bis eine vernünftige Antwort vorliegt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat einen Musterbrief veröffentlicht.

Solche Anfragen schaffen nicht nur für den einzelnen Kunden Klarheit. Ab einer gewissen Zahl führen sie auch dazu, die Unternehmen dafür zu sensibilisieren, dass eine sicher nicht unbeträchtliche Zahl der Kunden es nicht gut findet, wenn nun unter anderem Deckmäntelchen fortgeführt wird, was das Bundesverfassungsgericht dem Staat zunächst mal verboten hat.

40 Kommentare zu “VDS privat”

  1. Andreas meint: (3.7.2010 um 11:26) AntwortenReply to this comment

    Ein Kollege von mir hat gerade eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten … da hat die Telekom die IP-Daten aber mindestens 30 Tage aufbewahrt, solange brauchte nämlich das Gericht für den Eilantrag!

  2. anonymer meint: (3.7.2010 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    danke, hab gleich das musterschreiben ergänzt und abgeschickt!
    war gar nicht so schwer :)

  3. Matsushita meint: (3.7.2010 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    @ Andreas:

    Du würdest Dich wundern, wie das in der Realität läuft :(

    Da gründet eine ehrwürdige, bekannte Kanzlei in z. B. Hamburg eine eigene "Zweigstelle", die mit einem neuen Namen an neuer Adresse firmiert. In dieser Kanzlei wird nichts anderes getan, als auf Hochleistungsdruckern Abmahnungen zu drucken. Wie kommt diese Kanzlei an die Adressen der abgemahnten?

    Ganz einfach. Schüler und Studenten machen Screenshots aus Bittorrent-Clients, in denen die Medien verteilt werden, an denen die Mandanten der Kanzlei "Rechte" besitzen. Die angezeigten Mailadressen werden per Formular an eine schweizer Firma übertragen. Die gesammelten Adressen werden jeden Tag aus der Schweiz nach Hamburg übermittelt.

    Von dort gehen die Anfragen nach den Anschlußinhabern direkt per Fax an das Gericht (Hamburg …). Hier wird man umgehend tätig und die Aufbewahrungszeit von sieben Tagen ist luxuriös! Selbst zwei Tage währen ausreichend.

    Mittlerweile ist eine ganze Industrie mit Arbeitern, Zuliferern und Kanzleien, die für nichts anderes gegründet wurden, als mit Abmahnungen Geld zu dru… äh zu verdienen entstanden.

  4. mark meint: (3.7.2010 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Müßte bei Abmahnungen nicht ein Beweisverwertungsverbot greifen. Kann ja wohl nicht sein das es so leicht sein kann Gesetze zu umgehen, in dem man einfach behauptet das ist technisch notwendig.

  5. dumdidum meint: (3.7.2010 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    "Das wird auch bei Kunden gemacht, die eine Flatrate gebucht haben. "

    wer hat denn heutzutage keine flatrate mehr?

    und wer heute noch bittorrent benutzt, ist selbst schuld.

  6. Marcus05 meint: (3.7.2010 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @dumdidum:

    Leute die keine Flatrate angeboten bekommen?

    Und ich fahre mit bittorrent seit 2 jahren sehr gut. Man muss nur wissen wie.

    "Ganz einfach. Schüler und Studenten machen Screenshots aus Bittorrent-Clients, in denen die Medien verteilt werden, an denen die Mandanten der Kanzlei "Rechte" besitzen. Die angezeigten Mailadressen werden per Formular an eine schweizer Firma übertragen. Die"

    äh, welche Mailadressen? Irgendwas scheint da zu fehlen. Mit screenshots eines bittorrent clients kann man ja wohl kaum was machen. Machen die Schüler das vorsätzlich für die Kanzleien? Scheint mir ein wenig undurchsichtig, diese Beschreibung des Vorgangs.

  7. Abmahner meint: (3.7.2010 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    @Andreas:
    Bei solchen Fällen verweis ich immer gern auf meinen Blog – freue mich über jeden neuen Abmahnfall, der eingeschickt wird.

  8. 11X/13 meint: (3.7.2010 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    Als Internetnutzer sollte man doch eigentlich selbst eine Möglichkeit haben, zu dokumentieren, wann einem welche IP-Adresse zugeteilt wurde – sonst kann ja jeder kommen und behaupten, ich hätte am 12.06.2010 unter der IP-Adresse 172.65.202.105 werweißwas von weißderteufelwo illegal heruntergeladen.

