13.7.2010

Gericht: Winterreifenpflicht unwirksam

Die Winterreifenpflicht hat bei Einführung große Wellen geschlagen. Auch deswegen, weil sich der Gesetzgeber bei der Formulierung der Regelung nicht sonderlich viel Mühe gegeben hat. Die Vorschrift in der StVO lautet:

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Winterreifenpflicht nun in einem aktuellen Beschluss für komplett unwirksam erklärt. Die Norm erfülle nicht die (Mindest-)Anforderungen für ein Gebot. Der Betroffene müsse nach Lektüre eines Paragrafen wissen, welches Verhalten von ihm erwartet werde. Das sei hier nicht der Fall:

Anhand des reinen Wortlauts des § 2 Abs. 3 a S. 1 und 2 StVO kann der Fahrer eines Kraftwagens nicht erkennen, was von ihm verlangt wird. … Weder gesetzliche noch technische Vorschriften regeln, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse haben müssen. Dies gilt auch für Winterreifen. … Bisher existieren keine gesicherten Erkenntnisse darüber, dass alle Reifen ohne „M+S“ Kennzeichnung winteruntauglich und damit im Sinne von § 2 Abs. 3 a S. 1 und 2 StVO nicht als für winterliche Wetterverhältnisse geeignete Bereifung angesehen werden könnten. …

Für den Bürger als Normadressat von § 2 Abs. 3 a StVO ist nicht erkennbar, ob und gegebenenfalls welche Reifen bei welchen Wetterverhältnissen als ungeeignet anzusehen sind. Diese Unklarheit wäre vermeidbar gewesen. Der Verordnungsgeber hätte die mit der Neuregelung des § 2 Abs. 3 a S. 1 und 2 StVO verfolgten Ziele auch durch eine eindeutige Norm erreichen können.

Deswegen hob das Oberlandesgericht die Verurteilung eines Autofahrers auf, der im November mit Sommerreifen unterwegs war, obwohl sich auf der Straße eine Eisfläche gebildet hatte. Das Auto schlitterte in ein Schaufenster.

(Quelle des Links)

54 Kommentare zu “Gericht: Winterreifenpflicht unwirksam”

  1. marcus05 meint: (13.7.2010 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie will es ihnen einfach nicht gelingen es Recht zu machen, sprichwörtlich. Entweder es ist so kompliziert dass es kein Mensch versteht oder es ist völlig schwammig hingerotzt.

  2. Thomas R. meint: (13.7.2010 um 11:16) AntwortenReply to this comment

    Man könnte auch fragen: Wenn Politiker nicht im Stande sind, ihre Intention so in einen Gesetzestext fließen zu lassen, dass er einfachsten Standards genügt – was qualifiziert sie dann für ihren Beruf? Ist das nicht eigentlich ihre Hauptaufgabe, die sie da in Ermangelung der nötigen Fähigkeiten oder des nötigen Interesses nicht ausführen können?

  3. schrammi meint: (13.7.2010 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    Schade, dass der Verstand eines Normalbürgers ständig durch Gesetze ersetzt werden muss. Und diese unwilligen Bürger bekommen vor Gericht dann auch noch Recht.

  4. JDS meint: (13.7.2010 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    @Thomas R.: Sie sind sehr wohl in der Lage, ihre Intention so in einen Gesetzestext einfliessen zu lassen, dass er Standards genügt.
    Bisher ist nämlich noch kein Beschluss zur Diätenerhöhung in Karlsruhe gekippt worden. Da geht es also. Und sonst wird es eben hingerotzt!

  5. Olav meint: (13.7.2010 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    Und was bedeutet das jetzt für die Versicherungen? Dürfen die im Un-Fall Leistungen kürzen?

