26.7.2010

Der vermeidbare Knastaufenthalt

Die Sache fiel eigentlich harmlos an. Aber jetzt muss ein junger Mann womöglich unnötig in den Knast.

In einer Anhörung ging es darum, ob die Bewährung des Betroffenen widerrufen wird. Schon diesen Termin hatte die damalige Verteidigerin wohl schlecht vorbereitet. Jedenfalls brachte sie laut Protokoll keines der Argumente, die eigentlich auf der Hand lagen.

Zum Beispiel wies die Anwältin nicht darauf hin, dass der Bewährungsbeschluss selbst unwirksam sein dürfte. Die Auflagen waren nämlich viel zu schwammig formuliert. “Nach besten Kräften” sollte der Betroffene zahlen, um einen Schaden wiedergutzumachen. Der Beschluss erwähnte aber mit keinem Wort, in welcher Höhe der Betroffene zahlen sollte und wie groß der Schaden überhaupt war. Wenn ein Beschuldigter aber überhaupt nicht weiß, was von ihm verlangt wird, kann man ihn normalerweise auch kaum auf einen Verstoß festnageln.

Überdies hatte der Betroffene sogar Zahlungen geleistet. Doch für die gab es im Termin keinen Beleg, deshalb wollte sie der Richter nicht berücksichtigen. Nun gut, offenbar hat man sich dann ins Schicksal gefügt, den Richter entscheiden lassen und das Heil in der sofortigen Beschwerde gesucht. Die Anwältin legte diese Beschwerde zwar ein. Außerdem sah sie sich die Akte an. Mit Rücksendung der Akte teilte sie aber nur mit, sie werde die Beschwerde noch begründen. Eine Frist nannte sie nicht.

Das Landgericht hat knapp drei Wochen abgewartet. Dann wurden die Richter ungeduldig. Sie kloppten die Beschwerde mit knappen Worten in die Tonne. Das wäre mit ziemlicher Sicherheit nicht passiert, hätte die Verteidigerin in dieser Zeit wenigstens mal die Zahlungsbelege nachgereicht.

Das machte sie erst, nachdem sie den ablehnenden Beschluss des Landgerichts erhielt. Im Rahmen einer “sofortigen Beschwerde”. Dummerweise ist eine derartige Beschwerde, die ja eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde und somit doppelt gemoppelt wäre, überhaupt nicht möglich. Sie ist schlicht unzulässig.

Ich habe dann noch einiges probiert. Dazu gehörte eine Gehörsrüge. Unter anderem wies ich darauf hin, dass die Anwältin eine Begründung angekündigt hatte. Unter diesen Umständen hätte das Gericht ja auch mal nachfragen oder von sich aus eine Frist setzen können, nach deren Ablauf es zu entscheiden gedenkt.

Daneben Wiedereinsetzungsgesuche und der Appell, doch wenigstens von Amts wegen Wiedereinsetzung zu gewähren. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Bewährungsbeschluss selbst unwirksam sein dürfte – was Richtern ja auch auffallen könnte, ohne dass sie von einer Verteidigerin darauf gestoßen werden.

Die Gehörsrüge wurde verworfen. Das Landgericht meinte, bereits eine (!) Nachfrage überspanne seine Fürsorgepflicht. Woraus man wohl den Schluss ziehen darf, dass dieses Gericht keine Fürsorgepflicht kennt. Dass letztlich nun ein Verurteilter für den Fehler seiner Verteidigerin ins Gefängnis muss, war der Strafkammer noch nicht mal eine ausdrückliche Überlegung wert.

Gegen die Verwerfung der Gehörsrüge war dann wieder eine Beschwerde möglich. Aber auch das Oberlandesgericht zeigt sich ungerührt. Es reiche aus, wenn das Gericht für einen Zeitraum wartet, “innerhalb dessen eine beabsichtigte Stellungnahme unter normalen Umständen zu erwarten gewesen wäre”.

Diese Aussage ist wiederum so schwammig, dass sich wenigstens, wenn auch eher im kafkaesken Sinne, der Kreis zum Bewährungsbeschluss schließt. Leiden darf jetzt der Verurteilte – sofern nicht noch nach das Bundesverfassungsgericht ein Einsehen hat.

