so geht der 1. Link weiter
"…Gericht bestätigt Gefahrenabwehrverfügung gegen „harte“ Wurfobjekte…"
Jan meint:
(30.7.2010 um 19:58) Antworten
Zu Link 4: Der DJV zeigt mal wieder wie fern ab von der Realität die Damen und Herren dort agieren. Es ist seit Jahren auf fast jedem Konzert und Festival üblich das man nach den 3 Liedern die man fotografieren darf (für die man auch akkreditiert ist) entweder seine Kamera ins Auto/Schliessfach/Pressezelt/z.Hd. des Veranstalters gibt um wieder aufs Gelände zu dürfen. Niemand MUSS seine Kamera dem Management geben, er darf. Oder auch nicht, dann aber muss sie irgendwo anders verstaut werden.
Zur Erläuterung: Presse-Fotografen müssen keinen Eintritt zahlen. Dafür müssen Sie sich im Vorfeld beim Veranstalter anmelden, das sog. akkreditieren. Wer das ganze Konzert anschaut (aus privaten Gründen?) könnte sich genauso gut eine Karte kaufen. Redakteure die schreiben haben keine Kamera dabei, dürfen also eh bleiben. Mal wieder viel heiße Luft um nichts …
Tom meint:
(30.7.2010 um 20:08) Antworten
zu1: Da hilft wohl nur noch Bier im Tetrapak …
zu2: Es wird immer schlimmer. Man könnte denken das steckt ein Plan dahinter. Die Menschen sollten alle Kriminalisiert werden, damit man die bei Bedarf und wenn sie unbequem und aufständig werden wegschließen kann.
zu3: Gibt es doch schon nennt sich USB, hat sich nur noch nicht bei allen Herstellen rumgesprochen.
zu4: Dann soll die Presse halt wegbleiben. Wenn man es sich leisten kann …
zu5: nix ?-)
zu6: Cool wäre gewesen, wenn er noch seine Knarre ausgeholt und ein wenig rumgeballert hätte.
Karpatenhund meint:
(30.7.2010 um 20:16) Antworten
@Urteil in Schweden: Willkommen in Deutschland. Ich verstehe es auch nicht, es ist einfach vollkommen unsinnig, Comiczeichnungen als Kinderpornografie zu behandeln. Der Vergleich mit "entarteter Kunst" trifft es gut.
@Silbermond: Die Journalisten werden nicht gezwungen, sich das Konzert anzuschauen. Dass die Gruppe das Konzert auch Bildtechnisch selber vermarkten will (was durchaus üblich ist), ist nachvollziehbar. Wenn die BILD (oder irgendein anderes Medium) also meint, ohne Fotos nicht berichten zu können, ist das eben so. Mal ganz abgesehen davon, dass der Ausdruck "Konfiszierung" schon eine Sauerei für einen Journalistenverband ist. Wenn die dem Verband angeschlossenen Journalisten genauso "objektiv" schreiben, sehe ich schwarz für die Branche.
@Macchiato-Mütter: Was ist das denn bitte für ein Artikel? "Breaking News: Trennungen schlagen sich auch finanziell nieder". Oder: "Breaking News: Wer in teureren Bezirken lebt, hat mit weniger Geld mehr Probleme als mit mehr Geld". Mal ganz abgesehen davon, dass dieser Artikel suggeriert, die armen Mütter würden vollkommen unschuldig von den Rabenvätern verlassen werden, die sich dann ein schönes Leben machten. So etwas muss echt nicht sein.
Abmahner meint:
(30.7.2010 um 20:20) Antworten
>>> Schweden: Ein Manga wird zum Kinderporno
Das werden Mangas in Deutschland jeden Tag, ansonsten hätte das BKA ja nicht so schön hohe Zahlen in ihren Statistiken.
Bei ihren Angaben zum "Millionen-Geschäft KiPo" haben sie wahrscheinlich auch den kompletten Anime-Markt mit einbezogen.
Der TAZ-Artikel über die notleidenden Frauen vom Prenzlauer Berg wurde meiner Meinung nach nur verlinkt um die Genderdiskussion der letzten Komentarspalten neue Nahrung zu geben.
Inhaltlich ist der Artikel doch so aufgeschäumt wie die Milch auf dem Latte Macchiato. Die TAZ braucht doch in regelmäßigen Abständen eine solche selbstmitleidige Beweihräucherung feministischer Frauen um keine Leserinnen zu verlieren.
Anders
Martin_mb meint:
(30.7.2010 um 21:14) Antworten
@ Police-Brutality
Ich will auch mal von dem Smørrebrød probieren, das der hatte…
Das sehen die über 200 Kommentatoren zum großen Teil anders :D
Selten so viele erboste Kommentare (zu recht) unter einem taz-Artikel gesehen. Und geflattered wurde der Artikel ein einziges Mal. Das ist eine ziemlich schallende Ohrfeige für die Autorin – wieder zu recht.
Ich galube nicht, daß sich die taz mit solchen Artikeln einen Gefallen tut. Die Emanzen und lila Pudel dürften auch bri der taz-Leserschaft mittlerweile in der Minderheit sein. Das hat sich nur noch nicht bis zur Redaktion (und das nicht nur bei der taz) rumgesprochen.
Martin meint:
(30.7.2010 um 21:50) Antworten
Der taz-Artikel ist inzwischen zwei Wochen alt und hat auch in der taz für Diskussionen gesorgt…
lawblogleser meint:
(30.7.2010 um 21:53) Antworten
Der polizist ist wohl leider "nur" so etwas wie eine Kunstperformance, von dem gibt es mehrere Videos auf den einschlägigen Portalen.
Das mit den Mangas ist zum kotzen, hier wird einfach alles kriminalisiert was sich fehlgeleitete Politiker zunutze machen können. Wenn man es so genau nimmt müssten auch etliche Carlsen Titel aus den deutschen Buchhandlungen und Comicläden entfernt werden.
Wie sieht es mit Büchern aus? In der Novelle "Katz und Maus" von Günther Grass z.B.: die Szene mit der Onanierolympiade…. müsste das nicht dann genauso konfisziert werden und gegen Verfasser und Verlag ein Verfahren eingeleitet werden?
Hat man ja schon mal versucht deswegen auf den Index zu setzen.
@Karpatenhund: Es sind ganz allgemein "Bildjournalisten" gemeint, nicht "BILD-Journalisten". Bei Letzteren hätte Silbermond mein allergrößtes Verständnis ;-)
WebR meint:
(30.7.2010 um 22:26) Antworten
Zum Handystecker:
Bericht sagt „Das Ladegerät habe einen speziellen USB-Stecker, der dann in sämtliche neue Mobiltelefone passe.“. Mal hoffen, dass mit dem „speziellen“ USB-Stecker nur die miniUSB-Dinger gemeint sind und nicht schon wieder was neues. …
Ralf meint:
(30.7.2010 um 22:37) Antworten
Jaja,die schlaue Bundespolizei,wenn es den Fans zuviel wird,nehmen sie die Regelzüge und schon ist das Verbot erledigt…
Karpatenhund meint:
(30.7.2010 um 22:41) Antworten
@Loxia: Da habe ich wohl was falsch gelesen, danke für den Hinweis ;)
Aber ob BILD-"Journalist" oder Bildjournalist: Der DJV soll sich nicht so anstellen :)
Matthias meint:
(30.7.2010 um 23:21) Antworten
@WebR: Es ist Micro-USB, die sind flacher als Mini-USB. Und wird auch heute schon recht fleißig verbaut.
Andy di Svizzera meint:
(30.7.2010 um 23:50) Antworten
die Vermarktung und Kommerzialisierung von Popartisten bis zum letzten Wurstzipfel ist wirklich nix neues. Nur wenn die Gruppen neu sind, oder es grad nicht so gut läuft, dann kann man fotografieren ohne Ende.
Vor zwei Jahren hatte ich als Normalkonzertbesucher eine Spiegelreflex ins Queen Konzert reingeschmuggelt und wurde nach einer halben stunde rausgeholt und musste kamera abgeben und alle bilder löschen, hat mich genau 10 minuten gekostet :)
murks meint:
(30.7.2010 um 23:52) Antworten
Was ist die beste Strategie um die Kinderpornographie im Internet international wirksam zu bekämpfen? Man könnte meine: Man einigt sich international zumindest auf den kleinsten gemeinsamen Nenner was Kinderpornographie darstellt, informiert sich gegenseitig und nimmt das Zeug vom Netz.
Aber nein, was macht man statt dessen: Man definiert alles mögliche was einem nicht in den Kram passt als Kinderpornos, bombadiert dann ausländische Behörden und Serverbetreiber mit Löschaufforderungen zu Bart und Lisa Simpson Sexbildchen und zwanzig Jahre alten Nacktbildern auf Plattencovern in der Wikipedia, wundert sich dann das nichts passiert, registriert das ganze als: Es ist unmöglich im Ausland Kinderpornos vom Netz zu kriegen, rechnet irgendwelche japanischen Mangas in einen millionenschweren Kinderporno Markt mit rein und fordert dann Netzsperren um zumindest ein "Zeichen zu setzen".
