NRW: Eigenbedarf auch bei harten Drogen

NRW setzt im Kampf gegen illegale Drogen künftig verstärkt auf Prävention und erlaubt künftig in höheren Mengen den straffreien Besitz von Haschisch oder Marihuana.

Noch in diesem Jahr will die neue Landesregierung nach Informationen der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgabe) die sogenannte Eigenbedarfsgrenze für „weiche“ Drogen von sechs auf zehn Gramm erhöhen. Bei Heroin, Kokain und Amphetaminen sollen wieder 0,5 Gramm zum Eigenverbrauch erlaubt sein. Derzeit gilt bei „hartem“ Stoff noch die Null-Grenze.

Mit den Korrekturen lockert der neue Landesjustizminister Thomas Kutschaty (SPD) die unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung verschärfte Gangart. „Das war ein Fehler“, sagte er der WAZ. In der Praxis hätte die 2007 herabgesetzten Eigenverbrauchs-Grenzen bewirkt, „dass auch Gelegenheitskonsumenten völlig unnötigerweise kriminalisiert werden – also Menschen, die weder drogenabhängig noch in kriminelle Strukturen verstrickt sind“.

Besonders bei jungen Leuten, die aus Neugier eine Droge ausprobieren, sei Strafverfolgung nicht das richtige Mittel. Schwerabhängige ließen sich durch Eigenbedarfsgrenzen nicht von ihrer Sucht abhalten, sagte Kutschaty. Sie brauchten „in erster Linie wirksame Hilfe und Therapie“. Die Staatsanwaltschaften würden durch die geplante Neuregelung entlastet.