Immerhin kann der Betroffene ja noch seine frühere Verteidigerin auf Schadensersatz verklagen. Die hat es übrigens bis heute noch nicht mal für nötig gehalten, ihm mit einer Erklärung zur Seite zu springen, warum sie die erste Beschwerde nicht begründet hat.

35 Kommentare zu “Der vermeidbare Knastaufenthalt”

  1. tilzow meint: (26.7.2010 um 20:51) AntwortenReply to this comment

    Da fehlen einem echt die Worte und der Glauben.

  2. Tom meint: (26.7.2010 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es gut, dass Sie auch einmal aufzeigen, was sich ihre eigene Berufsgruppe so leistet. Auch dort gibt es nämlich solche und solche, wie bei der Polizei, den Ärzten, den Pfarrern u.s.w.u.s.f.

  3. Christopher Kunz meint: (26.7.2010 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    Hm, wieso taucht dieser Beitrag zwar im RSS-Feed, nicht aber auf der Startseite auf?

  4. Christopher Kunz meint: (26.7.2010 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    @Christopher Kunz: Hat sich jetzt erledigt, aber um 21:10 war der Artikel zwar im RSS, nicht aber auf der Titelseite.

  5. horst meint: (26.7.2010 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    Der Mandant büsst bei Strafverteidigern dessen Schlechtleistungen.

    Deswegen ist es wichtig, einen engagierten Strafverteidiger zu haben, egal wie man sonst zu dessen Meinungen und Ansichten steht.

    Ein Strafverteidiger mit Engagement ist unerlässlich, aber immer schwerer zu finden.

    (Sehr freundlicher Text. Ich habe ihn aber editiert, weil ich sonst vor Scham erröte :-) U.V.)

  6. andln meint: (26.7.2010 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    da wird auch das Bundesverfassungsgericht nicht helfen.
    Ist zwar schade, aber es stimmt nunmal: Die Anwältin hat da den Fehler gemacht (eigentlich sogar gleich ein paar davon) und der Mandant muss dafür jetzt büßen. Jetzt ist es zu spät.

    da sieht man mal wieder das es doch große Unterschiede zwischen Anwälten gibt.

  7. Till meint: (26.7.2010 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    Der Verurteilte muss nicht "für einen Fehler seiner Verteidigerin" ins Gefängnis, sondern für die von ihm begangene Straftat.

    Ansonsten kann ich mich wirklich nur fragen, was in solchen Kollegen vorgeht. Unfähigkeit kann das ja eigentlich nicht sein, sondern schon eher eine Art Verdrängungsverhalten.

  8. ex-knacki meint: (26.7.2010 um 21:59) AntwortenReply to this comment

    Wie lange muss er denn in den Knast?

  9. fernetpunker meint: (26.7.2010 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    War die Verteidigerin als Pflichtverteidigung beigeordnet?

  10. Hans meint: (26.7.2010 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    @Till: Was ein Stuss. Wegen der Straftat bekam er Bewährung. Das er jetzt in den Knast muss obwohl er die unspezifisch formulierten Bewährungsauflagen ja wohl im Grundsatz beachtet hat, verdankt er sehr wohl nur seiner Verteidigerin.

  11. kenguru meint: (26.7.2010 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    so läuft das,

    wer sich verteten lässt hält immer den Arsch für die Fehler seiner Vertreter(innen) hin.

    Das findest sich allerdings nicht nur im Strafrecht, sondern in allen Rechtsbereichen wieder. Im Strafrecht wohl aber in der Konsequenz am härtesten für den Betroffenen.

    Wie sieht denn der mögliche Schadenersatz durch die RAin aus?

  12. Joe meint: (27.7.2010 um 04:06) AntwortenReply to this comment

    Der erste Fehler dürfte wohl die Wahl einer Verteidigerin gewesen sein.

  13. Martin meint: (27.7.2010 um 07:24) AntwortenReply to this comment

    @Joe (12) Nein, das min. der zweite…

  14. Hondo meint: (27.7.2010 um 08:38) AntwortenReply to this comment

    @Joe:
    Der erste Fehler war die Straftat. Der zweite war es, sich erwischen zu lassen. Der Dritte war dann die Wahl der Anwältin ;)

    Wobei das wirklich nicht gut ist, im Strafverfahren solch eine Anwältin zu erwischen. Der Laie merkt ja meist noch nicht mal, dass die Dame einen Fehler nach dem anderen macht.