  6. Christian meint: (13.7.2010 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    @Thomas R.:

    Gesetze werden nicht von Politikern geschrieben, sondern den Fachabteilungen der Ministerien oder des Bundestages. Und dass nun ein OLG so entschieden hat, bedeutet nicht, dass andere Gerichte diese Frage ebenso bewerten. Denkbar wäre auch eine Bewertung, die den Wortlaut als hinreichend konkret erachtet, um der Auslegung zugänglich zu sein. Vielleicht wird in dieser Sache ja auch noch der BGH angerufen.

  7. Mithos meint: (13.7.2010 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    Ich hing auch mal auf Grund von Sommerreifen an einer Steigung fest. Damals hat es ein Auto-Konzern aus Wolfsburg geschafft, einen Leasing-Neuwagen im Dezember mit Sommerreifen auszuliefern. Normalerweise sind deren örtliche Niederlassungen sehr früh dran gewesen, uns nen Termin für Wechsel auf Winterreifen nahe zu legen (Üblicher Service bei Leasing-Wagen). Diesmal hat niemand reagiert. Die eigenen Fachhändler wissen offenbar selbst nicht, dass ab Werk in D. immer mit Sommerreifen geliefert wird.
    Da ich auf den Sommerreifen keinerlei Schneeflocke gesichtet habe, hatte ich vorher telefonisch nachgefragt. Antwort:
    "Ich bitte Sie, wir würden doch niemals Wagen mit Sommerreifen im Dezember ausliefern. Das sind selbstverständlich ganzjährig taugliche M+S."
    Es waren Sommerreifen. Wir haben uns auf diese Aussage der Fachwerkstatt verlassen. Als ich dann an der Steigung fest hing, war ich dementsprechend sauer und hätte das Fahrzeug auf deren Kosten am liebsten sofort durch die halbe Republik abholen lassen. Glück für die, dass der leichte Schneefall schon einen Tag später Geschichte war.

    Wäre interessant gewesen, wenn es tatsächlich einen Unfall gegeben hätte.

  8. DasPawel meint: (13.7.2010 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    @schrammi:

    Gesunder Menschenverstand: Welche Art der Bereifung schlagen Sie
    denn für das Befahren von Eisflächen vor?

  9. Kaukomieli meint: (13.7.2010 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Was ist denn an dieser gesetzlichen Formulierung unverständlich? Wenn man dazu etwas wissen muss, dann ist das in der Führerscheinausbildung zu ermitteln – und anschließend hat der Fahrer in der Lage zu sein selbständig eine geeignete Bereifung zu ermitteln.
    Muss da erst das Profilmuster und eine gesetzliche Norm festgelegt werden? Und wenn dann doch ein Unfall geschieht erklärt man seine Unschuld mit "aber ich hab es so gemacht wie es im Gesetz stand"?

    Das erinnert in seiner Absurdität an die Bundeswehrregeln ("In der Nacht ist mit Dunkelheit zu rechnen.").

  10. lol meint: (13.7.2010 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Was ist das denn für eine selten bekloppt dämliche Überschrift von der angegebenen Quelle: "“Winterreifenpflicht” verfassungswidrig (!!) und damit endgültig begraben" !?

  11. roland meint: (13.7.2010 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    Da gibt's mal ein vernüfntiges Gesetz, das sich nicht in endlosen Details verliert, sondern auf den mündigen und wenigstens minimal mitdenkenden Bürger setzt, und dann kommen wieder solche Krampfjuristen und kippen es, weil es Mitdenken verlangt.
    Ich hoffe nur, daß solche Richter und Anwälte sich nie mit Seerecht beschäftigen müssen und die dortigen sinnvollen Regeln auch noch kaputtmachen und durch idiotisch detaillierten Vorschriftenkrampf ersetzen.
    Hat das Gericht mal überlegt, auch gleich den berühmten § 1 der StVO außer Kraft zu setzen? Ist ja auch nicht sonderlich präzise.

