Keine Menschen zweiter Klasse
Menschen zweiter Klasse gibt es nicht. Darf es nicht geben. Auch wenn manche es gerne anders hätten – vor allem, wenn es um verurteilte Straftäter geht. Solche Leute sitzen auch in verantwortlicher Stelle. In Strafvollstreckungskammern an den Landgerichten. Aber auch weiter oben, in den Senaten der Oberlandesgerichte. Das Bundesverfassungsgericht hatte, wie so oft in der Vergangenheit, mal wieder Gelegenheit, diesen Juristen die Bedeutung der Menschenwürde im Rechtsstaat vor Augen zu führen. Die Ansage lautet so:
Die von Art. 1 Abs. 1 GG geforderte Achtung der Würde, die jedem Menschen unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung, seinen Verdiensten oder der Schuld, die er auf sich geladen hat, allein aufgrund seines Personseins zukommt, verbietet es grundsätzlich, Gefangene grob unhygienischen und widerlichen Haftraumbedingungen auszusetzen.
Die Richter mussten sich mit der Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen beschäftigen, der mehrmals längere Zeit in Transporträumen untergebracht war, die voll mit menschenverachtenden, teilweise sogar strafbaren Schmierereien waren; die Wände waren kotverschmiert und mit Urin vollgesogen.
Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich klar, Häftlinge müssten sich, so wörtlich, weder “physischem noch verbalem Kot” aussetzen lassen. Ob die Situation, was naheliegt, von anderen Häftlingen verursacht sein, spiele keine Rolle. Natürlich sei im Strafvollzug kein perfekter Schutz vor Widerwärtigkeiten zu erreichen. Die Justiz müsse jedoch alle ihr zumutbaren Möglichkeiten ausschöpfen, um solche Zustände zu verhindern.
Im vorliegenden Fall hatte das Verfassungsgericht offenbar wenig Zweifel, dass sich der desaströse Zustand der Transporträume aus einer langjährigen Untätigkeit der Behörden ergab.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Juli 2010, 2 BvR 1023/08
Wie viele Anwälte gibt es eigentlich, die solche Klagen vor dem BVG einreichen und sich auch noch vom Bürger 2. Klasse bezahlen lassen?
Hätten die deutschen Bürger der 2. Klasse genügend Geld um solche Prozesse zu führen, würden wir jeden Tag ein solches Urteil lesen können.
Als ich die Überschrift "Keine Menschen zweiter Klasse" gelesen habe dachte ich zunächst an Hartz-IV-Empfänger. Diese werden nämlich auch von manchen Entscheidungsträgern gerne als Menschen zweiter Klasse behandelt.
Mit was für einem Unsinn die Gerichte belästigt werden. Gefangene wurden über Jahrhunderte in Löcher gestopft und heute soll das alles furchtbar böse sein? Warum schützt man immer irgendwelche verrückten Täter?! Wahnsinn. Ich finde das krank. Europäische Knäste sind wahre Luxusherbergen.
@2
In diesem Staat haben doch mittlerweile Tiere mehr Rechte als Hartz-IV-Empfänger. Von 2. Klasse träumt doch schon so mancher Hartz-IV-Empfänger.
Wie viele Hartz-IV-Empfänger scheitern an einem Amtsgericht und haben danach keine Möglichkeit, sich durch alle Instanzen zu kämpfen, um ein paar Euros mehr zu bekommen?
Schöne Worte die der "gesellschaftlichen" Realität diametral entgegenstehen. So es den noch eine Gesellschaft gibt bei der derzeitigen jeder gegen jeden Mentalität. Atomkerne können wir spalten, auf den Mond fliegen aber in Ethische Hinsicht ist der überwiegende Teil der Zeitgenossen seit den Zeiten des Neandertaler keinen Millimeter vorwärts gekommen. Incl. Anwälten Richtern und allen voran die sg. "Säulen der Gesellschaft". Und wundert sich dann über den Zustand dieses Planeten.. .
Bitte weitergehen… unter Punkt 3 gibt es nur einen Troll zu betrachten. Bitte nicht füttern.
@ Fincut
*Sarkasmus* Ja klar, und Dieben hacken wir die Hände ab, so wie früher. Oder Hexen und Ketzer hängen wir vor der Kirche des Dorfes auf und ziehen ihnen die Haut vom lebendigen Leibe ab. Achja und Hexen verbrennen wir sofort! *Sarkasmus*
Damals war damals und heute ist heute. Und wir sollten froh sein, dass es die Grundgesetze gibt und ja, auch Verbrecher haben ein Recht darauf, wie ein Mensch behandelt zu werden. Das heißt noch lange nicht, dass seine Taten gut waren.
Zum Glück wissen das viele Leute, sonst würde die Welt zu Grunde gehen…
@Fincut:
Zeit für deine Tabletten.
