11.7.2010

Nutzungsausfall für beschlagnahmte Computer

Kaum eine Hausdurchsuchung, bei der nicht der Computer des Betroffenen mitgenommen wird. Sehr viele Hausdurchsuchungen stellen sich nachträglich als rechtswidrig heraus. Oder das Verfahren wird mangels Tatverdachts eingestellt. Die Polizei kommt bundesweit mit der Auswertung beschlagnahmter Computer nicht nach. Betroffene müssen oft monatelang, manchmal sogar bis zu ein Jahr auf ihre Hardware warten. Nun könnten ergebnislose und vor allem lange Untersuchungen für die Justiz zumindest im Geldbeutel spürbar werden: Das Oberlandesgericht München hat einen Schadensersatzanspruch für den Entzug eines privaten Computers bejaht.

Auf “Nutzungsausfall” geklagt hatte eine Frau, bei der ein Computer und ein Laptop beschlagnahmt wurden. Da ihr Antrag zunächst abgewiesen wurde, verlangte sie vom Oberlandesgericht München Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen den Staat. Erfolgreich. Die Richter stellten sich die Frage, ob ein internetfähiger Computer heute ein Lebensgut darstellt, “dessen ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung ist”. Nur für so wesentliche Güter gibt es Schadensersatz. Bisher zählten dazu für die Wohnung Möbel, Kühlschrank, Herd und Fernseher.

Zum Computer stellen die Richter fest:

Angesichts der zunehmenden Bedeutung, die die Nutzung eines Computers in Privathaushalten hat, hält es der Senat zumindest für diskutabel, dass die ständige Verfügbarkeit eines solchen Gerätes mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf gehört. Maßgebliche Aspekte sind hierbei der hohe Grad der Verbreitung, vor allem aber die ständig zunehmende Internet-Nutzung im privaten Alltag, sei es zur Informationsbeschaffung, zur Kommunikation, zur Abwicklung von Geschäften oder als Unterhaltungsmediumdie in aller Regel einen Computer erfordert.

Allerdings reiche auch ein Computer aus. Die monatliche Miete für einen Computer schätzt das Gericht auf immerhin brutto 200,00 €. Der Antragstellerin, die sich kein Gerät gemietet hatte, stehen hiervon 40 % als “Kompensation” zu, allerdings nur vom Nettobetrag. Für jeden Tag kommt das Gericht auf 2,30 € Schadensersatz. Da die Frau 77 Tage keinen Computer hatte, würde sie 177,00 € bekommen.

Mit der vom Oberlandesgericht bewilligten Prozesskostenhilfe kann die Betroffene nun klagen.

(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 23. März 2010, 1 W 2689/09)

77 Kommentare zu “Nutzungsausfall für beschlagnahmte Computer”

  1. murks meint: (11.7.2010 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    Manchmal hat man sowieso den Eindruck das Mittel wie Beschlagnahmung, Untersuchungshaft und ähnliches eher einen Strafeffekt haben sollen als das sich die Strafverfolgungsbehörden tatsächlich was davon versprechen. Nach dem Motto – nachweisen konnten wir ihm nichts, aber wenigstens saß er ein Jahr in Untersuchungshaft bzw. hatte kein Auto, Computer usw.

  2. Theodor meint: (11.7.2010 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    @murks:
    Oh wie wahr!

  3. mark meint: (11.7.2010 um 10:16) AntwortenReply to this comment

    Muß das Beschlagnahmte Gerät gemietet sein oder sind 200 Eur/Monat angedacht wenn man sich als Ersatz einen PC mietet?

  4. Nachdenklicher meint: (11.7.2010 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich sowieso, warum fast stets die gesamte EDV-Ausrüstung eines Haushaltes beschlagnahmt wird. Warum müssen Mäuse, Tastaturen, Monitore und Drucker mitgenommen werden? Wenn ich Fotos von davon sehe, was nach solchen "Beutezüge" alles abtransportiert wird, frage ich mich jedes mal, in welchem Büro dieses mal Bedarf für neue Hardware besteht. :-(

    Wieso können solche Durchsuchungen nicht von einigermaßen fachkundigen Beamten begleitet werden, die einfach nur die Festplatte aus dem Rechner schrauben? Oder noch besser: die Festplatte einfach vor Ort kopieren.

    Das würde nicht nur wesentlich kostengünstiger für den Betroffenen, sondern auch für den Staat, also für den Steuerzahler, der solche Einsätze letztendlich bezahlen muss.

  5. Udo Vetter meint: (11.7.2010 um 10:20) AntwortenReply to this comment

    Beim Mietpreis gingen die Richter wohl von einem handelsüblichen internetfähigen Computer aus, den man für die genannten Aktivitäten ("Lebensführung") braucht. Sie haben den Mietpreis geschätzt.

  6. Nachdenklicher meint: (11.7.2010 um 10:23) AntwortenReply to this comment

    @Nachdenklicher:

    Mir fällt dazu gerade noch etwas ein: hat ein von einer Durchsuchung Betroffener eigentlich das Recht, die Herausgabe des kompletten Rechners und des Zubehörs zu verweigern, und den Beamten stattdessen die ausgebaute Festplatte(n) anzubieten?

    Gibt es für den Staat nicht eine Verpflichtung / ein Gebot zur Reduzierung von Kosten eines Vorganges?

    Dürften die Beamten daher ein solches Angebot abschlagen?

  7. Sebastian meint: (11.7.2010 um 10:33) AntwortenReply to this comment

    Ui super.

    GEZ zählt doppelt, das müssen wir 2,13 Mal abziehen…

  8. Timo Hill meint: (11.7.2010 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    Das die Gesamte EDV mitgenommen wird ist ein Gerücht. In der Regel werden nur der Recher selbst sowie möglicherweise relevante Datenträger mitgenommen. D.h. wenn z.B. nach einer E-Mail gesucht wird, bleibt die externe Festplatte auch da, weil es unwahrscheinlich ist dass sich eine E-Mail darauf befinden könnte.
    Bei Kipo wird jeder Datenträger mitgenommen, sofern es nicht gerade Original CDs sind.
    Dazu werden bei Laptops und externen Festplatten die Netzteile mitgenommen.
    Monitore, Drucker usw bleibt da! Zumindest in "meinem" Bundesland. Die Polizei hat kein Interesse daran, dieses überflüssige Zeug noch zusätzlich lagern zu müssen, das ist nur ein unnötiger Mehraufwand.