  12. JDS meint: (13.7.2010 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    @Kaukomieli: Was daran unverständlich ist: "Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung …".
    Nach Auskunft meines Reifenhändlers und auch des ADAC sind Sommerreifen bei einer Temperatur von weniger als 7 Grad Celsius ungeeignet. Liegt die Temperatur jedoch darüber, sind Sommerreifen besser als Winterreifen.
    Was also tun an einem warmen Wintertag? Sommerreifen wieder drauf und morgen gleich wieder runter? Hier im Rheinland kannst du dich dann dranhalten. Warum denn nicht einfach eine knackige Formulierung wie z.B.: "Winterreifen sind Pflicht vom 01.Oktober bis 31.März." Dann weiss jeder, wo er dran ist.

  13. Kinder-sind-unschlagbar meint: (13.7.2010 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Da@lol:
    Dachte ich auch, aber schau in das Originalurteil, die haben die Vorschrift wirklich als verfassungswidrig beurteilt:

    a) Hierüber kann der Senat selbst entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat nach Art. 100 GG, § 80 BVerfGG ein Verwerfungsmonopol für formelle Gesetze. Für Rechtsverordnungen besteht eine solches Monopol nicht (BVerfGE 75, 166. BVerfGE 48, 40). § 2 Abs. 3 a StVO wurde durch Rechtsverordnung erlassen. Die Vorschrift wiederholt nicht den Inhalt eines formellen Gesetzes. die verfassungsrechtliche Bewertung des § 2 Abs. 3 a StVO entscheidet nicht zugleich über die Verfassungsmäßigkeit eines unmittelbar maßgeblichen formellen Gesetzes. Der Inhalt des § 2 Abs. 3 a StVO wird auch nicht von einer Norm des formellen Rechts vorausgesetzt (zu diesen Ausnahmekriterien vgl. BVerfGE 75, 166). Ein Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wäre deshalb gem. Art.100 GG, § 80 BVerfGG unzulässig. Der Senat hat folglich selbst über die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Bußgeldtatbestandes gem. §§ 2 Abs. 3 a S. 1, 2, 49 Abs. 1 Ziff. 2 StVO zu entscheiden

  14. Jens meint: (13.7.2010 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    @Kinder-sind-unschlagbar: Dann sind ja die Voraussetzungen für einen Normenkontrollantrag erfüllt.

  15. Mithos meint: (13.7.2010 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    @JDS: Haha, die 7-Grad-Lüge. Wahlweise auch mit allen anderen einstellig positiven Temperaturen. Klar, dass dir dein Reifenhändler ab 7 Grad gern Winterreifen verkaufen möchte. Der ADAC sagt sowas übrigens nicht, im Gegenteil:

    "Der Sommerreifen hat entscheidende Vorteile auf trockener und nasser Straße, auch bei niedrigen Temperaturen"

    (siehe http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42736577.html)

    Natürlich ist ein Winterreifen bei Eis und Schnee besser. Solange das laut Wetterlage aber nicht zu erwarten ist, ist der Sommerreifen besser. Auch bei 7 Grad und weniger.

  16. JDS meint: (13.7.2010 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @Mithos: Mag ja sein, aber du argumentierst an meinem Kern vorbei: Die Vorschrift, die Bereifung müsse "geeignet" sein, ist pflaumenweich. Wann ist sie denn deiner Meinung nach geeignet, und wie oft im Winter möchstest du wechseln?

  17. nur ich meint: (13.7.2010 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @Kaukomieli:
    Genau…*Augenroll*
    Und dann?
    Ja dann kann jeder Richter willkürlich das Gesetz nach seinem Ermessen auslegen.
    Was dann wieder bedeuten würde…Bei dem einen ists OK, beim anderen eben nicht.
    Nene auch wenns dir zu kompliziert wäre, mit den langen Texten, es muss schon einheitlich geregelt sein.
    Alles andere ist murks.

  18. nur ich meint: (13.7.2010 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    @nur ich:
    eindeutig war gemeint, nicht einheitlich.
    Sorry.

