Urteil gegen Visitenkarten-Plage
Mich persönlich nerven sie – die “Visitenkarten”, welche Autoaufkäufer ungefragt und beinahe täglich an den Seitenscheiben oder unter den Scheibenwischern meines Autos hinterlassen. Womöglich wird die Werbeflut nun eingedämmt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Zupflastern geparkter Autos mit Ankaufangeboten für unzulässig erklärt.
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts dient das Verteilen der Kärtchen ausschließlich gewerblichen Zwecken und geht damit über den Gemeingebrauch von Straßen hinaus. Händler müssen sich deshalb eine Erlaubnis bei der zuständigen Stadtverwaltung besorgen und, sofern sie denn erteilt wird, hierfür auch Gebühren zahlen.
Die Düsseldorfer Richter gestehen zwar zu, dass Straßen nicht nur der Fortbewegung dienen. Sie seien auch Raum für Kontaktaufnahme und Kommunikation. Allerdings sei die Grenze des Gemeingebrauchs überschritten, wenn das geschäftliche Interesse im Vordergrund stehe.
Außerdem könne nicht vermutet werden, dass die Autobesitzer stillschweigend mit solchen Kärtchen einverstanden sind. (Wie wahr!)
Ein Visitenkartenverteiler hat die Entscheidung provoziert. Er wollte sich nicht mit einem Bußgeld abfinden, das die Stadt Moers gegen ihn verhängt hatte. Die 200 Euro muss der Autoaufkäufer jetzt zahlen. Seine Kollegen können sich bei ihm bedanken, wenn die Beschwerden über sie jetzt sicher häufiger werden.
(OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 12. Juli 2010, IV-4 RBs – 25/10 und IV- 4 Ws 57/10 Owi)
In der Sache zu begrüßen, aber die Begründung finde ich etwas problematisch. Braucht jeder der Werbeflyer austrägt nun auch eine Sondererlaubnis? Auch der Briefträger ist gewerblich unterwegs. Oder soll es darauf ankommen, dass sich die Autos auch auf der Straße befinden? Und: Welche Rolle spielt das Einverständnis der Autofahrer für die Frage ob Gemeingebrauch vorliegt?
Also mich stören die Kärtchen nicht.
Und wenn sie mich jemals stören sollten, dann würde ich sie vermutlich abmachen und gähnend wegschmeißen.
Wo kann man sich denn darüber beschweren?
"… beinahe täglich an den Seitenscheiben oder unter den Scheibenwischern meines Autos …" Eigentlich werden doch eher alte Möhren mit diesen Zettelchen verziert, oder ? ;-)
Apropos gähnend wegschmeißen (siehe # 2):
Wer gilt in solch einem Fall als Müllverursacher: der Kärtchenverteiler oder der Autobesitzer, der das Kärtchen auf die Straße "entsorgt"?
@5: Der Kärtchenverteiler. Stichwort: "Zweckveranlasser"
Ich dachte mal gelesen zu haben, das man sowieso die Kärtchen nicht am Auto anbringen darf?
@7
Aus zivilrechtlicher Sicht ist das wohl ein rechtswidriger Eigentumseingriff. Man kann den Kärtchenverteiler also auf Unterlassen in Anspruch nehmen. Aber gähnend wegwerfen finde ich da vorzugswürdig. Lebenszeit ist schließlich endlich :-).
@ct:
Kommt drauf an, WIE er sie austrägt.
Wenn er auf der Strasse steht und die Flyer Passanten zur Mitnahme anbietet, wohl nicht.
Wenn er sie hingegen ungefragt an meinem Auto anklemmt, sieht das schon ganz anders aus.
So lange er an mich adressierte Post in meinen Briefkasten einlegt, ist das ok.
Wenn er Werbezettel an mein Auto klemmt, bekommt er ein Problem.
Eigentlich stellt sich die Frage garnicht.
