15.7.2010

Schnell sein sollen nur die anderen

Das Bundeskriminalamt ist offensichtlich mit seinem Auftrag nicht zufrieden, sich um die Löschung kinderpornografischer Seiten zu bemühen. Die Ermittler kritisieren nach einem Bericht der Welt, dass 40 Prozent der beanstandeten Seiten nach einer Woche noch immer aufrufbar seien. Nun wollen sie doch wieder ihre Stoppschilder aufstellen.

Wer schon mal einen Brief oder ein Fax an das BKA oder eine andere Polizeibehörde geschrieben hat, den wird das Lamento aus Wiesbaden erstaunen. Innerhalb einer Woche hat in einer deutschen Polizeibehörde die Nachricht meist noch nicht einmal den Schreibtisch des Sachbearbeiters erreicht. Mit einer Antwort ist sicher zu rechnen, aber vielleicht in Wochen. Manchmal erst in Monaten.

Ausgerechnet das Epizentrum verkrusteter Bürokratie mokiert sich also über Bearbeitungszeiten, die selbst nie und nimmer erreicht werden, noch dazu bei internationalem Bezug. Müsste es nicht umgekehrt heißen: Sage und schreibe 60 Prozent der beanstandeten Seiten werden innerhalb einer Woche gelöscht! Was sind die Russen, Amerikaner und Holländer doch für flotte Kerle; von denen können wir was lernen.

Und wäre es nicht redlicher, mal dazu zu sagen, wie der Löscherfolg sich nach zwei, drei oder vier Wochen darstellt? Möglicherweise steht das ja in der von der Welt zitierten Studie drin, soll aber aus offensichtlichen Gründen nicht erwähnt werden. Stattdessen wird – garantiert ohne jeden greifbaren Beleg – davon gefaselt, die Seiten hätten enorme Zugriffszahlen und gefährdeten die öffentliche Sicherheit.

Nebulös spricht der Bericht auch davon, zwischen Januar und Juni seien nur 20 “direkte Löschungsbestätigungen” eingegangen. Dürfen wir daraus schließen, dass für das BKA Meldungen ins Ausland nur dann als erfolgreich gelten, wenn es ein ausdrückliches Feedback gibt, so mit Stempel und Siegel? Dass also die Löschung, die man durch bloße Nachrecherche kinderleicht selbst verifizieren könnte, nicht reicht? Es wäre nicht das erste Mal, dass aus Wiesbaden unredlich argumentiert wird.

Interessant ist die Zahl der 20 Löschungsbestätigungen aber auch in anderer Hinsicht. Auf den Halbjahreszeitraum gesehen, ergibt das eine Fallquote von knapp über drei pro Monat. Man kann diese mickrige Nummer durchaus als Indiz dafür werten, wie groß das Problem von Kinderpornografie auf im Ausland gehosteten Webseiten tatsächlich ist.

Ansonsten wird im Artikel ja nur noch eine absolute Zahl genannt. Danach gehen pro Monat 150 Hinweise ein. Die Zahl der Hinweise sagt allerdings wenig darüber, wie viele der gemeldeten Seiten tatsächlich kinderpornografisch sind und das BKA tätig werden lassen. Auch nicht jede Strafanzeige ist ja begründet. 150 Hinweise stehen nach meinem Empfinden jedenfalls in einem deutlichen Gegensatz zum Horrorszenario, das Internet sei geradezu mit Kinderpornografie verseucht und auf einer Vielzahl von Webseiten würden mit solchem Material Abermillionen verdient.

Bleibt die Frage, ob das BKA überhaupt willig ist, den Löschauftrag umzusetzen. Immerhin gelingt es ja jeder Bank innerhalb von Stunden, Phishing-Seiten deaktivieren zu lassen. Vielleicht sollte man sich da mal ein Beispiel nehmen.

Weiterer Artikel bei netzpolitik.org / heise online

Nachtrag: Bundesjustizministerin kritisiert die Aussagen des BKA

34 Kommentare zu “Schnell sein sollen nur die anderen”

  1. Chris meint: (15.7.2010 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    Aber wer denkt denn an die Kinder?

  2. gant meint: (15.7.2010 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Wie im Heise-Artikel schon steht, könnten die BKA'ler ja direkt die betreffenden Provider als ganz normale bürgerliche Hinweisgeber informieren. Aber:

    Den Wiesbadener Ermittlern ist dies aber oft zu heikel. Deutsche Zugangsanbieter würden sich ihrer Ansicht nach auch nicht glücklich zeigen, wenn das FBI plötzlich bei ihnen interveniere.

