30.7.2010

Kachelmanns Richter und sein Interview

Dem Vorsitzenden Richter im Fall Kachelmann sind Fragen gestellt worden. Zu Recht. Er soll den Vater des mutmaßlichen Opfers kennen. Fest steht wohl, dass beide Personen Funktionen in Sportvereinen der Region haben, zwischen denen es dokumentierte Berührungspunkte gab. Es soll der Vater des mutmaßlichen Opfers gewesen sein, der seiner Tochter riet, zur Polizei zu gehen.

Gegenüber der Basler Zeitung wollte sich der Vater übrigens nicht äußern. Als er am Telefon gefragt wurde, ob er den Richter kennt, legte er auf.

Nicht so der Vorsitzende Richter Michael Seidling, der über Kachelmann urteilen soll. Ihm sind ebenfalls Fragen gestellt worden. Hierauf antwortete er. Wenn man der Basler Zeitung glauben darf, sagte Michael Seidling auf Nachfrage:

Ich kenne weder den Vater noch das Opfer. Es gibt keine Nähe zwischen uns.

Lassen wir mal die Frage nach der Bekanntschaft offen. Ob und was da gelaufen ist, wird sicher noch geklärt. Schauen wir uns nur die Äußerung des Richters als solche an. Zunächst ist zu fragen, wieso sich ein Vorsitzender Richter gegenüber der Presse für etwas rechtfertigt, was offenbar noch gar nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Kachelmann hat (noch) keinen Befangenheitsantrag gestellt.

Vorauseilende Rechtfertigung gegenüber der Presse ist einem Richter nicht verboten. Ein gutes Bild liefert der Vorsitzende damit aber nicht. Denn er zeigt Dünnhäutigkeit und tut das, woran gerade einem Gericht nicht gelegen sein kann und was zum Beispiel Verteidigern gern, gerade von Richtern, vorgeworfen wird – die Presse zu instrumentalisieren.

Etwas anderes ist aber noch viel mehr zu beanstanden als die Äußerung selbst. Michael Seidling spricht vom “Opfer”. Ob und inwieweit diese Formulierung zutrifft, ist jedoch erst im Verfahren zu klären, das der Jurist leiten soll. Die auch in Mannheim geltende Unschuldsvermutung für den Angeklagten gebietet nicht nur Zurückhaltung gegenüber der Presse, sondern auch Fairness bei eventuellen Äußerungen.

So heißt es in Ziffer 23 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren:

Diese Unterrichtung (der Presse) darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden.

Diese Richtlinien gelten direkt nur für Staatsanwälte. Richter sind, da unabhängig, hieran zwar nicht unmittelbar gebunden. Trotzdem sind die Richtlinien ein Maßstab, an dem auch Richter ihr Verhalten messen lassen müssen.

Das bedeutet also auch für Herrn Seidling: Es steht ihm nicht zu, die Rollen vorher fest zu verteilen. Und Wertungen hat er zu unterlassen, zumal vor Beginn der Hauptverhandlung. Von einem Opfer zu sprechen, setzt aber einen Täter voraus. Natürlich kann man sagen, dass der ständige Präfix “mutmaßlich” umständlich und ermüdend ist. Das Weglassen kann aber verräterisch sein, wenn hier der zuständige Richter spricht. Zumindest kann es einen verhängnisvollen Eindruck erwecken.

Von einem “Opfer” zu sprechen, obwohl die mutmaßliche Tat erst aufgeklärt werden muss, ist demnach ein starkes Stück. Vor allem wenn so eine Formulierung aus dem Mund desjenigen kommt, von dem am allerersten verlangt werden muss, sich der Sache unbefangen und vor allem ergebnisoffen anzunehmen. Der Umstand, dass die Äußerung im Rahmen einer momentan unnötigen Selbstrechtfertigung erfolgt, macht alles nicht besser.

Könnte Richter Michael Seidling sich schon durch diese Äußerung als für das Verfahren nicht mehr tragbar erwiesen haben? Es ist hierfür nicht erforderlich, dass der Richter tatsächlich befangen ist. Vielmehr genügt die “Besorgnis” der Befangenheit, damit ein Richter auf Antrag des Angeklagten abgelöst werden muss. Diese Besorgnis ist gegeben, wenn das Verhalten des Richters einem verständigen Angeklagten den Eindruck vermitteln kann, dass sich der Richter von sachfremden Interessen leiten lässt oder voreingenommen ist.

Wenn man das abwägt, könnte es für Michael Seidling eng werden. Sehr eng.

90 Kommentare zu “Kachelmanns Richter und sein Interview”

  1. Kizushi meint: (30.7.2010 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    Als erfahrener Richter sollte einem so ein Lapsus nicht passieren.

    Was macht man als Verteidiger am sinnvollsten?
    Erstmal den Prozeß laufen lassen ohne Befangenheitsantrag und das dann als Berufungsbegründung verwenden wenn das Urteil nicht wie gewünscht ist?

  2. Kant meint: (30.7.2010 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Halte den Inhalt des Beitrags für an den Haaren herbeigezogen. Nur, weil der Richter in einem Interview vor dem Begriff "Opfer" das Wort "mutmaßlich" vergessen hat so ein Fass aufzumachen ist mehr als pingelig.

  3. neemand meint: (30.7.2010 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    @kant

    halte die meisten verfahren wegen mordes fuer an den haaren herbeigezogen. wenn jemand zum morden nur keine uniform anzieht und kein formular ausfuellt, ein fass aufzumachen, ist mehr als pingeling.

  4. LaPaloma meint: (30.7.2010 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Mal unterstellt, dass sei wahr: was soll denn passieren? Rechtsbeugung? Regress? Da würde gar nichts eng außer für den jetzt leider ohnehin reichlich ruinierten Ruf der dortigen Justiz.

  5. Andreas Spengler meint: (30.7.2010 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    Interessant ist doch auch, ob er den Satz "Ich kenne weder…" auf eine direkte Nachfrage ("Kennen Sie eigentlich…?") getätigt hat oder einfach so, ohne überhaupt direkt darauf angesprochen worden zu sein…

  6. Hans-Werner meint: (30.7.2010 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    @2/"Kant":
    Von wegen. Wer mit den großen Hunden pinkeln will, muss das Bein auch hoch genug bekommen. Und wer als Richter unbedingt Presse-Interviews geben will, der muss sich verdammt noch mal vorsehen.

  7. ich meint: (30.7.2010 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    alle austauschen! Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Angeklagten… alle raus!