Das Auto ist kein Gemein- sondern Privateigentum, an dem nicht jeder ungefragt(!) herumhantieren darf.
IMO kann man das mit "wildem Plakatieren" vergleichen.
@4: mein Chef hat das auch immer wieder erlebt, nicht in der Grossstadt bei einem wenige Jahre alten und gut gepflegten Benz.
Bei meinem Auto hat mich das weniger ueberrascht.
Immerhin ist der kommunikative Gemeingebrauch zu politischen, religiösen oder weltanschaulichen Zwecken weiterhin jedermann erlaubt …
@RA JM: Das ist schon lange vorbei. Inzwischen werden nicht mehr nur die alten Möhren verziert, sondern auch unreflektiert die ganzen Bonzen-Karren der Rechtsanwälte und Co.
Ist ja auch einfacher alle zu beglücken, als überlegen zu müssen, ob es Sinn macht oder nicht.
@ 4
An welchen Autos sowas zu finden ist, hängt vom Beuteschema des Händlers ab.
Drittschutz des jeweiligen Straßengesetzes?
also: Kann ich aus 1004, 823 II auch gegen die Nerv-Unternehmer vorgehen?
Ich hab mal versucht, von so einem Autobwerber Ersatz für den Scheibenwischer zu kriegen, den er mit der dämlichen Plastikkarte eingerissen hatte. Leider haben mich die Behörden dabei auch nicht unterstützt… wenn kein Verwaltungsakt dahintersteht…
Boa, also ganz ehrlich ich finde das nicht nur ein bisschen kleinkariert. Solange die nichts drankleben und es keine große Mühe macht, das Kärtchen zu entfernen, versteht sich. Wenn man erst 'mal auf die Motorhaube des Hummers klettern muss, um an den Scheibenwischer zu kommen (Als Austeiler oder als Autobesitzer) könnte ich eine Beschwerde gerade so verstehen.
@ 5 & 6 ….Deshalb ja auch ''gähnend''.
Ist das eigentlich überall so, dass auf diesen Karten kein Name steht, sondern lediglich eine anonyme Handy-Nummer?
Wenn sich das rumspricht, wird ja die von einem Bekannten praktizierte Methode endlich effektiv: Wenn er eine solche Karte an seinem Auto findet, entsorgt er sie einfach am nächstbesten Streifenwagen… ;)
Gibt es eigentlich auch Rechtsprechung zur (Un?)Zulässigkeit dieses nervigen Schrottsammelns mit diesen "Melodiewagen"?
@Wolfram:
Eingerissen hatte ich noch nicht, aber hier landen auch regelmäßig Werbeflyer unter dem Scheibenwischer. Meistens dann so billig gedruckt, dass bei Regeneinfluss prima Abziehbildchen entstehen, und ich die Farbe auf der Scheibe habe.
Wenn man die dann nicht vollständigst abkriegt, ist das auch nicht gut für die Scheibenwischer.
Hatte schon überlegt, ob das denn Sachbeschädigung sein könnte. Könnte es?
Wunderbar! Wurde auch Zeit, dass etwas gegen diese Plage passiert.
Die Krönung war eine laminierte Karte mit dem Hinweis
"Diese Karte ist laminiert, respektieren Sie Ihre lokale Umwelt und werfen Sie diese Karte nicht achtlos weg!" …
Ich nutze häufig Fahrzeuge per Car Sharing. Solche Fahrzeuge sind an ihrer roten Farbe und sonstigen Kennzeichen deutlich als Car Sharing-Fahrzeuge erkennbar … dennoch erhalte ich regelmässig Kaufangebote per Visitenkarte – ich amüsiere mich jeweils köstlich!
was ist mit den werbekärtchen diverser reparaturservicedienstleister, die meinen briefkasten fluten trotz einwurfverbots für werbedreck?