Ganz großes Kino.
Christian meint:
(31.7.2010 um 00:18) Antworten
Schweden war da auch früher schon recht streng… sind also sozusagen nur Konsequent…
z.B. war Kite dort verboten… während er bei uns in der zensierten/geschnittenen FSK 18 Fassung (die Szenen mit Vergewaltigung der minderjährigen Protagonistin waren afair draussen/stark gekürzt ) auch mal auf VOX in der Animenacht lief.
Ich glaube heute würde es auch VOX nicht mehr wagen sowas zu senden.
Frank Taeger meint:
(31.7.2010 um 01:35) Antworten
Schweden zeigt mal wieder, das Rationalität nichts mit Gesetzgebung und Rechtsprechung zu tun hat.
Japan, eins der Länder in dem diese Zeichnungen und auch der Umgang mit Sexualität in dieser Form, nämlich der gezeichneten, nicht stigmatisiert wird abgesehenn von ein paar christlich rechten Vereinigungen, hat die niedrigsten Raten und vermuteten Dunkelziffern für Vergewaltigung.
Anders die USA oder Schweden, die hier relativ hart agieren. Sie führen die Spitzengruppe an…
Snickerman meint:
(31.7.2010 um 02:46) Antworten
Zitat:
"Die rechtliche Lage ist also ziemlich eindeutig. Der schwedische Gesetzgeber wollte demzufolge nicht nur das konkret abgebildete Kind, sondern Kinder generell schützen. Und solche Comic-Zeichnungen kränken Kinder „auf einem generellen Niveau“, so die Urteilsbegründung"
Das ist eher krank, so eine verwurschtelte Begründung.
Ich finds fies, also muss es verboten werden.
Und warum dann auch nicht alle Pornographie, irgendjemanden wird man immer finden, der sich "gekränkt" fühlt…
Gut, dass in dem Artikel auch der immer wieder erwähnte "Abstumpfungs" oder "Nachahmungs"-effekt als Urban Legend bloßgestellt wird, was Censilia und andere Verbotskreischen nicht davon abhalten wird, dieses selbsterfundene "Argument" bis zum Erbrechen zu wiederholen.
ja, in Japan sind die Vergewaltigungen und Kindsmissbräuche GERINGER als anderswo (siehe obiges "Argument"), aber ausgehend von den USA (und Schweden) läuft seit einiger Zeit eine wütende Kampagne, die diese "unhaltbaren Zustände" in Japan beenden will-
und die USA haben es schon mehrfach geschafft, durch subtilen Zwang wie z.B. angedrohte Handelssperren Altersgrenzen anzuheben und Strafgesetze zu verschärfen…
Bei uns kommt das dann über die EU-Schiene mit dem Panzerzug von Caecilia Malmström vorneweg.
Glaubt mir, ist es auch Irrsinn, so hat es doch Methode, von Skandinavien geht seit einigen Jahren eine Neu-Prüderie-Welle aus, die noch heftig an unsere Küsten schlagen wird!
Und denen werden nie die Themen ausgehen, haben sie bei Mangas irgendwann die Meinung "auf Linie gebracht", lassen die sich bestimmt was Neues einfallen…
Ja es is traurig vor allem wenn man noch die Kommentare der TAZ teilweise sieht.
Man kann natürlich sagen Zecihnungen müssen weg weil sie "widerlich" sind. Dann darf man aber auch nicht andere Zeichnungen die andere "widerliche" Sachen zeigen erlauben. Alleine unsere Museen sind von Schlachtgemälden an denen sich pro Tag Millionen "ergötzen". Von unserem Fernsehen will ich gar nicht reden. Ja sogar Vergewaltigungen werden "gezeigt".
Büger 38524635 meint:
(31.7.2010 um 03:17) Antworten
Zum Thema "Schweden: Ein Manga wird zum Kinderporno":
Die Rechtslage ist hierzulande seit einigen Jahren meines Wissens nach ähnlich. Siehe: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Kinderpornographie#Kontroverse_zur_Strafbarkeit_von_nicht-realer_Kinderpornografie
Am besten ist noch die Gesetzesbegründung:
"Der Gesetzgeber rechtfertigt das Verbot der Kinder- und Jugendpornografie mit dem Jugendschutz. Das geschützte Rechtsgut sei die ungestörten Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen, das sich aus Art. Art. 2 Abs. 1 GG ableitet. Bei den strafbaren Handlungen handelt es sich um abstrakte Gefährdungsdelikte, das heißt, es ist unerheblich, ob es im Einzelfall zu einer tatsächlichen konkreten Gefährdung oder gar Schädigung gekommen ist oder nicht."
Verbot von allem was einem unbequem ist aufgrund ds Jugendschutzes und "abstrakter Gefährdungsdelikte"…
Sollte das je vor das BVerfG gehen seh ich da seit der "glorreichen" Entscheidung zum Inzest-Verbot trotzdem schwarz, da in der Urteilsbegründung sinngemäß drinne steht, dass Gesetze ohne besonderen Grund erlassen werden können, insofern man irgendwas verbietet, dass möglicher Weise -ohne jegliche Belege- negative Auswirkungen haben könnte. (Siehe: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/13/6736/ )
lawblogleser meint:
(31.7.2010 um 05:54) Antworten
Kann mich noch ziemlich genau an deutsche Fernseh-Dokumentationen erinnern wo Dänemark und andere skandinavische Staaten als Vorreiter für die Legalisierung von Pornographie dargestellt wurden. Ein sehr kritischer, deutscher Journalist befragte in dem Film den damaligen dänischen Innenminister.
Hatten nur Vorteile, sexuell motivierte Straftaten gingen um mehr als die Hälfte zurück, die Gesellschaft ist, Überraschung, nicht daran zugrunde gegangen wie man bis heute sehen kann und man hatte eher positive Erfahrungen damit gemacht.
Heute schwingen Leute die nichts sind und können die Moralkeule als Waffe herum, um was zu werden. Was jedesmal bei dem ganzen Gehabe aufstösst ist dieser selbstgerechte Selbstzweck den diese Leute folgen.
Zensursula hat ja den Begriff "KiPo" bis zum schärfsten missbraucht, aber da kommt schon seit geraumer Zeit noch so ein neuer Moral-Kreutzzug, wie es scheint. Und jedesmal hat man das Gefühl, es geht nicht um einen tieferen Sinn, sondern um sich selber gerecht zu werden. Logik und Fakten bitte am Eingang abgeben. Der effektive Schutz von Kindern fehlt jedes mal, es ist immer ein subjektiver.
Habe übrigens Pädagogen gelegentlich bei den Arbeitskollegen, jedes mal wenn ich die reden höre wünsche ich mir, daß die Animaniacs das Grundgesetz mal neu definieren würden :-)
Und was Japan angeht, das weiss man doch, daß man dort gebrauchte Schulmädchenuniformen und Unterwäsche an fast jeder Ecke aus Automaten ziehen kann, die sind nun mal so ein kleines, grosses, perverses Völkchen, aber da muss man….
Sekunde, mir fällt gerade auf, mein Notebook is' von Toshiba….ähm, ich bin dann mal kurz, also ich muss weg, mal eben 'n bisschen Sagrotan kaufen….
(p.s.: Diese Automatengeschichte war damals in Japan ein Running Gag, sowas wie hier Alkohol in Pulverform. Gehen sie mal den Feldversuch ein und finden sie einen Japaner der sich an den Mist noch erinnern kann, unter dreissig werden sie da kaum einen finden. Der Journaille der das hier etabliert hat hat echt ganze Arbeit geleistet, aber hat ja funktioniert, momentan wird gerade an der Steigerung gearbeitet wie es scheint)
@Olli:
Seitdem die taz den Artikel
"Kinderpornographie bleibt in Japan erlaubt" gebracht hat, sind die bei mir unten durch.
Der Sachverhalt wird hier auch in dem Artikel kurz angesprochen, aber was in der taz dazu geschrieben wurde war einfach zum kotzen und dümmster Populismus jenseits der Realität, stinkt wie BILD.
Mir fällt gerade ein, daß ich im römisch-germanischem Museum mal eine Vase mit nackten Jünglingen gesehen habe, darf ich jetzt da hin gehen und das Ding mit einem grossen Holzhammer plattmachen und dabei "JUGENDSCHUTZ, KIPO" rufen?
Ich bitte um juristische Beratung!
Ein Bayer meint:
(31.7.2010 um 06:04) Antworten
Was ich hier für einen Schwachsinn zu Link 2 lesen muss… Besitz Kinderpornografischer Schriften ist in Deutschland nur dann strafbar, wenn ein WIRKLICHES oder WIRKLICHKEITSNAHES geschehen wiedergegeben wird – Manga fallen nicht darunter.
Die Weitergabe oder der Verkauf kann allerdings strafbar sein.
Abmahner meint:
(31.7.2010 um 06:30) Antworten
@Ein Bayer:
Nützt einem trotzdem nichts, wenn (mit Glück) nach Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung ein Richter so entscheidet.
