Zu Link Nummer eins muss man wohl nichts mehr sagen. Und da wundern sich Polizisten, woher der Hass gegen sie kommt.
Falls hier jemand „Verallgemeinerung“ schreibt: Wer als Teil einer festen, einheitlich geführten Organisation auftritt, wird auch als solcher behandelt und zwar zu Recht.
In speziell diesem Fall sollte eigentlich nicht nur wegen der von dem Trio begangenen Straftaten ermittelt werden, sondern gegen den gesamten Trupp wegen unterlassener Hilfeleistung. Wenn ein Pulk Polizisten derart eklatant gegen Gesetze verstößt, kann die einzig richtige Maßnahme nur sein, alle zu entlassen, ihnen die Pension zu streichen und sie zu verurteilen. Aber das wird wohl ein Wunschtraum bleiben.
Kopfschüttler meint:
(11.7.2010 um 19:47) Antworten
"Die drei Beamten, die den Studenten überwältigten, blieben jedoch bei ihrer Aussage. Das Gericht hielt sie für glaubwürdiger, weil sie keinen Grund hätten, so der Richter, die Unwahrheit zu sagen."
Sätze wie dieser aus dem Artikel hinter dem ersten Link sind es, die das Vertrauen in die Exekutive dieses Landes zerstören.
Dieser Satz erinnert mich an einen Fall in Paderborn, bei dem fast genau dieselbe Begründung von einem Richter gebraucht wurde: dort war vor Jahren eine Autofahrerin angeklagt, weil sie angeblich nicht angeschnallt gefahren sei. Die Tücke bei der Sache: die Frau fuhr ein fensterloses Cabrio ohne B-Säule, bei dem die Gurthalterungen sehr viel tiefer angebracht sind als bei einem gewöhnlichen Auto. Zwei Polizeibeamte hatten bei einer Verkehrskontrolle daher den angelegten Gurt nicht sehen können und einen Strafzettel ausgestellt. Die Frau zog vor Gericht. Da der Richter die Aussagen der gegnerischen Parteien nicht gegeneinander abwiegen konnte, beschloss er einen Ortstermin. Der Richter, die beiden Polizeibeamte sowie der Anwalt der Frau gingen also zu ihrem Auto, sie setzte sich hinein und schnallte sich sofort an. Nach ca 2 Minuten meinte der Richter zu der Frau, sie möge sich doch bitte endlich anschnallen. Sie winkte ihn daher näher an das Auto, und plötzlich sah, was er aus einiger Entfernung nicht mehr sehen konnte: nämlich, dass die Frau bereits angeschnallt war.
Trotzdem musste die Frau das Knöllchen und damit wohl auch den gesamten Prozess bezahlen, denn der Richterspruch lautete (ACHTUNG: gut festhalten!): "Polizeibeamte lügen nicht, und daher ist deren Aussage höher zu bewerten als die Aussage der Frau."
Und das, obwohl der Richter im Beisein des Anwalts der Frau selber nicht erkennen konnte, dass sie doch angeschnallt war.
Ich weiß leider nicht, ob die Frau damals in Berufung gegangen ist, wenn sie schlau war und eine gute Rechtsschutzversicherung hatte wird sie es wohl getan haben.
Ich habe mich damals tierisch aufgeregt, denn zu der Zeit fuhr ich ein ähnliches Fahrzeug desselben Herstellers. Es hätte also auch mich treffen können.
Aber solche Dinge sind es, die, wie Herr Reitz bereits sagt, gewisse negative Gefühle für gewisse Berufsstände hervorbringen.
user124 meint:
(11.7.2010 um 19:57) Antworten
@speichelprobe
"Da war mein Mandant noch ein Kind."
nach meiner rechnung war er im angegebenen zeitraum 8-12 jahre alt.
imho schon erstaunlich was für körperliche zwänge auch ohne dringenden tatverdacht als erforderlich angesehen und mit tödlicher gewalt durchgesetzt werden.
die gründe des mannes seine dna nicht abgeben zu wollen kann ich nachvollziehen. erstens wird sein grundrecht auf informationelle selbstbestimmung einfach mal so außer kraft gesetzt, zweitens kann keine unabhängige stelle (alle) polizeilichen datenbanken prüfen ob die datensätze tatsächlich gelöscht werden, es wird das vertrauen in die staatlichen stellen eingefordert weil "wir sind ja die guten", und drittens wird, selbst wenn die daten nicht gelöscht werden wohl wie in der vergangenheit niemand dafür haftbar gemacht.
alles in allem ist der mann nicht psychisch krank sondern ein gutes vorbild für die bevölkerung.
user124 meint:
(11.7.2010 um 19:59) Antworten
@erzwungene speichelprobe
"Da war mein Mandant noch ein Kind."
nach meiner rechnung war er im angegebenen zeitraum 8-12 jahre alt.
imho schon erstaunlich was für körperliche zwänge auch ohne dringenden tatverdacht als erforderlich angesehen und mit tödlicher gewalt durchgesetzt werden.
die gründe des mannes seine dna nicht abgeben zu wollen kann ich nachvollziehen. erstens wird sein grundrecht auf informationelle selbstbestimmung einfach mal so außer kraft gesetzt, zweitens kann keine unabhängige stelle (alle) polizeilichen datenbanken prüfen ob die datensätze tatsächlich gelöscht werden, es wird das vertrauen in die staatlichen stellen eingefordert weil "wir sind ja die guten", und drittens wird, selbst wenn die daten nicht gelöscht werden wohl wie in der vergangenheit niemand dafür haftbar gemacht.
alles in allem ist der mann nicht psychisch krank sondern ein gutes vorbild für die bevölkerung.
Robert meint:
(11.7.2010 um 20:14) Antworten
"Den Beteuerungen der Polizei, dass die DNA nach dem Vergleich mit der Täter-DNA gelöscht werde, glaubt er nicht." Da ist der gute Mann allerdings nicht allein. Missbrauch lässt sich nur ausschließen, wenn die Daten gar nicht erst erhoben werden.