    Festplatte vor Ort kopieren wird manchmal bei Firmen gemacht, wenn man die Rechner für den Geschäftsbetrieb benötigt werden. Das wird aber im Einzelfall entschieden.

    Das kopieren einer Festplatte kann je nach Größe sehr lange dauern, da die gesamte Festplatte kopiert wird, auch der vermeintlich freie Speicher. Deswegen nimmt man lieber den Rechner mit.

    Festplatte ausbauen wird nicht gemacht, da auch gerne mal das System selbst gestartet wird – z.B. wenn man Dateien nur mit kaum verbreiteten Programmen öffnen kann (Buchhaltung, Arzt-Software usw…) Das geht manchmal auch indem man die HDD in einer virtuellen Umgebung startet, jedoch nicht immer. 64 Bit Architektur oder die Windows Aktivierung bei geänderter Hardware machen da gerne Probleme. Deswgen wird lieber der gesamte Rechner mitgenommen.

  9. gant meint: (11.7.2010 um 10:43) AntwortenReply to this comment

    @Nachdenklicher:

    Die machen auch 1:1-Plattenimages und das auch von mehreren Rechnern/Platten, was sich über Stunden hinziehen kann. Ist allerdings IMHO nicht vorhersehbar, ob der Pulk gerade Kopierqualifikation- und Gerätschaft mitbringt oder nur alles einsammelt.

    IMHO dürfen die es einem aber auch nicht abschlagen, dass man unter deren Aufsicht eine Kopie der Platte(n) zieht, die sie gerne mitnehmen wollen.

  10. Nachdenklicher meint: (11.7.2010 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    Bei dem geschilderten Fall ging es wohl um einen privat benutzten PC. Wie mag die Kostenrechnung erst dann aussehen, wenn ein PC auch geschäftlich benutzt wird? Gibt es dafür Beispiele?

    Wenn z.B. mein PC beschlagnahmt würde, z.B. weil mal wieder (wie bereits geschehen) ein Staatsanwalt eine Faxnummer mit einer IP verwechselt, oder weil in der Kommunikationskette vom Internet-Anbieter bis zur Staatsanwaltschaft ein Zahlendreher passiert, oder einfach nur aufgrund einer falscher Verdächtigung, wäre z.B. meine gesamte wirtschaftliche Existenz gefährdet und, wenn es so laufen würde wie in den meisten Fällen (also mit langer Wartezeit), auch zerstört: Kunden- und Geschäftsdaten, Kontoführung, Ergebnisse meiner Arbeit (bin selbstständig im IT-Bereich tätig, dazu gehören z.B. auch geschriebene Programme), alles wäre zusammen mit der Hardware weg.

    Selbstverständlich gibt es Sicherungen, aber wenn die Hardware neu beschafft und eingerichtet werden muss, stellt alleine das schon einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand dar, während dem ich kein Geld verdienen könnte.

    Gibt es für solche Fälle eigentlich irgend welche "Musterurteile"?

  11. keiner meint: (11.7.2010 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Und wenn ich den PC (incl Daten) zur Ausübung meiner selbstständigen Tätigkeit brauche? Bekomme ich dann Schadensersatz für die Zeit bis zur Beschaffung neuer HArdware? Das kann ja existenzbedrohend sein…

  12. Stefan meint: (11.7.2010 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Das ist ein interessantes Urteil, weil es dem Urteil des Landessozialgerichts NRW aus Mai diesen Jahres komplett zuwider läuft:

    http://unkreativ.net/wordpress/?p=9574

    Allerdings ging es damals ja "nur" um die Bezieher von H-IV, denen man zumutet, alle wesentlichen Infos aus dem Rundfunk zu beziehen…

  13. Nachdenklicher meint: (11.7.2010 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    @Timo Hill:
    Kannst Du mir einen Fall nennen, bei dem ein Verdächtiger illegale Kopien oder strafbare Daten wie KiPo mit Hilfe von Programmen gespeichert hat, die man nur mit "kaum verbreiteten Programmen öffnen kann (Buchhaltung, Arzt-Software usw…)"?

    Außerdem: wird die Festplatte mitgenommen, stehen auch die verwendeten und installierten Programme zur Verfügung. Und professionelle Virtualisierungs-Software sollte für das LKA/BKA eigentlich kein Thema sein.

    Nebenbei bemerkt: ich kann meinen PC auch so präparieren, dass bei nicht Erfolgen einer bestimmten Aktion innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Anmeldung die Platte zerstört wird, ohne dass der gerade aktive Anwender das mitbekommt. Diese Aktion kann z.B. das Starten von Wordpad sein, also ein völlig unverfängliches Programm. Das kann jeder, der sich auch nur halbwegs mit dem PC auskennt. Schon aus solchen Gründen wäre es sehr viel Schlauer, nur die Platte mitzunehmen und dann als erstes zu klonen, und niemals mit der Originalplatte zu arbeiten.

    Aber was erzähle ich denn, das wissen die Spezialisten beim LKA/BKA doch bestimmt alles viel besser…

  14. user124 meint: (11.7.2010 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    wiederlich wie hier wieder der angerichtete schaden auf eine lächerliche summe schöngerechnet wird.
    imo würde ich mir nach einer beschlagnahme sofort zumindest *einen* rechner kaufen gehen… und genau das geld, von zinsen und aufgewendeter zeit will ich garnicht reden, WILL ich wiederhaben wenn sie die originalhardware wieder rausrücken.