Rrabbit meint:
(31.7.2010 um 07:40) Antworten
@lawblogleser: es ist deine heilige Pflicht als aufrichtiger Staatsbürger, gegen das römisch-germanische Museum Strafanzeige zu stellen.
hiro meint:
(31.7.2010 um 09:02) Antworten
Erstaunlich, wie man einen kompletten Artikel über das "einheitliche Handyladegerät" schreiben kann, ohne auch nur einmal das Wort "Micro-USB" zu verwenden. Auf den Bildern zum Artikel ist folgerichtig zwar ein Ladegerät für eine mittlerweile untergegangene Mobiltelefonmarke vertreten, aber nicht der künftige Standard. Dafür als besonderer Service: Fast alle Ladegeräte von zwei (2) Seiten fotografiert. Wow!
Wo ist der Flattr-Button, damit ich diese journalistische Glanzleistung gebührend honorieren kann? Das ist schließlich echter Qualitätsjournalismus.
uluda meint:
(31.7.2010 um 09:49) Antworten
also son handyallround ladegerät habsch gestern bei penny markt gesehen fürn fuffi……………..
[...]Habe übrigens Pädagogen gelegentlich bei den Arbeitskollegen, jedes mal wenn ich die reden höre wünsche ich mir, daß die Animaniacs das Grundgesetz mal neu definieren würden :-)
[...]
Was gaben die Pädagogen denn so von sich….würde mich interessieren….
bombjack
bombjack meint:
(31.7.2010 um 10:30) Antworten
@Ein Bayer:
[...]Manga fallen nicht darunter.[...]
Woher weißt Du das?
Ließ Dir doch mal http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/99/2-365-99.php3 durch, besonders sie Dir dieses Zitat
[...]
Eine pornographische Darstellung hat den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand, wenn das dargestellte Geschehen alle Merkmale einer rechtswidrigen Tat nach § 176 StGB aufweist (vgl.. BGHSt 45, 41). Das ist bei einem Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einer 13-jährigen fraglos der Fall (§ 176 Abs. 1 StGB). Daß sich das Geschehen nach dem Inhalt der Erzählung in einem fiktiven Land mit abweichenden Sexualvorstellungen abspielt, ist angesichts der in § 184 Abs. 3 StGB erfolgten eindeutigen Bezugnahme auf die Vorschrift des § 176 StGB und die damit getroffene Wertentscheidung des Gesetzgebers ohne jede Bedeutung. Maßgeblich sind entgegen der Auffassung des Landgerichts allein die Wertmaßstäbe des deutschen Strafgesetzbuchs. Andernfalls hätten es die Hersteller kinderpornographischer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) in der Hand, das umfassende dem vorbeugenden Rechtsgüterschutz dienende Verbot des § 184 Abs. 3 StGB durch einfaches Einfügen der Darstellungen in einen entsprechenden fiktiven Handlungsrahmen vollständig leerlaufen zu lassen.
[...]
ans Herz gelegt…..und da der BGH die letzte Instanz in Bezung auf Strafsachen ist ist diese Begründung Fakt d.h. auch fiktive Geschehnisse können unter den §184b oder §131 fallen, außer Du mein lieber Bayer kannst mir ein BGH oder gar Bundesverfassungsgerichts-Urteil nennen was dieses Urteil aufhebt.
bombjack
Lenny meint:
(31.7.2010 um 12:45) Antworten
Wenn man Mangas die Kinderpornographie – also ein Verbrechen – zum Inhalt haben, verbieten will, muss man dann nicht jegliche Fiktion, die ein Verbrechen zum Inhalt hat verbieten?
Also den Tatort, weil dort Menschen ermordet/vergewaltigt/erpresst werden? Alle James Bond Filme, die Saw Filme, Kriegsfilme, Action-Filme, Kommödien, Opern, den Ring der Nibelungen und auch die Bibel?
Das wäre doch zwingend logisch…^^
TimHawkeye meint:
(31.7.2010 um 13:07) Antworten
@Jan (Kommentar #2)
Zum Thema Silbermond: Der DJV ist also wieder mal fern ab der Realität, so, so. Dass muss ich leider eher Ihnen bescheinigen. Denn Realität ist, dass viele (vor allem) freie Journalisten schreiben UND fotografieren müssen. Realität ist auch, dass sie dann entweder die Ausrüstung (meistens der größte Investitionsposten und außerdem kaum zu normalen Preisen zu versichern) an jemanden abgeben müssen, denn sie nicht kennen. Oder den langen Weg durch die Menge zurück zum Auto, dass irgendwo in der Pampa steht, in Kauf nehmen müssen. Wobei teure Ausrüstung im Auto liegen zu lassen, natürlich auch eine super Idee ist.
Ich finde gut und wichtig, dass der DJV auch für diese Kollegen spricht, die nicht von den großen Medien oder Agenturen kommen.
Bei ihren Angaben zum "Millionen-Geschäft KiPo" haben sie wahrscheinlich auch den kompletten Anime-Markt mit einbezog
In dem Bericht der UN werden auch diese Bilder mit einberechnet, allerdings benötigt man diese nicht für den Millionenmarkt.
Japanischen Firmen, wie z.B. Junior Idols, verdienen mit der Herstellung von "sexualisierten" Modelbildern auch Millionen.
Diese gelten übrigens in Deutschalnd nicht als Kinderpornograhpie, sofern sie nicht pornographisch sind, aber Vertrieb ist dennoch in Deutschland unzulässig, aufgrund des JMStV.
Link dazu
search.japantimes.co.jp/cgi-bin/nn20070503f1.html
Es wird ja nicht glorifiziert (ich weiß guter Witz) und zumindest Gewalt ist ja akzeptiert.
Im Ernst das ganze wurde ja durch das "Sittliche Empfinden" verboten da kommt man mit Logik nicht gegen an.
bombjack meint:
(31.7.2010 um 17:30) Antworten
@Ein Bayer:
[...]Wir reden hier vom reinen Besitz. Dieser Artikel in seiner Gesammtheit dürfte sich eher auf Verbreitung beziehen.
[...]
Ist hier irrelevant….da der Grundtenor dieses Urteils besagt, dass Comics (Zeichnungen) kinderpornographisch sein können d.h. auch das der Begriff "wirklichkeitsnah" eben sich auch auf Zeichnungen ausdehnt und im Abs. 4 des §184b steht eindeutig zu lesen: "Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe….." und nichts das nur die Verbreitung von wirklichkeitsnahen Schriften bestraft wird und nicht auch der Besitz.
Dann müssten die Bilder eines David Hamilton, Jock Sturges usw. bei uns auch unzulässig sein…außer sie gelten als Kunst und fallen damit unter die Kunstfreiheit, stellt sich die Frage ab wann ist ein Bild Kunst und ab wann nicht…
bombjack
bombjack
Megaschnauz meint:
(31.7.2010 um 17:45) Antworten
@Lenny: Glauben Sie ernsthaft, dass man bei diesem Thema mit argumentativen Mitteln auch nur einen Schritt vorankommt? Das haben wir doch nun schon gefühlte 10 Trilliarden mal durchexerziert und damit nichts erreicht als Eulen nach Athen zu tragen. Und dies ist nur eins von mindestens einem dutzend Endlosthemen, die immer wieder angespült werden, um danach kurzzeitig in der Versenkung zu verschwinden. Ich glaube, wenn man überhaupt etwas damit erreicht, dann nur eine fortschreitende Polarisierung der Diskussion, die zudem immer weniger mit der Realität zu tun hat und sich nur noch um sich selbst dreht. Diskutieren bringt schon deshalb nichts, weil es überhaupt keine echte Demokratie gibt und der sogenannte öffentliche Druck und die vermeintliche öffentliche Meinung reine Medieninszenierungen sind.
Wenn man überhaupt Meinungen transportieren will, dann muss man aus dem digitalen Wolkenkuckucksheim ausbrechen und mit dem Rest da draußen reden. Das ist aber viel schwerer, weil dort ganz andere Voraussetzungen und Regeln gelten.
karl meint:
(31.7.2010 um 18:53) Antworten
Zu #2: "vom Amtsgericht in Uppsala"… lol :)
marcus05 meint:
(31.7.2010 um 19:20) Antworten
macchiatomuttis – egal wo über "arme" Menschen berichtet wird, für Kippen ist anscheinend immer Geld übrig. Dabei jammern Raucher immer wie teuer die doch geworden sind.
lawblogleser meint:
(31.7.2010 um 19:43) Antworten
Eine der Geschichten war, ich sollte eine Illustration zu "Kinder in der City" anfertigen, also habe ich einige Kinder gezeichnet, die Dinge aus dem Stadtbild zum spielen benutzen.
Turnen also auf einer Bank rum, fahren Skateboard und benutzen Verkehrspöller zum Bockspringen.
Auf den letzten Teil, ein Mädchen welches gerade über den Pöller sprang (wer hat das als Kind bitte nicht gemacht?), zeigten dann mehrere PädagogInnen sehr pikiert mit dem Finger. Eine sagte mit säuerlich verzogener Miene:"Ja….muss das denn sowas sein?!"