  15. Manuel meint: (27.7.2010 um 09:07) AntwortenReply to this comment

    Muss jetzt die Anwältin aufgrund der §§249ff BGB im Wege der Naturalrestitution für den Angeklagten ins Gefängnis?! :D

  16. Falk meint: (27.7.2010 um 09:37) AntwortenReply to this comment

    Nun wäre es hilfreich, den Namen der Dame zu erfahren. Sollte mir mal eine Straftat vorgeworfen werden, möchte ich schließlich wissen, wen ich nicht beauftragen darf.

    Falk

  17. saibot meint: (27.7.2010 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    es könnte einem das Kotzen kommen! Die schlechte Erfahrung vieler, mir persönlich bekannter "Anwaltsopfer" stößt ins gleiche Horn. Meist beginnt es mit hoffnungsvollen und salbungsvollen Versprechen und es folgt dann… nichts. Der Einsatz für den Mandanten ist mager und nach Erschöpfung der Rechtsschutzversicherung praktisch null. Informationen über den aktuellen Stand der Dinge gibts nicht, man tut was man könne. Letztich stellt man fest: Das war nicht recht viel.Mein persönlicher Eindruck dazu ist: Immer mehr Anwälte, die den Fall auspressen und sich sonst nicht um die Mandanten scheren. Man kann nur hoffen, dass man, wenn nötig dann an einen Vetter gerät und sich das System nicht dem der USA angleicht (hier eine sehr interessante Erfahrung dazu:http://amzn.to/9y3AJn).

  18. Carola meint: (27.7.2010 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    o.k. die Kollegin hat mit Sicherheit schon bessere Zeiten erlebt.
    Allerdings, jemand, der zur Bewährung veruteilt ist, sollte es besser wisse.
    Wenn ich mir im Unklaren darüber bin, was es heißen soll "nach besten Kräften" zu zahlen, dann frage ich, am besten schriftlich, an. Und hebe meine ZahlbelegeBelege auf.
    "Bewährung" ist immer noch der Vorhof zur Hölle und wenn ich mit solchen zwei einfachen Anstrengungen, mich da nicht rausmanövrieren kann, dann gehöre ich da hinein.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, lernt man schon im Studium. Mal wieder kein Mitleid mit dem "Angeklagten".

  19. Gargamel meint: (27.7.2010 um 10:58) AntwortenReply to this comment

    evtl hat der angeklagte garnicht studiert? Schließlich kriegen verbrecher mit akademischem hintergrund bailouts und keine gefängnisstrafen.

  20. ohnemoosnixlos meint: (27.7.2010 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Möglicherweise hat die Verteidigerin keine Begründung der Beschwerde gepinselt, weil sie keinen entsprechenden Vorschuss erhalten hatte…

  21. Zazaz meint: (27.7.2010 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    Solche Kunden ohne Vorschuss zu vertreten ist Fahrlässigkeit in eigener Sache. Man kann noch fristwahrend ein knappes Schriftstück absenden, Zeit sollte man als Anwalt aber erst dann investieren wenn der Mandant einen Vorschuss hingelegt hat, es sei denn es handelt sich um einen Stammkunden.

    In der Tat ist mangelndes anwaltliches Engagement in Strafsachen recht häufig auf mangelnden Vorschuss zurückzuführen. Und nachher das Geld einzutreiben ist häufig hoffnungslos.

  22. Carola meint: (27.7.2010 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    @Gargamel:
    *g*, auch wenn er nicht studiert hat, soviel (Sach)verstand traue ich den menschlichen Lebewsen unter uns durchaus zu:

    Rot = böse, wollen wir nicht (Gefängnis)
    Grün = gut, gilt es zu bewahren (Freiheit)

    Eins, zwei, oder drei, letzte Chance vorbei…

  23. Thomas R. meint: (27.7.2010 um 11:54) AntwortenReply to this comment

    "und wenn ich mit solchen zwei einfachen Anstrengungen, mich da nicht rausmanövrieren kann, dann gehöre ich da hinein."

    Nein. Bewährung soll testen, ob man gesetzestreu bleiben kann, nicht ob man schlau ist. Und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist in diesem Szenario völlig deplaziert, denn es geht nicht um einen Verbotsirrtum, sondern um einen nicht erfolgten Nachweis.