    Die FritzBox z.B. bietet einen Push-Service, der automatisch an Mitternacht das Router-Log an eine konfigurierbare EMail-Adresse schickt.

    In diesem Log ist auch vermerkt, wann welche neue IP-Adresse zugeteilt wurde.

    Der Haken ist nur, daß der Log-Puffer nur eine begrenzte Größe hat, die z.B. regelmäßig dann nicht ausreicht, wenn es irgendwelche Probleme mit dem WLAN gibt. Dann werden ältere Informationen einfach überschrieben und weg sind die IP-Adreßvermerke.

    Ein weiterer Haken an diesen Logs ist, daß sie leicht (ver)fälschbar sind – was aber mit einer elektronischen Signatur unmöglich gemacht werden könnte.

    Eigentlich müßte doch der Provider diese Informationen liefern – nur welcher macht das?

  9. björn l meint: (3.7.2010 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Hier werden ein paar Sachen zusammengewürfelt. Vorratsdatenspeicherung betraf viel mehr als nur Verbindungsdaten. Der Haupteil der Daten machte Mailverkehr aus. Da diese nicht abrechnungsrelevant sind werden sie auch nicht extra gespeichert.

    IPs werden auch nicht zu Abrechnungszwecken gespeichert. Dafür sind diese schlicht nicht nötig. Die Abrechnung war auch nicht die Begründung für die Speicherung der Telekom, sondern hier ging es, nach Aussage der Telekom, um das Überprüfen von Netzstörungen und ähnlichem.

    Bei den abrechnungsrelevanten Daten von einer Speicherung im Sinne der VDS zu sprechen ist eigentlich auch nicht ganz richtig. Anfallende Verbindungen müssen natürlich erfasst werden, es geht also eher um Vorschriften, wann gelöscht werden muss, bzw. wann und wie die Daten anonymisiert werden müssen.

  10. p meint: (3.7.2010 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    @Matsushita: Die angezeigten Mailadressen? Klar, die schickt man ja immer automatisch mit. *kopfschüttel* Da kennt sich jemand richtig aus…

  11. King Dingeling meint: (3.7.2010 um 14:04) AntwortenReply to this comment

    @Marcus05: Mailadressen wird man wohl wirklich nicht finden aber wenn Sie mal einen Torrent im Programm anklicken und dann auf den Reiter 'Peers', werden Sie die IPs von jedem aktiven Seeder und Leecher sehen. Das hat 'dumdidum' wohl gemeint.

    Ich habe bereits nach dem letzten Beitrag von Herrn Vetter zum Urteil in meinem T-Online Kundencenter nachgeschaut und siehe da, 80 Tage Speicherfrist voreingestellt. Ich habe es geändert und eine Mail und ein Einschreiben geschickt, allerdings habe ich bislang (nach einer Woche) nur eine Eingangsbestätigungsmail erhalten. Das lustige ist, wenn man online nachschauen möchte, welche Daten gespeichert sind heißt es nur, es wären keine Daten vorhanden. ^^

  12. Matsu meint: (3.7.2010 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Mailadresse = IP Adresse! Sorry, warm heute :(

  13. fernetpunker meint: (3.7.2010 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    Was für Daten speichert das Unternehmen, wenn man eine statische IP hat?

  14. nur ich meint: (3.7.2010 um 14:43) AntwortenReply to this comment

    @Matsushita:

    Ganz einfach. Schüler und Studenten machen Screenshots aus Bittorrent-Clients, in denen die Medien verteilt werden…

    Kann ich mir kaum vorstellen, denn jeder dieser Schüler oder Studenten wäre somit auch ein "Urheberrechtsverletzer".
    Die genannte Personengruppe müsste nämlich die Datei an mich verteilen bzw. von mir erhalten um meine IP angezeigt zu bekommen.
    Zudem glaube ich kaum, dass ein sehr einfach zu fälschender Screenshot als Beweis gelten kann, zudem er ja auch noch von einem "Urheberrechtsverletzer" erstellt wurde um mit diesem möglicherweise Gewinn zu erzielen (ohne Entlohnung wird dieses kaum jemand auf sich nehmen).