    Der Provider muss also glücklich sein und der Eitelkeit der BKA'ler verbietet es, sich als machtloser Bittsteller zu betätigen.

    Also lässt man es grob fahrlässig oder vorsätzlich zu, dass die Inhalte nicht binnen ca 12 Stunden-Frist, sondern erst nach Tagen oder Wochen gelöscht werden.

    Und weil das so ist, brauchen wir jetzt Internetzensur. "Alternativlos", weil Verletzung von BEamten-Eitelkeiten natürlich ein No-Go ist.

  3. Bobby meint: (15.7.2010 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Zu beachten ist auch, dass mitunter Inhalte auf ausländischen Servern den Gesetzen in eben diesen Ländern genügen, während sie durchaus in der BRD als "Kinderpornographie" gelten. Stellt sich für mich die Frage, ob das BKA in solchen Fällen auch Hinweise erteilt und dann damit (eben) keinen "Erfolg" für die Löschstatistik produziert.

  4. Mithos meint: (15.7.2010 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    Jap, das BKA ist sich offenbar zu fein dafür, als bloßer Hinweis-Geber an Provider eine schnelle Entfernung der Inhalte zu ermöglichen. Stattdessen möchte man die volle Kontrolle über eine Sperr-Infrastruktur, um ein weit weniger effektives Ergebnis zu erreichen: Die leicht umgehbare Unsichtbar-Machung weiterhin vorhandener Inhalte.

    Und genau so ehrlich wie jetzt mit den zur Veröffentlichung selektierten Zahlen für diese Infrastruktur geworben wird, würde diese anschließend auch betrieben. Eine Zensur findet nicht statt. Die vom BKA sind selbstverständlich die Guten.

  5. Daniel Schultz meint: (15.7.2010 um 13:10) AntwortenReply to this comment

    Mich wundert, dass die Presseabteilung mir innerhalb eines Tages geantwortet hatte, als ich die Meinung des BKA zu Björn Sellström wissen wollte.

    http://www.presseschauer.de/?p=658

  6. Sebastian Thürrschmidt meint: (15.7.2010 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    Ausgezeichnet argumentiert! Ich finde allerdings, daß "kinderleicht" eine gar zu unglückliche Wortwahl in diesem Zusammenhang ist. Und anstelle von "willig" wäre "willens" das passendere Wort gewesen.

  7. Stefan meint: (15.7.2010 um 13:20) AntwortenReply to this comment

    Für mich ist das nur ein weiterer Stein im Puzzle:
    http://unkreativ.net/wordpress/?p=9603

    Zum einen will das BKA sich selbst rechtfertigen und wichtig machen – zum anderen ist es zu einem "Propaganda-Sprachrohr" bestimmter politischer Strömungen verkommen.

    Und warum auch nicht? Sind es doch die Strömungen, die die Entwicklung eines Polizeistaates zu fördern scheinen – was wiederum der Bedetung des BKA zu Gute käme…

    Schlimm ist, dass es funktioniert.

  8. Momo meint: (15.7.2010 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    Das es genau so kommt war doch vor einem halben Jahr schon klar, als man "Löschen statt Sperren" im Testbetrieb fahren wollte. Da stellt man sich einfach ein bisschen dumm an, hat dann natürlich keine Ergebnisse vorzuweisen und untermauert dann damit seine Forderungen.

    Und wen wundert es? Genau so ist es gekommen.

  9. Sebs meint: (15.7.2010 um 13:30) AntwortenReply to this comment

    Es geht dabei ja nicht darum KIPO zu verhindern sondern ein Zensurwerkzeug zu schaffen. Ausreden klingen immer doof. ;)

  10. Abmahner meint: (15.7.2010 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Wenn man dann noch die Comics und volljährigen Darsteller, die aber jünger aussehen von den Zahlen abzieht, schätze ich das die Anzahl nochmal rund 50% weniger ist.