Ich konnte mir absolut nicht erklären, was denn daran hätte auszusetzen gewesen sein könnte. Später wurde mir zu verstehen gegeben, dass die Kollegin den Verkehrspöller als "unerträgliches Phallussymbol" angesehen hatte.
Das kommt immer wieder vor, die finden immer wieder Phallussymbole wo sie kein geistig gesunder Mensch vermuten würde.
Für eine andere Sache sollte ich einen Comichund machen. Er sollte cool aussehen und Jungs ansprechen. Ich entwarf also, total im Cartoonstil, einen coolen Schäferhund, mit leicht wolfsähnlichen Zügen (damit er 'n bisschen wilder aussah, nicht zu niedlich, sollte ja für Jungs sein). Gesichtsausdruck war ein schelmiges Grinsen mit zwinkern.
Die normalen Kollegen fanden den alle gut, waren auch Eltern darunter die meinten dass ihren Kindern so etwas gefällt.
Dann kam die pädagogische Beratung. Der sähe ja viel zu gefährlich aus, da könnten kleinere Kinder Angst bekommen (p.s.:Zielgruppe war 6-14), das Fell wäre zu zackig, wie bei einer Kreissäge, das sei zu aggressiv, auch war er viel zu gross und guckte zu grimmig. Das sei ja schon ein böser Wolf, vor so etwas hätten Kinder ja aus Tradition Angst.
Es kamen etliche Änderungswünsche, im Endeffekt wurde nichts von der ursprünglichen Figur behalten, nach etlichen redesigns waren sie aber dann zufrieden und fanden den Hund toll.
Ich hatte schon länger vorher resigniert, wies dann aber doch noch darauf hin, dass Idefix bereits existiert und das es Copyrightprobleme geben könnte….
Halloooooooooo meint:
(31.7.2010 um 19:53) Antworten
stellt sich die Frage ab wann ist ein Bild Kunst und ab wann nicht…
In diesem Bereich ist das natürlich in Deutschland immer ein bischen merkwürdig.
Wobei ich davon ausgehe, dass die alten Hamilton-Bilder eher noch als Kunst bezeichnet werden, als z.B. die Posenbilder von Firmen wie Junior Idols(Japan) oder Vladmodels(Russland).
Da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass die beide letztgenannten unzulässig sind, aber vielleich irre ich mich ja auch.
Ein anderes Beispiel für Kunstfreiheit oder nicht, sind ja auch NS-Symbole. Im Fernsehproudktionen dürften diese verwendet werden, da es als Kunst definiert ist, allerdings gelten z.B. Computerspiele nicht als Kunst, weswegen dort die Verwendung dieser Symbole nicht legal ist.
Aber nochmal zurück zum §184b.
Inzwischen handelt es sich beim §184b und beim §184c durchaus um eine reine Moralgesetzgebung, denn eine Gesetzesänderung wäre nicht nötig gewesen.
Der alte §184b hat genau die Bilder/Videos verboten, die die öffentliche Meinung zu diesem Thema prägen.
Was mich jedoch bis heute ziemlich stört ist die Argumentation bezüglich der Opferwürde, denn wenn es tatsächlich darum gehen würde, warum unterliegen dann "Happy Slapping" Videos keinem Besitzverbot?
Unter diesem Aspekt könnte man den §184b und den §184c auch gleich ganz abschaffen, denn ich sehe auch bei "Happy Slapping" Videos ein Opfer, Politiker offensichtlich nicht.
Dabei veruschen dann Politiker oft eine Analogie zwischen dem Konsum von Material, das nach §184b strafbar ist, und dem sexuellen Missbrauch von Kindern herzustellen. Kurz gesagt wird damit argumentiert, dass man durch solche Videos dazu ermutigt wird auch selbst Kinder zu missbrauchen.
Diese Analogie würde sich doch auch problemlos auf diese Videos übertragen lassen, denn es gibt bestimmt auch Personenm, die sich gerne diese "Happy Slapping" Videos ansehen.
Andererseits macht es natürlich wenig Sinn, wenn so ein Verbot nur in Deutschland existieren würde.
Christian meint:
(31.7.2010 um 23:43) Antworten
Das mit den Mangas ist auch deswegen kritisch weil es in Ostasien sehr häufig kleinere (volljährige) Frauen gibt die man durchaus auch als Minderjährig einschätzen kann.
Ein Freund von mir hat ne 21 jährige Thailänderin als Freundin und wenn man die sieht könnte man sie durchaus auch für 12 einschätzen.. (zuminderst wir Westlichen)
Aber soll ich deswegen jetzt meinen Freund als Pervers beschimpfen nur weil viele seine Freundin als jünger ansehen würden ?! Genauso wenig sollte man jemanden interesse an Kindersex nachsagen wenn jemand Manga Sex sich ansieht..
Vuvuzela vs. Dombra meint:
(1.8.2010 um 00:50) Antworten
" lassen ihre Kinder [] zucker- und laktosefrei aufwachsen. " Arme Kinder.
Redefreiheit meint:
(1.8.2010 um 15:46) Antworten
Die Einschränkung der Berichterstattung bei Darbietungen für die Öffentlichkeit, also auch Konzerten, durch das Künstlermanagement / Veranstalter / Künstler ist schlichtweg eine Frechheit. Die wollen Geld verdienen. Die wollen, dass Leute ihre Darbietungen besuchen. Die wollen, dass die Leute ihre Platten kaufen. Die wollen, dass "gute" Berichte in der Presse stehen und wollen, dass die Presse eine Vorberichterstattung bringt. Die wollen, dass die Künstler auf Bildern gut aussehen. Die lassen nur 3 Songs fotografieren und machen dabei das Licht aus, richten rote Spots auf die Gesichter (damit sieht kein Artist mehr gut aus) und erschweren den Bildberichterstattern die Arbeit wo es geht. Sie nehmen den Fotojournalisten die Möglichkeit im Sinne und Stil ihres Auftraggebers (ja, ich rede hier davon, dass der Überwiegende Anteil der Fotografen auf den Konzerten mittlerweile keine Angestellten, sondern Freie sind) und im Sinne des Lesers über das Ereignis zu berichten.
Sie beschränken sie Dauer, sie schreiben vor wo man sich hin zu stellen hat, welche Brennweite man benutzen muss, was man fotografieren darf und was nicht, legen einem nicht rechtskonforme, oftmals fremdsprachige Verträge beim Eintritt vor, die man unterzeichnen muss um herein gelassen zu werden. Sie schreiben in den Verträgen so Dinge wie
Der Fotograf wird zum Konzert zugelassen, wenn er vertraglich zusichert die am XX.XX.XXXX aufgenommenen Fotos nur für das Medium XY zum EINMALIGEN Abdruck innerhalb von X Tagen nach dem Konzert zu verwenden (Anm.: Also nix mit Bilder für 20 Euro Umsatz pro Bild an zwei oder drei Zeitungen verkaufen, auch nicht an eine Zeitung in einer Stadt, wo das nächste Konzert X Tage nach der Verwendungsfrist stattfindet, damit die das für die Vorberichterstattung nehmen können) und der Fotograf alle Urheber und Verwertungsrechte an das Künstlermanagemet XY honorarfrei überträgt und danach alle Bilddateien und Kopien derer von allen Speichermedien unwiederherstellbar löscht.
. Und von solcherlei Dingen wimmeln die Verträge. Die Freien sind gezwungen das zu unterschreiben, sonst lässt man sie nicht rein. Unterschreiben sie nicht, kommen ohne Bilder zurück, gibt es Ärger mit dem Verlag. Konzertberichterstattung macht nicht nur keinen Spaß mehr, man ist froh wenn der Kelch an einem Vorübergeht und man nicht hin geschickt wird. Die Journalistenverbände tun noch viel zu wenig für die Berichterstatter. Erst wenn selbst dpa passen muss, weil selbst die keine Brennweiten mehr auffahren können um bei den vorgeschriebenen Standorten der Fotografen am anderen Ende der Halle noch eine Bühnentotale aufnehmen zu können, wird plötzlich von allen Seiten boykottiert (siehe Robbie Williams). Für die Journalisten ist der Konzertbesuch bei weitem anders als ein Vorposter schrieb kein Vergnügen zu einem Konzert geschickt zu werden. Es ist im Redaktionsalltag eher der worst case.
Geisterkarle meint:
(2.8.2010 um 12:28) Antworten
@Jan:
Welche Konzerte sind das bzw. gehe ich auf die falschen Konzerte?
Ich war schon desöfteren bei Konzerten akkreditiert, wo es hieß: "3 Lieder Bilder machen, dann raus da!" (den Sinn/Unsinn überhaupt davon kann man schon diskutieren), aber ich musste nie – ich wiederhole: Nie! – meine Ausrüstung abgegeben, zum Auto bringen oder sonstwas! Man hat halt sein Zeug verpackt und stand dann irgendwo an der Seite rum, hat vielleicht noch versucht ein wenig Publikum zu fotografieren und ansonsten war halt das "knipsen" für den Akt abgeschlossen!