  15. Matsushita meint: (3.7.2010 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    Glaub es mir ruhig, ich habe die "böse" Seite selbst kennen gelernt. Von innen. Die Schüler / Studenten haben modifizierte Clients und sind vom Rechteinhaber legitimiert.

  16. Naseschwarz meint: (3.7.2010 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    @dumdidum: Wer heute noch am Straßenverkehr teilnimmt, dem ist auch nicht zu helfen. Aber mal ernsthaft: Ich nutzte Filesharing schon bevor es Napster gab und hatte noch nie Probleme damit. Ich kenne auch niemanden persönlich der jemals erwischt worden wäre. Maßgeblich ist wohl eher der Geschmack. Also wer unbedingt die neuesten Ergüße Hollywoods in Handyqualität oder durch deutsches Radioprogramm am Stockholmsyndrom leidet, der begibt sich eventuell leichtfertig ins Fadenkreuz dieser Aasgeier. Für den illegalen Download von Software habe ich wenig Verständnis, weil es für den nichtkommerziellen Einsatz immer freie Alternativen gibt und ein Profi kann die Software wohl bezahlen, sonst sollte er sich einen anderen Beruf suchen. Der Download bzw. Upload von Spielen scheint mir auch wesentlich risikoreicher, mal ganz abgesehen, dass es Wahnsinn ist, sich Software aus dubiosen Quellen zu besorgen, aber den meisten Windows-Nutzern scheint es ja völlig egal, wenn ihr Computer als Spamschleuder und schlimmeres in einem Botnet funktioniert. Bei DSL mit 16 MBit/s fällt das schließlich kaum auf.

    Insgesamt ist diese Angstmacherei mal wieder das typische mediale Heißluftgebläse – womöglich noch sponsored by Bertelsmann, Sony & Co. Wobei die eigentlichen Profiteure neben Juristen eher die Filehoster und Usenet-Missbraucher sind, die damit eine Menge Geld machen, wogegen das gute alte P2P-Filesharing eher ein Nullsummenspiel war, das tatsächlich niemandem Geld wegnimmt.

  17. Frank Taeger meint: (3.7.2010 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    @Matsushita :

    Für solche Fälle gibt es ja Massen an IP Filtern netter Unternehmen…

    In den meisten Fällen wage ich zu behaupten, dass oft ignorieren keine schlechte Sache ist. Ist die Polizei bereits eingeschaltet, bekommt man dies ja früh genug zu spüren…

  18. Olli meint: (3.7.2010 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    @nur ich:

    Nein wären sie nicht sie müssen nur die Erlaubnis haben.

    Aber wenn das stimmt finde ich das mal wieder bezeichnend. Meckern wieviel einem durch die Lappen geht und ob niemand an die armen Künstler denkt aber selber zahlt man dann auch ungerne was und sei es nur durch 3.

  19. nur ich meint: (3.7.2010 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    @Olli:
    Hiesse das nicht im Umkehrschluss, dass ich von denen dann ja keine "illegalen Inhalte" gesaugt hätte?
    Schliesslich hätten "die" ja dann die Erlaubnis zum Verteilen gehabt.
    Aber um das zu bewerten bin ich zu unbewandert in solchen Dingen.
    Ist halt nur meine Schlussfolgerung als Laie.
    Schliesslich kann ich auch nicht die Stereoanlage eines Freundes, mit seiner Einwilligung, zum Verschenken anbieten und der Zeigt dann den Abnehmer wegen Diebstahls an.

  20. SILen(e meint: (3.7.2010 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    @nur ich:
    Das Laden ist ja das kleinste Problem und der Knackpunkt an Peer2Peer – das automatische Weiterverteilen wenn man etwas lädt, DAS ist das Problem.

    Um bei der Stereoanlage zu bleiben, der Freund leiht DIR die Stereoanlage für eine Party – wenn du auf dieses Angebot eingehst hast du noch kein Problem (in echt schon, da man nur aus Quellen laden dürfte, die nicht offensichtlich rechtswidrig sind, aber das ist das kleinere Übel).
    Nun hast du aber bei peer to peer den Effekt, dass jeder P2P-Client das was er schon geladen hat automatisch den anderen zur Verfügung stellt, d.h. du verleihst die ausgeliehene Stereoanlage ohne Erlaubnis des Freundes weiter (und der Ausleiher verleiht sie auch weiter – und derjenige verleiht sie dann auch wieder…).
    Da der Freund sie allein dir leihen wollte, nun aber schon die gesamte Nachbarschaft mal seine Stereoanlage gehabt hat, ist der Freund ziemlich sauer.