  15. markus meint: (11.7.2010 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Weil es hier schon einige angesprochen haben: Wie sieht es denn mit Sicherungskopien aus, die ich mir angefertigt habe?
    Also ich sicher beispielsweise mein System jeden Tag auf externe Festplatte. Allerdings steht diese genau neben dem Rechner. Wird die im ungünstigen Fall auch mitgenommen? Wie komme ich dann überhaupt an meine Daten?
    Hardware lässt sich ja zur Not leihen, aber bei persönlichen Daten wird das schwierig.

  16. Axel John meint: (11.7.2010 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    Wie würden die Polizisten wohl reagieren, wenn man ihnen verdeutlicht, welchem Datenvolumen64 Gb entsprechen und dass das auf eine SD-Karte in der Größe einer Briefmarke passt.
    Und dann noch nebenbei erwähnt, dass man so eine SD-Karte, wenn man das will, überall im Haus, zB. hinter einer Fußleiste, verstecken könnte. ;-)

  17. Timo Hill meint: (11.7.2010 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    Nachdenklicher: Den Fall gibt es natürlich nicht. Trotzdem weiß man nie was man im Vorfeld findet, daher wird auf den Rechner nicht verzichtet werden.
    Es ist aber in manchen Fällen durchaus möglich, dass der Rechner mitgenommen, gesichert, kurz drüber geschaut und dann wieder herausgegeben wird, während die eigentliche Auswertung erst später erfolgt.
    Das sollte der Betroffene einfach mit dem entsprechenden Sachbearbeiter bei der Polizei abklären. Ein freundliche Anruf kann da schon viel helfen wenn man wichtige Gründe anbringen kann.

    Zur Virtualisierung: "Normale" Fälle werden nicht beim LKA oder BKA bearbeitet sondern in den Polizeipräsidien. Das LKA ist nur die nächste Eskalationsstufe falls man nicht mehr weiterkommt. Falls die nicht weiterkommen geht das dann wiederum weiter zum BKA.
    Warum sollte man ausserdem jedesmal gleich das LKA einsetzen? Wie im Blogbeitrag geschrieben wird gibt es eine ziemliche Auslastung. Da ist es eben einfacher und schneller wenn der ganze Rechner eingezogen wird.

    Natürlich kann man auch einen Schalter irgendwo einbauen der auf Knopfdruck den Rechner explodieren lässt. Die Realität sieht anders aus. Da werden nämlich sogar eher selben Daten verschlüsselt.

    Übrigens ist der erste Schritt natürlich das Klonen der Festplatte (Es sei denn der Rechner zum Zeitpunkt der HD gerade an, dann muss man auf verschlüsselte gemountete Images achten).
    Von daher gehen auch keine Daten verloren wenn du da einen heimlichen Löschdienst im Hintergrund laufen hast.

    Markus: Die wird nicht nur im ungünstigen Fall mitgenommen sondern sogar ziemlich sicher. Woher soll der Beamte wissen was da drauf ist?
    Daher sollte man wichtige Daten immer im Netz oder an einem anderen Ort zusätzlich sichern.

  18. 5zjunge meint: (11.7.2010 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht die Rechtslage bei einem wirklich gemietetem Rechner aus? Liegt da der schwarze Peter beim Mieter oder Vermieter?

  19. Ein Bayer meint: (11.7.2010 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    @Axel John: Das würde ich an ihrer Stelle nicht tun. Die würden garantiert die gesammte Bude im wahrsten Sinne des Wortes auseinander nehmen.

  20. Nachdenklicher meint: (11.7.2010 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    @Ein Bayer:
    Noch interessanter wird's bestimmt, wenn man den Beamten erklärt, wo man eine solche Speicherkarte noch alles verstecken kann. Dann kommt der Kollege mit dem Gummihandschuh! :-D

  21. I.S. meint: (11.7.2010 um 13:05) AntwortenReply to this comment

    Ob das Gericht bei diesem Ansatz auch bedenkt, dass es mit der Miete eines PC nicht getan ist. Ich habe z.B. auf meinem PC legale Software installiert, für die ich Einzelplatzlizenzen nutze. Diese Software ist auf einem gemieteten Rechner im Zweifel nicht vorhanden. Von meinen Originaldatenträgern installieren dürfte ich diese Software auf dem gemieteten Rechner natürlich nicht, denn meine Lizenz wäre ja bereits mit der Installation auf dem beschlagnahmten Rechner aufgebraucht. Ob man die jeweils benötigte Software ebenfalls mieten kann, ist noch die Frage.
    Nun mag dieser Fall, dass teure Software benötigt wird, eher bei beruflich genutzten Rechnern auftreten…

  22. Andi meint: (11.7.2010 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    @Timo Hill: Das kann ich so nicht bestätigen, meine Hausdurchsuchung ist zwar schon etwas her ( April 2000) aber damals wurde alles mitgenommen. Die Monitore durfte ich dann nach einigem hin und her (inklusive Nachfrage in der Zentrale) doch behalten. Aber mein ZIP Laufwerk z.b. wurde damals inkl. aller Medien mitgenommen. Zwei Tower inkl. Festplatten, Tastaturen, Maus, Netzteile und alle beschreibbaren Medien waren dann insg. 10 Monate weg. Die Beamten waren damals sichtbar überfordert was sie alles beschlagnahmen müssen. Die Festplatten habe ich nie wieder gesehen, obwohl die Anklage fallen gelassen wurde.

  23. Abmahner meint: (11.7.2010 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Ob die ganze Hardware mitgenommen wird, oder nur Speichermedien, hängt IMMER von den jeweiligen Leuten ab, einige haben Ahnung, und andere denken eben das auch auf Bildschirmen was gespeichert werden kann.
    Tatsächlich sind heute bei der Polizei aber mehr Leute, die zumindest etwas Ahnung haben, als noch vor einigen Jahren.

  24. koelneruwe meint: (11.7.2010 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    Alle Daten in der "Cloud" sichern (UbuntuOne, Dropbox,Amazon,etc.). Das kostet nur Cents und die kompletten Daten können von überall und jederzeit neu heruntergeladen werden.