Kaboom meint:
(11.7.2010 um 20:23) Antworten
Wenn der fragliche Dienststellenleiter die Strecke in unter 6 statt 8 Minuten schafft und sein Beamter schon 9 km/h zu schnell unterwegs war .. wie schnell fuhr dann der Dienststellenleiter?
allo meint:
(11.7.2010 um 20:36) Antworten
Warum gibts kein Gesetz, dass man die DNA-Probe bei einem Arzt den man selber wählen darf abgibt, und die Polizei dem Arzt die Vergleichsprobe zeigt, und der Arzt dann entscheidet? Dann käme die Polizei gar nicht erst in Versuchung zu speichern.
Autolykos meint:
(11.7.2010 um 20:42) Antworten
@Timo Reitz: Wenn mich jemand fragt: "Hast du schon von dem Fall gehört, wo auf einer Demo ein paar Polizisten einen friedlichen Demonstranten zusammengeprügelt haben, und nachher alle anwesenden Polizisten behauptet hatten, er wäre vermummt und aggressiv gewesen, obwohl später ein Video aufgetaucht ist, das beweist, daß sie gelogen haben?", muß ich inzwischen fragen: "Welcher Fall, ich erinnere mich da an mindestens ein halbes Dutzend."
Und das sind nur die Fälle, in denen tatsächlich ein unabhängiges Video existiert, und das Opfer vor Gericht so weit geht, daß die Geschichte in die Presse kommt – ich will nicht wissen wie oft ähnliche Fälle passieren, aber die Falschaussagen der Polizisten nicht widerlegt werden (können).
Ich hoffe AI schafft endlich, woran andere hier Jahrzehnte lang gescheitert sind: Dafür zu sorgen, daß Polizisten, die sich daneben benehmen, raus fliegen und verurteilt werden. Dann kann man unsere Exekutive endlich wieder respektieren.
Kai meint:
(11.7.2010 um 20:43) Antworten
@ allo: Weil man einen Arzt bestechen oder erpressen kann.
mark meint:
(11.7.2010 um 20:47) Antworten
Ist es Normal daß ohne jeden Anfangsverdacht DNA Proben entommen werden?
Kand.in.Sky meint:
(11.7.2010 um 21:03) Antworten
@Kai:
Was ja bei der Polizei/StAw gottsiedank nie vorkommt und sie, nach der Meinung der meisten (aller?) Gerichte glaubwürdiger sind, weil sie keinen Grund hätten, die Unwahrheit zu sagen.
#k.
Hondo meint:
(11.7.2010 um 21:38) Antworten
@mark:
Ja.
Die nehmen DNA-Proben ohne jedweden Beweis oder auch nur Verdacht gegen eine Person. Wäre ja zu teuer und anstrengend, wenn sie mal ernsthaft ermitteln würden. Lieber alle unter Generalverdacht stellen, ist so viel einfacher.
TC meint:
(11.7.2010 um 21:54) Antworten
@Kai: Da mein Arzt doch eh an meine DNA kommen könnte, kann er doch auch ruhig solche Kontrollen durchführen. Wäre mir jedenfalls lieber als die Polizei.
regeln nur für andere meint:
(11.7.2010 um 22:33) Antworten
In einer Straße mit Einfahrverbot mit Ausnahme für Schulbusse, fahren auch immer Polizeifahrzeuge ohne Sonderzeichen ein. Zufällig auch immer der Kontaktbereichsbeamte, der eine Liebschaft in der Schule hat. Regeln gelten immer nur für andere. Im übrigen gilt dies auch für Radfahrer.
Schnurz meint:
(11.7.2010 um 22:51) Antworten
Bringen mich doch die beiden Links von GodBlock und der Polizeigewalt auf eine süffisante Analogie:
Der Korpsgeist bei den Katholiken und dessen widerliche Konsequenzen (Vertuschung von sexuellem Missbrauch) hat zu einer viel kritischeren Haltung geführt (auch, wenn es Jahrzehnte gebraucht hat, bis man die Skandale endlich ernst nahm).
Mal sehen, wie lange es dauert, den Korpsgeist der Institutionen von Link 1 weitreichend zu enttarnen, anzuprangern und endlich einen seriösen Umgang damit zu finden.
Ralf meint:
(12.7.2010 um 00:00) Antworten
Ich finde es auch erschreckend,daß man offensichtlich unschuldigen Menschen zwangsweise eine DNA Probe entnehmen kann.
Macht dies ein Vater gegen den Willen der Mutter, bei Vaterschaftszweifel,wird er schon fast geköpft.
Ich hoffe nur,daß sich mal jemand bis zum Verfassungsgericht durchklagt,so wie es jetzt ist,kann es nicht richtig sein…
Die gesammte Unschuldsvermutung wird dadurch auf den Kopf gestellt.
Noch derber wird wenn man sich die einen Teil Begründung zu dem Urteil von Richter ansieht….besonders dieser Satz fällt mir da auf [...]indem er möglicherweise ungeschützt mit dem Kopf auf den Boden bzw. auf ein festes Körperteil eines Polizeibeamten fiel, erhebliche Verletzungen. [....]
aus http://annalist.noblogs.org/post/2010/07/10/video-zu-polizeigewalt-in-berlin-aufgetaucht
Da frage ich mich doch wie das geht, dass man auf ein festes Körperteil eines Polizisten fallen kann…..oder könnte es sein, dass dieses feste Körperteil in Bewegung war?
bombjack
Tim meint:
(12.7.2010 um 00:23) Antworten
Heutzutage verbrennen ja auch ab und zu mal Asylbewerber in Polizeizellen. Die Polizisten hören dann allerdings den Feueralarm nicht. Warum sollten sie auch lügen, wenn sie sagen, sie hätte nichts gehört? Dafür gab es ja immerhin auch keinen Grund.