  19. MundS meint: (13.7.2010 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Die Frage ist doch schon: Woran erkenne ich als Laie Winterreifen?
    Das "M+S"-Zeichen sagt nämlich gar nichts.
    Es gibt einige asiatische Reifenhersteller, bei denen tragen Sommer- wie Winterreifen das M+S-Zeichen samt Flöckchen.

  20. marcus05 meint: (13.7.2010 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    @Kinder-sind-unschlagbar:

    kann ein OLG überhaupt ein Gesetz für verfassungswidrig erklären?

  21. Duke meint: (13.7.2010 um 12:58) AntwortenReply to this comment

    Für den Bürger als Normadressat von § 2 Abs. 3 a StVO ist nicht erkennbar, ob und gegebenenfalls welche Reifen bei welchen Wetterverhältnissen als ungeeignet anzusehen sind. Diese Unklarheit wäre vermeidbar gewesen.

    Ich finde die Ausführungen des Gerichts sehr überzeugend. Denn es darf nicht übersehen werden, dass unklare und schwammige Gesetzestexte dem Bürger eher schaden als nutzen und, wie es hier in den Kommentaren bereits anklang, zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen.

    Es wäre dem Gesetzgeber ein Leichtes, eine Formulierung zu finden, die klare Verhaltensanforderungen definiert, die zudem ihrerseits auf technisch fundierten Erkenntnissen beruhen.

  22. Duke meint: (13.7.2010 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @marcus05: nein, vgl. unter kommentar nr. 13. Gesetze nicht, Rechtsverordnungen grundsätzlich schon, es sei denn, sie geben lediglich den Wortlaut einer Gesetzesnorm wieder.

  23. Johannes meint: (13.7.2010 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @JDS:
    Was soll daran vernünftig sein? Das Gesetz ist ein Wischi-waschi-Gummi-Teil! Man hätte auch beispielsweise einfach schreiben können: "Vom [Datum] bis [Datum] muss das Fahrzeig mit Winterreifen [m&s, Schneeflocke, whatever) ausgestattet sein."
    Das hätte jede weitere Diskussion überflüssig gemacht und *jeder* hätte es verstanden.
    Johannes (Froh in diesem Winter Winterreifen gehabt zu haben.)

  24. Kinder-sind-unschlagbar meint: (13.7.2010 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    @marcus05:
    Das habe ich mich auch gefragt. Offenbar gibt es einen Unterschied zwischen Gesetzen (die kann nur KA für verfassungswidrig erklären) und Verordnungen. Letztere können offenbar auch von anderen Gerichten für verfassungswidrig erklärt werden.
    Juristerei hat oft wenig mit gesunden Menschenverstand zu tun…

  25. Lars meint: (13.7.2010 um 13:07) AntwortenReply to this comment

    Ich kenne keinen Winterreifen, der auf Glatteis nicht durchrutscht. Um das zu verhindern benötigt man Spikes. Die sind aber paradoxerweise verboten.

  26. Duke meint: (13.7.2010 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    @Kinder-sind-unschlagbar:

    Juristerei hat oft wenig mit gesunden Menschenverstand zu tun…

    Man sollte sich aber vor einer solchen Wertung wenigstens die Grundzüge vergegenwärtigen. Nach Art. 100 GG kann nur das BVerfG Gesetze für verfassungswidrig erklären. Das hat seinen guten Sinn: Gesetze werden vom Gesetzgeber, dem Parlament, also dem Vertreter des ganzen Volkes beschlossen. Könnte nun jedes Gericht nach seinem Gutdünken Gesetze für verfassungswidrig erklären, käme es zu chaotischen Situationen. Denn Folge der Verfassungswidrigkeit von Normen ist ihre Unanwendbarkeit und damit ein erheblicher Eingriff in die Kompetenzen des Gesetzgebers. Deshalb darf nur ein Gericht vom Range eines Verfassungsorgans die Normverwerfungskompetenz zustehen. Das nennt man übrigens Gewaltenteilung und klingt entgegen Ihrer Ansicht sehr nach gesundem Menschenverstand.