    Dann kann das LKA, die noch in der digitalen Steinzeit leben, sich einen Wolf suchen :)

  25. Nachdenklicher meint: (11.7.2010 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    @Abmahner:
    Beamte, die bei einer Durchsuchung Monitore mitnehmen, sind es wohl auch gewohnt, zum Kopieren des Bildschirminhalts den Monitor zum Kopierer zu tragen.

  26. Jan Schejbal meint: (11.7.2010 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    Was mich interessieren würde: Wenn man sagen wir mal einen neuen Rechner für 800 EUR kauft und die alte Kiste kommt nach 5 Monaten zurück, hat man dann Anspruch auf 5*40%*200 EUR oder auf 4*200 EUR + 1*40%*200 EUR? In den meisten Fällen dürfte "neu kaufen" ja billiger als mieten sein.

    @Axel John:
    Ist doch logisch: Überall nachschauen, z. B. hinter den Fußleisten und unter dem fest verlegten Teppich.

  27. Seph meint: (11.7.2010 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    @murks:

    "Mittel wie Beschlagnahmung, Untersuchungshaft und ähnliches eher einen Strafeffekt haben sollen"

    Die sollen nicht nur – die haben.
    Und diese Mittel werden immer mehr und werden auch immer häufiger ohne Richter eingesetzt.

    Hier ist ganz klar die Gewaltentrennung nicht nur in Gefahr sondern bereits teilweise aufgehoben.

    20(4)

  28. Krian meint: (11.7.2010 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @ Seph – Unsinn. So ziemlich alles ausser Blutprobenentnahmen muss auch nach Gefahr im Verzug unverzüglich vom Richter genehmigt werden.

  29. Kampfschmuser meint: (11.7.2010 um 14:18) AntwortenReply to this comment

    @Axel John
    Wie du schon gesehen hast, sind nun deine Fußleisten raus, der Teppich im Hof und du hast den Finger im Po.
    Ich hoffe, dass du daraus lernst, im Falle einer HD den Mund zu halten. Ach was sag ich, in jedem Fall, wo du Kontakt zu einem Polizisten hast. Weniger ist mehr, gar nichts ist am besten.

    Ich war im Leben zweimal Betroffener einer HD. Einmal war ich unschuldig, einmal schuldig (Software), aber man konnte es am Ende nicht beweisen. Mitgenommen haben sie alles was irgendwie nach Computerperipherie ausschaute. Sogar die Minimaus vom Notebook. Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass da ja ein Speicherchip drin sein könnte und man daher alles mit nimmt.

    Am Ende stand ich ohne irgendwas da. Na ja, fast. Die wichtigen Daten waren gesichert und die entscheidenden Daten auf dem beschlagnahmten PC verschlüsselt. Für die Polizei war es ein Handel mit Rosinen. Mein RA hatte damals die Hardware nach nur 1,5 Monaten wieder raus. Das empfand ich als sehr schnell, da mir Zeiten von 12 Monaten bis "für immer" bekannt waren.

  30. anonymous meint: (11.7.2010 um 14:29) AntwortenReply to this comment

    Wie sieht das eigentlich aus, wenn die Polizei meint einen Verdacht zu haben, dass irgendwo in einer Wand oder im Boden ein Datenträger oder anderes interessante Material versteckt wurde?
    Dass die Bude dann bis auf die grüne Wiese abgerissen wird, ist soweit ja noch klar. Aber, vor allem wenn sich nix findet, gibts eine Entschädigung? Oder schaut der Eigentümer, der idr. ja als Vermieter nix dafür kann, dann eben in die Röhre?

  31. Axel John meint: (11.7.2010 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    @Ein Bayer:
    @Jan Schejbal:
    Die Frage ist, wie weit dürfen die bei einer Hausdurchsuchung gehen?
    Um beim Beispiel SD-Karte ganz sicher zu gehen, müssten die nicht nur die gesamte Wohnung bis auf die Grundmauern entkernen, sondern auch sämtlichen Hausrat, also vom Rasierapparat über die Wanduhr bis zu Sitzmöbeln und Schränken komplett zerlegen.

  32. Olli meint: (11.7.2010 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Ich hab da übrigens mal eine Frage was kann man eigentlich machen falls mal wieder irgendwelche Abmahnanwälte gewürfelt äh ich meine ihre wirklich sehr beweiskräftigen Ausdrucke der IP-Adressen an ein Gericht schicken und dadurch meine Wohnung durchsucht wird.

    Aber ohne etwas zu finden. Könnte ich dann die Anwälte verklagen? Und damit meine ich erfolgreich.

  33. feuertod meint: (11.7.2010 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Was nehmen Beamte in einer Situation, in der der Angeklagte schweigt, in der Wohnung alles auseinander? Sind dann auch so Sachen wie "NAS in der Wand hinter einem Massivholzschrank" gefährdet oder finden sie sowas eher nicht?

  34. Blub meint: (11.7.2010 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @1: Ja das das als Strafe dienen soll wurde mir das letzte mal direkt von den Beamten während der Durchsuchung gesagt. "Sie haben es ja nicht anders verdient!"
    @8: Bei mir nehmen sie jedesmal auch leere Tower mit.

  35. Olli meint: (11.7.2010 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    @feuertod:

    Ich vermute es kommt auf die Polizisten an.

    Und was du verbrochen hast.

    Und natürlich auch die Wahl deines Verstecks. Das meiste was dir spoantan einfällt kennen die Polizisten garantiert schon.

    Wenn ich was verstecken wollte dann würde ich es wohl im Tower machen und dann nur was kleines wie eine SD-Karte.

    Zumindest wenn ich keine Dämmmatten im Gehäuse hätte weil die werden sie garantiert unter die Lupe nehmen und den Rest des PCs dann auch.

  36. datenwolf meint: (11.7.2010 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich geht doch schon aus rechtlichen Gründen heute nichts mehr ohne Computer: Die Einkommenssteuererklärung ist per ELSTER abzugeben. Wie soll das bitteschön ohne Computer- und Internetzugang gehen?