Also statt sich hier aufzuregen, ist es doch für uns alle bequemer einfach mal auf das zu hören, was die Polizei sagt. Gesetzteslage hin oder her. Die wissen schon was sie tun, immerhin haben die ja drei Jahre lang "studiert".
Snuff meint:
(12.7.2010 um 00:59) Antworten
Zum Knöllchen für den roten Teppich: Da fragt man sich doch, warum der Zeitungsbericht so bissig geschrieben ist. Der Teppich geht einmal quer über den Gehweg und beansprucht die komplette Breite. Natürlich ist das Sondernutzung. Was denn sonst?
Und zur Massenfahndung: Unverschämtheit. Ich hoffe, dass der Fall zumindest im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt wird. Eine solche Aktion schafft einen gefährlichen Präzedenzfall, in dem jeder verdächtig wird, der nicht mit der Masse schwimmt. Was kommt als nächstes? Zwangshaft, weil man sein Passwort nicht verraten möchte? Das riecht verdächtig nach "wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten"…
mcbexx meint:
(12.7.2010 um 01:00) Antworten
Link 3, 4 und 5 – Deutschland einig Korinthenkackerland.
Ich wünschte mir, es gäbe mal eine "Taskforce", die sich den kompletten Behörden-, Ämter- und Gesetzeswahn unter den Aspekten "gesunder Menschenverstand" und "Verhältnismäßigkeit" vornimmt und rigoros zusammenstreicht.
Sinnfrei meint:
(12.7.2010 um 02:23) Antworten
Nette Proxy-Liste – aber wo sind die Ports? Oder hab ich was verpasst?
Sinnlos meint:
(12.7.2010 um 02:34) Antworten
Sinnfrei: Das sind Proxies für Arme. Einfach im Browser anklicken und dann dort die URL eingeben, wie sonst bei Google.
@mcbexx: Genau! Und wenn die Taskforce damit fertig sind, machen sie dann bei den willigen Bütteln der Abmahnindustrie weiter. Den Anwälten, die ihre Seele an die Urheberrechtsteufel verkauft haben. Fragt sich, wessen Handlung verwerflicher ist.
Neuling meint:
(12.7.2010 um 07:48) Antworten
Ganz sinnfrei sind diese Proxies auch nicht. Um gelegentlich seltsame, allzu restriktive Länderbeschränkungen bei youtube und vor allem bei google books zu umgehen, kann man das schon brauchen.
Was habe ich mich schon geärgert, dass google books mir den Download von Büchern von 18xx verweigert, obwohl der Autor es noch nicht mal in das 20.Jahrhundert geschafft hat. Mit US-Proxy geht das etwas geschmeidiger.
horst meint:
(12.7.2010 um 08:56) Antworten
"Ich habe Verständnis dafür, dass alles versucht wird, den Mord aufzuklären. Aber die Behörden müssen sich im Rahmen des Rechts bewegen."
Goldig. An was Anwälte so alles glauben. :)
Ich selbst habe Beweisbeschlüssen entgegen genommen, deren Inhalt nur zu erfüllen ist, sofern eine Zeitmaschine besteht. Darauf ging keine Instanz ein, obwohl Verstösse gegen die Denkgesetze der Logik absolute Revisionsgründe sind, aber leider von der Intelligenz der Spruchkammer abhängen und damit kann man es fast vergessen.
Merkt denn niemand, dass spätestens mit den ganzen "Güterabwägungen" das Bestimmtheitsgebot ausgehebelt wurde.
Dierk meint:
(12.7.2010 um 09:16) Antworten
@19 wg. Teppich
Handelt es sich wirklich um einen Werbeträger? Wenn ja, wo ist die Werbung versteckt? Zugegeben, Sophisterei, immerhin möchte das Geschäft tatsächlich Kunden locken und Kunden binden, indem es Ihnen zeigt, wie wertvoll sie sind [nämlich wie Staatsoberhäupter oder Filmstars]. Ich sehe allerdings nicht, dass hier eine realistische Gefährdung von der Installation ausgeht, eine Gefährdung, die über der normalen an dieser Stelle liegt; die Blumenkübel sind mglw. störend, die sollten da vielleicht weg.
Die Bissigkeit des Artikels ist vollkommen i.O., auch wenn das Prinzip hinter dieser Nummer einsichtig ist ['Wenn das jeder macht!'].
Unschuldig meint:
(12.7.2010 um 09:24) Antworten
Kann man bei sowas wie der Speichelprobe darauf bestehen, diese zu begleiten, damit sie nicht verwechselt wird o.ä.? Also: "Ich gebe sie ab, aber erst in dem Labor, in dem sie untersucht wird und ich bleibe bei der Untersuchung dabei und nehme nicht benötigte Reste anschließend wieder mit. Außerdem schaue ich dem Untersuchenden über die Schulter, um sicherzustellen, dass außer dem Ergebnis keine Daten gespeichert werden."
Precog meint:
(12.7.2010 um 11:00) Antworten
Unschuldig: Darf man dem Weihnachtsmann beim Verpacken der Geschenke zusehen?
YEAH meint:
(12.7.2010 um 11:20) Antworten
Hat einer von euch das Foto von Nordstraße UBahnhof hochgeladen? :)
"Sätze wie dieser aus dem Artikel hinter dem ersten Link sind es, die das Vertrauen in die Exekutive dieses Landes zerstören."
Welches Vertrauen?
Snuff meint:
(12.7.2010 um 11:49) Antworten
@Dierk: Von Werbeträger habe ich nichts geschrieben, aber das Argument finde ich stichhaltig, da der Teppich eben die komplette Breite des Bürgersteigs in Anspruch nimmt und damit von Fußgängern als "Erweiterung" des Ladens wahrgenommen wird, mitunter wohl auch den Blick erst auf den entsprechenden Laden lenkt.