Oh man – das ist schlimmer als im Kindergarten/Grundschule. Da, wo das Elternhaus versagt hat, müssen Kindergärten/Grundschulen die Erziehung von Selbstverstäbdlichkeiten nacherfüllen, während sie dabei natzürlich nichts richtig, zu wenig oder zuviel tun.
Kennt man ja: da wird dem Kind das Spielzeug weggenommen und auf die vereinbarten Regeln verwiesen, schon fängt es an zu nörgeln und spielt aus Trotz weiter (Filmverbot friedlicher Demos, Vorratsdatenspeicherung, …).
Und die Erzieher werden natürlich kritisiert, beschimpft und beleidigt (wie das BVerfG von Schäuble, Polizeioberen & Co).
@Fincut:
Jemand der im Knast sitzt, kommt auch irgendwann wieder raus und gliedert sich im besten Fall in die Gesellschaft sein. Da arbeitet es nicht gerade für sich, wenn er im Knast mies behandelt wurde. Das fällt am Ende auf die Gesellschaft zurück. Und kotverschmierte und mit Urin vollgesogenene Wände sind menschenverachtend. Daran habe ich keinen Zweifel.
Lieber Fincut, vielleicht sollten dir mal die ganzen Kommentatoren vom Lawblog in die Wohnung sch**ssen und in die Ecken urinieren. Dann weißt du mal, wie nett so was ist.
@bigobelix:
Ich sehe, du warst schonmal im Knast. Wegen welchen Straftaten?
Und nun kann sich der Strafgefangene den Beschluss des BVerfG einrahmen lassen, nochmal in gehöriger Arroganz vorm LG Hildesheim auftreten und danach?
Die Justiz in Niedesachsen wird einen Teufel tun und die Zustände ändern, Warum auch? Es gibt ja kein spürbares Schmerzensgeld, keine andere Strafe oder sonst etwas.
Alle Hafträume (in realitas Kerker), bei denen bereits gerichtlich festgestellt wurde, dass sie gegen die Menschenwürde verstoßen, existieren ja auch weiter und werden weiter belegt.
Diese Verfahren reihen sich in die fehlende Kultur der Rechtschaffenheit im Strafvollzug ein.
Und? Konsequenzen?
Ich bin absolut begeistert!
Nach gut dreieinhalb Jahren hat er jetzt schriftlich, daß man ihn nicht in beschissene (im wahrsten Sinne des Wortes) Zellen sperren darf! Das zeigt, wie gut unser Rechtsstaat funktioniert.
Früher habe ich nämlich immer geglaubt, man bräuchte mindestens fünf Jahre.
Ich schäme mich, aus Niedersachsen zu kommen! Pfui Deibel!
@Fincut: Was für ein krankes Hirn Sie sind! Viele Millionen Menschen mussten sterben und leiden, damit es die heutigen (Grund-)Gesetze gibt, die auch für solch widerwärtige Gestalten wie Sie gelten. Sie waren nie in einem Gefängnis, deshalb können Sie so reden.
@fernetpunker:
Ich bin überhaupt kein Gehirn. Ich habe nur kein Mitleid mit dem Gesindel, welches in den 3*-Anlagen (sog. "Gefängniss") auf meine Rechnung verköstigt wird.
@Kampfschmuser:
Ich glaube nicht mehr an das Märchen der Resozialisierung. Wer asozial ist, der bleibt es idR auch. Und der muss dann halt auch mal in einem Raum verbleiben, in dem es etwas streng riecht.
Übrigens sind die Wände am Hauptbahnhof in Hamburg auch mit Urin vollgesogen und stinken, habe ich Anspruch auf einen neuen Bahnhof?
@ Fincut
Der kleine Unterschied:
Sie sind nicht gezwungen, sich an diesem Ort aufzuhalten, Ihnen steht es frei woanders hinzugehen.
Resozialisierung hin oder her, das was uns hauptsächlich vom finsteren Mittelalter unterscheiden SOLLTE, ist unser Verständnis für Menschenrechte. Manche haben das leider noch nicht begriffen.
Aber kein Problem, wenn Sie den "alten Zeiten" nachtrauern: ich bin mir sicher, Sie gäben einen herrlichen Bauern im Feudalsystem ab. Ius primae noctis inklusive, auch Folter muss schon sein, denn Ihr Verhalten war nicht vermutlich nicht immer sehr christlich. Vermutlich reicht übrigens aus, da wir ja wieder im finsteren Mittelalter sind.
Abgesehen davon, haben selbst die grausamen Strafen im Mittelalter nichts bewirkt. Und die waren um einiges schlimmer als urinverseuchte Orte.
Ein Erziehungseffekt wäre hier also auch nicht zu erwarten.
Bleibt als Motiv für die Akzeptanz solcher Umstände nur das Gefühl "dem muss es dreckig gehen, der hat etwas angestellt". Aber vorsicht: Was gesellschaftlich akzeptabel ist entscheiden nicht Sie, sondern die Gesellschaft dreht sich wie ein Fähnchen im Wind. Halten Sie sich selbst für Rechtschaffen könnte es sein, dass schon morgen Ihr Nachbar ganz anderer Meinung ist.