  8. Joerg meint: (30.7.2010 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    Kachelmanns Ruf ist beschädigt, irgendwie bleibt bei solchen Vorwürfen immer etwas hängen. Sollte er unschuldig sein, ist das schlimm genug. Was dem Richter hier unterlaufen ist, sollte das Zitat stimmen, ist nicht akzeptabel. Es geht nicht um geklaute Brötchen, sondern um einen Vorwurf, der, sollte es zu einem Schuldspruch kommen, für Kachelmann einige Jahre ! (Wieviele weiss UV besser als ich) Gefängnis bedeutet. Da darf man ruhig pingelig sein und von der Judukative deutlich mehr erwarten.

  9. Selle meint: (30.7.2010 um 12:20) AntwortenReply to this comment

    Er hat doch offen gelassen, wen er mit "Opfer" meint, vielleicht wollte er auch nur sagen, dass er Kachelmann nicht kennt oder Dominik Brunner.

  10. Klaus meint: (30.7.2010 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Na und? Dann urteilt halt ein anderer Richter. Dann Massenzuwanderung wirds den Richtern doch eh nicht langweilig.

  11. Arno Nym meint: (30.7.2010 um 12:26) AntwortenReply to this comment

    Zum vorletzten Absatz: "Es ist hierfür nicht erforderlich, dass der Richter tatsächlich befangen ist. Vielmehr genügt die “Besorgnis” der Befangenheit, damit ein Richter auf Antrag des Angeklagten abgelöst werden muss."

    Die betriebswirtschaftliche Forschung zur Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer hat zu diesem Unterschied die schönen Begriffe 'independence in fact' und 'independence in appearance' hervorgebracht.

  12. Andreas Spengler meint: (30.7.2010 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    Hihi, "betriebswirtschaftliche Forschung". Das ist ja wie "Military Intelligence" ;-)

    *duckundweg*

  13. Smilla meint: (30.7.2010 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube nicht, dass der Richter den Satz so gesagt hat.

    Wenn er sich allerdings rechtfertigt, finde ich das in der Tat auch dünnhäutig. Soll man der Verteidigung doch die Presse überlassen, als Richter hat man den Mund zu halten, egal was geschrieben wird. Und wenn jeder noch so entfernte Kontakt über Sportvereinen, was heißt das? Jeder sitzt in einem Vorstand eines Vereines und es gab ein Freundschaftsspiel der Jugend- klar, dann ist der befangen. Dann müßten sie hier im Taunus die Richter einfliegen lassen, so wie die Leute hier vernetzt sind.

    Und das Väter zu ihren Töchtern (auch Söhnen) eine vertrauensvolle Beziehung haben, ist üblich. Das liegt an dem Status als Vater, meist ist er das Familienoberhaupt. Haben Sie keine Kinder?!

    Also da muss man echt viel Kaffee getrunken haben.

  14. Christian meint: (30.7.2010 um 12:36) AntwortenReply to this comment

    Gut, hier kann auch sowohl beim Richter, als auch der Presse ein unbeabsichtiger Fehler unterlaufen sein. Da kann auch einfach das kleine Wort "mutmaßlich" vergessen worden sein. Beim Tippen oder Sprechen. Beim Interview mit einer Zeitung steht niemand unter Eid, da wählt man vieleicht unbedacht schonmal ein falsches Wort.

    Der Einfachheit halber sollte der Richter aber vieleicht doch dieses Verfahren einfach abgeben. Da tut sich die Justiz keinen Gefallen mit bei einem so in der Öffendlichkeit stehendem Verfahren auch nur den leisesten Zweifel aufkommen zu lassen.

  15. Alexander Arent meint: (30.7.2010 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    Interessanterweise gibt es die Moralaposteln, die sich fürchterlich wegen einer vermeintlichen Vorverurteilung aufregen und diese bei den kleinsten Kleinigkeiten wittern, nur bei Vergewaltigern, Kindernschändern und ähnlich gelagerten Verbrechen. Ansonsten hört man das ganz selten. Woran das wohl liegen mag?

  16. MarcoM meint: (30.7.2010 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    @Alexander Arent:
    Das ist simpel zu erklären: Diese Verbrechen kann man vergleichsweise leicht vortäuschen. Sich als Leiche zu verstellen und so jemandem einen Mord anzuhängen ist da schon schwieriger, genauso wie sich kaum jemand das Gesicht zertrümmern wird um jemanden einer gefährliche/schwere Körperverletzung beschuldigen zu können. Sie sind sozusagen dass Mittel der Wahl, wenn man die Lebensperspektive eines Menschen nachhaltig zerstören will und deshalb kommen die kritisierten Vorverurteilungen in solchen Verfahren bedeutend häufiger vor als bei anderen Vorwürfen.

  17. max meint: (30.7.2010 um 13:16) AntwortenReply to this comment

    @Alexander Arent:
    Weil bei diesen Delikten der Schaden durch diese Vorverurteilung um ein vielfaches höher ist als bei Steuerflucht oder Diebstahl.
    (Nur so eine Vermutung)

  18. Hyperschnauz meint: (30.7.2010 um 13:23) AntwortenReply to this comment

    Der Beitrag hat mich daran erinnert, warum ich Juristen nicht leiden kann, auch wenn sie dreimal Udo heißen. Aus jeder Pore den letzten Rest Dreck kratzen und das ganze dann als riesigen Scheißhaufen verkaufen. Das finde ich widerlich.

  19. fernetpunker meint: (30.7.2010 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    Aus jeder Zeile spricht für mich der Neid von Herrn Vetter, dieses prestigeträchtige Mandat nicht bekommen zu haben.

  20. Thomas R. meint: (30.7.2010 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    Es wird doch nicht bloß kritisiert, dass der Richter ein Wort vergessen hat. Es wird angemerkt, dass das passiert ist, nachdem der Richter eine Reihe von Entscheidungen getroffen hat, die für den unvoreingenommenen Beobachter kaum nachzuvollziehen sind. Kachelmanns Haftentlassung war seit Wochen überfällig. Seinen ersten Haftprüfungsantrag als unbegründet zu verwerfen, grenzte schon hart an Rechtsbeugung, nachdem die Aussage des angeblichen Opfers durch verschiedene Gutachten derart fragwürdig geworden war.

    Auch die Fluchtgefahr ist schon unüberschaubar lange vom Tisch. Als Richter so lange an der Behauptung festzuhalten, als Schweizer könne Kachelmann sich in der Schweiz einem Prozess entziehen, wo doch ein Rechtsgutachten längst festgestellt hat, dass das nicht stimmt,
    da muss dann irgendwann doch die Frage erlaubt sein, ob der Richter überhaupt einen echten Prozess machen will oder ob es ihm reicht, Kachelmann einfach möglichst viel zu schaden.

