27.7.2010

Demos: Polizei darf nicht grundlos filmen

Ein wichtiges, vielleicht sogar grundlegendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Berlin gefällt. Danach darf die Polizei bei Demonstrationen nicht ohne konkreten Verdacht Videoaufnahmen machen. Das anlasslose Filmen der Demonstranten sei ein nicht gerechtfertigter Grundrechtseingriff. Bürger würden dadurch abgeschreckt, ihr Demonstrationsrecht wahrzunehmen.

Geklagt hatte, so berichtet heise online, der Teilnehmer an einer Antiatomdemonstration im September letzten Jahres. Die Berliner Polizei führte den Protestzug mit einem Kleintransporter an, von dessen Dach aus mit mehreren Kameras gefilmt wurde.

Aus der Zusammenfassung bei heise online:

Das Verwaltungsgericht stellte im Bezug auf die Anti-Atom-Demo nun fest, dass der einzelne Teilnehmer bei einer Beobachtung der Versammlung im “Kamera-Monitor-Verfahren” damit rechnen müsse, aufgezeichnet und registriert zu werden. Dies könne ihn vom Begleiten einer entsprechenden Veranstaltung abschrecken oder zu ungewollten Verhaltensweisen zwingen, um den beobachtenden Polizeibeamten möglicherweise gerecht zu werden. Durch diese Einschüchterung könnte mittelbar auf den Prozess der Meinungsbildung und demokratischen Auseinandersetzung eingewirkt werden.

Das Versammlungsrecht erlaube Aufnahmen aber nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Demonstrationsteilnehmer erheblich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Die Berliner Polizei soll ihre Aufnahmen bislang damit gerechtfertigt haben, sie seien zur Einsatzlenkung und für die Verkehrssicherheit erforderlich.

(Verwaltungsgericht Berlin, VG 1K 905.09)

52 Kommentare zu “Demos: Polizei darf nicht grundlos filmen”

  1. Frank Taeger meint: (27.7.2010 um 14:41) AntwortenReply to this comment

    Ist das nicht wieder ein bischen problematisch wenn man fordert, dass alle Polizeieinsätze auf Video festgehalten werden?

    Lieber Videoaufnahmen als Gewalttaten durch Polizisten…

  2. DerJoe meint: (27.7.2010 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Lässt sich aus dem Urteil auch was für andere Bundesländer ableiten? Hängt das von den jeweiligen Polizeigesetzen ab? In Bayern nimmt die Filmerei bei Demos ja auch überhand und vermutlich wird da auch nicht jeder darüber erfreut sein, dass die Staatsgewalt jeden friedlichen Demonstranten in Bild und Ton festhält…

  3. Till meint: (27.7.2010 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    @Frank Taeger:
    Egal ob man jetzt für die Überwachung in Polizeistationen (das wird aktuell diskutiert) ist, ist der Unterschied wohin die Kameras gerichtet sind.
    Bei Demos wird klar in die Menge gefilmt, und, wie man seit der FSA Demo letztes Jahr weiß, bei Gewalttaten der werten Kollegen gezielt weg geschwenkt.

    Ich halt das Urteil für gut und wichtig, ein seltsames Gefühl von maskierten Polizisten auf Demos gefilmt zu werden!

  4. Abmahner meint: (27.7.2010 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    @Frank Taeger:
    Bildmaterial, welches die Polizisten selbst belastet, wird niemals von der Polizei selbst geliefert werden.
    Wenn die Kamera nicht rechtzeitig wegschwenkt verschwindet eben zufällig der ganze Film.
    An die Neutralität der Polizei, und deren Fähigkeit zur Selbstkritik kann niemand ernsthaft glauben.

  5. Gerd meint: (27.7.2010 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Bei jeder Demo von "Linken" gibt es wohl genug Anlass zum Filmen. Oder gab es in der Vergangenheit mal "Linke" Demos bei denen nichts zu Bruch gegangen ist?

  6. Marc meint: (27.7.2010 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    Na gut, dann wird sich irgendwo im Internet eben eine Site finden müssen, auf der zu Gewalt bei genau dieser Demo aufgerufen wird. Oder eine Site einer vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppe, wo zur Teilnahme aufgerufen wird.

    Ich vermute, es reicht auch wenn einer mit Sonnenbrille (bei einer Nachtdemo) mitläuft.