  11. Von-Links-nach-Rechts-Leser meint: (15.7.2010 um 13:45) AntwortenReply to this comment

    Es ist zu vermuten, dass zu tatsächlich illegalen Websites teilweise auch mehrere Hinweise eingehen, nicht nur jeweils einer. Also muss man von den 150 Meldungen die Doppel- und Dreifachmeldungen abziehen und danach etwaige Falschmeldungen (Jugendpornografie, Anscheins-Jugendpornografie usw.). Die restlichen Seiten sollten unbedingt gelöscht werden – und eben nicht nur mit Stoppschild markiert.

  12. Christian meint: (15.7.2010 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Ich bin mit der Materie nicht wirklich vertraut, aber ist es nicht so, dass man gegen ein Gesetzt nur innerhalb eines Jahres (nach inkrafttreten) vor dem BVerG klagen kann un dies auch nur wenn man selber betroffen ist?

    Wie ist denn jetzt die Situation da ja das Gesetzt in Kraft ist aber nicht angewandt wird und es folglich keine Betroffenen gibt?

    Krigen wir dann ab dem 23.02.2011 STOPP Schilder?

    oder ist das alles Quatsch?

    Bitte um Aufklährung

  13. Jens Thos meint: (15.7.2010 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    @Bobby: Zum Beispiel in Indien, wo dokumentierter Kindesmißbrauch nicht geächtet ist? #würg

  14. le D meint: (15.7.2010 um 14:08) AntwortenReply to this comment

    @Christian: genau um diese Fragen machen sich die Juristen in Kreisen des AK Zensur bereits seit Mitte Februar 2010 Gedanken. Der Punkt ist also unter Beobachtung.

  15. Bobby meint: (15.7.2010 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @Jens Thos:

    Ich dachte eher an japanische Comics oder kinderpornographische Schriften (z.B. nicht in allen US-Bundesstaaten illegal).

  16. Jens Thos meint: (15.7.2010 um 14:48) AntwortenReply to this comment

    @Bobby: Aber von sowas reden wir hier doch nicht! Also zumindest ich nicht. Und #Zensursula (damals) erst recht nicht! Oder?

  17. Grenzwertig meint: (15.7.2010 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Mag sein, dass Banken das schaffen. DHL bekommt das jedenfalls nicht hin und schickt nicht einmal eine Antwort auf Beschwerden. Die DHL-Packstation-Phishing-Seiten binden sogar Inhalte wie Bilder direkt über die DHL-Webserver ein. Einem kompetentem Admin würde so etwas sehr schnell auffallen.

  18. M. Boettcher meint: (15.7.2010 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Stattdessen wird – garantiert ohne jeden greifbaren Beleg – davon gefaselt, die Seiten hätten enorme Zugriffszahlen und gefährdeten die öffentliche Sicherheit.
    Könnte das BKA die Zugriffszahlen seriös beziffern, setzt das wohl einen Serverzugriff voraus. D. h., das "Argument" ist für die Deppen-Medien, die das willig und ungeprüft nachdrucken. Die "Gefährdung der öffentliche Sicherheit" ist eine hohle Phrase; die Rechtsordnung bzw. die Rechte Einzelner sind bei Straftaten ja wohl regelmäßig betroffen, sprich "gefährdet".

  19. Dierk meint: (15.7.2010 um 16:07) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr Vetter, selbstverständlich verlässt sich das BKA nicht alleine auf offizielle, gestempelte Rückmeldungen in dreifacher Ausfertigung auf Marmor. Wir sind doch nicht bei Asterix und Obelix! Wir prüfen selbstverständlich mit den Brausern unserer Dienstrechner – die wir extra für Schweinskram freigeschaltet haben! -, ob die Seiten nach Abschicken unserer Anfragen an ausländische Ferkelverbreiter immer noch zu erreichen sind. Und Sie werden es kaum fassen: Ja. Fast immer müssen wir uns dieses Zeuchs anschauen, immer und immer wieder, über Wochen. Da tut sich nix. Da könnte man fast den Eindruck gewinnen, unsere Brauser speichern solche Sachen noch extra …

  20. tmp meint: (15.7.2010 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    @Jens Thos:
    Soweit ich weiß, ist Pornographie im Allgemeinen bereits in Indien verboten. Da dies auch Pornographie mit Minderjährigen einschließt, sind spezielle Gesetze für diesen Fall auch nicht vorhanden, weil nicht zweckmäßig.