    Und wenn der Richter dem Kachelmann demnächst auf dem Gerichtsflur ins Gesicht schlägt, wird Alexander Arent auch andeuten, die Kritiker wären nur Sympatisanten von Vergewaltigern und Kinderschändern.

  21. Jens meint: (30.7.2010 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Skandalös ist hier allein die schlampige Recherche von Herrn Vetter, auf der sein Blogbeitrag aufbaut.

    Die zitierte "Basler Zeitung" behauptet gar nicht, selbst mit dem Richter gesprochen zu haben, sondern zitiert nach eigenem Bekunden lediglich aus der "SonntagsZeitung".

    Wie man ohne Probleme dem Internet entnehmen kann (http://www.sonntagszeitung.ch/nachrichten/artikel-detailseiten/?newsid=140615), steht in der "SonntagsZeitung" aber gar nichts von "Opfer", sondern: "Richter Seidling sagt: «Ich kenne die Familie nicht. Es gibt keine Nähe zwischen uns.»"

    Die Grundlage für das üble Geraune von Herrn Vetter fällt deshalb (mal wieder) in sich zusammen.

  22. Mario meint: (30.7.2010 um 13:47) AntwortenReply to this comment

    Zwischen "Opfer" und "Kläger" und "mutmaßlichem Opfer" bestehen ein riesige Unterschiede. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen wie jemand diese beiden Dinge verwechseln kann.

    Es gibt ja Personen die sagen sie seien Opfer der jüdischen Weltverschwörung. Die meisten Leute werden das aber als Mutmaßung sehen und niemals diese Aussage übernehmen.

    Offensichtlich hält der Richter die Klägerin schon jetzt für das Opfer, denn die Bezeichnung Opfer für oben genannte Personen würde er auch nicht versehentlich übernehmen. Zumindest würde ihm das eben keiner glauben.

    Der Richter wird wohl nicht so inkompetent sein die einfachsten Dinge nicht auseinander halten zu können.

  23. Kai meint: (30.7.2010 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    @Kant:
    Genau, weg mit diesen läppischen und unnützen Worten oder Wortbestandteilen.

    mutmasslicher Täter -> Täter
    nicht schuldig -> schuldig
    fast gestorben -> gestorben
    Bewährungsstrafe -> Gefängnisstrafe

    Als Pillepalle und Kinderkram.

  24. Smilla meint: (30.7.2010 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @Jens #21

    Danke, ich konnte auch nicht glauben, dass ein Richter so einen Satz sagt.

  25. Georg meint: (30.7.2010 um 13:54) AntwortenReply to this comment

    @ Hyperschnauz:

    Das ist nun einmal Pflicht für die Berufsgruppe, die gegen Geld ihre Beine für Gewaltverbrecher/Kinderschänder/Dealer breit macht.

  26. Smilla meint: (30.7.2010 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    @Thomas #20

    Mumpitz.

    Dazu kann man auch die Erklärung des OLG lesen. Und was die Gutachten angeht: da gibt es auch 2 Meinungen/Versionen, einmal die von der Verteidigung in Auftrag gegebenen und bezahlten und die anderen. Die Hauptverhandlung wird es dann schon aufklären..

  27. Abgabe meint: (30.7.2010 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    Abgeben an ein anderes Gericht.

    Die Mannheimer haben sich bis auf die Knochen blamiert.

  28. tom 2 meint: (30.7.2010 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Wenn man ganz böse wäre, was ich ja nicht bin, könnte man den Satz auch so verstehen, dass er das Opfer Kachelmann nicht kennt.

  29. Zwerg meint: (30.7.2010 um 14:24) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter nutzt hier eine beliebte, wenn auch langweile Spielerei, von Verteidigern. Es wird so getan, als wenn man das Opfer einer Straftat erst dann als solches bezeichnen dürfte, wenn der Täter dafür rechtskräftig abgeurteilt worden ist.

    Das ist natürlich unrichtig. Ein Blick in die StPO hätte genügt, um zu erkennen, dass selbst das Gesetz vom Opfer redet, auch wenn kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist.

    Zum Beispiel konkret in 154c Abs.2:

    "Zeigt das Opfer einer Nötigung oder Erpressung (§§ 240, 253 des Strafgesetzbuches) diese an (§ 158) und wird hierdurch bedingt ein vom Opfer begangenes Vergehen bekannt,so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung des Vergehens absehen, wenn nicht wegen der Schwere der Tat eine Sühne unerlässlich ist."

    Auch interessant, dass immer wieder vom "Täter-Opfer-Ausgleich" die Rede ist.

    Sonst benutzt die StPO aber auch gerne das Wort „Verletzter“, was natürlich nur ein anderes Wort für Opfer ist. Das dann aber reichlich. Schaue man nur in § 406 e StPO: "

    Für den Verletzten kann ein Rechtsanwalt die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt.“

    P.S. Würde mich interessieren, was Herr Vetter zu 21. zu sagen hat.

  30. Verwunderter meint: (30.7.2010 um 14:34) AntwortenReply to this comment

    @ Zwerg:

    Hier liegt der Fall anders, wenn sich die Zeugin die Verletzungen selbst beigebracht hat, war sie eben kein Opfer.

  31. Will Kür meint: (30.7.2010 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    @29: Ich glaube, sie sollten der Frage Beachtung schenken, ob überhaupt eine Tat in der fraglichen Nacht stattgefunden hat. Ohne Tat kein Opfer.

  32. Alle meine Entchen meint: (30.7.2010 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    @Zwerg:
    Nur ob die Voraussetzungen für §154c Abs.2 überhaupt vorliegen, das hat das Gericht zu entscheiden und nicht irgendjemand lange bevor die Hauptverhandlung auch nur begonnen hat.

    Insofern ist deine Argumentation unschlüssig.

  33. kaputnik meint: (30.7.2010 um 14:47) AntwortenReply to this comment

    @Zwerg:
    zu Ihrem "154c Abs.2: "

    Ich verstehe nicht wirklich, was die von Ihnen zitierte Passage und die Verwendung des Begriffes "Opfer" mit der Diskussion zu tun hat. Es geht auch etwas ganz anderes:

    Entscheidend wäre in diesem Fall, dass der Richter von einem Opfer spricht, obwohl es möglicherweise nicht mal ein Verbrechen gab. _Das_ ist der Punkt.