  7. Polemiker meint: (27.7.2010 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    @Gerd: Mein Gott wie undifferenziert kann man kommentieren. Wer oder was ist denn deiner Meinung nach "Links" und damit das Wurzel allen Übels?
    Alle die die Partei "Die Linke" wählen?
    Alle die sich keine Glatze rasieren und über Ausländer schimpfen?
    Alle die auf Demos nur zerstören und Polizisten angreifen?
    Ich glaube deine These müsste eher lauten: "Bei jeder Demo bei denen der Tagesschausprecher (oder wahlweise auch die BILD) von "Linken Krawallmachern" spricht, müsste es eine Überwachung geben!"

  8. gb meint: (27.7.2010 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    genau – und sonst wird halt eine Gefahrenlage konstruiert/herbeigeredet…

    Zur Not kann man ja hinterher noch immer ein "wider Erwarten kam es zu keinen Ausschreitungen" hinterherschieben.

    Vergleicht's mit "Gefahr im Verzug" – wenn da nur der Hauch einer Wahrscheinlichkeit besteht…….

  9. SherlockHolmes meint: (27.7.2010 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Meanwhile in London … mitten auf dem Leicester Square stand ich letzte Woche direkt vor dem Ü-Wagen der örtlichen Polizei, der – hätte man die Kameras übersehen – zumindest an seinem Kennzeichen "P999SEE" erkennbar war…

    Hab meine Kippe übrigens nicht auf den Boden geworfen, sondern fein zur litter box getragen! Sauber unsere Städte und Gemeinden!

    Lasst sie doch am besten überall filmen, mit der Materialmenge kommt eh keiner klar!

  10. Marc Michels meint: (27.7.2010 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    Sehr gut. Hoffentlich trifft das auch auf die Demos am 1. Mai in Berlin zu, die ja in letzter Zeit sehr friedlich waren. Dort war ich letztes Jahr überrascht, mindestens 20 filmende Polizisten (vorzugsweise von Hausdächern oder Hotelbalkonen) gesehen zu haben.

  11. Der andere Udo meint: (27.7.2010 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    Die Einwirkung auf den Meinungsbildungs- und Meinungsäußerungsprozess ist m.E. nicht nur mittelbar, sondern sehr direkt – um es frei mit dem BVerfG zu sagen: wer ständig damit rechnen muss, beobachtet und überwacht zu werden, der verändert sein Verhalten.
    Zweifellos sind solche Bilder aber auch wertvolle Erkenntnisquelle, wenn es bei Demos zu Rangeleien und Straftaten kommt, zumal die Schwelle zur Straftat ja sehr niedrig liegt – reicht nicht schon die Sonnenbrille? Dann aber bitte so, dass der Beweiswert solcher Bilder nicht geschmälert wird: Aufnahmen sollten nur manipulationsfest erfolgen dürfen, also mit WORM-Verfahren. Kameraleute der Polizei sollten von Kameraleuten der öR Sender und der Zeitungen begleitet werden, die eigene Bilder machen dürfen und dafür ein Erstveröffentlichungsrecht bekommen; die Teilnahme könnte man in einem der Schöffenberufung ähnlichen Verfahren regeln. Und es gehört natürlich die Identifizierbarkeit der Polizisten dazu – denn was einerseits als "Vermummung" schlecht gemacht wird, teilweise zu Recht, darf andererseits nicht dazu genutzt werden, sich der persönlichen Verantwortung die die Staatsbürger in Uniform auch haben, zu entziehen.

    Aber an Transparenz ist man anscheinend in Polizeikreisen nicht interessiert. Und genau dies ist es, was einen misstrauisch machen sollte. Fehlende Transparenz aufgrund schlechter Prozesse ist eine Sache, hartnäckiges Bestreiten von Problemen und Festhalten an schlechten oder falschen Prozessen eine andere.

  12. Sebs meint: (27.7.2010 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    @Gerd:
    Ja die gab es, ich war dabei ;)

  13. Martina meint: (27.7.2010 um 16:42) AntwortenReply to this comment

    Im Zusammenhang mit der Loveparade fragt man sich ja, ob ein Mehr an Videoüberwachung möglicherweise den Ordnungskräften einen besseren Überblick der Lage gegeben hätte und damit Tote hätte verhindern können (wenn sie erkannt hätten, dass sie a) den Hauptzugang verdammt nochmal öffnen sollten und b) die bei den Tunneleingängen erst einmal nicht noch mehr Leute reinlassen).