Genau deshalb haben wir Menschenrechte: Sie (sollten) unveräusserlich sein, davon profitieren letztenendes auch Sie.
@Fincut:
Ich hoffe, bei Ihrer These gehen Sie nicht von Ihrer eigenen persönlichen Entwicklung aus, für die Ihre Äußerungen ja ein anschauliches Beispiel sind.
Ich bin fest davon überzeugt, dass auch Sie eines Tages in der Lage sein werden, Ihren Kulturpessismisus abzulegen und einzusehen, dass uns eine "Zahn-um-Zahn"-Politik menschlich nicht weiterbringt.
Ein Häftling hat in Deutschland wenigstens Rechte.
Das ist gut so !!
Ein Kranker hat in Deutschland keine Rechte. Er wird gern mal 6 Monate in ein 4-Bett-Zimmer gesperrt, mir Völkerwanderungen fremder Menschen in seinem Zimmer (Besucher). Er darf sich rund um die Uhr anderer KRanker erfreuen, incl. jammernder Schmerzpatienten, Schnarcher, Schmatzer und Co. Gern wird mal sein Intimsphäre öffentlich vor dem Bett besprochen (Visite) .. und wenn er oder der Nachbar sein Bett braun macht, tja, dann gibt es eine öffentliche Waschung.
Danke schön, wenn ich bettlägerig werde, bringe ich vorher schnell einen um.
@ U.V.
Welch unglaublicher Demagoge muss man eigentlich sein, um als verständiger Rechtsanwalt das betreffende Urteil des BVerfG zu lesen und zu einer solchen sinnentstellenden und infarmen Aussage zu kommen.
Die Gerichte, deren Entscheidungen aufgehoben worden sind, haben NICHT in der Sache entschieden. Sondern den Antrag bzw. die Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen.
Das BVerfG hat auch KEINEN Verstoß der gerichtlichen Entscheidungen gegen Art. 1 Abs. 1 GG festgestellt, sondern "lediglich" einen Vertsoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG.
Wie man bei der Sachlage zu der Erkenntnis kommen kann, die entscheidenen Richter würden verurteilte Straftäter als Menschen 2. Klasse ansehen, ist nicht nachzuvollziehen.
Dass die Rechtsmittel des Betroffenen ursprünglich mit fadenscheinigen formalen Argumenten abgebügelt worden sind, macht es eher noch schlimmer.
"Ich finde das krank. Europäische Knäste sind wahre Luxusherbergen."
Dann solltest Du mal einen deutschen Knast von innen ansehen. Insbesondere die verbreiteten Altbauten aus der Jahrhundertwende und insbesondere die so genannten Transportzellen.
Weiter solltest Du mal Dein Gehirn anstrengen: Das gesamte System im Knast ist abseits aller schönen oder weniger schönen Strafvollzugsgesetze darauf getrimmt die Gefangenen zu entrechten und zu entwürdigen. Anders gesagt: Genau das, was oft genug schon dazu führte dass die Gefangenen kriminell wurden wird im Knast weiter praktiziert und forciert, denn was Du oben schreibst ist auch die "Rechtsauffassung" vieler Leiter, mancher Mitarbeiter und leider auch vieler Richter an Strafvollstreckungskammern.
Ich selbst habe im Rahmen einer Zivilhaft erlebt wie rechtswidrig und wie arrogant diese "Justizorgane" handeln und wie dreist so genannte Richter – ich nenne die Strafvollstreckungskammer am LG Fulda – das Recht beugen. Die Gefangenen lernen: Wer das Recht bricht hat Vorteile. Ich selbst habe mich also davon überzeugt, dass die Zustände in deutschen Knästen einer Resozialisierung absolut entgegen stehen, zu einer Dissozialiserung und damit zu weiteren Straftaten führen, denn wer so behandelt wird, der erkennt im Staat nichts anderes als einen Feind, der lernt, dass ein Verhalten im Rahmen der Rechtsordnung gar nichts einbringt und dass nicht mal diejenigen sich an Recht und Gesetz halten, die diese durchsetzen sollen.
Lieber Sebastian C.
Ich bin kein Jurist aber dem Pressetext des Bundesverfassungsgericht kann man ganz deutlich entnehmen, dass sich das Verfassungsgericht auf Artikel 1. des GG beruft:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-056.html
Viele Grüße
@Udo Vetter:
Das müssen Sie mir jetzt aber näher erklären. Weshalb wird die Sache noch schlimmer?
Aus welchen Formulierungen der zugrunde liegenden Entscheidungen entnehmen Sie jetzt genau, dass die Richter verurteilte Straftäter für Menschen 2. Klasse halten?
Wer einen solch schweren Vorwurf erhebt, sollte das auch substantiiert begründen können.