    Sollte der Richter tatsächlich von "Opfer" gesprochen haben, wäre das ein unstrittig ein Beleg für seine Unfähigkeit (und/oder Befangenheit). Sollte der, im Ton unpassende, Einwand von Jens richtig sein und der Richter hat das so nie gesagt, wäre die von Hrn Vetter verwendete Quelle für den Fehler verantwortlich. Das ist eben der Zustand des Journalismus im Lande und sogar in der Schweiz. Aber Hr Vetter betreibt keinen Journalismus und es ist von Jens äußerst überzogen, journalistische Maßstäbe anzusetzen. Beschwer dich doch bei der Baseler Zeitung.

    Ist doch prima, dass wir alle so medienkompetent sind und auch hier Fehler entdeckt werden.

    Und, lieber Jens: Udo Vetter relativiert sogar:

    Wenn man der Basler Zeitung glauben darf, sagte Michael Seidling auf Nachfrage:

    Also Ball flachhalten von wegen "schlampiger Recherche von Hrn Vetter".

  34. Zwerg meint: (30.7.2010 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    @Alle meine Entchen: Nein. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die StA entscheidet bei 154c lange bevor die Hauptverhandlung auch nur begonnen hat. Für das Gericht gilt 154c nämlich nicht.

  35. Zwerg meint: (30.7.2010 um 14:59) AntwortenReply to this comment

    @Verwunderter: Richtig. Aber wenn der Angeklagte freigesprochen wird, z.B. aus "Mangel an Beweisen", die Tat aber trotzdem stattgefunden hat, dann ist das Opfer trotzdem Opfer geworden.

    Ich habe nur veruscht deutlich zu machen, dass der Begriff des Opfers oder des Vrletzten oder des Geschädigten nicht davon abhängt, ob jemand für die Tat verurteilt ist oder nicht.

  36. Zwerg meint: (30.7.2010 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    @kaputnik: Also dann noch einmal und zwar langsam. Herr Vetter schreibt doch:

    "Etwas anderes ist aber noch viel mehr zu beanstanden als die Äußerung selbst. Michael Seidling spricht vom “Opfer”. Ob und inwieweit diese Formulierung zutrifft, ist jedoch erst im Verfahren zu klären, das der Jurist leiten soll. Die auch in Mannheim geltende Unschuldsvermutung für den Angeklagten gebietet nicht nur Zurückhaltung gegenüber der Presse, sondern auch Fairness bei eventuellen Äußerungen."

    Er beklagt sich also darüber, dass der Richter das Wort Opfer gebraucht haben soll. Das sei deshalb schlimm, weil der Angeklagte ja noch gar nicht verurteilt sei.

    So. Und dazu ist einfach festzuhalten, dass das Gesetz selber von Opfer, Geschädigten, Verletzten einer Straftat spricht, auch wenn noch kein Urteil ergangen ist. Daher ist es auch kein Problem, wenn der Richter es so sagt.

  37. Jens meint: (30.7.2010 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Ich beziehe mich auf mein Posting #21 und halte nochmal fest: Der Richter Seidling hat das Wort "Opfer" überhaupt nicht in den Mund genommen.

    Dies lag extrem nahe, da es die Basler Zeitung ist, die permanent von "Opfer" spricht. Es zu überprüfen, hat mich etwa 3 Minuten gekostet. Dass es Herrn Vetter diese drei Minuten nicht wert war, bevor er dem Richter lang und breit und öffentlich einen katastrophalen Fehler vorwarf, ist und bleibt nichts weniger als ein Skandal.

  38. foxi meint: (30.7.2010 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    Nach der gestrigen Entscheidung des OLG Karlsruhe war mir sofort klar, dass jetzt alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, die mißliebige Kammer des LG Mannheim mit vereinten Kräften zu torpedieren. Hier geht es schon los. Ob der VorsRiLG das wirklich so gesagt hat, ist zweitrangig. Es wird jedenfalls so kolportiert um ihn zu desavouieren.
    Frei nach dem Motto: wenn uns das zuständige Gericht nicht gefällt, dann "backen" wir uns ein anderes.

  39. kaputnik meint: (30.7.2010 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    #36 Zwerg
    Auch ich kann mich nur wiederholen bzw. präzisieren:

    Die von Ihnen angeführte Passage bezieht sich auf die Handlungen und die Sicht der Staatsanwaltschaft und nicht auf die Gerichtsbarkeit.

    Ob eine Straftat stattgefunden hat, es also überhaupt ein Opfer gibt, ist noch herauszufinden.

    Ohne das Wort "mögliche" darf ein Richter so eine Aussage ganz sicher nicht treffen. Gerade in diesem Fall. Aber möglicherweise ist die Aussage so auch nicht gar nicht gefallen.

  40. Udo Vetter meint: (30.7.2010 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    Und wenn man fünf Minuten recherchiert, kann man feststellen, dass Richter Michael Seidel seine Formulierung sogar gegenüber anderen Zeitungen offenbar wiederholt hat. Zum Beispiel in einem Gespräch mit der "Schwetzinger Zeitung", dem Lokalblatt.

    «Das alles ist schlicht nicht wahr, ich habe weder Kontakt zum Vater noch zum Opfer gehabt, noch, wie es in der 'SonntagsZeitung' behauptet wird, mit der weiteren Verwandtschaft der Familie. Im Gegenteil, ich kenne die Leute nicht einmal.»

    (Leider nicht online)

  41. Jens meint: (30.7.2010 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    @Udo Vetter: Der Link ist tot.

  42. madd meint: (30.7.2010 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    guter Punkt @21. woran @33 auch nicht viel andert, was kann der Richter dafuer, wenn von einer Zeitung, die ihn korrekt wiedergibt, falsch abgeschrieben wird und UV sich darauf bezieht?

    Zum Opferbegriff: ich bin zwar kein Jurist, aber ich Hege sowas wie eine Unschuldsvermutung fuer mutmassliche Opfer, d.h. solange man ihnen nicht nachweist, dass die Tat vorgetaeuscht ist, solange sollte die Vermutung gelten, dass eine Tat stattfand. Alles andere hiesse, dass dem Opfer im Falle, dass niemand wegen der Tat verurteilt werden kann, eine Luege unterstellt wuerde.
    D.h. aus der Erkenntnis, dass die besagten Verletzungen selbst beigebracht sein koennten, darf man/muss man lediglich den Angeklagten ent-, aber nicht die Nebenklaegerin belasten.

    Und dass Zeugen/Beteiligte einer Tat falsche Aussagen machen, ist normal, siehe Udos Link von neulich, "Ehrliche Falschaussagen." Umso mehr Zweifel muessen also aufkommen, wenn die Anklage sich auf Aussagen stuetzt und umso mehr muss "in dubeo pro reo" gelten.

  43. kaputnik meint: (30.7.2010 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    @madd:
    Ihre Einwände sind grundsätzlich richtig, ich würde aber in diesem Fall trotzdem anders bewerten.