    Anders bei Rechtsverordnungen. Ein Gesetz kann einen Bundesminister ermächtigen, zu bestimmten Sachgebieten Rechtsverordnungen zu erlassen. Das ist dem Umstand geschuldet, dass ein Bundesminister teilweise mit seinem Behörden größeren Sachverstand aufweist. Ein Schutz der Exekutive ist hier allerdings nicht in gleichermaßen starker Weise geboten, denn die Judikative soll hier die Exekutive in stärkerem Maße kontrollieren dürfen.

  27. Autolykos meint: (13.7.2010 um 13:34) AntwortenReply to this comment

    @Kaukomieli: Du tust der Bundeswehrvorschrift unrecht. IIRC ist sie nämlich wesentlich präziser: "Nach Einbruch der Dämmerung ist mit zunehmender Dunkelheit zu rechnen."
    - Ein völlig korrekter und präziser Satz, und vor allem kein Wort zuviel. Solche Sätze werden heute nicht mehr gechrieben :)

  28. Tom meint: (13.7.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    @Lars: Das waren auch meine Gedanken. Ich hatte nagelneue Winterreifen drauf als ich im Ort auf Eis gerutscht bin. Die 40 km/h habe ich bis zum Kofferraum meines Vordermannes an der Kreuzung gehalten. Da machen Sommer- oder Winterreifen keinen Unterschied.

  29. Kaukomieli meint: (13.7.2010 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    @nur ich:

    Und wodurch genau würde sich das dann vom gesamten restlichen Rechtssystem unterscheiden?

    Selbst die vorgeschlagene Formulierung würde überhaupt nichts bringen, denn wenn ein Fahrer dann bei Glatteis mit seinen Winterreifen bei 170 auf der Autobahn einen Unfall hat – dann ist er trotzdem dran. Und zwar zu Recht, denn er ist verantwortlich für sein Fahrzeug.
    Und wer er meint er könne diese Verantwortung für sich, sein Handeln und sein Fahrzeug nicht übernehmen – dann muss er mit der Bahn fahren.

    Dieses Austauschen von mündigen Bürgern die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen gegen blinden Glauben an irgendwelche Grenzwerte ist einer der Treiber der um sich greifenden Vollkaskomentalität.

  30. marcus05 meint: (13.7.2010 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Spikes machen halt relativ schnell die Straße kaputt und in den meisten Regionen Deutschlands kommt man ja jetzt schon nicht hinterher mit dem Flickenteppich Asphalt.

  31. gulliver meint: (13.7.2010 um 14:07) AntwortenReply to this comment

    Wenn der Deutsche nicht solche Vorschriften bekommt
    "Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen."
    ist er überfordert.

  32. cb meint: (13.7.2010 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Das gericht hat doch nur die ungenaue Formulierung im gesetzestext gekippt, nicht die Winterreifenpflicht als solche.

    Wenn der Gesetzgeber jetzt festlegen würde, dass vom 31. Oktober bis 31 märz nur mit Winterreifen (genaue Beschreibung der Kennzeichnung) gefahren werden darf, ist eine eindeutige Festlegung getroffen. Diese dürfte dann verfassungskonform sein.

  33. Clark W. Griswold meint: (13.7.2010 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    Zu den 7°:
    Als hier Involvierter kann ich guten Gewissens und fundiert behaupten, dass ein gleichwertiger Sommerreifen auf trockener Strasse auch bei Temperaturen unter 0° in allen Disziplinen besser als die meisten WR sind. Bei Plusgraden sowieso.
    Dies trifft größtenteils auch bei nasser Strasse zu.
    Jeder Winterpneu ist dem SR bei Eis und Schnee natürlich dramatisch überlegen, das sollte klar sein!
    Umgekehrt verlängert ein WR, wenn kein Schnee oder Eis liegt nahezu immer den Bremsweg, bei Temperaturen über 0° kann das im Bereich bis zu 25% liegen.
    Grüße!