    Auf der anderen Seite gibt es das Bedürfnis nach Anonymität, das ich auch wichtig finde. Eine schwierige Abwägung…

  14. Olli meint: (27.7.2010 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @Gerd:

    Mehr als nur einige. Aber über die wird ja wieder nicht berichtet.

    Nebenbei vergessen die meisten Zeitungsberichte auch bei anderen Demos eine Kleinigkeit. Und zwar das es nach der Demo zu Gewalt gekommen ist oder während der Demo an einem völlig anderen Ort.

  15. dh meint: (27.7.2010 um 17:01) AntwortenReply to this comment

    Das "Berliner Versammlungsgesetz" ist freilich das bekannte Versammlungsgesetz des Bundes, vgl. Art. 125a Abs. 1 GG. (Der Fehler ist von Heise übernommen).

  16. Schnorri meint: (27.7.2010 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    Soweit ich weiß, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
    Das wird sicher bis nach Karlsruhe gehen.
    Man fragt sich aber, wie die ureigene Sache der Polizei bei Veranstaltungen, nämlich der Schutz derselben, so recht funktionieren soll, wenn wohl nur noch Melder zu Fuß erlaubt sein sollen.

    Gerät die nächste Grossdemo ins Gewalttätige, wird – wenn dieses Urteil bleibt, eben das Gesetz geändert.

    Und wenn es dahin geht, die Bilder kurzfristig wieder zu löschen. Im ÖPNV fordern viele eine Videoüberwachung. Hier soll sie aber von großem Übel sein….

  17. schneider3 meint: (27.7.2010 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    Ich wüsste zu gerne, ob das auch für Fußballspiele gilt. Teilweise wird bei Spielen zwischen befreundeten Mannschaften und ohne jegliche Vorkommnisse (1860 gegen Kaiserslautern) voll mit der Kamere auf die Fans gehalten…

  18. Wir differenzieren. meint: (27.7.2010 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Polizei nun nicht mehr wahllos videografieren darf, dann haben sie ja echt Zeit "beim nächsten Duisburg" aufzuzeichnen.

    Leider sieht man nie eigenes Fehlverhalten (der POL) auf diesen Bildern..

  19. Hmm meint: (27.7.2010 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Ich wüsste gerne, ob man dieses Urteil auch auf Auswärtsspiele der Bundesliga übertragen kann. Jedesmal wird man am Bhf direkt von netten Polizisten mit Kameras empfangen und das nicht nur bei den sogenannten "Problemspielen". Sehr unangenehm. Gerade wenn man dann auch noch an die Willkür bei der Aufnahme in die Kartei "Gewalttäter Sport" denkt.

  20. Mithos meint: (27.7.2010 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    @Martina: Jetzt vermischst du die privaten Ordner der Veranstaltung mit den Polizei-Kräften und weiterhin Video-Überwachung auf Privatgelände mit Video-Überwachung im öffentlichen Raum.

    Nebenbei bemerkt wurde es einem Forscher für Verhalten in Menschen-Massen vom Veranstalter untersagt, auf der Loveparade seine Kameras aufzubauen.

    @schneider3: Fußball-Stadien sind üblicherweise Privat-Gelände.

    Würdet ihr gestatten, dass sich jemand Fremdes neben euch ins Cafe setzt, euch permanent über die Schulter guckt und sich notiert, welche Artikel in der Zeitung ihr euch durchlest? Wieso sollte es weniger schlimm sein, wenn der Fremde euch permanent per Videokamera überwacht?

  21. UsF meint: (27.7.2010 um 19:20) AntwortenReply to this comment

    Ich kann nicht Flattrn…Er macht einfach nix, wenn ich draufklicke. :(

  22. kramer meint: (27.7.2010 um 19:49) AntwortenReply to this comment

    Ich kann jetz jeden Polizisten verstehen der das nicht gut findet wen er nicht mehr Filmen darf wie er das möchte.
    Ich kann auch jeden verstehen der hier auf seine persöhnlichkeitsrechte besteht.