Es ist jedenfalls ohne Frage eine Sondernutzung, welche ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Also ist das Bußgeld vollkommen in Ordnung. Auch die Stolpergefahr ist ein Argument, welches man bringen kann, auch wenn es – wie es auch aus dem Artikel ersichtlich ist – ein Nebenargument darstellt.
Letztendlich war der Fall wirklich sowas von eindeutig. Anders, als es der letzte Satz des Artikels vermuten lässt.
das Volk meint:
(12.7.2010 um 12:07) Antworten
Sondernutzung, in der Tat, das ist eindeutig.
Was den Teppichfall aber ekelhaft macht: Es wird erstmal ein "Bußgeld" kassiert statt eines freundlichen "du du du, räum den mal weg". Ok, das lässt sich auch noch erklären, wenn der Laden bereits öfter mit eigenwilligen Gesetzesinterpretationen afgefallen ist.
Die Stolpergefahr! Hallo? Dann ist jede Wohnung mit Teppichkanten Sperrbezirk. Alle Radwege müssen gesperrt werden, um Kieselsteinchen auf dem Gehweg Absperrbarken gesetzt werden. Bordsteine, Oh my God. Neben jeden Bordstein gehört eine Notrufsäule. Sandwege sind sowieso verboten.
Der Stadt, die sich in solchen Fällen auf Stolpergefahr beruft, gehört das wahre Bußgeld aufgedrückt, wegen "perverser Gesinnung".
Kunde meint:
(12.7.2010 um 13:23) Antworten
@Dierk: Natürlich ist das ein Werbeträger: Die Kunden sehen den Teppich schon aus einiger Entfernung und interessieren sich daher für den Laden. Was ist Werbung den sonst? Und es ist auch absolut angemessen, sofort ein Bußgeld zu verhängen, denn der Laden hat ja schon einen Vorteil gehabt und wusste (oder hätte zumindest wissen müssen), dass er eine Genehmigung braucht.
Carola meint:
(12.7.2010 um 14:03) Antworten
Fehlt mir für yeahyeahyeahyeahyeah.com der intellektuelle Zugang oder ist das einfach Web-Schrott ?
münsters polizeipräsident nutzt den radwag auf der falschen seite…
ich bitte den link, und das sofort, an N24 weiterzuleiten um ihn als eilmeldung im ticker laufen zu lassen.
Sebastian Salzgeber meint:
(12.7.2010 um 15:09) Antworten
@Carola:
Es ist Webschrott. So wie auch der singende Fisch an der Wand von Pearl schrott ist, aber von einigen als was "total cooles" und "witzig" verstanden haben wissen. Doch es bleibt Schrott.
Es ging hier aber nicht um eine Dauereinrichtung sondern um eine einmalige Aktion im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags, d.h. für wenige Stunden.
Da kann man schon ein bischen mehr Augenmaß erwarten.
reko meint:
(12.7.2010 um 15:35) Antworten
zum Roten Teppich.
Was denn nun:Stolpergefahr oder werbeträger?Beides?Blödsinn.
Ein teppich ohne werbeaufschrift ist kein werbeträger und wird auch keiner,und die erlaubnis zur sondernutzung wird erst erforderlich,wenn es sich wirklich um werbung handelt.
Es ist doch wirklich erstaunlich:Da denkt man sein leben lang,die damen und herren von den ordnungsbehörden seien eher schlicht strukturierte chargen,aber in wirklichkeit sind das schwerintellektuelle,die quasi im vorübergehen die bedeutungen der dinge neu definieren.
Und zur "Stolpergefahr" hat "34" ja schon alles gesagt.
Kunde meint:
(12.7.2010 um 15:36) Antworten
@murry: Eine Verwarnung mit 35 Euro ist doch eine Entscheidung mit "Augenmaß", der Laden wird daran wohl kaum zu Grunde gehen.
SILen(e meint:
(12.7.2010 um 15:38) Antworten
@das Volk:
Auf Inlineskates, immerhin auch als Fußgänger eingestuft, wäre so ein Teppich aber schon eine Stolperfalle aufgrund der Teppichkante und der plötzlichen Änderung des Bodenbelags, im Gegensatz zu Steinchen auf dem Weg könnte sich da auch niemand mit höherer Gewalt oder sowas rausreden.
Dem eingeschmuggelten Sackbildchen zu urteilen würde ich sagen es ist Schrott.
Sowas gab es schon zu Web 1.0 Zeiten nur das man sich darüber aufgeregt hat und das nicht verbreitet hat. Gut die Bilder waren damals auch noch härter und nicht so ein Kinderkram.
das Volk meint:
(12.7.2010 um 17:25) Antworten
@SILen
Natürlich, man findet immer jemand, ob es ein blinder Inliner oder eine was-weiß-ich ist. Der blinde Inliner schrubbt dann übrigens auch gegen die plötzliche Bordsteinkante, die sich farblich nicht abhebt. …. Das ist alles so herbeigezerrt und dient einzig und macht aus einem Nullargument eine Doppel-Null.
Nur meine Meinung, nicht als Angriff zu verstehen.
Warum müssen dann Gaststätten mit neutralen Sitz- und Tischgelegenheiten auf dem Bürgersteig auch eine Sondernutzungsgenehmigung einholen? Komisch…
reko meint:
(12.7.2010 um 19:51) Antworten
@Siggi:
Das ist nicht komisch,das ist die hitze,und das ist der unterschied zwischen sitzen und teppich.
DNA-Verweigerer meint:
(12.7.2010 um 23:39) Antworten
ad DNA:
Also ich hätte die Polizisten getötet, ehrlich!
reko meint:
(13.7.2010 um 12:24) Antworten
@DNA-Verweigerer:
Und Dir danach 16mal selbst in den rücken geschossen?
Kand.in.Sky meint:
(13.7.2010 um 18:56) Antworten
@reko:
Oder mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen selber angezündet.
#k.