    Es bestehen, wenn ich diesen Fall richtig überblicke, durchaus (vielleicht erhebliche) Zweifel, ob die Vergewaltigung vorgetäuscht sein könnte.

    -> eine sprachregelung "das mögliche Opfer" (oder so ähnlich) käme auch Ihren Bedenken gerecht.

    Was die (vielleicht) falsch zitierte Richter-Aussage angeht, ich halte die Einschränkung "wenn man der Zeitung glauben darf" in diesem Kontext für ausreichend und angemessen.

  44. Michael meint: (30.7.2010 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    Dann müsste man auch von einer mutmasslichen Leiche sprechen, solange der Mörder nicht überführt wurde?

    Ich denke, jemand der eine Vergewaltigung anzeigt, ist allemal ein Opfer, auch wenn es möglicherweise nicht so ablief wie beschrieben.

  45. Will Kür meint: (30.7.2010 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Falls jemand etwas für den Artikel in der Schwtzinger Zeitung ausgeben möchte:

    http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/688847663.html

    Der Artikel wird unter http://www.20min.ch/news/dossier/kachelmann/story/28550268 zitiert mit:

    "Das alles ist schlicht nicht wahr, ich habe weder Kontakt zum Vater noch zum Opfer gehabt, noch, wie es in der 'SonntagsZeitung' behauptet wird, mit der weiteren Verwandtschaft der Familie. Im Gegenteil, ich kenne die Leute nicht einmal", zitiert die Lokalzeitung den Richter.

    Ein Geschmäckle hat das Verfahren in jedem Fall, wenn ein hochaktiver Dorfhonoratior zu bestimmen hat, ob eher jemanden aus seiner näheren Nachbarschaft geglaubt werden soll oder einem "Fremden".

  46. Anders meint: (30.7.2010 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    @Michael:

    Mutmassliche Leiche. Netter Scherz. Und was haben SIe verfasst? Ein mutmaßliches Posting?

    Prima, jemand der eine Vergewaltigung nur anzeigt ist ein Opfer? Quasi, Opfer per Anzeige? Dann sparen wir uns ja Ermittlungen und können den Verdächtigen auch gleich Verurteilen.

    Welche Vorstellung treibt Sie da?
    Dürfen dann nur Frauen Vergewaltigungen anzeigen? Reicht es dann wenn Frau die Vergewaltigung ohne weitere Umstände zu nennen behauptet und den Namen des Täters nennt, um ihn gleich ins Gefängnis einzuliefern?

    Anders

  47. Wuwei meint: (30.7.2010 um 16:14) AntwortenReply to this comment

    @ 44 Michael.

    GGfs ist das Opfer ein Opfer seiner (ihrer) selbst ? Oder wie meinen ?

    Wuwei

  48. Baxter meint: (30.7.2010 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    ich habe weder Kontakt zum Vater noch zum Opfer gehabt

    Wenn ich als Fachfremder, als jemand aus dem Bereich Technik für jedes falsche Wort so'n Bohei machen würde, dann hätte ich wahrscheinlich den ganzen Tag nichts anderes mehr zu tun…

    Die Frau Richterin Margarete Reske am LG Köln für UrhG-Sachen, zum Beispiel, spricht ständig (d.h. wiederholt!) von "Peer-Piraterie". Sämtliche Anwälte meinen durch die Bank tatsächlich, es gäbe so etwas wie "Tauschbörsen" und über das Wort "Raubkopie" brauchen wir ja wohl nicht mehr zu diskutieren. Aber was der Bauer nicht kennt, oder wie heißt das Sprichwort…!?
    Wenn ich diesbzgl. sagen würde, daß alle deswegen befangen seien, dann hätte ich es wohl nicht so einfach damit durchzukommen. Ob Blödheit und Ignoranz ein Grund für Befangenheit ist weiß ich nicht. Ich weiß nur, daß sich da komischerweise keiner von der Juristen-Fraktion aufregt und anfängt das Haar in der Suppe zu suchen oder Korinthen zu kacken.

    Anders als der Herr Seidling ist zum Beispiel so 'ne Frau Reske nicht in so 'ner extremen "Stressituation" und ich kann ja wohl von einem Richter verlangen, themenbezogen auch das richtige Vokabular zu verwenden! Ich vertrete von daher zum Beispiel und nebenbei angemerkt die (einsame) Meinung, daß so 'ne Frau Reske nichts an der Kammer für Urheberrechtsangelegenheiten zu suchen hat!

    Im Bezug auf den Herrn Seidling finde ich persönlich als Laie die Dauer sowie die Begleitumstände der Untersuchungshaft wesentlich bemerkenswerter und auch bezeichnender. Was konkret hat der Richter denn in dem Zeitraum untersucht?
    In meinen Augen ist das doch die eigentliche Farce bis jetzt. Ob der Richter nun das Wort "Opfer" gesagt haben soll oder dann doch nicht spielt in meinen Augen dann nämlich sowieso keine wirkliche Rolle mehr, denn der Richter hat meiner Meinung nach allein schon durch sein Handeln eindrucksvoll gezeigt, wen er als Täter und wen er als Opfer sieht.
    Daß in so 'ner Dorfgegend jeder jeden kennt, ist doch normal. In der Eifel hätten die sogar auch noch alle den gleichen Nachnamen (Spaß!)
    Allerdings: So 'was gibt es doch zum Beispiel auch in der Millionenstadt und Medienmetropole Köln und nennt sich i.d.R. "Klüngel". Wer jetzt meinen könnte, daß mein obiges Beispiel ganz bewusst gewählt war, der darf das wegen mir auch ruhig weiterhin meinen.
    So! Mal sehen, was das Opfer und der Täter letzten Endes in der Verhandlung sagen werden! Möglicherweise gibt es dann gar kein Opfer und kein Täter mehr. Oder aber die Wörter "Opfer" und "Täter" bekommen jeweils einen Namen!? Wir werden es erfahren…

    In diesem Sinne, Baxter

  49. Volker Birk meint: (30.7.2010 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Das ganze war ja am 18.7.2010 in der SonntagsZeitung:

    http://www.auchdieserschwachsinnmussinsinternet.de/2010-07/#s1279520276

    Das sind übrigens die zwei Dörfer:

    http://maps.google.de/maps?q=Oftersheim+nach+Schwetzingen

    Viele Grüsse,
    VB.

  50. blue meint: (30.7.2010 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    Sie wollen aus dem kommentarlosen Auflegen des Vaters nach monatelanger Medienbelästigung einen Vorwurf stricken, dessen kurze Abbügelung Sie dann dem Richter vorwerfen wollen? Bezüglich der Vorfestlegung wäre dann ja einiges gesagt.