    Das Problem beim Herunterladen ist also nicht das Herunterladen ansich, sondern das gleichzeitige Weiterverteilen an 10 andere, die auch wieder an je 10 andere weiterverteilen, die auch wieder an je 10 andere weiter….

    Allein schon deshalb ist es ziemlich naiv ohne Absicherung P2P-Netzwerke zu nutzen, einen Filehoster zu nutzen würde deutlich geringere Strafen nach sich ziehen wenn man dort (überhaupt) erwischt würde.

  21. Stuff meint: (3.7.2010 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    @SILen(e:
    Tjaaa, darf ich diese Dr.-Dingsda-Zahnbürste auch meiner Liebsten zur Verwendung überlassen? Wird da der Herr Dr. Dingsda nicht ganz böse, böse schauen bzw. ein Abmahnschreiben schicken lassen, wenn ich die mir von ihm grösstestzügig für 4 € überlassene Zahnbürste nicht im Badezimmer-Spiegel-Safe kindersicher und sicher vor unbefugten Zugriff versperre, der BGH köpfewiegt ja gerade, ob es ausreicht, wenn das Schloss dieses Badezimmersafes durch den Wohnungseingangsschlüssel sperrbar ist…

    OMG!

    Stuff

  22. SILen(e meint: (3.7.2010 um 22:33) AntwortenReply to this comment

    @Stuff:
    HÄ?

  23. p meint: (4.7.2010 um 01:59) AntwortenReply to this comment

    @SILen(e: Der Vergleich ist ja ganz nett, hinkt aber gewaltig. Wenn man die Analogie richtig machen würde, dann hätte jetzt der ursprüngliche Besitzer und seine gesamte Nachbarschaft *jeder* eine Stereoanlage. Und das würde mich als Besitzer jedenfalls kaum stören…

  24. tim meint: (4.7.2010 um 02:02) AntwortenReply to this comment

    @Matsushita: Inwiefern hast du die "böse Seite von innen" kennengelernt? Das würde vermutlich nicht nur mich interessieren.

    greez

  25. nur ich meint: (4.7.2010 um 12:11) AntwortenReply to this comment

    @Matsushita:
    Wenn es so ist, wäre ich ja auf der sicheren Seite.
    Denn ich lade dann ja von vom Rechteinhaber zur Verbreitung legitimiert legitime Inhalte herunter.
    Der Beweis wird ja gleich anhand der IP-Liste mitgeliefert.
    Denn diese Liste beinhaltet nur IPs, die legitime Inhalte von legitimierten Verteilern beinhaltet. ;-)
    Einen Nachweis, wieviel und ob überhaupt an andere weiterverteilt wurde fehlt in diesem Falle vollständig.^^

  26. Flying Circus meint: (4.7.2010 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    @p:

    Den Eigentümer der Stereoanlage würde es nicht stören, handelte er doch ohne Gewinnerzielungsabsicht.

    Einen gewerblichen Verkäufer von Stereoanlagen würde es allerdings durchaus stören. Aus seiner Sicht kauft jemand, der bereits eine Stereoanlage erworben hat, ohne dafür bezahlen zu müssen, voraussichtlich bei ihm keine mehr – es handelt sich ja dem Denkansatz gemäß um das gleiche Modell.

    @21/Stuff: Verleih ist eine völlig andere Baustelle, da kann jeweils nur einer die verliehene Sache tatsächlich nutzen. Wollen also Du und Deine Freundin Euch gleichzeitig die Zähne putzen …

    Und nein, ich habe weder beim "Saugen" von Software noch bei selbigem von Musik, Filmen etc. Verständnis. Wer kein Geld für so etwas übrig hatte, übt sich eben in Verzicht. Soll ja gut für den Charakter sein. ;-)

  27. SILen(e meint: (4.7.2010 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    @p:
    Es ging mir nicht um eine Grundsatzdiskussion ob das Ziehen einer Kopie wirklich "Raubmordkopieren" ist, sondern dass das Laden aus einer Tauschbörse das geringere Problem ist, selbst wenn der Anbieter der Datei theoretisch eine legale Quelle sein könnte – sondern das Weiterverteilen.