Joe meint:
(14.7.2010 um 20:37) Antworten
Bei den Massen-Gentests handelt es sich in erster Linie um einen Mißbrauch des Meldewesens. Ich kann daher nur jedem Mann (Frauen wurden noch nie massengetestet) raten, sich ins Ausland abzumelden. Die relativ geringfügige Ordnungsstrafe ist verkraftbar. Voraussetzung ist natürlich der Besitz eines Reisepasses, denen einen "Personalausweis" gibt es dann natürlich nicht mehr, weil man ja kein Personal der BRD mehr ist.
MG meint:
(15.7.2010 um 08:44) Antworten
@user124:
" [NAME] schildert den Ablauf ähnlich, räumt auch die Attacke mit dem Messer ein, gibt den Ereignissen aber eine etwas andere Note. "Polizeistaatmethoden" unterstellt er den Beamten, beschwert sich über eine ausgesprochen rüde Behandlung, spricht von Prellungen, Schürfwunden und Quetschungen durch die Handschellen. Nur mit einer Schlafshorts bekleidet sei er abgeführt worden. Das Messer habe er nur gezückt, um einen Schuss zu provozieren."
Nee, stimmt. Dem gehts gut. Der wollte nur spielen…
yeahyeahyeahyeahyeah.com ?
Zu Link Nummer eins muss man wohl nichts mehr sagen. Und da wundern sich Polizisten, woher der Hass gegen sie kommt.
Falls hier jemand „Verallgemeinerung“ schreibt: Wer als Teil einer festen, einheitlich geführten Organisation auftritt, wird auch als solcher behandelt und zwar zu Recht.
In speziell diesem Fall sollte eigentlich nicht nur wegen der von dem Trio begangenen Straftaten ermittelt werden, sondern gegen den gesamten Trupp wegen unterlassener Hilfeleistung. Wenn ein Pulk Polizisten derart eklatant gegen Gesetze verstößt, kann die einzig richtige Maßnahme nur sein, alle zu entlassen, ihnen die Pension zu streichen und sie zu verurteilen. Aber das wird wohl ein Wunschtraum bleiben.
"Die drei Beamten, die den Studenten überwältigten, blieben jedoch bei ihrer Aussage. Das Gericht hielt sie für glaubwürdiger, weil sie keinen Grund hätten, so der Richter, die Unwahrheit zu sagen."
Sätze wie dieser aus dem Artikel hinter dem ersten Link sind es, die das Vertrauen in die Exekutive dieses Landes zerstören.
Dieser Satz erinnert mich an einen Fall in Paderborn, bei dem fast genau dieselbe Begründung von einem Richter gebraucht wurde: dort war vor Jahren eine Autofahrerin angeklagt, weil sie angeblich nicht angeschnallt gefahren sei. Die Tücke bei der Sache: die Frau fuhr ein fensterloses Cabrio ohne B-Säule, bei dem die Gurthalterungen sehr viel tiefer angebracht sind als bei einem gewöhnlichen Auto. Zwei Polizeibeamte hatten bei einer Verkehrskontrolle daher den angelegten Gurt nicht sehen können und einen Strafzettel ausgestellt. Die Frau zog vor Gericht. Da der Richter die Aussagen der gegnerischen Parteien nicht gegeneinander abwiegen konnte, beschloss er einen Ortstermin. Der Richter, die beiden Polizeibeamte sowie der Anwalt der Frau gingen also zu ihrem Auto, sie setzte sich hinein und schnallte sich sofort an. Nach ca 2 Minuten meinte der Richter zu der Frau, sie möge sich doch bitte endlich anschnallen. Sie winkte ihn daher näher an das Auto, und plötzlich sah, was er aus einiger Entfernung nicht mehr sehen konnte: nämlich, dass die Frau bereits angeschnallt war.
Trotzdem musste die Frau das Knöllchen und damit wohl auch den gesamten Prozess bezahlen, denn der Richterspruch lautete (ACHTUNG: gut festhalten!): "Polizeibeamte lügen nicht, und daher ist deren Aussage höher zu bewerten als die Aussage der Frau."
Und das, obwohl der Richter im Beisein des Anwalts der Frau selber nicht erkennen konnte, dass sie doch angeschnallt war.
Ich weiß leider nicht, ob die Frau damals in Berufung gegangen ist, wenn sie schlau war und eine gute Rechtsschutzversicherung hatte wird sie es wohl getan haben.
Ich habe mich damals tierisch aufgeregt, denn zu der Zeit fuhr ich ein ähnliches Fahrzeug desselben Herstellers. Es hätte also auch mich treffen können.
Aber solche Dinge sind es, die, wie Herr Reitz bereits sagt, gewisse negative Gefühle für gewisse Berufsstände hervorbringen.
@speichelprobe
nach meiner rechnung war er im angegebenen zeitraum 8-12 jahre alt.
imho schon erstaunlich was für körperliche zwänge auch ohne dringenden tatverdacht als erforderlich angesehen und mit tödlicher gewalt durchgesetzt werden.
die gründe des mannes seine dna nicht abgeben zu wollen kann ich nachvollziehen. erstens wird sein grundrecht auf informationelle selbstbestimmung einfach mal so außer kraft gesetzt, zweitens kann keine unabhängige stelle (alle) polizeilichen datenbanken prüfen ob die datensätze tatsächlich gelöscht werden, es wird das vertrauen in die staatlichen stellen eingefordert weil "wir sind ja die guten", und drittens wird, selbst wenn die daten nicht gelöscht werden wohl wie in der vergangenheit niemand dafür haftbar gemacht.
alles in allem ist der mann nicht psychisch krank sondern ein gutes vorbild für die bevölkerung.