Das mit der Kunstfreiheit wurde schon beantwortet.
Weiß nur nicht mehr von wem, könnte aber von der Leyen gewesen sein:
"Kinderpornografie kann niemals Kunst sein!"
aha.
Und was ist nochmal… ach, vergesst die Frage…
Irgendwann kommen neue Gesetze raus und dann werden Verbände besorgter Eltern von den Kirchen fordern, die nackten Putten von der Wand zu schlagen oder ihnen zumindestens was anzuziehen.- "Aber das ist doch Kunst!?" "Nö"
"Und warum nicht?" "Weil wir das so sagen."
"Aber…" "Und außerdem stellen SIE seeehr viele Fragen…-
das ist schon ziemlich verdächtig…"
Marki meint:
(2.8.2010 um 21:36) Antworten
Als ich von den Bildjournalisten und Silbermond las, dachte ich sofort an BILD-Journalisten.
Wereschnauz meint:
(2.8.2010 um 23:24) Antworten
@Redefreiheit: Offensichtlich willst du aber auch Geld verdienen und zwar durch die Künstler. Wenn man ein Problem mit den Bedingungen hat, muss man keine Geschäfte miteinander machen. Nennt sich das nicht Vertragsfreiheit? Inwiefern sich die Künstler vermarkten wollen und dazu noch das Personal und die Wege der Holzpresse in Anspruch nehmen wollen, sollte man doch ihnen selbst überlassen.
so geht der 1. Link weiter
"…Gericht bestätigt Gefahrenabwehrverfügung gegen „harte“ Wurfobjekte…"
Zu Link 4: Der DJV zeigt mal wieder wie fern ab von der Realität die Damen und Herren dort agieren. Es ist seit Jahren auf fast jedem Konzert und Festival üblich das man nach den 3 Liedern die man fotografieren darf (für die man auch akkreditiert ist) entweder seine Kamera ins Auto/Schliessfach/Pressezelt/z.Hd. des Veranstalters gibt um wieder aufs Gelände zu dürfen. Niemand MUSS seine Kamera dem Management geben, er darf. Oder auch nicht, dann aber muss sie irgendwo anders verstaut werden.
Zur Erläuterung: Presse-Fotografen müssen keinen Eintritt zahlen. Dafür müssen Sie sich im Vorfeld beim Veranstalter anmelden, das sog. akkreditieren. Wer das ganze Konzert anschaut (aus privaten Gründen?) könnte sich genauso gut eine Karte kaufen. Redakteure die schreiben haben keine Kamera dabei, dürfen also eh bleiben. Mal wieder viel heiße Luft um nichts …
zu1: Da hilft wohl nur noch Bier im Tetrapak …
zu2: Es wird immer schlimmer. Man könnte denken das steckt ein Plan dahinter. Die Menschen sollten alle Kriminalisiert werden, damit man die bei Bedarf und wenn sie unbequem und aufständig werden wegschließen kann.
zu3: Gibt es doch schon nennt sich USB, hat sich nur noch nicht bei allen Herstellen rumgesprochen.
zu4: Dann soll die Presse halt wegbleiben. Wenn man es sich leisten kann …
zu5: nix ?-)
zu6: Cool wäre gewesen, wenn er noch seine Knarre ausgeholt und ein wenig rumgeballert hätte.
@Urteil in Schweden: Willkommen in Deutschland. Ich verstehe es auch nicht, es ist einfach vollkommen unsinnig, Comiczeichnungen als Kinderpornografie zu behandeln. Der Vergleich mit "entarteter Kunst" trifft es gut.
@Silbermond: Die Journalisten werden nicht gezwungen, sich das Konzert anzuschauen. Dass die Gruppe das Konzert auch Bildtechnisch selber vermarkten will (was durchaus üblich ist), ist nachvollziehbar. Wenn die BILD (oder irgendein anderes Medium) also meint, ohne Fotos nicht berichten zu können, ist das eben so. Mal ganz abgesehen davon, dass der Ausdruck "Konfiszierung" schon eine Sauerei für einen Journalistenverband ist. Wenn die dem Verband angeschlossenen Journalisten genauso "objektiv" schreiben, sehe ich schwarz für die Branche.
@Macchiato-Mütter: Was ist das denn bitte für ein Artikel? "Breaking News: Trennungen schlagen sich auch finanziell nieder". Oder: "Breaking News: Wer in teureren Bezirken lebt, hat mit weniger Geld mehr Probleme als mit mehr Geld". Mal ganz abgesehen davon, dass dieser Artikel suggeriert, die armen Mütter würden vollkommen unschuldig von den Rabenvätern verlassen werden, die sich dann ein schönes Leben machten. So etwas muss echt nicht sein.
>>> Schweden: Ein Manga wird zum Kinderporno
Das werden Mangas in Deutschland jeden Tag, ansonsten hätte das BKA ja nicht so schön hohe Zahlen in ihren Statistiken.
Bei ihren Angaben zum "Millionen-Geschäft KiPo" haben sie wahrscheinlich auch den kompletten Anime-Markt mit einbezogen.
@Karpatenhund:
Der TAZ-Artikel über die notleidenden Frauen vom Prenzlauer Berg wurde meiner Meinung nach nur verlinkt um die Genderdiskussion der letzten Komentarspalten neue Nahrung zu geben.
Inhaltlich ist der Artikel doch so aufgeschäumt wie die Milch auf dem Latte Macchiato. Die TAZ braucht doch in regelmäßigen Abständen eine solche selbstmitleidige Beweihräucherung feministischer Frauen um keine Leserinnen zu verlieren.
Anders
@ Police-Brutality
Ich will auch mal von dem Smørrebrød probieren, das der hatte…
@Anders:
Das sehen die über 200 Kommentatoren zum großen Teil anders :D
Selten so viele erboste Kommentare (zu recht) unter einem taz-Artikel gesehen. Und geflattered wurde der Artikel ein einziges Mal. Das ist eine ziemlich schallende Ohrfeige für die Autorin – wieder zu recht.
Ich galube nicht, daß sich die taz mit solchen Artikeln einen Gefallen tut. Die Emanzen und lila Pudel dürften auch bri der taz-Leserschaft mittlerweile in der Minderheit sein. Das hat sich nur noch nicht bis zur Redaktion (und das nicht nur bei der taz) rumgesprochen.
Der taz-Artikel ist inzwischen zwei Wochen alt und hat auch in der taz für Diskussionen gesorgt…
Der polizist ist wohl leider "nur" so etwas wie eine Kunstperformance, von dem gibt es mehrere Videos auf den einschlägigen Portalen.
Das mit den Mangas ist zum kotzen, hier wird einfach alles kriminalisiert was sich fehlgeleitete Politiker zunutze machen können. Wenn man es so genau nimmt müssten auch etliche Carlsen Titel aus den deutschen Buchhandlungen und Comicläden entfernt werden.
Wie sieht es mit Büchern aus? In der Novelle "Katz und Maus" von Günther Grass z.B.: die Szene mit der Onanierolympiade…. müsste das nicht dann genauso konfisziert werden und gegen Verfasser und Verlag ein Verfahren eingeleitet werden?
Hat man ja schon mal versucht deswegen auf den Index zu setzen.
Noch mehr Polizeibrutalität.
http://www.dailymotion.com/video/xe7dkk_anleitung-zum-blutensammeln_people?start=2#from=embed
@Karpatenhund: Es sind ganz allgemein "Bildjournalisten" gemeint, nicht "BILD-Journalisten". Bei Letzteren hätte Silbermond mein allergrößtes Verständnis ;-)
Zum Handystecker:
Bericht sagt „Das Ladegerät habe einen speziellen USB-Stecker, der dann in sämtliche neue Mobiltelefone passe.“. Mal hoffen, dass mit dem „speziellen“ USB-Stecker nur die miniUSB-Dinger gemeint sind und nicht schon wieder was neues. …
Jaja,die schlaue Bundespolizei,wenn es den Fans zuviel wird,nehmen sie die Regelzüge und schon ist das Verbot erledigt…
@Loxia: Da habe ich wohl was falsch gelesen, danke für den Hinweis ;)
Aber ob BILD-"Journalist" oder Bildjournalist: Der DJV soll sich nicht so anstellen :)
@WebR: Es ist Micro-USB, die sind flacher als Mini-USB. Und wird auch heute schon recht fleißig verbaut.
die Vermarktung und Kommerzialisierung von Popartisten bis zum letzten Wurstzipfel ist wirklich nix neues. Nur wenn die Gruppen neu sind, oder es grad nicht so gut läuft, dann kann man fotografieren ohne Ende.
Vor zwei Jahren hatte ich als Normalkonzertbesucher eine Spiegelreflex ins Queen Konzert reingeschmuggelt und wurde nach einer halben stunde rausgeholt und musste kamera abgeben und alle bilder löschen, hat mich genau 10 minuten gekostet :)
Was ist die beste Strategie um die Kinderpornographie im Internet international wirksam zu bekämpfen? Man könnte meine: Man einigt sich international zumindest auf den kleinsten gemeinsamen Nenner was Kinderpornographie darstellt, informiert sich gegenseitig und nimmt das Zeug vom Netz.