  24. Hondo meint: (27.7.2010 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    @Thomas R.:
    Ein Verbotsirrtum kann dem Angeklagten theoretisch ja sogar zugute kommen. Wenn denn er unvermeidbar war, was jedoch selten beweisbar sein dürfte.

  25. ExRA meint: (27.7.2010 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich eines in meiner aktiven Juristenzeit gelernt habe, dann, niemals zu urteilen, ohne die andere Seite gehört zu haben. Kollege Vetter stellt – natürlich völlig legitim, es ist ja sein blog – nur seine Sicht der Dinge (=Sicht des Betroffenen und "neuen" Mandanten) ins Netz. Solange ich nicht weiss, warum und weshalb die "Vor-Verteidigerin" gewisse
    verfahrenstechnische Massnahmen nicht unternommen und/oder Erklärungen nicht abgegeben hat, kann ich mir doch nicht einmal ansatzweise eine Beurteilung erlauben, ob ihr anzulasten ist, dass der "junge Mann nun wohl unnötig in den Knast muss". Vielleicht gibt es keine Zahlungsbelege, weil der "junge Mann" nichts gezahlt hat, insbesondere auch keinen Anwaltsvorschuss. Vielleicht ist die Kollegin nicht unfähig, sondern nur nicht bereit, ohne Geld zu arbeiten. Vielleicht bedient der neue Mandant Herrn Kollegen Vetter aber tatsächlich mit der Wahrheit und die Vor-Verteidigerin ist wirklich eine Flasche. Andererseits wird auf dieser Welt niemand so oft angelogen, wie der Anwalt von seinem eigenen Mandanten (alte bayerische Anwalts-Weisheit).

  26. derRösrather meint: (27.7.2010 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    Nun, ich lese immer davon, die Anwältin könnte eventuell keinen Vorschuß erhalten haben. In em Fall kann sie ja das Mandat niederlegen oder abschlagen. Aber einen Mandanten einfach "hängen" zu lassen geht gar nicht .. da muss Schadensersatz geleistet werden, ohne Frage.

  27. Carola meint: (27.7.2010 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    @Thomas R.:
    Definieren Sie schlau…

    Es muss doch so sein, dass sich der Angeklagte, Täter, was auch immer, zwingend selbst um sein Schicksal zu kümmeren haben will. Bei jedem Handy-Anbieter kann er den Tarif checken und einen Rabatt raushandeln, wenn es um seinen weiteren Lebensweg geht, ist er plötzlich starr vor Erfurcht.. erstarrt in einer Starre … ?
    Nein, also "nicht schlau genug" entschuldigt das für mich nicht. In Herrn Vetters Beschreibung fehlt mir einfach der Wille sich mit der Sache auseinander zu setzen und ETWAS DAFÜR ZU TUN, dass es nicht so weit kommt.

    Auch wenn der Handytarif Vergl. evt. hinkt und gleich wieder bösartige Kommentare aufblitzen, sie wissen was ich meine. Diese Lethargie wenn es um wichtige, lebensweisende Sachen geht, kann und will ich nicht nachvollziehen und jetzt bitte kein "Milieu"-Gerschreibsel.

  28. Martin meint: (27.7.2010 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    Der Widerruf der Bewährung trotz rechtswidrigern Bewährungsbeschlusses ist gar nicht so selten. Manchmal sitzt der Betroffene schon im Gefängnis, bis ein Verteidiger den Fehler bemerkt. Wie sodann noch mit dem einzig möglichen "Rechtsmittel", der Gegenvorstellung, umgegangen wird, zeugt von völliger Gleichgültigkeit vieler Gerichte. Selbst wenn glasklar dargelegt werden kann, daß der Widerruf der Bewährung im Hinblick auf die eindeutige Rechtswidrigkeit des Bewährungsbeschlusses unzulässig war, werden Gegenvorstellungen entweder gar nicht oder nicht zügig behandelt. Die Krönung erlebte ich in einem Fall als der Richter mich nach vollständige Verbüßung der Haftstrafe anrief und fragte, ob sich die Gegenvorstellung jetzt erledigt habe…

  29. Olli meint: (27.7.2010 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    @Carola:

    Schon mal vor Gericht gewesen?