    Und dass durch das Kopieren von Software kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil ja niemandem ein physikalisches Medium gestohlen wird ist zwar eine tolle Stammtischparole, hat aber wie Flying Circus schon ausgeführt hat trotzdem einen wirtschaftlichen Schaden verursacht, da nun für den Kopierer überhaupt kein Anreiz außer seinem Gewissen besteht, das Original zu kaufen.

    Wie üblich entsteht gesamtwirtschaftlich kein Schaden, das Geld wird er ja irgendwie anders ausgeben, beispielsweise in Festplatten um die geladenen Dateien zu lagern, ein nettes Abendessen mit der Freundin etc. – aber die Branche von der ein Medium kopiert wurde geht leer aus.

    Trotz meiner Mitgliedschaft in der Piratenpartei ist das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Medien etwas, was ich nicht akzeptieren kann, zeugt von schlechtem Charakter und ist total schizophren, da man damit die Künstler die man doch eigentlich mag um ihr Geld bescheißt.

  28. WebR meint: (4.7.2010 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    Nicht dass ich die illegale Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke rechtfertigen oder verteidigen wollte, aber so ganz Recht hat der Vorposter nicht: Auch beim illegalen Kopieren geht die Musikindustrie dank Urheberrechtsabgabe nicht leer aus.

    Für jeden Computer, jeden CD/DVD-Brenner, jeden MP3-Player, jeden einzelnen Datenträger, ja sogar für Scanner, Kopierer und jedes einzelne Blatt Papier, dass du kaufst, zahlt auch der Raubmordkopierer seinen Beitrag an die Contentindustrie.
    Und genau DAS ist das aberwitzige an der Sache. Ich darf es nicht kopieren – aber ich könnte ja! Und deshalb muss ich zahlen …

    Und das kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, hat wohl auch nie jemand behauptet. Aber er ist bei weitem nicht so groß, wie er von der Industrie immer wieder gemacht wird. Denn nicht jeder, der sich den Song heruntergeladen hat, hätte ihn, wenn es ihn nicht zum Download gegeben hätte, gekauft. Ich wage zu behaupten, dass es höchstens 20% sonst getan hätten. Wenn nicht weniger …

  29. Olli meint: (5.7.2010 um 06:54) AntwortenReply to this comment

    @Flying Circus:

    Ich brauche nicht zu verzichten ich darf saugen.

    Es stört die Bands nicht und die sind nicht reich. (und bevor einer auf die Idee kommen sollte um mir einen Strick zu drehen von den Homepages der Bands bzw. deren Labels)

    Aber schon so lange im Geschäft um sich um die ganze Panikmache die saugen ja alle und wir verdienen nix !!!!!111111 anstecken zu lassen.

    Von den Lächerlichkeiten immer zu sagen das man doch an die armen Künstler denken soll ganz abgesehen. Jede Band die schon mal von einem großen Label beschissen oder fallen gelassen wurde weiß wie sehr die Musikindustrie doch ihre Künstler interessiert und zwar einen Dreck.

    @ Silence Ob ein Schaden entsteht ist gar nicht messbar. Natürlich wird einer entstehen aber wie groß er ist weiß keiner. Ich würde aber wenn man sich so die Verkaufszahlen über die Jahre anschaut und die Leute die viel kopieren (und das sind meistens Jugendliche) als doch recht gering einschätzen. Und das gilt schon für die guten Sachen. Vond er schelchten Ballermannpartymucke wollen wir gar nicht erst reden obwohl sogar die sich verkauft wie geschnittenes Brot.