Benennen Sie mir bitte genau die Passagen der Entscheidungen, aus denen Sie diesen Rückschluss ziehen.
@Alex:
Wegen unterlassener Verwendung des Genitivs..
@Fincut
Ich hab mal ne Nacht auf dem Hauptbahnhof hh geschlafen, weil ich den Anschlusszug nicht gekriegt hab. Ich hab keine uringetränkten Wände gesehen / gerochen, nur viele Schnorrer.
Auf den Rest deines Geredes gehe ich nicht ein. Rechten, populistischen Unsinn verzapfen eben Menschen, die Glück hatten – und nicht in der Lage sind, sich in andere Menschen zu versetzen, denen eben jenes Glück nicht gesonnen ist.
@Christian:
Naja, ein Idiot halt. Aber auch Idioten duerfen Ihre bescheuerte Meinung haben. Das muss erlaubt sein.
Ich finde es immer wieder interessant, wie viele Menschen es gibt, welche meinen, dass der Freiheitsentzug "nicht Strafe genug" ist, sondern auch solche Dinge wie Unterbringung in schmutzigen Zellen, Gefangenenvergewaltigung, etc. gutheißen, nach dem Motto, dass dies eben zur Gefängnisstrafe dazu gehöre. Under Fincut ist dabei hier wahrlich kein Einzelfall, leider…
Was ich nicht verstehe: hätte ich jahrelang solche Texte an meinen Wänden zuhause (nicht zu vergessen die 4205 Hakenkreuze) und würde regelmäßig Besuch bekommen, der sich das ansieht, dann würde ich auch ungestraft davon kommen? Niemand würde das kümmern, keiner würde was unternehmen?
Und für mich als Mensch 1. Klasse, wäre das nicht Körperverletzung, wenn ich stunden/tagelang in einem versifften, stinkenden, kotverschmierten (=krankheitserregenden) Raum zubringen müsste?
Ach, ich vergaß: lieber wird gegen Lehrerinnen ermittelt, die ihren Schülerinnen ein paar Sekunden den nackten Rücken gezeigt hat.
Wunderbar ist dazu die Tagesschau-Meldung von gestern, 20 Uhr (zu finden auf Tagesschau.de). Dort wird behauptet, das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, eine solche Unterbringung sei immer unzumutbar und verstoße gegen die Menschenwürde. Tatsächlich hat sich das Bundesverfassungsgericht dazu im vorliegenden Fall nicht ganz so deutlich geäußert. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass ein behaupteter Verstoß gegen die Menschenwürde – wenn er zudem noch naheliegt, wie im vorliegenden Fall – ein Feststellungsinteresse begründet. Nicht mehr, nicht weniger. Ob im konkreten Fall tatsächlich gegen die Menschenwürde verstoßen wurde, ist unklar. Deswegen wurde der Fall an das Landgericht zurückverwiesen.
Wobei das Bundesverfassungsgericht für seine Verhältnisse schon deutliche Worte gefunden hat. Nur hat es eben nichts entschieden außer, dass ein Verstoß gegen das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vorliegt.
@Begeisterter: Kann noch kommen. Er hat es nicht schriftlich, dass man ihn nicht in solche Räume sperren darf. Er hat nur schriftlich, dass ein Gericht auch nachdem er aus einer Zelle wieder draußen ist auf Antrag entscheiden muss, ob man ihn im konkreten Fall in so eine Zelle sperren durfte oder nicht. Sprich: Er muss mit dem Beschluss noch zum Landgericht dackeln und deren Entscheidung abwarten ;)
In Norwegen ist man diesbezüglich schon viel weiter, wie man letzte Woche im Weltspiegel sehen konnte: http://www.daserste.de/weltspiegel/beitrag_dyn~uid,qdl4p9tw0jk6zlp2~cm.asp
Und die Rückfallquoten scheinen ihnen Recht zu geben.
In den 80ern stand in diesen Transportzellen überall der Spruch : Ob sie dich lieben oder hassen, einmal müssen sie dich entlassen. Gegen diesen Spruch wird es seitens der Knackis sicher keine Einwände geben. Übrigens erinnere ich Hannover als, nun ja, etwas archaischen Knast. Scheint sich in kleinen 30 Jahren nicht viel verändert zu haben.
Kein Wunder, dass heute 19 Jährige mit 25 Vorstrafen im Register weiter auf offener Straße prügeln können, so viele Gutmenschen wie es augenscheinlich in Deutschland gibt :(
Ihr kommt immer mit den Rechten, die jeder hat, aber nie erwähnt Ihr die Pflichten, die eine Gesellschaft zwangsläufig fordern muss. Die Menschen in den Gefängnissen haben Ihre Pflichten bewusst, aktiv missachtet und anderen damit Schaden zugefügt.