  37. Hanno meint: (11.7.2010 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @Timo Hill: Das System selbst starten, insbesondere von den originalen und nicht schreibgeschützten Festplatten, ist aus forensischer Sicht dilettantisch (wobei ich nicht ausschließen will, daß es Dilettanten bei der Polizei gibt) und könnte für den Anwalt des Beschuldigten zu einem Heimspiel werden, denn in einem solchen Fall sind nachträgliche Veränderungen der Beweismittel nicht mehr ausgeschlossen.

    Sauber geht man so vor, daß man als allererstes ein Image von den mit Spezialhardware schreibgeschützten Platten zieht und nur noch damit weiterarbeitet. Das Image kann man natürlich auch auf andere Platten zurückspielen und starten, wenn man komplexeres, nicht einfach analysierbares Verhalten vermutet. Die originalen Platten werden aber als Beweismittel auf gar keinen Fall verändert!

  38. M. Boettcher meint: (11.7.2010 um 15:48) AntwortenReply to this comment

    @datenwolf: Seit wann muss man die Steuererklärung per Elster abgeben? Das hat noch nie jemand von mir verlangt. Ich mache das seit Jahren auf den amtlichen Formularen; selbstverständlich auf Papier.

  39. Alle meine Entchen meint: (11.7.2010 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @M. Boettcher:
    Für die Umastzsteuer gab es eine Zeit lang nur die Möglichkeit, die Daten per Elster zu übermitteln. Das wurde aber wieder gekippt, weil Kleinstbetriebe dadurch zu große Nachteile hatten.

  40. Kampfschmuser meint: (11.7.2010 um 16:37) AntwortenReply to this comment

    @Olli:
    Du willst also deine Datensicherung, z.B. auf SD-Karte, in dem Tower verstecken, der mit Sicherheit beschlagnahmt wird? Soll das ein trojanisches Pferd werden? Wenn ja, für wen? ;)

  41. Off-tropic meint: (11.7.2010 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Gehört nicht zum Thema, ist aber für den szenetypischen Leser eventuell von Interesse: http://www.nw-news.de/lokale_news/guetersloh/guetersloh/3644409_In_Schlafshorts_zum_Speicheltest.html

  42. Kampfschmuser meint: (11.7.2010 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @feuertod:
    Es kommt ganz auf den Verdacht an und welchen Eindruck die Situation macht. Wenn du sicher wirkst, dich die Beschlagnahme des PCs etc. offensichtlich nicht mal juckt, wird man das auf der anderen Seite merken und neugierig. Den Jagdinstinkt sollte man vielleicht nicht wecken. ;)

  43. Max Imal meint: (11.7.2010 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    "Die monatliche Miete für einen Computer schätzt das Gericht auf immerhin brutto 200,00 €"

    Ich weiß ja nicht wie das Gericht zu solch lächerlichen Schätzungen kommt, aber diese Summe ist bei den meisten Geräten bereits nach drei bis vier Tagen fällig.

    Und dann stellt sich noch die Frage, welche Summen zustande kommen, wenn es sich um einen Rechner handelt, der zum Arbeiten benötigt wird. Ich stelle mir gerade vor, man würde meinen Rechner beschlagnahmen. Da wäre ich von jetzt auf gleich arbeitsunfähig und könnte meinen Laden dicht machen. Manche Tätigkeiten sind heute ohne Computer und entsprechende Software nicht mehr durchzuführen.

  44. murks meint: (11.7.2010 um 17:10) AntwortenReply to this comment

    @Off-tropic:
    Tja so ist das in Deutschland. Wer nicht freiwillig zur freiwilligen Speichelprobe kommt, wird eben zwangsweise vorgeführt.

  45. Sven Geggus meint: (11.7.2010 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    Der Computer ist ja nicht das Problem, der ist zu ersetzen, aber die Daten die sich auf den Platten befinden sind es eben häufig nicht.

  46. simon meint: (11.7.2010 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    bei mir haben sie nur meinen pc mitgenommen, nach 2 wochen hatte ich alles außer der festplatte und dem ram wieder

    die hab ich allerdings bis heute nicht wieder gesehn (14 monate her, verfahren eingestellt)

    TC ist schon was schönes :D

  47. Alle meine Entchen meint: (11.7.2010 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    @simon:
    > außer … dem ram wieder

    Au weia… und wie lange habe sie gebraucht, heraus zufinden, daß das Ram mittlerweile alles vergessen hatte?

  48. Nunja meint: (11.7.2010 um 19:03) AntwortenReply to this comment

    Den werden sie vermutlich selbst gebraucht haben…

  49. ComputerChaot meint: (11.7.2010 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    Im hinterlegten Link finden sich noch ein paar wichtige Infos, wie man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten sollte.
    Zu Punkt 9 auf der Liste: beschlagnahmen lassen heißt, keinesfalls einverstanden erklären, dass irgendetwas sichergestellt wird.

  50. Hans meint: (11.7.2010 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    Die Entscheidung ist natürlich im Ergebnis falsch. Monatliche Miete für einen PC 200.- Euro. Was soll man dazu noch sagen. 1 Jahr: 2400.- Euro Miete. Ich habe meinen PC für 3 Jahre gemietet für 5.000.- Euro. War ein Schnäppchen.

  51. ChristianR meint: (11.7.2010 um 21:06) AntwortenReply to this comment

    @I.S.: Verstehe ich das richtig? Bei jedem Rechnerwechsel erwerben Sie eine neue Lizenz der genutzten Software? Falls ja, dann sind sie der beste Kunde, den sich ein Software-Unternehmen wünschen kann.

    Oder ist die von Ihnen eingesetzte Software an die eingesetzte Hardware gebunden?

  52. DL2MCD meint: (11.7.2010 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    Selbstverständlich ist es Teil der – selbstverordneten – Strafe, die neue Hardware in Polizeigewahrsam ablagern zu lassen, bis sie selbst auf Ebay keiner mehr kauft…

    Siehe:

    http://web.archive.org/web/20080517070332/http://ourworld.compuserve.com/homepages/w_d_r/mailraid.htm

  53. Naja meint: (11.7.2010 um 22:20) AntwortenReply to this comment

    Wieso? Sie dürfen die Software erst auf einem neuen System einsetzen, wenn sie vollständig von ihrem alten System entfernt wurde. Während die Hardware beschlagnahmt ist können sie diese Software aber schlecht vom alten System entfernen.