Aber nein, was macht man statt dessen: Man definiert alles mögliche was einem nicht in den Kram passt als Kinderpornos, bombadiert dann ausländische Behörden und Serverbetreiber mit Löschaufforderungen zu Bart und Lisa Simpson Sexbildchen und zwanzig Jahre alten Nacktbildern auf Plattencovern in der Wikipedia, wundert sich dann das nichts passiert, registriert das ganze als: Es ist unmöglich im Ausland Kinderpornos vom Netz zu kriegen, rechnet irgendwelche japanischen Mangas in einen millionenschweren Kinderporno Markt mit rein und fordert dann Netzsperren um zumindest ein "Zeichen zu setzen".
Ganz großes Kino.
Schweden war da auch früher schon recht streng… sind also sozusagen nur Konsequent…
z.B. war Kite dort verboten… während er bei uns in der zensierten/geschnittenen FSK 18 Fassung (die Szenen mit Vergewaltigung der minderjährigen Protagonistin waren afair draussen/stark gekürzt ) auch mal auf VOX in der Animenacht lief.
Ich glaube heute würde es auch VOX nicht mehr wagen sowas zu senden.
Schweden zeigt mal wieder, das Rationalität nichts mit Gesetzgebung und Rechtsprechung zu tun hat.
Japan, eins der Länder in dem diese Zeichnungen und auch der Umgang mit Sexualität in dieser Form, nämlich der gezeichneten, nicht stigmatisiert wird abgesehenn von ein paar christlich rechten Vereinigungen, hat die niedrigsten Raten und vermuteten Dunkelziffern für Vergewaltigung.
Anders die USA oder Schweden, die hier relativ hart agieren. Sie führen die Spitzengruppe an…
Zitat:
"Die rechtliche Lage ist also ziemlich eindeutig. Der schwedische Gesetzgeber wollte demzufolge nicht nur das konkret abgebildete Kind, sondern Kinder generell schützen. Und solche Comic-Zeichnungen kränken Kinder „auf einem generellen Niveau“, so die Urteilsbegründung"
Das ist eher krank, so eine verwurschtelte Begründung.
Ich finds fies, also muss es verboten werden.
Und warum dann auch nicht alle Pornographie, irgendjemanden wird man immer finden, der sich "gekränkt" fühlt…
Gut, dass in dem Artikel auch der immer wieder erwähnte "Abstumpfungs" oder "Nachahmungs"-effekt als Urban Legend bloßgestellt wird, was Censilia und andere Verbotskreischen nicht davon abhalten wird, dieses selbsterfundene "Argument" bis zum Erbrechen zu wiederholen.
ja, in Japan sind die Vergewaltigungen und Kindsmissbräuche GERINGER als anderswo (siehe obiges "Argument"), aber ausgehend von den USA (und Schweden) läuft seit einiger Zeit eine wütende Kampagne, die diese "unhaltbaren Zustände" in Japan beenden will-
und die USA haben es schon mehrfach geschafft, durch subtilen Zwang wie z.B. angedrohte Handelssperren Altersgrenzen anzuheben und Strafgesetze zu verschärfen…
Bei uns kommt das dann über die EU-Schiene mit dem Panzerzug von Caecilia Malmström vorneweg.
Glaubt mir, ist es auch Irrsinn, so hat es doch Methode, von Skandinavien geht seit einigen Jahren eine Neu-Prüderie-Welle aus, die noch heftig an unsere Küsten schlagen wird!
Und denen werden nie die Themen ausgehen, haben sie bei Mangas irgendwann die Meinung "auf Linie gebracht", lassen die sich bestimmt was Neues einfallen…
@lawblogleser:
Ja es is traurig vor allem wenn man noch die Kommentare der TAZ teilweise sieht.
Man kann natürlich sagen Zecihnungen müssen weg weil sie "widerlich" sind. Dann darf man aber auch nicht andere Zeichnungen die andere "widerliche" Sachen zeigen erlauben. Alleine unsere Museen sind von Schlachtgemälden an denen sich pro Tag Millionen "ergötzen". Von unserem Fernsehen will ich gar nicht reden. Ja sogar Vergewaltigungen werden "gezeigt".
Zum Thema "Schweden: Ein Manga wird zum Kinderporno":
Die Rechtslage ist hierzulande seit einigen Jahren meines Wissens nach ähnlich. Siehe: https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Kinderpornographie#Kontroverse_zur_Strafbarkeit_von_nicht-realer_Kinderpornografie
Am besten ist noch die Gesetzesbegründung:
"Der Gesetzgeber rechtfertigt das Verbot der Kinder- und Jugendpornografie mit dem Jugendschutz. Das geschützte Rechtsgut sei die ungestörten Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen, das sich aus Art. Art. 2 Abs. 1 GG ableitet. Bei den strafbaren Handlungen handelt es sich um abstrakte Gefährdungsdelikte, das heißt, es ist unerheblich, ob es im Einzelfall zu einer tatsächlichen konkreten Gefährdung oder gar Schädigung gekommen ist oder nicht."
Verbot von allem was einem unbequem ist aufgrund ds Jugendschutzes und "abstrakter Gefährdungsdelikte"…
Sollte das je vor das BVerfG gehen seh ich da seit der "glorreichen" Entscheidung zum Inzest-Verbot trotzdem schwarz, da in der Urteilsbegründung sinngemäß drinne steht, dass Gesetze ohne besonderen Grund erlassen werden können, insofern man irgendwas verbietet, dass möglicher Weise -ohne jegliche Belege- negative Auswirkungen haben könnte. (Siehe: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/03/13/6736/ )
@Snickerman:
Ja zu allem
Kann mich noch ziemlich genau an deutsche Fernseh-Dokumentationen erinnern wo Dänemark und andere skandinavische Staaten als Vorreiter für die Legalisierung von Pornographie dargestellt wurden. Ein sehr kritischer, deutscher Journalist befragte in dem Film den damaligen dänischen Innenminister.
Hatten nur Vorteile, sexuell motivierte Straftaten gingen um mehr als die Hälfte zurück, die Gesellschaft ist, Überraschung, nicht daran zugrunde gegangen wie man bis heute sehen kann und man hatte eher positive Erfahrungen damit gemacht.
Heute schwingen Leute die nichts sind und können die Moralkeule als Waffe herum, um was zu werden. Was jedesmal bei dem ganzen Gehabe aufstösst ist dieser selbstgerechte Selbstzweck den diese Leute folgen.
Zensursula hat ja den Begriff "KiPo" bis zum schärfsten missbraucht, aber da kommt schon seit geraumer Zeit noch so ein neuer Moral-Kreutzzug, wie es scheint. Und jedesmal hat man das Gefühl, es geht nicht um einen tieferen Sinn, sondern um sich selber gerecht zu werden. Logik und Fakten bitte am Eingang abgeben. Der effektive Schutz von Kindern fehlt jedes mal, es ist immer ein subjektiver.
Habe übrigens Pädagogen gelegentlich bei den Arbeitskollegen, jedes mal wenn ich die reden höre wünsche ich mir, daß die Animaniacs das Grundgesetz mal neu definieren würden :-)
Und was Japan angeht, das weiss man doch, daß man dort gebrauchte Schulmädchenuniformen und Unterwäsche an fast jeder Ecke aus Automaten ziehen kann, die sind nun mal so ein kleines, grosses, perverses Völkchen, aber da muss man….
Sekunde, mir fällt gerade auf, mein Notebook is' von Toshiba….ähm, ich bin dann mal kurz, also ich muss weg, mal eben 'n bisschen Sagrotan kaufen….
(p.s.: Diese Automatengeschichte war damals in Japan ein Running Gag, sowas wie hier Alkohol in Pulverform. Gehen sie mal den Feldversuch ein und finden sie einen Japaner der sich an den Mist noch erinnern kann, unter dreissig werden sie da kaum einen finden. Der Journaille der das hier etabliert hat hat echt ganze Arbeit geleistet, aber hat ja funktioniert, momentan wird gerade an der Steigerung gearbeitet wie es scheint)
@Olli:
Seitdem die taz den Artikel
"Kinderpornographie bleibt in Japan erlaubt" gebracht hat, sind die bei mir unten durch.
Der Sachverhalt wird hier auch in dem Artikel kurz angesprochen, aber was in der taz dazu geschrieben wurde war einfach zum kotzen und dümmster Populismus jenseits der Realität, stinkt wie BILD.
http://www.taz.de/1/politik/asien/artikel/1/kinderpornografie-bleibt-erlaubt/
Wer das Machwerk mal lesen möchte….
Mir fällt gerade ein, daß ich im römisch-germanischem Museum mal eine Vase mit nackten Jünglingen gesehen habe, darf ich jetzt da hin gehen und das Ding mit einem grossen Holzhammer plattmachen und dabei "JUGENDSCHUTZ, KIPO" rufen?
Ich bitte um juristische Beratung!