  30. SILen(e meint: (5.7.2010 um 08:05) AntwortenReply to this comment

    @WebR:
    Ist mir alles sehr wohl bewußt, d.h. ich hab sogar erst am Dienstag den Punkt in einer Präsentation aufgegriffen – aber das sind Peanuts im Vergleich zur Entlohnung durch CD-Kauf (die wiederum deutlich geringer ist als die Entlohnung beim Kauf eines Konzert-Tickets.)
    Anzunehmen die Vergütung durch die Verwertungsgesellschaften wäre ausreichend um einen Musikbetrieb produktiv zu halten ist wie die Annahme mit einer Spende über 50 Cent an den WWF würde man Tiere vorm Aussterben retten – vielleicht bleibt von dem Geld nach Abzug der Fixkosten für die Quittierung der Spende sogar was übrig, mit 5€ könnte der WWF aber überproportional mehr anfangen.

    @Olli:
    Ich bin Fan der Einstürzenden Neubauten, die verzichten auf eine Plattenfirma und sind soweit von sich gut verkaufender Mainstream-Ballermannmusik entfernt wie man nur sein kann.
    Ihre letzten Alben sind allein durch die Finanzierung der Fans entstanden, d.h. Fans bezahlten (genaue Preise hab ich nicht im Kopf) 40€ und bekamen dafür Live-Feeds der Aufnahmen, Chats mit der Band, am Ende eine exklusive Fassung des entstandenen Albums.
    Die reguläre Fassung des Albums für den Handel wurde allein durch diese Leute finanziert, das Geld aus dem Retail-Album und der Tournee hat dann wiederum dafür gesorgt, dass die Band in der Zeit bis zur nächsten Aufnahmephase nicht verhungert^^

    Wenn ich nun deren Album kopiert hätte, was hätte ich davon langfristig gehabt?
    15€ gespart und gleichzeitig nie wieder Geld für etwas von der Band ausgeben müssen, da sie pleite gegangen wären, da da keine große Plattenfirma hinter stand.
    Klar, durch den Kauf meiner zwei Konzertkarten haben sie ein Vielfaches dessen eingenommen was nach dem Kauf der Retail-Albumfassung auf ihr Konto kam – aber nicht jeder kann immer zu jedem Konzert gehen (auch wenn ich es gern versuche^^).

  31. Hannes meint: (5.7.2010 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    Als ob sich Telekommunikationsfirmen um irgendwelche Kleinigkeiten wie Gesetze kümmern …

    Mein aktueller Spaß: Ein Anbieter nervt mit "Werbeanrufen". Dabei wir auf eine angebliche Gesetzgebung hingewiesen, nach der sie mich anrufen müssen um – jetzt kommt's – meine Zustimmung zu Anrufen zu bekommen.

    Pikant dabei, Beschwerden über dieses Vorgehen werden vom selben Callcenter bearbeitet, dass die Anrufe tätigt. Wie "interessiert" man dort daran ist, kann man sich denken. Nachrichten an den Datenschutzbeauftragten landen, natürlich, ebenfalls in diesem Callcenter.

    Ich darf mir jetzt überlegen, ob ich den Einsatz erhöhe (Schreiben von einem Anwalt aufsetzen lassen), oder einfach kündige. Das man die Kündigung verschlampen wird, ist mir schon fast 100% klar. Das bedeutet, ich werde auch im zweiten Fall einen Anwalt bemühen müssen (nein, nicht Udo, ich suche mir einen lokalen).

    Leider lutschen unsere Politiker aller Couleur lieber dem Großkapital den Schwanz (noch jemand ohne Bailout?), als einen ernsthaften Verbraucher- und Datenschutz zu betreiben und als uns vor Abmahnern zu schützen.

    Und Anwälte? Dank Selbst"überwachung" durch Anwaltskammern halten die ihre Hütte auch nicht sauber, sondern nutzen Standesprivilegien zur Geschäftssicherung.

  32. theo meint: (5.7.2010 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    Schöner Musterbrief, leider kommt der erste Fehler schon im zweiten Satz: "Bei jeder Einwahl wird mir dynamisch eine IP-Adresse zur Nutzung zugewiesen.". Meines Wissens ist das ausgemachter Blödsinn, beispielsweise bei Kabelbetreibern. Das Kabelmodem hält über WOCHEN die gleiche IP-Adresse, kurz ausschalten hilft da auch nicht…

  33. fh meint: (5.7.2010 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @theo: Nö, das ist technisch korrekt. Es wird nur in dem Fall eben wieder die selbe statt einer anderen zugewiesen. Trotzdem findet bei jeder Einwahl eine Anforderung an den Server statt, in der der Client eine IP Adresse bekommt.