  54. Olli meint: (12.7.2010 um 06:21) AntwortenReply to this comment

    @Kampfschmuser:

    Mir ging es darum das ich da wohl noch bessere Chancen hätte als bei den "richtig guten" Verstecken.

    Ok auf mein Handy würde wohl auch kaum jemand kommen.

  55. Unterdosis meint: (12.7.2010 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    @ 53

    Ist es ein hübsches Handy, eventuell sogar ein Smartphone? Dann herzlichen Glückwunsch, die werden besonders gerne bei der Polizei "verloren".

  56. Turrican meint: (12.7.2010 um 09:43) AntwortenReply to this comment

    Wow, 2,30€ pro Tag, dafür dass mir mein PC mit sämtlichen wichtigen Daten (vielleicht sogar Arbeitsdaten) und Programmen weggenommen wird? Wie soll man das damit ausgleichen, wenn man den PC für die Arbeit benötigt?

  57. J-C meint: (12.7.2010 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    @35:

    Mir fällt da spontan eine kleine Platine mit Blueooth-Modul und Flash-Speicher (SD-Karte, USB-Stick) in einem Haushaltsgerät (Kaffemaschine, Toaster, irgendwas mit Stromversorgung).

    Jederzeit per Bluetooth zu erreichen, aber trotzdem unsichtbar.

  58. Olli meint: (12.7.2010 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    @Unterdosis:

    Nin nein ein uraltes Klapphandy. Hat nicht mal UMTS.

  59. Karlheinz-Klepping meint: (12.7.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Also mir wurden 2003 ein Laptop und ein PC für 8 Monate eingezogen. Erst als mein Anwalt Druck gemacht hat wurde überhaupt erst mit der Auswertung der Rechner begonnen, weil ich sonst mein Studium nicht hätte anfangen können.

    Bei mir ging es damals um hunderte Musiktitel, die ich aus dem P2P-Netzwerk gesaugt haben soll. Als dann aber im Auswertungsbericht stand, dass "auf den PCs keinerlei deliktspezifische Spuren aufgefunden werden konnten" und man aber auch mit keinem Wort auf Cryptocontainer auf den Platten einging erhielt ich von der StA Dortmund ein Schreiben mit der Nachricht der Einstellung nach § 170 (2) STPO. Ich wurde hierin gleich gebeten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

    Und was soll ich sagen: Für die Zeit der Sicherstellung habe ich pauschal 500 Euro von der StA erhalten. Ganz ohne Klage. Dafür weigerte sich diese aber, meine Strafverteidigungskosten zu zahlen. Also stand am Ende eine schwarze Null. Aber immerhin.

  60. Abmahner meint: (12.7.2010 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    @Turrican:
    Das kommt drauf an, wielange und was du gearbeitet hast. Mit Glück kriegst du ja dann erstmal Arbeitslosengeld, bevor du in die Grundsicherung abrutschst.
    Wäre nicht der erste Fall, durch ungerechtfertigte Polizeieinsätze wurde schon so manche Karriere beendet.

  61. Toll meint: (12.7.2010 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Ganz toll. Da bekommt man nen paar Euro und muss sich doch sowieso einen neuen Rechner kaufen, da im Normalfall ja gleiche alle Rechner einkassiert werden. Warum können die denn nicht gleich einfach die Festplatte kopieren und gut ist. Oder das Ding innerhalb von zwei Wochen untersuchen. Ich finde einen PC ja fast wichtiger als Kleidung, die man sich dann für nen Euro im nächsten KIK kaufen kann.

  62. Kalle meint: (13.7.2010 um 01:04) AntwortenReply to this comment

    Hab ca. 5-6 HDs gehabt. Kurze Tipps:
    Fresse halten, verschlüsseln, externes Backup, nix unterschreiben, "Ist einverstanden" durchstreichen. Gegenwehr vor Ort zwecklos. Die machen, was die wollen.

    Bei Durchsuchungen bei Zeugen nehmen die eher mal nur die Festplatte mit. Als Angeklagter ist mir das noch nie passiert. Das ging sogar bis zum Stromverteiler und NTBA. Kopieren vor Ort auch bei Zeugen nur nach Lust und Laune der Beamten "500GB dauern 2-3 Stunden. Nee, das ist zu lange". Tja, der Feierabend ruft halt.

    Man kann sich dann die eigenen Daten gegen eine Gebühr kopieren lassen. Genauen Dateipfad angeben! Nix für Truecrypt.

    Die nehmen alle Datenträger und was nach Computer aussieht mit, auch Computer ohne Festplatten. Einsprüche, dass da nichts drauf ist, wiegelt selbst das Landgericht ab "hätte ja gewesen sein können".

    Hab noch nie erlebt, dass Wohnung auseinandergenommen wird (außer bei Drogenverdacht), es sei denn, es gibt wirklich konkrete Hinweise.
    Gericht verlangt genaue Berechnung des Schadens. Wie will man den berechnen, wenn man Rechner nach 1 Jahr wiederbekommt? Man müsste den Gebrauchtwert bei Beschlagnahme und Wiedererhalt, berechnen, bzw. der Verkaufswert des Ersatzrechners. Anwalt sagt immer, es ist aussichtslos, wenn man nicht eine Mietrechnung vorweisen kann.

  63. Max meint: (13.7.2010 um 01:14) AntwortenReply to this comment

    Verdient sich der Staat mit solchen Dingen nicht ein nettes Zubrot?

  64. Cybaer meint: (13.7.2010 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Wer weiß, was 64GB-SD-Karten sind, der verschlüsselt auch die Daten, die er darauf speichert.

    Und ganz bestimmt mit sicheren Passwörtern, die zudem mehr als 16 Stellen haben.