    Aber ich glaube das diese entscheidung in die falsche Richtung geht.
    Filme dienen zur Aufklärung von Verbrechen… theoretisch auch der Verbrechen die die Polizei begangen hat.

  23. Kand.in.Sky meint: (27.7.2010 um 19:54) AntwortenReply to this comment

    Ein schönes Urteil. Kann man sich ausdrucken und an die Wand hängen. Wer meint es würde irgendwelche Konsequenzen oder Verhaltensänderungen nach sich ziehen der lebt in einer anderen Welt. Siehe z.B. Richtervorbehalt, Datenspeicherung u.ä.

    #k.

  24. Ares meint: (27.7.2010 um 20:16) AntwortenReply to this comment

    Schön ist ja auch der Umkehrschluss: es ist dann auch verboten, harmlose Polizisten zu filmen. Und das sind schließlich alle. Oder hat schon mal jemand was von gewaltbereiten ganzkörpergepanzerten Schlagstockträgern gehört ?! Mir sind da auch keine Verurteilungen bekannt….

  25. Kai meint: (27.7.2010 um 20:25) AntwortenReply to this comment

    Tja, dann wird das Video eben vom Kamerawagen zur "Einsatzlenkung" gemacht. Dass jemand aus Versehen auf den Aufnahmeknopf kommt, merkt ja niemand.

    Aber ich finde es auch unerträglich, dass auf friedlichen Demos permanent gefilmt wird. Wenn wenigstens auch Verbrechen der Polizisten damit verfolgt werden könnten.

    Allerdings las ich letztens, dass der Filmer auch nicht den Eingreiftrupp selbst filmen soll, sondern mögliche Steine- und Flaschenwerfer. Finde ich auf radikaleren Demos auch nicht abwegig.

  26. madd meint: (27.7.2010 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Mich hats auch immer gestoert.
    In Kiel haben sie bei den Studentendemos in den Jahren 06/07 immer gefilmt, und zwar alle.
    Die standen an bestimmten Punkten immer zu zweit, wenn ich mich recht erinnere, einer hielt einen silbernen Camcorder weit von sich gestreckt, standen da, bevor der Demozug dort ankam und hoerten auf, nachdem er durch war.
    Auch, als sie die Lage als so ungefaehrlich einschaetzten, dass eine Demo von 600 Leuten mit gefuehlten 20 Polizisten gesichert wurde.
    Auf einer Demo haben sie es sogar zugelassen, dass der zustaendige Minister, lediglich begleitet von zwei Ordnern, also Demoteilnehmern, sich durch die Menge zum Lautsprecherwagen bewegte, mir sind von damals auch keine Ausschreitungen bekannt in auf diesen Demos, aber gefilmt wurde grundsaetzlich. *shrug*

  27. Schnorri meint: (28.7.2010 um 06:12) AntwortenReply to this comment

    Hier wird gern von den vielen *Verbrechen* der Polizei auf Demonstrationen schwadroniert.
    Welche *Verbrechen* sind das denn so?
    Mord, Totschlag, schwere Vergewaltigung?

    Ich kenne nicht einen Fall, bei dem auf einer Demonstration ein Polizist ein Verbrechen nachweislich begangen haben soll.
    Selbst die *Verfolgung Unschuldiger* konnte bisher nie belegt werden.

    Aber schon ok: bleibt die Polizei in Berlin eben zuhause, wenn die NPD am 1. Mai durch Kreuzberg oder Pregnancy Hill ziehen will, bleibt ja immer alles friedlich, und nur die Polente sind die Gewaltbereiten…..

  28. Egal meint: (28.7.2010 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    Das Problem lässt sich doch ganz einfach lösen, es geht auch komplett ohne Videoüberwachung auf den Demos.
    Wir setzen einfach Schäubles Pläne der totalen Überwachung in den eigenen 4 Wänden um, den mal erhrlich der gewaltbereite Terrorist wird ja nicht erst auf der Demo zum selbigen.
    Also wehret den Anfängen, hätte auch den Vorteil das keine Unschuldigen überwacht werden, denn der private Freundeskreis eines gewaltbereiten Terroristen ist ganz sicher genauso veranlagt.
    Ich weiss garnicht warum hier Schäuble so unbeliebt ist, ich glaube ihr polarisiert hier sehr.