  34. kramer meint: (13.7.2010 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Wir wissen doch alle wann Politik am besten funktioniert
    Jetzt führen wir eine Gewinnausschüttung für jedes Jahr ein in der ein Gesetz als sinnvoll angesehen wird und nicht von jemand anders Masakriert werden konnte.
    Und damit wir den Wahnsinn anschüren bekommt jeder der ein Gesetz zum kippen bringt eine Profision für das Beseitigen geistiger Armut an stellen wo sie unnütz sind.

    Alternativ kündigen wir allen Politikern und geben einfach der Größten Firma in der Stadt das "Gewaltmonopol" und der Firmencheff wird absofort König genant dann werden wenigstens die intressen der Firma vertreten und jobs erhalten …
    die intressen der Bürger sind ja so oder so nur zweitrangig
    ich sag da blos noch lobiist

  35. Hannes meint: (13.7.2010 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    @gulliver:

    "Wenn der Deutsche nicht solche Vorschriften bekommt
    "Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen."
    ist er überfordert.

    Nein, das sind Anti-Arschloch Vorschriften. Findet es ein Soldat besonders lustig, den Ertrinkenden zu mimen und nach seiner Rettung zu behaupten, niemand hätte ihm befohlen, dass er schwimmen sollte, zeigt man auf die Vorschrift und sagt "Doch, hier!".

    Genau das Gleiche gilt für

    Bei zunehmender Dämmerung hat der Soldat alsbald mit Dunkelheit zu rechnen.

    Findet es ein Soldat lustig sich nicht für die Dunkelheit zu rüsten bekommt er die Vorschrift um die Ohren gehauen.

    Zum Winterreifen-Urteil. Auch das ist ein Anti-Arschloch Gesetz. Leider so schlecht gemacht, dass es wirklich auf den Müll gehört – und durch eine knallharte Vorschrift ersetzt werden soll.

  36. Frank Schenk meint: (13.7.2010 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    Ich frag mich ja immer noch, wer glaubt, daß "Winterreifen" auf Eis was nützen? Gut, die SUV/Stern-Fahrer mit ihren 3 Tonnen Gefährten und Winterreifen und Tempo 200 auf der linken Autobahnspur und bei -10 Grad – die glauben das bestimmt. Blöderweise nehmen die, wenn sie denn mal ins rutschen kommen, gleich noch ein paar andere mit. Den 3 Tonnen mit Tempo 200 auf eisglatter Straße sind eine Waffe…

    Daß der Gummiparagraph weg kommt ist nur gut und richtig, Gesetze müssen so formuliert werden, daß sie im Zweifel nicht gegen den Bürger sondern für den Bürger ausgelegt werden müssen.

    gruß, Frank

  37. Pessimist meint: (13.7.2010 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    Interessant ist dabei auch, dass es um eine Entscheidung des OLG Oldenburg geht. Das ist ja schon von sich aus mehr eine Region, in der man auch im Winter nur mit Allwetter- bzw. sogar Sommerreifen 'gut' über die Runden kommt. Ein OLG München oder Karlsruhe hätten so sicher nicht entschieden …

  38. Henning meint: (13.7.2010 um 14:46) AntwortenReply to this comment

    Und was ist mit einem Gesetz für Winterreifen im Sommer? Wäre genauso wichtig und sinnvoller als eines für abgefahrene Sommerreifen.

    Henning

  39. FlyingT meint: (13.7.2010 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Und dabei weiss doch jeder das in Deutschland von Oktober bis März eine flächendeckende Eisschicht gibt und es niemals schneit… daher sind Winterreifen auch der letzte mist tztztz die haben Null Vorteile

  40. Sven meint: (13.7.2010 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Das M+S-Symbol ist m.E. nicht standardisiert, sondern legt der Reifenhersteller nach eigenem Ermessen fest. Referenz ist wohl ein Uniroyal aus den 1970ern. Jedenfalls ist das M+S-Symbol kein irgendwo nachschlagbarer Standard.