    Wie ja schon geschrieben wurde: TrueCrypt ist was feines …
    … so sicher und schnell und einfach …

  65. Thomas meint: (13.7.2010 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Beschlagnahme wird definitiv als Strafe eingesetzt. Das geht sogar so weit, dass dem Ermittlungsrichter Beweismittel vorgelegt werden, die es gar nicht gibt. Die Beweise tauchen dann in der Begründung des Beschlagnahmebeschlusses auf, aber in der Akte existieren diese Beweismittel nicht und auf Nachfrage können die Beweismittel auch nicht vorgelegt werden. Die StA. gibt gegenüber dem RA. sogar offen zu, dass keine Beweise existieren. Dennoch wird keine Anklage erhoben und auch nicht eingestellt. Es wird auf Zeit gespielt, um so eine willkürliche Bestrafung herbeizuführen, da man nichts beweisen kann.

  66. Kalle meint: (14.7.2010 um 00:57) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:
    Ja, das scheint mit den Akten immer irrer zu werden. Wie man auf einen Tatverdächtigen kam, steht wohl häufiger nicht mehr in der Akte. Die Polizei hat wohl eine Kristallkugel oder illegale Quellen.
    Hatte es selbst erlebt und von Anwalt jetzt auch bestätigt bekommen, dass das wohl immer häufiger vorkommt.

    Es wird immer deutlicher, dass die sich faktisch alles leisten können. Amts- und Landgerichte decken das gleich mit, man muss dann gleich immer zum BGH. Armes Deutschland.

  67. Thomas meint: (14.7.2010 um 08:52) AntwortenReply to this comment

    Einen anfänglichen Verdacht gab es und der ist auch in der Akte. Allerdings wurden die Rechner gar nicht ausgewertet und so kam es nach fast 10 Monaten zu einem Beschluss, der die Beschlagnahme aufhebt. Die StA. hat der Beschluss nicht interessiert, die haben dann erstmal noch die Platten kopiert (vorsätzlich rechtswidrig) und dann erst die Sachen rausgegeben. Ca. 1 Monat später stand dann wieder die Kripo vor der Tür für eine erneute Durchsuchung. Es hätte Indizien gegeben, die darauf hindeuten, dass die gesuchten Daten existieren mssen und somit müssen sie sich auf anderen Datenträgern befinden. Wieder wurden alle Rechner mitgenommen, diesmal aber auch noch externe Datenträger. Kein einziger externer Datenträger ist beschlagnahmt, dafür aber Notebook und ein sehr hochwertiger Rechner. Der Durchsuchungsbeschluss war übrigens vom Landgericht (weil das Amtsgericht die Durchsuchung nicht anordnen wollte) und die Beschwerde wurde dann auch von Amts und Landgericht abgeschmettert. Hat keinen interessiert, dass die Durchsuchung auf rechtswidrig erworbenen Daten beruht. Das ist jetzt auch nochmal gut 7 Monate her. Seit dem warte ich auf meine Anklage (die es nicht geben wird, weil es keine Beweise gibt). Im Endeffekt muss ich die Klage erzwingen, denn ohne richtiges Freispruch bleibe ich auf enormen Anwaltskosten sitzen. Das ganze Ding ging so viel hin und her, dass die Kosten schon über 2000€ liegen dürften.

  68. Kalle meint: (14.7.2010 um 14:11) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:
    Ja, willkommen in Deutschland.

    Es bleibt sonst der Gang zum BGH oder Verfassungsgerichthof oder so. Kostet alles viel Geld und Ärger, alle Kosten bekommt man auch nicht ersetzt. Klage erzwingen ist auch schwer, die werden behaupten "Ermittlungen nicht abgeschlossen". Ich warte seit 1,5 Jahren auf Datenträger aus eingestellten Verfahren. Da wird auch noch geprüft, ob es nicht doch strafbar ist, ohne Ermittlungsverfahren.

    Notfalls suchen die sich irgendwas, was illegal sein könnte, wie Software auf dem Rechner, hauptsache, damit die Dinger nicht rausgerückt werden müssen. Bei truecrypt allerdings für die sehr schwer.

    Und selbst um Entscheidungen von Verfassungsgerichten drücken die sich wortklauberisch herum.

    Kurz: viel geld in Klagen investieren oder einfach neuen Rechner kaufen. Letzteres ist besser. Externes Backup ist essentiell.

  69. Thomas meint: (14.7.2010 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    @Kalle
    Wenn das Verfahren eingestellt ist, gibt es keine Begründung mehr für eine Beschlagnahme. Demnach müßte das Gericht die Beschlagnahme aufheben und ab dann ist die Herausgabe einklagbar, da dann keine Verfügungsberechtigung seitens der StA. mehr besteht. Ich würde da nicht einfach warten, sondern handeln.

    In meinem Fall ist das Problem, dass eine Beschlagnahme besteht, da angeblich Beweise existieren. Entweder wurden dem Ermittlungsrichter gefälschte Beweise vorgelegt oder er hat sich die angeblichen Beweise gar nicht mal angeschaut, sonst hätte er gesehen, dass die betreffenden Daten gar nicht Strafbar sind.
    Laut meinem Anwalt ist es so, dass ein Ermittlungsrichter grundsätzlich keine Beweise prüft, das findet erst im Hauptverfahren statt. Bis dahin komm ich aber gar nicht, weil es für eine Anklage nicht reicht.

    Bevor mich diese Aktion getroffen hat, war ich auch noch davon überzeugt, dass wir in einem funktionierenden Rechtsstaat leben. Heute weiß ich es besser.

  70. Kalle meint: (17.7.2010 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    @Thomas:
    Tja, bei mir wird wegen eines neuen Gesetzes geprüft, ob zurückgegeben werden kann. Nur prüfen die schon 1,5 Jahre. Nun ja, Speichermedien sind nicht teuer.

    Tja, irgendwelche sachliche Logik interessiert die doch oft wenig.