  29. Hmm meint: (28.7.2010 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    @schnorri:
    Genau das ist doch das Problem. In den aller meisten Fällen ist es den Polizisten nicht nachzuweisen, da sie weder markiert noch anderweitig zu unterscheiden sind. Wer jedoch schon bei Demos oder Fußballspielen war, der weiß das die Polizei nicht die Regeln einhält. Die Geschichte bei der Freiheit statt Angst war da nichts außergewöhnliches. Nur wurde da zum Glück genug "zurück-gefilmt". Auf Polizeivideos hätte man von der ganzen Geschichte nie etwas gesehen…

  30. Hmm meint: (28.7.2010 um 08:41) AntwortenReply to this comment

    bitte ein "immer" bei "der weiß das die Polizei nicht IMMER die Regeln einhält" einfügen…

  31. marcus05 meint: (28.7.2010 um 08:43) AntwortenReply to this comment

    @Frank Taeger:

    Wir kriegen aber beides. Sobald eine Gruppe Polizisten das Prügeln anfängt drückt der Kerl im Üwagen auf den Not-Aus der Kameras.

  32. Themios meint: (28.7.2010 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    @Schnorri:

    Öhm, klar, wenn man mit Scheuklappen in einer dunklen Hütte ohne Medienzugang bei Kerzenschein sitzt, kann man davon ja auch nichts mitbekommen… Nichts für ungut, aber du hast wirklich nicht viel mitbekommen.

    Es gibt genug Videoaufzeichnungen von grundlosen oder überzogenen Polizeiübergriffen auf Demonstrationen oder am Rande von Fußballspielen. Also eigentlich immer dort, wo bestimmte berühmt-berüchtige Knüppel-Einsatzhundertschaften am Start sind. Gerade in Berlin gab es in den letzten 10 Jahren genug Skandale diesbezüglich.

    Ein Beispiel:
    http://www.youtube.com/watch?v=MbIk6q9eVyQ (ab Min. 0:50)

    Und noch eines:
    http://www.youtube.com/watch?v=QYGYe2Lektk

    Und weils so schön ist (ab Min. 0:30, man sieht sehr schön, dass er nicht angegriffen wird, also keine Notwehr vorlag, der Mann rastet einfach nur blind aus):
    http://www.youtube.com/watch?v=nB0e-yDpBv0&feature=related

    Ich "durfte" auch schon selbst Zeuge mehrerer recht blutiger Übergriffe werden.

    Aber in deinen Augen ist das sinnlose Verprügeln von nicht körperlich aggressiv auftretenden Menschen, die sich nicht aktiv wehren wohl Kavaliersdelikt?

  33. Lenny meint: (28.7.2010 um 10:02) AntwortenReply to this comment

    Warum sollte sich die Polizei auf Demonstrationen aufeinmal an Gesetze und Urteile halten? Hat sie bis jetzt nicht getan und wird auch weiterhin nicht tun.

    und .. nur mal hypothetisch… wie will der bürger sich gegen die Videoüberwachung wehren?

    "Hallo Herr Polizist (wie immer bis zur Unkenntlichkeit vermummt), diese Demonstration ist friedlich, die Videoaufzeichnung ist daher verboten."

    Entweder lacht der einen aus oder man wird sofort kassiert.

  34. schnorri meint: (28.7.2010 um 10:03) AntwortenReply to this comment

    @ hmm:

    Was nicht nachzuweisen ist, kann nicht verurteilt werden. Das ist das Los der Justiz.
    Was aber für jeden Bürger gilt, muss aber zwangsläufig auch für jeden Polizisten oder sonstigen Behördenmitarbeiter/Amtsträger gelten. Oder man möchte eine Zwei-Klassen-Justiz haben…Kennzeichnungen bei der Polizei sind aber ein ganz anderes Thema.
    Durch bloßes Abfilmen der Demonstration werden ja auch nicht die Personalien der Teilnehmer oder Bewegungsbilder im Alltag erfasst…

    Das ist ein ganz merkwürdiges Bild vom Staat, welches das Gericht hier abbildet.