    Und aus dem Ganzen soll es für den Richter, über dessen denkbare Befangenheit nun wild spekuliert wird "eng" werden? Ich bin sicher er zittert ob des möglichen Befangenheitsantrags, der, wie ja allgemein bekannt ist, mit monatelanger Haft und Reputationsverlust einhergeht.

  51. Lars meint: (30.7.2010 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Was ich merkwürdig finde..

    "Es soll der Vater des mutmaßlichen Opfers gewesen sein, der seiner Tochter riet, zur Polizei zu gehen."

    Wenn man sich den Schaden selbst beigebracht hat, um jemanden richtig in die Pfanne zu hauen – geht man dann zuerst zu den Eltern? Das wäre ja schon meisterlich geplant.

  52. Mithos meint: (30.7.2010 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    Wenn er Glück hat, dann hat ihn die SonntagsZeitung* oder die Basler Zeitung nur falsch zitiert und eigenmächtig aus einer sperrigen, aber korrekten Bezeichnung eine vollendete Tatsache gemacht.
    Kann mal jemand, der die beiden Zeitungen kennt, eine Angabe zu deren Seriosität machen, bitte?

    *SonntagsZeitung, welche wiederum Quelle der verlinkten Basler Zeitung ist.

  53. Anders meint: (30.7.2010 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    @Lars:

    Aber auch nicht ungewöhnlich. Die Frau, die am Telefon einem Bekannten gegegüber behauptet hatte, Andreas Tuerk hätte sie vergewaltigt, musste auch erst gezwungen werden Anzeige zu erstatten.

    Vielleicht bedenken Sie noch, dass die Frau keinen direkten Plan hatte Kachelmann ins Gefängnis zu bringen.

    Anders

  54. Theodor meint: (30.7.2010 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Einen guten Geschmack kann ich Herrn Kachelmann ohnehin nicht bescheinigen. Eher Leichtsinn.

    http://www.antifeminismus.ch/images/claudia.jpg

  55. Kachelmaus meint: (30.7.2010 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    @Theodor: Also ich finde die schon recht ansehnlich. Zeigen Sie doch einmal ein Foto Ihrer Freundin oder Frau zum Vergleich.

  56. Theodor meint: (30.7.2010 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @Kachelmaus:

    Ja, doch, zugegeben. Die Mundpartie hat was.

  57. Michael meint: (30.7.2010 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    @Anders: Der Richter hat jedenfalls nicht gesagt: Das Vergewaltigungsopfer des Herrn K.

    Ich plädiere lediglich dafür, den Opferbegriff etwas weiter auszulegen. Muss ja nicht alles stimmen, was das Opfer von sich gibt und macht Ermittlungen, Beweisaufnahme, etc keinesfalls automatisch überflüssig.

    Vielleicht bezog sich der Richter ja darauf, die Frau auf dem Altar der Pressegeilheit zu "opfern".

  58. Theodor meint: (30.7.2010 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Wenn da ein Fall derart im öffentlichen Fokus steht, würde ich mir jeden Satz, bevor ich ihn sage, dreimal zurechtlegen und überlegen. Alles andere nennt man eine Freudsche Fehlleistung.

  59. Anders meint: (30.7.2010 um 17:48) AntwortenReply to this comment

    @Michael: Sie haben jedenfalls nicht gesagt: Ich plädiere lediglich dafür, den Opferbegriff etwas weiter auszulegen.

    Ihre Auslegung ist unsinnig. Wenn jemand eine Vergewaltigung an zeigt ist er nicht zwangsläufig ein Opfer.

    Es wird der Opferbegriff spätestens dann völlig auf dem Kopf gestellt, wenn die Anzeige eine falsche Bezichtigung einer Straftat darstellt. Das wahre Opfer ist der zu unrecht beschuldigte. Zeigt dann das Opfer das Opfer an?

    Verhandelt wird dann Opfer gegen Opfer …

    Zumindest wird dadurch die mutmaßliche Leiche nicht wieder lebendig.

    Anders

  60. Karl meint: (30.7.2010 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Na ja, ob nun der Richter abgelöst wird oder nicht: Der vielweibernde Wetterfrosch hat sein Fett weg bekommen und die Justiz hat sich brav instrumentalisieren lassen.

  61. Nicko1998 meint: (30.7.2010 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Die beleidigten Leberwürste reagieren:

    "Der Prozess gegen den Fernsehmoderator Jörg Kachelmann beginnt wie geplant am 6. September.
    "Trotz der Aufhebung des Haftbefehls sieht die Kammer das Verfahren im Hinblick auf den schwerwiegenden Tatvorwurf weiterhin als eilbedürftig an", erklärte das Landgericht Mannheim heute."

  62. Nina meint: (30.7.2010 um 18:33) AntwortenReply to this comment
  63. gerhardq meint: (30.7.2010 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Das LG Mannheim hat doch schon seinen Einlauf vom OLG bekommen.
    Auch für mich ist es sehr befremdlich, wie sich der Richter äußert. Und wie ich die Richter kenne, wird auch er nur sehr schwer von seiner vorgefaßten Meinung abgehen. Die Aussage des Mannheimer Richters heißt aber auch, daß es wahrscheinlich mehrere Instanzen geben wird, die ein Urteil sprechen werden.
    Gerade bei Vergewaltigung und Mißbrauch wäre ich heute sehr vorsichtig. Mittlerweile ist es auch so, daß Frauen diesen Vorwurf erheben, nur um sich zu rächen oder andere Vorteile zu erlangen (Unterhalt, Besuchsverbote für Väter, etc.). Und nichts ruft den weißen Ritter mit seinem Beschützerinstinkt schneller hervor, als eine tränenreiche Anklage einer zarten, hilflosen Frau.

  64. Richard meint: (30.7.2010 um 18:53) AntwortenReply to this comment

    Das ist der Artikel aus der SonntagsZeitung: http://www.sonntagszeitung.ch/suche/artikel-detailseite/?newsid=140615

    Und, ja, der Richter nach diesem Artikel das Wort Opfer nicht in den Mund genommen. Aber wenn die Gemengelage der Vereine wie dort beschrieben zutrifft, ist die Aussage des Richters '…ich kenne die Familie nicht…' zumindest unglaubwürdig ist. Und dann sind wir wieder bei der Besorgnis der Befangenheit. Mal sehen, wann die ersten Fotos der Feierlichkeiten auftauchen, auf denen die beiden zusammen zu sehen sind.

  65. Joe meint: (30.7.2010 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube, daß der Tatbestand "Vergewaltigung" gar nicht existiert.* Er steht auf einer Stufe mit "Hexerei" und ähnlichen Vorwürfen aus dem Mittelalter.