  21. NoName meint: (15.7.2010 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @Grenzwertig:
    DHL gehört der Dt.Post (AG). Eine privatisierte Behörde – genau deshalb ist Kompetenz und Engagement dort halt weniger zu erwarten.
    Einer Bank schadet fishing – Kunden verlieren Vertrauen in das billigere Onlinebanking. DHL ists sch…egal wer das Paket bekommt.

  22. Abmahner meint: (15.7.2010 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @Dierk:
    Hehe… das war mal lustig, aber darüber kann wohl nur ich lachen xD

  23. Marc Michels meint: (15.7.2010 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Die Meldung des BKA ist ja schon fragwürdig, aber der Artikel der Welt ist noch ein Stück tendenziöser.

  24. Twister meint: (15.7.2010 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Die "Studie" ist im wesentlichen die einfache Statistik des BKA, wie Frau L-S. auf golem.de treffend mitteilt.
    Dort ist auch zu lesen, dass die Anzahl der gelöschten Seiten stets höher war als die Anzahl der Löschbestätigungen.
    Woher die Zugriffszahlen kommen ist unbekannt, Anfragen diesbezüglich versanden im Nichts (das BKA schickt ja nicht einmal ein "wird bearbeitet" zurück, im Gegensatz zu anderen Behörden, die wenigstens mal überhaupt reagieren)

    Mal wieder also das übliche Getrommel für die Netzsperren, die Herr Ziercke unbedingt möchte.
    Österreich hat gerade eine ähnliche Debatte, bei denen dienen z.B. die Ukraine als Symbolland. Die Ukraine hat aber sowieso ein massives Problem mit Korruption und Kinderprostitution auf Grund der Armut. Insofern ist klar, dass man da nicht so richtig weiterkommt.

  25. willy meint: (15.7.2010 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    "Epizentrum verkrusteter Bürokratie"
    Der war gut Herr Vetter.

  26. MaxB meint: (15.7.2010 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Neben den 150 Hinweisen pro Monat müsste das BKA doch aus eigener Kenntnis wesentlich mehr Seiten kennen und löschen lassen. Schließlich war ja schon vor dem ersten Hinweis bekannt, dass wir es hier mit einer millionenschweren Industrie zu tun haben. Und die schon vorhandenen Sperrlisten aus dem Ausland könnten auch schon mal abgearbeitet werden…

  27. Ralf meint: (15.7.2010 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    Es geht bei den Zugangserschernissgehampel und wünschen des BKAs mitnichten um Kinderpornos! Es geht um die Ereichtung eines Zensur und Moralfiltersystemes im Internet, wie es außerhalb schon durch das sogenannte "Jugendschutzgesetz" abgebildet wird. Man möchte am liebsten ein reines (fast hätte ich geschrieben "Arische") Internet, in dem sich Staatliche Organisationen und Politiker gegenseitig Beweihräuchern. Und ein bissel Kapitalismuß darf auch noch sein, vorzugsweise nur von den Firmen genehmen Verkäufern und bloß keine Preisvergleiche oder Gebrauchte sachen…

    mfg

    Ralf

  28. Selle meint: (16.7.2010 um 00:05) AntwortenReply to this comment

    @Bobby:

    Ist das Problem nicht genau andersrum? Also, dass in anderen Ländern Delinquenten im Extremfall die Todesstrafe droht und deutsche Ermittler dazu nicht beitragen sollten?

  29. Durden meint: (16.7.2010 um 00:42) AntwortenReply to this comment

    @Mithos:

    Jap, das BKA ist sich offenbar zu fein dafür, als bloßer Hinweis-Geber an Provider eine schnelle Entfernung der Inhalte zu ermöglichen. Stattdessen möchte man die volle Kontrolle über eine Sperr-Infrastruktur, um ein weit weniger effektives Ergebnis zu erreichen: Die leicht umgehbare Unsichtbar-Machung weiterhin vorhandener Inhalte.