Warum wird das immer vergessen?! Eine Strafe muss auch quälen, sonst ist es keine Straf. Wo sonst würde sich eine Zelle von einer Hartz IV-Bude unterscheiden?
Ich bin gegen Körperstrafen, aber Unbequemlichkeit gehört für mich in jeden Knast. Dazu gehört, dass es auch mal müffelt oder dumme Sätze an den Wänden stehen. Sieht auf vielen öffentlichen Klos nicht anders aus.
@Fincut:
Man sollte nicht unbedingt von sich auf andere schließen……
Ich fühle mich auch als Mensch zweiter Klasse. Wer nicht arbeitet, bekommt zur Belohnung Hartz4 oder sonstige staatliche Transferleistungen. Knackis bekommen freie Kost und Unterkunft. Als hart arbeitender Mensch hingegen bekommt man nichts, sondern muß zahlen und wird durch die Bürokratie (z.B. Finanzamt) geradezu gequält.
Wenn man mal offensichtliche Ironie und Sarkasmus in o.g. Sätzen beiseite lässt, dann erkennt die Boshaftigkeit der Wahrheit darin. Bitte mal nachdenken!
@UV
"Solche Leute sitzen auch in verantwortlicher Stelle. In Strafvollstreckungskammern an den Landgerichten. Aber auch weiter oben, in den Senaten der Oberlandesgerichte."
Jetzt wird's ja interessant, dachte ich beim ersten Lesen: verurteilte Straftäter sitzen an verantwortlicher Stelle, in Strafvollstreckungskammern, Landgerichten, etc.
War dann leider doch nicht so…
@Fincut:
Eine Haftstrafe soll nicht quãlen sondern bestrafen.
@ U.V.
Bekomme ich noch eine Antwort auf meine Frage oder hüllen Sie sich weiterhin in Schweigen?
Nochmal:
Aus welchen tatsächlichen Anhaltspunkten schließen Sie, dass die zu den Entscheidungen der Vorinstanzen berufenen Richter verurteilte Straftäter für Menschen 2. Klasse halten?
@Sebastian C.
Ausgehend davon, dass der Kläger hier angeprangert hat, er hätte in Scheisse gesessen und dies direkt abgewiegelt wurde, würde ich das als ein interessantes Statement sehen in diese Richtung, Direktheit wenig von Nöten.
Ausser natürlich, die Richter sehen auch gerne Nichtstraftäter, die sich im Urin und Kot anderer Menschen wälzen. Dann… ja dann sehen sie alle als gleich an. Glaube ich aber nicht.
@SILen(e:
Ohne Qual keine Strafe.
Was zu Henker ist eigentlich eine "Transportzelle"?
Und wie kommt es, daß ich hier die Einzige zu sein scheine, die sich das fragt?
Sollten etwa sämtliche meiner werten Vorkommentatoren schon einschlägige Transportzellenerfahrungen gesammelt haben ;-)?
Mit der simplen Beachtung des Postings Nr. 6 hätten sich viele hier einige Energie ersparen können.
<
Irgendwann wird sich Netikette wieder durchsetzen…
(and while I'm dreaming: I want a pony!)
°)))o><
(da fehlte doch noch was)
@Fincut: Immer langsam. Es heisst Strafe und nicht Qual. Wir verhängen Strafen – wir qäulen nicht. Aus gutem Grund ist Folter in zivilisierten Ländern verboten.
Ich gebe Ihnen Recht, eine Straffe muss strafen. Aber das tut sie zur genüge, wenn man sie so ausführt, wie es im Gesetz steht. Man muss nicht Folter zur Strafe hinzufügen.
Ich bin beileibe kein Gutmensch. Und ich bin dafür, dass wir konsequent durchgreifen, wenn sich jemand daneben benimmt. Aber ich bin vehement gegen menschenunwürdige Haftbedingungen. Denn die Menschenwürde ist was sie ist. Viele Maulhelden reden gerne davon, dass sie mit ihren Steuermitteln das nicht zahlen wollen. Ich zahle gerne dafür dass alle Menschen menschenwürdig (nicht larifari!) in Deutschland behandelt werden, denn das differenziert uns von Unrechtsstaaten.
Aber Hallo! Soll man die normalen Täter etwa auch noch schützen?!
Das ginge denn doch entschieden zu weit.
Mift, da fehlt das Zitat.
Ich bezog mich auf den Satz:
"Warum schützt man immer irgendwelche verrückten Täter?!"
Das es Menschen zweiter Klasse gibt kannst du in jedem Krankenhaus oder in jeder Arztpraxis deiner Wahl überprüfen. Noch mehr als Klassifizierung von Menschen hasse ich Heuchelei.
@Alter Mann: Den Troll zu füttern kann nicht nur für Troll und Zuschauer spaßig sein, sondern auch für den aktiven Teilnehmer. :) Im englischen Sprachraum spricht man da, glaube ich, von "Circle Jerk".