@erzwungene speichelprobe
nach meiner rechnung war er im angegebenen zeitraum 8-12 jahre alt.
imho schon erstaunlich was für körperliche zwänge auch ohne dringenden tatverdacht als erforderlich angesehen und mit tödlicher gewalt durchgesetzt werden.
die gründe des mannes seine dna nicht abgeben zu wollen kann ich nachvollziehen. erstens wird sein grundrecht auf informationelle selbstbestimmung einfach mal so außer kraft gesetzt, zweitens kann keine unabhängige stelle (alle) polizeilichen datenbanken prüfen ob die datensätze tatsächlich gelöscht werden, es wird das vertrauen in die staatlichen stellen eingefordert weil "wir sind ja die guten", und drittens wird, selbst wenn die daten nicht gelöscht werden wohl wie in der vergangenheit niemand dafür haftbar gemacht.
alles in allem ist der mann nicht psychisch krank sondern ein gutes vorbild für die bevölkerung.
"Den Beteuerungen der Polizei, dass die DNA nach dem Vergleich mit der Täter-DNA gelöscht werde, glaubt er nicht." Da ist der gute Mann allerdings nicht allein. Missbrauch lässt sich nur ausschließen, wenn die Daten gar nicht erst erhoben werden.
Wenn der fragliche Dienststellenleiter die Strecke in unter 6 statt 8 Minuten schafft und sein Beamter schon 9 km/h zu schnell unterwegs war .. wie schnell fuhr dann der Dienststellenleiter?
Warum gibts kein Gesetz, dass man die DNA-Probe bei einem Arzt den man selber wählen darf abgibt, und die Polizei dem Arzt die Vergleichsprobe zeigt, und der Arzt dann entscheidet? Dann käme die Polizei gar nicht erst in Versuchung zu speichern.
@Timo Reitz: Wenn mich jemand fragt: "Hast du schon von dem Fall gehört, wo auf einer Demo ein paar Polizisten einen friedlichen Demonstranten zusammengeprügelt haben, und nachher alle anwesenden Polizisten behauptet hatten, er wäre vermummt und aggressiv gewesen, obwohl später ein Video aufgetaucht ist, das beweist, daß sie gelogen haben?", muß ich inzwischen fragen: "Welcher Fall, ich erinnere mich da an mindestens ein halbes Dutzend."
Und das sind nur die Fälle, in denen tatsächlich ein unabhängiges Video existiert, und das Opfer vor Gericht so weit geht, daß die Geschichte in die Presse kommt – ich will nicht wissen wie oft ähnliche Fälle passieren, aber die Falschaussagen der Polizisten nicht widerlegt werden (können).
Ich hoffe AI schafft endlich, woran andere hier Jahrzehnte lang gescheitert sind: Dafür zu sorgen, daß Polizisten, die sich daneben benehmen, raus fliegen und verurteilt werden. Dann kann man unsere Exekutive endlich wieder respektieren.
@ allo: Weil man einen Arzt bestechen oder erpressen kann.
Ist es Normal daß ohne jeden Anfangsverdacht DNA Proben entommen werden?
@Kai:
Was ja bei der Polizei/StAw gottsiedank nie vorkommt und sie, nach der Meinung der meisten (aller?) Gerichte glaubwürdiger sind, weil sie keinen Grund hätten, die Unwahrheit zu sagen.
#k.
@mark:
Ja.
Die nehmen DNA-Proben ohne jedweden Beweis oder auch nur Verdacht gegen eine Person. Wäre ja zu teuer und anstrengend, wenn sie mal ernsthaft ermitteln würden. Lieber alle unter Generalverdacht stellen, ist so viel einfacher.
@Kai: Da mein Arzt doch eh an meine DNA kommen könnte, kann er doch auch ruhig solche Kontrollen durchführen. Wäre mir jedenfalls lieber als die Polizei.
In einer Straße mit Einfahrverbot mit Ausnahme für Schulbusse, fahren auch immer Polizeifahrzeuge ohne Sonderzeichen ein. Zufällig auch immer der Kontaktbereichsbeamte, der eine Liebschaft in der Schule hat. Regeln gelten immer nur für andere. Im übrigen gilt dies auch für Radfahrer.
Bringen mich doch die beiden Links von GodBlock und der Polizeigewalt auf eine süffisante Analogie:
Der Korpsgeist bei den Katholiken und dessen widerliche Konsequenzen (Vertuschung von sexuellem Missbrauch) hat zu einer viel kritischeren Haltung geführt (auch, wenn es Jahrzehnte gebraucht hat, bis man die Skandale endlich ernst nahm).
Mal sehen, wie lange es dauert, den Korpsgeist der Institutionen von Link 1 weitreichend zu enttarnen, anzuprangern und endlich einen seriösen Umgang damit zu finden.
Ich finde es auch erschreckend,daß man offensichtlich unschuldigen Menschen zwangsweise eine DNA Probe entnehmen kann.
Macht dies ein Vater gegen den Willen der Mutter, bei Vaterschaftszweifel,wird er schon fast geköpft.
Ich hoffe nur,daß sich mal jemand bis zum Verfassungsgericht durchklagt,so wie es jetzt ist,kann es nicht richtig sein…
Die gesammte Unschuldsvermutung wird dadurch auf den Kopf gestellt.
@Timo Reitz:
Noch derber wird wenn man sich die einen Teil Begründung zu dem Urteil von Richter ansieht….besonders dieser Satz fällt mir da auf [...]indem er möglicherweise ungeschützt mit dem Kopf auf den Boden bzw. auf ein festes Körperteil eines Polizeibeamten fiel, erhebliche Verletzungen. [....]
aus http://annalist.noblogs.org/post/2010/07/10/video-zu-polizeigewalt-in-berlin-aufgetaucht
Da frage ich mich doch wie das geht, dass man auf ein festes Körperteil eines Polizisten fallen kann…..oder könnte es sein, dass dieses feste Körperteil in Bewegung war?
bombjack
Heutzutage verbrennen ja auch ab und zu mal Asylbewerber in Polizeizellen. Die Polizisten hören dann allerdings den Feueralarm nicht. Warum sollten sie auch lügen, wenn sie sagen, sie hätte nichts gehört? Dafür gab es ja immerhin auch keinen Grund.