    Insofern ist das Verhalten der Justiz ähnlich wie bei Hexenprozessen nachvollziehbar: völlig zufällig.

    Wo keine Straftat existiert, gibt es auch kein Opfer.

    *) Es gibt "Nötigung" und "Körperverletzung", aber "Mir hat der Sex nicht gefallen" ist kein rechtsstaatlicher Straftatbestand.

  66. Wolf-Dieter meint: (30.7.2010 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    @Georg: Pfui.

  67. Hans meint: (30.7.2010 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Mal abgesehen davon, dass die ständige Verwendung des "mutmaßlich" mich ebenso nervt wie das "lebenslänglich" erstaunt mich, dass Sie, Herr Vetter, einfach die Richtigkeit des Zitates voraussetzen. Ich kenne die Zeitung nicht, aber nach meiner Erfahrung bedeutet das Setzen von Anführungszeichen schon lange nicht mehr, dass da auch ein wörtliches Zitat vorliegt. Kann ich nicht nachvollziehen, wie man daraus Honig saugen willen. Kritkwürdig ist meiner Ansicht nach allein allenfalls, dass der Richter sich überhaupt gegenüber der Presse äußert, falls er es denn getan hat. Ist ja auch nicht sicher.
    mit mutmaßlichen Grüßen

  68. was solls meint: (30.7.2010 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    Warum war das Wetter hier heute eigentlich ganau so schlecht wie die vergangenen Tage obwohl der typ wieder frei ist?
    Frechheit, der Kerl ist echt für nichts zu gebrauchen…
    und hoffentlich ist das hier der letzt Beitrag über unsympath Kachelmann, oder wird das hier zum Promiblog?
    Selbst wenn der Kerl unschuldig ist und nicht mehr so in die Öffentlichkeit könnte, wird der immer noch ein gutes Leben führen können und halt seine Firma führen, nur wir müssen ihn hoffentlich nicht mehr im Fernsehen ertragen müssen.
    Es gibt sicher genug andere Menschen die aufgrund falscher beschuldigungen ihre Existenz verloren haben, da interresiert der Kachelmann doch mal überhaut nicht, das kann man doch bitte der BILD und Bunten überlassen.

  69. ali meint: (30.7.2010 um 20:00) AntwortenReply to this comment

    Mit Opfer meinte er wohl eher den Kachelmann ;-)

  70. Nicko1998 meint: (30.7.2010 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    Irgendwie scheinen auch Verbindungen zwischen Richter, Vater und Anwalt des mutmaßlichen Opfers zu bestehen – alle sind im Rotary-Club aktiv.

    Ich will den Link hierzu hier nicht posten, da das mutmaßliche Opfer mit Klarnamen, Anschrift und Geburtsdatum aufgeführt sind.

  71. Klaus meint: (30.7.2010 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    Eine höchst interessante Sichtweise der Dinge. Hätte der Richter gesagt, er kenne den Vater "des Opfers" (daß man auch als Richter unter "Opfer" den/diejenige versteht, der/die in der Anklage als "Opfer" bezeichnet ist, dürfte selbstverständlich sein), dann wäre er nach Ansicht des hiesigen Schreiberlings sicherlich ebenso "untragbar" wie nach der Angabe, er kenne selbigen nicht. Warum soll ein Richter eine derartige Frage nicht beantworten (dürfen)?
    Ich frage mich, wes Geistes Kind man sein muß, um auf derart primitive Weise zu versuchen, anderen Leuten, hier dem Herrn Seidling, ans Bein zu pinkeln, wenn man keinerlei Fakten, ja noch nichtmal halbwegs greifbare Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten hat.
    Sollte es einfach nur darum gehen, daß man halt nur mit viel Dreck werfen müsse, damit irgendwas hängenbleibe?

  72. Volker mit V meint: (30.7.2010 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    Auf solch einen Artikel sollten eigentlich nur lustige, witzige und ironische Kommentare kommen. Leider nehmen sich viele viel zu ernst.

  73. Darkstalker meint: (31.7.2010 um 08:48) AntwortenReply to this comment

    Über maximal 5 Ecken kennt jeder jeden. Wenn das jedesmal ein Grund wäre, einzugreifen, wäre eine funktionierende Rechtspflege nicht mehr gegeben.

    Man kann trotzdem objektiv urteilen. Das nennt sich Professionalität.

  74. Thomas R. meint: (31.7.2010 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    @Darkstalker

    Und, wie professionell fanden Sie das bisherige Prozessverhalten des betroffenen Richters? Mustergültig? Verbesserungsfähig? Unterirdisch?

  75. Nicko1998 meint: (31.7.2010 um 10:51) AntwortenReply to this comment

    Jörg Kachelmann war in den vergangenen Monaten für zahlreiche "Bild"-Schlagzeilen gut. Doch das könnte dem Blatt teuer zu stehen kommen: Einem Bericht zufolge fordert der Moderator nun Schmerzensgeld in Höhe von zwei Millionen Euro.

    http://www.dwdl.de/story/27180/kachelmann_fordert_2_millionen_euro_von_bild/

  76. Peter Jansen meint: (31.7.2010 um 11:43) AntwortenReply to this comment

    Noch ein Strafverfahren gegen Kachelmann:

    http://www.shortnews.de/id/842844/Neues-Verfahren-in-einem-anderem-Fall-gegen-Joerg-Kachelmann-eingeleitet

    Diese Frau lügt wahrscheinlich genauso werden jetzt alle sagen!

  77. Theodor meint: (31.7.2010 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    @Peter Jansen:

    Nein Sie hat natürlich recht.
    Siehe auch:

    http://www.neuro24.de/massenhysterie.htm

  78. Alexander Arent meint: (31.7.2010 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Immer wenn ein solcher Fall durch die Medien geht, wird von einigen angezweifelt, dass das Opfer die Wahrheit spricht. Damit wird unterstellt, dass die Frau einfach mal so entscheidet das Leben von 2 Personen (ihres und das des Täters) zu zerstören. Letzteres gelingt beim Täter umso besser, je berühmter er ist. Allerdings wird im Umkehrschluss auch ihr Leben umso mehr beeinträchtigt und die Gefahr, dass alles auffliegt steigt ungemein, je mehr der Fall in der Presse präsent ist. Noch *nie* ist eine Frau damit durchgekommen. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo die Anschuldigungen durchgehend einfach so gelogen wurden.

    Deshalb ist es auch hier so, dass ich auf jedem Fall dem Opfer glaube, solange bis das Gegenteil bewiesen ist.