Menschen 2. Klasse mag es nicht geben. Dafür gibt es mehr als genug Anwälte zweiter Klasse.
Dass das BVerfG eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz festgestellt hat und keine der Menschenwürde, haben sie wohl geflissentlich übersehen.
Klingt ja auch viel besser, wenn man den Juristen erster Klasse eine Menschenwürdeverletzung unterstellen kann.
Schließlich muss ja irgendwas faul sein mit Juristen, die nicht als kläglicher Einzelanwalt enden.
@Fincut: Woher wissen Sie, dass es sich hierbei um einen verrückten Täter handelt?
Und welchen Knast meinen Sie bitte? Werden Sie dochmal konrekt und sagen Sie, welchen Knast Sie besucht haben und zu diesem Urteil gekommen sind. Da bin ich doch sehr gespannt. Alle deutschen Knäste, die ich von innen gesehen habe, haben mich das Gruseln gelehrt.
@Sebastian C.:
Der feine Herr Vetter antwortet und diskutiert grundsaetzlich nicht mit Kommentatoren. Es geht im nur darum eine Meinung in den Raum zu stellen.
@Sebastian:
Ich bin auch gegen Folter, schrieb ich auch deutlich. Beschmierte Wände und stickige Luft für drei Tage sind aber nicht FOLTER, entschuldigung bitte.
Und natürlich muss eine Strafe quälen. Das ist doch der Aspekt einer jeden Strafe, ob Taschengeldentzug oder "Lebenslänglich".
@jan:
Wir haben vor ca. 10 Jahren mal mit der Schule Santa Fu besucht, ansonsten kenne ich Gefängnisse aus Dokus wie "24 Stunden" etc.
Ich bin überzeugt, ein Knast muss ein Loch sein, es ist geradezu erforderlich, dass in einem Knast alptraumhafte Zustände herrschen. Nur dann ist es dort schlimmer als das normale Leben im Libanon etc. und die Gewohnheitsverbrecher haben nur dann etwas zu befürchten.
Momentan gehen die lächelnd in den Lnast, machen ein paar Jahre Urlaub und rauben dann weiter wie eh und je.
@ich:
Es ist ja höchst ehrenwert, wenn sich das BVerfG um die Menschenwürde der Strafgefangenen sorgt.
Noch ehrenwerter wäre es allerdings, wenn pflegebedürftigen Senioren die keine 7000 EUR im Monat für eine Seniorenresidenz aufbringen können, die gleiche Sorge zuteil würde.
Die sollten sich in der Tat bei Zeiten überlegen, ob es nicht besser für sie ist, wenn sie jemanden ermorden, sobald sich die Abschiebung in ein Pflegeheim abzeichnet.
@Udo Vetter:
Bei Hartz4 Empfängern und finanzschwachen Kriminalitätsopfern ist das gängige Praxis. Ausnahmen bestätigen die Regel.
@Fincut: Wie viele Strafgefangene kennst du denn so?
Schlimme Zustände in Gefängnissen schrecken ab. Klar. Genauso wie die Todesstrafe erwiesenermaßen abschreckend wirkt oder höhere Strafandrohungen die Verbrechensrate signifikant senken. Das ist wohl auch der Grund dafür, warum in den USA so wenig Verbrechen begangen werden…
Mal ganz abgesehen davon, dass kaum einer "lächelnd in den Knast geht".Freiheitsentzug ist auch unter humanen Umständen (saubere Zelle) nicht grade toll…
Deine Überzeugung in allen Ehren. Aber basiert die auch auf irgendwelchen Fakten?
26. Sebastian C.:
Zitat aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:
"Die Verfassungsbeschwerde betrifft den fachgerichtlichen Rechtsschutz gegen die kurzzeitige Unterbringung eines Strafgefangenen in einem mit gewaltverherrlichenden rassistischen Schmierereien versehenen Haftraum …
Der Beschwerdeführer hatte einen Sachverhalt vorgetragen, nach dem weder eine gravierende Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 Satz 1 sowie – unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes – Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG noch die Möglichkeit einer Verletzung seiner Menschenwürde durch die Bedingungen der Haftraumunterbringung von der Hand zu weisen waren."
In Anschluss daran stellt das Gericht fest, dass es verboten ist,
"Gefangene grob unhygienischen und widerlichen Haftraumbedingungen auszusetzen".
Unter diesen Umständen durften die Fachgerichte den Antrag und die Rechtsbeschwerde nie und nimmer aus formalen Gründen als unzulässig zurückweisen. Die scharfen Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts sprechen für sich. Das ist kein Ruhmesblatt für das LG bzw. das OLG.
@Fincut:
Nein das muss sie nicht. Und das soll sie auch nicht weil es erstens unmenschlich ist und 2. auch viel weniger wirkt.
Man ich hoffe du hast keine Kinder.