Was ich hier für einen Schwachsinn zu Link 2 lesen muss… Besitz Kinderpornografischer Schriften ist in Deutschland nur dann strafbar, wenn ein WIRKLICHES oder WIRKLICHKEITSNAHES geschehen wiedergegeben wird – Manga fallen nicht darunter.
Die Weitergabe oder der Verkauf kann allerdings strafbar sein.
@Ein Bayer:
Nützt einem trotzdem nichts, wenn (mit Glück) nach Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung ein Richter so entscheidet.
@lawblogleser: es ist deine heilige Pflicht als aufrichtiger Staatsbürger, gegen das römisch-germanische Museum Strafanzeige zu stellen.
Erstaunlich, wie man einen kompletten Artikel über das "einheitliche Handyladegerät" schreiben kann, ohne auch nur einmal das Wort "Micro-USB" zu verwenden. Auf den Bildern zum Artikel ist folgerichtig zwar ein Ladegerät für eine mittlerweile untergegangene Mobiltelefonmarke vertreten, aber nicht der künftige Standard. Dafür als besonderer Service: Fast alle Ladegeräte von zwei (2) Seiten fotografiert. Wow!
Wo ist der Flattr-Button, damit ich diese journalistische Glanzleistung gebührend honorieren kann? Das ist schließlich echter Qualitätsjournalismus.
also son handyallround ladegerät habsch gestern bei penny markt gesehen fürn fuffi……………..
@lawblogleser:
[...]Habe übrigens Pädagogen gelegentlich bei den Arbeitskollegen, jedes mal wenn ich die reden höre wünsche ich mir, daß die Animaniacs das Grundgesetz mal neu definieren würden :-)
[...]
Was gaben die Pädagogen denn so von sich….würde mich interessieren….
bombjack
@Ein Bayer:
[...]Manga fallen nicht darunter.[...]
Woher weißt Du das?
Ließ Dir doch mal http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/99/2-365-99.php3 durch, besonders sie Dir dieses Zitat
[...]
Eine pornographische Darstellung hat den sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand, wenn das dargestellte Geschehen alle Merkmale einer rechtswidrigen Tat nach § 176 StGB aufweist (vgl.. BGHSt 45, 41). Das ist bei einem Geschlechtsverkehr eines Mannes mit einer 13-jährigen fraglos der Fall (§ 176 Abs. 1 StGB). Daß sich das Geschehen nach dem Inhalt der Erzählung in einem fiktiven Land mit abweichenden Sexualvorstellungen abspielt, ist angesichts der in § 184 Abs. 3 StGB erfolgten eindeutigen Bezugnahme auf die Vorschrift des § 176 StGB und die damit getroffene Wertentscheidung des Gesetzgebers ohne jede Bedeutung. Maßgeblich sind entgegen der Auffassung des Landgerichts allein die Wertmaßstäbe des deutschen Strafgesetzbuchs. Andernfalls hätten es die Hersteller kinderpornographischer Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) in der Hand, das umfassende dem vorbeugenden Rechtsgüterschutz dienende Verbot des § 184 Abs. 3 StGB durch einfaches Einfügen der Darstellungen in einen entsprechenden fiktiven Handlungsrahmen vollständig leerlaufen zu lassen.
[...]
ans Herz gelegt…..und da der BGH die letzte Instanz in Bezung auf Strafsachen ist ist diese Begründung Fakt d.h. auch fiktive Geschehnisse können unter den §184b oder §131 fallen, außer Du mein lieber Bayer kannst mir ein BGH oder gar Bundesverfassungsgerichts-Urteil nennen was dieses Urteil aufhebt.
bombjack
Wenn man Mangas die Kinderpornographie – also ein Verbrechen – zum Inhalt haben, verbieten will, muss man dann nicht jegliche Fiktion, die ein Verbrechen zum Inhalt hat verbieten?
Also den Tatort, weil dort Menschen ermordet/vergewaltigt/erpresst werden? Alle James Bond Filme, die Saw Filme, Kriegsfilme, Action-Filme, Kommödien, Opern, den Ring der Nibelungen und auch die Bibel?
Das wäre doch zwingend logisch…^^
@Jan (Kommentar #2)
Zum Thema Silbermond: Der DJV ist also wieder mal fern ab der Realität, so, so. Dass muss ich leider eher Ihnen bescheinigen. Denn Realität ist, dass viele (vor allem) freie Journalisten schreiben UND fotografieren müssen. Realität ist auch, dass sie dann entweder die Ausrüstung (meistens der größte Investitionsposten und außerdem kaum zu normalen Preisen zu versichern) an jemanden abgeben müssen, denn sie nicht kennen. Oder den langen Weg durch die Menge zurück zum Auto, dass irgendwo in der Pampa steht, in Kauf nehmen müssen. Wobei teure Ausrüstung im Auto liegen zu lassen, natürlich auch eine super Idee ist.
Ich finde gut und wichtig, dass der DJV auch für diese Kollegen spricht, die nicht von den großen Medien oder Agenturen kommen.
@bombjack:
Wir reden hier vom reinen Besitz. Dieser Artikel in seiner Gesammtheit dürfte sich eher auf Verbreitung beziehen.
@Abmahner:
In dem Bericht der UN werden auch diese Bilder mit einberechnet, allerdings benötigt man diese nicht für den Millionenmarkt.
Japanischen Firmen, wie z.B. Junior Idols, verdienen mit der Herstellung von "sexualisierten" Modelbildern auch Millionen.
Diese gelten übrigens in Deutschalnd nicht als Kinderpornograhpie, sofern sie nicht pornographisch sind, aber Vertrieb ist dennoch in Deutschland unzulässig, aufgrund des JMStV.
Link dazu
search.japantimes.co.jp/cgi-bin/nn20070503f1.html
@Lenny:
Nein das ist wieder was ganz anderes.
Es wird ja nicht glorifiziert (ich weiß guter Witz) und zumindest Gewalt ist ja akzeptiert.
Im Ernst das ganze wurde ja durch das "Sittliche Empfinden" verboten da kommt man mit Logik nicht gegen an.
@Ein Bayer:
[...]Wir reden hier vom reinen Besitz. Dieser Artikel in seiner Gesammtheit dürfte sich eher auf Verbreitung beziehen.
[...]
Ist hier irrelevant….da der Grundtenor dieses Urteils besagt, dass Comics (Zeichnungen) kinderpornographisch sein können d.h. auch das der Begriff "wirklichkeitsnah" eben sich auch auf Zeichnungen ausdehnt und im Abs. 4 des §184b steht eindeutig zu lesen: "Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe….." und nichts das nur die Verbreitung von wirklichkeitsnahen Schriften bestraft wird und nicht auch der Besitz.
bombjack
@Halloooo:
Dann müssten die Bilder eines David Hamilton, Jock Sturges usw. bei uns auch unzulässig sein…außer sie gelten als Kunst und fallen damit unter die Kunstfreiheit, stellt sich die Frage ab wann ist ein Bild Kunst und ab wann nicht…
bombjack
bombjack
@Lenny: Glauben Sie ernsthaft, dass man bei diesem Thema mit argumentativen Mitteln auch nur einen Schritt vorankommt? Das haben wir doch nun schon gefühlte 10 Trilliarden mal durchexerziert und damit nichts erreicht als Eulen nach Athen zu tragen. Und dies ist nur eins von mindestens einem dutzend Endlosthemen, die immer wieder angespült werden, um danach kurzzeitig in der Versenkung zu verschwinden. Ich glaube, wenn man überhaupt etwas damit erreicht, dann nur eine fortschreitende Polarisierung der Diskussion, die zudem immer weniger mit der Realität zu tun hat und sich nur noch um sich selbst dreht. Diskutieren bringt schon deshalb nichts, weil es überhaupt keine echte Demokratie gibt und der sogenannte öffentliche Druck und die vermeintliche öffentliche Meinung reine Medieninszenierungen sind.
Wenn man überhaupt Meinungen transportieren will, dann muss man aus dem digitalen Wolkenkuckucksheim ausbrechen und mit dem Rest da draußen reden. Das ist aber viel schwerer, weil dort ganz andere Voraussetzungen und Regeln gelten.
Zu #2: "vom Amtsgericht in Uppsala"… lol :)
macchiatomuttis – egal wo über "arme" Menschen berichtet wird, für Kippen ist anscheinend immer Geld übrig. Dabei jammern Raucher immer wie teuer die doch geworden sind.
@bombjack:
Eine der Geschichten war, ich sollte eine Illustration zu "Kinder in der City" anfertigen, also habe ich einige Kinder gezeichnet, die Dinge aus dem Stadtbild zum spielen benutzen.
Turnen also auf einer Bank rum, fahren Skateboard und benutzen Verkehrspöller zum Bockspringen.
Auf den letzten Teil, ein Mädchen welches gerade über den Pöller sprang (wer hat das als Kind bitte nicht gemacht?), zeigten dann mehrere PädagogInnen sehr pikiert mit dem Finger. Eine sagte mit säuerlich verzogener Miene:"Ja….muss das denn sowas sein?!"