    Warum nicht Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger machen? Oder den Polizeibeamten wegen falscher Tatsachenbehauptung abmahnen inkl. Unterlassungsverlangen? Müsste doch klappen :)

    Es muss doch n Gesetz dagegen geben, dass ein Polizist einem Richter falsche Tatsachen nennt, um weitere Aktionen zu beantragen.

  71. Niko meint: (1.8.2010 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    Meine Computer waren ein knappes Jahr weg. Ca. 60 Stück. Habe den Beschluss meinem Anwalt weitergeleitet. (Die Beschlagnahme erfolgte ebenfalls ohne Straftat. Ein Laptop ist immer noch seit 2001 beschlagnahmt.) Wer es nicht glaubt: http://www.verhaftet.de Ein Justizskandal, der erst nach knapp 10 Jahren beendet wurde.

  72. apachee meint: (7.10.2010 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    ich hab schon gemerkt, daß meine kommentare gelöscht wurden

    time code 0:19:40 (bei der interaktion mit dem vormundschaftsgericht, war das noch nicht online, aber erwähnt)

    http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=5035788

    ist das kongruent?

    ""Ich habe beim Lesen der Anklageschrift gedacht, ich lese nicht richtig", sagte Richter Matthias Schertz…"Um Geld ging es gar nicht, darin sind sich alle Prozessbeteiligten einig", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. "Ihnen ging es darum, Macht auszuüben. In Vietnamesen hätten sie ihre Opfer erblickt, weil "ihnen in den Augen der Angeklagten sowieso keiner glauben würde".
    http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/mehrere-jahre-haft/

    http://www.borderlinezone.org/missbrauch/missbrauch.htm

    http://www.t-h-i-n-k-d-i-f-f-e-r-e-n-t.blogspot.com/

  73. Tobias meint: (20.10.2010 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    Am besten PC mit Truecrypt verschlüsseln und wichtige Daten bei online Speicheranbietern abspeichern. Wird mal der PC beschlagnahmt, kann man sich mit einem neuen PC wenigstens noch seine Daten runterladen.
    Und das Programm "Truecrypt" ist vielen Bullen schon ein Dorn im Auge ;-)

  74. mila meint: (24.11.2010 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    200€ Miete pro Monat? Nett. Ein neuer Rechner hätte (zumindest für den einfachen gebrauch) noch nicht einmal das doppelte gekostet. Wer mietet sich da bitte einen Rechner für 200€ im Monat? Das zeigt wieder einmal, dass die Urteile von Leuten gefällt werden, die keinen Plan vom Thema haben und zu eingebildet sind jemanden zu fragen.

  75. Der_Heilige meint: (25.11.2010 um 05:11) AntwortenReply to this comment

    @mila
    das zeigt wieder einmal , dass die Urteile von Leuten gefällt werden, die keinen Plan vom Thema haben nocht wahr mila ????
    ok für dich sind die 200€ viel schon verstanden aber stell dir mal vor jemand arbeitet zb als programmier , was glaubst du denn was der am monatsende verdient mit den rechner !!!
    und so könnte ich standig weiter erzählen !!!

  76. olimar meint: (11.1.2011 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    also unser PC wurde auch beschlagnahmt. Verdacht auf Verbreitung & Besitz Kinderpornographischer Schriften!
    Ich war arbeiten als im Mai morgens 7:05Uhr die Kripo klingelte meine Freundin haben Sie nicht gesagt warum Sie die Sachen beschlagnahmen müssen da Sie ja nur meine Freundin ist.
    Mitgenommen haben die 2 Beamten nach einer sehr schlampigen Durchsuchung folgendes: Monitor, Maus, Tastatur, Rechner, externe Festplatte. Aussage Kripobeamte:" Wird was gefunden dann bekommen wir das Zeug nicht mehr da diese als Beweismittel sichergestellt werden. Auswertung dauert ca. 5 Monate."
    Schlampige Durchsuchung deshalb: Auf dem Beschluss stand Sie sollen komplett durchsuchen und folgendes Beschlagnahmen "Kinderpornographische Schriften, Speichergeräte (DVD, CD, USB-Stick etc." So die 2 Beamten haben in unserem Arbeitszimmer die 4 Schubladen vom Schreibtisch durchsucht, das Regal und den Schrank haben Sie wohl übersehen. Auf dem SChreibtisch stand eine Spindel mit CD Rohlingen die haben Sie nicht mitgenommen. Neben dem Schreibtisch stand unsere LapTop Tasche daneben ein alter Tower. Alles dagelassen!!!
    Ich musste auch zur Kripo zwecks Fingerabdrücke, Fotos mit Vermessung & Nummer, Auffällige Merkmale "Tätowierungen" wurden fotografiert. Ablauf wie bei einem Schwerverbrecher. Am 14.12 haben wir ein Schreiben von der Kripo bekommen wir können unsere sichergestellten Sachen abholen!
    Der Tower komplett vorne über Brenner, etc. mit Klebeetiketten verklebt. Rückstände bekomme ich nicht weg. Maus & Tastatur völlig schrott da auch diese mit Etiketten verklebt waren. Ich habe Anwaltskosten von 420,00€ für diesen ganzen Aufwand und jetzt heisst es nichts gefunden. Mittlerweile klage ich gegen den Staat!!! Bin gespannt was ich erstattet bekomme! Werde euch informieren!

  77. Patrick meint: (20.2.2011 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Hallo, ich hoffe, dieses Thema wird noch gelesen.
    Ich hatte letzte woche eine HD. Mitgenommen wurde mein Geschäfts-PC und ein Privatlaptop.

    Natürlich brauche ich einige Daten meines Geschäftsrechners (Buchhaltung sowie Bankunterlagen)

    Gibt es eine Möglichkeit, dass man nur diese Daten ausgehändigt bekommt, oder sie im Beisein eines Beamten kopieren kann?

    Der ganze Geschäftsbetrieb ist bei mir mehr oder weniger zusammengebrochen, da ich an meine Daten nicht herankomme.
    Ich habe hier zwar natürlich wieder einen Leihrechner stehen, die Daten fehlen jedoch natürlich.

    Danke und Gruß

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