    Die 7° sind ein Richtwert auf gleicher Marketingbasis wie das M+S-Symbol. Ich erinnere mich gut an den Sommerreifen Michelin MXT. Der führende Winterreifen seiner Zeit mit einer exorbitanten Laufleistung. Die Jahreszeitenbezeichnungen sind keine Schreibfehler.

  41. Aurisa meint: (13.7.2010 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Also irgendwie erinnert mich die Diskussion hier um die einistige Debatte um die Einführung der Gurtpflicht…

    Wenn es damals schon Internet gegeben hätte, hätten einige hier sicher auch argumentiert, daß das Angurten ja gar nichts bringen würde und im Gegenteil sogar gefährlich wäre, weil der Gurt einen Erwürgen und nach dem Unfall an der Flucht aus einem eventuell brennenden Auto hindern könnte…

    Und überhaupt würden sie auf ihr Recht bestehen unangeschnallt zu fahren und ebenso auf das Recht bei einem Crash durch die Windschutzscheibe zu fliegen ;)… schließlich seien sie mündige Bürger, die sich nicht bevormunden lassen wöllten…

  42. Sven meint: (13.7.2010 um 15:02) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag: für den TWI gilt Vergleichbares. Mit der Anordnung des TWI legt der Reifenhersteller (!) fest, was eine Hauptprofilrille ist und NUR DIE muss die 1,6mm Mindestprofiltiefe erfüllen. Und nicht jede Rille, die Freund und Helfer am Straßenrand herbeidefiniert. Hab ich mit Freund und Helfer und TÜV und Dekra mehrfach durch. Bin noch ungeschlagen.^^

    Fazit: der Gesetzgeber ist imho aufgerufen, Winterreifen und deren Eigenschaften zu definieren. Nicht die Industrie und auch nicht der BRV. Oder er soll solche Vorschriften wieder kassieren.

  43. StVZO meint: (13.7.2010 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Naja, der Reifenhersteller legt nicht alles fest:

    "Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt." (§ 36 Abs. 2 StVZO)

  44. suki11 meint: (13.7.2010 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Also da fährt jemand mit Sommerreifen im November über ne eisige Straße, schlittert in ein Schaufenster und Schuld hat nicht der Autofahrer mit Sommerreifen, sondern der Gesetzgeber, der nur was von "geeigneter Bereifung" in die Verordnung geschrieben hat … Deutschland 2010 ^^

  45. tom meint: (13.7.2010 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    An dem Unfall war und bleibt der Fahrer doch schuld.

    Er hat nur die Ordnungswidrigkeit der "unangemessenen Bereifung" nicht erfüllt. So what?

  46. humping meint: (13.7.2010 um 18:09) AntwortenReply to this comment

    Normalerweise kann man ja jedes verbockte Gesetz und jede Vorschrift darauf schieben, dass Politiker eh immer Juristen sind und von dem gerade in ihrem derzeitigen Ressort schlummernden Fachfragen keine Ahnung haben. Aber dann müssten die doch wenigstens ein Gesetz schreiben können… *kopfschüttel*

  47. Kaukomieli meint: (13.7.2010 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @Aurisa:

    Eigenverantwortliche Selbstgefährdung.

    Wer dagegen seine Kinder nicht anschnallt sollte seine Fahrerlaubnis gleich wieder abgeben…

  48. fernetpunker meint: (13.7.2010 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    @cb:

    Das gericht hat doch nur die ungenaue Formulierung im gesetzestext gekippt, nicht die Winterreifenpflicht als solche.

    Falsch. Sie haben keinen einzigen Kommentar gelesen. Es geht um die Straßenverkehrsordnung und nicht um ein Gesetz.