Also statt sich hier aufzuregen, ist es doch für uns alle bequemer einfach mal auf das zu hören, was die Polizei sagt. Gesetzteslage hin oder her. Die wissen schon was sie tun, immerhin haben die ja drei Jahre lang "studiert".
Zum Knöllchen für den roten Teppich: Da fragt man sich doch, warum der Zeitungsbericht so bissig geschrieben ist. Der Teppich geht einmal quer über den Gehweg und beansprucht die komplette Breite. Natürlich ist das Sondernutzung. Was denn sonst?
Und zur Massenfahndung: Unverschämtheit. Ich hoffe, dass der Fall zumindest im Rahmen einer Feststellungsklage geklärt wird. Eine solche Aktion schafft einen gefährlichen Präzedenzfall, in dem jeder verdächtig wird, der nicht mit der Masse schwimmt. Was kommt als nächstes? Zwangshaft, weil man sein Passwort nicht verraten möchte? Das riecht verdächtig nach "wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten"…
Link 3, 4 und 5 – Deutschland einig Korinthenkackerland.
Ich wünschte mir, es gäbe mal eine "Taskforce", die sich den kompletten Behörden-, Ämter- und Gesetzeswahn unter den Aspekten "gesunder Menschenverstand" und "Verhältnismäßigkeit" vornimmt und rigoros zusammenstreicht.
Nette Proxy-Liste – aber wo sind die Ports? Oder hab ich was verpasst?
Sinnfrei: Das sind Proxies für Arme. Einfach im Browser anklicken und dann dort die URL eingeben, wie sonst bei Google.
@Robert:
Wer glaubt das auch noch nach Mooshammer?
@mcbexx: Genau! Und wenn die Taskforce damit fertig sind, machen sie dann bei den willigen Bütteln der Abmahnindustrie weiter. Den Anwälten, die ihre Seele an die Urheberrechtsteufel verkauft haben. Fragt sich, wessen Handlung verwerflicher ist.
Ganz sinnfrei sind diese Proxies auch nicht. Um gelegentlich seltsame, allzu restriktive Länderbeschränkungen bei youtube und vor allem bei google books zu umgehen, kann man das schon brauchen.
Was habe ich mich schon geärgert, dass google books mir den Download von Büchern von 18xx verweigert, obwohl der Autor es noch nicht mal in das 20.Jahrhundert geschafft hat. Mit US-Proxy geht das etwas geschmeidiger.
"Ich habe Verständnis dafür, dass alles versucht wird, den Mord aufzuklären. Aber die Behörden müssen sich im Rahmen des Rechts bewegen."
Goldig. An was Anwälte so alles glauben. :)
Ich selbst habe Beweisbeschlüssen entgegen genommen, deren Inhalt nur zu erfüllen ist, sofern eine Zeitmaschine besteht. Darauf ging keine Instanz ein, obwohl Verstösse gegen die Denkgesetze der Logik absolute Revisionsgründe sind, aber leider von der Intelligenz der Spruchkammer abhängen und damit kann man es fast vergessen.
Merkt denn niemand, dass spätestens mit den ganzen "Güterabwägungen" das Bestimmtheitsgebot ausgehebelt wurde.
@19 wg. Teppich
Handelt es sich wirklich um einen Werbeträger? Wenn ja, wo ist die Werbung versteckt? Zugegeben, Sophisterei, immerhin möchte das Geschäft tatsächlich Kunden locken und Kunden binden, indem es Ihnen zeigt, wie wertvoll sie sind [nämlich wie Staatsoberhäupter oder Filmstars]. Ich sehe allerdings nicht, dass hier eine realistische Gefährdung von der Installation ausgeht, eine Gefährdung, die über der normalen an dieser Stelle liegt; die Blumenkübel sind mglw. störend, die sollten da vielleicht weg.
Die Bissigkeit des Artikels ist vollkommen i.O., auch wenn das Prinzip hinter dieser Nummer einsichtig ist ['Wenn das jeder macht!'].
Kann man bei sowas wie der Speichelprobe darauf bestehen, diese zu begleiten, damit sie nicht verwechselt wird o.ä.? Also: "Ich gebe sie ab, aber erst in dem Labor, in dem sie untersucht wird und ich bleibe bei der Untersuchung dabei und nehme nicht benötigte Reste anschließend wieder mit. Außerdem schaue ich dem Untersuchenden über die Schulter, um sicherzustellen, dass außer dem Ergebnis keine Daten gespeichert werden."
Unschuldig: Darf man dem Weihnachtsmann beim Verpacken der Geschenke zusehen?
Hat einer von euch das Foto von Nordstraße UBahnhof hochgeladen? :)
@Unschuldig:
Warum sollte man? DNS-Analysen sind doch unfehlbar©! Soviel Vertrauen in den Rechtsstaat muss man schon haben als unschuldiger Bürger.
@Kopfschüttler:
"Sätze wie dieser aus dem Artikel hinter dem ersten Link sind es, die das Vertrauen in die Exekutive dieses Landes zerstören."
Welches Vertrauen?
@Dierk: Von Werbeträger habe ich nichts geschrieben, aber das Argument finde ich stichhaltig, da der Teppich eben die komplette Breite des Bürgersteigs in Anspruch nimmt und damit von Fußgängern als "Erweiterung" des Ladens wahrgenommen wird, mitunter wohl auch den Blick erst auf den entsprechenden Laden lenkt.
Es ist jedenfalls ohne Frage eine Sondernutzung, welche ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Also ist das Bußgeld vollkommen in Ordnung. Auch die Stolpergefahr ist ein Argument, welches man bringen kann, auch wenn es – wie es auch aus dem Artikel ersichtlich ist – ein Nebenargument darstellt.
Letztendlich war der Fall wirklich sowas von eindeutig. Anders, als es der letzte Satz des Artikels vermuten lässt.