  30. Carola meint: (27.7.2010 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    @Olli:
    Schon mal morgens aufgestanden und sich mit dem Widrigkeiten des Alltags beschäftigt ?

  31. Olli meint: (27.7.2010 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @Carola:

    Sag doch einfach nein.

    Wir sprechen uns dann wieder wenn dir mal eine Gefängnisstrafe droht.

  32. Carola meint: (28.7.2010 um 07:47) AntwortenReply to this comment

    @Olli:

    Dann frag doch einfach, was du wissen willst – blöde Frage, blöde Antwort.

    Du meintest vor Gericht als Angeklagter ? Nein.

  33. Olli meint: (28.7.2010 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    @Carola:

    Leider war die Frage nicht blöd sie war nur allgemein gehalten.

    Aber wie schon gesagt hab mir gedacht das du noch nie angeklagt warst dann würdest auch nicht so einen Müll von dir geben.

    Alleine eine Anklage mit einem Handyvertrag zu vergleichen. Wenn das ganze so "einfach" wäre dann bräuchte man gar keine Anwälte. Und das man Leuten vertraut die sich scheinbar besser mit dem Thema auskennen ist dir bestimmt auch fremd oder? Du prüfst bestimmt alles haarklein nach selbst wenn es Themen sind in denen du dich nicht auskennst und in denen du dich auch nicht mal eben schnell einlesen kannst richtig?

  34. Halconnen meint: (29.7.2010 um 00:54) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Klingt fast nach Politiker

  35. Anonymous meint: (14.9.2010 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    in dem beitrag von RA Vetter wird über mich gesprochen. bei meiner ersten anwältin, wurde ein "festpreis" für die sofortige beschwerde sowie die begründung in bar gezahlt. spekulierungen aufgrund mangelndes arbeitseifers, mangels zahlung kann also verzichtet werden.

    sie nahm sich laut ihrer aussage zeit um weitere beweise zu sammeln, teilte aber dem LG nicht mit, wie lange sie für eine beschwerdebegründung benötigt. sie kündigte lediglich die begründung an. irgendwann entschied das LG – wie RA Vetter – beschrieben hat, dann ohne begründung und ich bin der leittragende.

    zum widerruf der bewährung kam es, weil 2 monate keine schadenswiedergutmachung bei geschädigten eingengangen ist. aufgrund der fehlenden beschwerdebegründung wusste niemand, das ich in den besagten zwei monaten arbeitssuchend war, was meiner meinung nach als entschuldigter grund zur nichtzahlung ausreicht. die ausgesetzten 2 monate waren sogar bei den geschädigten angekündigt und wurden auch sofort nachgezahlt.

    niemanden interessierte es mehr, RA Vetter tat was er konnte, aber alle sahen das verschulden bei der ersten rechtsanwältin. klasse. frist abgelaufen, also "sieht" und "hört" keiner was mehr.

    jetzt kann ich nächste woche eine haftstrafe von 15 monaten (!) antreten, weil 2 (!) monatszahlungen in höhe von ca. 200 (!) euro, aufgrund von arbeitslosigkeit nicht gezahlt werden konnten, obwohl diese sofort nachgezahlt wurden! ganz davon abgesehen, dass der bewährungsbeschluss ansich nicht korrekt ist.

    und das nur, weil offiziell niemand davon weiß (fristen versäumt, dank anwältin). das steht doch in keinem verhältnis, 15 monate in den bau, für 200 euro die verspätet (mit begründung) gezahlt wurden… lächerlich

    die verfassungsbeschwerde hat sich leider erledigt, aufgrund der kosten. allein jetzt wurden ca. 1.500 euro in die sache investiert (inklusive der kosten für erste rechtsanwältin). von dem geld hätte ich 2 der 4 geschädigten komplett abzahlen können.

    die strataten liegen allesamt ca. 5 jahre zurück. die bewährungszeit läuft jetzt im zweiten jahr. straffällig wurde ich nicht mehr. habe zum jetzigen ersten oktober einen unbefristeten arbeitsvertrag bekommen, will mein studium durchziehen und lebe seit diesem jahr mit meiner freundin zusammen. klasse voraussetzungen für die ganze sache. vielleicht blogge ich ja aus dem knastalltag… pfff

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