    Der Bürger in steter übergroßer Gefahr vor dem Staat muss geschützt werden.
    Und der sonst so mündige, selbstbewusste Bürger verändert sich augenblicklich in Anbetracht eines Uniformierten, um ihm zu gefallen.
    Das mag so in wilhelminischen Zeiten gewesen sein, aber dass sich heutzutage jemand von einer Uniform zu einem, nach welchen Maßstäben auch immer, "gefälligen/ gerechten" Verhalten verbiegen lässt, ist doch grotesk.
    Der Herr Thierse hat sich "wagemutig" der NPD-Demo am 1. Mai MMX und tausenden Polizisten und diversen Kameras in den Weg gestellt, aber der ist ja vermutlich auch nur ein Träger des Systems und zudem durch seine Immunität geschützt.

    Früher standen hier in Berlin vor jedem Wahllokal am Wahltag ein uniformierter Polizist, da müssen sich die Wähler ja auch mächtig unter Druck gesetzt gefühlt haben, und Dutzende von Revolutionen in der Wahlkabine sind leider ausgefallen. Hierzu schwieg aber bisher die Justiz…vielleicht fand sich auch nur nie ein unterdrückter Wähler, um zu klagen…

    Das Gericht schreibt hier ein absolutes neues Grundsatzurteil in erster Instanz und lässt keine Berufung zu, dann können wir uns ja zukünftig viele Instanzenwege sparen, wenn neue Grundsätze schon in erster Instanz abschließend entwickelt werden…

  35. Lenny meint: (28.7.2010 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    @schnorri

    Ich nehme aber mal an – wenn das mit dem Polizisten am Eingang eines JEDEN Wahllokales auch stimmt (bei der Bundestagswahl gab es 1984 Wahllokale, da wurde die Polizei wohl immer für den Sonntag geschlossen^^) – dieser war weder umringt von einer ganzen Hundertschaft, noch voll gepanzert oder mit Helm und Gesichtsmaske ausgestattet und einen Schlagstock hatte der wohl auch nicht in der Hand. Sind sie in der Lage einen Unterschied zu erkennen?

  36. schnorri meint: (28.7.2010 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    @ lenny:

    Dann meinen/glauben/wissen sie sicher auch, dass sämtliche Demonstrationen, sagen wir, einige Tausend allein in Berlin jährlich, stets und ständig von Beamten in der von ihnen geschilderten Ausrüstung betreut werden. ;-)

    Egal, ob ehedem die Loveparade, als sie noch Demo in Berlin war, oder heute jemand gegen eine Schulschließung/ Autobahnbau/ oder nur gegen chinesische Menschenrechtspoltik vor deren Botschaft auf der Jannowitzbrücke / mit der Skaterparade/ bei ADFC-Demo-Fahrradtour / am 1. Mai beim DGB/ am 20.7. wegen Stauffenberg/ etc. pp. protestieren oder demonstrieren will. Überall nur aggressive, sich austoben wollende Polizisten in Vollausstattung gegen harmlose Bürger, schon klar.

    Die weitaus meisten Demonstrationen werden überhaupt nicht von der Polizei begleitet, es sei denn wegen "Ampel aus/ Ampel an" am Demonstrationswege.

  37. Themios meint: (28.7.2010 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    @schnorri:

    Also gerade Stauffenberg ist ja ein witziges Beispiel. Dieses Jahr war die Innenstadt rund um den Reichstag weiträumig wegen dem "öffentlichen" (was für ein Hohn) Gelöbnis abgeriegelt und durch Polizei (viele inkl. MP) gesichert, damit sich auch ja kein böser Demonstrant in Rufreichweite des Veranstaltungsortes bewegen kann.
    Ein Tagesspiegel-Journalist brachte es gut auf den Punkt: "Wovor hat dieser Staat Angst, dass er sich von Bürgern ohne Uniform derart abschottet?"

    Auch ansonsten ist das Beispiel irgendwie seltsam, da es in diesem Jahr gar keine Gegenproteste gab (also auch nichts zum eventuellen Draufknüppeln).

    Skaterparade, Loveparade (in den 90ern) und ADFC-Fahrradtour sind aber auch nicht weniger sinnbefreite Beispiele, da es dabei nur marginal um politische Demonstrationen handelt und für Teilnehmer eher das Happening an sich im Vordergrund steht (ala Sonntagsausflug).

  38. jan meint: (28.7.2010 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    @Schnorri: Ohne Polizeischutz traut sich doch die NPD nich nach Prenzlberg. Nach Kreuberg nich mal mit Polizeischutz. Das wär mal ein Spaß :-).