@RA B. Faßbender:
Das ist schlichtweg unsinn. Hätte der Bf. seinen Antrag beim LG nur telefonisch vorgebracht oder die Rechtsbeschwerde verfristet eingelegt, wäre der Antrag auf gerichtliche Entscheidung bzw. die Rechtsbeschwerde ebenfalls aus FORMALEN Gründen zurückgewiesen bzw. verworfen worden. Und das zu Recht.
Dass das LG die in Betracht kommenden Feststellungsinteressen nicht ausschöpfend geprüft hat, ist zwar in der Tat kein "Ruhmesblatt", aber darum geht es hier nicht. Vielmehr geht es um den von Herrn Rechtsanwalt Vetter erhobenen schweren Vorwurf, die Mitglieder der jeweiligen Spruchkörper würden verurteilte Straftäter für Menschen 2. Klasse halten.
Dieser Rückschluss bedarf doch wohl einer Erläuterung. Bisher ist es nur eine unsubstantiirt vorgetragene verleumderische Behauptung.
@ U.V.
Ich warte im Übrigen immer noch auf eine Antwort von Ihnen. Ist mit einer solchen noch zu rechnen?
"Hätte der Bf. seinen Antrag beim LG nur telefonisch vorgebracht oder die Rechtsbeschwerde verfristet eingelegt, wäre der Antrag auf gerichtliche Entscheidung bzw. die Rechtsbeschwerde ebenfalls aus FORMALEN Gründen zurückgewiesen bzw. verworfen worden."
Davon ist im vorliegenden Fall nicht auszugehen, bitte keine Schverhaltsquetsche!
mit der energie, die fincut uns hier verschwenden lässt, könnten moderne ingenieure sicher mehrere straßenblocks beheizen. der weiß ja nicht, wovon er redet. strafe soll quälen. weiß der überhaupt, was die beiden worte bedeuten?
lieblingswitz am rande:
sagt der masochist zum sadisten: "quäl mich!"
sagt der sadist: "nä."
.~.
@RA B. Faßbender:
Sie schrieben, dass die Fachgerichte "NIE und NIMMER" den Antrag aus "FORMALEN Gründen" hätten zurückweisen dürfen. Das ist unsinn. Und dies habe ich Ihnen versucht durch zwei Beispiele zu erklären.
Was das jetzt mit Sachverhaltsquetsche zu tun haben soll, ist nicht wirklich nachvollziehbar.
Sebastian C.:
Trotz der Formulierung "Nie und Nimmer" spreche ich von dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall. Sie beziehen sich auf hypothetische Konstellationen. Wenn Sie im luftleeren Raum diskutieren wollen, meinetwegen.
@RA B. Faßbender:
Es geht wohl eher um die Formulierung "Nie und Nimmer aus formalen Gründen".
So wie Sie sich nun verstanden wissen wollen, hätten wohl Formulierungen wie "in dem vorliegenden Fall" oder "mangels Festellungsinteresse" näher gelegen. Aber schwamm drüber.
Zu der eigentlichen Kernfrage, wie man vorliegend zu der Schlussfolgerung gelangen kann, dass die Mitglieder der jeweiligen Spruchkörper verurteilte Straftäter Menschen 2. Klasse sind, haben Sie im Übrigen bisher in keinem Ihrer Kommentare Stellung genommen.
Das ist aber das einzige was mich ernsthaft interessiert.
@ 19.
Es zwingt diese Leute auch niemand, kriminell zu werden und Verbrechen zu begehen, die nun einmal mit Knast geahndet werden.
Sorry, aber auch mein Mitleid hält sich aus diesem Grund doch arg in Grenzen.
lol. Der RA Faßbender scheint zu glauben, wenn man nur ganz dolle Recht hat, könne eine Klage nicht unzulässig sein.
Und das ist, wie Sebastian C. schon bemerkt, natürlich Unsinn.
66. Sebastian C.:
Sie haben mich von Anfang an genau verstanden; in Ihrem Post 61 zitieren Sie mich korrekt:
"Unter diesen Umständen durften die Fachgerichte den Antrag und die Rechtsbeschwerde nie und nimmer aus formalen Gründen als unzulässig zurückweisen."
Unter 66. heißt es dann nur noch verkürzt:
"Nie und Nimmer aus formalen Gründen".
Ich habe mich also eindeutig auf die Umstände des konkreten Falles bezogen und darf Sie freundlich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht anmerkt, dass "der Beschwerdeführer … fristgemäß … Rechtsbeschwerde eingelegt" hatte. Hätte ich auch diesen Umstand in meinem ersten Post erwähnen sollen oder können Sie die Entscheidung auch selbst lesen?
Was Ihre Kernfrage angeht:
Ich als vorsichtiger Zivilist finde, das war kein Ruhmesblatt für die Instanzgerichte und habe das hinreichend begründet. Die Strafrechtler sind da etwas temperamentvoller, siehe Herr Vetter oder auch Herr Burhoff hier:
http://blog.strafrecht-online.de/2010/07/im-wahrsten-sinne-des-wortes-das-ist-eine-sauerei-oder-zumindest-ein-starkes-stueck/
Das sind alles zulässige Meinungsäußerungen, was denn sonst?