  34. Kai meint: (5.7.2010 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    @theo:
    Kein Blödsinn. Die Dynamik ist aber in der Tat unterschiedlich (Stichwort Lease Time), so dass man über einen längeren Zeitraum die gleiche IP erhalten kann.

    Es wird ja nicht behauptet, bei jeder Einwahl eine _andere_ IP zu erhalten.

  35. Kunde meint: (7.7.2010 um 04:47) AntwortenReply to this comment

    Ich habe den Musterbrief an meinen Provider gesandt und auch prompt eine Antwort erhalten:

    "Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Die 1&1 Internet AG speichert im betreffenden RADIUS-Server die zu Ihrem DSL-Anschluss angefallenen Verkehrsdaten bis zu 7 Tage.
    Rechtsgrundlage der Speicherung ist § 100 TKG.

    Die Auskunft kann nur Verkehrsdaten enthalten, die beim betreffenden RADIUS-Server der 1&1 Internet AG anfallen. Soweit aus technischen Gründen eine Einwahl über einen anderen RADIUS-Server des Netzbetreibers erfolgt, können wir hierzu keine Auskunft erteilen; insoweit erfolgt auch keine Speicherung durch die 1&1 Internet AG. Die Auskunft beinhaltet IP-Nummern, soweit diese durch den Netzbetreiber der 1&1 Internet AG zur Verfügung gestellt werden.

    Bitte beachten Sie, dass durch das Urteil des BVerfG keine Daten in der sog. Vorratsdatenspeicherung mehr gespeichert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxxxxxxx xxxx
    Datenschutz
    1&1 Internet AG"

    Scheint ein Standardbrief zu sein.
    Und als zweitgrößter Provider machen die wohl gerne, was die Politik gerne hat. Eine Hand wäscht halt die Andere!

  36. Hallooooooooooooooooooooo meint: (8.7.2010 um 01:39) AntwortenReply to this comment

    @nur ich:

    Wenn es so ist, wäre ich ja auf der sicheren Seite.
    Denn ich lade dann ja von vom Rechteinhaber zur Verbreitung legitimiert legitime Inhalte herunter.

    Ganz so einfach ist das nicht.
    Selbst wenn der Rechteinhaber einen Download gestatten würde, wären Sie immernoch nicht dazu befugt, diese Datei auch anderen Personen zur Verfügung zu stellen und genau das machen Sie beim Esel oder Torrent.

    Das ist auch die Grundlage der Abmahnungen und nicht der Download.

    Der Download ist also ungefährlich, die einzige Ausnahme ist hierbei §184b und §184c. Da gibt es zwar keine zivilrechtlichen Probleme, aber dafür strafrechtliche.

  37. Theo meint: (8.7.2010 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    @ fh & Kai
    Schaut euch mal das Log eines Kabelmodems an, die IP wird NICHT bei jeder Einwahl neu vergeben.

    Gruß
    Theo

  38. fh meint: (8.7.2010 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    @Theo: Doch. Es wird nur dieselbe noch einmal vergeben.

  39. (,,,)—=^.^=—(,,,) meint: (11.7.2010 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    @fh: NEIN! Die Aussage, die IP würde bei jeder Einwahl neu vergeben ist nicht immer richtig!
    Es gibt Provider die die IP alle 24 Stunden neu vergeben, unabhängig wieviele Einwahlen es innerhalb der 24 Stunden gegeben hat.

  40. Pharmaberater meint: (13.7.2010 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    Mir hat Arcor/Vodafone heute folgendes geantwortet:

    "Sehr geehrter Herr XXX,

    vielen Dank für Ihre Mail vom 03.07.2010. Darin fragen Sie an, wie lange dynamisch vergebene IP-Adressen in unserem Hause gespeichert werden.

    Diesbezüglich können wir Ihnen folgendes mitteilen:

    Die Zuordnung Ihres Accounts zu einer dynamisch vergebenen IP-Adresse bei der DSL-Einwahl wird nicht zur Abrechnung benötigt. Weiterhin sind zur Zeit die Speicherverpflichtungen der sog. Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt worden.

    Demgemäß wird die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse zu einem DSL-Nutzeraccount bereits kurz nach Beendigung der DSL-Verbindung gelöscht.

    Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Datenschutzbeauftragter"

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