Sondernutzung, in der Tat, das ist eindeutig.
Was den Teppichfall aber ekelhaft macht: Es wird erstmal ein "Bußgeld" kassiert statt eines freundlichen "du du du, räum den mal weg". Ok, das lässt sich auch noch erklären, wenn der Laden bereits öfter mit eigenwilligen Gesetzesinterpretationen afgefallen ist.
Die Stolpergefahr! Hallo? Dann ist jede Wohnung mit Teppichkanten Sperrbezirk. Alle Radwege müssen gesperrt werden, um Kieselsteinchen auf dem Gehweg Absperrbarken gesetzt werden. Bordsteine, Oh my God. Neben jeden Bordstein gehört eine Notrufsäule. Sandwege sind sowieso verboten.
Der Stadt, die sich in solchen Fällen auf Stolpergefahr beruft, gehört das wahre Bußgeld aufgedrückt, wegen "perverser Gesinnung".
@Dierk: Natürlich ist das ein Werbeträger: Die Kunden sehen den Teppich schon aus einiger Entfernung und interessieren sich daher für den Laden. Was ist Werbung den sonst? Und es ist auch absolut angemessen, sofort ein Bußgeld zu verhängen, denn der Laden hat ja schon einen Vorteil gehabt und wusste (oder hätte zumindest wissen müssen), dass er eine Genehmigung braucht.
Fehlt mir für yeahyeahyeahyeahyeah.com der intellektuelle Zugang oder ist das einfach Web-Schrott ?
@Carola: Ich würd sagen dir fehlt der Zugang.
münsters polizeipräsident nutzt den radwag auf der falschen seite…
ich bitte den link, und das sofort, an N24 weiterzuleiten um ihn als eilmeldung im ticker laufen zu lassen.
@Carola:
Es ist Webschrott. So wie auch der singende Fisch an der Wand von Pearl schrott ist, aber von einigen als was "total cooles" und "witzig" verstanden haben wissen. Doch es bleibt Schrott.
@Snuff:
@Kunde:
Es ging hier aber nicht um eine Dauereinrichtung sondern um eine einmalige Aktion im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags, d.h. für wenige Stunden.
Da kann man schon ein bischen mehr Augenmaß erwarten.
zum Roten Teppich.
Was denn nun:Stolpergefahr oder werbeträger?Beides?Blödsinn.
Ein teppich ohne werbeaufschrift ist kein werbeträger und wird auch keiner,und die erlaubnis zur sondernutzung wird erst erforderlich,wenn es sich wirklich um werbung handelt.
Es ist doch wirklich erstaunlich:Da denkt man sein leben lang,die damen und herren von den ordnungsbehörden seien eher schlicht strukturierte chargen,aber in wirklichkeit sind das schwerintellektuelle,die quasi im vorübergehen die bedeutungen der dinge neu definieren.
Und zur "Stolpergefahr" hat "34" ja schon alles gesagt.
@murry: Eine Verwarnung mit 35 Euro ist doch eine Entscheidung mit "Augenmaß", der Laden wird daran wohl kaum zu Grunde gehen.
@das Volk:
Auf Inlineskates, immerhin auch als Fußgänger eingestuft, wäre so ein Teppich aber schon eine Stolperfalle aufgrund der Teppichkante und der plötzlichen Änderung des Bodenbelags, im Gegensatz zu Steinchen auf dem Weg könnte sich da auch niemand mit höherer Gewalt oder sowas rausreden.
@Carola:
Dem eingeschmuggelten Sackbildchen zu urteilen würde ich sagen es ist Schrott.
Sowas gab es schon zu Web 1.0 Zeiten nur das man sich darüber aufgeregt hat und das nicht verbreitet hat. Gut die Bilder waren damals auch noch härter und nicht so ein Kinderkram.
@SILen
Natürlich, man findet immer jemand, ob es ein blinder Inliner oder eine was-weiß-ich ist. Der blinde Inliner schrubbt dann übrigens auch gegen die plötzliche Bordsteinkante, die sich farblich nicht abhebt. …. Das ist alles so herbeigezerrt und dient einzig und macht aus einem Nullargument eine Doppel-Null.
Nur meine Meinung, nicht als Angriff zu verstehen.
@reko:
Warum müssen dann Gaststätten mit neutralen Sitz- und Tischgelegenheiten auf dem Bürgersteig auch eine Sondernutzungsgenehmigung einholen? Komisch…
@Siggi:
Das ist nicht komisch,das ist die hitze,und das ist der unterschied zwischen sitzen und teppich.
ad DNA:
Also ich hätte die Polizisten getötet, ehrlich!
@DNA-Verweigerer:
Und Dir danach 16mal selbst in den rücken geschossen?
@reko:
Oder mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen selber angezündet.
#k.
Bei den Massen-Gentests handelt es sich in erster Linie um einen Mißbrauch des Meldewesens. Ich kann daher nur jedem Mann (Frauen wurden noch nie massengetestet) raten, sich ins Ausland abzumelden. Die relativ geringfügige Ordnungsstrafe ist verkraftbar. Voraussetzung ist natürlich der Besitz eines Reisepasses, denen einen "Personalausweis" gibt es dann natürlich nicht mehr, weil man ja kein Personal der BRD mehr ist.
@user124:
" [NAME] schildert den Ablauf ähnlich, räumt auch die Attacke mit dem Messer ein, gibt den Ereignissen aber eine etwas andere Note. "Polizeistaatmethoden" unterstellt er den Beamten, beschwert sich über eine ausgesprochen rüde Behandlung, spricht von Prellungen, Schürfwunden und Quetschungen durch die Handschellen. Nur mit einer Schlafshorts bekleidet sei er abgeführt worden. Das Messer habe er nur gezückt, um einen Schuss zu provozieren."
Nee, stimmt. Dem gehts gut. Der wollte nur spielen…