    Und bei den vielen Ungerechtigkeiten in diesem Land (die Justiz nicht ausgenommen!) stört mich am allerwenigsten wenn ein Vergewaltiger mal ein paar Tage länger in Untersuchungshaft verbringen musste.

  79. Will Kür meint: (31.7.2010 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    @78 Alexander Arent: Bitte informieren sie doch zuerst einmal über den Fall Andreas Türck (der nachgewiesenermassen unschuldig war) und z.B. das Borderline-Syndrom.

    Um bei ihren Aussagen zu bleiben:
    Es würde mich auch nicht stören, wenn Unschuldige Schwätzer wie sie einmal ein paar Tage in Untersuchungshaft verbringen müssten.

  80. GxS meint: (31.7.2010 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    @Alexander Arent:
    nein, das Vergewaltigungsopfer spricht natürlich immer die Wahrheit;
    Auch wenn festgestellt wird, dass der Onkel impotent ist kann er natürlich trotzdem vergewaltigen und er wird verurteilt und kann wegen Uneinsichtigkeit in seine Schuld natürlich nicht vorzeitig entlassen werden…
    z.B.: http://www.zeit.de/2005/52/Freispruch
    bzw: http://www.zeit.de/2007/03/Die_Geschichte_eines_Irrtums

    P.S.:

    Damit wird unterstellt, dass die Frau einfach mal so entscheidet das Leben von 2 Personen (ihres und das des Täters) zu zerstören.

    Das ist falsch. Aus Sicht der Frau ist ihr Leben schon durch den Mann zerstört, sie will es ihm jetzt nur noch zeigen: wenigstens hat er deswegen gesessen und muss jetzt an mich zahlen…

  81. GxS meint: (31.7.2010 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @GxS:
    Der Link ist der richtige, den ich gesucht hatte:
    http://www.zeit.de/2002/19/200219_irrtum.xml

  82. Schnauzstein meint: (31.7.2010 um 17:51) AntwortenReply to this comment
  83. Siggi meint: (1.8.2010 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Dass die Dame ein Opfer ist, ist klar. Wessen Opfer, das ist unklar, Kachelmann, eine dritte Person oder eigener, verletzter Stolz? Man weiß es nicht!

  84. tigga meint: (1.8.2010 um 21:20) AntwortenReply to this comment

    @madd:

    Sorry, aber ich musste gerade wirklich schmunzeln: Ja, man merkt, dass du kein Jurist bist.
    Eine Unschuldsvermutung gilt für den Angeklagten. Das bedeutet, der Richter muss – sofern ihm nicht Beweise vorliegen – davon ausgehen, dass die Tat eben nicht stattgefunden hat.
    Ein Richter könnte z.B. persönlich der Meinung sein, dass ein Angeklagter schuldig ist; er kann es ihm aber nicht eindeutig nachweisen und spricht ihn deshalb frei. Das bedeutet ja nicht, dass er dem Opfer zu verstehen gibt, es würde lügen, sondern lediglich, dass der Beweis nicht geführt ist.

    Die Unschuldsvermutung für das Opfer würde erst dann gelten, wenn gegen sie ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung, Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft etc. eröffnet würde.

    Hoffe, du hast das mit der Unschuldsvermutung jetzt verstanden ;)

    tigga

  85. Bernhard meint: (1.8.2010 um 21:42) AntwortenReply to this comment

    Bei unangenehmen Fragen heißt es regelmäßig: »Zu laufenden Verfahren können keine Auskünfte erteilt werden.«

    Was zum Teufel hat sich dann ein Richter, oder Staatsanwalt in der Presse breitzumachen?

  86. Bernhard meint: (1.8.2010 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    @Siggi:

    Dass die Dame ein Opfer ist, ist klar.

    Das ist eben nicht klar. Wenn sich jemand selber Verletzungen zufügt, ist man kein Opfer. Oder bestenfalls Opfer und Täter in einem, nämlich der sich selbst zugefügten Verletzungen.

  87. MikeE meint: (2.8.2010 um 09:52) AntwortenReply to this comment

    #84: Ein Richter könnte z.B. persönlich der Meinung sein, dass ein Angeklagter schuldig ist; er kann es ihm aber nicht eindeutig nachweisen und spricht ihn deshalb frei.

    84, du bist wohl auch kein Jurist. Der Richter hat keine persönliche Meinung sondern eine Meinung. Und wenn er davon überzeugt ist, dass der Angeklagte schuldig ist, dann spricht er ihn schuldig. Wenn er zweifelt, spricht er frei. Einen objektiven, wissenschaftlichen, über die eigene Überzeugung hinaus gehenden Beweis gibt es nicht und erfordert es nicht.

  88. tigga meint: (2.8.2010 um 13:02) AntwortenReply to this comment

    @MikeE:

    Doch. Auch Richter können ganz persönlich das Gefühl haben. Man kann z.B. vom Angeklagten her den Eindruck haben, dass er schuldig ist.
    Aber er muss es ja auch in seinem Urteil begründen können und da kann ja schlecht stehen: "Gründet sich auf das Bauchgefühl des Vorsitzenden." Hm?

    Sei nicht beleidigt. Gutschigutschiguh.

  89. Anders meint: (2.8.2010 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    @Alexander Arent:

    Immer wenn ein solcher Fall durch die Medien geht, wird von einigen bedingungslos dem Opfer geglaubt. Selbst wenn es dann Gutachten und Informationen gibt, die es zweifelhaft erscheinen lassen, dass die Tat wie beschrieben erfolgt sei und die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers erschüttert ist. Sie stören sich auch nicht dran, wenn dann Motive dargelegt werden, die eine mögliche Tat des Opfers begründen würden.
    Von in dubio por reo haben diese Menschen auch nie was gehört. Sie haben eine Meinung und da zählt ihr Glaube. Es kann schlicht sein, was nicht sein darf.
    Selbst nach einem Freispruch sind diese Menschen überzeugt von ihren Ansichten, so abstrus sie auch sein mögen.

    Aber wir wissen ja, Menschen sind um so überzeugter von ihren Meinungen und Ansichten, je weniger sie vorher drüber nachgedacht haben.

    Anders

  90. suann meint: (2.8.2010 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    nur der guten ordnunghalber. die meldung der diversen mm sind aus einem blog, das sich ausschliesslich mit der causa kachelmann beschaeftigt. und das in einer weise, die ich als jurstsiche laiin nur bewundern kann. mit nur sehr geringen emotionen aber dafuer umso handfesterer recherche:
    http://ritaevaneeser.wordpress.com/category/kachelmann-jorg/
    fuer mich wieder ein beweis wie wichtig ( gut gemachte blogs ) sind

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