  39. schnorri meint: (28.7.2010 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    @ 38:
    Dann gilt das allgemeine Demonstrationsrecht also nur noch eingeschränkt?
    Gut zu wissen…
    Die Polizei schützt das Demonstrationsrecht eines jeden, soweit es das Gesetz und die Justiz zulässt. Offensichtlich glauben aber manche nicht mal mehr an die Justiz, wenn ich diesen Beitrag lesen darf.

  40. Lenny meint: (28.7.2010 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    @Schnorri

    Was hat ihr Beitrag (als Antwort) mit dem meinen zu tun?

    Einige tausend Demonstrationen alleine in Berlin pro Jahr…rofl… Also 10 am Tag oder wie? lol…. Nu gut, wenn man diese Leute mit dem Schild "Der Untergang naht" oder "Jesus rettet" dazu zählt….^^

  41. kaputnik meint: (28.7.2010 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Mensch Schnorri,

    ist Ihnen ihr unreflektiertes Geblubber nicht unangenehm? Bringen Sie doch mal ein wenig Substanz in Ihre Argumentation und geben sich mehr Mühe, anwendbare Beispiele zur Bekräftigung Ihrer Ansichten zu verwenden, und nicht gleich "Mord", "Totschlag", "Vergewaltigung". Oder "Skatertreffen" als Beleg für die aus Ihrer Sicht untadelige Polizei.

    Ein wenig Zusammenhang oder Verständlichkeit wäre auch schön: wie z.B. darf man den letzten Satz in #39 verstehen?

    Machen Sie sich vorallem bitte die Mühe, überhaupt das diskutierte Thema zu verstehen.

  42. Anders meint: (28.7.2010 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    @schnorri:

    Dann meinen/glauben/wissen sie sicher auch, dass sämtliche Demonstrationen, sagen wir, einige Tausend allein in Berlin jährlich, stets und ständig von Beamten in der von ihnen geschilderten Ausrüstung betreut werden.

    Allein bei etwa 1.000 Demonstrationen würden in Berlin täglich 3 Demonstrationen stattfinden. Bei einigen Tausend …

    Ist in Berlin wirklich so reger Betrieb?

    Anders

  43. jan meint: (28.7.2010 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    @schnorri:

    "Ich kenne nicht einen Fall, bei dem auf einer Demonstration ein Polizist ein Verbrechen nachweislich begangen haben soll."

    Sorry, wer sowas schreibt, mit dem diskutier ich nicht ernsthaft.

  44. Ares meint: (28.7.2010 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    @27: Der ist gut. Ich möchte hier mal Lt. Worf zitieren: "Ich kann mich nicht daran erinnern, einen Gedächtnisverlust gehabt zu haben." Du schließt also aus der Nichtbeweisbarkeit auf die Nichtexistenz ?

    Wir brauchen eh keine Kameras, so lange vor Gericht das Wort eines Polizisten mehr zählt als das von 100 Nichtpolizisten.

  45. Dark meint: (28.7.2010 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    @kramer

    ja theoretisch zur Aufklärung von Fehlverhalten der Polizei.
    In einem konkreten Fall, nach dem Spiel TSV1860 II gegen BayernII wurde auch von der Polizei gefilmt. Ausgerechnet die Stellen, die die Staatsanwaltschaft interessieren würde, um eben gegen das USK zu ermitteln sind aufgrund "technischer" Probleme nicht vorhanden.

  46. Drizzt meint: (28.7.2010 um 21:18) AntwortenReply to this comment

    Nur zur Info: http://www.fr-online.de/politik/polizei-will-weiter-filmen/-/1472596/4514008/-/index.html

    Die Polizei/Der Innensenator mögen das nicht wahrhaben und wollen friedliche Demonstrationen weiterhin filmen. Wo kämen wir denn da auch hin, wenn man auf den Chilling-Effect verzichten würde? Am Ende glaubt der Pöbel noch, das mit dem Demonstrieren wäre ein Grundrecht.