    Was noch hinzukommt, und was den Raketenforschern bei BKA offenbar noch nicht klar geworden ist, ist doch die "Frühwarnfunktion" dieser Sperren. Letztlich wird es doch so laufen: ein BKAler stößt auf eine KiPo-Seite in den USA, und stellt einen förmlichen Antrag ans FBI. Zeitgleich kommt die Seite auf die Zensurliste Sperrliste. Wenn die FBI-Jungs dann so flink sind wie oben genannt, wird das ganze nach einer Woche bearbeitet. Wenn der Betreiber der KiPo-Seite innerhalb dieser Woche mal die deutschen DNS-Listen gecheckt hat, was er problemlos von überall auf der Welt kann, weiß er dass er entdeckt wurde und wird Beweise vernichten oder sich schlichtweg aus dem Staub machen.

    Im Klartext: die Sperrlisten sind ein internationales Frühwarnsystem für Kinderschänder. Das muss in aller Deutlichkeit gesagt werden, bis es der letzte Internetausdrucker verstanden hat.

  30. Planewalker meint: (16.7.2010 um 10:37) AntwortenReply to this comment

    Es geht doch mal wieder nur um Politik (*spuckt verächtlich*). Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit soll auf dieses Thema gelenkt werden, weil sich einige Personen profilieren wollen, andere dagegen wollen dadurch ablenken. Dass DNS-Sperren technisch gesehen völliger Unsinn sind, ist jedem klar, der sich auch nur ein bisschen mit Netzwerktechnologien auskennt. Dann werden halt Daten direkt über IPs getauscht oder man nutzt unabhängige DNS-Server oder temporäre Systeme. Wäre eine solche Massnahme auch nur annähernd effektiv, kann man davon ausgehen, dass die Lobbies der Film- und Musikindustrie schon längst ähnliche Forderungen gestellt hätten.*

    Es ist doch so offensichtlich, was zu tun ist: Die Daten gehören als Beweismittel beschlagnahmt, die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Dazu bedarf es keine Gesetzesänderungen, das ist alles bereits über die bestehenden Gesetze geregelt. Das Deckmäntelchen der DNS-Sperrung zeigt nur, dass die Behörden diesem Aufwand nicht gewachsen sind und zugegeben, die Ermittlung und Festnahme der Verantwortlichen gestaltet sich in einem internationalen Netzwerk recht schwierig, vor allem, da die Zusammenarbeit der Polizeibehörden alles andere als reibungslos funktioniert – abgesehen davon, dass tiefere technische Kenntnisse eine weitere Voraussetzung darstellen. DNS-Sperren sind der einfachste Weg, so zu tun, als hätte man sich bemüht, ohne viel Arbeit zu investieren oder etwas zu erreichen. Augenwischerei für das leichtgläubige Volk und zudem ein Einfallstor für darüber hinausgehende Zensur.

    (* Tatsächlich haben amerikanische Behörden – Department of Justice, IPR und ICE – vor kurzem die Domains vermeintlicher Filmhoster konfisziert. Die Wirksamkeit geht gegen Null und das stattdessen auf den Seiten prangernde Banner ruft nur ein müdes Lächeln hervor. Man weicht halt z.B. auf exotischere TLDs aus, deren NICs ausserhalb des U.S.-Einflussbereiches liegen. Darüber hinaus haben die betroffenen Seiten keine Daten gehostet, sondern dienten als Suchmaschine für externe Inhalte, die von freiwilligen Benutzern gepflegt wurden. Die Daten liegen bei anderen Anbietern, u.a. Megavideo, Youtube, zShare und Konsorten, welche natürlich unbehelligt blieben. Man hat also mit der Konfiszierung nicht nur gegen geltendes Recht verstossen, sondern auch einen Präzedensfall hinsichtlich Suchmaschinen und Webkataloge geschaffen, die auf urheberrechtlich geschütztes Material verweisen. Was Google wohl dazu sagt? Ich muss dazu ergänzen, dass es sich bei den Konfiszierungen nicht um das gleiche Verfahren handelt, wie bei den diskutierten DNS-Sperren. Die Konfiszierung fand direkt über die zuständigen NICs statt, die DNS-Sperren sollen bei den Zugansanbietern vorgenommen werden. Beides ist unter dem Strich leicht umgehbar und die Drohung, dass die Umgehnug strafbar ist, bleibt ein leeres Versprechen, da es niemand erfahren wird. Natürlich liessen sich Honeypots aufstellen, dazu müsste man jedoch zunächst Kontrolle über den Zielserver haben und wäre dem so, gäbe es keinen Anlass, windige DNS-Sperren zu politisieren.)