Hab mal in irgendeinem Forum gelesen, dass sich die Tel.-Nr. auf solchen Visitenkärtchen auch gut bei Internet-Gewinnspielen, Viagrarabatten und Penisverlängerungsanträgen machen……
Also aus Erfahrung kann ich berichten daß das ab einem gewissen Alter des Fahrzeuges auch wieder aufhört ;-)
Diese "Visitenkarten" gehen mir auch auf den Sack. Insb. die für Fernseherreparaturservices, die ständig im Briefkasten landen… -.-
@MichiK: Hahaha, das ist eine gute Idee!! :D
Ich habe vor ein paar Jahren schon aus so einem Zettelfritzen erfolgreich die Werkstattkosten fuer das Oeffnen meiner Tuerverkleidung zwecks Entfernung so einer reingestopften Werbekarte rausgeklagt.
Die Argumentation war recht amuesant.. "wieso soll das Sachbeschaedigung sein? das machen doch alle Autohaendler so…" – Richter: "Alle? Also mein BMW-Haendler schickt mir nur Serviceeinladungen per Post. Im Vorbeigehen drangesteckt haben die mir noch nie was."
Die Grundstimmung war recht eindeutig.. der AG-Parkplatz wird wohl auch desoefteren verzettelt.
Diese "Industrie" arbeitet zudem auch vollkommen blind. Bei uns stand auf den heimischen Parkplätzen längere Zeit ein Arbeitswagen eines Entstörungsdienstes (ich vermute, der Fahrer war länger krankgeschrieben oder so), hinten fett das Sixt-Logo drauf.
Nach einem Monat, vielleicht ein wenig länger, war es wahrhaftig zugepflastert mit diesen Kärtchen. Schon lustig, wenn da anscheinend nach den ersten 14 "Kollegen" auch der 15. noch sein "wollen Sie Ihr Auto verkaufen?"-Kärtchen an einem offensichtlich geleasten Auto unterbringt :)
Diese Plage kenn ich noch vom Uni-Parkplatz. Da waren das Partyflyer. Kann man eigentlich den Beworbenen die Reinigung des Fahrzeuges in Rechnung stellen (nachdem es geregnet und der Flyer schön durch geweicht dann durch den Sonnenschein schön auf die Frontscheibe gebacken wurde)?
Ich fuhr eine Zeitlang ein wirklich "alte Möhre", dort waren auch wirklich jede Woche 1,5 Kärtchen dran. Ich hab mir dann einen Spaß draus gemacht und die Dinger einfach Handschuhfach gesammelt. Ca. 50 Kärtchen später (ohne Doubletten!) habe ich mein Seitenfenster hinten links damit zutapeziert.
Ich hatte dann auf einmal keine Kärtchen mehr am Auto, schade eigentlich, da ja die rechte Seite noch ganz kahl war…
Wundert mich ehrlich, das es dafür ein Grundsatzurteil braucht. Schon lange ist für mich klar, das sowas nicht rechtens sein kann.
Wenn ich nun irgentjemandem eine Mail schicke, und ihn auf meine tolle Website aufmerksam mache, dann hab ich mit einer Abmahnung zu rechnen, und darf einen mindestens dreistelligen Betrag zahlen. Aber ich darf meinen Papiermüll ohne Ende an fremde Autos klemmen? Die Verhältnismäßigkeit ist da einfach nicht gegeben.
Oder liegt es daran das die meisten Autokäufer Ali Ützgüju heissen und juristisch nicht so sehr belangt werden können…
Und was soll man konkret machen? 110 anrufen?
Habe mir überlegt lieber die leute mal in die Wallachei zu schicken. Habe 6 jahre alten golf, geldnot, muss verkaufen, bin außerhalb der stadt…bla bla.
So ungefähr wußte ich es auch alles, auch dass bei Verschmutzung der Straße die Verteiler theoretisch blechen müssen.
Die eingesetzten Kräfte sind aber teilweise nicht der deutschen Sprache mächtig oder der IQ ist knapp über der Teppichkante, damit sie nicht stolpern beim Laufen.