  49. Michi M. meint: (13.7.2010 um 23:55) AntwortenReply to this comment

    Solange es keine einheitlichen Vorschriften gibt, ist diese Verordnung in der StVO schlicht für den Popo. Das M+S-Symbol kann sich jeder auf seinen Reifen schreiben. Das wird gern im Zusammenhang mit der "Geiz-ist-geil"-Mentalität gemacht,da auf vielen Fahrzeugen mit der M+S-Kennung kleinere (=billigere) Reifengrößen mit kleineren (=billigeren) Geschwindigkeitsindizes zulässig sind.

    Die Aussagekraft für die Wintertauglichkeit ist bei dieser Kennung ziemlich nahe Null.

    Übrigens habe ich dieses Jahr im Januar bei Schneetreiben von M+S-Reifen (allerdings in meiner "normalen" Größe) auf welche ohne diese Kennung zurückgewechselt gewechselt. Das brachte schon mehr Haftung auf Schnee und der Vorteil dieser Sommerreifen vergrößerte sich erst recht auf Nässe oder gar trockener Fahrbahn.

  50. bo meint: (14.7.2010 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    @ 11 roland:

    Bei Sanktionen muss aber vorher für jeden, auch für den, der nicht mitdenken kann oder will, durch einen Blick in das Gesetz erkennbar sein, ob er sich jetzt mit einem bestimmten Verhalten strafbar macht (bzw. eine Owi begeht)oder nicht. Ansonsten können wir uns die gesamte Owi- und Strafgesetzgebung zugunsten des Satzes

    "Wer Böses tut, der muss mit Ahndung rechnen!"

    schenken.

  51. vj meint: (14.7.2010 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    @Hannes: Das ist eine erfrischende und auch für die Bereifungsthematik zutreffende Sicht. Die Norm bedeutet: Bei Schnee- oder Eisglätte muss man Winterreifen haben oder das Auto stehen lassen. Wer das nicht versteht soll den Führerschein abgeben. Das Urteil ist für mich unverständlich.

  52. Jan meint: (15.7.2010 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    @Johannes: Und dieses [Datum] wäre dann eine Willkürgrenze gewesen. Nein danke.
    Das wäre dann doch erst recht gekippt worden, oder nicht?

  53. Jan meint: (15.7.2010 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    @tom: :D Wo kommen wir denn dahin, wenn nicht alle Bürger ordungsgemäß alle Ordnungswidrigkeiten erfüllen?

  54. cap meint: (3.10.2010 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Die Aufhebung und damit "Klar-Stellung" dieser Verordnung ist zu begrüßen. Zahllose weitere Paragrafen wären gleichfalls aufzuheben oder zur Verbesserung anzumahnen. Es ist ja geradezu ein Wunder, daß ein deutsches Gericht eine deutsche Verordnung in Frage stellt, meist muß sich der deutsche Gesetzgeber die Watsche in Straßburg oder Brüssel abholen. Immerhin hat es noch vier Jahre gedauert.
    Wer ist der Gesetzgeber? Generell der Bundestag. Dieser setzt sich aktuell aus zirka einem Drittel Juristen zusammen, den Fachausschüssen, den Ministerien. Und da gibt es keinen, der die Verfassung kennt? Der real existierende Rechtsstaat hat mit Rechts-Wissenschaft absolut nichts zu tun- man stelle sich einmal vor, ein vergleichbarer Fehler wäre in der Atomphysik oder in der Weltraumforschung passiert. Das Recht ist zum Vehikel verkommen.
    Jedenfalls scheint die Regelungswütigkeit der Politik ungleich höher zu sein als der Anspruch nach Verfassungsmäßigkeit und Genauigkeit. Insofern man im Vagen bleibt, kann man alles und nichts daraus machen, jedenfalls in einem unscharfen Bereich abkassieren und sanktionieren- und das ist gewollt.

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