Ich konnte mir absolut nicht erklären, was denn daran hätte auszusetzen gewesen sein könnte. Später wurde mir zu verstehen gegeben, dass die Kollegin den Verkehrspöller als "unerträgliches Phallussymbol" angesehen hatte.
Das kommt immer wieder vor, die finden immer wieder Phallussymbole wo sie kein geistig gesunder Mensch vermuten würde.
Für eine andere Sache sollte ich einen Comichund machen. Er sollte cool aussehen und Jungs ansprechen. Ich entwarf also, total im Cartoonstil, einen coolen Schäferhund, mit leicht wolfsähnlichen Zügen (damit er 'n bisschen wilder aussah, nicht zu niedlich, sollte ja für Jungs sein). Gesichtsausdruck war ein schelmiges Grinsen mit zwinkern.
Die normalen Kollegen fanden den alle gut, waren auch Eltern darunter die meinten dass ihren Kindern so etwas gefällt.
Dann kam die pädagogische Beratung. Der sähe ja viel zu gefährlich aus, da könnten kleinere Kinder Angst bekommen (p.s.:Zielgruppe war 6-14), das Fell wäre zu zackig, wie bei einer Kreissäge, das sei zu aggressiv, auch war er viel zu gross und guckte zu grimmig. Das sei ja schon ein böser Wolf, vor so etwas hätten Kinder ja aus Tradition Angst.
Es kamen etliche Änderungswünsche, im Endeffekt wurde nichts von der ursprünglichen Figur behalten, nach etlichen redesigns waren sie aber dann zufrieden und fanden den Hund toll.
Ich hatte schon länger vorher resigniert, wies dann aber doch noch darauf hin, dass Idefix bereits existiert und das es Copyrightprobleme geben könnte….
@bombjack:
In diesem Bereich ist das natürlich in Deutschland immer ein bischen merkwürdig.
Wobei ich davon ausgehe, dass die alten Hamilton-Bilder eher noch als Kunst bezeichnet werden, als z.B. die Posenbilder von Firmen wie Junior Idols(Japan) oder Vladmodels(Russland).
Da bin ich mir eigentlich ziemlich sicher, dass die beide letztgenannten unzulässig sind, aber vielleich irre ich mich ja auch.
Ein anderes Beispiel für Kunstfreiheit oder nicht, sind ja auch NS-Symbole. Im Fernsehproudktionen dürften diese verwendet werden, da es als Kunst definiert ist, allerdings gelten z.B. Computerspiele nicht als Kunst, weswegen dort die Verwendung dieser Symbole nicht legal ist.
Aber nochmal zurück zum §184b.
Inzwischen handelt es sich beim §184b und beim §184c durchaus um eine reine Moralgesetzgebung, denn eine Gesetzesänderung wäre nicht nötig gewesen.
Der alte §184b hat genau die Bilder/Videos verboten, die die öffentliche Meinung zu diesem Thema prägen.
Was mich jedoch bis heute ziemlich stört ist die Argumentation bezüglich der Opferwürde, denn wenn es tatsächlich darum gehen würde, warum unterliegen dann "Happy Slapping" Videos keinem Besitzverbot?
Unter diesem Aspekt könnte man den §184b und den §184c auch gleich ganz abschaffen, denn ich sehe auch bei "Happy Slapping" Videos ein Opfer, Politiker offensichtlich nicht.
Dabei veruschen dann Politiker oft eine Analogie zwischen dem Konsum von Material, das nach §184b strafbar ist, und dem sexuellen Missbrauch von Kindern herzustellen. Kurz gesagt wird damit argumentiert, dass man durch solche Videos dazu ermutigt wird auch selbst Kinder zu missbrauchen.
Diese Analogie würde sich doch auch problemlos auf diese Videos übertragen lassen, denn es gibt bestimmt auch Personenm, die sich gerne diese "Happy Slapping" Videos ansehen.
Andererseits macht es natürlich wenig Sinn, wenn so ein Verbot nur in Deutschland existieren würde.
Das mit den Mangas ist auch deswegen kritisch weil es in Ostasien sehr häufig kleinere (volljährige) Frauen gibt die man durchaus auch als Minderjährig einschätzen kann.
Ein Freund von mir hat ne 21 jährige Thailänderin als Freundin und wenn man die sieht könnte man sie durchaus auch für 12 einschätzen.. (zuminderst wir Westlichen)
Aber soll ich deswegen jetzt meinen Freund als Pervers beschimpfen nur weil viele seine Freundin als jünger ansehen würden ?! Genauso wenig sollte man jemanden interesse an Kindersex nachsagen wenn jemand Manga Sex sich ansieht..
" lassen ihre Kinder [] zucker- und laktosefrei aufwachsen. " Arme Kinder.
Die Einschränkung der Berichterstattung bei Darbietungen für die Öffentlichkeit, also auch Konzerten, durch das Künstlermanagement / Veranstalter / Künstler ist schlichtweg eine Frechheit. Die wollen Geld verdienen. Die wollen, dass Leute ihre Darbietungen besuchen. Die wollen, dass die Leute ihre Platten kaufen. Die wollen, dass "gute" Berichte in der Presse stehen und wollen, dass die Presse eine Vorberichterstattung bringt. Die wollen, dass die Künstler auf Bildern gut aussehen. Die lassen nur 3 Songs fotografieren und machen dabei das Licht aus, richten rote Spots auf die Gesichter (damit sieht kein Artist mehr gut aus) und erschweren den Bildberichterstattern die Arbeit wo es geht. Sie nehmen den Fotojournalisten die Möglichkeit im Sinne und Stil ihres Auftraggebers (ja, ich rede hier davon, dass der Überwiegende Anteil der Fotografen auf den Konzerten mittlerweile keine Angestellten, sondern Freie sind) und im Sinne des Lesers über das Ereignis zu berichten.
Sie beschränken sie Dauer, sie schreiben vor wo man sich hin zu stellen hat, welche Brennweite man benutzen muss, was man fotografieren darf und was nicht, legen einem nicht rechtskonforme, oftmals fremdsprachige Verträge beim Eintritt vor, die man unterzeichnen muss um herein gelassen zu werden. Sie schreiben in den Verträgen so Dinge wie
. Und von solcherlei Dingen wimmeln die Verträge. Die Freien sind gezwungen das zu unterschreiben, sonst lässt man sie nicht rein. Unterschreiben sie nicht, kommen ohne Bilder zurück, gibt es Ärger mit dem Verlag. Konzertberichterstattung macht nicht nur keinen Spaß mehr, man ist froh wenn der Kelch an einem Vorübergeht und man nicht hin geschickt wird. Die Journalistenverbände tun noch viel zu wenig für die Berichterstatter. Erst wenn selbst dpa passen muss, weil selbst die keine Brennweiten mehr auffahren können um bei den vorgeschriebenen Standorten der Fotografen am anderen Ende der Halle noch eine Bühnentotale aufnehmen zu können, wird plötzlich von allen Seiten boykottiert (siehe Robbie Williams). Für die Journalisten ist der Konzertbesuch bei weitem anders als ein Vorposter schrieb kein Vergnügen zu einem Konzert geschickt zu werden. Es ist im Redaktionsalltag eher der worst case.
@Jan:
Welche Konzerte sind das bzw. gehe ich auf die falschen Konzerte?
Ich war schon desöfteren bei Konzerten akkreditiert, wo es hieß: "3 Lieder Bilder machen, dann raus da!" (den Sinn/Unsinn überhaupt davon kann man schon diskutieren), aber ich musste nie – ich wiederhole: Nie! – meine Ausrüstung abgegeben, zum Auto bringen oder sonstwas! Man hat halt sein Zeug verpackt und stand dann irgendwo an der Seite rum, hat vielleicht noch versucht ein wenig Publikum zu fotografieren und ansonsten war halt das "knipsen" für den Akt abgeschlossen!
@bombjack:
Das mit der Kunstfreiheit wurde schon beantwortet.
Weiß nur nicht mehr von wem, könnte aber von der Leyen gewesen sein:
"Kinderpornografie kann niemals Kunst sein!"
aha.
Und was ist nochmal… ach, vergesst die Frage…
Irgendwann kommen neue Gesetze raus und dann werden Verbände besorgter Eltern von den Kirchen fordern, die nackten Putten von der Wand zu schlagen oder ihnen zumindestens was anzuziehen.- "Aber das ist doch Kunst!?" "Nö"
"Und warum nicht?" "Weil wir das so sagen."
"Aber…" "Und außerdem stellen SIE seeehr viele Fragen…-
das ist schon ziemlich verdächtig…"
Als ich von den Bildjournalisten und Silbermond las, dachte ich sofort an BILD-Journalisten.
@Redefreiheit: Offensichtlich willst du aber auch Geld verdienen und zwar durch die Künstler. Wenn man ein Problem mit den Bedingungen hat, muss man keine Geschäfte miteinander machen. Nennt sich das nicht Vertragsfreiheit? Inwiefern sich die Künstler vermarkten wollen und dazu noch das Personal und die Wege der Holzpresse in Anspruch nehmen wollen, sollte man doch ihnen selbst überlassen.