Habe echt gesehen, wie die auch einen Zettel an einen Polizeiwagen ran gemacht haben. :p
Hab auch schon Kinder gesehen, die solche Kärtchen verteilt haben…
Autohändler-Visitenkarten, Flyer unter dem Scheibenwischer, Flyer im Briefkasten, Prospekte im Briefkasten, Werbeeinlagen in Zeitschriften und Zeitungen, kostenlose "Zeitungen" im Briefkasten, unbestellter "Newsletter" von jedem Online-Shop, Spam von Adreßsammlern, Bannerwerbung, Popups, Popunders, Hintergrundmusik, Fernsehwerbung, gesponserte Sendungen, Product Placement in Sendungen, Plakatwände, Bandenwerbung, Schilder und Logos auf Trikots, Schuhen, Jacken, Freizeitkleidung, Anzeigen zwischen "klein" und "ganzseitig" in Zeitungen und Magazinen, …
Visitenkarten-Verbot? Das ist genauso, als ob man gegen die Geruchsbelästigung auf der Müllkippe ein Schild aufstellt "keine Banenenschalen".
Bei der Werbung ist mittlerweile jegliches Maß und jeglicher Anstand verlorengegangen. Die Grenze von der "Produktinfirmation" zur Belästigung ist überschritten. Man müßte mal den volkswirtschaftlichen Schaden berechnen, der dadurch entsteht, daß Millionen von Menschen ihre wertvolle Zeit mit dem ignorieren, entsorgen oder filtern von Werbung verbringen.
Und dann ein generelles Werbeverbot aussprechen und harte Strafen für alle Werbetreibenden verhängen. Wie üblich können sich dann die maßvollen Werber bei denen bedanken, die es gnadenlos übertrieben haben.
Super Entscheidung. Ich sammel mal und schicke die Kärtchen mitsamt Entscheidung an die Stadt München. Mal sehen ob was passiert.
Hab mal gehört diese Zettel kann man bei der IHK abgeben – insbesondere wenn nur eine Tel.Nr. draufsteht – und keine Adresse.
Stichwort Unlauterer Wettbewerb.
Die Frage stellt sich – ist das Abmahnungswürdig?
Muß man Aufkleber an jeder Scheibe platzieren?
Diese Visitenkartenhineinstecker sind teilweis so krass. Hatte ein steinaltes Auto, Visitenkarte war dran, ok. Nachdem das alte Auto weg war (Abwrackprämie) und ich ein brandneues an gleicher Stelle stehen hatte, war wieder eine Visitenkarte drin ("Wollen Sie Ihr Auto verkaufen"). Aber vielleicht LASSEN die auch verteilen, von jemandem, der nach Stückzahl bezahlt wird.
@Ali: die sind doch bestimmt von der GEZ. :)
Endlich wird dieser sinnfreien Tätigkeit ein Riegel vorgeschoben. In meinem alten Auto, was jetzt verkauft wird, liegen auch schon welche in der Tür. Das ist so klasse, da sie die Ablauflöcher mit der Zeit verstopfen und Wasser in der Türinnenseite stehen bleibt, wodurch die Rostgefahr stark erhöht wird. Das Studentenauto meiner Frau war auch ständig damit zugemüllt.
Das Beste aber war eine Karte an ihrem nun nur knapp 1,5 Jahre alten Auto. Wenn da bei einem relativ neuen Auto nun so eine Karte in der Tür verschwindet würde ich aber griffig werden. Normalerweise verhasse ich es, Müll in die Gegend zu werfen, aber die Karten landeten bei mir ständig auf den Parkplätzen, oder Stellen, wo das Auto stand. Wenn die Parkplatzbetreiber irgendwann genervt über diesen Müll sind, verbieten sie hoffentlich diese Kartenaktionen auf ihren Grundstücken, dachte ich mir.