  31. Anonymous meint: (16.7.2010 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    Aus der Statistik kann man schließen: 60% der Briefe, die das BKA verschickt, verlassen die dortige Poststelle nicht nur innerhalb von einer Woche, sondern erreichen sogar innerhalb dieser Zeit den Empfänger.

  32. Duddley meint: (16.7.2010 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    @Dierk: Dierk, du arbeitest also beim BKA als Internetrechercheur.
    Da habe ich eine bescheidene Frage. Was, bitte schoen, ist ein Brauser?
    Ein maennlicher Dusckopf?

    Gruss Duddley

  33. Caroline Kaiser meint: (16.7.2010 um 19:32) AntwortenReply to this comment

    Zumindest bezogen auf pornographisches Material mit unter 12jährigen kann man feststellen, daß es hier kaum Seiten gibt.

    Da hat sich vor etwa 1 1/2 Jahren auch ein Insider des LKA Hamburg "verplappert". Er arbeitete seit 10 Jahren in der Dienststelle und hat eine stark abnehmende Tendenz dieser Seiten festgestellt, 2008 gerade mal 2 ( in Worten: zwei ) Seiten, die tatsächliche Kinderpornographie enthielten.

    Mindestens 90% werden in obskuren Tauschbörsen gratis getauscht, verkauft wird fast nichts, weil nämlich Zahlungen IMMER einwandfrei nachzuverfolgen sind.

    Es gibt also fast keine Seiten, für die man ein Stoppschild benötigt. Trotzdem fordert das BKA dies. ( Obwohl dieses Stoppschild innerhalb 1 Minute zu umgehen ist, mit einem simplen überall erhältlichen Tool )
    Da kann man sich denken warum.

    Wie lange lässt sich die Öffentlichkeit vom BKA und diversen Vereinen und Organisationen noch auf den Arm nehmen ?

  34. GxS meint: (16.7.2010 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    @Ralf:
    Das glaube ich nicht, Moral ist dem BKA fremd…

    Ich glaube, es dreht sich darum, Seiten, die in Amerika (oder in anderen Ländern) legal sind (z.B. Seiten ausschließlich mit Texten oder Anscheinensjugendpornographie), hierzulande aber nicht, zu "sperren".

    Und selbst das nur, damit eine Liste überhaupt existiert und das BKA ein neue Aufgabe hat, die weder journalistisch noch parlamentarisch oder gar richterlich (man denke an das herumgeeiere mit den Beamten, die beim BKA angestellt aber zum Richteramt befähigt sein sollen, die dann die Seiten sperren sollen)

    Damit läßt sich dann die Wichtigkeit des BKA steigern: wir haben Leute, die tun was, das ist so geheim, dass sie selbst nicht mal wissen, was sie machen; bedauerliche Fehler, wie z.B. die Seite vom Zahnarzt, die in Australien gesperrt wurde, sind natürlich hinzunehmen. Selber schuld, wenn er solche Schweinereien wie Zahnspangen da reinstellt…
    Schließlich haben wir die Deutungshoheit: Auch linke oder rechte Texte können Kinderpornographie sein, dass darf niemand nachprüfen oder in Frage zu stellen (und die die Texte reingestellt haben, haben erst einmal ein Problem; keine Frage, alles im Netz ausser Mainstream kann davon betroffen sein).

    Das BKA sucht immer eine Rechtfertigung, um Macht und Kompetenzen zu steigern. Darum versucht es (mit einigen Erfolg), sich als Staatssicherheitspolizei mit geheimdienstlicher Kompetenz zu positionieren…
    Dumm nur, dass das wenig mit einem Rechtsstaat zu tun hat (eher mit unserem Vorläuferstaat; daher rekrutierte das BKA auch anfangs sein leitendes Personal (Tschuldigung für Godwin…))…

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