@RA B. Faßbender:
Die Formulierung "unter diesen Umständen" bezog sich in ihrem Kommentar #66 wohl eindeutig auf den unmittelbar davorstehnden Text. Dort führen Sie aber nur die behauptete Grundrechtsverletzung des Bf. aus. Aber wie gesagt Schwamm drüber.
Und Btw: Herr Burhoff kritisiert zwar auch die Entscheidung. Den polemischen Vorwurf die zur Entscheidung berufenen Richter würden verurteilte Straftäter für Menschen 2. Klasse halten findet man dort aber nicht. Dies stellt einen persönlichen Angriff auf die betroffenen Richter dar. Und
um zu diesem Schluss zu kommen, gab Herr Vetter zudem das gesamte Urteil sinentstellend wieder, indem er suggerierte, dass das BVerfG einen Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG festgestellt hätte. Dem ist aber nicht so.
Und meine Frage beantwortet Ihr Statement immer noch nicht. Zur Errinnerung:
Aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkten schließen Sie, Herr Vetter, dass die zu den Entscheidungen der Vorinstanzen berufenen Richter verurteilte Straftäter für Menschen 2. Klasse halten? – Das war die Frage.
Darauf habe ich bisher, auch von Ihnen noch keine Antwort erhalten. Aber keine Antwort ist in dem Fall auch eine Antwort.Es scheint nämlich, dass diese Behauptung gar nicht zu substantiiren ist, sondern sich nur in billiger Polemik erschöpft.
Ich lasse mich aber nach wie vor von einer Begründung, auch von Herrn Vetter persönlich, eines besseren belehren.
@Karpatenhund: War ja klar, daß hier wieder der Blödsinn kommt von wegen "Todesstrafe schreckt nicht ab, siehe USA". Tatsache ist doch, daß niemand weiß wie die Kriminalität dort ohne diese Abschreckung aussehen würde. Vielleicht wäre alles noch viel schlimmer. Und es hilft auch nicht blind die Staaten mit und ohne Todesstrafe zu vergleichen, da dabei die – wesentlichen – gesellschaftlichen Ursachen für Krininalität, welche von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich sind, völlig ausgeblendet werden.
Passend dazu auch der erste Link in der aktuellen Linksammlung: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/07/31/links-532/
==> http://www.daserste.de/weltspiegel/beitrag_dyn~uid,qdl4p9tw0jk6zlp2~cm.asp
(Schnell noch lesen/ansehen, ehe es dank des Medienstaatsvertrages ins Nirvana verschwindet!)
Es ist nicht ganz nachvollziehbar, was RA Faßbender eigentlich sagen will.
Wenn er nur mal anmerken wollte, dass das LG keine Glanzleistung vollbracht hat (womit er sich jetzt rauszureden versucht), dann hätte er das einfach so mitteilen können.
Stattdessen spricht er mit seinem Kommentar aber direkt Sebastian C. an, der ausdrücklich gefragt hat, wo vom BVerfG eine Menschenwürdeverletzung festgestellt wurde.
Das lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass RA Faßbender irgendwo im Beschluss was von Menschenwürde gelesen hat aber nicht verstanden hat, worum es eigentlich ging.
@Scharnold: Tatsache ist, dass die Todesstrafe nicht in jedem Staat der USA existiert. Und Tatsache ist, dass die Kriminalitätsrate in den Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, nicht merklich angestiegen ist.
Es mag einigen Leuten nicht passen, aber höhere Strafen sind in vielen Fällen keine Lösung. Genausowenig wie "unangenehmere" Erfahrungen im Knast. Das sind rein populistische Forderungen, für deren Wirkung nichts spricht.
Von daher solltest du dir deine Formulierungen überlegen, Bevor du mir vorwirfst, ich würde "Blödsinn" reden.
@Theodor: Wozu Anwalt? Der Beschwerdeführer hat das Verfassungsbeschwerdeverfahren höchstpersönlich geführt (wie dem Rubrum des Beschlusses zu entnehmen ist).
Ich bin mit großer Sicherheit ein Mensch zweiter Klasse, ich beziehe Harz4 (bald Sozialhilfe) und bin sekundär pädophil.
Ich will nichts für die Gesellschaft leisten, die mich mit meiner liebe, die ich nicht auslebe nicht akzeptiert.
Sollte mir jemand nicht zustimmen: anonymer@safe-mail.net
Bin gespannt, ob sich ein einziger meldet und mir erklärt, wieso ich nicht der Unterschicht zuzuordnen bin oder tieferem.
http://www.shortnews.de/id/843090/Joerg-Kachelmann-Haftbedingungen-aehnlich-wie-fuer-Regimegegner-in-Nordkorea
test
aha