Ein RIESIGES Dankeschön an das OLG Düsseldorf !!!
Oder "the art of deception"?
Wieviel % der so zum Anruf aufgeforderten Autobesitzer rufen die angegebene Rufnummer an – und lassen sich dabei bzgl. der "Einbruchsgeeignetheit" ihres Fahrzeugs ausforschen – oder bzgl. ihres Vertrauens in eine Probefahrt mit einem "barzahlenden" gewerblichen Käufer – und, und …?
Hatte gerade so einen Fall (nicht im juristischen Sinne ;-), der sich dadurch auszeichnete, daß eine Internetrecherche nach dem "Unternehmen" des potentiellen Aufkäufers eine große Zahl "ge-hijacked-ter" Websites bei Google anzeigte.
Testweise Anrufe bei so damit "verbundenen" seriösen Autohäusern ergaben dann, daß unter der in Google gefundenen Hausnummer kein Autohändler in deren Nachbarschaft existierte!
Ein von mit kontakteter Kripobeamter der lokalen Polizeiinspektion lehnte gelangweilt ab – schließlich sei ja noch keine Straftat begangen worden – sic!
mir gehen die Auto Visitenkarten auch schon auf die nerven. Gilt das Urteil nur für Nordrhein Westfalen oder auch für Niedersachsen. Da ich aus Oldenburg komme und bei wenn kann man sich dann beschweren?
"Nach Auffassung des Oberlandesgerichts dient das Verteilen der Kärtchen ausschließlich gewerblichen Zwecken und geht damit über den Gemeingebrauch von Straßen hinaus."
Was ist mit Parkplätzen. Ich werde mit besagten Kärtchen nämlich ständig auf Parkplätzen der Supermärkte (Stichwort Privatparkplatz mit Übernahme der Regeln der StVO) versorgt. Hat die Stadtverwaltung dort auch die Möglichkeit ein solches Handeln zu versagen oder dafür abzusahnen oder muss der Kunde beim Marktleiter von Marktkauf betteln, dass er die Kärtchenfritzen vertreibt?
@Markus: bei mir liegen auch mindestens zwei schon in der Tür. Man sollte doch tatsächlich mal die Tür von der Werkstatt öffnen lassen, um vorsorglich diesen Müll zu entfernen. Und dann den Kartenverteiler nach Strich und Faden auf die Erstattung dieser Kosten verklagen. Tür auf halbe Stunde = 30 Euro, Klage dazu macht Kostenrisiko von vllt. 300 Euro. Das Gesicht des Kartenspammers: unbezahlbar ;-)
Zumindest hier in Frankfurt am Main kommt es nicht auf das Alter und den Zustand der Fahrzeuge an. Bin letztens in einem Wohngebiet zufällig mal zwei Minuten hinter einem solchen "Verteiler" hergelaufen. Er hat ausnahmslos jedes Fahrzeug "beglückt" und war auch noch so schnell, daß ich ihn in meinem ganz gewöhnlichen Lauftempo nicht überholen konnte :-)
Ich mag zwar auch diese Visitenkarten als Autofahrer nicht. Aber das Urteil hat doch gefährliche Implikationen in bezug auf die Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen.
Ich wurde Mitte der 80er vom Amtsgericht Bamberg freigesprochen, als ich eine kommunalpolitische Zeitung in der Fussgängerzone verkauft habe und von der Stadt Bamberg wegen einer angeblich genehmigungspflichtigen Sondernutzung angezeigt worden bin (in Wahrheit ging es natürlich darum, dieser Zeitung eins auszuwischen). Im Kern wurde damals gesagt (und das ist auch heute noch die Abgrenzung), es komme darauf an, ob der Verkauf ohne eine Vorrichtung (etwa einen Stand) getätigt worden ist. Wer händisch verkauft oder eine Verkaufsvorrichtung am Körper benutzt (wie etwa einen Rucksack) und herumlaufe, bewege sich im Rahmen des Gemeingebrauchs.