    Ein etwas saurer,
    Drizzt

  47. Toertje meint: (28.7.2010 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    heutzutage ist man ja auch gar nicht mehr auf die polzeiaufnahmen angewiesen – filmen sich doch die leute alle gegenseitig. und wenn tatsächlich was passiert, dann kann man es zeitnah auf youtube ansehen/runterladen.

    eine schnellere und effektivere auswertung der relevanten bilder ist von der polizei nicht zu erwarten.

    wir sind doch alle ein teil von der 1984-selbstprogrammierung

  48. Ares meint: (28.7.2010 um 23:39) AntwortenReply to this comment

    Was zum Geier wollen die mit einer Gesetzesänderung erreichen ? Es geht nicht darum, dass es keine Grundlage gibt, sondern darum, dass es gegen (Grund)-Rechte verstößt. Werden die also jetzt abgeschafft ?

    Das Filmen stelle einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

  49. schnorri meint: (29.7.2010 um 09:10) AntwortenReply to this comment

    Ja, es gibt tausende Demos im Jahr in Berlin, die auch vorher angemeldet wurden.
    Das sind nicht immer tausende von Traktor- oder Taxifahrern, die gegen dieses oder jenen politischen Plan demonstrieren, oder Leute, die jeden 1. Mai die Revolution ausrufen.
    Aber vielleicht sind es ja in Wahrheit diese Demonstranten am 1. Mai in Kreuzberg und Neukölln, die sich durch Anwesenheit von filmenden Polizisten ganz anders verhalten, als sie eigentlich wollten, gut, die mögen dann "eingeschüchtert" worden sein -sei's drum…Jede Ansammlung von mindestens drei Leuten, die einen gemeinsamen Willen öffentlich kund tun wollen, kann als Demonstration angemeldet werden. Und dann kommt man auf diese Zahl.

    Und ich hätte noch immer gewusst, welches Verbrechen (Straftat mit einer Mindestandrohung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe) eines Polizisten bei einer Demonstration durch die Justiz im Anschluß als solches geahndet wurde.
    Ich kann mich nur an die Tötung von zwei Polizisten am Rande der Auseinandersetzungen um die Startbahn West am 8.11.86 erinnern.
    Und man komme mir jetzt nicht mit Herrn Ohnesorg und dem Stasi-Spion.

  50. Themios meint: (29.7.2010 um 10:18) AntwortenReply to this comment

    @schnorri:

    Bist du Erkenntnisresistent? Es ist oft genug in allen Medien breit diskutiert worden, dass der Korpsgeist innerhalb der Polizei eine Verurteilung erschwert. Mal ganz zu schweigen von der Schwierigkeit der Identifikation. Es bleibt doch nur der Weg Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten, solange die Polizei sich weigert ID-Nummern zu tragen. Dass das im Sande verläuft, ist doch logische Konsequenz. Dann kannst du dich noch so sehr damit aufplustern, dass dir kein Fall bekannt sei, wo ein Polizist verurteilt wurde, die Idiotie, dass es aktuell auch quasi unmöglich ist gezielt gegen einzelne Täter vorzugehen und Verurteilungen zu erzielen, wirst du damit aber nicht beseitigen können.

    Udo hatte neulich ja erst hier im lawblog ein schönes Beispiel dafür verlinkt:
    http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1265523&kat=11

    Und du kannst dich ja mal zu den Videos äußern, die ich weiter oben bereits verlinkt hatte. Hälst du das Verhalten der Polizei dort für rechtens und legal? Überzogene und blutige Gewaltanwendung ohne Verhältnismäßigkeit oder gar akutes Bedrohungsszenario?

    Vielleicht nimmst du jetzt mal konkret Stellung, anstatt nur weiter Nebelbomben zu werfen.

  51. Frank Taeger meint: (29.7.2010 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    @schnorri :

    Darum gehts doch. Bei 1834 Verfahren wurden hunderte eingestellt wegen fehlender Identifizierbarkeit. Es geht nicht darum dass sowas noch nicht geahndet wurde, genau DAS ist der Skandal!

    Selbst Amnesty International springt darauf an.

  52. schmetterlingsjunge meint: (29.7.2010 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    zum thema demonstrationen in berlin:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-ist-die-hauptstadt-der-demonstranten/1648004.html

    ansonsten ein begrüßenswertes urteil, von dem ich aber keine verspürbare änderung erwarte. höchstens nachträgliche erfolgreiche feststellungsklagen.

    zum vergleich mit dem öpnv: dieser hinkt massiv, da die fahrt zur arbeit wohl kaum mit der ausübung grundrechtlich geschützter meinungsäusserungen zu vergleichen ist.

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