Nun ist es aber offensichtlich, daß sich die Verteiler von Flyern bewegen. Sie nutzen, zumindest insoweit sie sich bewegen, die Straßen im Rahmne des erlaubten Gemeingebrauchs. Daß sie dabei Flyer verteilen, ihre Bewegung in eine Sondernutzung verwandelt, kann ich nicht erkennen. Das ist genausowenig eine Sondernutzung wie wenn
- ein Fotograf durch die Straßen zieht und ab und zu, ohne ein Stativ aufzubauen, Fotos schießt
- ein Schriftsteller durch die Straßen zieht und nebenbei
in ein Aufzeichnungsgerät spricht
- ein Anwalt einen Mandanten beim Spaziergang berät
- ein Briefträger Briefe austrägt und Brief, auf der öffentlichen Straße stehend, in Briefkästen einwirft.
- ein Auto durch die Gegend fährt und Fotos vom Straßenraum schießt.
Eine ganz andere Frage wäre meines Erachtens, ob ein Autofahrer bzw. Kfz-Besitzer dulden muß, dass man sein Auto mit Werbung bemüllt (analog zum Briefkasten). Da ein Auto – anders als bei einem Briefkasten – nicht abgestellt wird, um daran Post oder Werbung festzumachen, sollte ein solches Verteilen eigentlich nur erlaubt sein, wenn ein Kfz-Besitzer es explizit erlaubt.
ich find es gut das die nicht einfach mit meinem atuo machen können was die wollen.meines sieht nicht so saus als würde ich es verkaufen wollen,und wenn dann sowieso nicht an solche autoschieber die einem über den leisten ziehen wollen.
außerdem machen die am seitenfenster die gummis irgendwann kaputt,und wer bezahlt?
es reicht wenn mal am wischer ein strafzettel hängt,davon gehen die nicht kaputt aber bei dem haufen von karten?
und wie gesagt ,der müll dabei.also autohändler,zieht euch warm an.
Also, liebe Autoverkäufer: Belehren Sie mich eines besseren. Beweisen Sie mir, dass es noch Händler mit “Benzin im Blut” gibt.Also die Gebrauchtwagenhändler sind Einfach Nett und Zahlen Gute preise
Erschreckend ist aber, es funktioniert! Weil glaubt ihr die ex-Teppichhändler und Kameltreiber würden Geld und Zeit in diese Visitenkarten-Nummer investieren wenn sie keinen Erfolg hätten? Wenn die günstig einkaufen und teuer verkaufen, dann haben die locker 1000 Euro an einem Auto, 4 Stück pro Monat reichen dann um genügend Geld für neue Visitenkarten zu haben. Klagen wir also die Autofahrer an, die so blöde sind ihren Wagen unter Preis zu verkaufen.
Basteltipp für das Wochenende:
Ein großes Stück Papier (z.B. alte Tapete)
einen schwarzen Filzstift
und eine Visitenkarte eines Autoankäufers.
Jetzt sucht ihr Euch in der Nacht einen zwielichtigen Gebrauchtwagenhändler, sucht hier nach einem begehrten Fahrzeug (3er oder 5er BMW) Malt ein wirklich Supergünstigen Angebotspreis auf die Tapete. Eiliger Notverkauf von 3999 Euro für Schnellentschlossene heute nur 999 Euro und dann die Handynummer von der Visitenkarte darunter. Das Telefon steht bestimmt nicht still und die Jungs sprechen eine Sprache. Das wird bestimmt lustig.
Hatte gerade auch so eine Karte am Auto. Was nervt, ist das diese Karten dann von fast jedem abgemacht werden und dann auf der Strasse landen. Ihr könnt mich kleinkarriert nennen, aber ich erziehe meine tochter das sie nichts einfach so wegschmeißt, dann muss das auch nicht sein.
einfach Karte in den Müll wegschmeissen, und ruhe ist—-